Dokumentenidentifikation |
DE10224009B4 22.07.2004 |
Titel |
Verfahren zur Zerkleinerung von Material, insbesondere von Erzen, und Wälzmühle zur Durchführung des Verfahrens |
Anmelder |
Loesche GmbH, 40549 Düsseldorf, DE; Anglo American Research Laboratories (Pty.) Ltd., Johannesburg, ZA |
Erfinder |
Meyer, Udo, Krugersdorf, SA; Felipe, Carlos, Ontario, CA; Smit, Jan Tjeerd, Johannesburg, SA; Viljoen, Richard Michael, Lützville, SA |
Vertreter |
Weber & Heim Patentanwälte, 81479 München |
DE-Anmeldedatum |
29.05.2002 |
DE-Aktenzeichen |
10224009 |
Offenlegungstag |
08.01.2004 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
22.07.2004 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.07.2004 |
IPC-Hauptklasse |
B02C 15/04
|
IPC-Nebenklasse |
B02C 23/22
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zerkleinerung von Material,
insbesondere von Erzen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Wälzmühle
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
Die Erfindung ist insbesondere für Erze, welche Edelmetalle, beispielsweise
Platin und Platinmetalle, enthalten, deren Herstellung eine relativ aufwändige Aufbereitung
mit einer Konzentrierung, beispielsweise durch Flotation, und Trennungsgänge erfordert,
vorgesehen.
Es ist bekannt, Erze und Mineralien, welche aus dem Abbau als Schüttgut
in einem Korngrößenbereich von beispielsweise 400 mm bis 35 mm vorliegen, in mehreren
Schritten zu einem Mahlprodukt zu zerkleinern, welches maximal 20% Feingut <1 mm
und 80 bis 100% Mahlgut <8 mm enthält. In einem ersten Schritt wird mit Hilfe einer
Brechervorrichtung das Aufgabegut von ca. 400 mm auf ca. 65 mm Korngröße zerkleinert.
Dieses vorgebrochene Mahlgut wird einer zweiten Zerkleinerung in einer Walzenmühle
bzw. Rollenpresse zugeführt und weiter zerkleinert.
Es hat sich gezeigt, dass mit dem bekannten Verfahren ein relativ
hoher Anteil Feingut und besonders fein gemahlene Partikel produziert werden, welche
die nachfolgenden Aufbereitungsprozesse, insbesondere die Flotation, nachteilig
beeinflussen und die Herstellungskosten erhöhen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Zerkleinerung von Material, insbesondere von Erzen und Mineralien, zu schaffen,
welche eine kostengünstige Zerkleinerung ermöglichen und zu einer Optimierung der
nachfolgenden Aufbereitungsverfahren und Reduzierung der Herstellungskosten der
aus den Erzen und Mineralien zu gewinnenden wertvollen Bestandteile führen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in Bezug auf das Zerkleinerungsverfahren
durch die Merkmale des Anspruchs 1 und in Bezug auf die Vorrichtung durch die Merkmale
des Anspruchs 9 gelöst. Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den
Unteransprüchen und in der Figurenbeschreibung enthalten.
Ein Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, die Zerkleinerung
von Erzen und Mineralien in einer Wälzmühle durchzuführen und diese derart zu modifizieren,
dass eine Zerkleinerung ohne bzw. mit einer geringstmöglichen Einleitung von Scherkräften
erfolgt.
Es wurde durch Versuchsmahlungen festgestellt, dass mit einer Wälzmühle,
insbesondere mit einer Luftstrom-Wälzmühle vom Loesche-Typ, in welcher eine nichtscherende
Vermahlung durchgeführt wird, ein Mahlgut produziert werden kann, welches überraschenderweise
einen besonders geringen Feingutanteil aufweist.
Die Vorteile eines derartigen Mahlproduktes zeigen sich in den nachfolgenden
Aufbereitungsprozessen und insbesondere in der Flotation, welche effektiver und
kostengünstiger durchführbar ist. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die erfindungsgemäße
scherkräftefreie Vermahlung mit einem geringerem Energieverbrauch und Verschleiß
der Mahlbahn und der Mahlwalzen der Wälzmühle verbunden ist.
