Die Erfindung betrifft eine Stempelvorrichtung, und insbesondere eine
Stempelvorrichtung mit wendbarem Stempelteil, welches während eines Stempelvorgangs,
d.h. während eines damit zusammenhängenden Nachuntenbewegens des Stempelteils, um
180 Grad gedreht wird.
Eine übliche Stempelvorrichtung 50 ist in 5A,
5B und 5C gezeigt und
weist im Allgemeinen ein Gehäuse 51 und einen Rahmen 54 auf, der
mit einem Ende in eine im Gehäuse 51 vorgesehene Öffnung eingesetzt ist,
wobei eine Feder 55 zwischen die Innenseite des oberen Endes des Gehäuses
51 und die Außenseite des oberen Endes des Rahmens 54 gekuppelt
ist. Zwei Schlitze 541 sind durch zwei einander gegenüberliegende Wände
des Rahmens 54 hindurch ausgebildet, und ein Stempelteil 53 ist
bewegbar im Rahmen 54 aufgenommen. Ein Stift 52 erstreckt sich
durch das Stempelteil 53 hindurch, wobei die beiden Enden des Stifts
52 bewegbar in die beiden Schlitze 541 eingreifen. Ein oberer
Vorsprung 542 und ein unterer Vorsprung 544 sind an einer Seite
jedes der Schlitze 541 ausgebildet. Eine Schwenkausnehmung 543
ist zwischen dem oberen Vorsprung 542 und dem unteren Vorsprung
544 ausgebildet. Das Stempelteil 53 weist zwei runde Vorsprünge
531 auf, die an zwei Seiten davon ausgebildet sind, und das Stempelteil
53 beginnt sich zu drehen, wenn der runde Vorsprung 531 den oberen
Vorsprung 542 kontaktiert, wie in 5B gezeigt.
Wie in 5C gezeigt, dreht sich der runde Vorsprung
531 dann in der Schwenkausnehmung 543 um 180 Grad und die am Stempelteil
53 ausgebildete Stempelfläche 532 zeigt zum Stempeln eines nicht
gezeigten Dokumentes nach unten. Wenn das Gehäuse 51 nicht mehr mit der
nach unten gerichteten Kraft beaufschlagt wird, wird der Rahmen 54 weg
vom Gehäuse 51 gedrückt und das Stempelteil 53 in die entgegengesetzte
Richtung gedreht, wobei sich der Stift 52 relativ zu den Schlitzen
541 nach oben bewegt. Bei der beschriebenen üblichen Stempelvorrichtung
50 ist es erstens schwierig das Stempelteil 53 mit seinem runden
Vorsprung 531 in die Stempelvorrichtung 50 zu montieren und zweitens
verschleißen der obere Vorsprung 542 und der untere Vorsprung
544 leicht, was in einer Fehlfunktion oder einer fehlerhaften Bewegung
des Stempelteils 53 resultiert.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung eine Stempelvorrichtung mit wendbarem
Stempelteil zu schaffen, die einfach zusammengebaut werden kann und bei der die
Lebensdauer und die Funktionssicherheit des Wendemechanismus verbessert sind.
Dies wird mit einer erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung erreicht,
die aufweist: ein Gehäuse, einen Rahmen mit einem darin eingesetzten Stempelkissen,
der in eine offene Unterseite des Gehäuses eingesetzt ist, eine Feder, die unter
Vorspannung zwischen der Innenseite eines oberen Endes des Gehäuses und der Außenseite
eines oberen Endes des Rahmens angeordnet ist, ein Stützteil, das eine Endplatte
mit einer darin ausgebildeten Durchgangsöffnung aufweist, wobei sich zwei Verbindungsstangen
senkrecht von jedem von zwei Enden des Stützteils erstrecken, wobei jeweils ein
Schlitz zwischen den beiden an einem Ende befindlichen Verbindungsstangen ausgebildet
ist und die Verbindungsstangen mit dem Rahmen gekuppelt sind, und wobei eine Zahnstange
an der Innenseite von einer der beiden Verbindungsstangen an jedem der beiden Enden
des Stützteils vorgesehen ist, und ein Stempelteil, wobei an einer Seite des Stempelteils
eine Stempelfläche ausgebildet ist, wobei sich von zwei einander gegenüberliegenden
Enden des Stempelteils zwei Schwenkzapfen erstrecken, welche sich bewegbar durch
die beiden Schlitze des Stützteils hindurch erstrecken und welche drehbar mit zwei
einander gegenüberliegenden, seitlichen Innenseiten des Gehäuses gekuppelt sind,
und wobei an den beiden einander gegenüberliegenden Enden des Stempelteils jeweils
ein halbkreisförmiger Vorsprung mit einer Mehrzahl von Zähnen ausgebildet ist, die
mit den am Stützteil ausgebildeten Zahnstangen in Bewegungseingriff bringbar sind,
so dass das Stempelteil um 180 Grad gedreht werden kann.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform
mit Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.
