Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Umwandlung organischer
Abfälle in wertvolle Ausgangsmaterialien. Die Erfindung bezieht sich insbesondere
auf ein Verfahren, durch welches organische Abfälle in fester, schlammförmiger oder
flüssiger Form, wie beispielsweise städtische Abfälle, Exkremente, Abwasserschlämme
und industrielle Abfälle, in wertvolle Ausgangsstoffe umgewandelt werden können,
und zwar durch eine hydrothermische Behandlung.
Verschiedene in Entwicklung befindliche Verfahren sehen die Umwandlung
von Abfällen in wertvolle Ausgangsstoffe vor, und zwar durch eine hydrothermische
Behandlung. Gemäß einem Vorschlag wird jedwedes Festmaterial oder Feststoff in dem
zu behandelnden Abfall zu Teilchen gemahlen, die nicht größer sind als mehrere Millimeter
und es wird eine Speiseaufschlämmung hergestellt, die einen hinreichend hohen Wassergehalt
besitzt, um mittels einer Pumpe transportiert zu werden; die Aufschlämmung wird
sodann einer hydrothermischen Reaktion ausgesetzt, um eine Kohlenstoffaufschlämmung
zu bilden; da die Kohlenstoffaufschlämmung leicht vom Wasser trennbar ist, erfolgt
eine Entwässerung und Konzentrierung, um so einen Heizwert von mindestens 4000 bis
5000 kcal/kg zu erreichen; die sich ergebende konzentrierte Kohlenstoffaufschlämmung
kann als ein Brennstoff verwendet werden.
Der hier verwendete Ausdruck „Kohlenstoffaufschlämmung" (carbon
slurry) bedeutet eine Mischung aus Wasser und den organischen Inhaltsstoffen oder
Gehalt der dehalogenert wurde und deoxygeniert wurde, und zwar in Form von CO2
zu Carbiden (als „char" bezeichnet), Ölen und wasserlöslichen Komponenten.
Die "Öle" sind Substanzen, die mit organischen Lösungsmitteln, wie beispielsweise
Dichlormethan, extrahierbar sind. Der Ausdruck „wässrige Phase" bedeutet
hier, das Filtrat, was durch Filtern des Restes aus der Extraktion mit organischen
Lösungsmitteln erhalten wird. Der Ausdruck „feste Phase", wie er hier verwendet
wird, bedeutet den Rest, der sich ergibt aus der Entfernung der Öle und der wässrigen
Phase. Der Ausdruck „hydrothermische Behandlung" bedeutet einen Vorgang,
bei dem das Speisematerial unter Druck gesetzt wird, und zwar auf ein Niveau höher
als der Sättigungsdampfdruck bei der Reaktionstemperatur, und sodann erfolgt eine
Erhitzung auf die Reaktionstemperatur, um eine chemische Reaktion zu bewirken. Bei
der Behandlung von Abfällen, wie beispielsweise städtischen Abfällen, liegt die
Reaktionstemperatur üblicherweise in der Größenordnung von 300 bis 350°C und
der Druck beträgt ungefähr 150 Atmosphären.
Dieses Verfahren hat jedoch die folgenden Probleme. Abhängig von dem
zu behandelnden oder zu verarbeitenden Abfall, kann die Speiseaufschlämmung für
die hydrothermische Reaktion eine zu niedrige Fließfähigkeit oder zu hohe Viskosität
besitzen, und der Wassergehalt der Speiseaufschlämmung muss auf ungefähr 85–90%
erhöht werden, wobei dann die Wasserverarbeitungskapazität der Anlage ein Problem
wird oder eine unangemessen große Energiebelastung bei den darauffolgenden Erhitzungs-
und Kühloperationen erforderlich ist.
