| Dokumentenidentifikation |
DE10348511A1 15.07.2004 |
| Titel |
Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraums einer Feuerstätte für feste Brennstoffe |
| Anmelder |
LEDA Werk GmbH & Co. KG, 26789 Leer, DE |
| Erfinder |
Cramer, Onno, 26849 Filsum, DE |
| Vertreter |
Jabbusch und Kollegen, 26135 Oldenburg |
| DE-Anmeldedatum |
18.10.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10348511 |
| Offenlegungstag |
15.07.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.07.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F23M 7/00
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| Zusammenfassung |
Bei einer Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraumes einer Feuerstätte für feste Brennstoffe, umfassend ein vor der Öffnung anordbares Verschließelement, ist vorgesehen, daß sie zumindest eine Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement in seiner Verschlußlage vor der Öffnung aufweist, wobei die Verriegelungseinrichtung wenigstens einen kraftbeaufschlagten beweglichen Körper hat, der mit einem an ihn während des Schließens des Verschließelementes heranführbaren Anlageelement in Wirkverbindung tritt, wobei der Körper durch das Anlageelement in zwei definierte Bewegungszustände überführbar ist, nämlich durch Schließen des Verschließelementes in einen ersten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch Anlage des Körpers fixiert ist, und durch Öffnen des Verschließelementes in einen zweiten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch den Körper freigegeben ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung
eines Brennraums einer Feuerstelle für feste Brennstoffe, umfassend ein vor der
Öffnung anordbares Verschließelement.
Feuerstätten für feste Brennstoffe werden in Wirtschaftsbereichen
zum Erzeugen von Heizwärme und in Wohnbereichen gleichfalls zur Erzeugung von Heizwärme
und zur Verschönerung des Wohnbereiches eingesetzt. Offene Feuerstätten sind dabei
beispielsweise Kaminöfen, Heizeinsätze oder Kamineinsätze, die als Raumheizer sowie
Kaminkassetten ausgebildet sind.
Eine Feuerstätte für Wohnzwecke weist regelmäßig einen Brennraum auf,
in den Brennstoffe eingestellt werden können. Um das Herausbewegen von Funken und
Brandgasen aus der Feuerstätte zu verhindern, weist eine Feuerstätte regelmäßig
ein Verschließelement auf, das beispielsweise als Glastür ausgebildet ist. Das Verschließelement
kann durch eine Bewegung in eine die Öffnung der Feuerstätte verschließende Verschlußlage
gebracht werden. Bekannte Verschließelemente sind regelmäßig mit einer manuell zu
betätigenden Verriegelungseinrichtung ausgerüstet, die beispielsweise einen Handgriff
aufweist.
Feuerstätten werden häufig in modernen Wohnbauten eingesetzt, die
ein hohes Maß an Abdichtung gegenüber der Außenumwelt aufweisen. Diese Abdichtung
ist insbesondere dann gegeben, wenn zu Lüftungszwecken nicht mehr Fenster oder Türen
geöffnet werden, sondern im Gebäude eine kontrollierte Wohnungsbe- und entlüftung
installiert ist.
Bei diesen Gebäuden besteht die Gefahr, daß durch den Einsatz der
kontrollierten Wohnungsbe- und entlüftung in einem Raum, in dem eine offene Feuerstätte
angeordnet ist, ein Unterdruck erzeugt wird. Dieser Unterdruck kann nicht durch
nachströmende Luft aus der Umgebung des Raumes ausgeglichen werden, da Wände und
Fenster dicht ausgebildet sind. Es besteht die Gefahr, daß bei einem Betrieb der
Feuerstätte aus dieser Brandgase in das Innere des Raumes entweichen können, wodurch
auf nachteilige Weise Brandvergiftungserscheinungen auftreten können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Gattung aufzuzeigen, mit der in selbsttätiger Weise ein Entweichen von
Brandgasen aus der offenen Feuerstelle in die Raumumgebung der Feuerstätte sicher
verhindert ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung
zum Verschließen der Öffnung zumindest eine Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement
in seiner Verschlußlage vor der Öffnung aufweist, wobei die Verriegelungseinrichtung
wenigstens einen kraftbeaufschlagten beweglichen Körper hat, der mit einem an ihn
während des Schließens des Verschließelementes heranführbaren Anlageelement in Wirkverbindung
tritt, wobei der Körper durch das Anlageelement in zwei definierte Bewegungszustände
überführbar ist, nämlich durch Schließen des Verschließelementes in einen ersten
Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch den Körper fixiert ist, und
durch Öffnen des Verschließelementes in einen zweiten Bewegungszustand, in welchem
das Anlageelement durch den Körper freigegeben ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist in einer Verriegelungseinrichtung
miteinander in eine schließende Wirkverbindung tretende Mittel auf. Diese Mittel
sind ein beweglicher Körper und ein Anlageelement, die während des Schließens bzw.