1 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht
der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung.
2 zeigt eine seitliche Schnittansicht
der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung, wobei das Gehäuse nicht mit Kraft beaufschlagt
ist, d.h. die Stempelvorrichtung in ihrem Außerbetriebs-Zustand ist.
3 zeigt eine seitliche Schnittansicht
der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung, wobei das Gehäuse mit Kraft beaufschlagt
ist, d.h. die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung in ihrem Betriebszustand ist.
4A, 4B und
4C zeigen Detailansichten, in denen erläutert ist,
wie das Stempelteil während des Stempelns um 180 Grad gedreht wird.
5A, 5B
und 5C zeigen Detailansichten, in denen erläutert ist,
wie das Stempelteil einer üblichen Stempelvorrichtung während des Stempelns um 180
Grad gedreht wird.
Bezugnehmend auf 1 und 2
weist die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung ein Gehäuse 20 mit einem
oberen Ende und zwei einander gegenüberliegenden, seitlichen Innenseiten auf. An
den einander gegenüberliegenden, seitlichen Innenseiten des Gehäuses 20
sind zwei Führungsschienen bzw. Führungsstangen 22 ausgebildet, die sich
von der Innenseite des oberen Endes des Gehäuses 20 aus nach unten hin
erstrecken, wobei jede der beiden Führungsstangen 22 in der der anderen
Führungsstange 22 zugewandten Fläche eine Vertiefung 221 aufweist.
Von der Innenseite des oberen Endes des Gehäuses 20 erstreckt
sich eine Mehrzahl von Rippen, die zwischen sich, d.h. in der Mitte der Innenseite
des oberen Endes des Gehäuses 20, einen Montageraum 21 definieren.
Die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung weist ferner einen Rahmen
10 und ein Stempelkissen 13 auf, wobei der Rahmen 10
mit einem oberen Ende in eine offene Unterseite des Gehäuses 20 eingesetzt
ist und das Stempelkissen quer zur Einsetzrichtung des Rahmens 10 in das
Gehäuse 20 in den Rahmen 10 eingesetzt ist. Das obere Ende des
Rahmens 10, mit welchem voran der Rahmen 10 in das Gehäuse
20 eingesetzt ist, weist an zwei einander gegenüberliegenden Enden zwei
Löcher 12 auf, durch die hindurch sich die beiden Führungsstangen
22 bewegbar erstrecken. An der Außenseite des oberen Endes des Rahmens
10 ist in der Mitte ein Positioniervorsprung 11 ausgebildet. Eine
Schraubenfeder 23 ist mit ihrem einen Ende in den Montageraum
21 des Gehäuses 20 eingesetzt und ist mit ihrem anderen Ende auf
den Positioniervorsprung 11 des Rahmens 10 aufgesetzt.