In einer Abfallbehandlungs- oder Verarbeitungsanlage macht die Speisezurückhaltungsanlage
normalerweise eine Kapazität erforderlich, die groß genug ist, um Variationen bei
der Eingabegröße zu absorbieren, sodass eine gleichförmige Qualität von Abfällen
an die Anlage an der darauffolgenden Stufe geliefert werden kann. Beispielsweise
gemäß den Richtlinien für den Aufbau von Abfallverarbeitungsanlagen, herausgegeben
von dem Gesundheitsministerium von Japan, wird gefordert, dass eine Abfallaufnahme
in der Verbrennungsanlage eine Kapazität haben sollte, die mindestens zwei Tagen
einer projizierten maximalen täglichen Aufnahme entspricht. In der Tat hält eine
Abfallaufnahme große Mengen an Abfällen zurück. Bei einer hydrothermischen Behandlungsanlage
wird der Abfall zweckmäßigerweise in eine Speiseaufschlämmung transformiert, und
zwar für die hydrothermische Reaktion, und zwar zurückgehalten in dem Tank unter
Mischung, um so eine Gleichförmigkeit der Aufschlämmung vorzusehen. Infolge der
Zurückhaltung einer großen Menge von Abfällen schreitet tatsächlich das Verfaulen
der Aufschlämmung fort, um entweder das COD in der wässrigen Phase zu erhöhen, oder
um Geruchs- und hygienische Probleme hervorzurufen.
Nach der hydrothermischen Reaktion wird die wässrige Phase von der
Kohlenstoffaufschlämmung getrennt und die Konzentration des organischen Materials
in der getrennten wässrigen Phase wird signifikant kleiner als beim organischen
Material, welches in der wässrigen Phase der Speiseaufschlämmung vorhanden ist.
Nichtsdestoweniger enthält die getrennte wässrige Phase noch immer organisches Material
mit einer Konzentration von 2–3 × 104 ppm, und zwar im Normalfall,
und muss mit in einer großen Menge von Wasser verdünnt werden, bevor ein Aussetzen
gegenüber einer biologischen Behandlung vorgenommen werden kann. Im Falle des Vorhandenseins
von Schwermetallen in der wässrigen Phase, ist eine biologische Behandlung praktisch
nicht möglich und es muss ein Brennstoff zur Durchführung der Verbrennung verwendet
werden, oder aber ein Vorgang muss vorgesehen werden, der Verdampfungs- oder Oxidationsbehandlungen
umfasst.
Um die wässrige Phase aus der Kohlenstoffaufschlämmung, die der hydrothermischen
Reaktion ausgesetzt wurde, zu entfernen, wird eine Entwässerung durch Filtration
in dem darauffolgenden Konzentrationsschritt ausgeführt. Die Öle in der Aufschlämmung
werden entweder an der Filteroberfläche anhaften oder das Filtermedium verstopfen,
was ein häufiges Reinigen des Filters erforderlich macht. Daher
macht die fortgesetzte Operation der hydrothermischen Reaktionsanlage nicht nur
eine Hilfsmaschine zur Filtration erforderlich, sondern bewirkt auch eine beträchtliche
Betriebslast.
Trotz des beträchtlichen Fortschritts bei den Studien der hydrothermischen
Reaktion an sich bestehen zahlreiche Probleme, die gelöst werden müssen, bevor die
Technologie zur Umwandlung von Abfällen in wertvolle Ausgangsstoffe in der Form
einer konzentrierten Kohlenstoffaufschlämmung mit hohem Heizwert durch eine hydrothermische
Reaktionsbehandlung als kommerzielles Verfahren implementiert werden kann.
Was den Stand der Technik anlangt, so sei speziell auf EP
0 646 547 A2 hingewiesen, wo ein Verfahren offenbart wird, und zwar zur
Umwandlung organischen Abfalls unter Verwendung eines anaerobischen Fermentationsschritts,
eines hydrothermischen Schritts, und eines Schritts zur Trennung des wasserlöslichen
Materials (hydrolisierte Flüssigkeit) und für eine Rezirkulation der Flüssigkeit
in den anaerobischen Fermentationsschritt.
