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Dokumentenidentifikation DE10306875A1 15.07.2004
Titel Bremseinrichtung für Lineareinheiten sowie Lineareinheit
Anmelder A. Römheld GmbH & Co KG, 35321 Laubach, DE
Erfinder Reitzig, Klaus, 47661 Issum, DE;
Rahn, Heiko, 35321 Laubach, DE;
Becker, Karl-Heinz, 35321 Laubach, DE
Vertreter von Ahsen, Nachtwey & Kollegen Anwaltskanzlei, 28359 Bremen
DE-Anmeldedatum 19.02.2003
DE-Aktenzeichen 10306875
Offenlegungstag 15.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.07.2004
IPC-Hauptklasse F16C 29/10
IPC-Nebenklasse F16H 25/20   A61G 7/00   
Zusammenfassung Um zu verhindern, dass die Lineareinheit unter Last bei einem Ausfall der Stromversorgung für ihren Elektromotor (17) wieder zusammengeschoben wird, wird ein Spindelantrieb (14) und/oder ein Schneckengetriebe (18, 19) bei bekannten Lineareinheiten selbsthemmend ausgebildet. Die Selbsthemmung bedingt eine hohe Reibung, so dass hohe Motorleistungen für den Elektromotor (17) erforderlich sind. Zur Vermeidung dieses Nachteils wird eine Bremseinrichtung mit einer Bremse (28, 38) und einem Freilauf (29) vorgeschlagen, wobei der Freilauf (29) mit der Bremse (28, 38) so zusammenwirkt, dass die Bremse (28, 38) lediglich bei einer Betätigungsrichtung der Lineareinheit wirksam wird. Die Bremse (28, 38) kann mechanisch oder magnetisch sein, wobei eine magnetische Bremse (38) auch ohne Freilauf einsetzbar wäre.
Eine mit einer solchen Bremseinrichtung ausgerüstete Lineareinheit eignet sich besonders zum Betätigen von Kopfstützen an Krankenhausbetten.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Bremseinrichtung für Lineareinheiten. Ferner betrifft die Erfindung eine Lineareinheit mit einer Spindel, einer auf der Spindel laufenden Spindelmutter und einem Antrieb, mittels dessen die Spindel oder die Spindelmutter um ihre Längsachse rotierend antreibbar ist.

Derartige Lineareinheiten werden in der Praxis häufig als Verstelleinheiten eingesetzt. Zum Beispiel werden sie zum Verstellen der Kopfstütze von Betten, insbesondere Pflegebetten, eingesetzt. Dabei ist in der Praxis ein Gehäuse der Lineareinheit mit dem Bettgestell und ein Schubrohr, welches verschieblich im Gehäuse geführt ist, mit der Kopfstütze verbunden. In dem Gehäuse ist weiterhin eine Spindel drehbar gelagert, die über einen elektromotorischen Antrieb, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Getriebes, angetrieben ist. Auf der Spindel läuft eine Spindelmutter, die fest mit dem Schubrohr verbunden ist.

Mit einer solchen Lineareinheit kann der Patient oder das Pflegepersonal leicht durch Betätigen eines Schalters eine bequeme Stellung der Kopfstütze einstellen. Die Steigerung der Spindel ist dabei selbsthemmend ausgelegt, so daß selbst bei einem Ausfall der Energieversorgung für den Antrieb sich die Kopfstütze nicht selbsttätig wieder absenkt.

Es besteht aber auch die Anforderung, daß die Kopfstütze schnell abgelassen werden kann, ohne daß hierzu der elektromotorische Antrieb genutzt werden darf. Bei dieser Notfallbetätigungen läuft die Spindel, angetrieben durch die Spindelmutter, frei und dient als Dämpfung für die Absenkbewegung der Kopfstütze. In diesem Fall darf die Steigerung des Spindelgewindes nicht selbsthemmend ausgelegt sein, was dem oben genannten Ziele, daß sich die Kopfstütze auch bei Energieausfall nicht selbsttätig absenkt, zuwiderläuft. Ein Schneckengetriebe, über das die Spindel beim Stand der Technik angetrieben wurde, wurde deshalb selbsthemmend ausgelegt. Zumindest wurde das Übersetzungsverhältnis des Schneckengetriebes so ausgelegt, daß der Widerstand des Motors nicht überwunden werden konnte.