Die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung weist ferner ein Stützteil
30 auf, das eine Endplatte mit einer mittig darin ausgebildeten Durchgangsöffnung
31 und an zwei einander gegenüberliegenden Enden jeweils zwei sich senkrecht
von der Endplatte in den Rahmen 10 hinein erstreckende Verbindungsstangen
32 aufweist. Zwischen den beiden an einem Ende befindlichen Verbindungsstangen
32 ist jeweils ein Schlitz 33 ausgebildet und jede Verbindungsstange
32 weist an der Innenseite ihres oberen Endes einen Hakenabschnitt
321 auf, welche Hakenabschnitte 321 mit dem Rahmen 10
gekuppelt sind. Ferner ist an der Innenseite von einer der beiden Verbindungsstangen
32 an jedem Ende des Stützteils 30 eine Zahnstange 34
vorgesehen, wobei die beiden mit der Zahnstange 34 versehenen Verbindungsstangen
32 einander gegenüberliegen und deren mit der Zahnstange 34 versehene
Innenseiten einander zugewandt sind.
Die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung weist ferner ein Stempelteil
40 auf, wobei an einer Seite des Stempelteils 40 eine Stempelfläche
43 und an zwei einander gegenüberliegenden Enden zwei Schwenkzapfen
41 ausgebildet sind. Die beiden Schwenkzapfen 41 erstrecken sich
bewegbar durch die beiden Schlitze 33 des Stützteils oder Stützrahmens
30 hindurch und sind drehbar in den Vertiefungen 221 in den Führungsstangen
22 des Gehäuses 20 in Eingriff. Ferner weist das Stempelteil
40 an den beiden einander gegenüberliegenden Enden jeweils einen halbkreisförmigen
Vorsprung auf, an dessen Umfang eine Mehrzahl von Zähnen 42 ausgebildet
ist.
Wie in 3, 4A,
4B und 4C gezeigt, drückt
ein Nutzer beim Stempeln das Gehäuse 20 nach unten und das sich nach unten
bewegende Gehäuse 20 drückt die Schraubenfeder 23 zusammen. Die
Führungsstangen 22, welche in den Löchern 12 des Rahmens
10 geführt sind, bewegen das in den Schlitzen 33 des Stützteils
30 geführte Stempelteil 40 entlang der Schlitze 33 nach
unten. Sobald die Zähne 42 des Stempelteils 40 mit den Zähnen
der Zahnstangen 34 in Eingriff kommen, beginnt sich das Stempelteil
40 um die durch die Schwenkzapfen 41 gebildete Rotationsachse
zu drehen, bis das Stempelteil 40 um 180 Grad gedreht ist. Nach dem Drehen
um 180 Grad weist die Stempelfläche 43 nach unten und ist über die Durchgangsöffnung
31 des Stützteils 30 zugänglich, d.h. die Stempelfläche
43 steht an der Unterseite des Stützteils 30 vor, wodurch das
Stempeln eines Dokumentes ermöglicht ist. Wenn das Gehäuse 20 nicht mehr
mit der nach unten gerichteten Kraft beaufschlagt wird, drückt die Schraubenfeder
23 das Gehäuse 20 nach oben und weg vom Rahmen 10, wodurch
das Stempelteil 40 mit dem Gehäuse 20 nach oben bewegt wird und
sich das Stempelteil 40 in die entgegengesetzte Richtung zurück in die
in 2 gezeigte Position dreht, d.h. mit seiner Stempelfläche
43 nach oben in Richtung zum Stempelkissen 13 weist.
Zusammenfassend weist eine erfindungsgemäße Stempelvorrichtung ein
Stempelteil auf, welches zwei Schwenkzapfen, die schwenkbar mit zwei seitlichen
Innenseiten eines Gehäuses gekuppelt sind, und eine Mehrzahl von Zähnen hat, die
entlang eines halbkreisförmigen Vorsprungs an zwei gegenüberliegenden Enden des
Stempelteils ausgebildet sind. Die beiden Schwenkzapfen erstrecken sich durch zwei
Schlitze eines Stützrahmens oder Stützteils hindurch, wobei an zwei Innenseiten
des Stützteils zwei Zahnstangen ausgebildet sind, so dass, wenn das Stempelteil
beim Nachuntendrücken des Gehäuses nach unten bewegt wird, die Verzahnungen des
Stempelteils in Bewegungseingriff mit den Zahnstangen kommen und das Stempelteil
um 180 Grad geschwenkt wird, so dass dessen Stempelfläche zum Stempeln eines Dokumentes
nach unten weist.