Ferner offenbart U.S. Patent 4,657,681 A ein Verfahren zur Umwandlung
organischer Materialien in brauchbare Produkte und ablagerbaren Abfall, und zwar
einschließlich der Schritte des Zerkleinerns des organischen Materials in Teilchen,
des Mischens der organischen Teilchen mit Wasser, um eine pumpbare Aufschlämmung
zu erhalten, der Erhöhung der Temperatur und des Drucks der Aufschlämmung auf ungefähr
300° bis 500°C und ungefähr 540– 820 atm (8000 bis 12000 psig), und
zwar in einem Reaktionsgefäß, um zu bewirken, dass die Aufschlämmung hydropyrolisiert
wird, wodurch die Produkte der Hydropyrolyse getrennt werden, um Gase aus den Flüssigkeiten
und Feststoffen zu entfernen, ferner die Trennung der Flüssigkeiten und Feststoffe,
die Behandlung der gesonderten oder getrennten Gase und Flüssigkeiten, um so Hydrokohlenstoffkomponenten
daraus zu extrahieren, und zwar unter Verwendung der Feststoffe direkt als Brennstoff.
Ein Ziel der Erfindung besteht daher darin, ein Verfahren vorzusehen
zur Umwandlung von organischen Abfällen in wertvolle Ausgangsstoffe, wobei dieses
Verfahren in der Lage ist, eine effektive hydrothermische Behandlung einer Aufschlämmung
mit niedrigem Wassergehalt zu bewirken, was verhindert, dass die Aufschlämmung während
der Zurückhaltung oder der Speicherung im Prozess verfault, wobei das Verfahren
dennoch in der Lage ist, eine effektive Behandlung der wässrigen Phase der Aufschlämmung
nach der hydrothermischen Behandlung auszuführen.
Das genannte Ziel der Erfindung kann durch ein Verfahren gemäß Anspruch
1 erreicht werden.
Anspruch 1 betrifft auch das Problem der Einstellung des Wassergehalts
der Aufschlämmung in dem Fermentationsschritt und die Wiedereinstellung für den
hydrothermischen Schritt, wodurch der Effekt der Giftstoffe hinsichtlich der anaerobischen
Kulturen reduziert wird, und zwar durch die Verdünnung mit Wasser, und wodurch überschüssiges
Wasser nach dem Fermentationsschritt entfernt wird, und zwar für einen verbesserten
hydrothermischen Schritt.
Vorgesehen ist Folgendes:
ein hydrothermischer Behandlungsschritt, bei dem die Fermentationsaufschlämmung
einer hydrothermischen Reaktion ausgesetzt wird, um dadurch eine Kohlenstoffaufschlämmung
zu erzeugen; und
ein Konzentrationsschritt, in dem eine wässrige Phase von der Kohlenstoffaufschlämmung
getrennt wird, um dadurch eine konzentrierte Kohlenstoftaufschlämmung mit einem
hohen Heizwert zu erhalten.
1 zeigt schematisch das Verfahren der
Erfindung zur Umwandlung von Abfällen in wertvolle Ausgangsstoffe.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nunmehr unter Bezugnahme auf die
beigefügte 1 beschrieben.
1 ist ein Flussdiagramm, welches schematisch
das erfindungsgemäße Verfahren zur Umwandlung von Abfällen in wertvolle Ausgangsstoffe
darstellt. Als erstes wird ein Speiseabfall 1 einem vorläufigen Verarbeitungs-
oder Behandlungsschritt 2 ausgesetzt, und zwar zur Entfernung von groben
Feststoffen und dgl. In diesem Schritt 2 werden die Feststoffe in dem Abfall
fein zu Teilchen gemahlen, und zwar von weniger als einige wenige Millimeter und
anorganisches Fremdmaterial, wie beispielsweise Glas, Kacheln, Steine und Metalle
sollten so viel wie möglich entfernt werden. Wenn der Abfall im Wesentlichen frei
von Feststoffen ist oder aber wenn die Feststoffe, die anfangs vorhanden waren,
so klein sind wie im Falle einer Aufschlämmung, oder aber Flüssigabfälle, die nicht
gemahlen werden müssen, so ist es optional möglich, eine Hindurchleitung durch ein
Sieb vorzusehen, um grobe Feststoffe zurückzuweisen, die größer sind als ungefähr
10 mm, wobei diese Zurückweisung als Fremdmaterial oder Fremdstoffe 3 erfolgt.
Eine Abfallaufschlämmung kann leicht dadurch erhalten werden, dass man den Abfall
in einer Flüssigkeit suspendiert und das Mahlen oder Schleifen und die Trennvorgänge
ausführt. Alternativ kann die Abfallaufschlämmung dadurch erhalten werden, dass
man als erstes den Abfall mahlt und trennt und sodann den Rest mit einer Flüssigkeit
mischt. Eine andere Möglichkeit zur Herstellung der Abfallaufschlämmung besteht
darin, dass man Wasser dem Abfall im nächsten Schritt der Methanfermentation hinzufügt.
