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Dokumentenidentifikation DE10348511A1 15.07.2004
Titel Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraums einer Feuerstätte für feste Brennstoffe
Anmelder LEDA Werk GmbH & Co. KG, 26789 Leer, DE
Erfinder Cramer, Onno, 26849 Filsum, DE
Vertreter Jabbusch und Kollegen, 26135 Oldenburg
DE-Anmeldedatum 18.10.2003
DE-Aktenzeichen 10348511
Offenlegungstag 15.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.07.2004
IPC-Hauptklasse F23M 7/00
Zusammenfassung Bei einer Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraumes einer Feuerstätte für feste Brennstoffe, umfassend ein vor der Öffnung anordbares Verschließelement, ist vorgesehen, daß sie zumindest eine Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement in seiner Verschlußlage vor der Öffnung aufweist, wobei die Verriegelungseinrichtung wenigstens einen kraftbeaufschlagten beweglichen Körper hat, der mit einem an ihn während des Schließens des Verschließelementes heranführbaren Anlageelement in Wirkverbindung tritt, wobei der Körper durch das Anlageelement in zwei definierte Bewegungszustände überführbar ist, nämlich durch Schließen des Verschließelementes in einen ersten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch Anlage des Körpers fixiert ist, und durch Öffnen des Verschließelementes in einen zweiten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch den Körper freigegeben ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraums einer Feuerstelle für feste Brennstoffe, umfassend ein vor der Öffnung anordbares Verschließelement.

Feuerstätten für feste Brennstoffe werden in Wirtschaftsbereichen zum Erzeugen von Heizwärme und in Wohnbereichen gleichfalls zur Erzeugung von Heizwärme und zur Verschönerung des Wohnbereiches eingesetzt. Offene Feuerstätten sind dabei beispielsweise Kaminöfen, Heizeinsätze oder Kamineinsätze, die als Raumheizer sowie Kaminkassetten ausgebildet sind.

Eine Feuerstätte für Wohnzwecke weist regelmäßig einen Brennraum auf, in den Brennstoffe eingestellt werden können. Um das Herausbewegen von Funken und Brandgasen aus der Feuerstätte zu verhindern, weist eine Feuerstätte regelmäßig ein Verschließelement auf, das beispielsweise als Glastür ausgebildet ist. Das Verschließelement kann durch eine Bewegung in eine die Öffnung der Feuerstätte verschließende Verschlußlage gebracht werden. Bekannte Verschließelemente sind regelmäßig mit einer manuell zu betätigenden Verriegelungseinrichtung ausgerüstet, die beispielsweise einen Handgriff aufweist.

Feuerstätten werden häufig in modernen Wohnbauten eingesetzt, die ein hohes Maß an Abdichtung gegenüber der Außenumwelt aufweisen. Diese Abdichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn zu Lüftungszwecken nicht mehr Fenster oder Türen geöffnet werden, sondern im Gebäude eine kontrollierte Wohnungsbe- und entlüftung installiert ist.

Bei diesen Gebäuden besteht die Gefahr, daß durch den Einsatz der kontrollierten Wohnungsbe- und entlüftung in einem Raum, in dem eine offene Feuerstätte angeordnet ist, ein Unterdruck erzeugt wird. Dieser Unterdruck kann nicht durch nachströmende Luft aus der Umgebung des Raumes ausgeglichen werden, da Wände und Fenster dicht ausgebildet sind. Es besteht die Gefahr, daß bei einem Betrieb der Feuerstätte aus dieser Brandgase in das Innere des Raumes entweichen können, wodurch auf nachteilige Weise Brandvergiftungserscheinungen auftreten können.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, mit der in selbsttätiger Weise ein Entweichen von Brandgasen aus der offenen Feuerstelle in die Raumumgebung der Feuerstätte sicher verhindert ist.

Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung zumindest eine Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement in seiner Verschlußlage vor der Öffnung aufweist, wobei die Verriegelungseinrichtung wenigstens einen kraftbeaufschlagten beweglichen Körper hat, der mit einem an ihn während des Schließens des Verschließelementes heranführbaren Anlageelement in Wirkverbindung tritt, wobei der Körper durch das Anlageelement in zwei definierte Bewegungszustände überführbar ist, nämlich durch Schließen des Verschließelementes in einen ersten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch den Körper fixiert ist, und durch Öffnen des Verschließelementes in einen zweiten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch den Körper freigegeben ist.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist in einer Verriegelungseinrichtung miteinander in eine schließende Wirkverbindung tretende Mittel auf. Diese Mittel sind ein beweglicher Körper und ein Anlageelement, die während des Schließens bzw. Öffnens des Verschließelementes in eine Anlage miteinander bringbar sind.

