Die Erfindung betrifft eine Aufhängevorrichtung für ein Kletterseil
in der Auf- und Abseilklettertechnik mit den im gattungsbildenden Teil des Anspruches
1 genannten Merkmalen.
Aufhängevorrichtungen für ein Kletterseil sind in unterschiedlicher
Ausgestaltung aus dem Stand der Technik bekannt und dienen zur Fixierung und Umlenkung
von Seilen an hoch gelegenen Punkten von Gerüsten, Stahlkonstruktionen oder auch
Astgabeln. Die mit Hilfe der geschilderten Vorrichtungen fixierten und umgelenkten
Kletterseile dienen dabei in Verbindung mit anderen Sicherheitsvorrichtungen dazu,
beispielsweise Personen aus Gefahrenbereichen abzuseilen, werden darüber hinaus
jedoch auch für sportliche Anwendungen im Freizeitbereich sowie sonstige Arbeitstätigkeiten
beispielsweise Baumpflegearbeiten wie Kronensicherung oder Einkürzungen sowie bei
Arbeiten an Fassaden oder Dächern eingesetzt. Bei der Verwendung bei Arbeiten im
Baumpflegebereich sind derartige Aufhängevorrichtungen für ein Kletterseil auch
als Kambiumschoner bekannt. Sie dienen hier insbesondere auch dazu, ein verwendetes
Kletterseil nicht direkt über einen Ast oder eine Astgabel laufen zu lassen, da
durch die zwangsläufig entstehende Reibung zwischen Ast und darüber gelegtem beweglichem
Kletterseil die Wachstumsschicht der Rinde, das so genannte Kambium verletzt würde.
Um hier Abhilfe zu schaffen, bestehen derartige Kambiumschoner beispielsweise aus
einem Gurtband, an deren freien Enden jeweils ein Metallring oder Karabiner angeordnet
ist. Das für die Auf- und Abseilvorgänge verwendete Kletterseil wird hierbei durch
beide Ringe bzw. Karabiner hindurchgeführt und hängt dann rechts und links des Kambiumschoners
für die Venrwendung in der Doppelseiltechnik herab. Derartige Aufhängevorrichtungen
ermöglichen zwar eine Verringerung der Reibungswerte des Kletterseiles im aus den
Metallringen oder Karabinern gebildeten Umlenkpunkt, sind jedoch nach wie vor in
Bezug auf den aufzubringenden Kraftaufwand insbesondere beim Aufseilen mittels der
Doppelseiltechnik unbefriedigend. Darüber hinaus haben derartige Aufhängevorrichtungen
den Nachteil, dass sie üblicherweise eine vorbestimmte Länge aufweisen und insbesondere
an dünneren Ästen zwischen der Astauflage und dem eigentlichen Umlenkpunkt ein relativ
großer Abstand vorhanden ist. Aus diesem Grunde lassen sich die aus dem Stand der
Technik bekannten Aufhängevorrichtungen auch nicht an Ästen oder Stämmen verwenden,
die nicht mit einer Astgabel als Haltefunktion gegen ein Abrutschen der Aufhängevorrichtung
versehen sind.
Zwar sind aus dem Stand der Technik Aufhängevorrichtungen der oben
geschilderten Art bekannt, bei denen eine Längenverstellung mittels einer so genannten
„Verstellschnalle" durchgeführt werden kann. Eine derartige Vorrichtung lässt
sich jedoch nur auf ein Drittel der ursprünglich vorhandenen Maximallänge des Gurtbandes
verringern, was insbesondere nach wie vor nur die Verwendung bei Astgabeln ermöglicht,
nicht dagegen bei astlosen senkrechten Baumabschnitten, welche auch als Stämmlinge
bezeichnet werden oder auch an senkrechten Bauelementen von Gebäuden und dergleichen.
