Die vorliegende Erfindung betrifft ein flexibles Heizelement nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Stand der Technik
Es sind Heizelemente bekannt (z.B. aus DE
3502838 oder US 5849137) mit zwei
leitfähigen Folien, welche eine PTC-Schicht zwischen sich einbetten. Soche Heizelemente
sind wenig luftdurchlässig und wenig flexibel.
EP 0424160 zeigt einen Sitz
mit Klimatisierungseinrichtung. Er besitzt eine Luftverteilungsschicht, die aus
Spiralfedern gebildet ist. Die Sitzklimatisierung basiert jedoch auf der Einspeisung
abschließend klimatisierter Luft in die Luftverteilungsschicht und deren gleichmäßiger
Verteilung im Sitz.
Aus DE 1993174 ist ein Heizelement
bekannt, dessen Heizleiter aus labyrinthartig angeordneten Folienabschnitten gebildet
ist. Der Strom heizt hier durch konventionelle Widerstandsheizung, während er labyrinthartig
entlang der Heizelementebene fließt. Solche Heizelemente sind wenig luftdurchlässig
und benötigen eine externe Temperatur-Regeleinrichtung.
Gegenstand der Erfindung
Eine Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines alternativen Heizelementes.
Ein Heizelement nach Anspruch 1 ist mechanisch robust und luftdurchlässig.
Ein Heizelement nach Anspruch 2 ist materialsparend.
Ein Heizelement nach Anspruch 3 ist selbstregelnd.
Ein Heizelement nach Anspruch 4 ist elektrisch sicher kontaktierbar.
Ein Heizelement nach Anspruch 5 ermöglicht die Beheizung von Fahrzeuginneneinrichtungen.
Ein Heizelement nach Anspruch 6 ermöglicht den Aufbau kompakter Funktionsmodule.
Ein Heizelement nach Anspruch 7 ermöglicht eine gleichmäßige Temperierung
von personenberührten Flächen trotz unterschiedlicher Auskühlungstendenzen.
Ein Heizelement nach Anspruch 8 ermöglicht die Bildung kompakter,
leichter Funktionsmodule.
Figuren
Die nachfolgende Beschreibung behandelt Möglichkeiten zur Ausgestaltung
der Erfindung. Diese Ausführungen sind nur beispielhaft zu verstehen und erfolgen
unter Bezug auf:
1 Querschnitt durch ein Anwendungsbeispiel
für flächige Heizelemente
2 Querschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel
eines Heizelementes
3 Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel
4 Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel
5 Draufsicht auf einen Kontaktierungsbereich
einer vierten Ausführungsform
6 Querschnitt durch den Kontaktierungsbereich
von 5
7 Vergrößerung des Details X in
6
8 Aufheizkurven verschiedener PTC-Materialien
9 Draufsicht auf die Sitzfläche eines
klimatisierten Sitzes
Beschreibung der Erfindung
1 zeigt einen typischen Anwendungsfall
für ein flächiges, flexibles Heizelement 1. Dieses Heizelement
1 ist in die Polsterung eines Möbelstückes, z. B. eines Sitzes integriert.
Dazu ist es auf einem Polsterkern 36 angeordnet. Der Polsterkern
36 ist meistens aus Schaumstoff.
Das Heizelement 1 ist im vorliegenden Einbaubeispiel von
einem Zwischenpolster 34, einem darüber angeordneten sog. „Schaum-Backing"
und einem Bezugsmaterial 30 bedeckt. Das Bezugsmaterial 30 ist
üblicherweise aus Stoff oder Leder.
Ein solchermaßen angeordnetes Heizelement erwärmt von einem Benutzer
berührte Flächen schnell und mit geringem Energieaufwand.
2 zeigt ein Heizelement 1 in
vergrößertem Querschnitt. Das Heizelement 1 ist dünnschichtig. Unter dünnschichtig
wird verstanden, daß das Objekt im Vergleich zu seinen übrigen Abmessungen eine
geringe Schichtdicke in Richtung der Schichthöhenerstreckung 9 aufweist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Heizelement etwa 1 mm dick.