Durch das Vorsehen des beweglichen Körpers, der in zwei definierte Bewegungszustände überführbar ist, wobei dieses Überführen durch eine Anlage des Anlageelementes an dem Körper erfolgt, ist ein selbsttätiges Herstellen eines sicheren Verschlusses des Verschließelementes realisierbar. Wird das Verschließelement geschlossen, so treten Anlageelement und beweglicher Körper miteinander in Wirkverbindung, wobei der Körper in einen ersten Bewegungszustand überführt wird, in dem er das Anlageelement fixiert. Das Anlageelement wurde an den Körper während des Schließen des Verschließelementes herangeführt, durch seine Fixierung ist das Verschließelement in einer Anordnung vor der Öffnung der Feuerstätte fixiert, wodurch die Feuerstelle sicher verschlossen ist. Diese Fixierung wird erst dann aufgehoben, wenn das Verschließelement zum Freigeben der Öffnung der Feuerstätte geöffnet werden soll. Dann wird während der Öffnung des Verschließelementes durch das Anlageelement auf den beweglichen Körper eingewirkt und dieser in den zweiten Bewegungszustand überführt. In diesem gibt der bewegliche Körper das Anlageelement frei, so daß dieses von dem Körper entfernt werden kann und ein weites Öffnen des Verschließelementes ermöglicht ist.

Während der Öffnung des Verschließelementes wird der bewegliche Körper in seinen Ausgangszustand vor Verschließen des Verschließelementes überführt. In diesem ist er vorteilhaft wieder zum Fixieren des Anlageelementes bei einem nachfolgenden Verschließen des Verschließelementes bereitgestellt. Das Fixieren und Freigeben des Anlageelementes erfolgt ohne den Einsatz von Werkzeugen, Schlüsseln, handbetätigten Griffen oder dergleichen. Allein durch das Öffnen bzw. Verschließen des Verschließelementes wird die Wirkverbindung zwischen beweglichem Körper und Anlageelement hergestellt bzw. aufgehoben. Der bewegliche Körper und das Anlageelement können dabei im Bereich der Öffnung oder an dem Verschließelement oder umgekehrt angeordnet sein. Durch die Kraftbeaufschlagung des beweglichen Körpers ist dieser in der Lage, das Anlageelement zu fixieren bzw. sich in dem zweiten Bewegungszustand vor Anlage des Anlageelementes bereitzuhalten.

Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird somit eine Verriegelungsmöglichkeit für das Verschließelement bereitgestellt, die unabhängig von dem Einsatz von Werkzeug ist. Die Verriegelung des Verschließelementes erfolgt selbsttätig bei Heranführen des Anlageelementes an den beweglichen Körper während des Überführens des Verschließelementes in seine Verschlußposition unmittelbar vor der Öffnung der Feuerstelle. Das Verschließelement ist dadurch selbsttätig dicht schließend ausgebildet. Durch den dichten Verschluß ist die Feuerstätte raumluftunabhängig ausgebildet. Brandgase können nicht in die Umgebung der Feuerstätte austreten.

Der bewegliche Körper ist vorzugsweise federkraftbeaufschlagt. Die Feder kann als Spiralfeder oder auch als Spiralfedernpaar ausgebildet sein, deren Federwirklinie bei Überführen des beweglichen Körpers aus einem Bewegungszustand in den anderen Bewegungszustand eine Mittellage der Bewegung des Körpers überschreitet. So wird die Überführung des beweglichen Körpers aus dem zweiten Bewegungszustand in den ersten Bewegungszustand durch Anlage des Anlageelementes ausgelöst, nach Überschreiten der Mittellage des Körpers durch die Federwirklinie bewirkt dann die Kraftbeaufschlagung durch die wenigstens eine Feder die weitere Bewegung des beweglichen Körpers sowie seine Fixierung in seinem ersten Bewegungszustand. In diesem fixiert er das Anlageelement durch seine Anlage.

Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der bewegliche Körper ein schwenkbar gelagerter Kipphebel ist, der in zwei Kippstellungen schwenkbar ist. Während des Kippens des Kipphebels aus der einen Kippstellung in die andere Kippstellung wird von der Federwirklinie die Schwenkachse des Kipphebels überschritten. Der bewegliche Körper ist somit in beiden Kippstellungen definiert angeordnet. Dabei ist der Kipphebel vorzugsweise im Bereich der Öffnung des Brennraums angeordnet.

Das Anlageelement kann dann als an dem Verschließelement angeordneter Riegel ausgebildet sein, der eine erste Anlagefläche zur Anlage an den Kipphebel in dessem zweiten Bewegungszustand hat, welche eine Anlaufschräge für den Kipphebel zur Überführung des Kipphebels in seinen ersten Bewegungszustand aufweist, und wobei der Riegel eine zweite Anlagefläche aufweist, an welche sich der Kipphebel in seinem ersten Bewegungszustand anlegt.

Der an dem Verschließelement, beispielsweise an der Tür, angeordnete Riegel wird bei einem Öffnen bzw. Schließen des Verschließelementes von diesem mitgeführt. Er wird dabei dem Kipphebel angenähert bzw. von diesem entfernt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Riegel zwei Anlageflächen aufweist, mit denen eine anliegende Wirkverbindung mit dem Kipphebel hergestellt wird. Die erste Anlagefläche dient dazu, bei einem Schließen des Verschließelementes ein Überführen des Kipphebels in seinen ersten Bewegungszustand auszulösen. Die Anlagefläche weist dazu eine Anlaufschräge auf, welche durch eine fortgesetzte Annäherung an den Kipphebel diesen aus seinem zweiten Bewegungszustand herausbewegt und die Kippbewegung des Kipphebels einleitet. Ist das Verschließelement in seine Verschlußstellung unmittelbar vor der Öffnung der Feuerstätte überführt worden, so ist die Anlaufschräge der ersten Anlagefläche maximal an den Kipphebel herangeführt worden. Dieser ist dabei so weit verschwenkt worden, daß er aufgrund seiner Federbeaufschlagung in seinen ersten Bewegungszustand überführt ist. Der Riegel weist für diesen ersten Bewegungszustand des Kipphebels eine zweite Anlagefläche auf, an welche sich der Kipphebel in diesem Bewegungszustand anlegt. Durch diese Anlage wird der Riegel in der Anordnung fixiert, in der das Verschließelement die Öffnung der Feuerstätte verschließt.

Der Riegel ist beispielsweise als Profilstück ausgebildet, das die Anlageflächen bereitstellt. Die Anlageflächen sind dabei von Profilabschnitten ausgebildet, welche dem Kipphebel in seinen zwei Bewegungszuständen zuordbar sind.

Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Kipphebel eine Anlaufschräge aufweist, mit der er sich in seinem ersten Bewegungszustand an die zweite Anlagefläche des Riegels anlegt. Durch die Ausrüstung des Kipphebels mit einer Anlaufschräge ist erreicht, daß bei einem Entfernen des Riegels von dem Kipphebel dieser aus seinem ersten Bewegungszustand in den zweiten Bewegungszustand herausgeschwenkt wird. Dabei ist bis zum Überschreiten der Schwenkachse des Kipphebels durch die Federwirklinie der Widerstand der Feder zu überwinden. Dieser gewährleistet, daß ohne Einleiten einer Kraft zum Öffnen des Verschließelementes dieses sich nicht selbsttätig öffnet.

Um die aufgrund der Anlagen hergestellte Wirkverbindung zwischen beweglichem Körper und Anlageelement, vorzugsweise Riegel, für eine lange Zeit zu gewährleisten, sind der bewegliche Körper und das Anlageelement vorzugsweise aus einem abriebfesten Material, z. B. aus einem hochfesten Stahl, gefertigt.

Zur weiteren Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Verschließelement mit Anschlagorganen im Bereich der Öffnung angeordnet ist, welche mit das Verschließelement in seine Verschlußlage führenden Kräften beaufschlagt sind. Die Anschlagorgane können beispielsweise federbelastete Schwenkscharniere sein, mit denen erreicht ist, daß sich das Verschließelement selbsttätig in seine Verschlußlage verschwenkt. In dieser wird das Anlageelement an den beweglichen Körper angenähert und wird dieser Körper in seinen ersten Bewegungszustand überführt, in der er das Anlageelement fixiert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht somit ein selbsttätiges Überführen des Verschließelementes in seine Verschlußlage und nachfolgend eine Verriegelung des Verschließelementes gegen unbeabsichtigtes Öffnen in dieser Verschlußlage.

