| Dokumentenidentifikation |
DE10259995A1 15.07.2004 |
| Titel |
Heissschneidewerkzeug für Textilmeterware |
| Anmelder |
Bieg, Martin T., 67346 Speyer, DE |
| DE-Anmeldedatum |
20.12.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10259995 |
| Offenlegungstag |
15.07.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.07.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D06H 7/22
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| IPC-Nebenklasse |
B26B 27/00
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| Zusammenfassung |
Das Heißschneidewerkzeug für Textilmeterware aus Kunststofffasern wie Seile, Bänder, Schläuche oder ähnlichen Artikeln, weist eine Energiequelle in Form eines handelsüblichen Taschenfeuerzeuges zum Erhitzen der Heißschneideklinge auf, ist in seinem Gesamtvolumen nicht wesentlich größer als ein Taschenfeuerzeug und kann in seiner Konstruktion so gestaltet sein, daß die Klinge und der Klingenträger in verschiedene Positionen gebracht werden können, um somit einen noch komfortableren Transport, einfacheres Verstauen, ein Trennen der Textilmeterware auch in schlecht zugänglichen Räumlichkeiten oder die herkömmliche Nutzung des Feuerzeuges zu ermöglichen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Hilfsmittel mit dem ein heißes Abtrennen
von Textilmeterware aus Kunststofffasern wie Seile, Bänder, Schläuche oder ähnlichen
Artikeln auf einfachste Weise ermöglicht wird.
Seile, Bänder, Schläuche oder ähnliche in textiler Weise gefertigte
Artikel, nachfolgend als Textilmeterware bezeichnet, müssen auf spezielle Weise
abgelängt werden, um das Ausfransen bzw. das Zerfasern der getrennten Enden zu vermeiden.
Textilmeterware aus Werkstoffen, die durch Hitzezuführung schmelzen,
z.B. solche aus thermoplastischen Werkstoffen, wird üblicherweise im Heißschneideverfahren
abgelängt bzw. getrennt. D.h. die Klingen der Schneidevorrichtungen werden über
die Temperatur des Werkstoffschmelzpunktes erhitzt. Die heiß getrennten Schnittkanten
verschmelzen und fransen nicht aus.
Viele Verfahren, Maschinen und Geräte nach Stand der Technik ermöglichen
hervorragende Ergebnisse unter Serienproduktionsbedingungen. Diese Geräte und Maschinen
sind überwiegend stationäre Schneidevorrichtungen und sind sehr komplex.
Für Klein- und Musterserien werden Tischgeräte und Handgeräte angeboten,
mit denen gute Schnittkanten zu erzielen sind. Jedoch sind diese Geräte relativ
großvolumig, vom Stromnetz abhängig und deshalb nur mit Aufwand zu transportieren,
begrenzt mobil einsetzbar und in Relation zur seltenen Nutzung sehr teuer.
Aufgabe der Erfindung ist es, Personen die nur gelegentlich Textilmeterware
trennen und dennoch auf die Qualität der Schnittkanten achten müssen wie z.B. Monteure,
Ingenieure, Produktionsleiter, Bergsteiger, Segler oder auch Hobbybastler, ein einfach
zu transportierendes, überall anwendbares und sehr kostengünstiges Heißschneidewerkzeug
zu bieten.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch l aufgeführten Merkmale
gelöst.
in 1 ist das erfindungsgemäße Heißschneidewerkzeug
symbolhaft skizziert. Das handelsübliche Taschenfeuerzeug 6 ist in der
Halterung 5 des erfindungsgemäßen Heißschneidewerkzeugs integriert. An
der Halterung 5 sind die Klingenträger 3 entweder fest, oder optional
mittels Drehpunkt 4 beweglich montiert.
Die Klingenträger 3 halten die Klinge 1 des Heißschneidewerkzeugs
entweder in fester oder optional mittels Drehpunkt 2 in beweglicher Weise.
Mittels Flamme des Feuerzeugs 6 wird Klinge 1 über
den Schmelzpunkt des Werkstoffes der zu trennenden Textilmeterware erhitzt um danach
mit leichtem Druck die Textilmeterware durch einen Schmelzvorgang zu trennen und
die Schnittenden durch Verschmelzen vor dem Ausfransen zu schützen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß die Energiequelle für das Heißschneidewerkzeug ein handelsübliches und somit
leicht verfügbares Taschenfeuerzeug ist, daß die Schneidevorrichtung des erfindungsgemäß
gestalteten Heißschneidewerkzeugs die Gesamtmaße eines handelsüblichen Taschenfeuerzeuges
nur unwesentlich vergrößert und daß die Kosten für das komplette erfindungsgemäße
Heißschneidewerkzeug sehr gering sind. Somit wird eine hohe Mobilität, leichtes
Transportieren und einfaches Verstauen des Heißschneidewerkzeuges ermöglicht, eine
unkomplizierte Erneuerung der Energiequelle ermöglicht, das Kostenverhältnis für
den seltenen Gebrauch gerechtfertigt und die Qualität der Schnittkanten an der Textilmeterware
nicht durch unsachgemäßes Schneiden mit anderweitigen ungeeigneten Hilfsmitteln
beeinträchtigt.
Eine vorteilhafte Gestaltung der Erfindung ist mit den Patentansprüchen
2 und 3 angegeben. Die Gestaltung nach Patentansprüchen
2 und 3 ermöglicht es die Klinge des erfindungsgemäßen Heißschneidewerkzeugs
in anwendungsspezifische Position zu bringen, um ein Trennen der Textilmeterware
auch in schwer zugänglichen Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Eine weitere vorteilhafte Eigenschaft der erfindungsgemäßen Gestaltung
nach Patentansprüchen 2 und 3 ist das Wegklappen der Schneideklinge
für das Verstauen und den Transport des Heißscheneidewerkzeugs oder für die gebräuchliche
Verwendung des integrierten Feuerzeuges.
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| Anspruch[de] |
- Heißschneidewerkzeug für Textilmeterware mit erhitzbarer Klinge, insbesondere
für Textilmeterware aus Kunststofffasern wie Seile, Bänder, Schläuche oder ähnlichen
Artikeln, dadurch gekennzeichnet, daß als Hitzequelle für die Klinge des
Werkzeuges ein handelsübliches Taschenfeuerzeug in das Werkzeug integriert ist und
die Gesamtgröße des Werkzeuges den Transport und das Verstauen ähnlich wie bei Taschenfeuerzeugen
zulässt.
- Heißschneidewerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klinge des Werkzeuges in verschiedene Positionen verstellt werden kann.
- Heißschneidewerkzeug nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Klingenhalter des Werkzeuges in verschiedene Positionen
verstellt werden kann.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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