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Dokumentenidentifikation DE202004004992U1 08.07.2004
Titel Aufbewahrungsfach sowie Aufbewahrungsfachanlage
Anmelder Haslbeck, Max, 70439 Stuttgart, DE
Vertreter Gleiss & Große, Patentanwälte Rechtsanwälte, 70469 Stuttgart
DE-Aktenzeichen 202004004992
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.07.2004
Registration date 03.06.2004
Application date from patent application 30.03.2004
IPC-Hauptklasse E05G 1/06

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Aufbewahrungsfach, insbesondere Schließfach, mit mehreren Wänden, die die geometrischen Abmaße des Aufbewahrungsfach definieren, und mit einer verschließbaren Tür.

Derartige Aufbewahrungsfächer sind beispielsweise auf Bahnhöfen in Form von Aufbewahrungsfachanlagen bekannt, die auch als Schließfächer beziehungsweise Schließfachanlagen bezeichnet werden. Ein Reisender oder dergleichen hat die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeitdauer sein Gepäck in einem derartigen Aufbewahrungsfach zu deponieren. Hierzu öffnet er die Tür eines Schließfachs, stellt sein Gepäck ein, schließt die Tür und zieht nach Einwurf einer Mietgebühr den zugehörigen Schlüssel ab. Will er sein Gepäck nach einiger Zeit wieder abholen, so öffnet er mit dem Schlüssel das Schließfach und entnimmt sein Gepäck. Eine Frei-Belegt-Anzeige verdeutlicht, ob ein bestimmtes Schließfach benutzt werden kann oder bereits belegt ist.

Aufgrund des wachsenden Gefährdungspotentials durch Sprengstoffanschläge in dicht bevölkerten Zonen, beispielsweise Bahnhöfen, bilden die bekannten Schließfachanlagen einen Gefahrenherd, weil dort unauffällig Gepäckstücke gelagert werden können, von denen Gefahren ausgehen, beispielsweise aufgrund der Ausbildung als Kofferbomben oder dergleichen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gefahrenpotential derartiger Aufbewahrungsfächer und Aufbewahrungsfachanlagen zu reduzieren.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mindestens ein Bereich mindestens einer Wand und oder der Tür als optisch durchlässiger, den Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfach ermöglichender Sichtbereich ausgebildet ist. Aufgrund dieser Sichtmöglichkeit bleibt ein eingeschlossenes Gepäckstück nicht anonym, sondern kann von außen betrachtet werden. Hierdurch lassen sich insbesondere auffällige Gepäckstücke identifizieren und/oder es ist eine regelmäßige Inaugenscheinnahme derartiger Gepäckstücke von speziell geschultem Überwachungspersonal möglich. Aufgrund der Erfindung ist somit die Anonymität beseitigt. Täter werden an derartigen, erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfächern oder Aufbewahrungsfachanlagen das Interesse zur Durchführung eines Anschlags verlieren.

Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sichtbereich aus einem durchsichtigen Material, insbesondere Glas, Verbundglas oder Kunststoff, gebildet ist. Alternativ ist es auch möglich, kein geschlossenes Material einzusetzen, sondern beispielsweise ein Gitterwerk, so dass zwischen den Gitterelementen der Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs ermöglicht ist.

Die Zone, die den Sichtbereich bildet, kann dadurch vergrößert werden, dass mindestens eine Wand oder/oder die Tür insgesamt den Sichtbereich bildet. Bei der Tür bleibt lediglich ein gewisser Bereich nicht durchsichtig oder weniger durchsichtig, der das Schloss beinhaltet und die Münzeinwurfeinrichtung betrifft. Derartige Elemente können jedoch auch zum großen Teil aus durchsichtigem Material erstellt werden. Insgesamt wird dadurch der Einblick in das Innere des Aufbewahrungsfachs nur unwesentlich behindert. Eine Frei-Belegt-Anzeige ist beim erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach nicht notwendig, so dass derartige Mittel eingespart werden können, denn der Sichtbereich ermöglicht es dem Benutzer zu erkennen, ob eine Belegtsituation vorliegt.

