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Dokumentenidentifikation DE69817015T2 08.07.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0001036299
Titel GERÄT UND METHODE ZUR WIRKUNGSBEGRENZUNG VON DETONATIONEN
Anmelder H.M. The Queen in Right of Canada as repr. by The Solicitor Gen. act. trough The Commissioner of Royal Canadian Mounted Police, Ottawa, Ontario, CA
Erfinder BUREAUX, G., John, Orlenas, CA;
COWAN, George, Burnstown, CA;
MOUNTAIN, Patricia, Fort Erier, CA;
EATON, Douglas, Ottawa, CA;
CORBIN, Christopher, St. Catharines, CA
Vertreter Kehl, G., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 81679 München
DE-Aktenzeichen 69817015
Vertragsstaaten BE, CH, DE, FI, FR, GB, IT, LI, NL, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 11.12.1998
EP-Aktenzeichen 989609755
WO-Anmeldetag 11.12.1998
PCT-Aktenzeichen PCT/CA98/01163
WO-Veröffentlichungsnummer 0099031457
WO-Veröffentlichungsdatum 24.06.1999
EP-Offenlegungsdatum 20.09.2000
EP date of grant 06.08.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.07.2004
IPC-Hauptklasse F42D 5/045

Beschreibung[de]
HINTERGRUND DER ERFINDUNG

Diese Erfindung betrifft Wirkungsbegrenzung bzw. Dämpfung von Sprengdetonationen und eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verwendung dafür.

BESCHREIBUNG DES STANDES DER TECHNIK

Die Verwendung von wäßrigem Schaum, der in verschiedenen Barrierestrukturen eingeschlossen ist, ist im Stand der Technik mit unterschiedlichem Erfolg eingesetzt worden. Zwei verwandte relevante Referenzen sind die US-Patente 5,225,622 und 5,394,786. Beide Referenzen beschreiben eine schaumgefüllte Umhüllung zum Begrenzen von Sprengdetonationen. 10 des ersten Patents stellt eine kuppelförmige Umhüllung dar. Man beachte, daß der Durchmesser der Kuppel und damit das Volumen der Umhüllung recht groß ist, d. h. in der Größenordnung von 3,66 m (12 Fuß) und daher ineffizient und unnötig sperrig ist. Darüber hinaus ist das Schaumexpansionsverhältnis recht hoch, d. h. 135–1000 : 1. Dies verursacht Instabilität und einen frühen Zerfall des Schaums. Wenn eine Detonation unter wäßrigem Schaum stattfindet, ergibt sich ein inkrementaler Verlust der Detonationsüberdruckenergie, wenn jede einzelne Blase platzt, und der Nettoeffekt von Millionen Blasen, die zerstört werden, stellt eine signifikante Detonationsverminderung dar. Indem wir von der Voraussetzung ausgingen, daß die Begrenzungsqualität des Schaums eine Funktion der mechanischen Erzeugung und Stärke der Blase ist, haben wir gefunden, daß eine bessere Detonationsbegrenzung erreicht werden kann, indem die Größe der kuppelförmigen Umhüllung und die Menge des Schaummaterials deutlich verringert wird, und indem ein ausgewähltes wäßriges hochstabiles fließfähiges Schaummaterial mit einem geringen Expansionsverhältnis und geringen Entwässerungseigenschaften verwendet wird.

US-A-4392412 beschreibt eine halbsphärische Membran, die durch eine hochragende Wand definiert ist, und ein Positioniermittel, das mit der Membran assoziiert ist, zum Positionieren der Sprengeinrichtung in der Membran in gleichem Abstand von jedem beliebigen Punkt der Wand, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation bzw. die Druckwelle begrenzt wird.

US-A-4543872 offenbart einen Detonationsabschwächer, der einen schaumerzeugenden Behälter zum Abgeben von Schaum in einen Zylinder verwendet, und in der Mitte eines flexiblen Plastikbodens ist ein Mundstück vorgesehen, um dadurch eine Sprengeinrichtung einzuführen.

US-A-4589341 beschreibt ebenfalls ein Hochexpansionsschaummaterial.

Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt eine Vorrichtung zur Begrenzung einer Detonation von einer Sprengeinrichtung:

  • a) eine halbsphärische Umhüllung, die durch eine hochragende Wand definiert ist, wobei die Umhüllung aus einem textilen Komposit- bzw. Verbundmaterial hergestellt ist, umfassend eine oder mehrere Schichten eines ballistischen Gewebematerials, das zwischen einer inneren und äußeren Schicht eines leichten reißfesten Nylongewebematerials schichtweise angeordnet ist,
  • b) Positioniermittel, die der Umhüllung zum Positionieren der Sprengeinrichtung innerhalb der Umhüllung in im wesentlichen gleichem Abstand von jedem beliebigen Punkt an der Wand zugeordnet sind,
  • c) eine Öffnung in der Wand, und
  • d) ein wäßriges energieabsorbierendes fließfähiges Schaummaterial mit einem Expansionsverhältnis von 17–49 : 1, das die Umhüllung im wesentlichen ausfüllt und die Sprengeinrichtung abdeckt, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation begrenzt wird.

Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Verfahren zur Begrenzung einer Detonation von einer Sprengeinrichtung:

  • a) das Zurverfügungstellen einer halbsphärischen Umhüllung, die durch eine hochragende Wand definiert ist, wobei die Umhüllung aus einem textilen Kompositmaterial hergestellt ist, umfassend eine oder mehrere Schichten eines ballistischen Gewebematerials, das zwischen einer inneren und äußeren Schicht eines wasserdichten Nylongewebematerials schichtweise angeordnet ist,
  • b) Positionieren der Sprengeinrichtung innerhalb der Umhüllung, im wesentlichen im gleichen Abstand von jedem beliebigen Punkt an der Wand,
  • c) im wesentlichen Füllen der Umhüllung und Bedecken der Einrichtung mit einem wäßrigen energieabsorbierenden fließfähigen Schaummaterial mit einem Expansionsverhältnis von 17–49 : 1, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation begrenzt wird.

Ein Beispiel einer Vorrichtung und eines Verfahrens gemäß der Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:

1 eine Perspektivansicht einer halbsphärischen Umhüllung ist;

2 eine Perspektivansicht einer halbsphärischen Umhüllung ist, die teilweise weggeschnitten ist, um den Querschnitt des Kompositmaterials darzustellen, aus dem sie aufgebaut ist; und

3 eine Perspektivansicht einer Vorrichtung gemäß einem Beispiel der Erfindung ist.

Wie in 1 und 2 gesehen, ist die halbsphärische Umhüllung 10 durch eine hochragende Wand und als einen Durchmesser von 1,5–2,7 m (5–9 Fuß) aufweisend definiert. Es ist verständlich, daß andere Umhüllungsgrößen, insbesondere kleinere Größen, innerhalb des Umfangs dieser Erfindung liegen.

Schauminjektionsöffnungen 12 sind nahe der Oberseite der Umhüllung vorgesehen, und eine Türöffnung 14 ist am Boden vorgesehen. Eine optionale Öffnung 16 ist nahe dem Boden zur Schauminjektion vorgesehen, oder um schädliche Gase zu entfernen, die aus einer Niedrigenergieeinrichtung resultieren, wenn kein Schaum verwendet wird. Für solche Fälle könnte eine Filter-/Pumpeneinrichtung verwendet werden. Alle Öffnungen umfassen einen Abdichtlappen (3), und die Öffnung 16 umfaßt einen Reißverschluß oder andere geeignete Schließmittel, um ein Auslaufen von Schaum und Austreten von Schrapnell oder schädlichen Gasen zu verhindern.

Wie in 2 zu sehen, besteht die Umhüllung 10 aus einem textilen Kompositmaterial, umfassend eine zentrale Schicht 20 eines ballistischen Gewebematerials (ein solches Material wird unter der Marke Dyneema verkauft), das zwischen einer inneren und äußeren Schicht 22 eines leichten reißfesten Nylongewebematerials schichtförmig angeordnet ist. Andere nützliche ballistische Materialien umfassen KevlarTM oder Äquivalente. Die Materialien werden in Abschnitten zusammengenäht. In manchen Ausführungsformen kann diese Schicht eliminiert werden, oder mehrere Schichten des ballistischen Gewebematerials sind vorgesehen, d. h. abhängig von der anzugehenden Gefährdung. Das Gewicht spielt ebenfalls eine Rolle. Zum Beispiel wiegt eine Umhüllung mit einem Durchmesser von 2,13 m (7 Fuß) mit drei ballistischen Schichten 13,5 kg (30 Pfund), was die praktische Grenze für einen in einen spenigen Bombenschutzanzug gekleideten Mann ist, um sie eine nennenswerte Strecke zu tragen. Eine 1,5 m (5 Fuß)-Umhüllung mit vier ballistischen Schichten würde dieses Kriterium auch erfüllen.