Es ist von Vorteil, dass eine nichtscherende Zerkleinerung durch Mahlwalzen,
beispielsweise zwei einander gegenüberliegend angeordnete Mahlwalzen, erfolgen kann,
welche in einer reinen Rollbewegung auf dem von dem zu zerkleinernden Material auf
einer Mahlbahn eines Mahltellers oder einer Mahlschüssel abrollen, so dass im Wesentlichen
nur Druckkräfte, jedoch keine oder nur minimale Scherkräfte auf das Mahlbett einwirken.
Indem die Zerkleinerung durch Druckkräfte erfolgt, wird die Bildung von Fein- und
Feinstgut verhindert und ein Mahlprodukt geschaffen, welches zu einer Optimierung
der nachfolgenden Bearbeitungsprozesse und zu einer Senkung der Herstellungskosten
für die zu gewinnenden Stoffe führt.
Es wurde gefunden, dass eine scherkräftefreie Zerkleinerung in einer
Wälzmühle durchgeführt werden kann, wenn die Mahlwalzen synchron zu dem rotierenden
Mahlteller bzw. der Mahlbahn abrollen und der Walzenweg mit dem Mahlbahnweg des
rotierenden Mahltellers übereinstimmt.
Es wird eine reine Rollbewegung und eine scherkräftefreie Vermahlung
mit einer Wälzmühle erreicht, welche entsprechend ausgebildete und mit einem definierten
Abstand zu dem Mahlteller bzw. zu der Mahlbahn angeordnete Mahlwalzen aufweist.
Eine reine Rollbewegung und eine scherkräftefreie Zerkleinerung bzw.
eine Zerkleinerung mit einem minimalen Scherkräfteeintrag in das Mahlbett wird vorteilhaft
dadurch erreicht, dass die Mahlwalzen derart angeordnet sind, dass die verlängerten
Walzenachsen mit der vertikalen Mühlenachse einen Schnittpunkt bilden, welcher in
Höhe der Oberfläche des Mahlbettes liegt und eine gedachte Horizontale der Mahlbettoberfläche
schneidet.
Zweckmäßigerweise sind die Mahlwalzen konisch ausgebildet und derart
angeordnet, dass die Mantelfläche jeder Mahlwalze und die Oberfläche des Mahltellers
bzw. der Mahlbahn horizontal und parallel zueinander verlaufen.
Eine Anordnung von Walzen zur Erreichung einer reinen Rollbewegung
ist aus der EP 0 406 644 B1 und
DE 42 02 784 A1 bekannt. Bei diesen
Walzen handelt es sich jedoch um Vorverdichtungswalzen, welche
zur Verdichtung und Homogenisierung des Mahlbettes jeweils vor den Mahlwalzen angeordnet
sind. Die Vorverdichtwalzen liegen zur Präparierung des Mahlbettes allein mit ihrem
Eigengewicht, gegebenenfalls mit Hilfe eines Federdämpfungssystems, auf dem Mahlbett
auf und sind an der Zerkleinerungsarbeit nicht beteiligt. Außerdem wird die reine
Rollbewegung der Vorverdichtwalzen dadurch erreicht, dass die Achsen der Vorverdichtwalzen
in Verlängerung einen Schnittpunkt mit der vertikalen Drehachse des Mahltellers
in der Ebene der Mahlbahn, jedoch nicht in der Ebene des Mahlbettes bilden. Die
Mahlwalzen der in den vorgenannten Druckschriften beschriebenen Luftstrom-Wälzmühlen
sind dagegen derart angeordnet, dass Scherkräfte in das Mahlbett eingetragen werden
und ein Mahlprodukt mit einem hohen Feingutanteil erzeugt wird.
Dagegen soll mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen
Wälzmühle ein möglichst feingutfreies oder zumindest feingutarmes Mahlprodukt hergestellt
werden, welches eine vorteilhafte, störungsfreie Weiterbearbeitung gewährleistet.
