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Dokumentenidentifikation DE19847924B4 15.07.2004
Titel Verwendung einer Verpackung zum Verpacken der Bestandteile eines zerlegten Schaltschrankes
Anmelder Rittal GmbH & Co. KG, 35745 Herborn, DE
Erfinder Müller, Norbert, 35716 Dietzhölztal, DE
Vertreter Jeck · Fleck · Herrmann Patentanwälte, 71665 Vaihingen
DE-Anmeldedatum 19.10.1998
DE-Aktenzeichen 19847924
Offenlegungstag 04.05.2000
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 15.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.07.2004
IPC-Hauptklasse B65D 85/68
IPC-Nebenklasse B65D 21/08   B65D 5/355   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft die Verwendung von Verpackung zum Verpacken der Bestandteile eines zerlegten Schaltschrankes oder eines zerlegten Schaltschrank-Rahmengestelles (im Folgenden ebenfalls kurz "Schaltschrank" genannt), wobei die einzelnen Bestandteile oder Gruppen von Bestandteilen mittels jeweils einer aus einem oder mehreren Verpackungsteilen zusammengesetzten Teil-Verpackung verpackt sind.

Aus der DE 4 306 148 A1 ist eine modulare Verpackung bekannt, die im Wesentlichen aus flächigen Verpackungsteilen besteht, die mit einem Lochmuster versehen sind. Randseitig weisen diese Verpackungsteile Verzahnungen auf, so dass die einzelnen flächigen Verpackungsteile zusammengesteckt werden können. Dabei greifen die Verzahnungen in die Lochmuster ein, so dass Verpakkungen für verschiedene Gegenstände gebildet und die flächigen Verpackungsteile wiederverwendbar und/oder wiederverwertbar sind.

Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verpackung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit der eine erhebliche Reduzierung des Aufwandes zur Verpackung von Schaltschränken oder Schaltschrank-Rahmengestellen erreicht wird.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Verpackungsteile zur außenseitigen Verkleidung des zusammengesetzten Schaltschrankes eingesetzt sind.

Die Verpackungsteile, die für die einzelnen Bestandteile oder Gruppen von Bestandteilen des Schaltschrankes eingesetzt sind, können zum Schutz des zusammengesetzten Schaltschrankes wiederverwendet werden.

Nach einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung ist es vorgesehen, daß eine Boden- und eine Deckelbaugruppe des zusammengesetzten Schaltschrankes mittels einer boden- und einer deckseitigen Abdeckung zumindest teilweise überdeckt ist, daß sich zwischen den beiden Abdeckungen eine oder mehrere Seitenverkleidungen erstrecken, die den zusammengesetzten Schaltschrank seitlich zumindest teilweise abdecken, und daß im zerlegten Zustand des Schaltschrankes die Boden- und die Deckelbaugruppe in einer aus der boden- und deckseitigen Abdeckung zusammengesetzten Verpackung bevorratet ist.

Hierbei kann es insbesondere auch vorgesehen sein, daß eine oder mehrere Seitenverkleidungen als Verpackung für eine oder mehrere Schaltschrankseitenteile, beispielsweise Seitenwände, Schranktüren oder dergleichen verwendbar sind. Erfindungsgemäß können also sowohl die Boden- und Deckelbaugruppen als auch die Schaltschrankseitenteile als Bestandteile des Schaltschrankes separat verpackt werden. Gerade diese Bauteile legen beim zusammengebauten Schalt-schrank auch die zu verkleidenden Seitenflächen des Schaltschrankes fest. Diese Bauteile werden erfindungsgemäß also so eingepackt, daß die zugehörige Verpackung auch beim zusammengesetzten Schaltschrank gerade wieder für diese Bauteile als Umhüllung Verwendung finden kann.

Um den fertig montierten Schaltschrank mit geringem Aufwand schnell und einfach umhüllen zu können, sieht eine mögliche Erfindungsausgestaltung vor, daß die boden- und die deckseitige Abdeckung je einen Boden aufweisen, von dem ein umlaufender Rand abgewinkelt ist, daß im zusammengesetzten Zustand des Schaltschrankes der Boden an der boden- bzw. deckseitigen Außenfläche der Boden- und der Deckelbaugruppen anliegt und der Rand im Abstand zu der Boden-/Deckelbaugruppe angeordnet ist, so daß sich zwischen der Boden-/Deckelbaugruppe und dem Rand ein Einsteckbereich ergibt, in den Steckeinsätze der Seitenverkleidungen einsetzbar sind. Die Systematik zur Verpackung eines Schaltschrankes kann dann derart von statten gehen, daß zunächst die einzelnen Bestandteile des Schaltschrankes aus den Teil-Verpackungen ausgepackt werden. Anschließend wird eine der Abdeckungen auf den Boden aufgelegt, wobei ihre Ränder noch oben gerichtet sind. Auf dem Boden dieser Abdeckung kann dann der Schaltschrank aufgestellt werden. Anschließend lassen sich die Seitenverkleidungen mit ihren Steckansätzen in die Einsteckbereiche zwischen dem Rand und der Boden-Baugruppe einsetzen. Auf die eingesetzten Seitenverkleidungen kann dann die zweite Abdeckung, die die Deckelbaugruppe überdeckt, aufgesetzt werden. Hierbei gelangen wieder die zugekehrten Steckansätze der Seitenverkleidungen in die Einsteckbereiche. Die so zusammengesetzte Verpackung kann dann mittels Klebebändern oder Umreifungsbändern gesichert werden.

