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Dokumentenidentifikation DE202004004114U1 15.07.2004
Titel Stempelvorrichtung mit wendbarem Stempelteil
Anmelder Huang, Chien-Kai, Changhua, TW
Vertreter Viering, Jentschura & Partner, 80538 München
DE-Aktenzeichen 202004004114
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 15.07.2004
Registration date 09.06.2004
Application date from patent application 16.03.2004
IPC-Hauptklasse B41K 1/04

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Stempelvorrichtung, und insbesondere eine Stempelvorrichtung mit wendbarem Stempelteil, welches während eines Stempelvorgangs, d.h. während eines damit zusammenhängenden Nachuntenbewegens des Stempelteils, um 180 Grad gedreht wird.

Eine übliche Stempelvorrichtung 50 ist in 5A, 5B und 5C gezeigt und weist im Allgemeinen ein Gehäuse 51 und einen Rahmen 54 auf, der mit einem Ende in eine im Gehäuse 51 vorgesehene Öffnung eingesetzt ist, wobei eine Feder 55 zwischen die Innenseite des oberen Endes des Gehäuses 51 und die Außenseite des oberen Endes des Rahmens 54 gekuppelt ist. Zwei Schlitze 541 sind durch zwei einander gegenüberliegende Wände des Rahmens 54 hindurch ausgebildet, und ein Stempelteil 53 ist bewegbar im Rahmen 54 aufgenommen. Ein Stift 52 erstreckt sich durch das Stempelteil 53 hindurch, wobei die beiden Enden des Stifts 52 bewegbar in die beiden Schlitze 541 eingreifen. Ein oberer Vorsprung 542 und ein unterer Vorsprung 544 sind an einer Seite jedes der Schlitze 541 ausgebildet. Eine Schwenkausnehmung 543 ist zwischen dem oberen Vorsprung 542 und dem unteren Vorsprung 544 ausgebildet. Das Stempelteil 53 weist zwei runde Vorsprünge 531 auf, die an zwei Seiten davon ausgebildet sind, und das Stempelteil 53 beginnt sich zu drehen, wenn der runde Vorsprung 531 den oberen Vorsprung 542 kontaktiert, wie in 5B gezeigt. Wie in 5C gezeigt, dreht sich der runde Vorsprung 531 dann in der Schwenkausnehmung 543 um 180 Grad und die am Stempelteil 53 ausgebildete Stempelfläche 532 zeigt zum Stempeln eines nicht gezeigten Dokumentes nach unten. Wenn das Gehäuse 51 nicht mehr mit der nach unten gerichteten Kraft beaufschlagt wird, wird der Rahmen 54 weg vom Gehäuse 51 gedrückt und das Stempelteil 53 in die entgegengesetzte Richtung gedreht, wobei sich der Stift 52 relativ zu den Schlitzen 541 nach oben bewegt. Bei der beschriebenen üblichen Stempelvorrichtung 50 ist es erstens schwierig das Stempelteil 53 mit seinem runden Vorsprung 531 in die Stempelvorrichtung 50 zu montieren und zweitens verschleißen der obere Vorsprung 542 und der untere Vorsprung 544 leicht, was in einer Fehlfunktion oder einer fehlerhaften Bewegung des Stempelteils 53 resultiert.

Daher ist es Aufgabe der Erfindung eine Stempelvorrichtung mit wendbarem Stempelteil zu schaffen, die einfach zusammengebaut werden kann und bei der die Lebensdauer und die Funktionssicherheit des Wendemechanismus verbessert sind.

