Gebiet: Die Erfindung ist gerichtet auf ein Verfahren zum Reinigen
von Rohsaft vor der Kristallisation der im Saft erhaltenden Saccharose, wobei der
Rohsaft aus Zuckerrüben extrahiert ist.
Stand der Technik: Bei der herkömmlichen Herstellung von kristallisierter
Saccharose (Zucker) aus Zuckerrüben wird zuerst ein „Rohsaft" erhalten durch
Diffusion von löslichem Material aus den Rüben. Der Rohsaft wird dann teilweise
gereinigt. Der Zweck dieser ersten Reinigung besteht im Entfernen eines wesentlichen
Teils der „Nichtsaccharoseanteile" aus dem Saft. Der teilweise gereinigte
Saft zeigt nachfolgend eine bessere Verarbeitbarkeit, ergibt eine höhere Ausbeute
des kristallisierten Produkts und verbessert die Produktqualität in Bezug auf Färbung,
Geruch, Geschmack und Trübung einer Lösung.
Das üblicherweise am meisten eingesetzte Verfahren für die Reinigung
von Rohsaft aus Zuckerrüben ist weit verbreitet und beruht auf dem Zusatz von Kalk
und Kohlendioxid. Die ersten Schritte dieses Verfahrens erfolgen vor der Kristallisation
bei der Verfahrensstufe, die allgemein als das „Rübenhaus" des Verfahrens
bezeichnet wird. Die Zuckerrüben werden typischerweise mit heißem Wasser ausgelaugt
bzw. diffundiert, um einen „Rohsaft" oder „Diffusionssaft" zu extrahieren.
Der Rohsaft enthält (1) Saccharose, (2) Nichtsaccharoseanteile und (3) Wasser. Der
Begriff „Nichtsaccharoseanteile" umfasst neben der Saccharose alle von den
Zuckerrüben stammenden Substanzen im Saft unter Einschluss von gelösten und ungelösten
Feststoffen. Andere Bestandteile, die im Rohsaft vorhanden sein können, sind für
die vorliegende Erfindung nicht von Belang.
Der Rohsaft wird auf eine hohe Temperatur erwärmt und dann dem Saft
eine Lösung/Suspension von Calciumoxid und Wasser (Kalkmilch) zugesetzt. Dann wird
der Saft mit Kohlendioxidgas behandelt um das Calciumoxid als Calciumcarbonat auszufällen.
Dieser Verfahrensschritt wird normalerweise als „erste Karbonisierung" bezeichnet
und stellt die Grundlage des herkömmlichen Reinigungsverfahrens dar, welches zu
einem „einmal karbonisierten Saft" führt. Bei diesem Verfahrensschritt werden
eine Reihe von Nichtsaccharoseverbindungen, Färbung etc. entfernt oder umgewandelt,
indem sie mit dem Kalk reagieren oder vom ausgefällten Calciumcarbonat absorbiert
werden.
Das Calciumoxid und Kohlendioxid werden herkömmlicherweise durch Erwärmen
von Kalkstein (Calciumcarbonat) in einem Hochtemperaturbrennofen hergestellt. Das
Calciumcarbonat wird zu Calciumoxid und Kohlendioxid zersetzt, die dann bei der
ersten Karbonisierung rekombinieren. Der entstehenden Calciumcarbonat „schlamm"
wird üblicherweise aus dem einmal karbonisierten Saft durch Absetzkessel oder geeignete
Filter entfernt. Der entstehende „Kalkabfall" ist schwierig zu entsorgen
und enthält etwa 20 bis 30 % der ursprünglichen Nichtsaccharoseanteile des Rohsaftes.
Der einmal karbonisierte Saft wird üblicherweise zu einem zweiten Kohlendioxidbegasungstank
geführt (ohne Zusatz von Kalk). Diese Begasung wird oft als „zweite Karbonisierung"
bezeichnet. Der Zweck der zweiten Karbonisierung besteht im Vermindern des Gehalts
des im behandelten Saft vorhandenen Calciums („zweite Karbonisierung"), in
dem die Calciumionen als unlösliches Calciumcarbonat ausgefällt werden. Das ausgefällte
Calcium; oft „Kalksalz" genannt, kann in verfahrensabwärts gelegenen technischen
Einrichtung wie Verdampfern einen schädlichen Kesselstein bilden. Der zweimal karbonisierte
Saft wird üblicherweise filtriert, um das ausgefällte Calciumcarbonat zu entfernen.
Nach dieser Reinigung verbleibender Saft wird als „Dünnsaft"
bezeichnet. Nur etwa 20 bis 30% der Nichtsaccharoseanteile im Rohsaft sind der Entfernung
durch Kalken und Karbonisierung zugänglich. Die verbleibende Nichtsaccharoseanteile
(„nicht entfernbare Nichtsaccharoseanteile") haben chemische Eigenschaften,
die es unmöglich machen, sie mit diesen Mitteln zu entfernen. Diese Bestandteile
verbleiben im Dünnsaft.
Der Dünnsaft, der (bezogen auf das Gewicht des Saftes") typischerweise
etwa 10 bis etwa 16% Feststoffe enthält, wird einer Konzentrierungsstufe zugeführt,
um den Feststoffe auf etwa 60 bis 70 Gew.-% zu erhöhen. Es entsteht ein gereinigtes
Sirup, der als „Dicksaft" bezeichnet wird.
In der Zuckerindustrie ist eine Reihe von Variationen beim Kalken
und Karbonisieren im Einsatz. Typische Abweichungen vom beschriebenen Basisprozess
sind die folgenden:
„Vorkalken", welches vor der ersten Karbonisierung durchgeführt wird. Dieses
Verfahren umfasst den fortschreitenden kontrollierten Kalkzusatz, wodurch bestimmte
Nichtsaccharoseanteile ausgefällt und für die nachfolgende Entfernung stabilisiert
werden.
