| Dokumentenidentifikation |
DE10226832B4 15.07.2004 |
| Titel |
Vorrichtung zum Halten eines aus mehreren Waggons bestehenden Zuges |
| Anmelder |
A. Rawie GmbH & Co., 49090 Osnabrück, DE |
| Erfinder |
Klose, Helmut, 49492 Westerkappeln, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Hauck, Graalfs, Wehnert, Döring, Siemons, 20354 Hamburg |
| DE-Anmeldedatum |
13.06.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10226832 |
| Offenlegungstag |
08.01.2004 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
15.07.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.07.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B61J 3/06
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Halten eines aus
mehreren Wag– gons bestehenden Zuges nach dem Patentanspruch 1.
Aus DE 24 19 888 C2
ist ein Rangiermittel bekannt geworden. Innerhalb eines Gleises ist eine Führung
angeordnet, die parallel zu den Fahrschienen verläuft. Von der Führung ist ein Wagen
geführt, wobei Führung und Wagen normalerweise außerhalb des Lichtraumprofils angeordnet
sind. Ein Längsantrieb verfährt den Wagen entlang der Führung und ist so ausgelegt,
daß der Wagen in eine vorgegebene Position gefahren werden kann. Ein Fahrarm ist
in einer Querführung des Wagens verschiebbar angeordnet und kann mit Hilfe eines
Querantriebs zwischen einer zurückgezogenen Position und einer vorgeschobenen Position,
in der das eine Ende des Arms in die Spur der zugeordneten Räder hineinragt, verstellt
werden. An dem Verfahrarm ist eine Rolle angebracht, die den Radreifen eines Waggons
erfaßt.
Für verschiedene Anwendungsfälle besteht die Forderung, die Waggons
eines Zuges auf dem Fahrgleis in einer vorgegebenen Position anzuhalten. Zu Haltezwecken
kann an Gefällen eine Rangierlokomotive normalerweise nicht angehängt bleiben. Es
müssen daher zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden, daß der Zug aus der eingenommenen
Position nicht fort rollt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten
eines aus mehreren Waggons bestehenden Zuges zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie im erwähnten Stand der
Technik innerhalb des Gleises oder auf mindestens einer Außenseite des Gleises eine
Führung angeordnet, die parallel zu den Führungsschienen verläuft. Von der Führung
ist ein Wagen geführt, wobei Wagen und Führung normalerweise außerhalb des Lichtraumprofils
angeordnet sind. Es versteht sich, daß Führung und Wagen einem normalen Verkehr
auf den Schienen nicht hinderlich sein dürfen.
Der Wagen wird mit Hilfe eines Längsantriebs über eine vorgegebene
Strecke entlang des Gleises verfahren werden, wobei der Längsantrieb erfindungsgemäß
so beschaffen ist, daß der Wagen in eine relativ genaue Position gefahren werden
kann, das heißt in eine Position relativ zu einem Radsatz eines Waggons. Ein Haltearm
ist in einer Querführung des Wagens verschiebbar angeordnet. Er wird mit Hilfe eines
Querantriebs zwischen einer zurückgezogenen Position und einer vorgeschobenen Position,
in der das Ende des Arms in die Spur der zugeordneten Räder hineinragt, verstellt
werden.
In der vorgeschobenen Position kann das Vorderende des Haltearms ein
Rad erfassen. Damit die Reibung zwischen Haltearm und Rad nicht zu groß wird, weist
das vordere Ende des Haltearms erfindungsgemäß eine Schrägfläche auf, so daß lediglich
eine Kantenberührung stattfindet, was wenig Reibung verursacht. Ferner kann der
Haltearm relativ hoch gelegt sein, wodurch die Haltekraft klein wird.
Der Haltearm dient mithin dem Halten eines Waggons in einer vorgegebenen
Position. Hierzu ist dann erforderlich, daß der Längsantrieb mit einer ausreichenden
Bremskraft versehen ist, so daß der Waggon auf eine Steigung gleichwohl nicht in
der Lage ist, über den Haltearm den Wagen zu verschieben.
Wegen des bereits beschriebenen Lichtraumprofils kann der Haltearm
lediglich eine bestimmte Höhe über der Fahrschiene aufweisen. Um die Haltekraft
zu reduzieren, ist auch denkbar, den Haltearm bzw. die Querführung für den Haltearm
mit einer Hubvorrichtung zu versehen, so daß für den Haltevorgang der Haltearm eine
bestimmte Strecke angehoben wird. Für die Ruheposition ist jedoch erforderlich,
daß der Haltearm wieder so weit abgesenkt wird, daß er außerhalb des Lichtraumprofils
zu liegen kommt.
