Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schwimmkörper mit einer zentrischen
Aufnahme für einen Docht, wobei die Dochtaufnahme einen in die Flüssigkeit ragenden
hohlen Ansatz aufweist.
Bekannt sind Schwimmkörper für einen Docht, wobei der Schwimmkörper
mehrere auf der Oberfläche verteilt angeordnete Ausbauchungen aufweist, die im schwimmenden
Zustand nach oben hin geschlossen sind, wobei in dem Schwimmkörper eine Aufnahme
für den Docht vorgesehen ist. Die zentrische Aufnahme für den Docht zeigt im Betriebszustand
des Schwimmkörpers einen in die Flüssigkeit ragenden hohlen Ansatz, durch den der
Docht in die brennbare Flüssigkeit ragt.
Schwimmkörper der eingangs genannten Art sind hinreichend bekannt.
Diese bestehen üblicherweise aus einer etwas dickeren, in der Draufsicht etwa dreieckförmigen
Folie, die umfangsverteilt zum Zentrum, in dem sich die Aufnahme für den Docht befindet,
drei Ausbauchungen aufweist, die im schwimmenden Zustand des Schwimmkörpers nach
oben hin geschlossen sind, so dass sich unter den Ausbauchungen jeweils ein Hohlraum
ergibt. Bei Auflage des Schwimmkörpers auf der brennbaren Flüssigkeit, z. B. Salatöl,
bildet sich insofern ein abgeschlossenen Hohlraum, der dafür sorgt, dass der Schwimmkörper
tatsächlich auf der Oberfläche der brennbaren Flüssigkeit schwimmt. Des Weiteren
zeigt der Schwimmkörper drei zur zentrischen Aufnahme für den Docht hin ausgerichtete
Kanäle, die dafür sorgen, dass der Docht mit brennbarer Flüssigkeit versorgt wird.
Diese bekannten Schwimmkörper arbeiten durchaus zufriedenstellend. Es hat sich jedoch
herausgestellt, dass bei Einsatz im Freien auch bei nur leichtem Wind die Schwimmkörper
vom Wind in eine Ecke des Behältnisses, in dem sie schwimmen, getrieben werden.
Aus optischen Gründen ist allerdings wesentlich, dass, wenn mehrere Schwimmkörper
in dem Behältnis, beispielsweise einer Schale, schwimmen, diese an der Stelle verbleiben,
wo sie aufgesetzt sind, und an der sie optisch den besten Eindruck vermitteln.
In diesem Zusammenhang ist aus der DE
201 20 352.1 bereits bekannt, an dem Rand des Schwimmkörpers Arme anzuordnen,
wobei die Arme gegebenenfalls endseitig mit einem weiteren Schwimmkörper zu verbinden
sind. Hierbei können gegebenenfalls Gebilde aus mehreren Schwimmkörpern hergestellt
werden, die bewirken, dass die einzelnen Schwimmkörper immer in einer im Wesentlichen
vorbestimmten Stellung auf der Flüssigkeit in dem Behälter verbleiben.
Somit befinden sich in einer Schale auf der Flüssigkeit durchaus mehrere
Schwimmkörper mit entsprechend mehreren Flammen.
Das der Erfindung zu Grunde liegende Ziel besteht nun allerdings darin,
das optische Erscheinungsbild eines Flammenmeeres zu vermitteln.
Zur Erzeugung eines solchen Flammenmeeres wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass der Schwimmkörper in seinem Randbereich Mittel zur unmittelbaren Kupplung mit
einem anderen Schwimmkörper aufweist. Hieraus wird deutlich, dass die Schwimmkörper
nicht wie beim Stand der Technik durch Arme miteinander verbunden sind, sondern
vielmehr unmittelbar miteinander in Verbindung stehen, so dass sich auf Grund einer
Vielzahl auf der in einem Behälter befindlichen Flüssigkeit schwimmenden Schwimmkörper
ein Flammenmeer ergibt.
