| Dokumentenidentifikation |
DE19847924B4 15.07.2004 |
| Titel |
Verwendung einer Verpackung zum Verpacken der Bestandteile eines zerlegten Schaltschrankes |
| Anmelder |
Rittal GmbH & Co. KG, 35745 Herborn, DE |
| Erfinder |
Müller, Norbert, 35716 Dietzhölztal, DE |
| Vertreter |
Jeck · Fleck · Herrmann Patentanwälte, 71665 Vaihingen |
| DE-Anmeldedatum |
19.10.1998 |
| DE-Aktenzeichen |
19847924 |
| Offenlegungstag |
04.05.2000 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
15.07.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.07.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B65D 85/68
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| IPC-Nebenklasse |
B65D 21/08
B65D 5/355
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| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft die Verwendung von Verpackung zum Verpacken
der Bestandteile eines zerlegten Schaltschrankes oder eines zerlegten Schaltschrank-Rahmengestelles
(im Folgenden ebenfalls kurz "Schaltschrank" genannt), wobei die einzelnen Bestandteile
oder Gruppen von Bestandteilen mittels jeweils einer aus einem oder mehreren Verpackungsteilen
zusammengesetzten Teil-Verpackung verpackt sind.
Aus der DE 4 306 148 A1
ist eine modulare Verpackung bekannt, die im Wesentlichen aus flächigen Verpackungsteilen
besteht, die mit einem Lochmuster versehen sind. Randseitig weisen diese Verpackungsteile
Verzahnungen auf, so dass die einzelnen flächigen Verpackungsteile zusammengesteckt
werden können. Dabei greifen die Verzahnungen in die Lochmuster ein, so dass Verpakkungen
für verschiedene Gegenstände gebildet und die flächigen Verpackungsteile wiederverwendbar
und/oder wiederverwertbar sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verpackung der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, mit der eine erhebliche Reduzierung des Aufwandes zur Verpackung
von Schaltschränken oder Schaltschrank-Rahmengestellen erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Verpackungsteile
zur außenseitigen Verkleidung des zusammengesetzten Schaltschrankes eingesetzt sind.
Die Verpackungsteile, die für die einzelnen Bestandteile oder Gruppen
von Bestandteilen des Schaltschrankes eingesetzt sind, können zum Schutz des zusammengesetzten
Schaltschrankes wiederverwendet werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung ist es vorgesehen,
daß eine Boden- und eine Deckelbaugruppe des zusammengesetzten Schaltschrankes mittels
einer boden- und einer deckseitigen Abdeckung zumindest teilweise überdeckt ist,
daß sich zwischen den beiden Abdeckungen eine oder mehrere Seitenverkleidungen erstrecken,
die den zusammengesetzten Schaltschrank seitlich zumindest teilweise abdecken, und
daß im zerlegten Zustand des Schaltschrankes die Boden- und die Deckelbaugruppe
in einer aus der boden- und deckseitigen Abdeckung zusammengesetzten Verpackung
bevorratet ist.
Hierbei kann es insbesondere auch vorgesehen sein, daß eine oder mehrere
Seitenverkleidungen als Verpackung für eine oder mehrere Schaltschrankseitenteile,
beispielsweise Seitenwände, Schranktüren oder dergleichen verwendbar sind. Erfindungsgemäß
können also sowohl die Boden- und Deckelbaugruppen als auch die Schaltschrankseitenteile
als Bestandteile des Schaltschrankes separat verpackt werden. Gerade diese Bauteile
legen beim zusammengebauten Schalt-schrank auch die zu verkleidenden Seitenflächen
des Schaltschrankes fest. Diese Bauteile werden erfindungsgemäß also so eingepackt,
daß die zugehörige Verpackung auch beim zusammengesetzten Schaltschrank gerade wieder
für diese Bauteile als Umhüllung Verwendung finden kann.
Um den fertig montierten Schaltschrank mit geringem Aufwand schnell
und einfach umhüllen zu können, sieht eine mögliche Erfindungsausgestaltung vor,
daß die boden- und die deckseitige Abdeckung je einen Boden aufweisen, von dem ein
umlaufender Rand abgewinkelt ist, daß im zusammengesetzten Zustand des Schaltschrankes
der Boden an der boden- bzw. deckseitigen Außenfläche der Boden- und der Deckelbaugruppen
anliegt und der Rand im Abstand zu der Boden-/Deckelbaugruppe angeordnet ist, so
daß sich zwischen der Boden-/Deckelbaugruppe und dem Rand ein Einsteckbereich ergibt,
in den Steckeinsätze der Seitenverkleidungen einsetzbar sind. Die Systematik zur
Verpackung eines Schaltschrankes kann dann derart von statten gehen, daß zunächst
die einzelnen Bestandteile des Schaltschrankes aus den Teil-Verpackungen ausgepackt
werden. Anschließend wird eine der Abdeckungen auf den Boden aufgelegt, wobei ihre
Ränder noch oben gerichtet sind. Auf dem Boden dieser Abdeckung kann dann der Schaltschrank
aufgestellt werden. Anschließend lassen sich die Seitenverkleidungen mit ihren Steckansätzen
in die Einsteckbereiche zwischen dem Rand und der Boden-Baugruppe einsetzen. Auf
die eingesetzten Seitenverkleidungen kann dann die zweite Abdeckung, die die Deckelbaugruppe
überdeckt, aufgesetzt werden. Hierbei gelangen wieder die zugekehrten Steckansätze
der Seitenverkleidungen in die Einsteckbereiche. Die so zusammengesetzte Verpackung
kann dann mittels Klebebändern oder Umreifungsbändern gesichert werden.
