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Dokumentenidentifikation DE69630124T2 22.07.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0000842056
Titel MARKIERUNGSGERÄT ZUM AUFBRINGEN VON LINIEN
Anmelder Umbro, Gerald G., Rhinebeck, N.Y., US
Erfinder Umbro, Gerald G., Rhinebeck, N.Y., US
Vertreter Dr. Weitzel & Partner, 89522 Heidenheim
DE-Aktenzeichen 69630124
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 01.07.1996
EP-Aktenzeichen 969235811
WO-Anmeldetag 01.07.1996
PCT-Aktenzeichen PCT/US96/11162
WO-Veröffentlichungsnummer 0097002959
WO-Veröffentlichungsdatum 30.01.1997
EP-Offenlegungsdatum 20.05.1998
EP date of grant 24.09.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 22.07.2004
IPC-Hauptklasse B44D 3/38

Beschreibung[de]
HINTERGRUND DER ERFINDUNG

Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Markierung gerader Striche auf flachen Oberflächen und insbesondere Verbesserungen sogenannter Kreidestrichmarkiervorrichtungen.

Kreidestrichmarkiervorrichtungen werden im Bauwesen in großem Umfang zur Markierung gerader Striche auf Wänden verwendet. Diese Vorrichtungen benützen zur Markierung eine Leine, die von einem mit Kreide beschichteten oder imprägnierten Faden gebildet wird, indem die Kreideleine in gewünschter Ausrichtung gehalten wird und sodann gegen die zu markierende Oberfläche ausschlägt.

Einige Beispiele von Kreidestrichmarkiervorrichtungen sind offenbart in US-Patent Nr. 3,475,822 und auch in US-Patent Nr. 4,143,462 vom 13. März 1979 an A. R. Gertz für eine Kreidestrichvorrichtung, US-Patent Nr. 4,189,844 vom 26. Februar 1980 an J. R. Riggins Sr. für einen Kreidestrichzeichenkopf und US-Patent Nr. 4,551,922 vom 12. November 1985 an Y. Someya für eine Strichmarkierungsvorrichtung. Die in den genannten US-Patenten offenbarten Vorrichtungen sowie andere ältere Vorrichtungen dieses Typs sind relativ teuer und/oder kompliziert in der Bauweise und/oder Anwendung.

ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG

Gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung werden Strichmarkiervorrichtungen zur Anbringung von Strichen auf Brettern sowie auf Oberflächen (vertikalen Wänden) geschaffen, die keine praktischen Kanten aufweisen, die zur Ausrichtung oder für Grundlinienzwecke benützt werden könnten. Die Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung sind bequem von einer Person verwendbar, zumal diese Vorrichtungen einen Markierfaden oder eine Kreideleine aufweisen, die an beiden Enden eines länglichen Körpers befestigt ist. Der Markierfaden läuft durch ein Schiffchen, das einen Vorrat an Kreidepulver birgt und so angebracht ist, dass es sich den länglichen Körper entlang vor und zurück bewegt, um Kreide auf den Markierfaden aufzubringen. Wenn sich das Schiffchen in seiner Ausgangsstellung an einem Ende des Hauptkörpers befindet, spannt eine am Körper befestigte Feder das Schiffchen rückwärts gegen die Vorderseite des Körpers.

Zum Markieren eines Strichs auf einer Aufnahmefläche wird die Rückseite des Hauptkörpers gegen die Aufnahmefläche gesetzt und eine Kraft auf das Schiffchen aufgebracht, um dieses vorwärts zu neigen, wodurch der Markierfaden nach vorne gezogen wird. Nach dem Loslassen des Schiffchens schlägt es durch die Federkraft zurück, und gleichzeitig schlägt praktisch die gesamte Länge des Fadens rückwärts in Kontakt mit der Aufnahmefläche, um diese mit einem Kreidestrich zu markieren, der auf der Aufnahmefläche angebracht wird. Während des Strichmarkiervorgangs hält die Bedienperson die Markiervorrichtung an einem Griff, der sich in der Nähe der Vorspannfeder befindet. Die Kraft zum Vorwärtsneigen des Schiffchens wird auf dieses mit einem Finger der den Griff umfassenden Hand der Bedienperson aufgebracht.