Nachteilig bei der Lineareinheit nach dem Stand der Technik ist, daß nur relativ geringe Lasten bewegt werden können oder eine hohe Motorleistung erforderlich ist, um die durch die Selbsthemmung bedingte hohe Reibung im Spindelantrieb und/oder im Schneckengetriebe zu überwinden.

Hiervon ausgehend liegt der Erfindung das Problem zugrunde, eine Bremseinrichtung und Lineareinheit vorzuschlagen, bei der auch mit geringen Motorleistungen relativ hohe Lasten bewegt werden können und dennoch die zu bewegende Last (die Kopfstütze) sich bei einem Energieausfall nicht wieder selbsttätig absenkt.

Zur Lösung dieses Problems weist die erfindungsgemäße Bremseinrichtung eine Bremse und einen Freilauf auf, welcher so mit der Bremse zusammenwirkt, daß die Bremse lediglich bei einer Betätigungsrichtung der Lineareinheit wirksam wird. Die erfindungsgemäße Lineareinheit ist dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel bzw. die Spindelmutter über einen Freilauf mit einer Bremse gekuppelt ist, derart, daß die Spindel bzw. die Spindelmutter in einer ihrer Rotationsrichtungen mittels der Bremse gebremst ist.

Durch den Freilauf wird die Bremse nur bei einer Drehrichtungsumkehr der Spindel bzw. der Spindelmutter wirksam. So läßt sich der Freilauf so mit der Bremse kombinieren, daß beim Anheben der Last der Freilauf wirksam wird; die Bremse also gleichsam ausgekuppelt ist. Hierdurch können hohe Lasten mit geringer Motorleistung angehoben werden. Zwar muß dann bei einem Absenken der Last der Motor auch das Bremsmoment der Bremse überwinden. Hier hilft ihm aber das Eigengewicht der Last. Gleichzeitig läßt sich bei Krankenhausbetten eine leichte Kopfstützenschnellabsenkung realisieren ohne die notwendige Leistung der Elektroversorgung zu erhöhen, was bei einem Einsatz der Lineareinheit in Krankenhausbetten besonders wichtig ist. Als Bremse kann eine mechanische (Reibungs-)Bremse oder eine magnetische Bremse verwendet werden.

Die mechanische Bremse weist vorzugsweise eine Feder zum Erzeugen des Bremsmomentes auf. Je nach der von der Feder erzeugten Druckkraft läßt sich so das Bremsmoment auf das gewünschte Maß einstellen. Dieses kann gegebenenfalls auch durch Einstellen der Vorspannung der Feder erfolgen. Die Bremse selbst weist vorzugsweise ein Bremsscheibe auf, die mit einem Bremsbelag zusammenwirkt. Durch die Wahl des Materials für Bremsscheiben und den Bremsbelag, also der Reibpaarung, läßt sich ebenfalls das Bremsmoment bestimmen.

Die magnetische Bremse weißt gegenüber der mechanischen Bremse den Vorteil auf, daß sie verschleißfrei ist. Nach einer konstruktiven Ausgestaltung weißt ein Rotor und ein Stator der Bremse je wenigstens einen Magneten auf, die mit ihren Polen so gerichtet sind, daß sie sich anziehen. Werden die Magneten durch drehen des Rotors aus ihrer Ruhelage ausgelenkt, verursachen sie ein Rückstell- und damit ein Bremsmoment auf den Rotor. Das Bremsmoment ist dabei von der Stärke der Magneten und der Zahl der verwendeten Magneten abhängig. Es sollten daher mehrere Magneten äquidistant am Umfang verteilt eingesetzt werden. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Magneten mit ihren Polen alternierend ausgerichtet sind. Dadurch wird erreicht, daß die Magneten des Rotors, sobald sie soweit aus der Ruhelage weggedreht wurden, daß sie gerade am nächsten Magneten des Stators vorbeigedreht wurden, von diesem nächsten Statormagneten abgestoßen werden und so ein Antriebsmoment auf den Rotor ausüben. Über eine Rotorumdrehung heben sich die Antriebs- und Bremsmomente auf, so daß sich beim gewollten Drehen des Rotors zum gewollten Einfahren der Lineareinheit die Momente aufheben. Der Motor wird hierdurch nicht zusätzlich durch die Bremse beim gewollten Einfahren der Lineareinheit belastet. Ggf. kann bei dieser Variante mit der magnetischen Bremse ganz auf den Freilauf verzichtet werden, da auch beim gewollten Ausfahren aufgrund des vorstehend genannten Effektes kein Bremsmoment mehr wirksam ist.