Dies wird mit einer erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung erreicht, die aufweist: ein Gehäuse, einen Rahmen mit einem darin eingesetzten Stempelkissen, der in eine offene Unterseite des Gehäuses eingesetzt ist, eine Feder, die unter Vorspannung zwischen der Innenseite eines oberen Endes des Gehäuses und der Außenseite eines oberen Endes des Rahmens angeordnet ist, ein Stützteil, das eine Endplatte mit einer darin ausgebildeten Durchgangsöffnung aufweist, wobei sich zwei Verbindungsstangen senkrecht von jedem von zwei Enden des Stützteils erstrecken, wobei jeweils ein Schlitz zwischen den beiden an einem Ende befindlichen Verbindungsstangen ausgebildet ist und die Verbindungsstangen mit dem Rahmen gekuppelt sind, und wobei eine Zahnstange an der Innenseite von einer der beiden Verbindungsstangen an jedem der beiden Enden des Stützteils vorgesehen ist, und ein Stempelteil, wobei an einer Seite des Stempelteils eine Stempelfläche ausgebildet ist, wobei sich von zwei einander gegenüberliegenden Enden des Stempelteils zwei Schwenkzapfen erstrecken, welche sich bewegbar durch die beiden Schlitze des Stützteils hindurch erstrecken und welche drehbar mit zwei einander gegenüberliegenden, seitlichen Innenseiten des Gehäuses gekuppelt sind, und wobei an den beiden einander gegenüberliegenden Enden des Stempelteils jeweils ein halbkreisförmiger Vorsprung mit einer Mehrzahl von Zähnen ausgebildet ist, die mit den am Stützteil ausgebildeten Zahnstangen in Bewegungseingriff bringbar sind, so dass das Stempelteil um 180 Grad gedreht werden kann.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.

1 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung.

2 zeigt eine seitliche Schnittansicht der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung, wobei das Gehäuse nicht mit Kraft beaufschlagt ist, d.h. die Stempelvorrichtung in ihrem Außerbetriebs-Zustand ist.

3 zeigt eine seitliche Schnittansicht der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung, wobei das Gehäuse mit Kraft beaufschlagt ist, d.h. die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung in ihrem Betriebszustand ist.

4A, 4B und 4C zeigen Detailansichten, in denen erläutert ist, wie das Stempelteil während des Stempelns um 180 Grad gedreht wird.

5A, 5B und 5C zeigen Detailansichten, in denen erläutert ist, wie das Stempelteil einer üblichen Stempelvorrichtung während des Stempelns um 180 Grad gedreht wird.

Bezugnehmend auf 1 und 2 weist die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung ein Gehäuse 20 mit einem oberen Ende und zwei einander gegenüberliegenden, seitlichen Innenseiten auf. An den einander gegenüberliegenden, seitlichen Innenseiten des Gehäuses 20 sind zwei Führungsschienen bzw. Führungsstangen 22 ausgebildet, die sich von der Innenseite des oberen Endes des Gehäuses 20 aus nach unten hin erstrecken, wobei jede der beiden Führungsstangen 22 in der der anderen Führungsstange 22 zugewandten Fläche eine Vertiefung 221 aufweist. Von der Innenseite des oberen Endes des Gehäuses 20 erstreckt sich eine Mehrzahl von Rippen, die zwischen sich, d.h. in der Mitte der Innenseite des oberen Endes des Gehäuses 20, einen Montageraum 21 definieren.

Die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung weist ferner einen Rahmen 10 und ein Stempelkissen 13 auf, wobei der Rahmen 10 mit einem oberen Ende in eine offene Unterseite des Gehäuses 20 eingesetzt ist und das Stempelkissen quer zur Einsetzrichtung des Rahmens 10 in das Gehäuse 20 in den Rahmen 10 eingesetzt ist. Das obere Ende des Rahmens 10, mit welchem voran der Rahmen 10 in das Gehäuse 20 eingesetzt ist, weist an zwei einander gegenüberliegenden Enden zwei Löcher 12 auf, durch die hindurch sich die beiden Führungsstangen 22 bewegbar erstrecken. An der Außenseite des oberen Endes des Rahmens 10 ist in der Mitte ein Positioniervorsprung 11 ausgebildet. Eine Schraubenfeder 23 ist mit ihrem einen Ende in den Montageraum 21 des Gehäuses 20 eingesetzt und ist mit ihrem anderen Ende auf den Positioniervorsprung 11 des Rahmens 10 aufgesetzt.