„Hauptkalken", welches ebenfalls vor der ersten Karbonisierung durchgeführt
wird und den Kalkzusatz zum Saft bei hohem pH-Wert und hohen Temperaturen umfasst,
wodurch bestimmte Nichtsaccharoseanteile zerstört und ein thermostabilerer Saft
erzeugt werden.
„Kalkungskarbonisierung", den den gleichzeitigen Zusatz von Kalk und Kohlendioxid
auf kontinuierlicher Basis umfasst.
„Einstellbares Verfahren", bei dem die Kalkmenge, die Temperatur und der
Zusatz anderer Chemikalien wie Schwefeldioxid oder kalzinierte Soda in das Kalken
und Karbonisieren übernommen werden, um das Verfahren anpassungsfähiger an eine
Veränderung der Bedingungen zu machen.
Bei der Kristallisation wird der im Rübenhaus erzeugte Dicksaft zum
„Zuckerhaus" geschickt. Die Funktion des Zuckerhauses des
Verfahrens besteht in der Kristallisation der Saccharose aus dem Dicksaft als marktfähiges
Produkt. Dieses Produkt wird vom Verbraucher und anderen außerhalb der Zuckerindustrie
normalerweise als „Zucker" bezeichnet. Es ist nicht möglich, die gesamte
Saccharose aus dem Dicksaft als akzeptables Produkt auszukristallisie- ren. Ein
große Menge dieser Saccharose geht an ein Abfallprodukt verloren, welches „Melasse"
genannt wird. Dieser Verlust ist größtenteils auf den Umstand zurückzuführen, dass
die „Reinigung" durch Kalken und Karbonisierung nur einen kleinen Teil der
Nichtsaccharoseanteile im Saft entfernt. Die Anwesenheit von restlichen Nichtsaccharoseanteilen
im Dicksaft stört die Effizienz der Kristallisation und der Saccharosegewinnung
im Dicksaft signifikant aufgrund von inhärenten Kristallisations- und Solubilisierungseffekten.
Deshalb ist eine Melasse mit niedrigem Gehalt ein unvermeidbares Nebenprodukt der
Kristallisation.
Die aus den Kristallisieren gewonnene Melasse enthält im Wesentlichen
die gesamten, ursprünglich im Dicksaft vorhandenen Nichtsaccharosekomponenten zusammen
mit einem wesentlichen Anteil (typischerweise etwa 15%) des ursprünglichen Saccharosegehalts
im Dicksaft. Die Melasse stellt deshalb den Hauptverlustfaktor an Saccharose in
einer Rübenfabrik dar. Sie wird üblicherweise als Tierfutter entsorgt. Gelegentlich
werden Sonderverfahren eingesetzt, um weitere Saccharose aus diesem Nebenprodukt
zu gewinnen.
Der typische Kristallisationsprozess bei Zuckerrüben besteht aus drei
seriellen Kristallisationsschritten. Diese Kristallisationsschritte werden oft als
die Kristallisationen „A", „B" bzw. „C" bezeichnet, wobei nach
einer anderen Terminologie „A" der Kristallisation „weiß", „B"
der Kristallisation „sehr roh" bzw. „C" der Kristallisation „wenig
roh" entspricht.
Jeder Kristallisationsschritt erhält die Mutterlauge des vorhergehenden
Schritts. Die Mutterlauge des letzten Kristallisationsschritt wird aus dem Verfahren
als Melasse entsorgt. Jeder Kristallisationsschritt entfernt Saccharose. Dementsprechend
nimmt die Konzentration der Mutterlauge an Nichtsaccharoseanteilen mit jedem weiteren
Schritt zu. Die abnehmende Reinheit der Mutterlauge stört fortschreitend die Kristallisationsgeschwindigkeit
und die Qualität des bei den Schritten B und C kristallisierten Produkts. Die Kristallisationsgeschwindigkeit
ist bei der Kristallisation C typischerweise um eine Größenordnung kleiner als bei
der Kristallisation A. Das kristallisierte Produkt bei den Schritten B und C hat
normalerweise eine so schlechte Qualität, dass es zur Kristallisation A rückgeführt
wird. Im Allgemeinen wird nur die bei Schritt A kristallisierte Saccharose als von
marktfähiger Qualität angesehen.
Es wurden Verfahren vorgeschlagen für die Herstellung von marktfähiger
Saccharose, die das Kalken und die Karbonisierung vermeiden. Diese Vorschläge wurde
aufgrund von signifikanten Nachteilen nicht übernommen.
Es wurde die Kristallisation aus Rohsaft ohne Reinigung vorgeschlagen.
Jedoch zeigt direkt aus Rohsaft kristallisierte Saccharose sehr oft Färbungen, Geruchsabweichungen,
Geschmacksabweichungen und einen hohen Feststoffgehalt. Im Verdampfer erfolgt signifikante
Kesselsteinbildung. Die Ausbeute an Saccharoseprodukt ist auch äußerst niedrig,
weil die beim Auskristallisieren aus ungereinigtem Rohsaft erhaltene Mutterlauge
unvermeidbar dem Nebenprodukt in Form von Melasse noch mehr Saccharose zuführt.
Es wurde eine Reinigung des Prozesssaftes durch Ionenaustausch vorgeschlagen.
Bei einem solchen Verfahren werden Nichtsaccharoseanteile im Saft durch weniger
schädliche Materialien ersetzt. Weil im Rohsaft sehr große Mengen an austauschbaren
Nichtsaccharoseanteilen vorhanden sind, muss für den Austausch mindestens die gleiche
Menge der weniger schädlichen Nichtsaccharoseanteile zur Verfügung gestellt werden.
