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Dokumentenidentifikation DE29825047U1 15.07.2004
Titel Kühlgerät
Anmelder Rittal GmbH & Co. KG, 35745 Herborn, DE
Vertreter Jeck · Fleck · Herrmann Patentanwälte, 71665 Vaihingen
DE-Aktenzeichen 29825047
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 15.07.2004
Registration date 09.06.2004
Application date from patent application 18.04.1998
File number of patent application claimed 198 17 247.8
IPC-Hauptklasse F25D 21/14
IPC-Nebenklasse H05K 7/20   H02B 1/56   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Kühlgerät für die Klimatisierung eines Schaltschrankes mit einem Kältekreislauf, der einen Verdampfer, einen Verflüssiger und einen Verdichter aufweist, wobei das anfallende Kondenswasser einer Sammeleinrichtung zuleitbar ist.

Ein solches Kühlgerät ist aus der DE 196 41 552 C1 bekannt. Hierbei ist als Sammeleinrichtung eine Tropfleiste verwendet. Diese ist im Kühlgerätegehäuse unter dem Verdampfer angeordnet. Das am Verdampfer anfallende Kondenswasser gelangt zu der Tropfleiste und wird hier kontrolliert in einer Auffangrinne gesammelt. Das gesammelte Kondenswasser wird dann durch einen Auslaß aus dem Kühlgerät ausgeleitet. Außerhalb des Kühlgerätegehäuses kann das Kondenswasser dann geeignet entsorgt, beispielsweise in eine Abwasserleitung eingebracht werden. Schaltschränke sind jedoch meist nicht in der Nähe von Abwasserleitungen aufgestellt. Aus diesem Grund läßt man das Kondenswasser häufig aus dem Kühlgerät auf den Boden rinnen.

Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Kühlgerät der eingangs erwähnten Art bereitzustellen, bei dem das anfallende Kondenswasser nicht in die Umgebung abgeleitet werden muß.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Sammeleinrichtung einen Auffangbehälter aufweist, in den das Kondenswasser einleitbar ist, und daß in dem Auffangbehälter zur Verdunstung des Kondenswassers ein Heizelement angeordnet ist.

Erfindungsgemäß wird also das Kondenswasser direkt im Kühlgerät verdampft. Der entstehende Wasserdampf kann über die Luftströmungen im Kühlgerät abtransportiert werden.

Um eine geregelte Verdunstung sicherzustellen, sieht eine mögliche Ausgestaltungsvariante der Erfindung vor, daß dem Auffangbehälter ein Füllstandsschalter zugeordnet ist, der mit einem Schaltrelais verbunden ist und der bei Erreichen einer vorbestimmten oder vorbestimmbaren Füllstandshöhe im Auffangbehälter ein Signal an das Schaltrelais abgibt, welches dann das Heizelement in den Betriebszustand versetzt.

Das Heizelement kann beispielsweise als PCT-Heizelement ausgebildet sein.

Eine bevorzugte Erfindungsvariante sieht vor, daß dem Auffangbehälter ein Überlauf zugeordnet ist, über den Kondenswasser bei Erreichen einer maximalen Füllstandshöhe im Auffangbehälter kontrolliert ableitbar ist. Diese zusätzliche Sicherheit verhindert ein unkontrolliertes Abfließen des Kondenswassers, wenn beispielsweise die Heizeinrichtung ausfällt.

Um einen effektiven Wäremeeintrag in das Kondenswasser zu erreichen und gleichzeitig das Heizelement vor Korrosionseinflüssen freizuhalten, ist es vorgesehen, daß der Auffangbehälter einen zumindest teilweise flächig und eben verlaufenden Boden aufweist, und daß an diesem Boden das Heizelement flächig an der, dem Auffangbehälter-Innenraum abgewandten Seite angebracht ist.

Denkbar ist es dabei, daß der Auffangbehälter aus einem Stahlblechzuschnitt gefertigt ist, wobei von dem Boden Seitenwände abgekantet sind, und daß im Bereich des Bodens ein Klemmelement angeordnet ist, das das Heizelement auswechselbar am Auffangbehälter hält.

Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:

1 in Vorderansicht und teilweise im Schnitt eine Kondensatverdunstungseinrichtung, die in ein Kühlgerät eingebaut werden kann,

2 die Darstellung gem. 1 in Draufsicht und

3 die Kondensatverdunstungseinrichtung gem. 1 in Seitenansicht von links.

In den Figuren ist eine Kondensatverdunstungseinrichtung gezeigt, die einen Auffangbehälter 20 aufweist. Der Auffangbehälter 20 ist aus einem Stahlblechzuschnitt gefertigt und weist einen Boden 24 auf, an den sich vier vertikale Seitenwände anschließen. In die linke Seitenwand ist ein Durchbruch 23 eingearbeitet. In diesen Durchbruch 23 kann ein als Schwimmerschalter ausgebildeter Füllstandsanzeiger 26 eingesetzt und hierin abgedichtet befestigt werden. Der Boden 24 ist von einem Röhrchen durchstoßen. Dieses Röhrchen bildet einen Überlauf 25. Von der Rückwand des Behälters 20 ist eine Halterung 15 abgebogen. Mit dieser kann der Auffangbehälter 20 an einer Befestigungsplatte 10 festgemacht werden. Die vertikale Befestigungsplatte 10 weist unterhalb des Behälters 20 einen Montageabschnitt auf, an dem verschiedene elektrische Einbauten montiert werden können. Im Einzelnen handelt es sich dabei um ein Schaltrelais 16 und um eine Klemmleiste 17. Das Schaltrelais 16 kann an den Füllstandanzeiger 26 angeschlossen werden. Zur Befestigung des Schaltrelais 16 sind Gewindebolzen 12 auf der Befestigungsplatte 10 fixiert. An ihrem oberen und unteren horizontalen Rand sind von der Befestigungsplatte 10 Halterungen 11 abgebogen. Die Halterungen 11 weisen Bohrungen 11.1 auf. An diesen Bohrungen 11.1 läßt sich die Kondensatverdunstungseinrichtung in einem Kühlgerät befestigen.