Um den beweglichen Körper gegen mechanische Einwirkungen von außen zu schützen, ist nach einer Weiterbildung der Erfindung noch vorgesehen, daß dieser in einem Gehäuse angeordnet ist, das eine Gehäuseöffnung zum Einführen des Anlageelementes aufweist.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:

1: eine perspektivische Ansicht einer Öffnung eines Brennraums einer offenen Feuerstätte, der ein Verschließelement zugeordnet ist,

2: eine schematische Seitenansicht von Bauteilen einer Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement und

3 bis 6: Seitenansichten der Bauteile der Verriegelungseinrichtung in verschiedenen Annäherungszuständen des Verriegelungselementes an die Öffnung.

Der Öffnung 1 des Brennraums der offenen Feuerstätte ist ein umlaufender Rahmen 2 zugeordnet. An dem Rahmen 2 ist ein Verschließelement 3, das als Tür ausgebildet ist, schwenkbar angelenkt. Mit dem Verschließelement 3 ist durch seine Anlage an dem Rahmen 2 die Öffnung 1 vollständig verschließbar.

An dem Rahmen 2 und an dem Verschließelement 3 sind Bauteile einer Verriegelungseinrichtung angeordnet, die im einzelnen in den 2 ff. dargestellt sind. 2 zeigt den Rahmen abschnittsweise, auch von dem Verschließelement 3 ist lediglich ein Abschnitt dargestellt. Ein Bauteil der Verriegelungseinrichtung ist ein am Rahmen 2 um eine Schwenkachse 4 schwenkbarer bzw. kippbarer Kipphebel 5. Der Kipphebel 5 ist um die Schwenkachse 4 schwenkbar, so daß er ein beweglicher Körper ist. Zum schwenkbaren Anlenken des Kipphebels 5 an dem Rahmen 2 ist an diesen ein Steg 6 fest angesetzt.

Der Kipphebel 5 ist federbelastet, wobei die Feder 7 schematisch dargestellt ist. Es handelt sich z. B. um eine Spiralfeder 7, deren Federwirklinie in 2 oberhalb der Schwenkachse 4 liegt. Durch die Feder 7 wird somit der Kipphebel 5 in dem in 2 dargestellten Zustand, einem zweiten Bewegungszustand, gehalten.

Ein an dem Verschließelement 3 angeordnetes Bauteil der Verriegelungseinrichtung ist als hakenförmiger Riegel 8 ausgebildet. Der Riegel 8 weist eine erste Anlagefläche 9 und eine zweite Anlagefläche 10 auf, die mit dem Kipphebel 5 in anliegende Wirkverbindung treten.

Die erste Anlagefläche 9 des Riegels 8 tritt mit dem Kipphebel 5 in Anlage, wenn das Verschließelement 3 dem Rahmen 2 angenähert wird, wie durch den Pfeil 11 in 3 verdeutlicht. Die erste Anlagefläche 9 ist einer Anlaufschräge des Kipphebels 5 zugeordnet, welche dem Kipphebel 5 angenähert wird. Der Kipphebel 5 gleitet auf der Anlaufschräge, wodurch ein mit dem Pfeil 12 deutlich gemachter Druck auf ihn ausgeübt wird, welcher gegen die Kraft der Feder 7 in eine Drehung des Kipphebels 5 um seine Schwenkachse 4 mündet, wie mit dem Pfeil 13 deutlich gemacht. 4 zeigt, daß die Federwirklinie der Feder 7 bei weiterer Annäherung des Verschließelementes 3 an den Rahmen 2 über den durch die Schwenkachse 4 gebildeten Kipphebeldrehpunkt hinweggeführt wird.

In 5 ist das Schließelement 3 an den Rahmen 2 maximal angenähert. In diesem Zustand ist die Öffnung 1 des Brennraums vollständig geschlossen. Der Kipphebel 5 ist in diesem Zustand maximal um seine Schwenkachse 4 gekippt, er legt sich in einem ersten Bewegungszustand an die zweite Anlagefläche 10 des Riegels 8 an. Die Feder 7 stellt eine Federkraft zur Verfügung, die nach dem Überschreiten der Schwenkachse 4 durch die Federwirklinie den Kipphebel 5 gegen die zweite Anlagefläche 10 führt. Der Riegel 8 wird dadurch durch den Kipphebel 5 gegen den Rahmen 2 gezogen. Die in 5 dargestellte Lage des Verschließelementes 3 wird schließlich durch den federbelasteten Kipphebel 5 aufgrund seiner Anlage an dem Riegel 8 fixiert.