Infolgedessen werden diese Verfahren aufgrund der sehr großen Mengen an teuren Regenerierungsmitteln
und des erzeugten Abfalls bei der Regenerierung im Allgemeinen als nicht praktikabel
angesehen. Außerdem können mit Kalk entfernbare Nichtsaccharoseanteile leichter
mit Kalk als durch Ionenaustausch entfernt werden. Eine Reihe an Verfahren und Vorrichtungen
zum Reinigen von Rohzuckersaft durch Ionenaustausch sind offenbar im britischen
Patent 1 043 102 sowie in den US-Patenten 3 618 589, 3 785 863, 4 140 541 und 4
331 483.
Vorgeschlagen wurde auch die Membranfiltration, und es wurden Verfahren
erprobt, die den Einsatz von Membranen vorsehen, um Materialien von unterschiedlichen
Molekulargewicht aus dem Rohsaft abzutrennen. Solche Verfahren erfordern einen hohen
Kapitalaufwand, die Membran hat eine kurze Lebensdauer bei gleichzeitig hohen Ersatzkosten
und signifikanten Verlust an Zucker an den Strom des „Konzentrats" nebenprodukts
der Membran. Der entstehende Saft ist nicht von höherer Reinheit als der beim herkömmlichen
Kalken und Karbonisieren erhaltene. Es wurde vorgeschlagen, die Membranreinigung
mit Kalken und Karbonisierung, Elektrodialyse oder Entmineralisierung durch Ionenaustausch
zu kombinieren. Ein vorgeschlagenes Reinigungsverfahren für Rohzuckersaft mit Membranultrafiltration
wird im US-Patent 4 432 806 offenbart.
Ebenso wurde die Chromatographie vorgeschlagen und wird derzeit verschiedenenorts
als Trennverfahren eingesetzt, welches auf das Nebenprodukt Melasse angewandt wird.
Der Zweck der Chromatographie von Melasse besteht im Gewinnen der Restsaccharose
aus diesem Nebenproduktstrom. Das entstehende chromatographische Produkt ist aufgrund
von hoher Färbung, Geruch und niedriger Reinheit von relativ schlechter Qualität.
Es wird im Allgemeinen mit herkömmlicherweise hergestelltem Sirup gemischt, um seine
nachteiligen Auswirkungen auf die Kristallisation zu verringern. Das Produkt wird
oft zuerst durch Ionenaustausch aufgereinigt oder zum Rübenhaus
rückgeführt und läuft ein weiteres Mal durch das Kalken und Karbonisieren.
Weil die chromatographische Trennstufe der Melasse so ausgelegt ist,
dass sie den Endnebenproduktstrom der Zuckerfabrik verarbeitet, hat sie keine vorteilhafte
Auswirkung auf die verfahrensaufwärts gelegene Reinigung oder Kristallisation. Ihr
Zweck besteht darin, als letzter Verfahrensschritt zu wirken, um die in der Melasse
verlorene Saccharose zu gewinnen. Sie ist so ausgelegt, dass sie ein Material verarbeitet,
welches beim herkömmlichen Kalken und Karbonisieren entsteht.
Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur chromatographischen Trennung
von Melasse werden offenbart im US-Patent 4 312 678 und der Druckschrift WO-A-96
10 650. Andere Verfahren und Vorrichtungen unter Einsatz von Trennstufen auf der
Grundlage der simulierten Wanderbettchromatographie sind offenbart in den US-Patent
2 985 589, 4 182 633, 4 412 866 und 5 102 553.
Zusammenfassung der Erfindung
Das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren für Rübensaft stellt eine
fundamentale Abkehr vom herkömmlichen Reinigungsverfahren und deren Varianten dar.
Es verbessert das herkömmliche Verfahren zum Reinigen von Rohsaft in Bezug auf Umweltfragen,
die Ausbeute und Qualität der Saccharose, Faktoren in Bezug auf den Umgang mit Material
und die Komplexität des Verfahrens.
Das Verfahren umfasst typischerweise die herkömmliche Diffusion von
Rohsaft aus Zuckerrüben. Sie kann auch herkömmliche Kristallisationsverfahren einschließen.
Anstelle der herkömmlichen ersten und zweiten Karbonisierung wird jedoch der gereinigte
Rohsaft einer neuartigen Enthärtung unterworfen, gefolgt von einer neuartigen chromatographischen
Trennung. Beide Verfahrensschritte können in Anlagen durchgeführt werden, die in
der Zuckerindustrie für unterschiedliche Zwecke Anwendung gefunden haben.
Allgemein gesprochen stellt die Erfindung ein verbessertes Verfahren
zum Reinigen des aus Zuckerrüben enthaltene Rohsafts zur Verfügung. Bei dem Verfahren
wird der Rohsaft einer Enthärtung unterworfen, wodurch ein enthärteter Rohsaft hergestellt
wird, aus dem mehr als die Hälfte der Nichtzuckeranteile entfernt sind; dann wird
der enthärtete Rohsaft konzentriert, wodurch ein enthärteter Rohsirup hergestellt
wird und dann der enthärtete Rohsirup einer chromatographischen Trennung unterworfen,
wodurch ein Rohsirupextrakt hergestellt wird, aus dem mindestens die Hälfte, bevorzugt
mehr als 70% der im Rohsaft ursprünglich enthaltenen Nichtsaccharoseanteile entfernt
sind. Bevorzugt wird der Rohsaft so verarbeitet, dass der Gehalt an suspendierten
Feststoffen auf einen Wert von weniger als ein Zehntel Volumenprozent herabgesetzt
wird, ehe der Rohsaft der Ionenaustauscher Enthärtung unterworfen wird. Der Rohsaft
wird der Enthärtung unterworfen, bis der Calciumgehalt im Rohsaft auf weniger als
5, idealerweise weniger als 3 Milliäquivalent pro 100 Gramm Trockensubstanz herabgesetzt
ist. Der enthärtete Rohsaft wird zur Herstellung des enthärteten Rohsirups auf mehr
als 50 Gew.-% gelöste Feststoffe konzentriert. Zur Lagerung wird der enthärtete
Rohsaft soweit konzentriert, dass ein enthärteter Rohsirup erhalten wird, der mehr
als 65 Gew.-% Feststoffe enthält. Der enthärtete Rohsirup wird dann bei einer Temperatur
gelagert, die ausreichend ist, um das Auskristallisieren von Saccharose zu verhindern.
