Materialien, wie mittels Gasphasenabscheidung nach chemischem Verfahren
erhaltener Diamantfilm (CVD Diamant), polykristalliner Diamant, (PCD), kristallines
Bornitrid (CBN) und polykristallines Bornitrid (PCBN) gehören zu den härtesten bekannten
Materialien. Schneidwerkzeuge, die mit Einsätzen einer Spitze aus PCD oder anderen
harten Materialien hergestellt sind, sind schwierig herzustellen. Übliche Schneidwerkzeugverfahren
benötigen zwei Schleifoperationen, einen Grobschliff und einen Feinschliff, die
mit verschiedenen Schleifrädern durchgeführt werden. Viele der herkömmlichen Schleifwerkzeuge,
die zum Grob- und Feinschleifen dieser Materialien eingesetzt werden, enthalten
metallgebundenes Superschleifmittel. Metallgebundene Schleifwerkzeuge schleifen
im allgemeinen weniger Teile pro Stunde als glasgebundene Werkzeuge.
Glasgebundene Werkzeuge mit Superschleifmittel haben attraktive Temperatureigenschaften,
neigen jedoch dazu, spröde zu sein, und nutzen sich schneller ab als metallgebundene
Werkzeuge. Des weiteren können glasgebundene Diamantwerkzeuge Nutzleistungsnachteile
aufweisen, die durch eine schlechte Bindung von Diamant mit Glas verursacht werden.
Außerdem erfordern bestehende Verfahren zur Herstellung glasgebundener Diamantwerkzeuge
üblicherweise hohe Temperaturen, lange Zyklen und nicht-oxidierende oder reduzierende
Atmosphären.
Es besteht daher ein Bedarf an Schleifwerkzeugen, die zum Grob- und
Feinschleifen harter Werkstücke in der Lage sind, sowie an Verfahren zur Herstellung
solcher Werkzeuge, welche die oben genannten Schwierigkeiten vermindern oder eliminieren.
Die Erfindung betrifft allgemein ein Schleifwerkzeug und ein Verfahren
zur Herstellung eines Schleifwerkzeugs.
Das Schleifwerkzeug enthält einen Kornbestandteil aus Superschleifmittel,
einen Füllmittelbestandteil, der Hohlkörper enthält, und einen Glasbindungsbestandteil.
Der Glasbindungsbestandteil enthält Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Schleifwerkzeug einen Kern und
einen Schleifrand an der äußeren Begrenzung des Kerns. Nach einer anderen Ausführungsform
enthält das Schleifwerkzeug einen Glasbindungsbestandteil, der bei einer Temperatur
von weniger als etwa 850°C gebrannt wird.
Das Verfahren zur Herstellung eines Schleifwerkzeugs beinhaltet das
Vereinen eines Kornbestandteils aus Superschleifmittel, eines Füllmittelbestandteils
und eines Glasbindungsbestandteils, der Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide
enthält. Die vereinten Bestandteile werden bei einer Temperatur in einem Bereich
zwischen etwa 600°C und etwa 850°C gebrannt. Die erhaltenen gebrannten Bestandteile
können an einem Kern befestigt werden.
Das erfindungsgemäße Schleifwerkzeug kann dazu verwendet werden, Schneidwerkzeugeinsätze
zu schleifen. Ein Verfahren zum Schleifen eines Schneidwerkzeugeinsatzes auf Diamantbasis
umfaßt die Auswahl eines wie oben beschriebenen Schleifwerkzeugs, das Inkontaktbringen
des Schleifwerkzeugs mit dem Einsatz und das Schleifen der Kante des Einsatzes.
Die durch das erfindungsgemäße Verfahren erhaltene Kante des Einsatzes ist im wesentlichen
frei von Splittern und/oder Unregelmäßigkeiten.
Die Erfindung weist zahlreiche Vorteile auf. Beispielsweise gewährleistet
die Glasbindung üblicherweise eine gute Bindung zwischen Glas und Diamant, was zu
einem Schleifwerkzeug führt, das zur Grobbehandlung und zum Präzisionsschleifen
harter Materialien, wie polykristallinem Diamant, Diamantfilm, Bornitrid, Keramikmaterialien
und gehärteten Metallen, gut geeignet ist. Für den Gebrauch kann das Schleifwerkzeug
an einem Metallkern befestigt werden und es bietet im allgemeinen verbesserte Produktivität,
gute Kantenqualität und verminderte Radabnutzung. Das selbe Schleifwerkzeug kann
zum Grobschleifen und für Feinschliffverfahren eingesetzt werden. Das erfindungsgemäße
Verfahren kann bei relativ niedrigen Temperaturen durchgeführt werden und es kann
relativ kurze Durchwärmzeiten (oder Brennzeiten) einsetzen. Außerdem kann die Notwendigkeit
für nicht-oxiderende Atmosphären, wie Stickstoffgas oder eine Quelle reduzierenden
Kohlenstoffs, beim Herstellungsprozeß erheblich vermindert oder eliminiert werden.