Öffnens des Verschließelementes in eine Anlage miteinander bringbar sind.
Durch das Vorsehen des beweglichen Körpers, der in zwei definierte
Bewegungszustände überführbar ist, wobei dieses Überführen durch eine Anlage des
Anlageelementes an dem Körper erfolgt, ist ein selbsttätiges Herstellen eines sicheren
Verschlusses des Verschließelementes realisierbar. Wird das Verschließelement geschlossen,
so treten Anlageelement und beweglicher Körper miteinander in Wirkverbindung, wobei
der Körper in einen ersten Bewegungszustand überführt wird, in dem er das Anlageelement
fixiert. Das Anlageelement wurde an den Körper während des Schließen des Verschließelementes
herangeführt, durch seine Fixierung ist das Verschließelement in einer Anordnung
vor der Öffnung der Feuerstätte fixiert, wodurch die Feuerstelle sicher verschlossen
ist. Diese Fixierung wird erst dann aufgehoben, wenn das Verschließelement zum Freigeben
der Öffnung der Feuerstätte geöffnet werden soll. Dann wird während der Öffnung
des Verschließelementes durch das Anlageelement auf den beweglichen Körper eingewirkt
und dieser in den zweiten Bewegungszustand überführt. In diesem gibt der bewegliche
Körper das Anlageelement frei, so daß dieses von dem Körper entfernt werden kann
und ein weites Öffnen des Verschließelementes ermöglicht ist.
Während der Öffnung des Verschließelementes wird der bewegliche Körper
in seinen Ausgangszustand vor Verschließen des Verschließelementes überführt. In
diesem ist er vorteilhaft wieder zum Fixieren des Anlageelementes bei einem nachfolgenden
Verschließen des Verschließelementes bereitgestellt. Das Fixieren und Freigeben
des Anlageelementes erfolgt ohne den Einsatz von Werkzeugen, Schlüsseln, handbetätigten
Griffen oder dergleichen. Allein durch das Öffnen bzw. Verschließen des Verschließelementes
wird die Wirkverbindung zwischen beweglichem Körper und Anlageelement
hergestellt bzw. aufgehoben. Der bewegliche Körper und das Anlageelement können
dabei im Bereich der Öffnung oder an dem Verschließelement oder umgekehrt angeordnet
sein. Durch die Kraftbeaufschlagung des beweglichen Körpers ist dieser in der Lage,
das Anlageelement zu fixieren bzw. sich in dem zweiten Bewegungszustand vor Anlage
des Anlageelementes bereitzuhalten.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird somit eine Verriegelungsmöglichkeit
für das Verschließelement bereitgestellt, die unabhängig von dem Einsatz von Werkzeug
ist. Die Verriegelung des Verschließelementes erfolgt selbsttätig bei Heranführen
des Anlageelementes an den beweglichen Körper während des Überführens des Verschließelementes
in seine Verschlußposition unmittelbar vor der Öffnung der Feuerstelle. Das Verschließelement
ist dadurch selbsttätig dicht schließend ausgebildet. Durch den dichten Verschluß
ist die Feuerstätte raumluftunabhängig ausgebildet. Brandgase können nicht in die
Umgebung der Feuerstätte austreten.
Der bewegliche Körper ist vorzugsweise federkraftbeaufschlagt. Die
Feder kann als Spiralfeder oder auch als Spiralfedernpaar ausgebildet sein, deren
Federwirklinie bei Überführen des beweglichen Körpers aus einem Bewegungszustand
in den anderen Bewegungszustand eine Mittellage der Bewegung des Körpers überschreitet.
So wird die Überführung des beweglichen Körpers aus dem zweiten Bewegungszustand
in den ersten Bewegungszustand durch Anlage des Anlageelementes ausgelöst, nach
Überschreiten der Mittellage des Körpers durch die Federwirklinie bewirkt dann die
Kraftbeaufschlagung durch die wenigstens eine Feder die weitere Bewegung des beweglichen
Körpers sowie seine Fixierung in seinem ersten Bewegungszustand. In diesem fixiert
er das Anlageelement durch seine Anlage.
Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
der bewegliche Körper ein schwenkbar gelagerter Kipphebel ist, der in zwei Kippstellungen
schwenkbar ist. Während des Kippens des Kipphebels aus der einen Kippstellung in
die andere Kippstellung wird von der Federwirklinie die Schwenkachse des Kipphebels
überschritten. Der bewegliche Körper ist somit in beiden Kippstellungen definiert
angeordnet. Dabei ist der Kipphebel vorzugsweise im Bereich der Öffnung des Brennraums
angeordnet.
Das Anlageelement kann dann als an dem Verschließelement angeordneter
Riegel ausgebildet sein, der eine erste Anlagefläche zur Anlage an den Kipphebel
in dessem zweiten Bewegungszustand hat, welche eine Anlaufschräge für den Kipphebel
zur Überführung des Kipphebels in seinen ersten Bewegungszustand aufweist, und wobei
der Riegel eine zweite Anlagefläche aufweist, an welche sich der Kipphebel in seinem
ersten Bewegungszustand anlegt.
Der an dem Verschließelement, beispielsweise an der Tür, angeordnete
Riegel wird bei einem Öffnen bzw. Schließen des Verschließelementes von diesem mitgeführt.
Er wird dabei dem Kipphebel angenähert bzw. von diesem entfernt. Erfindungsgemäß
ist vorgesehen, daß der Riegel zwei Anlageflächen aufweist, mit denen eine anliegende
Wirkverbindung mit dem Kipphebel hergestellt wird. Die erste Anlagefläche dient
dazu, bei einem Schließen des Verschließelementes ein Überführen des Kipphebels
in seinen ersten Bewegungszustand auszulösen. Die Anlagefläche weist dazu eine Anlaufschräge
auf, welche durch eine fortgesetzte Annäherung an den Kipphebel diesen aus seinem
zweiten Bewegungszustand herausbewegt und die Kippbewegung des Kipphebels einleitet.
Ist das Verschließelement in seine Verschlußstellung unmittelbar vor der Öffnung
der Feuerstätte überführt worden, so ist die Anlaufschräge der ersten Anlagefläche
maximal an den Kipphebel herangeführt worden. Dieser ist dabei so weit verschwenkt
worden, daß er aufgrund seiner Federbeaufschlagung in seinen ersten Bewegungszustand
überführt ist. Der Riegel weist für diesen ersten Bewegungszustand des Kipphebels
eine zweite Anlagefläche auf, an welche sich der Kipphebel in diesem Bewegungszustand
anlegt. Durch diese Anlage wird der Riegel in der Anordnung fixiert, in der das
Verschließelement die Öffnung der Feuerstätte verschließt.
Der Riegel ist beispielsweise als Profilstück ausgebildet, das die
Anlageflächen bereitstellt. Die Anlageflächen sind dabei von Profilabschnitten ausgebildet,
welche dem Kipphebel in seinen zwei Bewegungszuständen zuordbar sind.
Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
der Kipphebel eine Anlaufschräge aufweist, mit der er sich in seinem ersten Bewegungszustand
an die zweite Anlagefläche des Riegels anlegt. Durch die Ausrüstung des Kipphebels
mit einer Anlaufschräge ist erreicht, daß bei einem Entfernen des Riegels von dem
Kipphebel dieser aus seinem ersten Bewegungszustand in den zweiten Bewegungszustand
herausgeschwenkt wird. Dabei ist bis zum Überschreiten der Schwenkachse des Kipphebels
durch die Federwirklinie der Widerstand der Feder zu überwinden. Dieser gewährleistet,
daß ohne Einleiten einer Kraft zum Öffnen des Verschließelementes dieses sich nicht
selbsttätig öffnet.
Um die aufgrund der Anlagen hergestellte Wirkverbindung zwischen beweglichem
Körper und Anlageelement, vorzugsweise Riegel, für eine lange Zeit zu gewährleisten,
sind der bewegliche Körper und das Anlageelement vorzugsweise aus einem abriebfesten
Material, z. B. aus einem hochfesten Stahl, gefertigt.
Zur weiteren Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Verschließelement
mit Anschlagorganen im Bereich der Öffnung angeordnet ist, welche mit das Verschließelement
in seine Verschlußlage führenden Kräften beaufschlagt sind. Die Anschlagorgane können
beispielsweise federbelastete Schwenkscharniere sein, mit denen
erreicht ist, daß sich das Verschließelement selbsttätig in seine Verschlußlage
verschwenkt. In dieser wird das Anlageelement an den beweglichen Körper angenähert
und wird dieser Körper in seinen ersten Bewegungszustand überführt, in der er das
Anlageelement fixiert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht somit ein selbsttätiges
Überführen des Verschließelementes in seine Verschlußlage und nachfolgend eine Verriegelung
des Verschließelementes gegen unbeabsichtigtes Öffnen in dieser Verschlußlage.