Die chromatographische Trennung kann als chromatographisches Medium ein Ionenaustauscherharz
verwenden. Sie basiert idealerweise auf einem vernetzten gelartigen chromatographischen
Trennharz in monovalenter Form.
Bei bevorzugteren Ausführungsformen kann das Verfahren weiter den
Einsatz einer Einrichtung zum Überwachen des Calciumgehaltes im enthärteten Rohsaft
und des diskontinuierlichen Flusses zur Ionenaustauscherenthärtung umfassen, wenn
die Einrichtung einer Calciumionenkonzentration oberhalb eines vorgewählten Punktes
anzeigt. Die Zeitdauer, während der Rohsaft der Ionenaustauschenthärtung unterworfen
wird, wird üblicherweise nach Maßgabe des Calciumgehalts der Zuckerrüben festgelegt,
die zur Gewinnung des Rohsaftes verarbeitet werden. Der Saft wird typischerweise
der Enthärtung unterworfen, bis der Calciumgehalt im Rohsaft auf weniger als 3 Milligrammäquivalent
pro 100 Gramm Trockensubstanz herabgesetzt ist. Der Rohsaft wird typischerweise
so behandelt, dass sein Gehalt an suspendierten Feststoffen auf einen Wert von weniger
als 0,05 Volumenprozent herabgesetzt ist, eher der Rohsaft der Ionenaustauschenhärtung
unterworfen wird. Der enthärtete Rohsaft wird bevorzugt zur Herstellung des enthärteten
Rohsirups auf 50 bis 70 Gew.-% gelöste Feststoffe konzentriert. Im Rohsaft verbleibende
suspendierte Feststoffe werden bevorzugt zuerst auf einen niedrigen Wert herabgesetzt,
wobei Routinetrennverfahren wie die Filtration oder die Zentrifugation Einsatz finden.
Die Endung wird bevorzugt auf Rohsaft mit einem Gehalt an suspendierten Feststoffen
von weniger als 0,05 Volumenprozent angewandt. Höher Werte der suspendierten Feststoffe
führen leicht dazu, dass die nachfolgende Einrichtung, die auf der Basis von Harz
arbeitet, von unlöslichem Rübenmaterial verstopft wird; dies erfordert häufigeres
Rückspülen dieser Einrichtung.
Der Rohsaft wird dann zur Entfernung von Calciumionen durch eine Ionenaustauscherenthärtung
geleitet. Dieser Ionenaustausch unterscheidet sich vom Konzept her von bekannten
Reinigungsverfahren mit Ionenaustausch, bei denen große Anteile von Nichtsaccharosebestandteilen
ausgetauscht werden. Erfindungsgemäß wird nur die relativ geringe Menge an Calciumionen
ausgetauscht, die im Rohsaft vorhanden ist.
Überschüssiges Calcium im Rohsaft kann verfahrensabwärts in Verdampfern
zur Bildung von Kesselsteinen und zu schlechter Wärmeübertragung führen. Calcium
kann auch die Abtrennung von Saccharose bei der strömungsabwärts gelegenen chromatographischen
Trennstufe stören, die von der Erfindung eingesetzt wird. Koagulationsreaktionen,
die dann auftreten, wenn der pH-Wert des Rohsafts sich verändert oder wenn er verdampft
wird, um den Feststoffanteil zu erhöhen, werden durch das „Enthärten" (die
Entfernung von Calciumionen) beseitigt. Der Rohsaft wird in dieser Hinsicht durch
einen Ionenaustausch oder eine vergleichbare Enthärtung stabilisiert. Der entstehende
behandelte Saft wird als „enthärteter Rohsaft" bezeichnet.
Das für die Enthärtung eingesetzte Ionenaustauscherharz kann ein starker
oder ein weicher Kationenaustauscher sein. Variationen beider Typen finden sich
üblicherweise in der Zuckerindustrie zum Enthärten von herkömmlicherweise gekalkten
und karbonisierten Säften oder ihren nachfolgenden Sirups. Die Flussgeschwindigkeitentemperaturen,
Regeneriermittel und die herkömmlicherweise zum Enthärten von gekalkten und karbonisierten
„Dünnsaft" führen zu zufriedenstellenden Ergebnissen bei der Anwendung dieser
Erfindung.
Die erfindungsgemäßen Anforderung an die Enthärtung sind relativ strenger
als die, die beim herkömmlichen Enthärten von „Dünnsaft" beobachtet werden.
Erfindungsgemäß sollte das Enthärten die Calciumionenkonzentration so weit herabsetzen,
dass Verschmutzungen der chromatographischen Trennstufe durch Calcium vermieden
werden. Der Calciumgehalt im enthärteten Rohsaft sollte deshalb unterhalb von 3
Milliäquivalent pro 100 Gramm Trockensubstanz liegen. Bei höheren Werten neigt der
Betrieb der chromatographischen Trennstufe fortschreitend zum Abtrifften zu nichtakzeptablen
Ergebnissen und verlangt schließlich eine chemische Regeneration. Durch Aufrechterhalten
der empfohlenen niedrigen Calciumwerte kann die Regeneration der chromatographischen
Trennstufe normalerweise vermieden werden.