In manchen Fällen wird anstelle der zusätzlichen ballistischen Schichten eine halbsphärische Abdeckklappe (nicht gezeigt) als Überzug zugefügt, um die Struktur zu umhüllen. Die Abdeckung besteht aus dem gleichen Mehrfachtextilmaterial wie die Umhüllung. Zusätzliche Abdeckklappen können zugefügt werden, abhängig von der Art/Energie der Sprengeinrichtung, um ein Eindämmen des sich ergebenden Schrapnells sicherzustellen. Die zusätzlichen ballistischen Schichten sind bevorzugt, weil die Abdeckklappen zu Aufbauzeit und -last beitragen.

3 veranschaulicht eine Ausführungsform der Vorrichtung, die einen flexiblen äußeren Rahmen 32 verwendet, der sich biegt, um Öffnungen wie z.B. Türen, die kleiner sind als sein Durchmesser, zu durchtreten.

In der gezeigten Ausführungsform umfaßt der Rahmen 32 drei halbkreisförmige reifenartige Pfostenelemente, die über Kreuz angeordnet sind und in gleichen Abständen voneinander angebracht sind, um den Rahmen zu bilden. Diese Anordnung erleichtert das Positionieren der Vorrichtung ohne Modifikation durch eine Roboterarm oder dergleichen. Die Pfosten bestehen aus Fiberglas, um Schrapnellbildung zu vermeiden, können aber auch aus anderem flexiblen leichten Material bestehen oder können integrale Luftröhren sein.

Die Umhüllung besteht aus einem textilen Kompositmaterial ähnlich dem der Ausführungsform in 1, wobei der Unterschied ist, daß die inneren und äußeren Schichten aus einem wasserfesten textilen Nylonmaterial bestehen.

Die äußere Schicht der Umhüllung 10 umfaßt eine Mehrzahl Aufhängerabschnitte 34 zum Befestigen am Rahmen 32. Breitere Aufhänger 36 sind für zusätzliche Stabilität an dieser Stelle dem Oberteil benachbart vorgesehen. Obwohl die Aushänger in der gezeigten Aus führungsform als Schlaufen ausgebildet sind, ist es verständlich, daß andere bekannte Befestigungsmittel verwendet werden können. In dieser Ausführungsform umfaßt die Umhüllung 10 sechs identische dreieckige Streifen bzw. Felder 13 und einen integralen hexagonalen Boden 40, der einem Kreis angenähert ist. In alternierenden Streifen sind Schauminjektionsöffnungen 12 vorgesehen. Abdichtlappen 15 aus dem gleichen Kompositmaterial wie die Streifen sind auch vorgesehen. Die Lappen sind z. B. durch Velcro®-Befestiger gesichert befestigt. Der Boden 40 umfaßt Positioniermittel in der Form einer zentralen Öffnung 42 zum Positionieren einer Sprengeinrichtung, im wesentlichen im gleichen Abstand von jedem beliebigen Punkt an der Umhüllungswand. Der integrale Boden stellt sicher, daß es keine Schwachpunkte oder -ecken gibt, von denen im Stand der Technik bekannt ist, daß sie versagt haben.

Weiterhin ist in dieser Ausführungsform die Türöffnung 14 in einem der Streifen vorgesehen und umfaßt ein großes Reißverschlußabdichtmittel, um eine Bedienung durch behandschuhte Hände zu erleichtern.

Auf das Füllen mit Schaum hin bläht sich die Umhüllung auf, um eine halbsphärische Form zu bilden, wobei die Sprengeinrichtung im wesentlichen in gleichem Abstand von jedem beliebigen Punkt an der Umhüllungswand positioniert ist. Die Umhüllungswand ist nahe dem Boden abgerundet, was einen ebnenden Effekt auf die Umhüllungsform hat. Diese Positionierung und gerundete Umhüllungswand sorgen für eine optimale Verteilung der Detonationskraft in alle Richtungen auf die Umhüllungswand hin, was für die erfolgreiche Integration von verschiedenen Detonationsszenarien sorgt, wie unten beschrieben.