Darüberhinaus sind in der Klettertechnik Klemmmechanismen bekannt
geworden wie beispielsweise aus der DE 100
11 753 A1 oder der DE 197 46 294
A1, die zwar in den genannten Schriften Bestandteil von Auf- und Abseilvorrichtungen
sind, sich jedoch auch im Zusammenhang mit Aufhängevorrichtungen für Kletterseile
nutzen lassen, wobei der Klemmmechanismus in einem Gehäuse angeordnet und durch
eine Drehung desselben in eine Löse- und eine Klemmposition für ein durch das Gehäuse
geführtes Kletterseil bringbar ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ausgehend von Stand der
Technik, eine Aufhängevorrichtung für ein Kletterseil der eingangs geschilderten
gattungsgemäßen Art so zu gestalten, dass zum einen die Länge der Vorrichtung zwischen
Auflagepunkt auf einem Ast oder an einem Stamm und dem Umlenkpunkt für das Kletterseil
stufenlos verstellt werden kann, so dass auch ein Festziehen an senkrechten Bauelementen
oder Stämmlingen mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung geschehen kann. Darüber
hinaus besteht die Aufgabe darin, gegenüber den aus dem Stand bekannten Vorrichtungen
die Reibung des Kletterseiles im Umlenkpunkt entscheidend zu verringern. Weiterhin
soll die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung nach Beendigung der Klettertätigkeit
vom Boden aus gelöst werden können und somit die Möglichkeit bieten, unter einfachsten
Begleitumständen einen mittels der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung innerhalb
eines Baumes oder an einem Gebäude festgelegten hoch gelegenen Umlenkpunkt abzuziehen
und zu. Boden gleiten zu lassen.
Es soll somit eine neuartige Aufhängevorrichtung geschaffen werden,
um sämtliche Nachteile bislang aus dem Stand bekannter Einzelkonstruktionen zu beseitigen
und ein Gerät zu schaffen, welches in bislang nicht gekannter Vielseitigkeit in
allen Bereichen der Klettertechnik einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen
der eingangs geschilderten Art durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Wesentliche Merkmale dabei sind, dass im Randbereich des Gehäuses
eine Umlenkvorrichtung mit einem Aufhängeglied und einer daran drehbar gelagerten
Umlenkrolle vorgesehen ist, über die das Kletterseil geführt ist, am Gehäuse mittels
eines Zwischengliedes ein Sperrglied festgelegt ist, das die zweite Durchgreiföffnung
aufweist, die im Querschnitt nur geringfügig größer bemessen ist
als der Querschnitt des Kletterseiles und dass die erste Durchgreiföffnung des ersten
Haltegliedes in ihrer Größe so bemessen ist, dass alle Elemente der Umlenkvorrichtung
die Durchgreiföffnung passieren können.
Die neuartige Ausgestaltung des Haltegliedes mit Gehäuse, Klemmmechanismus,
Umlenkvorrichtung, Zwischenglied und Sperrglied bewirkt in seiner Kombination, dass
das seilartige Befestigungselement, welches über einen hoch gelegenen Aufhängepunkt
geführt ist, in seiner Längeneinstellung stufenlos verstellbar ist. Diese stufenlose
Verstellbarkeit geht soweit, dass die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung so eng
um senkrechte Stämmlinge oder andere senkrechte künstliche Aufhängepunkte gelegt
werden kann, dass bei einer Belastung der Aufhängevorrichtung diese sich automatisch
verklemmt, so dass ein Abrutschen der gesamten Vorrichtung bei Belastung nicht gegeben
ist. Darüber hinaus lässt sich die Aufhängevorrichtung auf höchst einfache Weise
dadurch verkürzen, dass das freie Ende des seilartigen Befestigungselementes, welches
durch das Gehäuse hindurchgezogen ist, durch einfaches Ziehen verkürzt werden kann.
Die besondere Gestaltung der Umlenkvorrichtung mittels einer drehbar
gelagerten Umlenkrolle verringert in allen beim Klettern entstehenden Auf- und Abseilsituationen
die Reibung des Kletterseiles im Umlenkpunkt entscheidend.