Vorteilhafte Merkmale sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Mittel positive und negative
Verbindungselemente umfassen, wobei der eine Schwimmkörper das positive, und der
andere Schwimmköper das korrespondierend hierzu ausgebildete negative Verbindungselement
aufweist. Die Ausbildung der Verbindungselemente ist hierbei derart, dass die Verbindung
der einzelnen Schwimmkörper untereinander in einer Ebene erfolgt. Das heißt, dass
die Schwimmkörper im miteinander verbundenen Zustand eine Ebene aufweisen sollen,
mithin einander nicht überlappen, so dass jeder der miteinander verbundenen Schwimmkörper
vollflächig auf der Flüssigkeit aufliegt und nicht gegebenenfalls ein Schwimmkörper
endseitig in die Flüssigkeit eingetaucht wird.
Nach einer ersten Ausführungsform ist hierbei vorgesehen, dass das
positive Verbindungselement einen U-förmig ausgebildeten Haken umfasst, der eine
entsprechende Öse als negatives Verbindungselement des anderen Schwimmkörpers erfasst.
Die Ausbildung des U-förmig ausgebildeten Haken ist hierbei so getroffen, dass die
Verbindung mit dem anderen Schwimmkörper so erfolgt, dass sich die beiden Schwimmkörper
im Bereich ihrer Verbindungsstelle nicht überlappen. Dies vor dem Ziel, dass die
Schwimmkörper jeweils vollflächig auf der Flüssigkeit aufliegen sollen.
Eine anderen Variante zeichnet sich dadurch aus, dass das positive
Verbindungselement einen in der Ebene des Schwimmkörpers befindlichen Vorsprung
umfasst, der von einer korrespondierend hierzu ausgebildeten, das negative Verbindungselement
bildenden Ausnehmung in Richtung der Ebene des Schwimmkörpers formschlüssig aufgenommen
wird. Hierbei ist der Vorsprung in die Ausnehmung vorzugsweise einclipsbar. Die
Verbindung mehrerer Schwimmkörper untereinander nach der zweiten Variante ist vorstellbar
ähnlich der Verbindung der Puzzleteile eines Puzzles untereinander. Auch hierbei
ist die Verbindung der einzelnen Puzzleteile in der Ebene der Puzzleteile formschlüssig,
so dass das Einclipsen des Vorsprunges in die Ausnehmung zur Verbindung der Puzzleteile
untereinander von oben oder von unten erfolgt. In gleicher Weise ist nach dieser
Variante die Verbindung der Schwimmkörper untereinander getroffen.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft
näher erläutert.
1a zeigt in einer Seitenansicht im Schnitt
die beispielhafte Verbindung zweier Schwimmkörper mittels Haken und Ösen;
1b zeigt eine Ansicht von oben gemäß
1a;
2 zeigt eine Ansicht auf zwei miteinander
verbundene Schwimmkörper von oben, wobei die Schwimmkörper zur Verbindung jeweils
mit Vorsprung und Ausnehmung versehen sind.
Bei der Ausführungsform gemäß den 1a und
1 b ist der mit 1 bezeichnete Schwimmkörper,
der in der Draufsicht eine etwa dreieckförmige Ausbildung mit abgerundeten Ecken
aufweist, jeweils im Eckbereich mit den Haken 2 und den entsprechenden
Ösen 3 versehen. Erkennbar sind weiterhin die Ausbauchungen 7
und die auf die Dochtaufnahme 9 zugerichteten Kanäle 8.
Wesentlich hierbei ist, dass die miteinander verbundenen Schwimmkörper
einander nicht überlappen, so dass die miteinander verbundenen Schwimmkörper jeweils
vollflächig auf der Oberfläche der Flüssigkeit aufliegen.
Bei der zweiten Variante gemäß 2 sind
wiederum zwei Schwimmkörper 1 dargestellt, wobei die Schwimmkörper
1 ebenfalls dreieckförmig mit abgerundeten Ecken ausgebildet sind, wobei
ein jeder Schwimmkörper im Eckbereich jeweils ein oder zwei Ausnehmungen
5 aufweist, und einen Vorsprung 6. Denkbar ist auch eine Variante
eines Schwimmkörpers mit einer Aussparung und zwei Vorsprüngen.