Tatsächlich hat sich gezeigt, daß die Kombination dieser beiden Merkmale in der Lage ist, verglichen mit der Ausführungsform der 1 etwa der doppelten Sprengkraft standzuhalten. Siehe Tests Nr. 3 und 4.

Das Verfahren gemäß der Erfindung umfaßt das Plazieren der Umhüllung 10 über eine improviserte Sprengeinrichtung (IED) bei 30, und die Umhüllung wird mit einem geeigneten wäßrigen energieabsorbierenden fließfähigen Schaummaterial (z. B. Silvex® gefüllt. Siehe US-Patent Nr. 4,770,794 vom 13. September 1988, dessen Offenbarung hierin durch Referenz einbezogen ist. Nützliche Schäume enthalten 1–5 Gew-% aktiver schaumbildender Bestandteile. Wir haben gefunden, daß ein besonders nützliches Schaummaterial dieser Art 1–3 Gew-% aktiver schaumbildender Bestandteile enthält, wobei der Saldo Wasser ist, und ein Expansionsverhältnis von 17–49 : 1 aufweist. Solche Schäume zeigen gute Stabilität und Entwässerungseigenschaften und können in relativ geringen Mengen verwendet werden, wie in den folgenden Beispielen angegeben. Der Schaum wird durch Füllöffnung 12 unter Verwendung eines schaumerzeugenden Standardlöschfahrzeugs oder eines tragbaren Pumpen- und Schaumerzeugungssystems bei einer Flußrate von 151–302 l (40–80 US-Gallonen)/ Minute eingeführt, bevorzugt 151–226 l (40–60 US-Gallonen)/Minute. Die Flußrate ist als Flußrate von Wasser in einen Schaumerzeuger ausgedrückt. Der Schaumfluß in die Umhüllung ist wegen des größeren Schaumvolumens tatsächlich etwa 2–3 mal schneller. Wenn die IED gesprengt wird, durchtreten keine der resultierenden IED-Fragmente die Umhüllung. Offenbar sind die Kraftlinien von der Explosion radial von der IED nach außen gerichtet, und die Kraft oder Energie von der Detonation wird von dem umgebenden Schaum absorbiert. Die glatte konkave Form der Umhüllung, die als Form für den Schaum dient, und/oder die entsprechenden konvexe Form des Schaums spielt auch eine Rolle, weil andere getestete Konfigurationen wie z. B. Würfel, Rechtecke und Zylinder an den Ecken versagen.

Andere nebensächliche Merkmale umfassen das folgende.

Das Vorsehen eines integralen Zeltbodens (3) mit einer zentralen IED-Aufnahmeöffnung würde verhindern, daß der Schaum um den Boden herum ausfließt. Bevorzugt ist das Gewebe, das die zentrale Öffnung umgibt, dadurch flexibler gestaltet, daß es einen elastifizierten Halter bzw. eine Aufnahme enthält, der/die überdimensionierte Bahnen 44 bildet. Dies minimiert den Detonationsschaden am Boden. In einer weitere Ausführungsform (nicht gezeigt) würde der Boden aus einem Netzmaterial bestehen.

Ein innerer Rahmen (nicht gezeigt) oder ein externes Exoskelett (3) könnte enthalten sein, um den Aufbau zu erleichtern und die strukturelle Integrität der Kuppel nach der Explosion zu erhalten. Es ist verständlich, daß die Kuppel aufgebaut werden kann, indem sie mit dem Schaum gefüllt wird.

BEISPIELE

Für die getestete Sprengeinrichtung wird nicht nur die Detonation begrenzt, sondern auch das Schrapnell von der Detonation innerhalb der Struktur zurückgehalten.