Auf den vorläufigen bzw. vorausgehenden Behandlungsschritt
2 folgt ein Methanfermentationsschritt 4, in dem entweder der
Abfall oder die Abfallaufschlämmung, der bzw. die sich aus der vorläufigen Behandlung
ergeben, an einen anaerobischen Digester oder Verarbeiter geliefert werden, und
zwar von einem Ende des Bodens, wobei eine Zurückhaltung in dem Umsetzer bzw. Digester
unter einer anaerobischen Kondition erfolgt, und wobei ein Neutralbereich
von pH 6–8 aufrechterhalten wird und ferner eine Temperatur von ungefähr 30–60°C
beibehalten wird, und wobei ferner die Einstellung derart vorgesehen ist, dass das
wasserlösliche organische Material in der Flüssigkeit in der Mitte bis zum oberen
Teil des Umsetzers bzw. Digesters hin einen COD-Pegel von ungefähr 5.000 bis 100.000
mg/L besitzt. Diese Einstellung wird erreicht durch Hinzufügung von Zusatzwasser
5. In dem Digester schwimmen methanogene Zellen, die an den Blasen des
Kohlendioxids anhaften und Methangase schweben zur Oberseite der Flüssigkeit, geben
die Gase frei und setzen sich am Boden ab, wodurch ein geeignetes Ausmaß an Agitation
oder Bewegung im mittleren und oberen Teil des Digesters hervorgerufen wird. Der
Digester ist von einer Bauart mit einem geschlossenen Gefäß, wobei der Flüssigkeitspegel
im Wesentlichen konstant ist, und methanreiches Fermentationsgas 6 sich
oben ansammelt und wiedergewonnen wird.
Das Zusatzwasser 5 wird dazu verwendet, um den Wassergehalt
der Abfallaufschlämmung einzustellen, und zwar auf ein Niveau geeignet für die Methanfermentation.
Wenn ein Tauchmahlgerät verwendet wird, wie beispielsweise eine Pulpe-Vorrichtung
(Pulper), und zwar zum Mahlen des Abfalls in dem vorläufigen Behandlungsschritt
2, oder aber, wenn eine schwere Trennvorrichtung oder ein Flüssigkeitszyklon
bei der Trennung von Fremdstoffen verwendet werden, so wird eine größere Betriebseffizienz
dadurch sichergestellt, dass man den Feststoffgehalt in dem Abfall reduziert. Zu
diesem Zweck kann Zusatzwasser 5 im vorläufigen Behandlungsschritt
2 geliefert werden, oder aber alternativ kann dieses dem Abfall
1 in der Zurückhaltungsstufe vor dem vorläufigen Behandlungsschritt
2 hinzugefügt werden. In der Praxis wird der Wassergehalt der Abfallaufschlämmung
im vorläufigen Behandlungsschritt 2 auf das gleiche Niveau eingestellt
wie der Wassergehalt, der in dem Methanfermentationsschritt 4 vorgesehen
werden muss, oder aber alternativ wird die vorläufige Behandlung mit einem höheren
Wassergehalt als in dem Methanfermentationsschritt ausgeführt und der Abfall wird
nach der vorläufigen Behandlung entwässert, wobei das sich ergebende Wasser zur
weiteren Verwendung dem vorläufigen Behandlungsschritt 2 zugeführt wird.
Anstelle von oder zusammen mit dem Zusatzwasser 5 kann das
Zirkulationswasser 9 vom Entwässerungsschritt 8 nach der Methanfermentation
oder das Zirkulationswasser 16 vom Konzentrationsschritt 14, der
noch unten beschrieben werden wird, zurückgeführt werden zu dem vorläufigen Behandlungs-
oder Verarbeitungsschritt 2 oder dem Methanfermentationsschritt
4. Dies bewirkt eine Einsparung des Zusatzwassers 5 oder eine
Reduzierung des vom System abzugebenden Abflusses 15.
