Die Erfindung betrifft eine Formmatrize bzw. einen Stempel für Münzen
oder Medaillen mit einer gehärteten Oberfläche, in der ein Motiv erzeugt ist. Ein
solcher Stempel ist aus der DE-A-19741998 bekannt. Bei diesem Stempel wird zunächst
ein zweidimensionales oder dreidimensionales Bild oder Relief auf die gewöhnliche
Weise hergestellt, wonach eine Grautönung erreicht wird, indem Vertiefungen mittels
Strahlung mit einem Laserstrahl erzeugt werden. Solche Vertiefungen haben variierende
Tiefen mit der Absicht, anschließend einen mehr oder weniger dunklen Effekt auf
der Münze zu erhalten. Grautöne lassen sich auf diese Weise erreichen. Allerdings
sind die Stempelkosten für solche Stempel erheblich, da neben der Bearbeitung mit
dem Laserstrahl immer noch die herkömmlichen Techniken zur Herstellung des Stempels
notwendig sind. In diesem Fall kommen allgemein zwei Verfahren zum Einsatz.
Bei einem ersten Verfahren wird eine Zeichnung auf einer Gipsplatte
angefertigt, und die Gipsplatte wird als Relief modelliert. Das Relief dieser Platte
wird danach abgetastet, und ein entsprechender Fräser wird mit Hilfe einer Frästechnik
hergestellt. In diesem Verfahren werden dreidimensionale Reliefs produziert.
Gemäß einer weiteren, einfacheren Technik werden nur eine oder zwei
Höhenebenen im Verfahren verwendet. Eine solche Technik kann direkt auf einem Computer
genutzt werden.
Beim Prägen von Münzen und bei der Herstellung anderer Objekte verlangen
Benutzer immer vielfältigere Typen. Werden große Serien von Münzen geprägt, kann
diesem Bedarf durch Bereitstellen eines komplexen Stempels entsprochen werden, da
die Stempelkosten in diesem Fall eine wichtige Rolle nur in Relation zu den anderen
Kosten spielen.
Müssen aber kleinere Serien von Münzen oder anderen Objekten produziert
werden, z. B. für Sammler, sind solche Stempelkosten von wirklicher Bedeutung.
Zudem besteht auf dem Markt Bedarf daran, getönte Abbildungen darstellen
zu können. Im Stand der Technik gab es die Vorstellung, dies durch eine Farbbeschichtung
erreichen zu können. Allerdings wurde festgestellt, daß sich bei häufiger Handhabung
eines solchen Objekts, wie es bei Münzen der Fall ist, die Farbe abnutzt. Weiterhin
erzeugt die Farbbeschichtung einen relativ künstlichen Effekt.
Im Stand der Technik des Bedruckens von Materialbahnen, z. B. Papier
und Textilien, ist z. B. in der Siebdrucktechnik bekannt, mit bestimmten Rastern
zu arbeiten. Diese Techniken sind schon seit Jahrzehnten bekannt und erzeugen ein
relativ grobes Muster auf dem Fertigprodukt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Stempel für Münzen
oder Medaillen bereitzustellen, der einfach herzustellen ist und mit dessen Hilfe
sich Grautöne u. ä. auf metallische Objekte aufbringen lassen.
Gelöst wird diese Aufgabe im Fall eines Verfahrens der zuvor beschriebenen
Art dadurch, daß das Motiv ausschließlich aus einer mehr oder weniger dichten Folge
von Vertiefungen aufgebaut ist, wobei jede Vertiefung im wesentlichen den gleichen
Durchmesser hat, der zwischen 0,1 und 0,3 &mgr;m liegt, und jede Vertiefung im wesentlichen
die gleiche Tiefe hat.
Erfindungsgemäß erhält man nicht nur die Grautönung mit Hilfe eines
Musters von Vertiefungen, sondern das gesamte Motiv, anders ausgedrückt auch seine
Umfangsbegrenzung. Ferner haben die Vertiefungen keine größere oder kleinere Tiefe
mehr, sondern sind alle im wesentlichen mit dem gleichen Maß hergestellt. Durch
Variieren des Verdichtungsgrads, anders ausgedrückt der Anzahl von Vertiefungen
je Flächeneinheit, wird ein bestimmtes Bild oder ein bestimmter Grauton erhalten.
Aufgrund des besonders kleinen Durchmessers, der zwischen 0,1 und 3 &mgr;m liegt,
läßt sich ein sehr scharfes Bild erhalten. Bei den o. g. herkömmlichen Drucktechniken
für Materialbahnen oder Stoff ist ein solches Maß unmöglich, da Einfärbematerialien
dafür nicht geeignet sind. Außerdem wurde angenommen, daß es außer der Erzeugung
von Grautönen nicht möglich wäre, vollständige Motive in Münzen durch geeignete
Muster oder Folgen von Vertiefungen zu erreichen.