Das Heizelement 1 weist einen dünnschichtigen elektrischen
Heizwiderstand 5 auf. Dieser ist durch eine Schicht von etwa 0,5 bis 1
mm Dicke gebildet. Der Heizwiderstand 5 ist zumindest teilweise aus einem
PTC-Material gebildet. Ein Material mit PTC-Effekt weist bei hohen Temperaturen
einen höheren spezifischen elektrischen Widerstand auf als bei niedrigeren Temperaturen.
Insbesondere kann bei Anlegen des elektrischen Heizwiderstandes 5 an eine
elektrische Spannung ein bestimmter Temperaturwert nicht überschritten werden, da
der spezifische Widerstand des Heizwiderstands 5 zuvor gegen unendlich
geht. Das PTC-Material ist beispielsweise ein mit Rußpartikeln versetztes Polymer.
Am flächigen Heizwiderstand 5 sind ebenfalls flächige, dünnschichtige
Verteilerelektroden 3, 3' diesen vorzugsweise im wesentlichen
überdeckend angeordnet. Die Verteilerelektroden 3, 3' sind vorzugsweise
auf einander gegenüberliegenden Seiten des Heizwiderstandes 5 und dabei
vorzugsweise einander im wesentlichen überdeckend angeordnet. Dadurch betten sie
den Heizwiderstand 5 im wesentlichen zwischen sich ein. Die Verteilerelektroden
3, 3' sind so angeordnet, daß sie im Betrieb
im wesentlichen über die gesamte Fläche des Heizwiderstandes 5 einen Fluß
elektrischen Stroms ermöglichen, der im wesentlichen parallel zur Schichthöhenerstreckung
9 gerichtet ist. Die Verteilerelektroden 3, 3' weisen
eine Schichtdicke von etwa 10 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise etwa 20 &mgr;m auf. Sie
besitzen eine deutlich höhere spezifische Leitfähigkeit als das Material des Heizwiderstands
5.
Vorzugsweise ist zumindest eine, vorzugsweise alle Verteilerelektroden
3, 3', aus einem elektrisch leitfähigen Textil gebildet. Besonders
geeignet sind Gewirke, Gewebe, Gestricke und Vliese. Besonders geeignet sind hierfür
metallische Fasern oder Kunststoffasern mit metallischer Beschichtung. Sie bilden
eine große Kontaktfläche zwischen dem elektrischen Heizwiderstand 5 und
den Verteilerelektroden 3, 3'.
Alternativ ist außerdem zumindest eine, vorzugsweise alle Verteilerelektroden
3, 3', aus einer metallischen oder metallisch beschichteten Folie
gebildet. Zweckmäßig ist hier, daß die Folien durch eine zweckmäßige Vorbehandlung
eine mikrostrukturierte, vergrößerte Oberfläche aufweisen.
Die Versorgungselektroden 3, 3' sind stoffschlüssig
mit dem Heizwiderstand 5 verbunden. Dies kann z. B. durch Aufkleben, Galvanisieren,
Bedampfen, Laminieren oder sonstige bekannte Verfahren bewirkt sein.
Das Heizelement 1 weist vorzugsweise mindestens eine Deckschicht
7, 7' auf, mit der mindestens eine der Verteilerelektroden
3, 3' gegenüber der Umgebung abgeschirmt ist. Vorzugsweise ist
das Heizelement 1 wie dargestellt auf beiden Seiten (bezüglich der Schichthöhenerstreckung
9) durch Deckschichten 7, 7' gegen chemisch aggressive
oder elektrisch leitfähige Umgebungsbestandteile geschützt. Die Deckschichten
7,7' können dabei das Heizelement 1 vollflächig überdecken.
Es kann auch vorgesehen sein, daß die Ausnehmungen 22 nicht von der Deckschicht
7 überdeckt sind.
