Es ist seit langer Zeit bekannt, Bereitstellungsbehälter zur Bereitstellung
von flüssigen, mehr oder weniger viskosen bis pastösen oder sogar festen Materialien
zu verwenden, welche mit Hilfe eines Auftragsgerätes, wie z.B. eines Pinsels, eines
Federhalters mit Feder, ... auf ein Werkstück wie z.B. ein Schmuckstück aufgebracht
werden sollen.
Im allgemeinen wird dabei der Bereitstellungsbehälter aus einem größeren
Vorratsbehälter mit der voraussichtlich benötigten Menge des flüssigen bis festen
Materials befüllt. Während der Vorratsbehälter wieder fest, meist sogar dicht schließend,
verschlossen wird, bleibt der Bereitstellungsbehälter offen, da ja mit dem Auftragsgerät
immer wieder in den Inhalt des Bereitstellungsbehälters eingetaucht werden muß,
um neues Material aufzunehmen. Handelt es sich bei dem Material um eine flüchtige
oder übelriechende oder verschmutzungsanfällige Substanz, oder allgemeiner ausgedrückt,
um eine Substanz, die eigentlich nicht über längere Zeit in einem offenen Behälter
verwahrt werden sollte, so hat der Benutzer ein Problem. Dies wird in der Praxis
dadurch gelöst, daß der Benutzer nach dem Eintauchen des Auftragsgerätes den Bereitstellungsbehälter
immer gleich wieder mit einem Deckel verschließt. Dies wirft aber neue Probleme
auf, da der Benutzer, um den Bereitstellungsbehälter verschließen zu können, entweder
das Auftragsgerät oder das Werkstück aus der Hand legen muß, was seinerseits wieder
neue Probleme aufwirft, wie z.B. Verschmutzung oder Verkleben des Auftragsgeräts,
des Werkstückes oder der Arbeitsfläche; Beschädigung des Auftragsgerätes oder des
Werkstückes; Vergeudung von Material durch Herabtropfen u.s.w.
Wird das Auftragsgerät kurzzeitig im Bereitstellungsbehälter abgestellt,
besteht immer die Gefahr, daß der Bereitstellungsbehälter kippt, da durch das einseitig
einwirkende Gewicht des Auftragsgerätes der Schwerpunkt der Gesamtvorrichtung verschoben
wird.
Außerdem ist das Eintauchen des Auftragsgerätes in das Material problematisch,
da hierbei einerseits das Auftragsgerät durch Aufstoßen auf dem Boden beschädigt
werden kann. Andererseits kann das Auftragsgerät bei einem zu hohen Füllstand des
Materials bis in den Griffbereich hinauf verschmutzt werden, statt nur im Aufnahmebereich.
Aus den vorstehend beschriebenen Nachteilen des derzeitigen Standes
der Technik ergibt sich die Aufgabe, eine kombinierte Vorrichtung aus Bereitstellungsbehälter
und Auftragsgerät zu erfinden, die standfest ist, ein luftdichtes Verschließen des
Bereitstellungsbehälters während kurzer Pausen ohne Handhabung eines Deckels ermöglicht
und ein Justieren der Eintauchtiefe des Auftragsgerätes erlaubt.
Diese Aufgabe wird durch die vorliegende Erfindung gelöst.
Der Bereitstellungsbehälter (1) ist durch einen abnehmbaren
oder fest angebrachten Deckel (2) verschlossen, in dem sich eine Öffnung
(3) befindet. Diese Öffnung (3) ist so dimensioniert, daß das
Auftragsgerät (4) gut hindurch paßt, aber andererseits nicht zu viel Platz
seitlich zwischen Auftragsgerät (4) und dem Deckel (2) frei bleibt.
Für verschiedene Auftragsgeräte (4) sind verschieden geformte
und verschieden dimensionierte Öffnungen (3) möglich. Auch kann die Lage
der Öffnung (3) auf dem Deckel (2) variieren. In den
1 und 3 ist die
Öffnung (3) mittig im Deckel (2) dargestellt, da der als Auftragsgerät
(4) dargestellte Pinsel eine gleichmäßige Gewichtsverteilung aufweist.
Das Auftragsgerät (4) ist über seinen ganzen Umfang von einem
dicht sitzenden (möglicherweise elastischen) Wulst (5) umgeben, der entlang
des Auftragsgerätes (4) nach oben oder unten verschoben werden kann (siehe
2). Im Fall eines Pinsels als Auftragsgerät (4)
ist der Wulst (5) natürlich kreisförmig. Er kann jedoch auch eine andere
Form aufweisen, abhängig von der Form des Auftragsgerätes, welches immer dichtend
von dem Wulst umschlossen wird. Im einfachsten Fall handelt es sich bei dem Wulst
z.B. um einen einfachen Haushaltsgummi oder einen Dichtungsring, der über den Griff
des Pinsels geschoben wird. Durch Höher- oder Tieferschieben des Wulstes (5)
wird die Eintauchtiefe des Auftragsgerätes (4) in das aufzutragende Material
(6) variiert (siehe 3). Der Wulst (5)
ist in seinen Abmessungen derart gestaltet, daß das Auftragsgerät (4) nur
so weit durch die Öffnung (3) hindurch in das Material (6) eintauchen
kann, bis der Wulst (5) an der Öffnung (3) anstößt und diese bei
Loslassen des Auftragsgerätes (4) dichtend abschließt. Hierdurch kann sowohl
die Eintauchtiefe des Auftragsgerätes (4) kontrolliert als auch der Bereitstellungsbehälter
(1) dicht verschlossen werden, wenn das Auftragsgerät (4) gerade
nicht benötigt wird.