Die methanogenen Zellen zirkulieren hauptsächlich von der Mitte zum
oberen Teil des Digesters und umgekehrt, und somit fließen diejenigen Zellen, die
sich bei der geringeren Geschwindigkeit multiplizieren, aus dem Digester in einer
begrenzten Menge heraus, wenn die Fermentationsaufschlämmung 7 vom Boden
des Digesters an einem Ende entgegengesetzt zum Versorgungspunkt herausgezogen oder
abgesaugt wird. Eine bestimmte Art von Abfällen hat eine geringere spezifische Schwere
als die Flüssigkeit im Digester und schwimmt somit an der Oberseite. Wenn die Einführung
derartigen Abfalls vorausgesehen wird, so wird empfohlen, einen Mechanismus zu verwenden,
der die Oberfläche der Flüssigkeit schwach agitiert oder aufrührt, was bewirkt,
dass die methanogene Zelle an den Blasen wächst, um sich am Boden abzusetzen, und
wobei dies den schwebenden Abfall entfernt; der somit abgegebene Abfall aus dem
Digester kann mit der Fermentationsaufschlämmung, abgezogen vom Boden des Digesters,
kombiniert werden. Es sei hier bemerkt, dass der Digester keine toxischen Substanzen
mit Konzentrationen enthalten sollte, die hoch genug sind, um die Methanfermentation
zu stören; als Leitzahl gilt Folgendes: der Gehalt an ammoniakalem Stickstoff sollte
unterhafb 200 mg/L gehalten werden und der Gehalt von Schwefel als Wasserstoffsulfid
sollte unterhalb 100 mg/L gehalten werden. Das Halten der Giftstoffe auf praktisch
akzeptablen niedrigen Pegeln ist ein weiterer Grund für die Einstellung der Versorgung
des Zusatzwassers.
In der Methanfermentation wird das wasserlösliche organische Material
selektiv derart konsumiert, dass die viskosen Substanzen verschwinden, was die Viskosität
der Abfallaufschlämmung absenkt, und zwar auf ein Niveau nahe demjenigen von normalem
Wasser. Diesbezüglich ist die Methanfermentation in signifikanter Weise effektiv
bei der Modifikation von Abfällen, die große Mengen an Stärken, Proteinen und mikrobialen
Zellen enthalten. Der Fortschritt der Methanfermentation ist bei den feinen Teilchen
des Abfalls nicht substantiell, die sich nicht im Wasser auflösen. Leicht degradierbares
organisches Material, wie beispielsweise Müll, erfährt jedoch eine fortlaufende
Verfaulung und zerlegt sich während der hydrothermischen bzw. hydrothermalen Behandlung
im nächsten Schritt in eine Form, die in der einfachsten Weise als ein Aufschlämmungsschmiermittel
funktioniert.
Die aus dem Digester abgezogene Fermentationsaufschlämmung
7 wird zu dem hydrothermischen Behandlungsschritt 11 geschickt,
wobei aber vor diesem Schritt die Aufschlämmung vorzugsweise dem Entwässerungsschritt
8 ausgesetzt wird, um eine Speiseaufschlämmung 10 für die hydrothermische
Behandlung herzustellen. Wie bereits erwähnt, kann das aus der Aufschlämmung abgesonderte
Wasser als das Fermentationszirkulationswasser 9 in den Digester in dem
Methanfermentationsschritt 4 zurückgeführt werden. Wenn der Wassergehalt
in der Speiseaufschlämmung 10 durch diesen Entwässerungsschritt minimiert
wird, so kann die Größe der Pumpen, der Wärmeaustauscher und die Größe des Reaktionsgefäßes
in dem hydrothermischen Behandlungssystem reduziert werden und
die thermische Last bzw. der thermische Aufwand, erfordert für die Erhitzungs- und
Kühloperationen, wird auch reduziert. Es braucht nicht darauf hingewiesen zu werden,
dass die Aufschlämmung hinreichend fließfähig gehalten werden muss, um als ein Fluid
durch die Pumpe und die Rohrleitungen laufen zu können.