Um den beweglichen Körper gegen mechanische Einwirkungen von außen
zu schützen, ist nach einer Weiterbildung der Erfindung noch vorgesehen, daß dieser
in einem Gehäuse angeordnet ist, das eine Gehäuseöffnung zum Einführen des Anlageelementes
aufweist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische
Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht einer
Öffnung eines Brennraums einer offenen Feuerstätte, der ein Verschließelement zugeordnet
ist,
2: eine schematische Seitenansicht von
Bauteilen einer Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement und
3 bis 6:
Seitenansichten der Bauteile der Verriegelungseinrichtung in verschiedenen Annäherungszuständen
des Verriegelungselementes an die Öffnung.
Der Öffnung 1 des Brennraums der offenen Feuerstätte ist
ein umlaufender Rahmen 2 zugeordnet. An dem Rahmen 2 ist ein Verschließelement
3, das als Tür ausgebildet ist, schwenkbar angelenkt. Mit dem Verschließelement
3 ist durch seine Anlage an dem Rahmen 2 die Öffnung
1 vollständig verschließbar.
An dem Rahmen 2 und an dem Verschließelement 3 sind
Bauteile einer Verriegelungseinrichtung angeordnet, die im einzelnen in den
2 ff. dargestellt sind. 2
zeigt den Rahmen abschnittsweise, auch von dem Verschließelement 3 ist
lediglich ein Abschnitt dargestellt. Ein Bauteil der Verriegelungseinrichtung ist
ein am Rahmen 2 um eine Schwenkachse 4 schwenkbarer bzw. kippbarer Kipphebel
5. Der Kipphebel 5 ist um die Schwenkachse 4 schwenkbar,
so daß er ein beweglicher Körper ist. Zum schwenkbaren Anlenken des Kipphebels
5 an dem Rahmen 2 ist an diesen ein Steg 6 fest angesetzt.
Der Kipphebel 5 ist federbelastet, wobei die Feder
7 schematisch dargestellt ist. Es handelt sich z. B. um eine Spiralfeder
7, deren Federwirklinie in 2 oberhalb der
Schwenkachse 4 liegt. Durch die Feder 7 wird somit der Kipphebel
5 in dem in 2 dargestellten Zustand, einem
zweiten Bewegungszustand, gehalten.
Ein an dem Verschließelement 3 angeordnetes Bauteil der Verriegelungseinrichtung
ist als hakenförmiger Riegel 8 ausgebildet. Der Riegel 8 weist
eine erste Anlagefläche 9 und eine zweite Anlagefläche 10 auf,
die mit dem Kipphebel 5 in anliegende Wirkverbindung treten.
Die erste Anlagefläche 9 des Riegels 8 tritt mit
dem Kipphebel 5 in Anlage, wenn das Verschließelement 3 dem Rahmen
2 angenähert wird, wie durch den Pfeil 11 in 3
verdeutlicht. Die erste Anlagefläche 9 ist einer Anlaufschräge des Kipphebels
5 zugeordnet, welche dem Kipphebel 5 angenähert wird. Der Kipphebel
5 gleitet auf der Anlaufschräge, wodurch ein mit dem Pfeil 12
deutlich gemachter Druck auf ihn ausgeübt wird, welcher gegen die Kraft der Feder
7 in eine Drehung des Kipphebels 5 um seine Schwenkachse
4 mündet, wie mit dem Pfeil 13 deutlich gemacht. 4
zeigt, daß die Federwirklinie der Feder 7 bei weiterer Annäherung des Verschließelementes
3 an den Rahmen 2 über den durch die Schwenkachse 4 gebildeten
Kipphebeldrehpunkt hinweggeführt wird.
In 5 ist das Schließelement
3 an den Rahmen 2 maximal angenähert. In diesem Zustand ist die
Öffnung 1 des Brennraums vollständig geschlossen. Der Kipphebel
5 ist in diesem Zustand maximal um seine Schwenkachse 4 gekippt,
er legt sich in einem ersten Bewegungszustand an die zweite Anlagefläche
10 des Riegels 8 an. Die Feder 7 stellt eine Federkraft
zur Verfügung, die nach dem Überschreiten der Schwenkachse 4 durch die
Federwirklinie den Kipphebel 5 gegen die zweite Anlagefläche
10 führt. Der Riegel 8 wird dadurch durch den Kipphebel
5 gegen den Rahmen 2 gezogen. Die in 5
dargestellte Lage des Verschließelementes 3 wird schließlich durch den
federbelasteten Kipphebel 5 aufgrund seiner Anlage an dem Riegel
8 fixiert.