Es sind verschiedene Konstruktionen für die Ausbildung der Längsführung
denkbar. Eine besteht nach einer Ausgestaltung der Erfindung in zwei parallel beabstandeten
C-förmigen Führungsschienen, deren Öffnung einander zugekehrt sind und in denen
Rollen des Wagens eingreifen. Alternativ kann die Führung von einer Doppel-T-Schiene
gebildet sein, wobei Rollen am Wagen seitlich in das Doppel-T-Profil eingreifen.
Schließlich kann auch eine Fahrschiene, insbesondere eine Vignol-Schiene, als Führung
dienen, und Rollen am Wagen greifen wiederum seitlich in das Schienenprofil ein.
Um eine Querführung zu erzielen, die präzise ist und relativ hohe
Kräfte aushalten kann, sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, daß sie eine
Rollenführung aufweist. Die Betätigung des Arms erfolgt vorzugsweise mit Hilfe eines
elektrischen Linearantriebs.
Der Längsantrieb kann ein Seil- oder Kettentrieb sein, der mit einem
elektrischen Antriebsmotor zusammenwirkt, wobei der Antriebsmotor die gewünschte
Positionierung über eine entsprechende Positioniersteuerung vornehmen kann. Alternativ
kann ein Elektromotor auch am Wagen angeordnet sein und ein Ritzel aufweisen, das
mit einer stationären Zahnstange zusammenwirkt.
Zum Halten des Zuges in beiden Richtungen sieht eine Ausgestaltung
der Erfindung vor, daß am Wagen zwei Haltearme im Abstand voneinander so angeordnet
sind, daß sie in der vorgeschobenen Position sich auf entgegengesetzten Seiten des
Rades befinden.
Um die Positionierung zu erleichtern, sieht eine weitere Ausgestaltung
der Erfindung vor, daß am Wagen mindestens ein Positionssensor angeordnet ist, der
mit einer Positionssteuerung des Längsantriebs in Wirkverbindung steht. Der Positionssensor
kann zum Beispiel ein Näherungsfühler sein, der feststellt, wann sich der Haltearm
in der zurückgezogenen Position der zugeordneten Seite eines Rades nähert. Es ist
auch denkbar, den Haltearm in eine vorgeschobene Position zu verstellen, bevor er
in Eingriff mit dem Rad gebracht wird. In diesem Fall wird der Kontakt des Haltearms
mit dem Rad erfaßt, beispielsweise dadurch, daß der Längsantrieb einen höheren Strom
zieht. Meßvorrichtungen, mit denen der erhöhte Strom erfaßt werden kann, sind allgemein
bekannt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
1 zeigt die Draufsicht auf eine Vorrichtung
nach der Erfindung sowie auf ein Rad eines Waggons auf einer Fahrschiene.
2 zeigt die Seitenansicht einer Fahrschiene
mit Rädern und zwei Haltearmen der Vorrichtung nach 1.
3 zeigt die Seitenansicht der Vorrichtung
nach 1.
In 1 ist ein Rad 10 eines Eisenbahnwaggons
zu erkennen, das auf einer Fahrschiene 12 ruht. Auf der Außenseite des
Gleises, und zwar auf der Außenseite der Fahrschiene 12, sind zwei Führungsschienen
14, 16 über eine vorgegebene Länge angeordnet. Wie aus
3 zu erkennen, sind die Führungsschienen
14, 16 C-förmig, wobei die Öffnungen aneinander zugekehrt sind.
Von den Führungsschienen 14, 16 wird ein Wagen
18 geführt, der, wie aus 1 zu erkennen, der
einen längsgestreckten mittleren Körper 20 aufweist und an den Enden mit
zwei Traversen 22 versehen ist, von denen in 1
eine zu erkennen ist. An den Enden der Traversen sind Rollen 26 gelagert,
von denen einige, wie in 3 zu erkennen, um eine vertikale
und andere um eine horizontale Achse 24 drehbar sind. Es ist jedoch auch
denkbar, nur um eine horizontale Achse gelagerte Rollen zu verwenden und die Querführung
durch schleifenden Kontakt zu erzeugen.
Auf dem Wagen 18 ist in den 1
und 3 eine Querführung 28 zu erkennen
für einen Haltearm 30. Der Haltearm 30 kann entsprechend dem Doppelpfeil
32 zwischen einer zurückgezogenen Position (3)
und einer vorgeschobenen Position (1) verfahren werden.
Dies geschieht mit Hilfe eines elektrischen Linearantriebs 34 auf dem Wagen
18, der über ein Gestänge 36 mit dem Arm 30 gekoppelt
ist. Der Haltearm 30 weist am freien Ende eine Schrägfläche 38
auf, so daß er in der vorgeschobenen Position mit der Schrägfläche die Kante des
Rades 10 erfaßt, wie in 1 zu erkennen.
Der Wagen in 1 ist lediglich zur linken
Hälfte einer Mittellinie dargestellt. Er kann auf der anderen Seite der Mittellinie
symmetrisch aufgebaut sein, was jedoch nicht dargestellt ist. In diesem Fall sind
dann zwei Haltearme vorgesehen, wie in 2 angedeutet.