Die Spindel bzw. die Spindelmutter ist bei einer Weiterbildung der Erfindung über ein Untersetzungsgetriebe mit dem Antrieb, beispielsweise dem Elektromotor, verbunden. Als Untersetzungsgetriebe eignet sich besonders ein Schneckengetriebe, da hiermit große Untersetzungsverhältnisse einfach realisierbar sind. Der Freilauf und die Bremse sollten dabei einem antriebsseitigen Getriebeglied des Getriebes, also beispielsweise der Schnecke, zugeordnet sein. Hierdurch kann das Bremsmoment der Bremse klein gehalten werden, da das volle Untersetzungsverhältnis der Gewindespindel und des Getriebes wirksam wird.

Die erfindungsgemäße Bremseinrichtung ist nicht auf Lineareinheiten mit einer Spindel und einer Spindelmutter beschränkt. Sie kann vielmehr überall dort eingesetzt werden, wo eine Drehbewegung in eine Linearbewegung umgesetzt werden muß, also beispielweise bei Winden, Ketten mit Kettenrad oder Zahnstangen mit Zahnrad.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:

1 eine Lineareinheit mit einer Bremseinrichtung mit den Erfindungsmerkmalen in Seitenansicht;

2 die Lineareinheit gemäß 1 in Vorderansicht;

3 die Lineareinheit gemäß 1 im Horizontalschnitt in der Ebene III – III gemäß 2;

4 die Lineareinheit gemäß 1 im Vertikalschnitt in der Ebene IV – IV;

5 ein Detail V gemäß 5 der Lineareinheit gemäß 1 in vergrößertem Maßstab,

6 eine alternative Bremseinrichtung für die Lineareinheit gemäß 1 im Vertikal-Längsschnitt in der Ebene VI – VI gemäß 7;

7 die Bremseinrichtung gemäß 6 im Vertikal-Querschnitt in der Ebene VII -VII

Die Lineareinheit weist ein Zylindergehäuse 10 auf, in dem ein Schubrohr 11 längsverschieblich geführt ist. An den einander abgewandten Enden des Zylindergehäuse 10 und des Schubrohres 11 sind Augen 12 bzw. 13 vorgesehenen. Das Auge 12 an Zylindergehäuse 10 dient üblicherweise dazu, die Lineareinheit an einem feststehenden Objekt, im vorliegenden Fall dem Rahmen eines Gestells (nicht dargestellt), zu befestigen, während an dem Auge 13 des Schubrohres 11 eine zu hebende Last, im vorliegenden Fall die Kopfstütze des Bettes, angebracht wird.

Betätigt wird das Schubrohr 11 über einen Spindelantrieb 14. Dieser Spindelantrieb 14 besteht im wesentlichen aus einer Spindelmutter 15, die fest und vor allem unverdrehbar mit dem Schubrohr 11 verbunden ist. Die Spindelmutter 15 läuft auf einer Spindel 16, die drehbar einerseits im Zylindergehäuse 10 und andererseits im Schubrohr 11 gelagert ist.

Zum Ein- und Ausfahren des Schubrohres 11 und damit zum Heben und Senken der Last wird die Gewindespindel 16 durch einen Elektromotor 17 drehend angetrieben. Der Elektromotor 17 ist dabei seitlich an das Zylindergehäuse 10 angeflanscht. Der Elektromotor 17 treibt zunächst eine Schnecke 18, die mit einem Schneckenrad 19 kämmt. Das Schneckenrad 19 überträgt seine Rotationsbewegung über vier Kugeln 20 auf eine Mitnehmerhülse 21. Die Mitnehmerhülse 21 ist ihrerseits drehfest mit der Spindel 16 verbunden, so daß die Rotationsbewegung der Mitnehmerhülse 21 auf die Spindel 16 übertragen wird.