6 zeigt schließlich, daß der Kipphebel 5 bei einem Öffnen des Verschließelementes 3 wieder in seinen zweiten Bewegungszustand gemäß 3 zurückgeschwenkt wird. Dieses Zurückschwenken erfolgt selbsttätig bei Öffnen des Verschließelementes 3 (Pfeil 18), indem durch den Riegel 8 eine Kraft auf den Kipphebel 5 ausgeübt wird. Die Kraft wird über die zweite Anlagefläche 10 auf den Kipphebel 5 übertragen, der in dem Bereich, in dem er sich an die zweite Anlagefläche 10 anlegt, eine Anlaufschräge 14 aufweist. Die Anlaufschräge 14 läuft beim Öffnen des Verschließelementes 3 auf dem hakenförmigen freien Ende der zweiten Anlagefläche 10 entlang, dabei wird der Kipphebel 5 um die Schwenkachse 4 geschwenkt (Pfeil 15). Während dieser Schwenkbewegung wird die Feder 7 von dem Kipphebel 5 mitgeführt, ihre Federwirklinie überschreitet dabei die Schwenkachse 4. Nach dem Überschreiten zieht die Feder 7 den Kipphebel 5 wieder in den zweiten Bewegungszustand (Pfeil 16), in dem sich der Kipphebel 5 an einen am Rahmen 2 angeordneten Steg 17 anlegt.

Die am Rahmen 2 angeordneten Bauteile der Verriegelungseinrichtung sind in einem Gehäuse 19 angeordnet, wie in 1 gezeigt. Das Gehäuse 19 weist eine offene Seite auf, durch welche der Riegel 8 in das Innere des Gehäuses 19 eingeführt werden kann.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Verschließen der Öffnung eines Brennraums einer Feuerstätte für feste Brennstoffe, umfassend ein vor der Öffnung anordbares Verschließelement, dadurch gekennzeichnet, daß sie zumindest eine Verriegelungseinrichtung für das Verschließelement (3) in seiner Verschlußlage vor der Öffnung (1) aufweist, wobei die Verriegelungseinrichtung wenigstens einen kraftbeaufschlagten beweglichen Körper hat, der mit einem an ihn während des Schließens des Verschließelementes (3) heranführbaren Anlageelement in Wirkverbindung tritt, wobei der Körper durch das Anlageelement in zwei definierte Bewegungszustände überführbar ist, nämlich durch Schließen des Verschließelementes (3) in einen ersten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch Anlage des Körpers fixiert ist, und durch Öffnen des Verschließelementes (3) in einen zweiten Bewegungszustand, in welchem das Anlageelement durch den Körper freigegeben ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper federkraftbeaufschlagt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper ein schwenkbar gelagerter Kipphebel (5) ist, der in zwei Kippstellungen schwenkbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipphebel (5) im Bereich der Öffnung (1) des Brennraums angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlageelement ein an dem Verschließelement (3) angeordneter Riegel (8) ist, der eine erste Anlagefläche (9) zur Anlage an den Kipphebel (5) in dessem zweiten Bewegungszustand hat, welche eine Anlaufschräge für den Kipphebel (5) zur Überführung des Kipphebels (5) in seinen ersten Bewegungszustand aufweist, und wobei der Riegel (8) eine zweite Anlagefläche (10) aufweist, an welche sich der Kipphebel (5) in seinem ersten Bewegungszustand anlegt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipphebel (5) eine Anlaufschräge (14) aufweist, mit der er sich in seinem ersten Bewegungsstand an die zweite Anlagefläche (10) des Riegels (8) anlegt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Körper und das Anlageelement jeweils aus einem abriebfesten Material, z.B. aus einem hochfesten Stahl, gefertigt sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschließelement (3) mit Anschlagorganen im Bereich der Öffnung (1) angeordnet ist, welche mit das Verschließelement (3) in seine Verschlußlage führenden Kräften beaufschlagt sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagorgane federbelastete Schwenkscharniere sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Körper in einem Gehäuse (19) angeordnet ist, das eine Gehäuseöffnung zum Einführen des Anlageelementes aufweist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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