Der enthärtete Rohsaft wird (typischerweise durch Verdampfen) bis
zu einem prozentualen Feststoffgehalt konzentiert, der für den Einsatz als Beschickung
für die nachfolgende chromatographische Trennung geeignet ist. Das Konzentrieren
bis zu einem Feststoffgehalt von 50 bis 70 Gew.-% ist normalerweise geeignet für
eine zufriedenstellende chromatographische Trennung des Rohsirups. Das konzentrierte
Material wird als „enthärteter Rohrsirup" bezeichnet. Der enthärtete Rohsirup
wird zusammen mit Wasser durch eine chromatographische Trennstufe in monovalenter
Form geleitet, um große Teile der Nichtsaccharoseanteile zu entfernen, was zu einem
hochgereinigten Saccharosesirup führt, der für die nachfolgende Kristallisation
geeignet ist und als „Rohsirupextrakt" bezeichnet wird. Als Nebenprodukt
wird von der chromatographischen Trennstufe das „Rohsirupraffinat" erhalten,
welches die Hauptanteile der Nichtsaccharosebestandteile enthält. Es ist geeignet
als Tierfutter oder chemisches Ausgangsmaterial.
Zur praktischen Durchführung der Erfindung sind normalerweise die
folgenden Parameter geeignet. Die Trennstufe kann mit einem niedrig vernetzten gelartigen
chromatographischen Trennharz in monovalenter Form (Natrium/Kalium) beschickt sein.
Beispiele für geeignete Harze sind Dowex® 99 Monosphereharz und das
Harz Bayer Lewatit® MDS 1368. Die gelösten Feststoffe der Sirupbeschickung
können üblicherweise den Bereich von 50 bis 70 Gew.-% umfassen. Der Beschickungssirup
sollte idealerweiser weniger als 3 Milliäquivalent Calciumionen pro 100 Gramm Trockensubstanz
enthalten. Das Beschickungswasser kann jedes enthärtete Wasser, entionisierte Wasser
oder Kondensat sein. Auf jedem Fall sollte das Wasser frei von Härtebildnern sein.
Das Verhältnis von Wasser zu Sirup sollte bevorzugt im Bereich von
2,0 bis 5, 0 gehalten werden, wobei das höchste Verhältnis in Bezug auf den Sirup
den höchsten Feststoffgehalt hat. Es können größere Verhältnisse eingesetzt werden,
jedoch kann dies zu einer unnötigen Verdünnung des Produkts aus Rohsirupextrakt
und des Rohsirupraffinats führen. Feststoffe zum Beladen der chromatographischen
Trennstufe sollten typischerweise bei weniger als 54 Kilogramm (120 Pound) Trockensubstanz
pro 0,028 Kubikmeter (Kubikfuß) Harz pro Tag betragen, um ein Überladen des Trennharzes
mit Saccharose zu vermeiden. Die Betriebstemperatur sollte oberhalb von 75°
Celsius liegen, um einen mikrobiologischen Bewuchs des chromatographischen Systems
zu vermeiden.
Das von der Trennstufe erhaltene Rohsirupextrakt kann zu einer herkömmlichen
strömungsabwärts gelegenen Kristallisation geleitet werden. Das Rohsirupextrakt
kann jedoch auch einer Reinigung durch Ionenaustausch unterworfen werden, wobei
dies als Ersatz für die und/oder zur Verbesserung der Kristallisation dient. Versuche
zur Reinigung des Rohsafts mit Ionenaustausch erwiesen sich in der Vergangenheit
nicht als zufriedenstellend aufgrund der großen Menge chemischer Regeneriermittel
und des anfallenden Abfalls. Weil der erfindungsgemäße Rohsirupextrakt hochgereinigt
ist, kann ein wesentlich handlicheres und kleineres Ionenaustauschersystem für das
abschließende Aufreinigung des Rohsaftextraktes eingesetzt werden, um einen reinen
flüssigen Zucker oder eine größere Beschickung zur Kristallisation zu ergeben. Im
Vergleich mit herkömmlichen Herstellungsverfahren und -vorrichtungen betreffen die
Vorteile der Erfindung nahezu alle Gebiete, die für einen Betreiber von Interesse
sind. Zu diesen Vorteilen gehören eine signifikate Verbesserung der Saccharoseausbeute,
kleinerer Chemikalieneinsatz, eine signifikante Verkleinerung der Umweltverschmutzung,
ein Produkt mit signifikant besserer Qualität, weniger Arbeitsaufwand, mehr Sicherheit
und insgesamt eine Vereinfachung des Verfahrens.
Typische Vorteile, die sich aus den vielfaltigen Ausführungsformen
der Erfindung gegenüber herkömmlichen Systemen ergeben, sind z. B. die folgenden:
a) Das gesamte Kalkungs- und Karbonisierungssystem herkömmlicher Systeme wird
beseitigt, wodurch die Kosten, Gefahren und Umweltbelastungen vermieden werden,
die diesem System innewohnen.
b) Die Nichtsaccharoseanteile, die normalerweise als Abfallkalk verloren gehen,
werden als essbare Tiernahrung oder für den Einsatz als chemischer Ausgangsstoff
gewonnen und nicht mit den Kalkabfall entsorgt.
c) Der umfangreiche Einsatz von Chemikalien für die Reinigung beim herkömmlichen
Kalkungs- und Karbonisierungsprozess wird hauptsächlich ersetzt durch den Einsatz
von Wasser, mit dem die erfindungsgemäße chromatographische Trennung betrieben wird.
d) Es ist eine wesentlich höhere Reinigungsstufe des Saftes erreichbar. Typischerweise
werden durch die Erfindung 70 bis 80% der Nichtsaccharoseanteile beseitigt.
e) Die Saccharoseausbeute wird verbessert, typischerweise um 10%.
f) Die bei der Kristallisation zu verarbeitende Materialmenge und deshalb die
erforderliche Anlage werden signifikant kleiner. Die Beladung mit Nichtsaccharoseanteilen
und die Beladung des internen Recyclings werden für eine äquivalente Produktion
verkleinert. Bei einer typischen Ausführungsform wird das bei der Kristallisation
„A" verarbeitete Material um 33%, das bei der Kristallisation „B"
verarbeitete Material um 75 und die Anforderungen für die Endstufe „C" um
80% verringert.
g) Die Melasseproduktion wird um etwa 80% verkleinert.
h) Das Produkt kann leichter geruchsarm gehalten werden.
i) Mehr als 80% der Natrium- und Kaliumsalze im Rohsaft werden entfernt, wodurch
die Saccharoseverluste verkleinert und eine Hauptursache von Geschmacksabweichungen
vermieden werden.