Schließlich lässt sich die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung durch
die Anbringung eines Sperrgliedes unter Zwischenschaltung eines Zwischengliedes
am Gehäuse problemlos nach Beendigung des Klettervorganges aus dem Kronenbereich
eines Baumes oder von hoch gelegener Stelle eines Gebäudes durch Herabziehen entfernen.
Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich
zusammen mit der erfinderischen technischen Lehre des Anspruches 1 zusätzlich aus
den Merkmalen der Unteransprüche.
Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, dass das am Gehäuse
festgelegte, mit der Umlenkrolle verbundene Aufhängeglied in einem Gelenkpunkt drehbar
gelagert ist, wobei der außermittig am Gehäuse angeordnete Gelenkpunkt so asymmetrisch
angeordnet ist, dass bei Zugbeanspruchung des über die Umlenkrolle geführten Kletterseiles
sich das Gehäuse in der die Klemmposition des Klemmmechanismus bewirkenden Drehposition
befindet. Durch diese Maßnahme ist in allen Situationen, in der der Kletternde auf
Grund seiner Tätigkeit eine Zugkraft am Kletterseil aufbringt, automatisch eine
Verstellung der Aufhängevorrichtung bezüglich ihrer Längeneinstellung zwischen Auflagepunkt
der Vorrichtung und Umlenkpunkt für das Kletterseil zuverlässig ausgeschlossen.
Eine spezielle Ausgestaltung des Klemmmechanismus sieht vor, dass
dieser eine im Wesentlichen halbkreisförmig ausgebildete Klemmbacke aufweist, welche
mittels einer mittig innerhalb der Klemmbacke angeordneten Drehachse im Gehäuse
gelagert ist, wobei an der die Klemmbacke begrenzenden geraden, zum Gehäuseinneren
gerichteten Seitenwandung eine Aufnahmenut für das den Klemmmechanismus durchlaufende
seilartige Befestigungselement angeordnet ist, welche zusammen mit einer im Gehäuse
vorhandenen mittigen Durchbrechung eine Durchlauföffnung für das seilartige Befestigungselement
bildet.
Die drehbare Lagerung der Klemmbacke in Verbindung mit der Seildurchführung
bewirkt, dass bei einer Verdrehung des den Klemmmechanismus aufnehmenden Gehäuses
die Klemmbacke an zwei Funkten auf das seilartige Befestigungselement wirkt, wobei
sich dieses zusätzlich in die an die Klemmbacke vorhandene Nut einklemmt. Auf diese
Weise ist eine zuverlässige Klemmwirkung für das seilartige Befestigungselement
auch bei einer nur leichten Belastung des Klettergerätes und der dadurch bedingten
Verdrehung des Gehäuses in die Klemmposition des Klemmmechanismus gewährleistet.
Aus fertigungstechnischen Gründen und aus Kostengründen hat es sich
darüber hinaus als vorteilhaft erwiesen, das sowohl das Zwischenglied zur Festlegung
des Sperrgliedes am Gehäuse als auch das Aufhängeglied für die daran drehbar gelagerte
Ulmlenkrolle als flachbandförmiges Textilband ausgebildet sind. Derartige Textilbänder
sind am Markt in unterschiedlicher Größe und Reißfestigkeit verfügbar und lassen
sich den speziellen Gegebenheiten der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung mit
einfachen fertigungstechnischen Maßnahmen anpassen.
Darüber hinaus hat es sich als zweckmäßig erwiesen, das Sperrglied
als lösbaren Schraubschäkel zu gestalten, da mit diesem in unterschiedlicher Ausgestaltung
preiswert verfügbaren Normteil eine konstruktiv einfache Gestaltung machbar ist.
Darüber hinaus hat es sich als zweckmäßig erwiesen, das Sperrglied
als lösbaren Schraubschäkel zu gestalten, da mit diesem in unterschiedlicher Ausgestaltung
preiswert verfügbaren Normteil eine konstruktiv einfache Gestaltung machbar ist.
Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
1 eine perspektivische Gesamtdarstellung
der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung angeordnet an einem annähernd waagerecht
verlaufenden Ast innerhalb einer Baumkrone,
2A, 2B
Schnittdarstellungen des Gehäuses der Aufhängevorrichtung mit dem darin aufgenommenen
Klemmmechanismus in Klemmposition und in Löseposition für das durchgeführte seilartige
Befestigungselement,
3 eine perspektivische Gesamtdarstellung
ähnlich der 1 bei von der Umlenkvorrichtung gelöstem
Kletterseil,
4 eine perspektivische Darstellung der
Aufhängevorrichtung entsprechend den 1 und
3 vor der Abnahme der Aufhängevorrichtung
durch die kletternde Person und
5 eine perspektivische Darstellung der
erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung mit ihren wesentlichen Baueinheiten angeordnet
an einem senkrecht aufragenden Stämmling.
Die in der 1 perspektivisch in ihrer
Gesamtheit dargestellte erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung dient prinzipiell zur
Bereitstellung eines hoch gelegenen Umlenkpunktes 17, beispielsweise innerhalb
einer Baumkrone, für ein Kletterseil 14, welches mittels geeigneter weiterer
Gerätschaften für Auf- und Abseilvorgänge mittels der Doppelseilklettertechnik verwendet
wird. Der Umlenkpunkt 17 befindet sich im dargestellten Ausführungsbeispiel
unterhalb eines Aufhängepunktes 1 an einem geeigneten Ast des beispielsweise
für Baumschnittvorgänge zu bearbeitenden Baumes. Über den Aufhängepunkt
1 des Astes ist, wie dies der 1 zu entnehmen
ist, ein seilartiges Befestigungselement 2 schlaufenartig gelegt.
In der dargestellten Ausführungsform besteht das Befestigungselement
2 aus einem Seil, welches an seinem einen freien Ende 3 zu einer
Öse 4 geformt ist, durch die sich ein erstes Halteglied 5 in Form
eines Metallringes erstreckt. An Stelle eines Metallringes kann selbstverständlich
auch ein üblicher Karabinerhaken Verwendung finden, sofern die entsprechende erste
Durchgreiföffnung 6 am Halteglied vorhanden ist.
Das am anderen freien Ende des Befestigungselementes befindliche Halteglied
besitzt in seiner erfindungsgemäßen Ausgestaltung wesentliche Elemente, die es von
der einfachen Öse 4 unterscheiden und die in ihrer Wirkungskombination
eine erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung bereitstellen, welche sowohl in Bezug
auf ihre ergonomische Gestaltung als auch in Bezug auf ihre Anwendungsmöglichkeiten
bisher aus dem Stand der Technik nicht bekannt war. Wesentlichem Bestandteil des
Haltegliedes 7 ist zum einen ein Gehäuse 8, in welchem ein Klemmmechanismus
aufgenommen ist, wobei durch das Gehäuse und den Klemmmechanismus das zweite freie
Ende des Befestigungselementes hindurchgeführt ist und unterhalb des Gehäuses
8 in Form eines Seilendes 2A herabhängt.
Weiterer wesentlicher Bestandteil des Haltegliedes 7 ist
eine Umlenkvorrichtung 10, welche im Wesentlichen aus einem Aufhängeglied
11 in Form eines flachbandförmigen Trägerbandes besteht sowie eine in einem
Schäkel 13 aufgenommenen Umlenkrolle 12, wobei der Schäkel
13 eine Drehachse 18 aufweist, auf der die Umlenkrolle drehbar
gelagert ist. Der Schäkel 13 ist im Wesentlichen U-förmig ausgeführt, nimmt
an den freien Enden seiner parallelen Stege die Drehachse 18 auf und ist
mit dem die parallelen Stege verbindenden oberen, dem Gehäuse zugewandten Quersteg
innerhalb einer Öse des Aufhängegliedes 11 aufgenommen. Über die Umlenkrolle,
welche den oben angeführten Umlenkpunkt 17 bildet, ist das für die Klettervorgänge
notwendige Kletterseil 14 geführt.