Es wurde gefunden, dass Wälzmühlen mit entsprechend geformten bzw.
dimensionierten und angeordneten Mahlwalzen eine scherkräftefreie Vermahlung und
Erzeugung eines Mahlproduktes in der gewünschten Korngrößenverteilung gewährleisten,
wenn ein Mahlbett mit einer Mahlbetthöhe im Bereich von, 1 mm bis 150 mm eingestellt
wird.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, die reine Rollbewegung der Mahlwalzen
und den erfindungsgemäßen Schnittpunkt der Mahlwalzenachsen mit der vertikalen Mühlenachse
und der Horizontalen der Mahlbettoberfläche mit Hilfe von entsprechend dimensionierten
Mahlwalzen und/oder mit in einem entsprechenden Neigungswinkel angeordneten Mahlwalzen
zu erreichen.
Grundsätzlich kann die Wälzmühle als eine Überlaufmühle ausgebildet
sein. Das durch eine reine Rollbewegung der Mahlwalzen zerkleinerte Mahlprodukt
gelangt dann, gegebenenfalls mit entsprechenden Austragsvorrichtungen, über den
Staurand des Mahltellers und wird einer nachfolgenden Klassierung, beispielsweise
Sieben oder Sichtern, zugeführt.
Vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Zerkleinerung in einer Luftstrom-Wälzmühle,
insbesondere vom Loesche-Typ durch geführt werden, bei welcher ein Sichter in das
Mühlengehäuse integriert ist und nicht genügend zerkleinertes Material auf den Mahlteller
zurückgeführt wird, während das Mahlprodukt in der gewünschten Korngrößenverteilung
im Fluidstrom ausgetragen wird.
Die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Zerkleinerungsverfahren
und der erfindungsgemäßen Wälzmühle nicht näher beschriebenen Parameter und konstruktiven
Angaben können in der herkömmlichen Weise ermittelt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhang einer Zeichnung weiter erläutert;
in dieser zeigt:
1 einen prinzipiellen Aufbau einer Luftstrom-Wälzmühle,
2 eine erfindungsgemäße Wälzmühle mit
zwei Mahlwalzen;
3 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Verfahrens anhand einer ausschnittsweise dargestellten Wälzmühle;
4 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Verfahrensprinzip anhand unterschiedlich angeordneter Mahlwalzen;
5 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Verfahrens anhand von unterschiedlich geneigten Mahlwalzen und
6 eine schematische Darstellung des Verfahrens
anhand unterschiedlich dimensionierter Mahlwalzen.
1 zeigt eine Wälzmühle 2, welche
als Luftstrom-Wälzmühle ausgebildet ist und oberhalb eines Mahlraumes
20 mit einem rotierenden Mahlteller 3, einer Mahlbahn
4 und Mahlwalzen 5 einen Sichtraum 22 mit einem Sichter
23 aufweist. Der Mahlteller 3, welcher auch als Mahlschüssel bezeichnet
werden kann, wird von einem Antrieb 24 angetrieben und rotiert um eine
vertikale Mühlenachse 12. Mahlgut (nicht dargestellt) wird von oben oder
auch von der Seite zugeführt und zwischen dem Mahlteller 3 und den federnd
angepressten Mahlwalzen 5 zerkleinert. Die Mahlwalzen 5 sind konisch
ausgebildet und in einem vorgebbaren Abstand oberhalb des Mahltellers
3 bzw. der Mahlbahn 4 angeordnet. Die federnde Anpressung erfolgt
über einen Schwinghebel 25 und eine damit zusammenwirkende Hydraulikzylindereinrichtung
26.
Die Mahlwalzen 5 rotieren um eine Mahlwalzenachse
15, wobei sie allein durch Reibschluss mit dem Mahlteller 3 bzw.
dem durch das zu zerkleinernde Material gebildete Mahlbett (nicht dargestellt) abrollen.
Über einen Zufuhrkanal 27 wird ein Fluid, insbesondere Luft, zugeführt
und gelangt über einen Düsenkranz 28 in den Mahlraum. Über einen Staurand
14 abgeschleudertes Grobkorn und das fertig zerkleinerte Mahlprodukt gelangen
als Mahlgut-Fluid-Gemisch 29 in den Sichtraum 22. Grobkorn wird
im Sichter 23 abgewiesen und gelangt wieder auf den Mahlteller
3, während das fertig zerkleinerte Mahlprodukt über einen Auslass
30 ausgetragen werden.