Die zuvor beschriebenen Vertiefungen mit einer Tiefe zwischen 1 und
50 &mgr;m und vorzugsweise einer Tiefe von etwa 10 &mgr;m lassen sich auf eine im
Stand der Technik bekannte Weise herstellen. Allerdings werden die Vertiefungen
vorzugsweise mit Hilfe von Lasertechnologie hergestellt. Das bedeutet, daß es möglich
ist, eine sehr große Anzahl von Vertiefungen auf einer sehr kleinen Oberfläche vorzusehen.
Zum Beispiel lassen sich zwischen 40 und 1600 Vertiefungen je linearem Inch (2,54
cm) herstellen.
Weist der Laser einen CNC-gesteuerten Laser auf, ist es möglich, diesen
durch eine zentrale Verarbeitungseinheit, z. B. einen Computer, auf einfache Weise
zu steuern.
In diesem Computer kann das gewünschte Bild gespeichert und in ein
Pixelbild umgewandelt werden. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
haben die Vertiefungen im Stempel alle die gleiche Tiefe, und ein bestimmtes Bild
wird durch Variieren der Konzentration von Vertiefungen erhalten. Das Bild im Computer
läßt sich durch Scannen eines Fotos o. ä. in Kombination mit einer eventuellen weiteren
Bearbeitung dieses Bilds erhalten. Natürlich ist es auch möglich, das Bild auf einem
Computer o. ä. völlig künstlich zu erzeugen. Das erzeugte Bild kann mit Hilfe eines
relativ einfachen Programms in eine Vertiefungsstruktur umgewandelt werden.
Durch Einsatz von Lasertechnologie lassen sich Vertiefungen selbst
in gehärteten Oberflächen mit dem Ergebnis herstellen, daß der Stempel vorab gehärtet
sein kann. Dies bedeutet, daß die Produktion weiter optimiert sein kann, da Härtung
und weitere Vorbearbeitung des Stempels auf einfache Weise durchgeführt
werden können, bevor das fragliche Muster darauf aufgebacht wird. Außerdem kann
zu den Arbeitsgängen zur Vorbearbeitung das Polieren gehören. Gleichermaßen kann
eine sphärische Form für bestimmte Stempel erwünscht sein, und diese sphärische
Form läßt sich ebenfalls vorab herstellen.
Indem diese Schritte vorab durchgeführt werden, können die Kosten
des Stempels erheblich gesenkt werden.
Das erfindungsgemäße Muster ist im Gegensatz zu Lackbeschichtungen
besonders abriebfest. Natürlich hängt die Abriebfestigkeit von der Höhe der vorstehenden
Teile ab, die das Spiegelbild der Vertiefungen im Stempel bilden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann
die Oberfläche des Stempels für Münzen oder Medaillen kammartig sein. Anders ausgedrückt
ist sie mit einer Folge benachbarter Grate versehen, die stets mit einem unterschiedlichen
Muster versehen sind, d. h., ein unterschiedliches Bild läßt sich erhalten, wenn
Licht auf sie in verschiedenen Sichtwinkeln fällt. Das bedeutet, daß für ein Sicherheitsmerkmal
gesorgt sein kann. Außerdem können bestimmte Arten holographischer Bilder auf diese
Weise erreicht werden.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines
Stempels für Münzen oder Medaillen mit den folgenden Schritten: Ausgehen von einer
gehärteten metallischen Oberfläche und in der Oberfläche erfolgendes Erzeugen mindestens
eines Teils eines Motivs durch Herstellen von Vertiefungen durch Lasertechnologie,
wobei alle Vertiefungen im wesentlichen die gleiche Höhe und den gleichen Durchmesser
haben und wobei ein vollständiges Motiv ausschließlich durch eine Folge von Vertiefungen
auf ein Oberflächenteil aufgebracht wird.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Münze/Medaille, bei der die
Folge von Erhöhungen in bestimmten Bereichen 40 bis 1600 vorstehende Teile je linearem
Inch (2,54 cm) aufweist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer exemplarischen Ausführungsform
näher erläutert, die in den Zeichnungen veranschaulicht ist. Es zeigen:
1 auf sehr schematische Weise die Herstellung
eines erfindungsgemäßen Stempels;
2 den Gebrauch eines erfindungsgemäßen
Stempels;
3 in Perspektive eine Münze oder einen
Jeton, der mit dem Stempel gemäß 2 hergestellt ist;
und
4 einen Schnitt IV-IV von 3.
