Die Erfindung betrifft ein Etui für Musikinstrumente üblicher Bauart,
dass mit einer eingebauten Gasdruckfeder als Öffnungshilfe ausgestattet ist, welche
zur nachfolgenden Fixierung des Deckels im geöffneten Zustand dient. Das Etui selbst
ist mit einer Bodenplatte sowie einer umlaufenden Zarge und einem darauf schließenden
Deckel ausgestattet, welcher an seiner Rückseite von Scharnieren gehalten wird.
An seiner Vorderseite wird das Etui mit einem oder mehreren Verschlüssen für den
Transport, beziehungsweise die Entnahme des Instrumentes im geschlossenen Zustand
gesichert.
Bisher werden Etuis für Musikinstrumente in traditioneller Bauweise
gefertigt, ohne dass dabei eine Öffnungshilfe oder unterstützende Offenhaltung des
Etuis gegen Zuschlagen möglich ist. Sämtliche Etuis sind von daher recht einfach
ausgestattet, indem sie keinerlei Vorrichtungen besitzen, wodurch sie sich selbsttätig
öffnen und nachfolgend auch im geöffneten Zustand verbleiben. Vielmehr müssen der,
beziehungsweise die Verschlüsse an der schmalen Frontseite der Etuis unter Zuhilfenahme
beider Hände geöffnet werden und der Deckel nach oben hin ebenfalls unter Zuhilfenahme
der Hände geöffnet werden.
Diesen Lösungen haftet jedoch insbesondere der Nachteil an, dass diese
Etuis relativ umständlich geöffnet werden müssen und nachfolgend im geöffneten Zustand
keine Sicherheit gegen unerwünschtes Zuschlagen des Etuideckels gegeben ist. Der
Deckel des Etuis verbleibt mangels eines Widerstandes nicht im geöffneten Zustand.
Beim ungewollten Zuschlagen des gerade geöffneten Etuis wird das teilweise recht
teure Musikinstrument, welches gerade dem Etui entnommen werden soll, zum Teil erheblich
beschädigt. Die gleiche nachteilige Wirkung tritt ebenfalls nach dem Gebrauch des
Musikinstrumentes ein, wenn es im Etui wieder verstaut werden soll und dabei der
Deckel des Etuis auf das Musikinstrument aufschlägt.
Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein Etui für Musikinstrumente
zu schaffen, welches sowohl relativ einfach mit geringem Kraftaufwand geöffnet werden
kann, als auch im geöffneten Zustand durch eine vorrichtungsgemäße Einrichtung verbleibt
und nicht ungewollt zuschlägt. Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst, durch die
im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aufgezeigten technischen Merkmale.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht in einer Vorrichtung zum Öffnen
des Etuis sowie seiner nachfolgenden Halterung im geöffneten Zustand. Dazu werden
im Inneren des Etuis auf der Bodenplatte vorzugsweise zwei Gasdruckfedern kleiner
Bauweise als Öffnungshilfe eingebaut, welche im Deckel des Instrumentes ihr Gegenlager
besitzen. Im geschlossenen Zustand des Etuis stehen diese Gasdruckfedern im zusammengedrückten
Zustand quasi senkrecht im Etui und schwenken beim Öffnen des Etuis mit der Bewegung
des Etuideckels sanft nach hinten. Dieser Vorgang vollzieht sich, nachdem der, beziehungsweise
die Verschlüsse des Etuis durch Betätigung ausgelöst wurden, wobei hierzu ein einfacher
Fingerdruck mit geringem Kraftaufwand ausreicht. Den Rest besorgt die eingebaute
Gasdruckfeder, welche um ihren oberen Drehpunkt im Etuideckel sowie ihrem unteren
Drehpunkt auf dem Boden schwenkt. Zur Anpassung der notwendigen Höhe vom Boden des
Etuis wird gegebenenfalls eine Stütze angeordnet, um maßlich den nötigen Schwenkbereich
der Gasdruckfeder zu gewährleisten.
Die Kraft der Gasdruckfeder ist in Abstimmung mit dem Gewicht des
Etuideckels derart ausgewogen, indem nur minimale Kräfte zum Wirken kommen und dennoch
ein sicheres Funktionieren des Öffnungs- und Schließvorganges des Etuideckels gewährleistet
ist. Auf solche Weise wirken auch im geschlossenen Zustand des Etuis nur geringe
Kräfte. Die erfindungsgemäße Vorrichtung gewährleistet wie beschrieben die selbständige
Öffnung des Etuis und gleichzeitig erfüllt sie die Forderung nach dem Offenhalten
desselben, beziehungsweise Sicherung gegen das Zufallen des Etuideckels.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
1: das Etui im geschlossenen Zustand
2: das Etui im geöffneten Zustand
Ein Etui für Musikinstrumente besteht aus dem eigentlichen Etui mit
Zarge 4 und Boden 8 sowie einem zugehörigen Etuideckel
1, welcher den oberen Abschluß bildet. Der Etuideckel 1 ist an
seiner Vorderseite mit einem Verschluss 2 ausgestattet, welcher dem sicheren
Verschließen dient. An seiner Rückfront besitzt der Etuideckel 1 Scharniere
5 auf, welche als schwenkbare Verbindung zur Zarge 4 dienen. Eine
Gasdruckfeder 3 ist auf einer zum eventuell erforderlichen Höhenausgleich
dienenden Stütze 6 angeordnet sowie auf ihrer Gegenseite am Inneren des
Etuideckels 1 befestigt. Die Gasdruckfeder 3 besitzt eine bewegliche
Lagerung 7, welche beidseitig als Schwenkpunkt bei Betätigung dient. Bei
Auslösen des Verschlusses 2 übt die Gasdruckfeder 3 einen Druck
auf den Etuideckel 1 aus und hält diesen im geöffneten Zustand des Etuis.
Bei geringer Druckausübung zum Schließen des Etuideckels 1 auf diesen,
wird der Druck der Gasdruckfeder 3 überwunden und der Etuideckel
1 schließt sich sanft. Abschließend arretiert der Verschluß 2
und verschließt das Etui.
1
- Etuideckel
2
- Verschluß
3
- Gasdruckfeder
4
- Zarge
5
- Scharnier
6
- Stütze
7
- Lagerung Gasdruckfeder / Schwenkpunkt
8
- Etuiboden