Dieses Kletterseil besitzt zwei freie Enden 14A und
14B, wobei ein freies Ende 14A unmittelbar nach Überqueren des
Umlenkpunktes 17 durch die zweite Durchgreiföffnung 19 eines Sperrgliedes
16 läuft.
Das Sperrglied 16 ist in der Darstellung der Figuren als
U-förmiger Schraubschäkel ausgeführt, wobei die durch den Schäkel gebildete zweite
Durchgreiföffnung 19 in ihrem Querschnitt nicht wesentlich größer ist als
der Querschnitt des die zweite Durchgreiföffnung 19 durchlaufenden Endes
14A des Kletterseiles 14.
Das Sperrglied 16 ist über ein Zwischenglied 15,
welches im Ausführungsbeispiel ebenfalls als flachbandförmiges Textilband ausgebildet
ist am Gehäuse festgelegt. Die Länge des Zwischengliedes 15 ist dabei so
bemessen, dass sich das daran angeschlossene Sperrglied 16 in Kletterposition
der Aufhängevorrichtung immer unterhalb des durch die Umlenkrolle 12 gebildeten
Umlenkpunktes 17 befindet, damit am Sperrglied 16 unter Kletterbedingungen
keine Zugkräfte auftreten.
Die spezielle Anlenkung des Aufhängegliedes 11 im Randbereich
des Gehäuses 8 innerhalb eines Drehgelenkes 20 bewirkt, dass der
innerhalb des Gehäuses 8 angeordnete Klemmmechanismus 9 das durch
das Gehäuse geführte Seilende 2A in der dargestellten Position hält, so
dass die vom Befestigungselement 2 gebildete Schlaufe zwischen Gehäuse
8 und dem gegenüberliegenden freien Ende 3 des Befestigungselementes
2 in ihrer Größe unverändert bleibt. Der als Nase gestaltete Bereich des
Gehäuses 8, in dem sich das Drehgelenk befindet, stützt sich hierbei auf
dem als Metallring gestalteten ersten Halteglied 5 ab.
Das Gehäuse 8 mit dem darin angeordneten Klemmmechanismus
9 wird im Folgenden anhand der 2A und
2B näher erläutert.
Die 2A zeigt zunächst in vergrößerter
Schnittdarstellung das Gehäuse 8 in seiner Klemmposition, identisch der
1. Der 2A ist dabei zu
entnehmen, dass das Aufhängeglied 11, an dessen nicht dargestellten unteren
freien Ende die Umlenkrolle 12 mit dem darüber laufenden Kletterseil
14 angeordnet ist, am Gehäuse in einem Drehgelenk 20 gehalten
ist. Innerhalb des Gehäuses 8 befindet sich eine mittige Durchbrechung
21, durch welche das Seilende 2A des Befestigungselementes
2 hindurchgeführt ist. Des weiteren ist innerhalb des Gehäuses
8 eine im Wesentlichen halbkreisförmige Klemmbacke 22 aufgenommen,
die mittels eines mittig innerhalb der Klemmbacke 22 angeordneten Drehachse
23 innerhalb des Gehäuses 8 kippbar ist.
Die Funktionsweise des Klemmmechanismus 9 basiert auf der
Tatsache, dass in dem Moment, in dem Zugkräfte auf das Aufhängeglied 11
in Richtung des Pfeiles P wirken, auf Grund der asymmetrischen
Aufhängung für das Aufhängeglied 11 das Gehäuse in die in der
2A dargestellte Position entsprechend dem Pfeil Q gedreht
wird. Gleichzeitig wird das seilartige Befestigungselement 2 in Form einer
leichten S-Kurve in Folge der Drehbewegung des Gehäuses Q verformt. Diese Verformung
führt zum einen zu einer Druckbeanspruchung der kippbaren Klemmbacke 22 im oberen
Bereich des seilartigen Befestigungselementes 2 in Richtung des Pfeiles
A. Der Kipphebeleffekt auf Grund der Drehlagerung der Klemmbacke 22 führt
gleichzeitig zu einer Druckbeanspruchung auf das aus dem Gehäuse austretende Seilende
2A in Richtung des Pfeiles B. Da die Klemmbacke an ihrer geraden, zum Gehäuseinneren
gerichteten Seitenwandung eine im Querschnitt im Wesentlichen halbkreisförmig ausgebildete
Aufnahmenut 24 für das die Durchbrechung 21 innerhalb des Gehäuses
8 durchlaufende Seilende 2A aufweist, ist sowohl im Bereich des
Pfeiles A als auch im Bereich des Pfeiles B ein intensiver Kontakt zwischen Klemmbacke
22 und Seilende 2A gegeben.