Die Deckschichten 7, 7' haben eine Dicke von etwa
40 &mgr;m. Sie sind beispielsweise aus Polyethylen oder Polypropylen gebildet. Zweckmäßig
sind hochreißfeste Materialien. Insbesondere kann die Wahl vorgereckter, insbesondere
doppelt vorgereckter Folien zweckmäßig sein.
Alle Schichten, insbesondere die Verteilerelektroden 3,
3' und der elektrische Heizwiderstand 5 können die gleichen oder
aber verschiedene Farben aufweisen. Eine verschiedenartige Farbgebung ermöglicht
eine gute optische Erkennung der elektrischen Kontaktflächen. Eine gleichartige
Farbgebung läßt das Heizelement als homogenes Gebilde erscheinen.
3 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Heizelementes
1 in Draufsicht. Das Heizelement 1 ist mit einer Vielzahl von
Ausnehmungen 22 versehen. Diese Ausnehmungen 22 durchdringen zumindest
den Heizwiderstand 5 und die Versorgungselektroden 3,
3'. Die Durchdringungsrichtung entspricht dabei im wesentlichen der Schichthöhenerstreckung
9. Durch die Vielzahl der Ausnehmungen 22 ist zwischen diesen
eine Vielzahl von Stegen 20 gebildet. Die Stege 20 sind so miteinander
verbunden, daß das Heizelement 1 eine netzartige Struktur erhält.
Die Ausnehmungen 22 sind vorzugsweise so eingebracht, daß
im wesentlichen das gesamte Material der durchdrungenen Schichten 3,
3', 5 in Form der Stege 20 am Heizelement 1 verbleibt.
Das Heizelement 1 hat weiterhin eine Kontaktierungseinrichtung
10. Diese weist mindestens zwei, vorzugsweise eine Vielzahl von in etwa
parallel zueinander verlaufenden Verteilungsleitern 14 auf. Die Verteilungsleiter
14 besitzen eine deutlich höhere spezifische elektrische Leitfähigkeit
als die Widerstandsschicht 5 und vorzugsweise auch als die Verteilerelektroden
3, 3'. Sie sind z. B. aus Carbon- und/oder Stahlfasern gebildet.
Sie sind vorzugsweise bei Herstellung des Verbunds aus Verteilerelektroden
3, 3' und Heizwiderstand 5 coextrudiert. Dadurch ist
zwischen den Verteilungsleitern 14 und den Verteilerelektroden
3, 3' eine vergrößerte Kontaktfläche gebildet.
Die Verteilungsleiter 14, 14' überstreichen zumindest
einen Teil d es Heizelementes 1, vorzugsweise im wesentlichen das gesamte
Heizelement 1, in mindestens einer Erstreckungsrichtung der Heizelemente-Ebene.
Sie sind dabei linear oder an einer Vielzahl von Punkten elektrisch leitfähig mit
dem Heizelement 1, insbesondere mit einer der Verteilerelektroden
3, 3' verbunden.
Vorzugsweise sind die Verteilungsleiter 14, 14'
in etwa gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet. Zwei benachbarte Verteilungsleiter
14, 14' sind dabei jeweils auf verschiedenen Seiten des Heizelementes
1 (bezüglich der Schichthöhenerstreckung 9) angeordnet, um voneinander
verschiedene Verteilerelektroden 3, 3' zu kontaktieren. Die Verteilungsleiter
14, 14' sind zweckmäßigerweise bereits am Heizelement
1 angebracht, bevor die Ausnehmungen 20 eingebracht und das Heizelement
1 gereckt wird. Die Verteilungsleiter 14, 14' sind zweckmäßigerweise
zumindest größtenteils ebenfalls von den Deckschichten 7, 7' bedeckt.
Zur Herstellung des vorliegenden Heizelementes 1 werden zunächst
zwei Verteilerelektroden 3, 3' mit dem elektrischen Heizwiderstand
5 zu einem flächigen Verbundmaterial verbunden. In dieses Verbundmaterial
werden dann Ausnehmungen 22 gestanzt. Diese sind vorzugsweise linienförmige
Schlitze.