Die Kugeln 20 und die Mitnehmerhülse 21 sind Teil einer Entkopplungseinheit, durch welche die Spindel 16 vom Schneckenrad 19 abgekoppelt werden kann. Hierzu ist in der Mitnehmerhülse 21 ein Dorn 22 längsverschieblich geführt. Der Dorn 22 weist eine Verdickung 23 auf, durch welche die Kugeln 20 nach außen gedrückt werden, so daß sie mit Längsnuten 24 im Schneckenrad 19 in Eingriff sind (3 und 4). In dieser Positionen sind das Schneckenrad 19 und die Mitnehmerhülse 21 wirkverbunden. Für eine Schnellauslösung des Schubrohres 11 wird das Schneckenrad 19 von der Mitnehmerhülse 21 entkoppelt, indem der Dorn 22 in der Darstellung gemäß 3 nach links gegen die Kraft einer Feder 25 verschoben wird. Die Kugeln 20 fallen nun in eine Freidrehung 26 am Dorn 22, so daß die Mitnehmerhülse 21 außer Eingriff mit dem Schneckenrad 19 gerät. Das Schubrohr 11 kann nun zurück in das Zylindergehäuse 10 gedrückt werden, wobei die Reibung zwischen der Spindelmutter 15 und der Spindel 16 zur Dämpfung der Bewegung dient. Ausgelöst wird die Schnellauslösung über einen Betätigungshebel 27, mittels dessen der Dorn 22 gegen die Kraft der Feder 25 verschoben wird.

Aus den vorstehenden Absätzen wird deutlich, daß die Gewindesteigung der Spindel 16 und der Spindelmutter 15 nicht selbsthemmend ausgelegt sein kann. Auch das Untersetzungsverhältnis zwischen der Schnecke 18 und dem Schneckenrad 19 ist nicht selbsthemmend ausgelegt, um Reibung zu minimieren. Um dennoch zu verhindern, daß das Schubrohr 11 aufgrund der anzuhebenden Last bei einem Ausfall des Elektromotors 17 zurückgedrückt wird, ist eine Bremseinheit 28 vorgesehen, die nachfolgend anhand der 5 näher beschrieben wird:

Auf der Schnecke 18 sitzt ein handelsübliches Freilauflager 29. Auf dem Freilauflager 29 sitzt wiederum eine Bremsscheibe 30, die mit einem an einem feststehenden Aufnahmekörper 31 fest angebrachten Bremsbelag 32 zusammenwirkt. Das dabei erzeugte Bremsmoment wird von der Reibung an der Bremsfläche 33 zwischen der Bremsscheibe 30 und dem Bremsbelag 32 bestimmt.

Zum Erzeugen der erforderlichen Normalkraft auf die Bremsfläche 33 dient eine Druckfeder, konkret eine Tellerfeder 34, die sich an einem Federgegenlager 35 abstützt. Die Tellerfeder 34 drückt auf ein Lagerelement 36, welches die Druckkraft auf Kugeln 37 überträgt. Das Lagerelement 36 bildet dabei zusammen mit den Kugeln 37 ein Axialkugellager.

Das Bremsmoment läßt sich nicht nur durch die Wahl der Reibpaarung aus Bremsscheibe 30 und Bremsbelag 31, sondern in gewissen Grenzen auch durch die Normalkraft auf die Bremsfläche 33, nämlich durch die Kraft der Tellerfeder 34, bestimmen. Dieses kann auch durch Einstellen der Vorspannung der Tellerfeder 34, beispielsweise über das Federgegenlager 35 oder durch Abstimmscheiben am Federgegenlager 35, erfolgen.

Die Freilaufrichtung des Freilauflagers 29 ist nun so gewählt, daß der Freilauf bei der Drehdichtung des Elektromotors 17 und damit der Schnecke 18 wirksam wird, in der die Last angehoben wird. Das Bremsmoment der Bremseinheit 28 wird also bei dieser Drehrichtung nicht wirksam. Bei der entgegengesetzten Drehrichtung blockiert das Freilauflager 29 hingegen und das Bremsmoment der Bremseinheit 28 wird wirksam. Dieses Bremsmoment muß also bei einem Absenken der Last durch den Elektromotor 17 überwunden werden, wobei dem Elektromotor 17 allerdings das Eigengewicht der Last hilft. Im Prinzip braucht der Elektromotor 17 lediglich das Bremsmoment zu überwinden.

Bei einem Ausfall des Elektromotoren 17, beispielsweise durch Stromausfall oder wenn der Elektromotor 17 bewußt vom Netz genommen werden muß, versucht die Last das Schubrohr 11 in das Zylindergehäuse 10 zurückzudrücken. Dazu müßte die Spindel 16 und damit auch die Schnecke 18 in Absenkrichtung der Last gedreht werden. In dieser Drehrichtung blockiert jedoch das Freilauflager 29, so daß das Bremsmoment der Bremseinheit 28 wirksam wird und das Absenken der Last verhindert.