Insbesondere ist vorgesehen, dass alle Wände und die Tür des Aufbewahrungsfachs als Sichtbereich ausgebildet sind. Dies bietet größtmögliche Einsichtnahme in das Innere des Aufbewahrungsfachs.

Ferner betrifft die Erfindung Aufbewahrungsfachanlagen mit mehreren, aneinandergrenzenden Aufbewahrungsfächern. Derartige Anlagen bieten auch bei „innenliegenden" Fächern die volle Einsichtnahme, da es möglich ist, durch davor liegende Fächer aufgrund des Sichtbereichs hindurchzuschauen, so dass stets eine Inaugenscheinnahme des Inhalts möglich ist.

Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Aufbewahrungsfachanlage vor, die ein optisches Überwachungssystem besitzt, das die Aufbewahrungsfächer erfasst. Hierdurch lässt sich somit aus einer separaten Überwachungszone eine Überwachung der Aufbewahrungsfachanlage vornehmen, wobei mittels des optischen Überwachungssystems durch die Sichtbereiche in das Innere der Aufbewahrungsfächer hineingeblickt werden kann.

Insbesondere ist eine Speicher- und Vergleichseinrichtung zum Vergleich von zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfassten optischen Daten vorgesehen. Hierdurch kann ein Vorher-Nachher-Vergleich durchgeführt werden, d.h., es ist möglich zu überwachen, ob sich der Inhalt eines Aufbewahrungsfaches im Laufe der Zeit ändert oder ob ein Gepäckstück beispielsweise dadurch verdächtig wird, dass es längere Zeit nicht abgeholt wird.

Insbesondere ist das optische Überwachungssystem als Videoüberwachungseinrichtung ausgebildet.

Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und zwar zeigt:

1 ein Aufbewahrungsfach in schematischer Darstellung und

2 eine Aufbewahrungsfachanlage in schematischer Darstellung.

Die 1 zeigt ein Aufbewahrungsfach 1, das als Schließfach 2 ausgebildet ist und Wände 3 sowie eine Tür 4 aufweist. Die Wände 3 sind aus nicht durchsichtigem Material, beispielsweise Stahlblech. Die Tür 4 weist einen blickdichten Rahmen 5 auf und besitzt einen Bereich 6, der als optisch durchlässiger, den Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs 1 ermöglichender Sichtbereich 7 ausgebildet ist. In einer Zone des Rahmens 5 sind Bedienelemente 8 für das Aufbewahrungsfach 1, also beispielsweise ein Münzeinwurf, ein Geldrückgabeknopf und ein Türgriff angeordnet.

Es ergibt sich folgende Funktion: Ein Benutzer kann aufzubewahrende Gepäckstücke oder dergleichen durch Öffnen der Tür 4 im Innenraum des Aufbewahrungsfachs 1 positionieren, dann die Tür 4 schließen und nach Münzeinwurf versperren. Für eine vorgegebene Zeitdauer kann er sein Gepäck deponieren. Von außen her besteht für jedermann und insbesondere auch für Überwachungspersonal die Möglichkeit, durch den Sichtbereich 7 Einblick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs 1 zu nehmen.

Der Sichtbereich 7 besteht aus durchsichtigem Material, insbesondere Glas, Verbundglas oder Kunststoff. Alternativ ist es auch möglich, dort ein Gitterwerk einzusetzen, das zwar einen Zugriff verhindert, jedoch die Einsicht ermöglicht.

