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Dokumentenidentifikation DE202004004162U1 15.07.2004
Titel Kombinierte Vorrichtung aus Bereitstellungsbehälter und Auftragsgerät
Anmelder Zahlaus, Renate, 29485 Lemgow, DE
DE-Aktenzeichen 202004004162
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 15.07.2004
Registration date 09.06.2004
Application date from patent application 17.03.2004
IPC-Hauptklasse B44D 3/12

Beschreibung[de]

Es ist seit langer Zeit bekannt, Bereitstellungsbehälter zur Bereitstellung von flüssigen, mehr oder weniger viskosen bis pastösen oder sogar festen Materialien zu verwenden, welche mit Hilfe eines Auftragsgerätes, wie z.B. eines Pinsels, eines Federhalters mit Feder, ... auf ein Werkstück wie z.B. ein Schmuckstück aufgebracht werden sollen.

Im allgemeinen wird dabei der Bereitstellungsbehälter aus einem größeren Vorratsbehälter mit der voraussichtlich benötigten Menge des flüssigen bis festen Materials befüllt. Während der Vorratsbehälter wieder fest, meist sogar dicht schließend, verschlossen wird, bleibt der Bereitstellungsbehälter offen, da ja mit dem Auftragsgerät immer wieder in den Inhalt des Bereitstellungsbehälters eingetaucht werden muß, um neues Material aufzunehmen. Handelt es sich bei dem Material um eine flüchtige oder übelriechende oder verschmutzungsanfällige Substanz, oder allgemeiner ausgedrückt, um eine Substanz, die eigentlich nicht über längere Zeit in einem offenen Behälter verwahrt werden sollte, so hat der Benutzer ein Problem. Dies wird in der Praxis dadurch gelöst, daß der Benutzer nach dem Eintauchen des Auftragsgerätes den Bereitstellungsbehälter immer gleich wieder mit einem Deckel verschließt. Dies wirft aber neue Probleme auf, da der Benutzer, um den Bereitstellungsbehälter verschließen zu können, entweder das Auftragsgerät oder das Werkstück aus der Hand legen muß, was seinerseits wieder neue Probleme aufwirft, wie z.B. Verschmutzung oder Verkleben des Auftragsgeräts, des Werkstückes oder der Arbeitsfläche; Beschädigung des Auftragsgerätes oder des Werkstückes; Vergeudung von Material durch Herabtropfen u.s.w.

Wird das Auftragsgerät kurzzeitig im Bereitstellungsbehälter abgestellt, besteht immer die Gefahr, daß der Bereitstellungsbehälter kippt, da durch das einseitig einwirkende Gewicht des Auftragsgerätes der Schwerpunkt der Gesamtvorrichtung verschoben wird.

Außerdem ist das Eintauchen des Auftragsgerätes in das Material problematisch, da hierbei einerseits das Auftragsgerät durch Aufstoßen auf dem Boden beschädigt werden kann. Andererseits kann das Auftragsgerät bei einem zu hohen Füllstand des Materials bis in den Griffbereich hinauf verschmutzt werden, statt nur im Aufnahmebereich.

Aus den vorstehend beschriebenen Nachteilen des derzeitigen Standes der Technik ergibt sich die Aufgabe, eine kombinierte Vorrichtung aus Bereitstellungsbehälter und Auftragsgerät zu erfinden, die standfest ist, ein luftdichtes Verschließen des Bereitstellungsbehälters während kurzer Pausen ohne Handhabung eines Deckels ermöglicht und ein Justieren der Eintauchtiefe des Auftragsgerätes erlaubt.

Diese Aufgabe wird durch die vorliegende Erfindung gelöst.

Der Bereitstellungsbehälter (1) ist durch einen abnehmbaren oder fest angebrachten Deckel (2) verschlossen, in dem sich eine Öffnung (3) befindet. Diese Öffnung (3) ist so dimensioniert, daß das Auftragsgerät (4) gut hindurch paßt, aber andererseits nicht zu viel Platz seitlich zwischen Auftragsgerät (4) und dem Deckel (2) frei bleibt.

Für verschiedene Auftragsgeräte (4) sind verschieden geformte und verschieden dimensionierte Öffnungen (3) möglich. Auch kann die Lage der Öffnung (3) auf dem Deckel (2) variieren. In den 1 und 3 ist die Öffnung (3) mittig im Deckel (2) dargestellt, da der als Auftragsgerät (4) dargestellte Pinsel eine gleichmäßige Gewichtsverteilung aufweist.

Das Auftragsgerät (4) ist über seinen ganzen Umfang von einem dicht sitzenden (möglicherweise elastischen) Wulst (5) umgeben, der entlang des Auftragsgerätes (4) nach oben oder unten verschoben werden kann (siehe 2). Im Fall eines Pinsels als Auftragsgerät (4) ist der Wulst (5) natürlich kreisförmig. Er kann jedoch auch eine andere Form aufweisen, abhängig von der Form des Auftragsgerätes, welches immer dichtend von dem Wulst umschlossen wird. Im einfachsten Fall handelt es sich bei dem Wulst z.B. um einen einfachen Haushaltsgummi oder einen Dichtungsring, der über den Griff des Pinsels geschoben wird. Durch Höher- oder Tieferschieben des Wulstes (5) wird die Eintauchtiefe des Auftragsgerätes (4) in das aufzutragende Material (6) variiert (siehe 3). Der Wulst (5) ist in seinen Abmessungen derart gestaltet, daß das Auftragsgerät (4) nur so weit durch die Öffnung (3) hindurch in das Material (6) eintauchen kann, bis der Wulst (5) an der Öffnung (3) anstößt und diese bei Loslassen des Auftragsgerätes (4) dichtend abschließt. Hierdurch kann sowohl die Eintauchtiefe des Auftragsgerätes (4) kontrolliert als auch der Bereitstellungsbehälter (1) dicht verschlossen werden, wenn das Auftragsgerät (4) gerade nicht benötigt wird.


Anspruch[de]
  1. Kombinierte Vorrichtung aus Bereitstellungsbehälter (1) mit abnehmbaren oder fest angebrachtem Deckel (2) und separatem Auftragsgerät (4), dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) auf seiner Oberseite (2a) eine Öffnung (3) aufweist.
  2. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragsgerät (4) durch die Öffnung (3) paßt.
  3. Kombinierte Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragsgerät (4) über seinen gesamten Umfang von einem Wulst (5) dichtend umschlossen wird.
  4. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (5) entlang des Auftragsgerätes (4) verschiebbar ist.
  5. Kombinierte Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (5) den Bereitstellungsbehälter (1) dicht verschließt, wenn das Auftragsgerät durch die Öffnung (3) eingeführt ist und losgelassen wird.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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