Nach Einbringen der Ausnehmungen 22 wird das Heizelement
1 gereckt. Das Recken erfolgt vorzugsweise senkrecht zur Längsorientierung
der Ausnehmungen 22. Dadurch weiten sich die zunächst linearen Ausnehmungen
22 zu wabenförmigen Öffnungen auf. Erfolgt eine entsprechend große Deformation,
so ist die Formveränderung dauerhaft. Das Heizelement weist außerdem nach dem Recken
eine gerichtete Gefügestruktur auf.
Das Recken erfolgt in mindestens einer Richtung senkrecht zur Schichthöhenerstreckung
9. Eine Reckung in zwei Richtungen ist ebenfalls denkbar. Dies kann z.
B. zur Erzeugung verschiedenartiger Zonen mit unterschiedlicher Heizleistung durch
unterschiedliche Maschengröße des Gitternetzes zweckmäßig sein.
Die Ausnehmungen 22 sind vorzugsweise so geschanzt, daß die
dazwischen verbleibenden Stege 20 im Ausgangszustand eine Breite von vorzugsweise
ca. 1 – 2 mm, im späteren gereckten Zustand vorzugsweise ca. 0,2 – 2
mm, aufweisen.
Die Breite der Stege kann auch größer sein. Allerdings ist dann beim
Recken mit einer Aufrichtung der Stege 22 in Richtung der Schichthöhenerstreckung
9 zu rechnen.
Die Ausnehmungen 22 sind vorzugsweise in etwa gleich lang.
Im nicht gereckten Zustand sind sie etwa 1 – 3 cm, vorzugsweise 2 cm lang.
Die zueinander benachbarten Ausnehmungen 22 sind in nicht gerecktem Zustand
etwa ¼ bis ¾ ihrer Länge, vorzugsweise u m etwa ihre halbe Länge zueinander
versetzt. Die Versetzung erfolgt längs der Längsachse der Ausnehmungen bzw. senkrecht
zur Reckrichtung und parallel zur Ebene des Heizelementes.
Es kann auch vorgesehen sein, daß die Ausnehmungen 22 oder
ihre Abstände zueinander in einem Heizelement verschieden sind. Dadurch lassen sich
Zonen unterschiedlicher Heizdichte erstellen.
Das Heizelement 1 ist im gereckten Zustand in etwa 2- bis
20-mal, vorzugsweise 5- bis 15-mal, vorzugsweise etwa 10-mal länger als im nichtgereckten
Zustand.
Das Heizelement weist im ungereckten Zustand eine Dicke von etwa 1
mm auf. Diese Dicke verändert sich nur geringfügig beim Recken.
4 zeigt ein Heizelement, das im wesentlichen
dem von 3 entspricht. Es weist jedoch Versorgungsleiter
14 auf, die ebenfalls mit Ausnehmungen 22 versehen sind. Dadurch
überstreicht ein Versorgungsleiter 14 jeweils mehrere, nebeneinander angeordnete
Stege 20. Dies gewährleistet einen sicheren Stromeintrag auch bei Bruch
eines einzelnen Steges 20.
5 und 6
zeigen ein Heizelement mit alternativen Kontaktierungseinrichtungen 10,
10'. Bei diesem Heizelement 1 ist nur der Randbereich elektrisch
kontaktiert. Hierzu sind die einer Verteilerelektrode 3, 3' zugeordneten
Verteilungsleiter 14, 14' jeweils mit einem Verbindungsbereich
11, 11' verbunden, um eine kammartige Struktur zu bilden. Der
Verbindungsbereich 11 der Verteilerelektrode 3 ist dabei den Verbindungsbereich
11' der Verteilerelektrode 3' überdeckend angeordnet. Zur Isolation
der beiden Verbindungsbereiche 11, 11' ist ein flächiges Isolationselement
12 dazwischen angeordnet. Die Versorgungsleiter 14,
14' kontaktieren die von ihnen überstrichenen Stege 20 punktuell.