In ihrer Funktion als Verkleidungselemente für den montierten Schaltschrank
können die Seitenverkleidungen so ausgebildet sein, daß sie zwei zueinander parallel
beabstandete Schenkel aufweisen, die U-förmig mittels eines Verbindungsabschnittes
miteinander verbunden sind, und daß der Verbindungsabschnitt eine Schaltschrankseite
vollständig und die Schenkel die angrenzenden Schaltschrankseiten zumindest teilweise
überdecken. Dabei können insbesondere zur Verkleidung des montierten Schaltschrankes
zwei U-förmige Seitenverkleidungen eingesetzt werden, deren Schenkel gegeneinander
gerichtet sind.
Es ist jedoch auch möglich, daß die Seitenverkleidungen zwei senkrecht
zueinanderstehende Schenkel aufweisen, die jeweils eine Schaltschrankseite zumindest
teilweise überdecken.
Nach einer bevorzugten Erfindungsausgestaltung ist es vorgesehen,
daß die Verpackungsteile aus einer ein- oder doppelseitig kartonbeschichteten Wellpappe
bestehen. Dieses Material weist eine ausreichende Stabilität auf, die es ermöglicht
auch große Seitenfläche des zusammengesetzten Schaltschrankes zu verkleiden, ohne
daß dabei aussteifende Zusatzmaßnahmen erforderlich werden. Darüberhinaus läßt sich
die Wellpappe auch ohne weiteres recyceln.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
1 in perspektivischer Draufsicht ein
Schaltschrankrahmengestell, das teilweise von einer Verpackung umhüllt ist,
2 die Darstellung gemäß 1
in perspektivischer Frontansicht, wobei jedoch die Verpackung weiter vervollständigt
ist und
3 das komplett verpackte Schaltschrankrahmengestell
gemäß den 1 und 2
in perspektivischer Seitenansicht.
In der 1 ist in perspektivischer Teildarstellung
ein Schaltschrankrahmengestell dargestellt, das eine Boden- und eine Deckelbaugruppe
10 aufweist. Die Bodenbaugruppe 10 ist mit der Deckelbaugruppe
10 über vertikale Rahmenprofile 11 verbunden. Die Deckelbaugruppe
10 ist mittels eines obenliegenden Deckbleches 12 abgeschlossen.
Das Schaltschankrahmengestell kann mittels einer Verpackung umhüllt werden. Die
Verpackung besteht im wesentlichen aus vier Bestandteilen. Im einzelnen sind dies
zwei Abdeckungen 20 und zwei Seitenverkleidungen 30. Die Abdeckungen
20 und die Seitenverkleidungen 30 sind jeweils baugleich ausgeführt.
Die Abdeckung 20 weist einen ebenen Boden 23 auf,
von dem ein Rand 21, 22 rechtwinklig abgebogen ist. Der Rand
21, 22 ist umlaufend ausgebildet. Die Seitenverkleidungen
30 weisen, wie dies 2 erkennen läßt, zwei
zueinander parallele Schenkel 31 auf, die mittels eines Verbindungsabschnittes
32 miteinander verbunden sind.
Zur Verpackung des Schaltschrankrahmengestelles wird die Bodenbaugruppe
10 auf den Boden 23 der Abdeckung 20 aufgesetzt. Dabei
stehen die Ränder 21, 22 der Abdeckung 20 im Abstand
zu der Bodenbaugruppe 10, so daß sich ein umlaufender Einsteckbereich
24 ergibt. In diesen Einsteckbereich 24 können die Seitenverkleidungen
30 mit Steckansätzen eingesteckt werden. Wie die 2
erkennen läßt, überdecken die beiden Verbindungsabschnitte 32 der Seitenverkleidungen
30 zwei Seiten des Schaltschrankrahmengestelles. Die sich rechtwinklig
anschließenden Schenkel 31 überdecken teilweise die übrigen Seiten des
Schaltschrankrahmengestelles. Dabei stehen Endabschnitte 33 der Schenkel
31 der beiden Seitenverkleidungen 30 im Abstand zueinander. Es
ist auch denkbar, daß die Endabschnitte 33 miteinander überlappen.