In ihrer Funktion als Verkleidungselemente für den montierten Schaltschrank können die Seitenverkleidungen so ausgebildet sein, daß sie zwei zueinander parallel beabstandete Schenkel aufweisen, die U-förmig mittels eines Verbindungsabschnittes miteinander verbunden sind, und daß der Verbindungsabschnitt eine Schaltschrankseite vollständig und die Schenkel die angrenzenden Schaltschrankseiten zumindest teilweise überdecken. Dabei können insbesondere zur Verkleidung des montierten Schaltschrankes zwei U-förmige Seitenverkleidungen eingesetzt werden, deren Schenkel gegeneinander gerichtet sind.

Es ist jedoch auch möglich, daß die Seitenverkleidungen zwei senkrecht zueinanderstehende Schenkel aufweisen, die jeweils eine Schaltschrankseite zumindest teilweise überdecken.

Nach einer bevorzugten Erfindungsausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Verpackungsteile aus einer ein- oder doppelseitig kartonbeschichteten Wellpappe bestehen. Dieses Material weist eine ausreichende Stabilität auf, die es ermöglicht auch große Seitenfläche des zusammengesetzten Schaltschrankes zu verkleiden, ohne daß dabei aussteifende Zusatzmaßnahmen erforderlich werden. Darüberhinaus läßt sich die Wellpappe auch ohne weiteres recyceln.

Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:

1 in perspektivischer Draufsicht ein Schaltschrankrahmengestell, das teilweise von einer Verpackung umhüllt ist,

2 die Darstellung gemäß 1 in perspektivischer Frontansicht, wobei jedoch die Verpackung weiter vervollständigt ist und

3 das komplett verpackte Schaltschrankrahmengestell gemäß den 1 und 2 in perspektivischer Seitenansicht.

In der 1 ist in perspektivischer Teildarstellung ein Schaltschrankrahmengestell dargestellt, das eine Boden- und eine Deckelbaugruppe 10 aufweist. Die Bodenbaugruppe 10 ist mit der Deckelbaugruppe 10 über vertikale Rahmenprofile 11 verbunden. Die Deckelbaugruppe 10 ist mittels eines obenliegenden Deckbleches 12 abgeschlossen. Das Schaltschankrahmengestell kann mittels einer Verpackung umhüllt werden. Die Verpackung besteht im wesentlichen aus vier Bestandteilen. Im einzelnen sind dies zwei Abdeckungen 20 und zwei Seitenverkleidungen 30. Die Abdeckungen 20 und die Seitenverkleidungen 30 sind jeweils baugleich ausgeführt.

Die Abdeckung 20 weist einen ebenen Boden 23 auf, von dem ein Rand 21, 22 rechtwinklig abgebogen ist. Der Rand 21, 22 ist umlaufend ausgebildet. Die Seitenverkleidungen 30 weisen, wie dies 2 erkennen läßt, zwei zueinander parallele Schenkel 31 auf, die mittels eines Verbindungsabschnittes 32 miteinander verbunden sind.

Zur Verpackung des Schaltschrankrahmengestelles wird die Bodenbaugruppe 10 auf den Boden 23 der Abdeckung 20 aufgesetzt. Dabei stehen die Ränder 21, 22 der Abdeckung 20 im Abstand zu der Bodenbaugruppe 10, so daß sich ein umlaufender Einsteckbereich 24 ergibt. In diesen Einsteckbereich 24 können die Seitenverkleidungen 30 mit Steckansätzen eingesteckt werden. Wie die 2 erkennen läßt, überdecken die beiden Verbindungsabschnitte 32 der Seitenverkleidungen 30 zwei Seiten des Schaltschrankrahmengestelles. Die sich rechtwinklig anschließenden Schenkel 31 überdecken teilweise die übrigen Seiten des Schaltschrankrahmengestelles. Dabei stehen Endabschnitte 33 der Schenkel 31 der beiden Seitenverkleidungen 30 im Abstand zueinander. Es ist auch denkbar, daß die Endabschnitte 33 miteinander überlappen.