In den 6 und 7 ist eine alternative für die mechanische Bremse 28 gemäß dem vorstehend anhand der 1 bis 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel, nämlich eine magnetische Bremse 38. Gleich Teile sind in den 6 und 7 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet wie in den 1 bis 5.

Auf der Schnecke 18 ist ein Rotor 39 verdrehsicher angebracht, nämlich aufgepreßt oder aufgeschrumpft. In den Rotor 39 sind vier Permanentmagneten 40, 41, 42 und 43 äquidistant am Umfang verteilt eingelassen. Der Rotor 39 wird von einem Stator 44 umgeben, der fest mit dem Aufnahmeköper 31 verbunden ist. In den Stator 44 sind eine der Anzahl der Permanentmagneten 40..43 des Rotors entsprechende Anzahl von Permanentmagneten, nämlich vier Permanentmagneten 45, 46, 47 und 48 eingelassen. Die Permanentmagneten 40..43 des Rotors 39 und die Permanentmagneten 45..48 sind zueinander korrespondierend am Umfang verteilt.

Die Permanentmagneten 40..43 sind so im Rotor 39 ausgerichtet, daß ihre Pole alternierend mit Plus und Minus nach Außen zeigen. Konkret zeigen also bei den sich gegenüber liegenden Permanentmagneten 40 und 42 die Pluspole nach außen, während bei den sich gegenüberliegenden Permanentmagneten 41 und 43 die Minuspole nach außen zeigen. In der in 6 und 7 gezeigten Ruhestellung ziehen sich die Permanentmagneten 40..43 des Rotors und die Permanentmagneten 45..48 des Stators 44 an. Wird der Rotor 39 unter dem Stator 44 aus der Ruhestellung weggedreht, wirk zunächst ein Rückstellmoment als Bremsmoment auf den Rotor 39. Dieses Bremsmoment reicht, insbesondere aufgrund des Schneckengetriebes 18/19 aus, den Spindelantrieb 14 zu halten und ein ungewolltes Einfahren des Spindelantriebes 14 zu verhindern.

Erst wenn der Rotor 39 etwas mehr eine viertel Umdrehung gedreht wurde, wird ein Antriebsmoment auf den Rotor 39 ausgeübt, da dann der Permanentmagnet 40 vom Permanentmagneten 46, der Permanentmagnet 41 vom Permanentmagneten 47 u.s.w. abgestoßen werden. In der Summe heben sich die Bremsmomente und die Antriebsmomente über eine Umdrehung des Rotors 39 auf, so daß, insbesondere bei Überschreiten einer gewissen Rotordrehzahl, kein Einfluß der magnetischen Bremse 38 mehr spürbar ist. Die magnetische Bremse 38 ist damit, im Gegensatz zur mechanischen Bremse 28 gemäß 1 bis 5, nicht nur verschleißfrei, sondern übt beim gewollten Einfahren des Spindelantriebes 14 kein zusätzliches Bremsmoment aus, so daß der Elektromotor 17 nicht zusätzlich belastet wird.

10 Zylindergehäuse 11 Schubrohr 12 Auge 13 Auge 14 Spindelantrieb 15 Spindelmutter 16 Spindel 17 Elektromotor 18 Schnecke 19 Schneckenrad 20 Kugel 21 Mitnehmerhülse 22 Dorn 23 Verdickung 24 Längsnut 25 Feder 26 Freidrehung 27 Betätigungshebel 28 Bremseinheit 29 Freilauflager 30 Bremsscheibe 31 Aufnahmekörper 32 Bremsbelag 33 Bremsfläche 34 Tellerfeder 35 Federgegenlager 36 Lagerelement 37 Kugel 38 Bremse 39 Rotor 40 Permanentmagnet 41 Permanentmagnet 42 Permanentmagnet 43 Permanentmagnet 44 Rotor 45 Permanentmagnet 46 Permanentmagnet 47 Permanentmagnet 48 Permanentmagnet