Der entsprechende Wassergehalt variiert entsprechend der Art des zu
behandelnden Abfalls. Wenn die Abfälle reich an Nahrungsmittelabfall sind, so arbeiten
die nicht verdauten oder nicht zerlegten Feststoffe als ein Schmiermittel, welches
der Aufschlämmung Fließfähigkeit aufprägt, und somit kann die Menge an freiem Wasser
auf einen extrem niedrigen Pegel reduziert werden und es ist praktisch möglich,
eine Aufschlämmung herzustellen, die einen Wassergehalt von ungefähr 40% besitzt.
Die entwässerte Speiseaufschlämmung 10 wird dem hydrothermischen
Behandlungsschritt 11 ausgesetzt, indem die Aufschlämmung hoher Temperatur
bei hohem Druck ausgesetzt ist. In einer hydrothermischen Reaktion ist die Temperatur
typischerweise 250–350°C und der Druck ist üblicherweise 50–200
Atmosphären, sollte aber höher sein als der Sättigungsdampfdruck bei einer gegebenen
Temperatur. Die Reaktionszeit nimmt mit ansteigender Temperatur ab und liegt typischerweise
im Bereich von einigen zehn Minuten bis zu einer oder zwei Stunden. Eine Reaktion,
bei der Halogene und Sauerstoff die Verbindungen in der Speiseaufschlämmung verlassen,
wird anfangen bei einer Temperatur von ungefähr 250°C aufzutreten. Eine Oxidationsatmosphäre
begünstigt diese Reaktion nicht, wobei aber bei Nichtvorhandensein einer beabsichtigten
Sauerstoffeinblasung ein starker Reduktionszustand vorherrscht, um den Fortschritt
der Deoxygenerierung und Dehalogenierung zu gestatten.
Als Ergebnis dieser hydrothermischen Behandlung wird die Kettenstruktur
des Moleküls aufgebrochen und eine Emission 12 wird abgegeben, wobei diese
hauptsächlich aus Folgendem besteht: Kohlendioxidgas mit kleinen Mengen an Wasserstoffsulfid,
Merkaptan, Ammoniak usw. Die Kohlenstoffaufschlämmung 13, die aus dem hydrothermischen
Behandlungsschritt 11 austritt, ist eine Mischung aus einer festen Phase
mit sprödem Material (Holzkohle, char) von hohem Kohlenstoffgehalt, Ölen und einer
wässrigen Phase, die wasserlösliche organische Verbindungen (beispielsweise niedrigere
organische Säuren, Alkohole, Aldehyde und Ketone) und Salze darin aufgelöst aufweist.
Der Gehalt an Ölen in der Kohlenstoffaufschlämmung 13 ist klein, da die
Speiseaufschlämmung 10, die durch die Methanfermentation erhalten wurde,
bereits den Wasserstoffgehalt reduzierte, und zwar infolge der Methanbildung aus
dem anfänglichen Abfall. Zudem ist die Menge an organischen Verbindungen in der
wässrigen Phase der Kohlenstoffaufschwemmung 13 auch deshalb klein, da
die Menge an wasserlöslichem organischem Material in der Speiseaufschlämmung
10 selektiv abgenommen hat, und zwar infolge der Methanfermentation. Die
Öle in der Kohlenstoffaufschlämmung 13 sind normalerweise teer- oder pechartig
schwere Öle mit üblicher Temperatur und ihr Gießpunkt überschreitet typischerweise
50°C.
Als ein Ergebnis der De- oder Entoxigenierungsreaktion wird die Viskosität
der wässrigen Phase fast gleich derjenigen des Wassers und zudem sind die feste
Phase und die Öle stark absetzbar und bilden keine Kolloide; somit kann die Kohlenstoffaufschlämmung
13 in effizienter Weise entwässert werden.
Die aus dem hydrothermischen Behandlungsschritt 11 austretende
Kohlenstoffaufschlämmung 13 wird zum Konzentrationsschritt 14
geliefert, wo sie von der wässrigen Phase befreit wird, um eine konzentrierte Kohlenstoffaufschlämmung
17 zu werden, die einen geringeren Wassergehalt hat und somit einen erhöhten
Heizwert. Abhängig von der Art des zu behandelnden Abfalls enthält die in dem Konzentrationsschritt
14 eingespeiste Kohlenstoffaufschlämmung Holzkohle (char) und Öle, die
niedrigere spezifische Gewichte besitzen als die wässrige Phase, und daher ist die
Entwässerung durch Filtration eine übliche Verfahrensweise im Konzentrationsschritt.