Die Vervollständigung der Verpackung erfolgt, wie dies die 3 erkennen läßt, mittels einer weiteren Abdeckung 20. Die Abdeckung 20 wird über die Seitenverkleidungen 30 gesteckt. Dabei treten die obenliegenden Steckansätze der Seitenverkleidungen 30 in die Einsteckbereiche 24 ein, die zwischen den Rändern 21, 22 und der Deckelbaugruppe 10 gebildet sind. Der Boden 23 liegt im montierten Zustand der oberen Abdeckung 20 auf dem Deckelblech 12 des Schaltschrankrahmengestelles auf. Zur Fixierung der einzelnen Verpackungsteile können Klebebänder oder Umreifungsbänder verwendet werden. Die in den 1 bis 3 dargestellte Verpackung dient auch zur Verkleidung der Einzelteile des Schaltschrankes. Die Boden- und die Deckelbaugruppe 10 können zusammen zu einer Verpackungseinheit verpackt werden. Hierzu werden die beiden Abdeckungen 20 verwendet. Die beiden schalenförmigen Abdeckungen 20 werden dabei so um die aneinandergelegten Boden- und Deckelbaugruppe 10 gehüllt, daß sie allseitig umschlossen sind. Die Seitenverkleidungen 30 dienen zur Verpackung der vorderseitigen und der rückseitigen Schaltschranktür. Jede der Schaltschranktüren ist dabei in einer eigenen Seitenverkleidung 30 verpackt.


Anspruch[de]
  1. Verwendung einer Verpackung zum Verpacken der Bestandteile eines zerlegten Schaltschrankes oder eines zerlegten Schaltschrank-Rahmengestelles (im Folgenden ebenfalls kurz Schaltschrank genannt!, wobei die einzelnen Bestandteile oder Gruppen von Bestandteilen mittels jeweils einer aus einem oder mehreren Verpackungsteilen zusammengesetzten Teil-Verpackung verpackt sind, dadurch gekennzeichnet, das die Verpackungsteile zur außenseitigen Verkleidung des zusammengesetzten Schaltschrankes eingesetzt sind.
  2. Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Boden- und eine Deckelbaugruppe (10) des zusammengesetzten Schaltschrankes mittels einer boden- und einer deckseitigen Abdeckung (20) zumindest teilweise überdeckt ist, daß sich zwischen den beiden Abdeckungen (20) eine oder mehrere Seitenverkleidungen (30) erstrecken, die den zusammengesetzten Schaltschrank seitlich zumindest teilweise abdecken, und daß im zerlegten Zustand des Schaltschrankes die boden- und die Deckelbaugruppe in einer aus der boden- und der deckseitigen Abdeckung zusammengesetzten Verpackung bevorratet ist.
  3. Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere der Seitenverkleidungen (30) als Verpackung für ein oder mehrere Schaltschrankseitenteile, beispielsweise Seitenwände, Schranktüren oder dergleichen verwendbar ist.
  4. Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die boden- und die deckseitige Abdeckung (20) je einen Boden (23) aufweisen, von dem ein umlaufender Rand (21,22) abgewinkelt ist, daß im zusammengesetzten Zustand des Schaltschrankes der Boden (23) an der boden- bzw. deckseitigen Außenfläche der boden- und der Deckelbaugruppe (10) anliegt und der Rand (21,22) im Abstand zu der Boden/Deckelbaugruppe (10) angeordnet ist, so daß sich zwischen der Boden/Deckelbaugruppe und dem Rand (21,22) ein Einsteckbereich (24) ergibt, in den Steckansätze der Seitenverkleidungen (30) einsetzbar sind.
  5. Verwendung einer Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenverkleidung (30) in ihrer Funktion als Verkleidungselement für den montierten Schaltschrank zwei zueinander parallel beabstandete Schenkel (31) aufweist, die U-förmig mittels eines Verbindungsabschnittes (32) miteinander verbunden sind, und daß der Verbindungsabschnitt eine Schaltschrankseite vollständig und die Schenkel (31) die angrenzenden Schaltschrankseiten zumindest teilweise überdecken.
  6. Verwendung einer Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verkleidung des montierten Schaltschrankes zwei U-förmige Seitenverkleidungen (30) eingesetzt sind, deren Schenkel (31) gegeneinander gerichtet sind.
  7. Verwendunge einer Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenverkleidungen (30) in ihrer Funktion als Verkleidungselement für den montierten Schaltschrank zwei zueinander senkrechte Schenkel aufweist, die jeweils eine Schaltschrankseite zumindest teilweise überdecken.
  8. Verwendung einer Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungsteile aus einer ein- oder doppelseitig kartonbeschichteten Wellpappe bestehen.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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