Anspruch[de]
  1. Bremseinrichtung für Lineareinheiten mit einer Bremse (28, 38) und einem Freilauf (29), welcher so mit der Bremse (28, 38) zusammenwirkt, daß die Bremse (28, 38) lediglich bei einer Betätigungsrichtung der Lineareinheit wirksam wird.
  2. Bremseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse eine mechanische Bremse (28) oder eine magnetische Bremse (38) ist.
  3. Bremseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse (28) eine Feder (34), insbesondere mit einstellbarer Vorspannung, zum Erzeugen der Bremskraft der Bremse (28) aufweist.
  4. Bremseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse (28) eine Bremsscheibe (30) aufweist, die mit einem Bremsbelag (32) zusammenwirkt.
  5. Bremseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse (38) eine Rotor (39) mit wenigstens einem Magneten (40, 41, 42, 43) und einen Stator (44) mit wenigstens einem Magneten (45, 46, 47, 48) aufweist, wobei der Magnet (40..43) des Rotors (39) und der Magneten (45..48) des Stators (44) so mit ihren Polen ausgerichtet sind, daß sie sich anziehen.
  6. Bremseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehr Magneten (40..43; 45..48) am Rotor (39) und am Stator (44) am Umfang verteilt angeordnet sind.
  7. Bremseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Magneten (40..43; 45..48) äquidistant am Umfang verteilt angeordnet sind.
  8. Bremseinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Magneten (40..43; 45..48) mit ihren Polen alternierend am Umfang verteilt angeordnet sind.
  9. Bremseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antrieb (17) für die Lineareinheit über ein Untersetzungsgetriebe, insbesondere ein Schneckengetriebe (18, 19), mit der Lineareinheit gekoppelt ist.
  10. Bremseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Freilauf (29) und die Bremse (28, 38) einem antriebseitigen Getriebeglied (18) des Getriebes zugeordnet sind.
  11. Bremseinrichtung für Lineareinheiten mit einer magnetischen Bremse (38), die eine Rotor (39) mit wenigstens einem Magneten (40, 41, 42, 43) und einen Stator (44) mit wenigstens einem Magneten (45, 46, 47, 48) aufweist, wobei der Magnet (40..43) des Rotors (39) und der Magneten (45..48) des Stators (44) so mit ihren Polen ausgerichtet sind, daß sie sich anziehen.
  12. Bremseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehr Magneten (40..43; 45..48) am Rotor (39) und am Stator (44) am Umfang verteilt angeordnet sind.
  13. Bremseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Magneten (40..43; 45..48) äquidistant am Umfang verteilt angeordnet sind.
  14. Bremseinrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Magneten (40..43; 45..48) mit ihren Polen alternierend am Umfang verteilt angeordnet sind.
  15. Lineareinheit mit einer Spindel (16), einer auf der Spindel (16) laufenden Spindelmutter (15) und einem Antrieb (17), mittels dessen die Spindel (16) oder die Spindelmutter (15) um ihre Längsachse rotierend antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (16) bzw. die Spindelmutter (15) mit einer Bremse (28, 38) gekuppelt ist.
  16. Lineareinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (16) bzw. die Spindelmutter (15) über einen Freilauf (29) derart mit einer Bremse (28, 38) gekuppelt ist, daß die Spindel (16) bzw. die Spindelmutter (15) in einer ihrer Rotationsrichtungen mittels der Bremse (28, 38) gebremst ist.
  17. Lineareinheit nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse eine mechanische Bremse (28) oder eine magnetische Bremse (38) ist.
  18. Lineareinheit nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse (28) eine Feder (34), insbesondere mit einstellbarer Vorspannung, zum Erzeugen des Bremsmomentes aufweist.
  19. Lineareinheit nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse (28) eine Bremsscheibe (30) aufweist, die mit einem Bremsbelag (32) zusammenwirkt.
  20. Lineareinheit nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremse (38) eine Rotor (39) mit wenigstens einem Magneten (40, 41, 42, 43) und einen Stator (44) mit wenigstens einem Magneten (45, 46, 47, 48) aufweist, wobei der Magnet (40..43) des Rotors (39) und der Magneten (45..48) des Stators (44) so mit ihren Polen ausgerichtet sind, daß sie sich anziehen.
  21. Lineareinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehr Magneten (40..43; 45..48) am Rotor (39) und am Stator (44) am Umfang verteilt angeordnet sind.
  22. Lineareinheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Magneten (40..43; 45..48) äquidistant am Umfang verteilt angeordnet sind.
  23. Lineareinheit nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Magneten (40..43; 45..48) mit ihren Polen alternierend am Umfang verteilt angeordnet sind.
  24. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (16) bzw. Spindelmutter (15) über ein Untersetzungsgetriebe (18, 19), insbesondere ein Schneckengetriebe, durch den Antrieb (17) angetrieben ist.
  25. Lineareinheit nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Freilauf (29) und die Bremse (28) einem antriebseitigen Getriebeglied (18) des Getriebes zugeordnet sind.
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