Zu diesem Zweck muss die Kohlenstoffaufschlämmung 13 auf die niedrigst
mögliche Temperatur unterhalb 50°C abgekühlt werden, um die Öle in eine feste
Form umzuwandeln, bevor die Konzentration durch Entwässerung erfolgt. Wenn die Kühlung
während des Konzentrationsprozesses erfolgt, derart, dass die Öle sich aus einem
flüssigen in einen festen Zustand umwandeln, so werden die Öle an der Konzentrationsvorrichtung
(d. h. im Filter) anhaften, um die Leerstellen und die Oberfläche des Filters zu
verstopfen und auch das Gleichgewicht des sich schnell bewegenden Rotors zu verletzen.
Die in dem Konzentrationsschritt 14 getrennte wässrige Phase besitzt den
COD-Pegel oder das COD-Niveau beträchtlich vermindert verglichen mit der Speiseaufschlämmung,
die noch der Methanfermentation ausgesetzt werden muss (COD = mehrere Male das Zehnfache
von Tausend mg/L); der COD-Pegel dieser wässrigen Phase ist jedoch noch immer hoch.
Daher wird sie vorzugsweise als hydrothermisches Reaktionszirkulationswasser
16 zurück zum Umsetzer bzw. Digester geführt, und zwar für die Methanfermentation,
um dadurch das Volumen des Zusatzwassers 5 zu reduzieren, das dem Digester
zugeführt werden muss und ferner, um den Abfluss 15, der vom System abgegeben
werden muss, zu reduzieren. Es sei jedoch bemerkt, dass die Menge des Zirkulationswassers,
welches zum Digester zurückgeführt werden muss, derart gewählt sein muss, dass die
Konzentrationen der toxischen Substanzen für die Methanfermentation, wie beispielsweise
Ammoniak, Stickstoff und Schwefel als Wasserstoffsulfid nicht hoch genug sind, um
die Methanfermentation zu stören.
Das folgende Beispiel dient zum Zwecke der Veranschaulichung
der vorliegenden Erfindung, soll aber nicht als Einschränkung verstanden werden.
BEISPIEL:
Städtische Abfälle wurden in eine Aufschlämmung umgewandelt und zwei
Experimenten ausgesetzt; in einem Experiment wurde die Abfallaufschlämmung sowohl
einer Methanfermentation als auch einer hydrothermischen Reaktion ausgesetzt; in
dem anderen Experiment wurde die Aufschlämmung nur einer hydrothermischen Behandlung
ausgesetzt.
Die städtischen Ausgangsabfälle bestanden aus drei Komponenten; 40%
Wasser, 52% brennbare Materialien und 8% Asche, wobei die brennbaren Materialien
aus 48% C, 8% H, 42% O, 1,0% Cl, 0,6% N und 0,4% S bestanden.
Die städtischen Abfälle dieser Zusammensetzung wurden soweit wie möglich
vom Aschengehalt befreit, und, nach der Zugabe von Wasser wurde der Abfall mit einem
Mischer gemahlen, und zwar auf Teilchen nicht größer als einige wenige Millimeter;
darauffolgend auf die Zugabe von methanogenischen Zellen ließ man die Aufschlämmung
mit einem pH-Wert von 7–8 10 Tage lang bei einer Temperatur von 34–38°C
stehen. Methan und Kohlendioxidgase entwickelten sich in den entsprechenden Mengen
von 89 g und 105 g pro Kilogramm des Abfalls. Die Konzentration des Methans relativ
zur Summe von Methan und Kohlendioxid betrug 70 Volumen-%.
Die sich ergebende Aufschlämmung wurde gefiltert, und zwar stehend
auf einem Filterpapier, und die Analyse zeigte, dass sie aus Folgendem bestand:
54% Wasser, 44% brennbare Materialien und 2% Asche, wobei die brennbaren Materialien
aus Folgendem bestanden: 47% C, 5% H, 44% O, 1,5% Cl, 0,9% N und 0,6% S.