Kurzbeschreibung der Zeichnungsfiguren
In der Zeichnung wird ein Verfahren dargestellt, welches derzeit als
beste Ausführungsform zur Durchführung der Erfindung angesehen wird.
Die einzige Figur ist ein Flussdiagramm, welches das erfindungsgemäße
Verfahren zeigt.
Detailbeschreibung der dargestellten Ausführungsformen
Wie gezeigt, wird in herkömmlicher Weise durch Diffusion und Filtration
das Ausgangsmaterial aus Zuckerrübenrohsaft hergestellt. Es wird dann zu einer Enthärtungssäule
12 mit Ionenaustausch geleitet. Eine typische Beschickung zur Enthärtungssäule
12 enthält etwa 10 bis etwa 16% gelöste Feststoffe (gewichtsbezogen). Die
restlichen, im Rohsaft suspendierten Feststoffe werden typischerweise mit Filtern,
Zentrifugen oder anderen herkömmlichen Einrichtungen auf einen niedrigen Wert von
etwa 0,05 Volumenprozent herabgesetzt.
Das Harz in der Säule 12 entfernt Calciumionen, die in Rohsaft
auf natürliche Weise vorkommen. Unbesehen des Zustandes der Rüben zur Zeit der Verarbeitung
muss dem erfindungsgemäß verarbeiteten Rohsaft kein Kalk zugesetzt werden. Dementsprechend
sind die Zykluszeiten für den Enthärter nur abhängig vom Calciumgehalt der Zuckerrüben
zur Zeit der Ernte. Die Zykluszeiten sind deshalb während der Verarbeitungskampagne
konstant.
Bei dem dargestellten Beispiel wird ein kontinuierlicher Härtemonitor
14 strömungsabwärts der Säule 12 eingesetzt. Der Monitor
14 erleichtert die automatische Beendigung des Zyklus bei Erschöpfung,
wenn der Calciumwert im abfließenden Strom 16 aus enthärtetem Rohsaft einen
vorgewählten Wert erreicht, beispielsweise 3 Milligrammäquivalent pro 100 Gramm
gelöste Feststoffe (dissolved solid, DS). Diese Überwachungsprozedur verkleinert
das Ende des Calciumablaufzyklus.
Nach dem Enthärten wird der enthärtete Rohsaft im Verdampfer
18 konzentiert, um einen enthärteten Rohsirup herzustellen. Der enthärtete
Rohsirup kann wahlweise bis zur weiteren Verarbeitung in einem Kessel
20 gelagert werden. Zur Lagerung wird der enthärtete Rohsirup Idealerweise
bis zu einem Feststoffgehalt konzentriert, der so hoch ist, dass mikrobiologische
Kontamination verhindert wird, jedoch unterhalb des Wertes liegt, bei dem signifikante
Menge Saccharose aus dem Sirup auskristallisieren. Eine Feststoffkonzentration von
67 Gew.-% ist für eine Lagertemperatur oberhalb von 25° Celsius geeignet. Auf
jeden Fall muss der enthärtete Rohsirup üblicherweise auf einen Wert oberhalb von
50 Gew.-% gelöste Feststoffe konzentriert werden.
Der enthärtete Rohsirup wird schließlich einer starken kationischen
chromatographischen Trennstufe 22 zugeführt. Das von der Trennstufe
22 erhaltene Nebenprodukt (Rohsirupraffinat) enthält den Hauptteil der
Nichtsaccharoseanteile. Diese Nichtsaccharoseanteile umfassen die Salze, Aminosäuren,
Raffinose, gefärbte Materialien etc., die ursprünglich in den Zuckerrüben vorhanden
waren. Das Rohsirupraffinat ist geeignet als Tierfutter oder als chemischer Ausgangsstoff.
Zur Lagerung sollte das Rohsirupraffinat normalerweise auf mindestens 50 Gew.-%
gelöste Feststoffe konzentriert werden, um mikrobiologische Kontamination zu vermeiden.
Von der Trennstufe wird als erfindungsgemäßes Zwischenprodukt ein
Rohsirupextrakt erhalten. Dieses Produkt kann zur Zuckergewinnung 24 von
herkömmlicher Art geleitet werden. Der erfindungsgemäß erzeugte Rohsirupextrakt
kann beispielsweise auf herkömmliche Weise kristallisiert werden.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung.
Beispiel 1
Mit einem Standardverfahren der Zuckerrübendiffusion wurde Rohsaft
erhalten. Vor dem Enthärten wurde der Saft filtriert, um verbleibende suspendierte
Feststoffe zu entfernen. Der Rohsaft wurde dann durch einen Enthärter in Gestalt
eines weichen Kationenaustauschers geschickt, der in Kaliumform betrieben wurde.