Die Erfindung betrifft allgemein Schleifwerkzeuge. Beispiele für Schleifwerkzeuge
sind Räder, Scheiben, Radsegmente, Steine und Abziehsteine. Die Erfindung betrifft
auch ein Verfahren zur Herstellung von Schleifwerkzeugen.
Das erfindungsgemäße Schleifwerkzeug enthält einen Superschleifkornbestandteil,
einen Füllmittelbestandteil, der Hohlkörper enthält, und einen Glasbindungsbestandteil,
der Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide enthält. Im allgemeinen ist das
Schleifwerkzeug ein gebundenes Schleifwerkzeug, im Gegensatz beispielsweise zu einem
beschichteten Schleifwerkzeug.
„Superschleifmittel", wie der Begriff hier verwendet wird,
bedeutet ein Schleifmittel mit einer Härte, gemessen auf der Knoop Härteskala, von
mindestens der von kubischem Bornitrid (CBN), d.h. einem K100-wert von
mindestens 4700. Neben kubischem Bornitrid sind andere Beispiele für Superschleifmittelmaterialien
natürlicher und synthetischer Diamant. Geeignete Diamant- oder kubische Bornitridmaterialien
können kristallin oder polykristallin sein. Vorzugsweise ist das Superschleifmittelmaterial
Diamant.
Das Superschleifinittelmaterial liegt in Form von Körnern, auch als
„Grit" bekannt, vor. Der erfindungsgemäße Kornbestandteil
aus Superschleifmittel kann kommerziell erhalten oder kundenspezifisch angefertigt
werden. Im allgemeinen weist das bei der vorliegenden Erfindung eingesetzte Superschleifmittel
eine durchschnittliche Partikelgröße in einem Bereich von zwischen etwa 0,5 Mikrometern
(Mikron, &mgr;m) und etwa 500 &mgr;m auf. Vorzugsweise liegt die Partikelgröße in
einem Bereich von zwischen etwa 2 &mgr;m und etwa 200 &mgr;m.
Gemäß einer Ausführungsform ist der Superschleifkornbestandteil in
einer Menge von mindestens etwa 5 Volumen-% des Superschleifmittelwerkzeugs vorhanden.
Gemäß einer anderen Ausführungsform ist der Kornbestandteil aus Superschleifmittel
in einer Menge in einem Bereich von zwischen etwa 5 und etwa 50 Volumen-% des Superschleifmittelwerkzeugs,
mehr bevorzugt zwischen etwa 20 und etwa 50 Volumen-% des Superschleifmittelwerkzeugs,
vorhanden.
Der Glasbindemittelbestandteil enthält Zinkoxid (ZnO) und mindestens
zwei Alkalimetalloxide. Glasbindungen werden üblicherweise durch Schmelzen von Rohmaterialien,
wie Siliciumoxid (SiO-), Ton, Feldspat und anderen Materialien, die kombiniert und
verarbeitet werden können, hergestellt, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Sobald
ein Glas hergestellt worden ist, kann es zu einem Pulver vermahlen werden, das im
allgemeinen als „Fritte" bekannt ist. Siliciumoxid-Aluminiumoxid-Glasbindungen
werden im allgemeinen in glasgebundenen Schleifwerkzeugen verwendet.
Gemäß einer Ausführungsform ist der Glasbindemittelbestandteil in
einer Menge von nicht mehr als etwa 28 Volumen-% des Schleifwerkzeugs vorhanden.
Gemäß einer anderen Ausführungsform ist der Glasbindemittelbestandteil in einem
Bereich von zwischen etwa 14 und etwa 28 Volumen-% des Schleifwerkzeugs vorhanden,
mehr bevorzugt etwa 15 bis etwa 22 Volumen-% des Superschleifmittelwerkzeugs.
Die hier verwendete Glasbindung enthält ZnO in einer Menge von etwa
1–6 Gewichts-% des Glasbindungsbestandteils. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
ist das ZnO in einer Menge von etwa 2–4 Gewichts-% des Glasbindungsbestandteils
vorhanden.
Beispiele für geeignete Alkalimetalloxide und geeignete Menge an Alkalimetalloxiden
des Glasbindungsbestandteils schließen Natriumoxid (Na2O, etwa 3–6
Gewichts-%), Kaliumoxid (K2O, etwa 4–7 Gewichts-%) und Lithiumoxid
(Li2O, etwa 1–5 Gewichts-%) mit ein. Gemäß einer Ausführungsform
enthalten die Alkalimetalloxide des Glasbindungsbestandteils Natriumoxid und Kaliumoxid.
Gemäß einer anderen Ausführungsform enthält das Alkalimetalloxid des Glasbindungsbestandteils
des weiteren Lithiumoxid.
Gemäß einer Ausführungsform beträgt die Menge der kombinierten Alkalimetalloxide
etwa 5–15 Gewichts-%, vorzugsweise 8–12 Gewichts-% des Glasbindungsbestandteils.