Da darüber hinaus die Durchbrechung 21 innerhalb des Gehäuses
8 ebenfalls im Querschnitt halbkreisförmig gestaltet ist, können selbst
geringe Kipphebeleffekte der Klemmbacke 22, hervorgerufen durch die entsprechende
Verdrehung des Gehäuses, große Klemmkräfte aufbauen. Die Klemmwirkung des Seilendes
2A innerhalb des Gehäuses 8 kann zusätzlich dadurch erhöht werden,
dass die Aufnahmenut 24 an der Klemmbacke 22 in ihrer Breite geringfügig
kleiner bemessen ist als der Durchmesser des durch das Gehäuse 8 laufenden
Seilendes 2A. Die S-förmige Bewegung und das Verkanten des Seilendes
2A innerhalb des Gehäuses 8 führt somit gleichzeitig zu einem
möglichen Einpressen des Seilendes 2A in die Aufnahmenut 24 und
erzeugt dabei einen zusätzlichen Klemmeffekt.
Gegenüber der Darstellung der 2A ist
in der 2B das Gehäuse 8 mit dem darin aufgenommenen
Klemmmechanismus 9 in der Löse- bzw. Durchlaufposition für das Seilende
2A des Befestigungselementes 2 dargestellt. Das Aufhängeglied
11 mit dem daran gekoppelten Kletterseil 14 ist in der dargestellten
Stellung der 2B des Gehäuses 8 entlastet.
Somit kann sich das Gehäuse entsprechend des Pfeiles R der 2B
im Uhrzeigersinn verdrehen, so dass die S-förmige, verkantete Stellung des Seilendes
2A aufgehoben wird. Gleichzeitig werden die in der 2A
angesprochenen Druckkräfte in Richtung der Pfeile A und B auf das Seilendes
2A aufgehoben, so dass sich die Klemmbacke 22 in eine unbelastete
Mittelposition einpendeln kann. Diese Mittelposition stellt die Möglichkeit eines
Durchlaufes des Befestigungselementes 2 durch das Gehäuse 8 sicher.
Die Löseposition des Gehäuses ist schematisch auch der Darstellung
der 3 zu entnehmen. In der dargestellten Position kann
durch ein Ziehen am Seilende 2A eine Verkürzung der zwischen Gehäuse
8 und Aufhängepunkt 1 gebildeten Schlaufe des Befestigungselementes
2 herbeigeführt werden. Dabei ist zunächst unerheblich, ob das Seilende
14B des Kletterseiles über die Umlenkrolle 12 geführt ist. Für
eine Verstellung bzw. eine Verkleinerung der Schlaufe des Befestigungselementes
2 kommt es wesentlich darauf an, dass das Gehäuse 8 auf Grund
der Entlastung des Kletterseiles 14 in die Löseposition der Darstellung
der 2B gebracht werden kann. Das Gehäuse
8 kann hierbei so weit hochgezogen werden, dass es sich unmittelbar unterhalb
des als Aufhängepunkt 1 dienenden Astes befindet.
Auf diese Weise lässt sich die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung
auch an nicht waagerecht verlaufenden Ästen oder Trägern einsetzen. In der
5 ist schematisch die Verwendung der Aufhängevorrichtung
an einem senkrechten Stämmling 25 dargestellt. Die zwischen dem ersten
Halteglied 5 und dem Gehäuse 8 vorhandene Schlaufe des Befestigungselementes
2 ist dabei unmittelbar an den Umfang des Stämmlings 25 angelegt.