1 verdeutlicht, dass ein Schnittpunkt
der verlängerten Walzenachsen 15 oberhalb des Mahltellers 3 und
eines von den Mahlwalzen 5 verdichteten Mahlbettes (nicht dargestellt)
liegt. Die Zerkleinerung erfolgt deshalb unter Einwirkung von Scherkräften und bewirkt
einen hohen Anteil an Fein- und Feinstgut im Mahlprodukt. Eine derartige Vermahlung
wirkt sich nachteilig auf die erforderlichen Energiekosten sowie auf den Verschleiß,
insbesondere der Mahlwalzen 5 und der Mahlbahn 4 des Mahltellers
3 aus.
Bei der Vermahlung von Erzen mit hochwertigen Bestandteilen, beispielsweise
von Platinerzen, Chromerzen, Nickel- und Zinkerzen, kann der hohe Zerkleinerungsgrad
und/oder hohe Anteil an Feinstgut zu einer Beeinträchtigung der nachfolgenden Verarbeitungsprozesse,
beispielsweise der Flotation und Ausschlämmverfahren, führen und dadurch die Herstellungskosten
erhöhen.
2 zeigt in einem Ausschnitt eine erfindungsgemäße
Wälzmühle 2. Diese Wälzmühle 2 kann analog zur 1
als Luftstrom-Wälzmühle oder auch als Überlaufmühle ausgebildet sind. Wesentlich
sind Ausbildung, Anordnung sowie Dimensionierung und Neigung bzw. Konizität der
Mahlwalzen 5 in Relation zur Größe des Mahltellers 3 bzw. zum
Radius rM der Mahlbahn 4, welche derart aufeinander abgestimmt
sind, dass die Mahlwalzen 5 in einer reinen Rollbewegung abrollen und ein
feingutarmes bzw. feingutfreies Mahlprodukt durch eine scherkräftefreie Vermahlung
produziert wird.
2 und 3
verdeutlichen eine bevorzugte Anordnung und Ausbildung der Mahlwalzen
5. Um die Einleitung von Scherkräften zu vermeiden und eine reine Rollbewegung
der Mahlwalzen 5 mit Einleitung von Druckkräften auf das Mahlbett
7 zu erreichen, sind die Mahlwalzen 5 derart ausgebildet und mit
einem Neigungswinkel &agr; angeordnet, dass von den Walzenachsen 15, der
vertikalen Mühlenachse 12 und einer Horizontalen 8 in Höhe Hm
der Oberflächenebene des Mahlbettes 7 ein Schnittpunkt P gebildet ist.
Es wurde in Versuchen in einer Labormühle, welche gemäß
2 und 3 ausgebildet
war, festgestellt, dass bei gleichem Aufgabegut und im Übrigen gleichen Parametern
mit einer den Bedingungen gemäß 2 und 3
entsprechenden Ausbildung des Schnittpunktes P ein Mahlprodukt mit erheblich geringerem
Feinstgut bzw. ein nahezu feingutfreies Mahlprodukt erreicht werden konnte.
Durch die in 3 gezeigte reine Rollbewegung
mit einer synchronen Geschwindigkeit des Mahltellers 3 bzw. der Mahlbahn
4 und der Mahlwalzen 5 wurde bei einem Aufgabegut mit der Korngrößenverteilung
von 90% > 75 &mgr; ein Mahlgut erreicht, welches im Vergleich zu dem Mahlprodukt
bei herkömmlicher Anordnung der Mahlwalzen und Einleitung von Scherkräften wesentlich
weniger Feingut mit einer Partikelgröße < 30 &mgr; enthält.
Durch vergleichende Mahlverfahren in einer Labormühle wurde festgestellt,
dass bei gleichem Aufgabegut der Energieverbrauch bei der erfindungsgemäßen Mahlung
bis etwa 40% geringer ist als bei dem herkömmlichen Mahlprozess.
3 veranschaulicht die reine Rollbewegung
der Mahlwalzen 5 auf dem von dem zu zerkleinernden Mahlgut gebildeten Mahlbett
7, der Höhe Hm, die Einleitung von Scherkräften und die synchronen
Geschwindigkeiten von Mahlbahn 4 und Mahlwalze 5.
