Die Erfindung betrifft ein Aufbewahrungsfach, insbesondere Schließfach,
mit mehreren Wänden, die die geometrischen Abmaße des Aufbewahrungsfach definieren,
und mit einer verschließbaren Tür.
Derartige Aufbewahrungsfächer sind beispielsweise auf Bahnhöfen in
Form von Aufbewahrungsfachanlagen bekannt, die auch als Schließfächer beziehungsweise
Schließfachanlagen bezeichnet werden. Ein Reisender oder dergleichen hat die Möglichkeit,
für eine bestimmte Zeitdauer sein Gepäck in einem derartigen Aufbewahrungsfach zu
deponieren. Hierzu öffnet er die Tür eines Schließfachs, stellt sein Gepäck ein,
schließt die Tür und zieht nach Einwurf einer Mietgebühr den zugehörigen Schlüssel
ab. Will er sein Gepäck nach einiger Zeit wieder abholen, so öffnet er mit dem Schlüssel
das Schließfach und entnimmt sein Gepäck. Eine Frei-Belegt-Anzeige verdeutlicht,
ob ein bestimmtes Schließfach benutzt werden kann oder bereits belegt ist.
Aufgrund des wachsenden Gefährdungspotentials durch Sprengstoffanschläge
in dicht bevölkerten Zonen, beispielsweise Bahnhöfen, bilden die bekannten Schließfachanlagen
einen Gefahrenherd, weil dort unauffällig Gepäckstücke gelagert werden können, von
denen Gefahren ausgehen, beispielsweise aufgrund der Ausbildung als Kofferbomben
oder dergleichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gefahrenpotential derartiger
Aufbewahrungsfächer und Aufbewahrungsfachanlagen zu reduzieren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mindestens
ein Bereich mindestens einer Wand und oder der Tür als optisch durchlässiger, den
Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfach ermöglichender Sichtbereich ausgebildet
ist. Aufgrund dieser Sichtmöglichkeit bleibt ein eingeschlossenes Gepäckstück nicht
anonym, sondern kann von außen betrachtet werden. Hierdurch lassen sich insbesondere
auffällige Gepäckstücke identifizieren und/oder es ist eine regelmäßige Inaugenscheinnahme
derartiger Gepäckstücke von speziell geschultem Überwachungspersonal möglich. Aufgrund
der Erfindung ist somit die Anonymität beseitigt. Täter werden an derartigen, erfindungsgemäßen
Aufbewahrungsfächern oder Aufbewahrungsfachanlagen das Interesse zur Durchführung
eines Anschlags verlieren.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sichtbereich
aus einem durchsichtigen Material, insbesondere Glas, Verbundglas oder Kunststoff,
gebildet ist. Alternativ ist es auch möglich, kein geschlossenes Material einzusetzen,
sondern beispielsweise ein Gitterwerk, so dass zwischen den Gitterelementen der
Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs ermöglicht ist.
Die Zone, die den Sichtbereich bildet, kann dadurch vergrößert werden,
dass mindestens eine Wand oder/oder die Tür insgesamt den Sichtbereich bildet. Bei
der Tür bleibt lediglich ein gewisser Bereich nicht durchsichtig oder weniger durchsichtig,
der das Schloss beinhaltet und die Münzeinwurfeinrichtung betrifft. Derartige Elemente
können jedoch auch zum großen Teil aus durchsichtigem Material erstellt werden.
Insgesamt wird dadurch der Einblick in das Innere des Aufbewahrungsfachs nur unwesentlich
behindert. Eine Frei-Belegt-Anzeige ist beim erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach
nicht notwendig, so dass derartige Mittel eingespart werden können, denn der Sichtbereich
ermöglicht es dem Benutzer zu erkennen, ob eine Belegtsituation vorliegt.
Insbesondere ist vorgesehen, dass alle Wände und die Tür des Aufbewahrungsfachs
als Sichtbereich ausgebildet sind. Dies bietet größtmögliche Einsichtnahme in das
Innere des Aufbewahrungsfachs.
Ferner betrifft die Erfindung Aufbewahrungsfachanlagen mit mehreren,
aneinandergrenzenden Aufbewahrungsfächern. Derartige Anlagen bieten auch bei „innenliegenden"
Fächern die volle Einsichtnahme, da es möglich ist, durch davor liegende Fächer
aufgrund des Sichtbereichs hindurchzuschauen, so dass stets eine Inaugenscheinnahme
des Inhalts möglich ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Aufbewahrungsfachanlage
vor, die ein optisches Überwachungssystem besitzt, das die Aufbewahrungsfächer erfasst.
Hierdurch lässt sich somit aus einer separaten Überwachungszone eine Überwachung
der Aufbewahrungsfachanlage vornehmen, wobei mittels des optischen Überwachungssystems
durch die Sichtbereiche in das Innere der Aufbewahrungsfächer hineingeblickt werden
kann.