Die 2 zeigt eine Aufbewahrungsfachanlage 9, die mehrere, aneinandergrenzende Aufbewahrungsfächer 1 aufweist. Die Aufbewahrungsfächer 1 können ebenso wie im Ausführungsbeispiel der 1 ausgebildet sein. Beim Ausführungsbeispiel der 1 und auch beim Ausführungsbeispiel der 2 ist es ferner möglich, nicht nur einen Bereich einer Wand und/oder der Tür als Sichtbereich 7 auszubilden, sondern mindestens eine Wand und/oder die Tür als Sichtbereich 7 zu gestalten. Es können auch mehrere Wände 3 oder alle Wände 3 des Aufbewahrungsfachs 1 der 1 oder der Aufbewahrungsfächer 1 der 2 als Sichtbereich 7 ausgebildet sein, also beispielsweise aus schlagfestem Kunststoff oder Verbundglas bestehen. Selbst wenn eine Vielzahl von Aufbewahrungsfachreihen nebeneinander angeordnet sind, ist es möglich, bei einer derartigen Aufbewahrungsfachanlage von der Seite, von vorne, von hinten oder von oben Einblick zu nehmen. Es ist möglich, durch mehrere Aufbewahrungsfächer hindurchzublicken.

Gemäß 2 ist der Aufbewahrungsfachanlage 9 ein optisches Überwachungssystem 10 zugeordnet, das die Aufbewahrungsfächer 1 erfasst. Eine elektronische Kamera 11 erfasst mit ihrem Objektiv 12 die Aufbewahrungsfachanlage 9 und gibt die erfassten optischen Daten in Form von Informationen an eine Speicher- und Vergleichseinrichtung 13 weiter. Die Speicher- und Vergleichseinrichtung 13 ist an einen Monitor 14 angeschlossen. Mittels der Speicher- und Vergleichseinrichtung 13 lassen sich zu einem früheren Zeitpunkt von der Kamera 11 aufgenommene Bilder mit zu einem anderen Zeitpunkt erstellten Bildern vergleichen. Der Vergleich kann beispielsweise am Monitor 14 gezeigt werden. Auf diese Art und Weise ist es möglich, die Frequenz der Belegung der Aufbewahrungsfächer 1 zu überwachen und gezielt auch auffällige Gepäckstücke für den Publikumsverkehr unsichtbar zu überwachen. Insbesondere ist das optische Überwachungssystem 10 als Videoüberwachungseinrichtung ausgebildet, so dass nicht nur Standbilder erzeugt werden können, sondern auch bewegte Bilder. Das optische Überwachungssystem 10 ermöglicht es ferner, Personen, die Gepäck in den Aufbewahrungsfächern 1 deponieren, zu erfassen und abrufbar zu speichern.


Anspruch[de]
  1. Aufbewahrungsfach, insbesondere Schließfach, mit mehreren Wänden, die die geometrischen Abmaße des Aufbewahrungsfachs definieren, und mit einer verschließbaren Tür, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Bereich (6) mindestens einer Wand (3) und/oder der Tür (4) als optisch durchlässiger, den Blick in den Innenraum des Aufbewahrungsfachs (1) ermöglichender Sichtbereich (7) ausgebildet ist.
  2. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sichtbereich (7) aus einem durchsichtigen Material, insbesondere Glas, Verbundglas oder Kunststoff, gebildet ist.
  3. Aufbewahrungsfach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sichtbereich (7) ein Gitterwerk ist.
  4. Aufbewahrungsfach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Wand (3) und/oder die Tür (4) den Sichtbereich (7) bildet.
  5. Aufbewahrungsfach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Wände (3) und die Tür (4) des Aufbewahrungsfachs (1) als Sichtbereich (7) ausgebildet sind.
  6. Aufbewahrungsfachanlage mit mehreren, aneinandergrenzenden Aufbewahrungsfächern (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
  7. Aufbewahrungsfachanlage nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch ein optisches, die Aufbewahrungsfächer (1) erfassendes Überwachungssystem (10).
  8. Aufbewahrungsfachanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Speicher- und Vergleichseinrichtung (13) des optischen Überwachungssystems (10) zum Vergleich von zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfassten optischen Daten.
  9. Aufbewahrungsfachanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das optische Überwachungssystem (10) eine Videoüberwachungseinrichtung ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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