Gemäß einer anderen Ausführungsform ist die Menge der kombinierten Alkalimetalloxide
größer als etwa 9 Gewichts-% des Glasbindungsbestandteils.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform enthält der Glasbindungsbestandteil
weiterhin Bariumoxid (BaO) in einer Menge von 1–6 Gewichts-%. Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform ist Bariumoxid in einer Menge von etwa 2–4
Gewichts-% des Glasbindungsbestandteils vorhanden. Gemäß einer ganz besonders bevorzugten
Ausführungsform beträgt die gemeinsame Menge an Zinkoxid und Bariumoxid mindestens
etwa 5 Gewichts-% des Glasbindungsbestandteils.
Der Glasbindungsbestandteil kann auch Siliciumoxid (SiO2),
Aluminiumoxid (Al2O3), Boroxid (B2O3),
Calciumoxid (CaO), Magnesiumoxid (MgO) und Nickeloxid (NiO) sowie andere üblicherweise
in geringen Mengen in Glaszusammensetzungen vorhandene Oxide enthalten.
Gemäß einer Ausführungsform enthält der Glasbestandteil eine Fritte
eines bei niedriger Temperatur gebrannt werdenden Glases auf Siliciumoxid-Aluminiumoxid-Basis.
Das Aluminiumoxid kann in dem Glasbestandteil in einer Menge in einem Bereich von
zwischen etwa 1 und etwa 10 Gewichtsprozent vorhanden sein. Die Gesamtmenge an Siliciumoxid
und Aluminiumoxid reicht im allgemeinen von etwa 51 bis etwa 80 Gewichtsprozent.
In einem Beispiel enthält der Glasbindemittelbestandteil zwischen
etwa 50 und 70 Gewichtsprozent, vorzugsweise zwischen etwa 55 und etwa 65 Gewichtsprozent,
an SiO2; zwischen etwa 16 und etwa 25, vorzugsweise zwischen etwa 18
und 22 Gewichtsprozent an B2O3; zwischen etwa 5 und etwa 15
Prozent, vorzugsweise zwischen etwa 8 und etwa 12 Prozent, an Alkalimetalloxiden;
zwischen etwa 1 und etwa 6 Gewichtsprozent, vorzugsweise zwischen etwa 2 und etwa
4 Gewichtsprozent, BaO; und zwischen etwa 1 und etwa 6 Gewichtsprozent, vorzugsweise
zwischen etwa 2 und etwa 4 Gewichtsprozent, ZnO. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Glasbindung mit dem Schleifkorn bei einer Temperatur von unterhalb 850°C
schmelzend verbunden. Unter schmelzend verbunden ist gemeint, daß der Glasbindemittelbestandteil
geschmolzen wird, um das Schleifkorn zu bedecken und an diesem zu haften, was, nach
Abkühlung, zu einem gebundenen Schleifartikel führt.
Der Füllmittelbestandteil des erfindungsgemäßen Schleifwerkzeugs umfaßt
Hohlkörper. Wie er vorliegend verwendet wird, bedeutet der Begriff „hohl",
daß ein leerer Raum oder ein Hohlraum innerhalb einer Wand vorliegt, die für Flüssigkeiten
im wesentlichen undurchlässig ist. Hohlkörper können jede Form aufweisen. Ein Beispiel
für eine geeignete Form ist eine kugelförmige Gestalt. Gemäß einer Ausführungsform
weisen Hohlkörper des Füllmittelbestandteils ein Hohlraumvolumen in einem Bereich
von etwa 30 und etwa 75 % auf. Gemäß einer Ausführungsform liegt die Druckfestigkeit
der Hohlkörper in einem Bereich zwischen etwa 2000 psi und etwa
5000 psi.
Beispiele für geeignete Materialien der Hohlkörper schließen Glaskeramik-Mullit,
Aluminiumoxid, Glas, keramische Blasen und Kugeln mit ein. Hohlkörper, die dem Zerdrücken
während des Formvorgangs und des Brennens des Schleifwerkzeugs widerstehen, sind
bevorzugt. Geeignete Hohlkörper werden von Environsphere Co. Zeeland Industries,
3-M Speciality Materials und von der PQ Corp. geliefert. In einem Beispiel sind
die Hohlkörper Z-Light SpheresTM Ceramic Microspheres, hergestellt von
3-M Speciality Materials.
Gemäß einer Ausführungsform haben die Hohlkörper einen durchschnittlichen
Durchmesser in einem Bereich von zwischen etwa 10 &mgr;m und etwa 150 &mgr;m. Vorzugsweise
weisen mindestens etwa 90 % der Hohlkörper eine Partikelgröße in einem Bereich von
zwischen etwa 20 &mgr;m und etwa 120 &mgr;m auf.
Gemäß einer Ausführungsform sind die Hohlkörper in dem Schleifwerkzeug
in einer Menge von mindestens etwa 10 Volumen-% vorhanden. Gemäß einer anderen Ausführungsform
sind die Hohlkörper in dem Schleifwerkzeug in einer Menge in einem Beriech von zwischen
etwa 10 und etwa 30 Volumen-% vorhanden. Schleifwerkzeuge, die mindestens 90 Gewichtsprozent
intakter Hohlkörper enthalten, sind bevorzugt.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung enthält das Schleifwerkzeug
mindestens etwa 15 Volumen-% Hohlraum, wobei der Hohlraum der Hohlkörper darin nicht
enthalten ist. Der Hohlraum kann beispielsweise offene Porosität des Schleifwerkzeugs
sein.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt das Kombinieren eines Kornbestandteils
aus Superschleifinittel, eines Füllmittelbestandteils mit Hohlkörpern sowie eines
Frittenbindungsbestandteils, der Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide
enthält. Die Hohlkörper können sortiert werden, um zerbrochene Stücke zu entfernen.