Die Vervollständigung der Verpackung erfolgt, wie dies die
3 erkennen läßt, mittels einer weiteren Abdeckung
20. Die Abdeckung 20 wird über die Seitenverkleidungen
30 gesteckt. Dabei treten die obenliegenden Steckansätze der Seitenverkleidungen
30 in die Einsteckbereiche 24 ein, die zwischen den Rändern
21, 22 und der Deckelbaugruppe 10 gebildet sind. Der
Boden 23 liegt im montierten Zustand der oberen Abdeckung 20 auf
dem Deckelblech 12 des Schaltschrankrahmengestelles auf. Zur Fixierung
der einzelnen Verpackungsteile können Klebebänder oder Umreifungsbänder verwendet
werden. Die in den 1 bis 3
dargestellte Verpackung dient auch zur Verkleidung der Einzelteile des Schaltschrankes.
Die Boden- und die Deckelbaugruppe 10 können zusammen zu einer Verpackungseinheit
verpackt werden. Hierzu werden die beiden Abdeckungen 20 verwendet. Die
beiden schalenförmigen Abdeckungen 20 werden dabei so um die aneinandergelegten
Boden- und Deckelbaugruppe 10 gehüllt, daß sie allseitig umschlossen sind.
Die Seitenverkleidungen 30 dienen zur Verpackung der vorderseitigen und
der rückseitigen Schaltschranktür. Jede der Schaltschranktüren ist dabei in einer
eigenen Seitenverkleidung 30 verpackt.
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| Anspruch[de] |
- Verwendung einer Verpackung zum Verpacken der Bestandteile eines zerlegten
Schaltschrankes oder eines zerlegten Schaltschrank-Rahmengestelles (im Folgenden
ebenfalls kurz Schaltschrank genannt!, wobei die einzelnen Bestandteile oder Gruppen
von Bestandteilen mittels jeweils einer aus einem oder mehreren Verpackungsteilen
zusammengesetzten Teil-Verpackung verpackt sind, dadurch gekennzeichnet,
das die Verpackungsteile zur außenseitigen Verkleidung des zusammengesetzten Schaltschrankes
eingesetzt sind.
- Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Boden- und eine Deckelbaugruppe (10) des zusammengesetzten Schaltschrankes
mittels einer boden- und einer deckseitigen Abdeckung (20) zumindest teilweise
überdeckt ist, daß sich zwischen den beiden Abdeckungen (20) eine oder
mehrere Seitenverkleidungen (30) erstrecken, die den zusammengesetzten
Schaltschrank seitlich zumindest teilweise abdecken, und daß im zerlegten Zustand
des Schaltschrankes die boden- und die Deckelbaugruppe in einer aus der boden- und
der deckseitigen Abdeckung zusammengesetzten Verpackung bevorratet ist.
- Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eine oder mehrere der Seitenverkleidungen (30) als Verpackung für ein
oder mehrere Schaltschrankseitenteile, beispielsweise Seitenwände, Schranktüren
oder dergleichen verwendbar ist.
- Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die boden- und die deckseitige Abdeckung (20) je einen Boden (23)
aufweisen, von dem ein umlaufender Rand (21,22) abgewinkelt ist,
daß im zusammengesetzten Zustand des Schaltschrankes der Boden (23) an
der boden- bzw. deckseitigen Außenfläche der boden- und der Deckelbaugruppe (10)
anliegt und der Rand (21,22) im Abstand zu der Boden/Deckelbaugruppe
(10) angeordnet ist, so daß sich zwischen der Boden/Deckelbaugruppe und dem Rand
(21,22) ein Einsteckbereich (24) ergibt, in den Steckansätze
der Seitenverkleidungen (30) einsetzbar sind.
- Verwendung einer Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenverkleidung (30) in ihrer Funktion
als Verkleidungselement für den montierten Schaltschrank zwei zueinander parallel
beabstandete Schenkel (31) aufweist, die U-förmig mittels eines Verbindungsabschnittes
(32) miteinander verbunden sind, und daß der Verbindungsabschnitt eine
Schaltschrankseite vollständig und die Schenkel (31) die angrenzenden Schaltschrankseiten
zumindest teilweise überdecken.
- Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Verkleidung des montierten Schaltschrankes zwei U-förmige Seitenverkleidungen
(30) eingesetzt sind, deren Schenkel (31) gegeneinander gerichtet
sind.
- Verwendunge einer Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenverkleidungen (30) in ihrer
Funktion als Verkleidungselement für den montierten Schaltschrank zwei zueinander
senkrechte Schenkel aufweist, die jeweils eine Schaltschrankseite zumindest teilweise
überdecken.
- Verwendung einer Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verpackungsteile aus einer ein- oder doppelseitig kartonbeschichteten
Wellpappe bestehen.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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