Die 4 bis 6
zeigen die Möglichkeiten, um Wälzmühlen zur Durchführung einer scherkräftefreien
Vermahlung zu modifizieren.
4 veranschaulicht gleichzeitig das erfindungsgemäße
Verfahrensprinzip, indem durch eine Größenänderung des Mahltellers 3 und
einer damit einhergehenden Änderung des Mahlbahnradius rM eine reine
Rollbewegung einer gleichen Mahlwalze 5 und dadurch eine scherkräftefreie
Zerkleinerung erreicht werden kann. Die reine Rollbewegung ohne Gleitbewegung wird
dadurch erreicht, dass Differenzgeschwindigkeiten bzw. Differenzen zwischen dem
Walzenweg und dem Mahlbahnweg, welche bei einem zu geringen Mahlbahnradius rM1
und rM2 der rechten und mittleren Mahlwalze 5 der
3 auftreten, vermieden werden. Erst bei einem Mahlbahnradius
rM3 schneidet die Mahlwalzenachse 15 die Horizontale
8 der Mahlbettoberfläche im Bereich der Mühlenachse 12.
5 zeigt eine weitere Möglichkeit, eine
scherkräftefreie oder scherkräftearme Zerkleinerung in einer Wälzmühle durchzuführen.
Während die auf der linken Seite dargegestellte Mahlwalze 5 aufgrund ihrer
Ausbildung und des Neigungswinkels &agr; mit ihrer Walzenachse 15 die Mühlenachse
12 in einem deutlichen Abstand oberhalb des Mahlbettes 7 schneidet,
ist die rechte Mahlwalze 5 für eine scherkräftefreie Vermahlung angeordnet
und ausgebildet. Der Neigungswinkel &agr; ist geringer bzw. die Konizität der Mahlwalze
5 verändert, so dass die Walzenachse 15 der rechten Mahlwalze
5 die Mühlenachse 12 im Bereich einer Horizontalen 8
der Oberflächenebene des Mahlbettes 7 im Punkt P schneidet.
6 zeigt eine weitere Möglichkeit für
die Ausbildung einer Mahlwalze für eine scherkärftefreie Vermahlung. Die linke Mahlwalze
5 ist dabei wieder in der herkömmlichen Weise für eine scherende Zerkleinerung
angeordnet und ausgebildet. Die rechte Mahlwalze 5 dient dagegen der scherkräftefreien
Vermahlung und weist zwecks Ausbildung des Schnittpunktes P in Höhe Hm
des Mahlbettes 7 einen geänderten, nämlich geringeren Walzendurchmesser
bzw. einen veränderten Neigungswinkel &agr; auf.
Die 4 bis 6
zeigen, dass durch eine Änderung bzw. Anpassung der Mahlwalzen- und Mahltellergeometrie
in Verbindung mit einer entsprechenden Mahlbetthöhe eine scherkräftefreie Vermahlung
durchgeführt werden kann.