Die vereinigten Bestandteile werden bei einer Maximaltemperatur in
einem Bereich von zwischen etwa 600°C und etwa 850°C gebrannt. Gemäß einer
Ausführungsform werden die kombinierten Bestandteile für eine Zeitdauer in einem
Bereich von zwischen etwa 2 und etwa 7 Stunden gebrannt. Der gesamte Brennzyklus
dauert etwa 12 Stunden. Bei solch relativ niedrigen Glasbrenntemperaturen beträgt
die für einen Glasbindungsbestandteil enthaltend Siliciumoxid, Zinkoxid, gemischte
Alkalimetalloxide und BaO benötigte Brennzykluszeit ziemlich unerwarteterweise die
Hälfte der Zeit, die für kommerzielle Glasbindungen benötigt werden, die für Schleifwerkzeuge
verwendet wird, die Diamantkorn enthalten.
Gemäß einer spezifischen Ausführungsform werden die kombinierten Bestandteile
in einer Umgebungsluftatmosphäre gebrannt. Wie er hier verwendet wird bedeutet der
Ausdruck „Umgebungsluftatmosphäre" Luft aus der Umgebung ohne Behandlung.
Gemäß einer Ausführungsform werden die Bestandteile durch mechanisches
Mischen kombiniert. Zusätzliche Inhaltsstoffe, wie beispielsweise organische Bindemittel,
können zugegeben werden, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Die Bestandteile können
schrittweise oder in einem einzelnen Schritt zugegeben werden. Wahlweise kann die
erhaltene Mischung gesiebt werden, um Agglomerate zu entfernen, die sich während
des Mischens gebildet haben können.
Die Mischung wird zum Pressen in eine geeignete Form gegeben. Üblicherweise
werden geformte Stempel verwendet um die Mischung abzudichten. In einem Beispiel
werden die kombinierten Bestandteile in eine Gestalt geformt und gepreßt, die für
einen Schleifradrand geeignet ist. Das Pressen kann durch jedes Mittel, wie durch
Kaltpressen oder durch Warmpressen, erfolgen. Form- und Preßverfahren, welche ein
Zerbrechen der Hohlkörper vermeiden, sind bevorzugt.
Kaltpressen ist bevorzugt und beinhaltet im allgemeinen die Anwendung
eines Anfangsdrucks bei Raumtemperatur, der ausreicht, um den Formausbau zusammen
zu halten. Der eingesetzte Anfangsdruck ist im allgemeinen in dem Bereich von etwa
50 bis etwa 150 Tonnen. Der erhaltene Grünling des Schleifwerkzeugs wird dann gebrannt.
Wie er hier verwendet wird bedeutet der Begriff „Grünling" einen Körper,
der während des nächsten Verfahrensschritts seine Gestalt beibehält, aber nicht
genügend Festigkeit aufweist, um seine Gestalt dauernd beizubehalten. Das Brennen
kann beispielsweise für eine Dauer von weniger als 15 Stunden in Luft erfolgen sowie
bei einer Temperatur, die weniger als etwa 850°C beträgt, vorzugsweise in einem
Bereich von zwischen etwa 600°C und etwa 750°C.
Warmpressen ist beispielsweise in den US-Patenten Nr. 4,157,897 und
2,986,455 beschrieben, deren Lehren hiermit in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme
mit aufgenommen werden. Warmpressen ist auch in Kirk-Othmer, Encyclopedia of Chemical
Technology, 3rd Ed., 1979, S. 263 und in der Encyclopedia of Materials
Science and Engineering, Band 3, Pergamon Press Ltd., 1986, S. 2205–2208 beschrieben.
Gemäß einer Ausführungsform wird Druck sowohl vor als auch während des Brennens
ausgeübt. Gemäß einer anderen Ausführungsform wird Druck nur während des Brennens
ausgeübt. Gemäß einer weiteren Ausführungsform, die als „Warmprägen" bezeichnet
wird, wird Druck auf die Formanordnung ausgeübt, nachdem der Artikel aus dem Brennofen
entfernt wurde. Soweit er hier verwendet wird schließt der Ausdruck „Warmpressen"
„Warmpräge"-Verfahren mit ein. Brennen erfordert keine nicht-oxidierenden
Atmosphären.
Im allgemeinen wird, wenn Warmpressen angewandt wird, das Brennen
bei einer Temperatur von etwa 500°C bis etwa 750°C durchgeführt, und der
endgültige Formdruck liegt in einem Bereich von zwischen etwa 0,7 Tonnen pro Quadratinch
(tsi) und etwa 1,5 tsi. Die Haltezeit in der Form unter den endgültigen Temperatur-
und Druckbedingungen ist im allgemeinen weniger als etwa 10 Minuten, und vorzugsweise
in einem Bereich von zwischen etwa 4 und etwa 8 Minuten.