Testen des Srengeinrichtungs-Zurückhaltungssystems

Dieses Sprengeinrichtungs-Zurückhaltungssystem ist eine halbsphärisch geformte 2,13 m (7 Fuß)-Umhüllung, die mit Schaum (etwa 0,028 m3 (570 Kubikfuß)) gefüllt ist. Die Umhüllung ist mit einem Dreilagentextilkomposit hergestellt. Die äußeren und inneren Schichten sind ein leichtes reißfestes Nylon, und die innere Schicht ist ein ballistisches Produkt mit dem Namen DYNEEMA®. Abhängig von der Gefahr sind zusätzliche ballistische Schichten und/oder Abdeckklappen vorgesehen, wie oben beschrieben. Der Schaum wird erzeugt, indem eine luftansaugende Schaumdüse (zylindrisch, Länge = 25 cm, Durchmesser = 15 cm) mit einem Expansionsverhältnis von etwa 25 : 1 mit einem Betriebsdruck von etwa 70 psi und einer Flußrate von 215–227 l (57–60 US-Gallonen) Schaumlösung/Minute verwendet wird. Das Schaumkonzentrat umfaßt etwa 1,7 Gew-% Silvex® in Wasser. Die Düse ist der Gegenstand unserer gleichzeitig anhängigen US-Anmeldung Nr. 08/758,075, angemeldet am 27. November 1996.

Testziel:

Die sprengdetonations- und sprengfragmentmildernden Qualitäten des Sprengeinrichtungs-Zurückhaltungssystems zu bestimmten.

Testnummern 1 und 2 wurden mit der Ausführungsform der 1 und 2 durchgeführt, und Testnummern 3 und 4 mit der Ausführungsform der 3. In Test Nr. 3 umfaßte das Komposit weiterhin fünf ballistische Schichten. In Test Nr. 4 wurden zwei zusätzliche Abdeckklappen aufgenommen.

Test Nr. 1 Sprengeinrichtung:

Eine Rohrbombe, aufgebaut aus einem Stahlrohr mit einem Durchmesser von 30 cm × 6 cm (12 Zoll × 2 1/2 Zoll) mit an beiden Enden angeschraubten Endkappen, enthaltend etwa 0,68 kg (1,5 Pfund) Dynamit, gezündet durch einen elektrischen Standarddetonationsaufsatz. Das Mehrschichtkomposit plus zwei zusätzlicher Abdeckklappen wird in diesem Test verwendet.

Ergebnisse:

Nachdem die Rohrbombe ausgelöst worden war, wurde gefunden, daß keine Rohrfragmente die Umhüllung durchtreten hatten. Dies war sehr bedeutsam, weil es bestätigte, daß diese Technik wirksam darin war, eine sehr energiereiche Sprengeinrichtung einzudämmen/unter Kontrolle zu halten, wobei die Fragmente von dieser Art von Sprengeinrichtung bei Geschwindigkeiten in der Größenordnung von 1524–2134 m (5000–7000 Fuß)/sek und bis zu 183–274 m (200 bis 300 Yard) weit weggeschleudert werden können.

Test Nr. 2: Sprengeinrichtung:

Stahlgerätekasten etwa 45,7 cm × 25,4 cm × 20,3 cm (etwa 18 Zoll × 10 Zoll × 8 Zoll), enthaltend 1 kg (2,2 Pfund) C-4-Sprengstoff, ausgelöst durch eine 0,09 kg (0,2 Pfund) Zündladung. Das Fünfschichtkomposit wird in diesem Test verwendet.

Ergebnisse:

Nachdem die Einrichtung ausgelöst worden war, zeigte eine Untersuchung der Umhüllung, daß die gesamte Fragmentation von dieser Einrichtung im System zurückgehalten gehalten worden war. Dies ist recht bedeutsam, da es bestätigt, daß dieses System sehr wirksam darin ist, die sehr energiereichen Wirkungen großer und zerstörerischer Sprengeinrichtungen zu neutralisieren.

Test Nr. 3: Sprengeinrichtung:

Eine Rohrbombe, aufgebaut aus einem Stahlrohr mit einem Durchmesser von 30 cm × 6 cm (12 Zoll × 2 1/2 Zoll) mit an beiden Enden angeschraubten Endkappen, enthaltend etwa 0,68 kg (1,5 Pfund) Dynamit, gezündet durch einen elektrischen Standarddetonationsaufsatz. Das Mehrschichtkomposit plus zwei zusätzlicher Abdeckklappen wird in diesem Test verwendet.

Ergebnisse:

Nachdem die Rohrbombe ausgelöst worden war, wurde gefunden, daß keine Rohrfragmente die Umhüllung durchtreten hatten. Dies war sehr bedeutsam, weil es bestätigte, daß diese Technik wirksam darin war, eine sehr energiereiche Sprengeinrichtung einzudämmen, wobei die Fragmente von dieser Art von Sprengeinrichtung bei Geschwindigkeiten in der Größenordnung von 1524–2134 m (5000–7000 Fuß)/sek und bis zu 183–274 m (200 bis 300 Yard) weit weggeschleudert werden können.