Die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung weist ferner ein Stützteil 30 auf, das eine Endplatte mit einer mittig darin ausgebildeten Durchgangsöffnung 31 und an zwei einander gegenüberliegenden Enden jeweils zwei sich senkrecht von der Endplatte in den Rahmen 10 hinein erstreckende Verbindungsstangen 32 aufweist. Zwischen den beiden an einem Ende befindlichen Verbindungsstangen 32 ist jeweils ein Schlitz 33 ausgebildet und jede Verbindungsstange 32 weist an der Innenseite ihres oberen Endes einen Hakenabschnitt 321 auf, welche Hakenabschnitte 321 mit dem Rahmen 10 gekuppelt sind. Ferner ist an der Innenseite von einer der beiden Verbindungsstangen 32 an jedem Ende des Stützteils 30 eine Zahnstange 34 vorgesehen, wobei die beiden mit der Zahnstange 34 versehenen Verbindungsstangen 32 einander gegenüberliegen und deren mit der Zahnstange 34 versehene Innenseiten einander zugewandt sind.

Die erfindungsgemäße Stempelvorrichtung weist ferner ein Stempelteil 40 auf, wobei an einer Seite des Stempelteils 40 eine Stempelfläche 43 und an zwei einander gegenüberliegenden Enden zwei Schwenkzapfen 41 ausgebildet sind. Die beiden Schwenkzapfen 41 erstrecken sich bewegbar durch die beiden Schlitze 33 des Stützteils oder Stützrahmens 30 hindurch und sind drehbar in den Vertiefungen 221 in den Führungsstangen 22 des Gehäuses 20 in Eingriff. Ferner weist das Stempelteil 40 an den beiden einander gegenüberliegenden Enden jeweils einen halbkreisförmigen Vorsprung auf, an dessen Umfang eine Mehrzahl von Zähnen 42 ausgebildet ist.

Wie in 3, 4A, 4B und 4C gezeigt, drückt ein Nutzer beim Stempeln das Gehäuse 20 nach unten und das sich nach unten bewegende Gehäuse 20 drückt die Schraubenfeder 23 zusammen. Die Führungsstangen 22, welche in den Löchern 12 des Rahmens 10 geführt sind, bewegen das in den Schlitzen 33 des Stützteils 30 geführte Stempelteil 40 entlang der Schlitze 33 nach unten. Sobald die Zähne 42 des Stempelteils 40 mit den Zähnen der Zahnstangen 34 in Eingriff kommen, beginnt sich das Stempelteil 40 um die durch die Schwenkzapfen 41 gebildete Rotationsachse zu drehen, bis das Stempelteil 40 um 180 Grad gedreht ist. Nach dem Drehen um 180 Grad weist die Stempelfläche 43 nach unten und ist über die Durchgangsöffnung 31 des Stützteils 30 zugänglich, d.h. die Stempelfläche 43 steht an der Unterseite des Stützteils 30 vor, wodurch das Stempeln eines Dokumentes ermöglicht ist. Wenn das Gehäuse 20 nicht mehr mit der nach unten gerichteten Kraft beaufschlagt wird, drückt die Schraubenfeder 23 das Gehäuse 20 nach oben und weg vom Rahmen 10, wodurch das Stempelteil 40 mit dem Gehäuse 20 nach oben bewegt wird und sich das Stempelteil 40 in die entgegengesetzte Richtung zurück in die in 2 gezeigte Position dreht, d.h. mit seiner Stempelfläche 43 nach oben in Richtung zum Stempelkissen 13 weist.