Formgebungs- und Druckverfahren, welche ein Zerbrechen der Hohlkörper
vermeiden, sind wesentlich. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bleiben mindestens
90 Gewichtsprozent der Hohlkörper nach der Formgebung und der Pressen intakt.
Der Schleifartikel wird aus der Form entfernt und luftgekühlt. In
einem späteren Schritt kann das gebrannte Werkzeug nach herkömmlicher Praxis geschärft
und endbehandelt und dann vor der Verwendung auf Geschwindigkeit getestet werden.
Im Einsatz umfaßt das erfindungsgemäße Schleifwerkzeug im allgemeinen
einen Schleifrand, der am äußeren Umfang eines Kerns angebracht ist. Erfindungsgemäße
Werkzeuge schließen Typ 6A2H, 1A1, 6A1, 4A2 und andere Radformen mit ein. Der Schleifrand
enthält das Schleifkorn, die Glasbindung und Füllstoffbestandteile, wie oben beschrieben.
Verfahren zum Befestigen von Schleifkorn in einem Bindemittel, z.B. geformte Schleifsegmente,
an einem Kern; sind auf dem Fachgebiet bekannt und schließen, z.B., Löten, Laserschweißen,
Kleben oder Zementieren mit ein. Zementieren ist bevorzugt.
Metall-, Keramik-, Harz- und Kombinationskerne sind auf dem Fachgebiet
bekannt. Ein Beispiel für ein geeignetes Kernmaterial für ein erfindungsgemäßes
Schleifwerkzeug ist ein Aluminium-Harz-Verbundmaterial, das im allgemeinen eine
gute Werkzeugvibrationsdämpfung gewährleistet. Gemäß einer Ausführungsform hat der
Aluminium-Harz-Kern in Gewichtsprozent die folgende Zusammensetzung: etwa 8,3 %
Phenolharz, etwa 90 % Aluminiumpulver und etwa 1,7 % Kalk. Der Kern kann, wie auf
dem Fachgebiet bekannt ist, hergestellt werden, indem Kernvorstufen in die Gestalt
des Kerns geformt und bei einer Temperatur unterhalb der Schmelztemperatur des Aluminiums
gesintert werden. Aluminiumkerne sind ebenfalls gut geeignet für die erfindungsgemäßen
Schleifwerkzeuge und deren Verwendungen.
Gemäß einer Ausführungsform werden die erfindungsgemäßen Werkzeuge
verwendet, um Schneidwerkzeugeinsätze, hergestellt aus PCD, CDV oder anderen superharten
Materialien, zu schleifen. Sowohl Grobschleifen als auch Oberflächenendbehandlung
kann mit dem selben Werkzeug durchgeführt werden. Während die Vorteile des Schleifens
mit den erfindungsgemäßen Schleifwerkzeugen bei Schleifen der Kanten von PCD-Einsätzen
am ausgeprägtesten sind, kann auch die Oberfläche des Schleifwerkzeugeinsatzes mit
diesen Werkzeugen geschliffen werden. Der Schleifvorgang führt im allgemeinen zu
Oberflächen und Kanten der Einsätze, die im wesentlichen frei von Splittern und
Unregelmäßigkeiten sind.
Die Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele, die als nicht
einschränkend anzusehen sind, weiter beschrieben.
Beispiel 1
Glasprobenstäbe wurden unter Verwendung der Zusammensetzungen A und
B für Vergleichstests hergestellt. Die Zusammensetzung A war ein Fritten-Bindungsmaterial,
das als Glasbindemittel in einem kommerziell erhältlichen Diamantrad eingesetzt
wurde, das zum Schleifen von PCD- und PCBN-Materialien verwendet wurde, insbesondere
Schneidwerkzeugeinsätze auf Diamantbasis, z.B. PCD, CVD und andere. Zusammensetzung
A enthielt 59–72 Gewichts-% SiO2/Al2O3; 20–23
Gewichts-% B2O3, 1–2 Gewichts-% CaO und etwa 5,0 Gewichts-%
Na2O. Zusammensetzung A enthielt weder ZnO, gemischte Alkalimetalloxide
noch BaO. Zusammensetzung B war eine erfindungsgemäße Glasbindung und ist, in Gewichtsprozent,
in Tabelle 1 gezeigt.
Tabelle 1
Die Zusammensetzung des Probenstabs (Volumen-%) betrug vor dem Brennen:
28 % Diamant, 15 % keramische Hohlkugeln, 24,5 % Glasbindung und 32,5 % Porosität.
Die verwendeten keramischen Hohlkugeln waren vom Typ SL150 (60–100 Mikron),
bezogen von Environsphere. Diamant (15/25 Mikron) wurde von Saint-Gobain Ceramics
& Plastics, Inc., Worcester, MA, bezogen.