Test Nr. 4: Sprengeinrichtung:

Stahlgerätekasten etwa 45,7 cm × 25,4 cm × 20,3 cm (etwa 18 Zoll × 10 Zoll × 8 Zoll), enthaltend 1 kg (2,2 Pfund) C-4-Sprengstoff, ausgelöst durch eine 0,09 kg (0,2 Pfund) Zündladung. Ein Fünfschichtkomposit wird in diesem Test verwendet.

Ergebnisse:

Nachdem die Einrichtung ausgelöst wurde, zeigte eine Untersuchung der Umhüllung, daß die gesamte Fragmentation von dieser Einrichtung im System zurückgehalten worden war. Dies ist recht bedeutsam, da es bestätigt, daß dieses System sehr wirksam darin ist, die sehr energiereichen Wirkungen großer und zerstörerischer Sprengeinrichtungen zu neutralisieren.

Allgemeine Kommentare:

Diese beiden Einrichtungen repräsentieren Beispiele von sehr energiereichen Sprengeinrichtungen. Diese Einrichtungen können zum Ausschleudern von Hochgeschwindigkeitsfragmenten führen, was erhebliche Verletzungen und Schaden an Eigentum verursachen kann. Dieses System könnte sowohl von Polizei als auch von militärischen Kampfmitteleinheiten verwendet werden. Es ist ein tragbares System, daß in einer sehr kurzen Zeit positioniert werden kann.

Obwohl Silvex verwendet wurde, um die Bedienung unserer Erfindung darzustellen, ist es Fachleuten verständlich, daß auch viele andere Schaummaterialien verwendet werden können, einschließlich solcher, die biologische/chemische Dekontaminierungsagenzien enthalten, vorausgesetzt, daß sie so formuliert sind, daß sie das erforderliche Expansionsverhältnis und andere verwandte, oben erörterte Eigenschaften aufweisen.


Anspruch[de]
  1. Eine Vorrichtung zum Begrenzen einer Detonation von einer Sprengeinrichtung, umfassend

    a) eine halbsphärische Umhüllung (10), die durch eine hochragende Wand definiert ist, wobei die Umhüllung aus einem textilen Kompositmaterial hergestellt ist, umfassend eine oder mehrere Schichten (20) eines ballistischen Gewebematerials, das zwischen einer inneren und äußeren Schicht (22) eines leichten reißfesten Nylongewebematerials schichtweise angeordnet ist,

    b) Positioniermittel (42), die der Umhüllung zum Positionieren der Sprengeinrichtung innerhalb der Umhüllung in im wesentlichen gleichem Abstand von einem beliebigen Punkt an der Wand zugeordnet sind,

    c) eine Öffnung (14) in der Wand, und

    d) ein wäßriges energieabsorbierendes fließfähiges Schaummaterial mit einem Expansionsverhältnis von 17–49 : 1, das im wesentlichen die Umhüllung ausfüllt und die Sprengeinrichtung abdeckt, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation begrenzt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Umhüllung (10) aufblähbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Umhüllung beim Füllen von dem Schaum aufgebläht wird.
  4. Eine Vorrichtung nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei der die Umhüllung (10) beim Aufblähen benachbart zum integralen Boden gerundet wird.
  5. Eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Umhüllung einen integralen Boden umfaßt und bei der die Positioniermittel eine zentrale Öffnung (42) in dem Boden umfassen.
  6. Eine Vorrichtung zum Begrenzen einer Explosion von einer Sprengeinrichtung, umfassend

    a) eine halbsphärische Umhüllung (10), die durch eine hochragende Wand definiert ist, wobei die Umhüllung einen integralen Boden umfaßt und wobei die Umhüllung aufblähbar ist und wobei die umhüllende Wand beim Aufblähen benachbart zum integralen Boden gerundet wird,

    b) Positioniermittel, die der Umhüllung zum Positionieren der Sprengeinrichtung innerhalb der Umhüllung in im wesentlichen gleichem Abstand von einem beliebigen Punkt an der Wand zugeordnet sind, wobei die Positioniermittel eine zentrale Öffnung (42) im Boden umfassen,