An der Unterseite des Bodens 24 des Auffangbehältes 20 ist ein PCT-Heizelement 30 angeordnet. Dieses Heizelement 30 liegt großflächig am Boden 24 an. Zur Fixierung des Heizelements 30 dient ein Klemmelement 13 und eine Arretierung 21. Das Klemmelement 13 ist auf der Befestigungsplatte 10 verankert. An seinem, der Befestigungsplatte 10 abgekehrten Ende besitzt das Klemmelement 13 eine Abwinklung 14 die vom Boden 24 weggebogen ist. Die Arretierung 21 ist vorderseitig an dem Auffangbehälter 20 befestigt und ragt mit einem Vorsprung 22 über die Unterseite des Bodens 24 vor. Die Anordnung des Vorsprunges 22 der Arretierung 21 sowie die Abwinklung 14 des Klemmelementes 13 läßt sich im Einzelnen der 3 entnehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde in dieser Darstellung das Heizelement 30 nicht eingezeichnet. In dem Bereich zwischen der Abwinklung 14 und dem Vorsprung 22 ist ein Montageraum geschaffen, in dem das Heizelement 30 zum Liegen kommt. Das Heizelement 30 wird mit seiner Breitseite unter die Abwinklung 14 geschoben. Das Klemmelement 13 stellt dann sicher, daß das Heizelement 39 in innigem Kontakt mit dem Boden 24 gehalten wird. Der Vorsprung 22 verhindert, daß das Heizelement 30 sich verschieben kann. Die vorstehend beschriebene Kondensatverdunstungseinrichtung kann in ein Kühlgerät eingebaut werden. Das im Kühlgerät anfallende Kondenswasser läßt sich, beispielsweise über einen Schlauch, in den Auffangbehälter 20 einleiten. Hier sammelt es sich bis zu einem bestimmten, durch den Füllstandsanzeiger 26 vorgegebenen Niveau. Bei Erreichen dieses Niveaus gibt der Füllstandsanzeiger 26 ein Signal an das Relais 16 weiter. Dieses schaltet dann das Heizelement 30 ein. Die vom Heizelement 30 erzeugte Heizenergie wird durch den Boden 24 hindurch in den Auffangbehälter 20 hineingeleitet. Das gesammelte Kondenswasser erwärmt sich und verdampft. Sobald der Füllstandspegel im Auffangbehälter 20 unter ein vorbestimmtes Niveau absinkt, schaltet der Füllstandsanzeiger 26. Das Relais unterbricht dann die Stromzufuhr zu dem Heizelement 30. Wenn infolge eines technischen Deffektes, beispielsweise durch den Ausfall des Heizelementes 30 oder des Füllstandsanzeigers 26 das Kondenswasser im Auffangbehälter 20 ein zulässiges Niveau überschreitet, dann dient der Überlauf 25 zur kontrollierten Ableitung des Kondenswassers. An den Überlauf 25 kann ein Schlauch angeschlossen und aus dem Kühlgerät herausgeleitet werden.


Anspruch[de]
  1. Kühlgerät für die Klimatisierung eines Schaltschrankes mit einem Kältekreislauf, der einen Verdampfer, einen Verflüssiger und einen Verdichter aufweist, wobei das anfallende Kondenswasser einer Sammeleinrichtung zuleitbar ist, dadurch gekennzeichnet,

    daß die Sammeleinrichtung einen Auffangbehälter (20) aufweist, in den das Kondenswasser einleitbar ist, und

    daß in dem Auffangbehälter zur Verdunstung des Kondenswassers ein Heizelement (30) angeordnet ist.
  2. Kühlgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Auffangbehälter (10) ein Füllstandsanzeiger (26) zugeordnet ist, der mit einem Schaltrelais (16) verbunden ist und der bei Erreichen einer vorbestimmten oder vorbestimmbaren Füllstandshöhe im Auffangbehälter ein Signal an das Schaltrelais abgibt, welches dann das Heizelement (30) in den Betriebszustand versetzt.
  3. Kühlgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement (30) als PTC-Heizelement ausgebildet ist.
  4. Kühlgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem Auffangbehälter (20) ein Überlauf (25) zugeordnet ist, über den Kondenswasser bei Erreichen einer maximalen Füllstandshöhe im Auffangbehälter (20) kontrolliert ableitbar ist.
  5. Kühlgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Auffangbehälter (20) einen zumindest teilweise flächig und eben verlaufenden Boden (24) aufweist, und daß an diesem Boden (24) das Heizelement (30) flächig an der, dem Auffangbehälter-Innenraum abgewandten Seite angebracht ist.
  6. Kühlgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auffangbehälter (20) aus einem Stahlblechzuschnitt gefertigt ist, wobei von dem Boden (24) Seitenwände abgekantet sind, und daß im Bereich des Bodens (24) ein Klemmelement (13) angeordnet ist, das das Heizelement (30) auswechselbar am Auffangbehälter (20) hält.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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