6 zeigt schließlich, daß der Kipphebel
5 bei einem Öffnen des Verschließelementes 3 wieder in seinen
zweiten Bewegungszustand gemäß 3 zurückgeschwenkt wird.
Dieses Zurückschwenken erfolgt selbsttätig bei Öffnen des Verschließelementes
3 (Pfeil 18), indem durch den Riegel 8 eine Kraft auf
den Kipphebel 5 ausgeübt wird. Die Kraft wird über die zweite Anlagefläche
10 auf den Kipphebel 5 übertragen, der in dem Bereich, in dem
er sich an die zweite Anlagefläche 10 anlegt, eine Anlaufschräge
14 aufweist. Die Anlaufschräge 14 läuft beim Öffnen des Verschließelementes
3 auf dem hakenförmigen freien Ende der zweiten Anlagefläche
10 entlang, dabei wird der Kipphebel 5 um die Schwenkachse
4 geschwenkt (Pfeil 15). Während dieser Schwenkbewegung wird die
Feder 7 von dem Kipphebel 5 mitgeführt, ihre Federwirklinie überschreitet
dabei die Schwenkachse 4. Nach dem Überschreiten zieht die Feder
7 den Kipphebel 5 wieder in den zweiten Bewegungszustand (Pfeil
16), in dem sich der Kipphebel 5 an einen am Rahmen
2 angeordneten Steg 17 anlegt.
Die am Rahmen 2 angeordneten Bauteile der
Verriegelungseinrichtung sind in einem Gehäuse 19 angeordnet, wie in
1 gezeigt. Das Gehäuse 19 weist eine offene
Seite auf, durch welche der Riegel 8 in das Innere des Gehäuses
19 eingeführt werden kann.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraums einer Feuerstätte
für feste Brennstoffe, umfassend ein vor der Öffnung anordbares Verschließelement,
dadurch gekennzeichnet, daß sie zumindest eine Verriegelungseinrichtung für
das Verschließelement (3) in seiner Verschlußlage vor der Öffnung (1)
aufweist, wobei die Verriegelungseinrichtung wenigstens einen kraftbeaufschlagten
beweglichen Körper hat, der mit einem an ihn während des Schließens des Verschließelementes
(3) heranführbaren Anlageelement in Wirkverbindung tritt, wobei der Körper
durch das Anlageelement in zwei definierte Bewegungszustände überführbar ist, nämlich
durch Schließen des Verschließelementes (3) in einen ersten Bewegungszustand,
in welchem das Anlageelement durch Anlage des Körpers fixiert ist, und durch Öffnen
des Verschließelementes (3) in einen zweiten Bewegungszustand, in welchem
das Anlageelement durch den Körper freigegeben ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper
federkraftbeaufschlagt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Körper ein schwenkbar gelagerter Kipphebel (5) ist, der in zwei Kippstellungen
schwenkbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipphebel
(5) im Bereich der Öffnung (1) des Brennraums angeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlageelement
ein an dem Verschließelement (3) angeordneter Riegel (8) ist,
der eine erste Anlagefläche (9) zur Anlage an den Kipphebel (5)
in dessem zweiten Bewegungszustand hat, welche eine Anlaufschräge für den Kipphebel
(5) zur Überführung des Kipphebels (5) in seinen ersten Bewegungszustand
aufweist, und wobei der Riegel (8) eine zweite Anlagefläche (10)
aufweist, an welche sich der Kipphebel (5) in seinem ersten Bewegungszustand
anlegt.
- Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipphebel
(5) eine Anlaufschräge (14) aufweist, mit der er sich in seinem
ersten Bewegungsstand an die zweite Anlagefläche (10) des Riegels (8)
anlegt.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der bewegliche Körper und das Anlageelement jeweils aus einem abriebfesten Material,
z.B. aus einem hochfesten Stahl, gefertigt sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verschließelement (3) mit Anschlagorganen im Bereich der Öffnung
(1) angeordnet ist, welche mit das Verschließelement (3) in seine
Verschlußlage führenden Kräften beaufschlagt sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagorgane
federbelastete Schwenkscharniere sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der bewegliche Körper in einem Gehäuse (19) angeordnet ist, das eine
Gehäuseöffnung zum Einführen des Anlageelementes aufweist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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