Ein weiterer Haltearm 30a kann das Rad 10 dann von der gegenüberliegenden
Seite erfassen. Dadurch ist das Rad unabhängig von der Gefällerichtung in beiden
Richtungen gehalten.
Auf dem Wagen befindet sich auch ein Positionssensor 40,
der feststellt, welche Position der Wagen 18 bzw. der Haltearm
30 relativ zum Rad 10 einnimmt. Ein Längsantrieb, der nicht gezeigt
ist, bewegt den Wagen 18 entlang der Führungsschienen 14,
16. Dies kann zum Beispiel ein Seil- oder Kettenantrieb sein, der von einem
Elektromotor betätigt wird, der seinerseits von einer Positioniersteuerung gesteuert
wird. Die Positioniersteuerung erhält vom Positionsfühler 40 ein Signal,
wenn der Wagen 18 eine vorgegebene Position relativ zum Rad 10
einnimmt. Es ist jedoch auch denkbar, auf dem Wagen 18 ein Elektromotor
anzuordnen mit einem Ritzel, das mit einer Zahnstange, die parallel zu den Führungen
14, 16 verläuft, zusammenwirkt. Schließlich ist auch denkbar,
zum Halten des Rades 10 den Haltearm 30 bzw. 30a vorher
auszufahren, so daß erst durch Längsverfahren des Wagens 18 eine Anlage
an dem Rad 10 zustande kommt. Um die Anlage zu erfassen, kann z.B. der
Kontakt des Haltearms mit dem Rad 10 festgestellt werden, zum Beispiel
durch die Stromerhöhung, die sich im Motor des Längsantriebs bemerkbar macht.
In 3 ist das Lichtraumprofil im unteren
Bereich durch die gestrichelte Linie 42 angedeutet. Es ist zu erkennen,
daß Querführung 28 und Haltearm 30 außerhalb des Profils liegen.
Es ist aber auch denkbar, daß die Querführung mit dem Haltearm durch eine geeignete
Hubvorrichtung im Einsatzfall angehoben wird, so daß der Anlagepunkt des Arms
30 bzw. 30a näher zur Achsenhöhe liegt. Dadurch kann die Haltekraft,
die auf das Rad ausgeübt werden kann, reduziert werden, um den Waggon bzw. den Zug
halten zu können. Es versteht sich im übrigen, daß der Antriebsmotor für den Längsantrieb
mit einer ausreichend starken Bremse versehen ist, damit die bereits beschriebene
Haltewirkung erzielt werden kann.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Halten eines aus mehreren Waggons bestehenden Zuges
über eine kurze Strecke mit den folgenden Merkmalen:
– innerhalb des Gleises oder auf mindestens einer Außenseite des Gleises ist
eine Führung angeordnet, die parallel zu den Fahrschienen (12) verläuft,
– von der Führung ist ein Wagen (18) geführt, wobei Führung und Wagen
(18) normalerweise außerhalb des Lichtraumprofils angeordnet sind,
– ein Längsantrieb verfährt den Wagen (18) entlang
der Führung und ist so ausgelegt, daß der Wagen (18) in eine vorgegebene
Position gefahren werden und
– eine ausreichende Bremskraft zum Halten des Zuges aufbringen kann,
– ein Haltearm (30) ist in einer Querführung (28) des Wagens
(18) verschiebbar angeordnet und wird mit Hilfe eines Querantriebs (34)
zwischen einer zurückgezogenen Position und einer vorgeschobenen Position, in der
das Ende des Arms (30) in die Spur der zugeordneten Räder (10)
hineinragt, verstellt werden und
– das Ende des Arms (30) weist eine Schrägfläche (38) auf,
die an der zugeordneten Kante des Rades (10) zur Anlage bringbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsführung
von zwei parallelen C-förmigen Führungsschienen (14, 16) gebildet
ist, in denen Rollen (24, 26) des Wagens (18) geführt
sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsführung eine Doppel-T-Schiene aufweist und Rollen des Wagens von beiden Seiten
in das Doppel-T-Profil eingreifen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsführung von einer Fahrschiene gebildet ist und Rollen des Wagens von beiden
Seiten in das Fahrschienenprofil eingreifen.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querführung (28) eine Rollenführung aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Querantrieb
einen elektrischen Linearmotor (34) aufweist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Längsantrieb ein Seil- oder Kettenantrieb ist oder von einem am Wagen angeordneten
Motor gebildet ist, der mit einer stationären Zahnstange zusammenwirkt.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß am Wagen zwei Arme (30, 30a) im Abstand voneinander so angeordnet
sind, daß sie in der vorgeschobenen Position sich auf entgegengesetzten Seiten des
Rades (10) befinden.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß am Wagen (1) mindestens ein Positionssensor (40) angeordnet
ist, der mit der Positioniersteuerung des Längsantriebs verbunden ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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