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Anspruch[de] |
- Verfahren zur Zerkleinerung von Material, insbesondere von Erzen, bei
welchem das Material als Schüttgut einer Walzmühle (2) zugeführt und mit
Hilfe von Mahlwalzen (5), welche auf einer Mahlbahn (4) eines
Mahltellers (3) abrollen, zerkleinert und ausgetragen wird, dadurch
gekennzeichnet, dass das zugeführte Material in der Walzmühle (2) einer
scherkräftfreien Mahlung unterzogen und zu feingutarmen bis feingutfreiem Mahlgut
zerkleinert wird, wobei ein Mahlbett (7) mit einer einstellbaren
Höhe Hm im Bereich zwischen 1 mm und 150 mm eingestellt wird und die
Mahlwalzen (5) derart dimensioniert und angeordnet werden, dass von den
verlängerten Walzenachsen (15) sowie von der vertikalen Mühlenachse (12)
und einer Horizontalen (8) in Höhe Hm des Mahlbettes (7)
ein gemeinsamer Schnittpunkt P gebildet wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mahlwalzen
(5) derart dimensioniert und angeordnet werden, dass sie einen Mahlbahnradius
rM aufweisen, bei welchem keine Differenzgeschwindigkeiten zwischen dem
großen und kleinen Walzendurchmesser entstehen.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das zuzuführende Material nach einer Vorzerkleinerung und Klassierung in der
Wälzmühle (2} scherkräftefrei zerkleinert wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das zuzuführende Material ein Erz mit einer Aufgabekorngröße im Bereich von
400 mm bis 35 mm ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das in der Wälzmühle (2) scherkräftefrei zerkleinerte, feingutarme
bis feingutfreie Mahlgut in nachgeschalteten Sieben, Sichtsystemen, Flotationsapparaten,
Hydrozyklonen klassiert wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Material in einer Luftstrom-Wälzmühle scherkräftefrei zerkleinert und in
einem Mahlgut-Fluidstrom (29) einem in die Wälzmühle (2) integrierten
Sichter (23) zugeführt wird, in welchem nicht genügend zerkleinertes Grobkorn
abgetrennt und einer erneuten Zerkleinerung zugeführt wird und aus welchem das feingutarme
bis. feingutfreie Mahlgut im Fluidstrom ausgetragen wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Material in einer als Überlaufmühle ausgebildeten und mit einem entsprechenden
Staurand und Austragseinrichtungen versehenen Wälzmühle scherkräftefrei zerkleinert
und das über den Staurand überlaufende Mahlgut von dem nicht genügend zerkleinerten
Material getrennt und weiter aufbereitet wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass als Material ein Erz, wie Platinerz, Nickelerz, Zinkerz, Chrom- und Eisenerz,
in der Wälzmühle scherkräftefrei zerkleinert und nachfolgend weiter aufbereitet
wird.
- Wälzmühle zur Zerkleinerung von Material, insbesondere zur Aufbereitung
von Erzen, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit
einem um eine vertikale Mühlenachse (12) rotierenden, horizontalen Mahlteller
(4) und stationären, drehbar gelagerten Mahlwalzen (5), welche
federnd gegen ein auf dem Mahlteller (3) von dem zu zerkleinernden Material
gebildetes Mahlbett (7) anpressbar sind und auf diesem abrollen, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mahlwalzen (5), welche konisch ausgebildet sind,
derart dimensioniert und angeordnet sind, dass von den verlängerten Walzenachsen
(15) sowie von der vertikalen Mühlenachse (12) und einer Horizontalen
(8) in Höhe Hm des Mahlbettes (7) ein gemeinsamer Schnittpunkt
P gebildet ist, wobei die Mahlwalzen (5) mit einer reinen Rollbewegung
auf dem von dem zu zerkleinernden Material gebildeten Mahlbett (7) abrollen
und in einer scherkräftefreien Zerkleinerung oder einer Zerkleinerung mit einem
minimalen Scherkräfteeintrag ein feingutfreies oder feingutarmes Mahlgut herstellbar
ist.
- Wälzmühle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelflächen
der Mahlwalzen (5) und die Oberfläche des Mahltellers (3) bzw.
der Mahlbahn (4) jeweils horizontal und parallel zueinander verlaufen.
- Wälzmühle nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Mahlbett (7) mit einer Höhe Hm im Bereich zwischen
1 mm und 150 mm einstellbar ist.
- Wälzmühle nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass durch eine Änderung der Konizität und/oder des Walzenradius und/oder des Neigungswinkels
&agr; der Mahlwalzen (5) der Schnittpunkt P in Höhe Hm des Mahlbettes
(7) einstellbar ist.
- Wälzmühle nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass durch Änderung des Mahlbahnradius rM der Schnittpunkt P in Höhe
Hm des Mahlbettes (7) einstellbar ist.
- Wälzmühle nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass durch Änderung der Höhe Hm des Mahlbettes (7) der Schnittpunkt
P einstellbar ist.
- Wälzmühle nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass sie als eine Überlaufmühle ausgebildet ist,
- Wälzmühle nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass sie als eine Luftstrom-Wälzmühle ausgebildet ist und einen integrierten Sichter
(23) aufweist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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