Die Erfindung betrifft ein Kühlgerät für die Klimatisierung eines
Schaltschrankes mit einem Kältekreislauf, der einen Verdampfer, einen Verflüssiger
und einen Verdichter aufweist, wobei das anfallende Kondenswasser einer Sammeleinrichtung
zuleitbar ist.
Ein solches Kühlgerät ist aus der DE
196 41 552 C1 bekannt. Hierbei ist als Sammeleinrichtung eine Tropfleiste
verwendet. Diese ist im Kühlgerätegehäuse unter dem Verdampfer angeordnet. Das am
Verdampfer anfallende Kondenswasser gelangt zu der Tropfleiste und wird hier kontrolliert
in einer Auffangrinne gesammelt. Das gesammelte Kondenswasser wird dann durch einen
Auslaß aus dem Kühlgerät ausgeleitet. Außerhalb des Kühlgerätegehäuses kann das
Kondenswasser dann geeignet entsorgt, beispielsweise in eine Abwasserleitung eingebracht
werden. Schaltschränke sind jedoch meist nicht in der Nähe von Abwasserleitungen
aufgestellt. Aus diesem Grund läßt man das Kondenswasser häufig aus dem Kühlgerät
auf den Boden rinnen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Kühlgerät der eingangs erwähnten
Art bereitzustellen, bei dem das anfallende Kondenswasser nicht in die Umgebung
abgeleitet werden muß.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Sammeleinrichtung einen
Auffangbehälter aufweist, in den das Kondenswasser einleitbar ist, und daß in dem
Auffangbehälter zur Verdunstung des Kondenswassers ein Heizelement angeordnet ist.
Erfindungsgemäß wird also das Kondenswasser direkt im Kühlgerät verdampft.
Der entstehende Wasserdampf kann über die Luftströmungen im Kühlgerät abtransportiert
werden.
Um eine geregelte Verdunstung sicherzustellen, sieht eine mögliche
Ausgestaltungsvariante der Erfindung vor, daß dem Auffangbehälter ein Füllstandsschalter
zugeordnet ist, der mit einem Schaltrelais verbunden ist und der bei Erreichen einer
vorbestimmten oder vorbestimmbaren Füllstandshöhe im Auffangbehälter ein Signal
an das Schaltrelais abgibt, welches dann das Heizelement in den Betriebszustand
versetzt.
Das Heizelement kann beispielsweise als PCT-Heizelement ausgebildet
sein.
Eine bevorzugte Erfindungsvariante sieht vor, daß dem Auffangbehälter
ein Überlauf zugeordnet ist, über den Kondenswasser bei Erreichen einer maximalen
Füllstandshöhe im Auffangbehälter kontrolliert ableitbar ist. Diese zusätzliche
Sicherheit verhindert ein unkontrolliertes Abfließen des Kondenswassers, wenn beispielsweise
die Heizeinrichtung ausfällt.
Um einen effektiven Wäremeeintrag in das Kondenswasser zu erreichen
und gleichzeitig das Heizelement vor Korrosionseinflüssen freizuhalten, ist es vorgesehen,
daß der Auffangbehälter einen zumindest teilweise flächig und eben verlaufenden
Boden aufweist, und daß an diesem Boden das Heizelement flächig an der, dem Auffangbehälter-Innenraum
abgewandten Seite angebracht ist.
Denkbar ist es dabei, daß der Auffangbehälter aus einem Stahlblechzuschnitt
gefertigt ist, wobei von dem Boden Seitenwände abgekantet sind, und daß im Bereich
des Bodens ein Klemmelement angeordnet ist, das das Heizelement auswechselbar am
Auffangbehälter hält.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
1 in Vorderansicht und teilweise im Schnitt
eine Kondensatverdunstungseinrichtung, die in ein Kühlgerät eingebaut werden kann,
2 die Darstellung gem. 1
in Draufsicht und
3 die Kondensatverdunstungseinrichtung
gem. 1 in Seitenansicht von links.
