Die Erfindung betrifft eine Rostplatte für feste und bewegliche Roste,
insbesondere für Wanderroste, mit im wesentlichen parallel zueinander angeordneten
Schlitzöffnungen für das Hindurchleiten von heißen Gasen.
Derartige Roste sind beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
23 45 734 bekannt.
Bei der Herstellung von Zement, Kalk und anderen Materialien werden
heiße Gase durch eine auf einem Rost ausgebreitete kühle Rohgutschicht gesogen,
wobei die Gase ihren Wärmeinhalt an das Rohgut abgeben. Je nach Verfahren können
die heißen Gase zuerst durch das aufliegende Rohgut oder zuerst von der Unterseite
der Rostplatten her durchströmen. Die Rostplatten des Rostes sind dabei einer
hohen thermischen und korrosiven Belastung ausgesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rostplatte der eingangs
genannten Art zu schaffen, die auch unter hoher thermischer und korrosiver Belastung
hohe Standzeiten aufweist und leicht während des Betriebes zu wechseln ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schlitzöffnungen
im wesentlichen gleichmäßig über die Rostplatte verteilt sind und eine Gruppe vorderer,
längerer Schlitzöffnungen mit einer Öffnungslänge L1 und eine Gruppe hinterer,
kürzerer Schlitzöffnungen mit einer Öffnungslänge L2 umfassen, wobei die Öffnungslängen
L1 und L2 jeweils auf die Oberseite der Rostplatte bezogen sind und die Summe
aus L1 und L2 größer als 65 % der Abmessung L3 der Rostplatte entlang den Längsachsen
der Schlitzöffnungen ist, wobei die Vorderkante der Rostplatte an die hinteren
Enden der hinteren, kürzeren Schlitzöffnungen einer entsprechenden vorgeordneten
Rostplatte angrenzt, während die vorderen Enden der vorderen, längeren Schlitzöffnungen
an das hintere Ende der entsprechenden vorgeordneten Rostplatte angrenzen oder
das hintere Ende der entsprechenden vorgeordneten Rostplatte überragen, und wobei
zwischen den beiden Gruppen von Schlitzöffnungen ein an der Rostplatte nach unten
vorstehender Montagesteg ausgebildet ist, an den die einander zugewandten Enden
der Schlitzöffnungen der beiden Gruppen jeweils angrenzen.
Die erfindungsgemäße Rostplatte zeichnet sich somit durch einen hohen
offenen Querschnitt aus, wobei zugleich eine relativ gleichmäßig verteilte Strömung
erzielt wird. Insbesondere weist die erfindungsgemäße Rostplatte bei fast gleichmäßigen
Wanddicken eine relativ große Wärmeaustauschfläche auf, so daß sie den thermischen
und korrosiven Belastungen länger standhält. Der Montagesteg dient dabei zugleich
als Wärmeaustauschfläche sowie als Verstärkungselement, wobei die offene Querschnittsfläche
der Rostplatte durch den Montagesteg nur minimal verringert ist.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Rostplatte besteht
darin, daß an deren Unterseite zwischen ihrem hinteren Ende und dem Montagesteg
mehrere zueinander beabstandete Stege ausgebildet sind, die Ausschnitte mit halbkreisförmigen
Sitzflächen zur beweglichen Lagerung der Rostplatte an einem kreiszylindrischen
Rostplattenträger aufweisen, wobei an dem Montagesteg ein lösbarer Haltewinkel
angeordnet ist, der die Rostplatte an dem Rostplattenträger sichert.
Diese Ausgestaltung ermöglicht ein schnelles Auswechseln der Rostplatte
auch bei heißem Rost.
Eine besonders zuverlässige Verbindung von Rostplatte und Rostplattenträger
ergibt sich nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung, wenn der Haltewinkel
mindestens einen klauenförmigen Abschnitt aufweist, dessen Ende entsprechend der
Querschnittskontur des Rostplattenträgers in Richtung des Endes der Rostplatte
gekrümmt ist. Dieser Haltewinkel ist breiter als bekannte Ausführungen gestaltet,
so daß ein einziger Haltewinkel je Rostplatte ausreicht, was den Montage- bzw.
Demontageaufwand minimiert.
Zur Befestigung des Haltewinkels am Montagesteg ist vorzugsweise
eine Schraubverbindung vorgesehen. Die Schraubverbindung kann vorzugsweise eine
Schraube umfassen, deren Kopf mindestens eine Kantenfläche aufweist, die mit einer
im oder am Montagesteg ausgebildeten Anschlagfläche zusammenwirkt, so daß die
Schraube beim Anziehen einer Mutter gegen Verdrehen gesichert ist.
Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer verschiedene Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
- Fig. 1
- eine perspektivische Ansicht auf die Oberseite einer erfindungsgemäßen Rostplatte,
- Fig. 2
- eine perspektivische Ansicht auf die Unterseite der Rostplatte gemäß Fig. 1,
- Fig. 3
- eine Querschnittansicht auf die Rostplatte gemäß den Figuren 1 und 2 im Bereich
eines daran mittels einer Schraubverbindung befestigten Haltewinkels,
- Fig. 4
- eine Längsschnittansicht auf einen Abschnitt einer Rostplatte gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel,
- Fig. 5
- eine Querschnittansicht auf eine Rostplatte gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
im Bereich eines daran mittels einer Schraubverbindung befestigten Haltewinkels,
- Fig. 6
- eine perspektivische Ansicht auf die Unterseite der Rostplatte gemäß Fig. 5
in verkleinertem Maßstab und in Explosionsdarstellung, und
- Fig. 7
- die aus einer Schraube und einer Mutter bestehende Schraubverbindung gemäß
den Figuren 5 und 6.
Die in der Zeichnung dargestellte Rostplatte 1 ist aus einem Gußwerkstoff
gefertigt und insbesondere für den Wanderrost an einem Lepolofen geeignet. Die
Rostplatte 1 weist einen bogenförmig konvex ausgebildeten Auflageabschnitt 2 mit
vierundzwanzig Schlitzöffnungen 3, 4 auf, die sich im wesentlichen parallel zur
Bewegungsrichtung der Rostplatte 1 bzw. des Wanderrostes erstrecken und im wesentlichen
gleichmäßig über die Rostplatte 1 verteilt sind. Die Ränder der Schlitze sind
scharfkantig, um die offene Schlitzbreite möglichst lange zu erhalten. Die Oberfläche
der Rostplatte ist glatt ausgebildet, um eine sogenannte Coatingbildung zu vermeiden.
Die Schlitzöffnungen 3, 4 setzen sich aus einer Gruppe vorderer Schlitzöffnungen
3 und einer Gruppe hinterer Schlitzöffnungen 4 zusammen, die jeweils miteinander
fluchten. Die Auflagestelle der Rostplatte 1 auf einer entsprechenden vorgeordneten
Rostplatte (nicht gezeigt) ist in Fig. 3 schematisch mittels eines Kreises 5 dargestellt,
dessen Krümmungsradius dem äußeren Krümmungsradius des Rostplattenendes 6 entspricht.
Die Vorderkante 7 der Rostplatte 1 grenzt dabei an die hinteren Enden der hinteren
Schlitzöffnungen der vorgeordneten Rostplatte, während die vorderen Enden der
vorderen Schlitzöffnungen 3 an das hintere Ende der vorgeordneten Rostplatte angrenzen
bzw. das hintere Ende der vorgeordneten Rostplatte etwas überragen.
Ein aus erfindungsgemäßen Rostplatten 1 gebildeter Wanderrost ist
relativ eben, da sich die Rostplatte 1 zu ihrer Vorderkante 7 hin verjüngt und
der Krümmungsradius ihres bogenförmig ausgebildeten Auflageabschnittes 6 relativ
groß ist.
Zwischen den beiden Gruppen von Schlitzöffnungen 3, 4 ist ein nach
unten vorstehender, sich quer zur Rostplatte 1 erstreckender Montagesteg 8 ausgebildet,
an den die einander zugewandten Enden der Schlitzöffnungen 3, 4 der beiden Gruppen
jeweils angrenzen. Zwischem dem nach unten gekrümmten hinteren Ende 6 der Rostplatte
1 und dem Montagesteg 8 sind zueinander beabstandete Stege 9, 10 ausgebildet.
Die Stege 9 sind jeweils mit Ausschnitten versehen, die halbkreisförmige bzw. kreissegmentförmige
Sitzflächen 11 zur beweglichen Lagerung der Rostplatte 1 an einem kreiszylindrischen
(durch eine Strichpunktlinie angedeuteten) Rostplattenträger 12 aufweisen.
An dem Montagesteg 8 ist ein lösbarer Haltewinkel 13 angeordnet,
der die Rostplatte 1 an dem Rostplattenträger 12 sichert. Der Haltewinkel 13 hat
zwei klauenförmige Halterungsabschnitte 14, deren Enden entsprechend der Querschnittskontur
des kreiszylindrischen Rostplattenträgers 12 in Richtung des Endes 6 der Rostplatte
1 gekrümmt sind. Zur lösbaren Befestigung des Haltewinkels 13 an dem Montagesteg
8 ist eine Schraubverbindung 15 vorgesehen. Zwei Noppen fixieren den Haltewinkel,
so daß nur eine Schraubverbindung erforderlich ist. Die Schraube ist am Steg 8
durch Schweißpunkte fixiert.