Auf diese Weise ergibt sich im Moment der Zugbeanspruchung des Kletterseiles
14 in Richtung des Pfeiles P über das Aufhängeglied 11 zum einen
eine Überführung des Gehäuses 8 in seine Klemmposition durch dessen entsprechende
Verdrehung, gleichzeitig eine Auflage der Gehäusenase an dem ersten Halteglied
5 und somit durch das enge unmittelbare Anliegen der Schlaufe des Befestigungselementes
2 an der Umfangsfläche des Stämmlings 25 eine Verkantung der Aufhängevorrichtung,
so dass ein Abrutschen trotz fehlender Astgabel und Senkrechtanordnung des Stämmlinges
vermieden wird.
Soll die in der 1 in Arbeitsposition
dargestellte Aufhängevorrichtung nach . Beendigung der Klettertätigkeit entfernt
werden, so geschieht dies auf einfache Weise mittels derjenigen Schrittabfolge,
wie sie in den 2 und 3
dargestellt ist.
2 zeigt dabei zunächst ein Zwischenstadium,
bei dem die für die Klettertätigkeit verwendeten Klettergeräte vom Kletterseil
14 gelöst worden sind. Das freie Ende 14B des Kletterseiles
14 wird anschließend durch Ziehen am anderen Ende 14A über die
Umlenkrolle 12 gezogen. Ein weiteres Ziehen am Seilende 14A bewirkt,
dass sich das Ende 14B des Kletterseiles 14, welches mit einer
Verdickung in Form einer Seilöse oder eventuell alternativ mit einem in dieser Darstellung
nicht gewählten Karabinerhaken versehen ist, in der zweiten Durchgreiföffnun
19 des Sperrgliedes 16 verhakt.
Ein weiteres Ziehen am Kletterseilende 14A führt dazu, dass
über das Zwischenglied 15 das Gehäuse 8, sofern nicht schon zwischenzeitlich
geschehen, in die Löseposition gedreht wird, wobei weitere Zugkräfte am Seilende
14A dazu führen, dass sich die durch das Aufhängeglied 11 sowie
die Umlenkrolle 12 gebildete Umlenkvorrichtung durch die erste Durchgreiföffnung
6 des Haltegliedes 5 hindurchzieht.
Dieses Stadium ist in der 4 verdeutlicht. Es
ist leicht anschaulich, dass weitere Zugkräfte am Seilende 14B über das
Zwischenglied 15 sowie das Gehäuse 8 ein Herabziehen des Befestigungselementes
2 über den Ast bewirken, was zu einem Herabfallen der gesamten Vorrichtung
auf den Boden führt. Sollten zwischen Ast und darüber gelegtem Befestigungselement
2 zu große Reibungskräfte herrschen, so kann auf Grund der Zugkräfte am
Kletterseilende 14B zunächst auch das Gehäuse 8 entlang des Seilendes
2A bis zu dem an dessen Ende befindlichen Knoten 26 herabgezogen
werden, bevor letztendlich das Befestigungselement 2 vom Ast gelöst wird.
Dies ist jedoch für die Funktion des Lösevorganges unbedeutend.
Wie aus den obigen Ausführungen deutlich wird, ist eine Aufhängevorrichtung
für ein Kletterseil geschaffen worden, die auf Grund ihrer speziellen Umlenkvorrichtung
geringstmögliche Reibungskräfte sicherstellt, die auf Grund ihres im Gehäuse
8 angeordneten Klemmmechanismus eine problemlose Verkürzung der Halteschlaufe
des Befestigungselementes 2 bis hin zum unmittelbaren Umgreifen der Schlaufe
an einem Ast, Stämmling oder dergleichen ermöglicht, und die darüber hinaus nach
Beendigung der Klettertätigkeit ein Herauslösen der Aufhängevorrichtung aus einer
Baumkrone oder einem sonstigen künstlichen Aufhängepunkt durch die mittlerweile
am Boden befindliche kletternde Person gewährleistet.