Die der Verteilerelektrode 3 zugeordneten Verteilungsleiter 14
sind wie im vorigen Ausführungsbeispiel versetzt zu den Kontaktierungsleitern
14' der Verteilerelektrode 3' angeordnet. Die Kontaktpole der
Kontaktierungseinrichtung 10, 10' sind ebenfalls einander nicht
überdeckend angeordnet, um die Kontaktierung zu vereinfachen.
Der aus dem der Heizwiderstand 5 und den Verteilerelektroden
3 gebildete Steg 20 ist dabei zwischen den Verteilungsleitern
14, 14' eingeklemmt und so kontaktiert.
Im Betrieb wird an die Kontaktierungseinrichtungen 10,
10' eine elektrische Spannung angelegt. Diese Spannung wird über die Verteilungsleiter
14, 14' gleichmäßig auf die Verteilerelektroden 3,
3' weitergeleitet. Die anliegende Spannung bewirkt einen Stromfluß durch
den Heizwiderstand 5. Dieser Stromfluß ist abhängig vom Widerstand des
Heizwiderstandes. Der lokale Stromfluß ist damit abhängig von der lokal vorliegenden
Temperatur. Es fließt also dort viel Strom und wird dort viel geheizt, wo niedrige
Temperaturen sind. Es fließt also dort wenig Strom und wird dort wenig geheizt,
wo hohe Temperaturen sind.
8 zeigt den Zusammenhang von elektrischem
Widerstand und Temperatur in Form von Aufheizkurven 24, 24',
24" für verschiedenen PTC-Materialien für den Heizwiderstand
5.
Allen Aufheizkurven 24 bis 24" ist gemeinsam, daß
sie bei tieferen Temperaturen einen etwa gleichbleibenden elektrischen Widerstand
aufweisen. Bei zunehmender Temperatur steigt der elektrische Widerstand an. Bei
Annäherung an einen materialspezifischen Temperaturwert geht der spezifische elektrische
Widerstand gegen unendlich. Vorzugsweise wird für den Heizwiderstand 5
ein Material gewählt, das bei Temperaturwerten zwischen 40 und 60 °C bereits
eine relevante Widerstandserhöhung zeigt. Der maximal erreichbare Temperaturwert
wird je nach Anwendungsfall vorzugsweise zwischen 60 und 90 °C, vorzugsweise
zwischen 70 und 80 °C eingestellt.
9 zeigt die Draufsicht auf eine Sitzfläche
eines Sitzes 40. Diese Sitzfläche ist vollflächig mit einem (nicht sichtbaren)
Heizelement belegt. Der Aufbau des Sitzes kann beispielsweise dem in 1
gezeigten Ausführungsbeispiel entsprechen.
Die Sitzfläche weist zwei Bereiche 42, 44 auf. Der
Bereich 42 ist von Luft durchströmbar. Hier wird durch einen Ventilator
46 im Sitz Luft durch die Sitzoberfläche transportiert, z. B. durch Saugen
oder Blasen. In dem nicht ventilierten Bereich 44, der an den Rändern des
ventilierten Bereiches 42 angeordnet ist, wird die Oberfläche des Sitzes
nur beheizt, nicht jedoch von Luft durchströmt.
In der Sitzfläche des Sitzes 40 gibt es zwischen ventiliertem
und nicht ventiliertem Bereich einerseits und durch inhomogene Luftströmungen im
ventilierten Bereich 42 andererseits eine sehr ungleichmäßige Auskühlung
des integrierten Heizelementes. Ein erfindungsgemäßes Heizelement kann seine Temperatur
örtlich angepaßt und selbständig nachregeln. Es fließt dabei an
den stärker ausgekühlten Stellen vermehrt Strom parallel zur Schichthöhenerstreckung
9 durch das Heizelement.