In Fig. 2 ist zu erkennen, daß zwischen den vorderen Schlitzöffnungen
3 Verstärkungsstege 16 ausgebildet sind, die mit Abstand von der Längskante 17
des Montagesteges 8 ausgehen und deren Höhe in Richtung der Vorderkante 7 der
Rostplatte 1 stetig abnimmt. Ferner sind vier Verstärkungsstege 18 vorhanden, die
im wesentlichen von der Längskante 17 des Montagesteges 8 ausgehen und deren Höhe
ebenfalls in Richtung der Vorderkante 7 der Rostplatte 1 stetig abnimmt. Des weiteren
sind an den Querseiten der Rostplatte 1 neben den vorderen Schlitzöffnungen 3
gelegene Einschnitte 19 vorgesehen, die sich von dem Montagesteg 8 aus bis zur
Vorderkante 7 der Rostplatte 1 erstrecken. Die einander zugewandten Einschnitte
19 zweier nebeneinander angeordneter Rostplatten 1 bilden somit gemeinsam eine
Schlitzöffnung, die bis zu den Vorderkanten 7 der beiden Rostplatten verläuft.
Auch ist zu erkennen, daß sich die im wesentlichen scharfkantig und
parallel zueinander verlaufenden Schlitzöffnungen 3, 4 jeweils in Richtung der
Rostplattenoberseite hin verjüngen (vgl. Figuren 2 und 3). Hierdurch wird ein
Zusetzen der Schlitzöffnungen 3, 4 mit Rohmaterial oder dergleichen verhindert
oder zumindest erschwert.
Die Öffnungslänge L1 der vorderen Schlitzöffnungen 3 ist länger als
die Öffnungslänge L2 der hinteren Schlitzöffnungen 4. Es ist zu erkennen, daß die
Summe aus Ll und L2 größer ist als 65% der Querabmessung L3 der Rostplatte 1.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Summe aus L1 und L2 etwa 71%
von L3.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Rostplatte 1' dargestellt. Es ist zu erkennen, daß die durch die Schlitzöffnungen
3 definierten Stege 20 muldenförmige Oberflächenbereiche 21 aufweisen. In diesen
Bereichen 21 kann sich somit feinkörniges Material auf den Stegen 20 ablagern,
wodurch die thermische und korrosive Belastung der Stege 20 vermindert wird. Die
Kanten 22 der Stege sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel mehr oder weniger
leicht abgerundet. Alternativ können die Kanten aber auch scharfkantig ausgebildet
werden, um die offene Schlitzbreite möglichst lange zu erhalten. Im übrigen ist
die Oberfläche der dargestellten Rostplatte 1' wiederum glatt ausgebildet, um
eine Coatingbildung zu vermeiden.
Die Figuren 5 bis 7 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Rostplatte. Bei der dargestellten Variante wird der Haltewinkel
13 ebenfalls mittels einer Senkschraube 23 an dem Montagesteg 8 befestigt. Im
Gegensatz zu der Schraubverbindung 15 gemäß dem in den Figuren 1 bis 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel ist die Senkschraube 23 aber nicht mehr zur Verdrehsicherung
an dem Montagesteg 8 mit Schweißpunkten, sondern formschlüssig gesichert. Hierzu
ist an dem Schraubenkopf 24 eine Kantenfläche 25 in Form einer Abflachung ausgebildet,
die mit einer in dem zugeordneten Durchgangsloch 26 des Montagesteges 8 ausgebildeten
Anschlagfläche 27 zusammenwirkt, so daß die Schraube 23 beim Anziehen der Mutter
28 gegen Verdrehen gesichert ist. Zur leichteren Montage der Senkschraube wird
der Schraubenkopf 24 in der Senkung des Durchgangsloches 26 eingeklebt. Diese abgewandelte
Schraubverbindung hat gegenüber der Schraubverbindung 15 gemäß Fig. 3 den Vorteil,
daß die Schweißpunkte bei einer Wiederverwendung ausgebauter Rostplatten nicht
mehr entfernt werden müssen, um eine neue Schraube 23 einzusetzen. Mit 29 sind
die Noppen bzw. Zapfen bezeichnet, welche der Fixierung des Haltewinkels 13 dienen
und entsprechenden Ausnehmungen 30, z.B. in Form von Bohrungen, im Haltewinkel
13 zugeordnet sind.
Ferner unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren
5 bis 7 von den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch, daß beidseits
des Montagesteges 8 jeweils unterschiedlich lange Schlitzöffnungen ausgebildet
sind. Es ist zu erkennen, daß die benachbart zu den Verstärkungsstegen 18 angeordneten
Schlitzöffnungen 3' jeweils kürzer ausgebildet sind, als die jeweils dazwischen
angeordneten Schlitzöffnungen 3 (vgl. Fig. 5, Öffnungslängen L1 und L4). Entsprechendes
gilt für die hinteren Schlitzöffnungen auf der anderen Seite des Montagesteges
(vgl. Fig. 5, Öffnungslängen L2 und L5).