Diese Speiseaufschlämmung, die der Methanfermentation ausgesetzt war
und die andere Speiseaufschlämmung, die nicht der Methanfermentation ausgesetzt
war, wurden jeweils einer hydrothermischen Behandlung ausgesetzt, und zwar in einem
Autoklaven bei einer Temperatur von 325°C für eine Reaktionsdauer von 10 Minuten
bei einem Druck von 150 Atmosphären.
Die Kohlenstoffaufschlämmung, die sich aus der hydrothermischen Behandlung
der Speiseaufschlämmung ergab, die nicht der Methanfermentation ausgesetzt war,
bestand aus Folgendem: 28% Öle, 13% Gase, 47% feste Phase und 12% lösliches Material
in der wässrigen Phase. Im Gegensatz dazu bestand die Kohlenstoffaufschlämmung,
die sich aus der hydrothermischen Behandlung der Speiseaufschlämmung ergab, die
der Methanfermentation ausgesetzt war, aus Folgendem: 19% Öle, 9% Gase, 68% feste
Phase und 4% lösliches Material in der wässrigen Phase.
Die hydrothermische Behandlungsphase akzeptiert verschiedene Typen
oder Arten von organischen Abfällen, und zwar im Bereich von städtischen Abfällen,
über Exkremente bis zu industriellen Abfällen; es ist keine strikte Sortierung erforderlich,
unabhängig davon, ob der Abfall, der zu behandeln ist, in fester Form, in Schlammform,
als Flüssigkeit oder in irgendeiner anderen Form vorliegt, doch können konzentrierte
Kohlenstoffaufschlämmungen mit hohen Heizwerten erzeugt werden. Die konzentrierten
Kohlenstoffaufschlämmungen können direkt als Brennstoffe verwendet werden, und zwar
für Kessel mit fluidisiertem Bett, oder sie können zu CWM umgewandelt werden als
Brennstoff in der Verbrennung mit Brennern, oder aber alternativ können sie als
ein Ausgangsmaterial für die Synthese von Ammoniak durch den Texaco-Prozess verwendet
werden. Somit können die organischen Abfälle in wertvolle Ausgangsmaterialien umgewandelt
werden, die einen großen Bereich von Anwendungen besitzen.
Insbesondere wird die Speiseaufschlämmung zur hydrothermischen Behandlung
der Zerlegung oder Dekomposition durch Methanfermentation als vorläufiger oder vorausgehender
Schritt ausgesetzt, und dies bietet die folgenden Vorteile:
- (1) Methan wird in einer hinreichend hohen Konzentration erhalten, um als ein
Brennstoff oder ein chemisches Reaktionsmittel brauchbar zu sein.
- (2) Die Viskosität und der Wassergehalt der Speiseaufschlämmung kann hinreichend
reduziert werden, um die Verwendung kompakter Gerätschaften in der hydrothermischen
Behandlung und der Trennung der wässrigen Phase vom hydrothermischen Reaktionsprodukt
zu gestatten, wodurch eine signifikante Verringerung des Investments und der Betriebskosten
auftritt;
- (3) in einer Abfallbehandlungs- oder Verarbeitungsanlage der durch die Erfindung
ins Auge gefassten Art sind die Zurückhaltung des erhaltenen Abfalls und seine Homogenisierung
zwei wesentliche Schritte und dieses Erfordernis wird durch den anaerobischen Digester
erfüllt, der als ein Methanfermentierer in der vorliegenden Erfindung verwendet
wird;
- (4) der Gehalt an organischem Material in der wässrigen Phase, die von der Kohlenstoffaufschlämmung
nach der hydrothermischen Behandlung getrennt wird, ist so stark reduziert, dass
die darauffolgende Behandlung des Abflusses leicht durchgeführt werden kann;
- (5) Die in der Aufschlämmung erzeugten Öle, und zwar durch die hydrothermische
Reaktion, werden an den Leerräumen in einem Filter anhaften, oder diese verstopfen,
wobei der Filter zur Entwässerung der Aufschlämmung verwendet wird, um eine konzentrierte
Kohlenstoffaufschlämmung zu erzeugen, von der die wässrige Phase getrennt ist; erfindungsgemäß
wird der Gehalt derartiger Öle durch die Zerlegung oder die Dekomposition durch
Methanfermentation reduziert.