Zusammenfassend weist eine erfindungsgemäße Stempelvorrichtung ein Stempelteil auf, welches zwei Schwenkzapfen, die schwenkbar mit zwei seitlichen Innenseiten eines Gehäuses gekuppelt sind, und eine Mehrzahl von Zähnen hat, die entlang eines halbkreisförmigen Vorsprungs an zwei gegenüberliegenden Enden des Stempelteils ausgebildet sind. Die beiden Schwenkzapfen erstrecken sich durch zwei Schlitze eines Stützrahmens oder Stützteils hindurch, wobei an zwei Innenseiten des Stützteils zwei Zahnstangen ausgebildet sind, so dass, wenn das Stempelteil beim Nachuntendrücken des Gehäuses nach unten bewegt wird, die Verzahnungen des Stempelteils in Bewegungseingriff mit den Zahnstangen kommen und das Stempelteil um 180 Grad geschwenkt wird, so dass dessen Stempelfläche zum Stempeln eines Dokumentes nach unten weist.


Anspruch[de]
  1. Stempelvorrichtung, aufweisend:

    ein Gehäuse (20) mit zwei seitlichen Innenseiten,

    einen Rahmen (10), der mit einem oberen Ende in eine offene Unterseite des Gehäuses (20) eingesetzt ist, ein Stempelkissen (13), das in den Rahmen (10) eingesetzt ist,

    eine Feder (23), die unter Vorspannung zwischen der Innenseite eines oberen Endes des Gehäuses (20) und der Außenseite des oberen Endes des Rahmens (10) angeordnet ist,

    ein Stützteil (30), das eine Endplatte mit einer darin ausgebildeten Durchgangsöffnung (31) und an zwei Enden jeweils zwei Verbindungsstangen (32) aufweist, die sich senkrecht von diesen beiden Enden des Stützteils (30) erstrecken, wobei die Verbindungsstangen (32) mit dem Rahmen (10) gekuppelt sind und zwischen den beiden an einem Ende befindlichen Verbindungsstangen (32) jeweils ein Schlitz (33) ausgebildet ist, und wobei an der Innenseite von einer der beiden Verbindungsstangen (32) an jedem Ende des Stützteils (30) jeweils eine Zahnstange (34) ausgebildet ist, und

    ein Stempelteil (40), das an einer Seite eine Stempelfläche (43) und an zwei einander gegenüberliegenden Enden zwei Schwenkzapfen (41) aufweist, wobei die beiden Schwenkzapfen (41) sich bewegbar durch die beiden Schlitze (33) des Stützteils (30) hindurch erstrecken und drehbar mit den beiden seitlichen Innenseiten des Gehäuses (20) gekuppelt sind, und wobei an den beiden einander gegenüberliegenden Enden des Stempelteils (40) jeweils ein halbkreisförmiger Vorsprung mit einer Mehrzahl von Zähnen (42) ausgebildet ist, die in Bewegungseingriff mit den Zahnstangen (34) bringbar sind, so dass das Stempelteil (40) um 180 Grad gedreht werden kann.
  2. Stempelvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Gehäuse (20) zwei Führungsstangen (22) aufweist, die sich von der Innenseite seines oberen Endes aus erstrecken, und wobei das obere Ende des Rahmens (10) zwei Löcher (12) aufweist, die an zwei Enden dessen ausgebildet sind und durch die hindurch die beiden Führungsstangen (22) bewegbar eingesetzt sind.
  3. Stempelvorrichtung gemäß Anspruch 2, wobei jede der beiden Führungsstangen (22) eine Vertiefung (221) aufweist, die in einer Fläche davon ausgebildet ist, und wobei die beiden Schwenkzapfen (41) des Stempelteils (40) in den beiden Vertiefungen (221) in Eingriff sind.
  4. Stempelvorrichtung gemäß Anspruch 2, wobei sich von der Innenseite des oberen Endes des Gehäuses (20) eine Mehrzahl von Rippen erstrecken, zwischen denen ein Montageraum (21) ausgebildet ist, wobei an der Außenseite des oberen Endes des Rahmens ein Positioniervorsprung (11) ausgebildet ist, und wobei das eine Ende der Feder (23) in den Montageraum (21) eingepasst ist und das andere Ende der Feder (23) auf den Positioniervorsprung (11) montiert ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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