Insbesondere ist eine Speicher- und Vergleichseinrichtung zum Vergleich
von zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfassten optischen Daten vorgesehen. Hierdurch
kann ein Vorher-Nachher-Vergleich durchgeführt werden, d.h., es ist möglich zu überwachen,
ob sich der Inhalt eines Aufbewahrungsfaches im Laufe der Zeit ändert oder ob ein
Gepäckstück beispielsweise dadurch verdächtig wird, dass es längere Zeit nicht abgeholt
wird.
Insbesondere ist das optische Überwachungssystem als Videoüberwachungseinrichtung
ausgebildet.
Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
und zwar zeigt:
1 ein Aufbewahrungsfach in schematischer
Darstellung und
2 eine Aufbewahrungsfachanlage in schematischer
Darstellung.
Die 1 zeigt ein Aufbewahrungsfach
1, das als Schließfach 2 ausgebildet ist und Wände 3
sowie eine Tür 4 aufweist. Die Wände 3 sind aus nicht durchsichtigem
Material, beispielsweise Stahlblech. Die Tür 4 weist einen blickdichten
Rahmen 5 auf und besitzt einen Bereich 6, der als optisch durchlässiger,
den Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs 1 ermöglichender Sichtbereich
7 ausgebildet ist. In einer Zone des Rahmens 5 sind Bedienelemente
8 für das Aufbewahrungsfach 1, also beispielsweise ein Münzeinwurf,
ein Geldrückgabeknopf und ein Türgriff angeordnet.
Es ergibt sich folgende Funktion: Ein Benutzer kann aufzubewahrende
Gepäckstücke oder dergleichen durch Öffnen der Tür 4 im Innenraum des Aufbewahrungsfachs
1 positionieren, dann die Tür 4 schließen und nach Münzeinwurf
versperren. Für eine vorgegebene Zeitdauer kann er sein Gepäck deponieren. Von außen
her besteht für jedermann und insbesondere auch für Überwachungspersonal die Möglichkeit,
durch den Sichtbereich 7 Einblick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs
1 zu nehmen.
Der Sichtbereich 7 besteht aus durchsichtigem Material, insbesondere
Glas, Verbundglas oder Kunststoff. Alternativ ist es auch möglich, dort ein Gitterwerk
einzusetzen, das zwar einen Zugriff verhindert, jedoch die Einsicht ermöglicht.
Die 2 zeigt eine Aufbewahrungsfachanlage
9, die mehrere, aneinandergrenzende Aufbewahrungsfächer 1 aufweist.
Die Aufbewahrungsfächer 1 können ebenso wie im Ausführungsbeispiel der
1 ausgebildet sein. Beim Ausführungsbeispiel der
1 und auch beim Ausführungsbeispiel der 2
ist es ferner möglich, nicht nur einen Bereich einer Wand und/oder der Tür als Sichtbereich
7 auszubilden, sondern mindestens eine Wand und/oder die Tür als Sichtbereich
7 zu gestalten. Es können auch mehrere Wände 3 oder alle Wände
3 des Aufbewahrungsfachs 1 der 1 oder
der Aufbewahrungsfächer 1 der 2 als Sichtbereich
7 ausgebildet sein, also beispielsweise aus schlagfestem Kunststoff oder
Verbundglas bestehen. Selbst wenn eine Vielzahl von Aufbewahrungsfachreihen nebeneinander
angeordnet sind, ist es möglich, bei einer derartigen Aufbewahrungsfachanlage von
der Seite, von vorne, von hinten oder von oben Einblick zu nehmen. Es ist möglich,
durch mehrere Aufbewahrungsfächer hindurchzublicken.
Gemäß 2 ist der Aufbewahrungsfachanlage
9 ein optisches Überwachungssystem 10 zugeordnet, das die Aufbewahrungsfächer
1 erfasst. Eine elektronische Kamera 11 erfasst mit ihrem Objektiv
12 die Aufbewahrungsfachanlage 9 und gibt die erfassten optischen
Daten in Form von Informationen an eine Speicher- und Vergleichseinrichtung
13 weiter. Die Speicher- und Vergleichseinrichtung 13 ist an einen
Monitor 14 angeschlossen. Mittels der Speicher- und Vergleichseinrichtung
13 lassen sich zu einem früheren Zeitpunkt von der Kamera 11 aufgenommene
Bilder mit zu einem anderen Zeitpunkt erstellten Bildern vergleichen. Der Vergleich
kann beispielsweise am Monitor 14 gezeigt werden. Auf diese Art und Weise
ist es möglich, die Frequenz der Belegung der Aufbewahrungsfächer 1 zu
überwachen und gezielt auch auffällige Gepäckstücke für den Publikumsverkehr unsichtbar
zu überwachen. Insbesondere ist das optische Überwachungssystem 10 als
Videoüberwachungseinrichtung ausgebildet, so dass nicht nur Standbilder erzeugt
werden können, sondern auch bewegte Bilder. Das optische Überwachungssystem
10 ermöglicht es ferner, Personen, die Gepäck in den Aufbewahrungsfächern
1 deponieren, zu erfassen und abrufbar zu speichern.