Das Enthärtungsharz war Dowex MWC-1® (weich kationisch). Der Enthärter
wurde mit einer Strömungsgeschwindigkeit von 30 Harzbettvolumina Rohsaft pro Stunde
und bei einer Betttiefe des Harzes von 102 Zentimeter (40 inch) betrieben. Die Betriebstemperatur
betrug 80° Celsius. Die Erschöpfung des Enthärters war dann gegeben, wenn der
austretende Saft eine Gesamtkaliumionenkonzentration von mehr als 3 Milliäquivalent
pro 100 Gramm gelöste Feststoffe enthielt. Der enthärtete Rohsaft wurde mit einem
aufsteigenden Schichtverdampfer konzentriert, wodurch ein enthärteter Rohsirup erhalten
wurde, der 67% gelöste Feststoffe enthielt. Die Kenndaten des Sirups waren die folgenden:
Reinheit (Gewichtsprozent Saccharose bezogen auf die gesamten gelösten Feststoffe)
= 88,62
Leitfähigkeit (Millisiemens) = 6,61
Invertgehalt (Glucose + Fructose) = 0,344 Gramm/100 Gramm Feststoffe
Raffinosegehalt = 0,312 Gramm/100 Gramm Feststoffe
Beatingehalt = 1,2 Gramm/100 Gramm Feststoffe
Calciumgehalt = 0,0003 Gramm/100 Gramm Feststoffe
Kaliumgehalt = 3,07 Gramm/100 Gramm Feststoffe
Natriumgehalt = 0,0047 Gramm/100 Gramm Feststoffe
Der enthärtete Rohsirup wurde dann einer chromatographischen Trennstufe
zugeführt, die mit den folgenden Parametern arbeitete.
Harz = Bayer Lewatit MDS 1368, gelchromatographisches Harz in monovalenter Form
Beladung der Trennstufe = 561 Kilogramm pro Kubikmeter (35 lbs Feststoffbeschickung
pro Kubikfuß) Harz pro Tag
Feststoffgehalt der Beschickung = auf konstant 60% verdünnt Verhältnis der Beschickungen
Wasser zu Sirup = 3,0
Betriebstemperatur = 80° Celsius
Betrieb = simuliertes Wanderbett
Anzahl der Zellen = 8
Harztiefe = 2,7 Meter (9 Fuß)
Die folgenden Ergebnisse wurden erhalten:
Im Gegensatz dazu wäre bei herkömmlichem Kalken und Karbonisieren
des gleichen filtrierten Rohsafts zu erwarten, dass die Reinheit des Rohsafts auf
etwa 91,2 ansteigt (dies entspricht einer Beseitigung der Nichtsaccharoseanteile
von 25%).
Beispiel II
Es wurde ein zweiter Anteil des in Beispiel I beschriebenen filtrierten
Rohsaftes durch einen starken kationischen Enthärter in Natriumform geschickt. Um
mit dem weniger wirksamen, starken kationischen System die richtige
Enthärtung sicherzustellen, wurden eine primäre und eine sekundäre Ionenaustauscherzelle
eingesetzt. In diesem Fall war das eingesetzte Harz Dowex CM16®.
Der Enthärter wurde mit einer Flussgeschwindigkeit von 20 Harzbettvolumina Rohsaft
pro Stunde und mit einer Betttiefe von 102 cm (40 Inch) Harz betrieben. Die Betriebstemperatur
betrug 80° Celsius. Auf den entstehenden enthärteten Rohsaft wurden die weiteren
Schritte von Beispiel I angewandt. Für das entstehende Rohsirupextrakt wurde eine
Reinheit von mehr als 97% erhalten.
Anspruch[de]
Verfahren zum Reinigen des aus Zuckerrüben erhaltenen Rohsaftes, bei
dem
der Rohsaft einer Enthärtung unterworfen wird, um Calciumäquivalente zu entfernen,
wodurch ein enthärteter Rohsaft hergestellt wird;
der enthärtete Rohsaft konzentriert wird, um einen enthärteten Rohsirup herzustellen;
und
der enthärtete Rohsirup einer chromatographischen Trennung unterworfen wird, wodurch
ein Rohsirupextrakt hergestellt wird, welches weniger als die Hälfte der im Rohsaft
enthaltenen gelösten festen Nichtsaccharoseanteile enthält.
Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Enthärtung einen Ionenaustausch
umfasst.
Verfahren nach Anspruch 2, bei dem der Rohsaft so behandelt wird, dass
sein Gehalt an suspendierten Feststoffen auf einen Wert von weniger als ein Zehntel
Volumenprozent herabgesetzt ist, ehe der Rohsaft der Ionenaustauschenthärtung unterworfen
wird.
Verfahren nach Anspruch 3, bei dem der Rohsaft der Enthärtung unterworfen
wird, bis der Calciumgehalt im Rohsaft auf weniger als 5 Milliäquivalent pro 100
Gramm Trockensubstanz herabgesetzt ist.
Verfahren nach Anspruch 4, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
des enthärteten Rohsirups auf 50 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe konzentriert
wird.
Verfahren nach Anspruch 5, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
eines enthärteten Rohsirups konzentriert wird, der 65 Gewichtsprozent Feststoffe
enthält und der enthärtete Rohsirup bei einer Temperatur gelagert wird, die ausreichend
ist, um das Auskristallisieren von Saccharose zu verhindern.
Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die chromatographische Trennung
auf einem niedrig vernetzten gelartigen chromatographischen Trennharz in monovalenter
Form basiert.
Verfahren nach Anspruch 1, weiter umfassend den Einsatz einer Einrichtung
zum Überwachen des Calciumgehalts in dem enthärteten Rohsaft und des diskontinuierlichen
Flusses zur Ionenaustauschenthärtung, wenn die Einrichtung eine Calciumionenkonzentration
oberhalb eines vorgewählten Punktes anzeigt.
Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Zeitdauer, während der der Rohsaft
der Ionenaustauschenthärtung unterworfen wird, nach Maßgabe des Calciumgehaltes
zur Zeit der Ernte der Zuckerrüben festgelegt wird, die zur Gewinnung des Rohsaftes
verarbeitet werden.
Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Rohsaft der Enthärtung unterworfen
wird, bis der Calciumgehalt im Rohsaft auf weniger als 3 Milliäquivalente pro 100
Gramm Trockensubstanz herabgesetzt ist.
Verfahren nach Anspruch 10, bei dem der Rohsaft so behandelt wird,
dass sein Gehalt an suspendierten Feststoffen auf einen Wert von weniger als 0,05
Volumenprozent herabgesetzt ist, ehe der Rohsaft der Ionenaustauschenthärtung unterworfen
wird.
Verfahren nach Anspruch 11, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
des enthärteten Rohsirups auf 50 bis 70 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe konzentriert
wird.
Verfahren nach Anspruch 12, bei dem die chromatographische Trennung
auf einem niedrig vernetzten gelartigen chromatographischen Trennharz in monovalenter
Form basiert.
Verfahren nach Anspruch 1, bei dem
der Saft der Enthärtung unterworfen wird, bis der Calciumgehalt im Rohsaft auf weniger
als 5 Milliäquivalente pro 100 Gramm Trockensubstanz herabgesetzt ist; der enthärtete
Rohsaft konzentriert wird, um einen enthärteten Rohsirup herzustellen,
der mehr als 50 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe enthält; und
der enthärtete Rohsirup der chromatographischen Trennung unterworfen wird, um ein
Rohsirupextrakt zu erhalten, aus dem mehr als 70 Gewichtsprozent der im Rohsaft
enthaltenen ursprünglichen gelösten festen Nichtzuckeranteile entfernt sind.
Verfahren nach Anspruch 1, weiter aufweisend den Schritt, dass man
Zuckerrüben verarbeitet, um einen Rohsaft zu erhalten, der gelöste feste Nichtzuckeranteile
enthält.
Verfahren nach Anspruch 15, bei dem die Enthärtung einen Ionenaustausch
umfasst.
Verfahren nach Anspruch 16, bei dem der Rohsaft so behandelt wird,
dass sein Gehalt an suspendierten Feststoffen auf einen Wert von weniger als ein
Zehntel Volumenprozent herabgesetzt ist, ehe der Rohsaft der Ionenaustauschenthärtung
unterworfen wird.
Verfahren nach Anspruch 17, bei dem der Rohsaft der Enthärtung unterworfen
wird, bis der Härtebildnergehalt im Rohsaft auf weniger als 5 Milliäquivalente Calcium
pro 100 Gramm Trockensubstanz herabgesetzt ist.
Verfahren nach Anspruch 18, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
des enthärteten Rohsirups auf mehr als 50 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe konzentriert
wird.
Verfahren nach Anspruch 19, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
eines enthärteten Rohsirups konzentriert wird, der mehr als 65 Gewichtsprozent Feststoffe
enthält und der enthärtete Rohsirup bei einer Temperatur gelagert wird, die ausreichend
ist, um das Auskristallisieren von Saccharose zu verhindern.
Verfahren nach Anspruch 19, bei dem die chromatographische Trennung
auf einem niedrig vernetzten gelartigen chromatographischen Trennharz in monovalenter
Form basiert.
Verfahren nach Anspruch 15, weiter umfassend den Einsatz einer Einrichtung
zum Überwachen des Härtebildnergehalt in dem enthärteten Rohsaft und des diskontinuierlichen
Flusses zur Ionenaustauschenthärtung, wenn die Einrichtung einen Härtebildnergehalt
oberhalb eines vorgewählten Punktes anzeigt.
Verfahren nach Anspruch 15, bei dem die Zeitdauer während der der
Rohsaft der Ionenaustauschenthärtung unterworfen wird, nach Maßgabe des Calciumgehaltes
zur Zeit der Ernte der Zuckerrüben festgelegt wird, die zur Gewinnung des Rohsaftes
verarbeitet werden.
Verfahren nach Anspruch 15, Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der
Rohsaft der Enthärtung unterworfen wird, bis der Härtebildnergehalt im Rohsaft auf
weniger als 3 Milliäquivalente Calcium pro 100 Gramm Trockensubstanz herabgesetzt
ist.
Verfahren nach Anspruch 24, bei dem der Rohsaft so behandelt wird,
dass sein Gehalt an suspendierten Feststoffen auf einen Wert von weniger als 0,05
Volumenprozent herabgesetzt ist, ehe der Rohsaft der Ionenaustauschenthärtung unterworfen
wird.
Verfahren nach Anspruch 25, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
des enthärteten Rohsirups auf mehr als 50 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe konzen-triert
wird.
Verfahren nach Anspruch 25, bei dem der enthärtete Rohsaft zur Herstellung
des enthärteten Rohsirups auf 50 bis 70 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe konzentriert
wird.
Verfahren nach Anspruch 27, bei dem die chromatographische Trennung
auf einem niedrig vernetzten gelartigen chromatographischen Trennharz in monovalenter
Form basiert.
Verfahren nach Anspruch 15, bei dem
der Saft der Enthärtung unterworfen wird, bis der Härtebildnergehalt im enthärteten
Rohsaft auf weniger als 5 Milliäquivalente Calcium pro 100 Gramm Trockensubstanz
herabgesetzt ist;
der enthärtete Rohsaft konzentriert wird, um einen enthärteten Rohsirup herzustellen,
der mehr als 50 Gewichtsprozent gelöste Feststoffe enthält; und
der enthärtete Rohsaft der gaschromatographischen Trennung unterworfen wird, um
ein Rohsirupextrakt zu erhalten, aus dem mehr als 70 Gewichtsprozent der im Rohsaft
enthaltenen ursprünglichen gelösten festen Nichtzuckeranteile
entfernt sind.