Um die Probenstäbe herzustellen wurden die Materialien gewogen und
durch Rühren in einer Schüssel gemischt und dann zweimal durch ein 105 mesh Sieb
(U.S. standard size) gesiebt. Sie wurden dann in eine Stahlform von geeigneter Gestaltung
gegeben, um Testproben mit den folgenden Dimensionen zu erhalten: 0,24'' ×
0,254'' × 2,625''. Die Grünkörper wurden dann in einen Ofen überführt und
bei einem Brennzyklus von 100°C/Stunde von Raumtemperatur auf die gewünschte
Temperatur gebrannt und bei dieser Temperatur 4 Stunden lang gehalten. Die Brenntemperaturen
und die Atmosphären sind in Tabelle 2 gezeigt. Die Proben wurden in dem Ofen abgekühlt.
Der Bruchmodul (MOR) wurde an einer mechanischen Testvorrichtung Instron
Model 4204 mit einer Dreipunkt-Biegeaufspanneinrichtung mit einer äußeren Spannweite
von 2'' und einer Belastungsrate von 0,050'' pro Minute Querkopfgeschwindigkeit
bestimmt.
Die Biegesteifigkeit der getesteten Proben ist in Tabelle 2 zusammen
mit den Verfahrensbedingungen bei deren Herstellung gezeigt.
Tabelle 2
Die in Tabelle 2 beschriebenen Ergebnisse zeigen, daß die erfindungsgemäßen
Glasräder niedrigere Brenntemperaturen benötigten, ohne nicht-oxidierende Atmosphären
verarbeitet werden konnten und eine ausgezeichnete Biegesteifigkeit aufwiesen.
Beispiel 2
Schleifräder des Typs 6A2HA, welche die in Tabelle 1 gezeigte Glasbindungszusammensetzung
aufwiesen, wurden wie folgt hergestellt. 162 g Mengen an Rohmaterialien wurden unter
Verwendung eines Röhrenmischers in einem abgedeckten Kunststoffbehälter 10 Minuten
lang gemischt, um ein Bindungsgemisch herzustellen. Die Mischung wurde mit Diamantschleifkorn
und Glas-/Keramikkugeln des Grads SL 150 vereinigt. Das Diamantschleifkorn
wurde von S-G Ceramics & Plastics, Inc. bezogen und wies eine nominelle Mikrometer-Größe
von 15/25 auf. Die Glas-/Keramikkugeln wurden von Environsphere Co., Australien,
bezogen und hatten einen durchschnittlichen Durchmesser von 60–100 &mgr;m.
Die Mischung wurde durch ein 24 mesh Sieb (U.S. standard size) gesiebt, um jegliche
Klumpen aufzubrechen. Die Mischung wurde dann in einen Formring gepreßt und der
Ring wurde in Luft gebrannt, indem die Temperatur mit 100°C/Stunde bis auf ein
Maximum von 800°C anstieg und der Ring 4 Stunden lang bei 800°C gehalten
wurde. Nach dem Brennen wurde der Schleifring (oder Rand) abgekühlt, von der Form
befreit und an einen Kern geklebt.
Entweder wurden Aluminiumkerne oder Aluminium-Harz-Verbundkerne (90
Gewichts-% Al-Pulver, 8,3 Gewichts-% Phenolharz und 1,7 Gewichts-% Kalk) verwendet.
Die Zusammensetzung des gebrannten Schleifrandes des Rads waren 30 % Diamant, 20
% Hohlkörper, 17,5 % Glasbindung und 32,5 % Porosität, jeweils auf das Volumen bezogen.
Erfindungsgemäße Schleifräder auf Verbund- oder Aluminiumkernen wurden
mit einem kommerziell erhältlichen Rad, Vergleichsrad-1, verglichen, das für das
Kantenschleifen von PCD-Einsätzen für Maschinenwerkzeuge vorgesehen war. Das Vergleichsrad-1
enthielt zwischen 30–40 Volumenprozent Diamantkorn in einer unbekannten Glasbindung.
Die Räder wurden auf einer automatischen Coborn RG6 Schleifmaschine befestigt. Alle
Räder waren 6'' × 1½'' × 40 mm Räder vom 6A2HA Typ. Jedes Rad
wurde verwendet, um vier mit polykristalliner Diamantspitze versehene Schneidwerkzeuge
zu schleifen, die als GE 1500 PCD bezeichnetes PCD-Material enthielten. Bei allen
Tests wurde eine eingestellte Radgeschwindigkeit von 2000 Umdrehungen pro Minute
(RPM), ein eingestellter Schleifdruck von 5 und ein von der Nonon Company, Worcester,
MA, zur Verfügung gestellter 3/4'' × 3/4'' × 6'' NMVC600J8VCA Abrichtstab
eingesetzt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 gezeigt. Wie aus Tabelle 3 ersichtlich
ist, leisteten sowohl die erfindungsgemäßen Räder mit Verbundkern als auch die mit
Aluminiumkern das Gleiche wie das untersuchte kommerziell erhältliche Rad.
