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Dokumentenidentifikation DE10259995A1 15.07.2004
Titel Heissschneidewerkzeug für Textilmeterware
Anmelder Bieg, Martin T., 67346 Speyer, DE
DE-Anmeldedatum 20.12.2002
DE-Aktenzeichen 10259995
Offenlegungstag 15.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.07.2004
IPC-Hauptklasse D06H 7/22
IPC-Nebenklasse B26B 27/00   
Zusammenfassung Das Heißschneidewerkzeug für Textilmeterware aus Kunststofffasern wie Seile, Bänder, Schläuche oder ähnlichen Artikeln, weist eine Energiequelle in Form eines handelsüblichen Taschenfeuerzeuges zum Erhitzen der Heißschneideklinge auf, ist in seinem Gesamtvolumen nicht wesentlich größer als ein Taschenfeuerzeug und kann in seiner Konstruktion so gestaltet sein, daß die Klinge und der Klingenträger in verschiedene Positionen gebracht werden können, um somit einen noch komfortableren Transport, einfacheres Verstauen, ein Trennen der Textilmeterware auch in schlecht zugänglichen Räumlichkeiten oder die herkömmliche Nutzung des Feuerzeuges zu ermöglichen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Hilfsmittel mit dem ein heißes Abtrennen von Textilmeterware aus Kunststofffasern wie Seile, Bänder, Schläuche oder ähnlichen Artikeln auf einfachste Weise ermöglicht wird.

Seile, Bänder, Schläuche oder ähnliche in textiler Weise gefertigte Artikel, nachfolgend als Textilmeterware bezeichnet, müssen auf spezielle Weise abgelängt werden, um das Ausfransen bzw. das Zerfasern der getrennten Enden zu vermeiden.

Textilmeterware aus Werkstoffen, die durch Hitzezuführung schmelzen, z.B. solche aus thermoplastischen Werkstoffen, wird üblicherweise im Heißschneideverfahren abgelängt bzw. getrennt. D.h. die Klingen der Schneidevorrichtungen werden über die Temperatur des Werkstoffschmelzpunktes erhitzt. Die heiß getrennten Schnittkanten verschmelzen und fransen nicht aus.

Viele Verfahren, Maschinen und Geräte nach Stand der Technik ermöglichen hervorragende Ergebnisse unter Serienproduktionsbedingungen. Diese Geräte und Maschinen sind überwiegend stationäre Schneidevorrichtungen und sind sehr komplex.

Für Klein- und Musterserien werden Tischgeräte und Handgeräte angeboten, mit denen gute Schnittkanten zu erzielen sind. Jedoch sind diese Geräte relativ großvolumig, vom Stromnetz abhängig und deshalb nur mit Aufwand zu transportieren, begrenzt mobil einsetzbar und in Relation zur seltenen Nutzung sehr teuer.

Aufgabe der Erfindung ist es, Personen die nur gelegentlich Textilmeterware trennen und dennoch auf die Qualität der Schnittkanten achten müssen wie z.B. Monteure, Ingenieure, Produktionsleiter, Bergsteiger, Segler oder auch Hobbybastler, ein einfach zu transportierendes, überall anwendbares und sehr kostengünstiges Heißschneidewerkzeug zu bieten.

Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch l aufgeführten Merkmale gelöst.

in 1 ist das erfindungsgemäße Heißschneidewerkzeug symbolhaft skizziert. Das handelsübliche Taschenfeuerzeug 6 ist in der Halterung 5 des erfindungsgemäßen Heißschneidewerkzeugs integriert. An der Halterung 5 sind die Klingenträger 3 entweder fest, oder optional mittels Drehpunkt 4 beweglich montiert.

Die Klingenträger 3 halten die Klinge 1 des Heißschneidewerkzeugs entweder in fester oder optional mittels Drehpunkt 2 in beweglicher Weise.

Mittels Flamme des Feuerzeugs 6 wird Klinge 1 über den Schmelzpunkt des Werkstoffes der zu trennenden Textilmeterware erhitzt um danach mit leichtem Druck die Textilmeterware durch einen Schmelzvorgang zu trennen und die Schnittenden durch Verschmelzen vor dem Ausfransen zu schützen.

Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Energiequelle für das Heißschneidewerkzeug ein handelsübliches und somit leicht verfügbares Taschenfeuerzeug ist, daß die Schneidevorrichtung des erfindungsgemäß gestalteten Heißschneidewerkzeugs die Gesamtmaße eines handelsüblichen Taschenfeuerzeuges nur unwesentlich vergrößert und daß die Kosten für das komplette erfindungsgemäße Heißschneidewerkzeug sehr gering sind. Somit wird eine hohe Mobilität, leichtes Transportieren und einfaches Verstauen des Heißschneidewerkzeuges ermöglicht, eine unkomplizierte Erneuerung der Energiequelle ermöglicht, das Kostenverhältnis für den seltenen Gebrauch gerechtfertigt und die Qualität der Schnittkanten an der Textilmeterware nicht durch unsachgemäßes Schneiden mit anderweitigen ungeeigneten Hilfsmitteln beeinträchtigt.

Eine vorteilhafte Gestaltung der Erfindung ist mit den Patentansprüchen 2 und 3 angegeben. Die Gestaltung nach Patentansprüchen 2 und 3 ermöglicht es die Klinge des erfindungsgemäßen Heißschneidewerkzeugs in anwendungsspezifische Position zu bringen, um ein Trennen der Textilmeterware auch in schwer zugänglichen Räumlichkeiten zu ermöglichen.

Eine weitere vorteilhafte Eigenschaft der erfindungsgemäßen Gestaltung nach Patentansprüchen 2 und 3 ist das Wegklappen der Schneideklinge für das Verstauen und den Transport des Heißscheneidewerkzeugs oder für die gebräuchliche Verwendung des integrierten Feuerzeuges.


Anspruch[de]
  1. Heißschneidewerkzeug für Textilmeterware mit erhitzbarer Klinge, insbesondere für Textilmeterware aus Kunststofffasern wie Seile, Bänder, Schläuche oder ähnlichen Artikeln, dadurch gekennzeichnet, daß als Hitzequelle für die Klinge des Werkzeuges ein handelsübliches Taschenfeuerzeug in das Werkzeug integriert ist und die Gesamtgröße des Werkzeuges den Transport und das Verstauen ähnlich wie bei Taschenfeuerzeugen zulässt.
  2. Heißschneidewerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge des Werkzeuges in verschiedene Positionen verstellt werden kann.
  3. Heißschneidewerkzeug nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Klingenhalter des Werkzeuges in verschiedene Positionen verstellt werden kann.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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