In den Figuren ist eine Kondensatverdunstungseinrichtung gezeigt,
die einen Auffangbehälter 20 aufweist. Der Auffangbehälter 20
ist aus einem Stahlblechzuschnitt gefertigt und weist einen Boden 24 auf,
an den sich vier vertikale Seitenwände anschließen. In die linke Seitenwand ist
ein Durchbruch 23 eingearbeitet. In diesen Durchbruch 23 kann
ein als Schwimmerschalter ausgebildeter Füllstandsanzeiger 26 eingesetzt
und hierin abgedichtet befestigt werden. Der Boden 24 ist von einem Röhrchen
durchstoßen. Dieses Röhrchen bildet einen Überlauf 25. Von der Rückwand
des Behälters 20 ist eine Halterung 15 abgebogen. Mit dieser kann
der Auffangbehälter 20 an einer Befestigungsplatte 10 festgemacht
werden. Die vertikale Befestigungsplatte 10 weist unterhalb des Behälters
20 einen Montageabschnitt auf, an dem verschiedene elektrische Einbauten
montiert werden können. Im Einzelnen handelt es sich dabei um ein Schaltrelais
16 und um eine Klemmleiste 17. Das Schaltrelais 16 kann
an den Füllstandanzeiger 26 angeschlossen werden. Zur Befestigung des Schaltrelais
16 sind Gewindebolzen 12 auf der Befestigungsplatte
10 fixiert. An ihrem oberen und unteren horizontalen Rand sind von der
Befestigungsplatte 10 Halterungen 11 abgebogen. Die Halterungen
11 weisen Bohrungen 11.1 auf. An diesen Bohrungen 11.1
läßt sich die Kondensatverdunstungseinrichtung in einem Kühlgerät befestigen.
An der Unterseite des Bodens 24 des Auffangbehältes
20 ist ein PCT-Heizelement 30 angeordnet. Dieses Heizelement
30 liegt großflächig am Boden 24 an. Zur Fixierung des Heizelements
30 dient ein Klemmelement 13 und eine Arretierung 21.
Das Klemmelement 13 ist auf der Befestigungsplatte 10 verankert.
An seinem, der Befestigungsplatte 10 abgekehrten Ende besitzt das Klemmelement
13 eine Abwinklung 14 die vom Boden 24 weggebogen ist.
Die Arretierung 21 ist vorderseitig an dem Auffangbehälter 20
befestigt und ragt mit einem Vorsprung 22 über die Unterseite des Bodens
24 vor. Die Anordnung des Vorsprunges 22 der Arretierung
21 sowie die Abwinklung 14 des Klemmelementes
13 läßt sich im Einzelnen der 3 entnehmen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde in dieser Darstellung das Heizelement
30 nicht eingezeichnet. In dem Bereich zwischen der Abwinklung
14 und dem Vorsprung 22 ist ein Montageraum geschaffen, in dem
das Heizelement 30 zum Liegen kommt. Das Heizelement 30 wird mit
seiner Breitseite unter die Abwinklung 14 geschoben. Das Klemmelement
13 stellt dann sicher, daß das Heizelement 39 in innigem Kontakt
mit dem Boden 24 gehalten wird. Der Vorsprung 22 verhindert, daß
das Heizelement 30 sich verschieben kann. Die vorstehend beschriebene Kondensatverdunstungseinrichtung
kann in ein Kühlgerät eingebaut werden. Das im Kühlgerät anfallende Kondenswasser
läßt sich, beispielsweise über einen Schlauch, in den Auffangbehälter
20 einleiten. Hier sammelt es sich bis zu einem bestimmten, durch den Füllstandsanzeiger
26 vorgegebenen Niveau. Bei Erreichen dieses Niveaus gibt der Füllstandsanzeiger
26 ein Signal an das Relais 16 weiter. Dieses schaltet dann das
Heizelement 30 ein. Die vom Heizelement 30 erzeugte Heizenergie
wird durch den Boden 24 hindurch in den Auffangbehälter 20 hineingeleitet.
Das gesammelte Kondenswasser erwärmt sich und verdampft. Sobald der Füllstandspegel
im Auffangbehälter 20 unter ein vorbestimmtes Niveau absinkt, schaltet
der Füllstandsanzeiger 26. Das Relais unterbricht dann die Stromzufuhr
zu dem Heizelement 30. Wenn infolge eines technischen Deffektes, beispielsweise
durch den Ausfall des Heizelementes 30 oder des Füllstandsanzeigers
26 das Kondenswasser im Auffangbehälter 20 ein zulässiges Niveau
überschreitet, dann dient der Überlauf 25 zur kontrollierten Ableitung
des Kondenswassers. An den Überlauf 25 kann ein Schlauch angeschlossen
und aus dem Kühlgerät herausgeleitet werden.