Tabelle 3
Erfindungsgemäße Schleifräder auf Verbund- oder Aluminiumkernen wurden
auch mit Vergleichsrad-2 verglichen, einem kommerziell erhältlichen PCD Schleifrad,
das auf einem Handschleifgerät Ewag RS 12 montiert war. Das Vergleichsrad-2 enthielt
30–40 Volumen-% Diamantkorn in einer unbekannten Glasbindungszusammensetzung
und war speziell als für das Schleifen der Kanten von PCD-Einsätzen von maschinellen
Werkzeugen geeignet bezeichnet. Alle Räder waren vom 6A2HA Typ. Jedes Rad wurde
verwendet, um vier mit polykristalliner Diamantspitze versehene Schneidwerkzeuge
zu schleifen, die als GE 1500 PCD bezeichnetes PCD-Material enthielten. Bei allen
Tests wurde eine eingestellte Radgeschwindigkeit von 2400 RPM, ein konstanter Schleifdruck
von 400 Newton und ein von der Norton Company zur Verfügung gestellter 1'' ×
1'' × 6'' NSA800H2VM Abrichtstab eingesetzt. Die Ergebnisse sind in Tabelle
4 gezeigt.
Tabelle 4
Wie aus Tabelle 4 ersichtlich ist, zeigten sowohl die erfindungsgemäßen
Räder auf Verbundkern als auch die auf Aluminiumkern ein verbessertes Leistungsvermögen
verglichen mit dem kommerziell erhältlichen Rad. Etwa die Hälfte der Radabnutzung
pro Werkzeug und etwa 30 % kürzere Schleifzeiten wurden beobachtet.
Äquivalente
Während diese Erfindung insbesondere unter Bezugnahme auf bevorzugte
Ausführungsformen davon gezeigt und beschrieben worden ist, ist es für Fachleute
klar, daß verschiedene Änderungen in der Form und in Details vorgenommen werden
können, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen, der durch die beigefügten Ansprüche
umfaßt wird.
Zusammenfassung
Ein Schleifwerkzeug enthält einen Superschleifkornbestandteil, einen
Füllmittelbestandteil, der Hohlkörper enthält, und eine Glasbindung. Natürlicher
und synthetischer Diamant, kubisches Bornitrid und Kombinationen davon können als
der Superschleifkornbestandteil eingesetzt werden. Der Glasbindungsbestandteil enthält
Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide. Der Glasbindungsbestandteil kann
des weiteren Bariumoxid enthalten. Ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifwerkzeugs
umfaßt das Kombinieren eines Superschleifkornbestandteils, eines Füllmittelbestandteils,
der Hohlkörper enthält, und eines Glasbidungsbestandteils, der Zinkoxid und mindestens
zwei Alkalimetalloxide enthält. Die vereinigten Bestandteile werden bei einer Temperatur
in einem Bereich von zwischen etwa 600°C und etwa 850°C gebrannt, vorzugsweise
in einer Umgebungsluftatmosphäre.
Anspruch[de]
Schleifwerkzeug mit
a) einem Metallkern; und
b) einem Schleifrand am äußeren Umfang des Kerns, wobei der Rand einen Superschleifkornbestandteil,
einen Füllmittelbestandteil enthaltend Hohlkörper und einen Glasbindungsbestandteil,
der bei einer Temperatur von weniger als 850°C gebrannt wird, enthält, wobei
die Glasbindung Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide enthält.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, wobei der Metallkern aus Aluminium
gebildet ist.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, wobei der Superschleifkornbestandteil
ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Diamant, kubischem Bornitrid und Gemischen
davon.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 3, wobei der Glasbindungsbestandteil
des weiteren Bariumoxid enthält.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 4, wobei die Alkalimetalloxide des Glasbindungsbestandteils
ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Natriumoxid, Kaliumoxid und Lithiumoxid.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 5, wobei die Alkalimetalloxide des Glasbindungsbestandteils
Natriumoxid und Kaliumoxid enthalten.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, wobei die Hohlkörper Hohlkugeln sind.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 7, wobei die Hohlkugeln aus einem keramischen
Material hergestellt sind.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Hohlkörper gesiebt werden, um
zerbrochene Partikel zu entfernen.
Verfahren nach Anspruch 9, wobei mindestens 90 Gewichtsprozent der
Hohlkörper eine Partikelgröße in einem Bereich von zwischen etwa 20 &mgr;m und etwa
120 &mgr;m aufweisen.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, wobei der Superschleifkornbestandteil
in einer Menge in einem Bereich von zwischen etwa 5 und etwa 50 Volumenprozent vorhanden
ist.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 11, wobei der Glasbindungsbestandteil
in einem Bereich von zwischen etwa 14 und etwa 28 Volumenprozent vorhanden ist.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 12, wobei die Hohlkörper in einer Menge
von mindestens etwa 10 Volumenprozent vorhanden sind.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 13, wobei die Hohlkörper in einer Menge
von zwischen etwa 10 und etwa 30 Volumenprozent vorhanden sind.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 14, wobei das Werkzeug des weiteren
offene Porosität von mindestens 15 Volumenprozent enthält.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 15, wobei die Menge an kombinierten
Alkalimetalloxiden in einem Bereich von zwischen etwa 5 und etwa 15 Gewichtsprozent
des Glasbindungsbestandteils liegt.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 16, wobei die Menge an kombinierten
Alkalimetalloxiden in einem Bereich von zwischen etwa 8 und etwa 12 Gewichtsprozent
des Glasbindungsbestandteils liegt.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, wobei die Menge an Zinkoxid in einem
Bereich zwischen etwa 1 und etwa 6 Gewichtsprozent des Glasbindungsbestandteils
liegt.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 18, wobei die Menge an Zinkoxid in einem
Bereich zwischen etwa 2 und etwa 4 Gewichtsprozent des Glasbindungsbestandteils
liegt.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 19, wobei der Glasbindungsbestandteil
des weiteren Bariumoxid enthält, und wobei die kombinierte Menge an Zinkoxid und
Bariumoxid mindestens etwa 5 Prozent des Glasbindungsbestandteils beträgt.