    c) eine Öffnung (14) in der Wand, und

    d) ein wäßriges energieabsorbierendes fließfähiges Schaummaterial mit einem Expansionsverhältnis von 17–49 : 1, das im wesentlichen die Umhüllung ausfüllt und die Sprengeinrichtung abdeckt, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation begrenzt wird.
  7. Eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der der Durchmesser der Umhüllung (10} ungefähr 1,5–2,7 m (5–9 Fuß) beträgt.
  8. Eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Volumen der Umhüllung (10) ungefähr 0,028 m3 (570 Kubikfuß) beträgt.
  9. Eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Schaummaterial 1–5 Gew./Vol.-% aktiver Schaum bildender Bestandteile umfaßt, wobei der Saldo Wasser ist.
  10. Eine Vorichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der das Schaummaterial 1,7 Gew./Vol.-% aktiver Schaum bildender Bestandteile umfaßt, wobei der Saldo Wasser ist.
  11. Eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Expansionsverhältnis der Schaummaterials ungefähr 25 : 1 beträgt.
  12. Eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, weiterhin umfassend einen flexiblen Rahmen (32), um die Umhüllung während des Positionierens und der Benutzung zu stützen.
  13. Ein Verfahren zum Begrenzen einer Detonation einer Sprengeinrichtung, umfassend

    a) das Zurverfügungstellen einer halbsphärischen Umhüllung (10), die durch eine hochragende Wand definiert ist, wobei die Umhüllung aus einem textilen Kompositmaterial hergestellt ist, umfassend eine oder mehrere Schichten (20) eines ballistischen Gewebematerials, das zwischen einer inneren und äußeren Schicht (22) eines wasserdichten Nylongewebematerials schichtweise angeordnet ist,

    b) Positionieren der Sprengeinrichtung innerhalb der Umhüllung, im wesentlichen im gleichen Abstand von einem beliebigen Punkt an der Wand,

    c) im wesentlichen Füllen der Umhüllung und Bedecken der Einrichtung mit einem wäßrigen energieabsorbierenden fließfähigen Schaummaterial mit einem Expansionsverhältnis von 17–49 : 1, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation begrenzt wird.
  14. Ein Verfahren nach Anspruch 13, bei dem die Umhüllung (10) aufblähbar ist.
  15. Ein Verfahren nach Anspruch 14, bei dem die Umhüllung beim Füllen mit dem Schaum aufgebläht wird.
  16. Ein Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, bei dem die umhüllende Wand beim Aufblähen benachbart zum integralen Boden gerundet wird.
  17. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, bei dem die Umhüllung (10) einen integralen Boden mit einer zentralen Öffnung (42) umfaßt und bei der die Sprengeinrichtung in dieser Öffnung angeordnet wird.
  18. Ein Verfahren zum Begrenzen einer Detonation einer Sprengeinrichtung, umfassend

    a) das Zurverfügungstellen einer halbsphärischen Umhüllung (10), die durch eine hochragende Wand definiert ist, wobei die Umhüllung einen integralen Boden mit einer zentralen Öffnung (42) umfaßt,

    b) Positionieren der Sprengeinrichtung in der Öffnung (42) innerhalb der Umhüllung, im wesentlichen im gleichen Abstand von einem beliebigen Punkt an der Wand, wobei die Umhüllung aufblähbar ist und die umhüllende Wand beim Aufblähen benachbart zum integralen Boden gerundet wird, und

    c) im wesentlichen Füllen der Umhüllung und Bedecken der Einrichtung mit einem wäßrigen energieabsorbierenden fließfähigen Schaummaterial mit einem Expansionsverhältnis von 17–49 : 1, wodurch bei Detonation der so positionierten Sprengeinrichtung die Detonation begrenzt wird.
  19. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, bei dem das Schaummaterial 1–5 Gew./Vol.-% aktiver Schaum bildender Bestandteile umfaßt, wobei der Saldo Wasser ist.
  20. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, bei dem das Schaummaterial 1,7 Gew./Vol.-% aktiver Schaum bildender Bestandteile umfaßt, wobei der Saldo Wasser ist.
  21. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 20, bei dem das Expansionsverhältnis der Schaummaterials ungefähr 25 : 1 beträgt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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