In 1 ist ein Stempelrohling oder Stempelblöckchen
mit 1 bezeichnet. Der Stempelrohling hat eine gehärtete Stempeloberfläche,
die ansonsten völlig fertigbearbeitet ist. Jedoch ist noch kein Muster in dieser
Stempeloberfläche vorhanden. All dies wird auf die schematisch in 1
gezeigte Weise erreicht. Ein Bild 8, z. B. ein Foto, wird in einem Scanner
7 plaziert. Das vom Scanner kommende Signal wird zu einem Zentralprozessor
geführt, z. B. einem Computer 5. Dieses Bild kann auf einem Bildschirm
6 betrachtet werden, und mit Hilfe nicht gezeigter Einrichtungen, z. B.
einer Maus und einer Tastatur, können Korrekturen in diesem Bild vorgenommen oder
ihm weitere Details zugefügt werden. Das so erzeugte Bild wird zu einer Steuereinheit
4 einer CNC-Maschine geführt, die einen Laserkopf 3 steuert. Eine
große Anzahl von Vertiefungen wird in der Oberfläche des Stempelrohlings mit Hilfe
eines Lasers 3 hergestellt. Solche Vertiefungen haben alle im wesentlichen
die gleiche Tiefe und Form (Durchmesser). Die Tiefe liegt zwischen 1 und 50 &mgr;m
und beträgt vorzugsweise etwa 10 &mgr;m. Der Durchmesser liegt vorzugsweise zwischen
0,1 und 3 &mgr;m.
Bei einer solchen Behandlung spielt es keine Rolle, ob die Oberfläche
des Stempelrohlings gehärtet ist. Mit einem solchen Aufbau ist es möglich, eine
Stempeloberfläche in relativ kurzer Zeit durch eine vollautomatische Einrichtung
zu erhalten. Der Stempelrohling ist aus Stahlmaterial- hergestellt. Die Anzahl hergestellter
Vertiefungen hängt vom gewünschten Bild ab. Anhand von 4
wird all dies näher erläutert. Außer Vertiefungen in ihr hergestellt zu haben, kann
die Stempeloberfläche mit einer weiteren Reliefstruktur auf die gewöhnliche Weise
versehen sein, z. B. durch Fräsen. Insbesondere gilt dies für die Umfangskante,
wenn z. B. Münzen oder Jetons geprägt werden müssen. Weitere Beispiele sind eine
Kombination aus einer Reliefstruktur mit einer Musterstruktur, wie sie erfindungsgemäß
erhalten wird. Der so erhaltene Stempel dient zur Herstellung von Münzen oder Medaillen.
In 2 ist sehr schematisch eine Stempeleinheit
gezeigt. Die Einheit ist insgesamt mit 11 bezeichnet und besteht einem
Oberstempel 2, der nach der Behandlung des Stempelrohlings wie in der Beschreibung
anhand von 1 hergestellt ist. Der Unterstempel ist
mit 12 bezeichnet, und ein Münz- oder Jetonrohling ist mit 13
bezeichnet. Die fertige Münze oder der fertige Jeton 14 wird durch einen
Prägevorgang produziert.
In 3 ist die Münze oder der Jeton näher
gezeigt, woraus hervorgeht, daß eine Ansicht ähnlich einem Foto erzeugt wird. Mit
IV-IV ist ein Querschnittbereich einer Einzelheit bezeichnet, die anhand von
4 verdeutlich ist. Aus dieser Zeichnung geht hervor,
daß mindestens ein Teil der Oberfläche der Münze 14 eine Struktur mit vorstehenden
Teilen 16 hat. Die vorstehenden Teile 16 entsprechen den Vertiefungen,
die zuvor im Stempelrohling 1 mittels der Lasereinheit 3 hergestellt
wurden. Die Dichte der vorstehenden Teile 16 relativ zur Grundfläche
17 bestimmt die Tönung. Auf diese Weise lassen sich Bilder erzeugen. Sind
mehr erhabene Teile vorhanden, erhält man einen helleren Ton. Aus 4
wird deutlich, daß alle erhabenen Teile im wesentlichen die gleiche Höhe haben.
Nur die Dichte der erhabenen Teile bestimmt den Ton. Im Grunde handelt es sich hierbei
um einen Fall eines Reliefs mit zwei Ebenen, d. h. der Grundflächenebene
17 und der Oberseite jedes der erhabenen Teile. Verständlich ist, daß die
Abriebfestigkeit solcher erhabenen Teile um ein Vielfaches größer als die von Lacken
und daß der erhaltene Effekt einzigartig ist.
Obwohl die Erfindung zuvor anhand einer bevorzugten Ausführungsform
beschrieben wurde, wird der Fachmann verstehen, daß zahlreiche Abwandlungen daran
vorgenommen werden können, ohne über den Schutzumfang der Anmeldung hinaus zu gehen.
Zum Beispiel ist es möglich, Bilder direkt mit Hilfe eines Computers zu erzeugen,
ohne sie erst einzuscannen. Möglich ist auch, andere Objekte mit einem Muster zu
versehen. Diese und weitere Abwandlungen sind für den Fachmann offensichtlich und
liegen innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Ansprüche.