Verfahren zur Herstellung eines gebundenen Schleifwerkzeugs mit den
Schritten:
a) Auswählen einer gefritteten Glasbindungszusammensetzung, die Zinkoxid und mindestens
zwei Alkalimetalloxide enthält;
b) Kombinieren eines Superschleifmittelbestandteils, eines Füllmittelbestandteils
mit Hohlkörpern und der Glasbindungszusammensetzung; und
c) Brennen der vereinigten Bestandteile bei einer Temperatur in einem Bereich von
zwischen etwa 600°C und etwa 850°C.
Verfahren nach Anspruch 21, bei dem die vereinigten Bestandteile bei
Maximaltemperatur für eine Zeitdauer in einem Bereich von zwischen etwa 2 Stunden
und etwa 7 Stunden gebrannt werden.
Verfahren nach Anspruch 22, wobei die kombinierten Bestandteile in
einer Umgebungsluftatmosphäre gebrannt werden.
Verfahren nach Anspruch 23, wobei der Superschleifkornbestandteil
in einer Menge von zwischen etwa 5 und etwa 50 Volumenprozent
vorhanden ist.
Verfahren nach Anspruch 24, wobei der Glasbindungsbestandteil in einem
Bereich von zwischen etwa 14 und etwa 28 Volumenprozent vorhanden ist.
Verfahren nach Anspruch 25, wobei die Hohlkörper in einer Menge von
zwischen etwa 10 und etwa 30 Volumenprozent vorhanden sind.
Verfahren nach Anspruch 26, wobei das Werkzeug des weiteren offene
Porosität von mindestens 15 Volumenprozent enthält.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 21, wobei die Menge an kombinierten
Alkalimetalloxiden in einem Bereich von zwischen etwa 5 und etwa 15 Gewichtsprozent
des Glasbindungsbestandteils liegt.
Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Menge an kombinierten Alkalimetalloxiden
in einem Bereich von zwischen etwa 8 und etwa 12 Gewichtsprozent des Glasbindungsbestandteils
liegt.
Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Menge an Zinkoxid in einem Bereich
zwischen etwa 1 und etwa 6 Gewichtsprozent des Glasbindungsbestandteils liegt.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 30, wobei die Menge an Zinkoxid in einem
Bereich zwischen etwa 2 und etwa 4 Gewichtsprozent des Glasbindungsbestandteils
liegt.
Verfahren nach Anspruch 31, wobei der Glasbindungsbestandteil des
weiteren Bariumoxid enthält, und wobei die kombinierte Menge an Zinkoxid und Bariumoxid
mindestens etwa 5 Prozent des Glasbindungsbestandteils beträgt.
Verfahren nach Anspruch 21, wobei die Hohlkörper gesiebt werden, um
zerbrochene Partikel zu entfernen.
Verfahren nach Anspruch 21 mit dem weiteren Schritt des Warmpressens
oder Kaltpressens, wobei mindestens etwa 90 Gewichtsprozent der Hohlkörper nach
dem Pressen intakt sind.
Verfahren nach Anspruch 21, wobei die gebrannten Bestandteile an einen
Metallkern zementiert werden.
Verfahren zur Herstellung eines gebundenen Schleifwerkzeugs mit den
Schritten:
a) Kombinieren eines Superschleifkornbestandteils, vorhanden in einer Menge von
mindestens etwa 5 Volumenprozent, eines Füllstoffbestandteils mit Hohlkörpern und
vorhanden in einer Menge von mindestens etwa 10 Volumenprozent, sowie eines Glasbindemittelbestandteils,
der Zinkoxid und mindestens zwei Alkalimetalloxide enthält, wobei der Keramikbindemittelbestandteil
in einer Menge von weniger als etwa 28 Volumenprozent vorhanden ist;
b) Formen der kombinierten Bestandteile bei einem Druck, der vermeidet, daß mehr
als etwa 10 Gewichtsprozent der Hohlkörper zerbrechen; und
c) Brennen der kombinierten Bestandteile bei einer Temperatur in einem Bereich von
zwischen etwa 600°C und etwa 850°C für einen Zeitraum, der ausreicht, um
ein gebundenes Schleifwerkzeug mit einer Porosität von mindestens etwa 15 Prozent
zu bilden.
Schleifwerkzeug nach Anspruch 39, wobei das gebundene Schleifwerkzeug
geformt wird, um einen Rand zu bilden und der Rand an einem Kern befestigt wird.