Die Positionierung der Kreideleine vor deren Aufschlagen gegen die Aufnahmefläche wird mittels Wassennraagenelementen vorgenommen, die auf dem Hauptkörper montiert sind, oder mittels eines Drehkopfes, der an dem Ende des Hauptkörpers befestigt ist, welches die Vorspannfeder für das Schiffchen aufweist. Der Querarm des Drehkopfs wird gegen die Kante eines Bretts mit der zu markierenden Aufnahmefläche gesetzt. Der Drehkopf ist abnehmbar, so dass die Markiervorrichtung zur Markierung einer Wand oder einer anderen Oberfläche verwendet werden kann, die über keine praktische Kante verfügt, an welcher der Querarm des Drehkopfes angelegt werden könnte. Ohne Drehkopf am länglichen Körper wird dieser mittels eines daran befestigten Wassennraagenelements positioniert.

Demnach ist es das vorrangige Ziel der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Strichmarkiervorrichtung zu schaffen, die relativ kostengünstig in der Bauweise und/oder praktisch in der Verwendung ist.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine sogenannte Kreidestrichmarkiervorrichtung zu schaffen, die bequem von einem Einzelnen benützt werden kann.

Ein weiteres Ziel ist es, eine neuartige Vorrichtung zu schaffen, die sich für die praktische Markierung von Strichen auf Oberflächen eignet, auch wenn keine Kante vorhanden ist, an die man sich für Mess- und Einrichtungszwecke halten kann.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kreidestrichmarkiervorrichtung zu schaffen, die mit einem Schiffchen ausgerüstet ist, um Kreide zu dem Markierfaden zu befördern, und über das Kräfte zum Vorwärtsziehen des Markierfadens aufgebracht werden, so dass dieser anschließend rückwärts gegen eine Aufnahmefläche ausschlagen kann, auf der ein Kreidestrich angebracht werden soll.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

Diese Ziele sowie andere Ziele dieser Erfindung werden ohne weiteres erkennbar nach Lektüre der folgenden Beschreibung und der begleitenden Zeichnungen:

1 ist eine perspektivische Darstellung einer Strichmarkiervorrichtung gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung, wobei das Schiffchen in seiner Ausgangsposition geparkt ist und darauf wartet, die Vorrichtung so zu bedienen, dass ein gerader Strich an einem gewünschten Ort auf einer ebenen Oberfläche aufgebracht wird. In dieser 1 sind größere Teile des Griffes weggelassen.

2 ist eine Seitenaufrissansicht der Markiervorrichtung aus 1, die in die Richtung des Pfeiles E in 1 blickt. Der Griff und der Drehkopf der Vorrichtung sind in dieser 2 nicht enthalten.

3 ist eine teilweise auseinandergezogene Seitenaufrissansicht, die in Richtung des Pfeils E in 1 blickt, wobei das Schiffchen aus seiner Ausgangsposition der 2 weg bewegt ist. 3 enthält einige Teile des Griffs, die in 1 und 2 nicht enthalten sind.

3A ist eine Seitenansicht des Griffs, in die Richtung des Pfeils F in 3 blickend.

4 ist eine Seitenaufrissansicht des Schiffchens.

4A und 4B sind Seitenansichten des Schiffchens, die in die Richtungen der Pfeile A bzw. B in 4 gerichtet sind.

4C und 4D sind Vorder- und Rückansichten des Schiffchens, die in die Richtung der Pfeile C bzw. D in 4 gerichtet sind.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG

Wir nehmen nunmehr Bezug auf die Zeichnungen, in denen durch das Bezugszeichen 10 eine Konstruktion einer Strichmarkiervorrichtung bezeichnet ist. Die wichtigsten Elemente der Vorrichtung 10 sind der längliche, stangenförmige Hauptkörper 15, ein Markierfilament, das durch den Faden 20 gegeben ist, eine Vorspannfeder 25, der abnehmbare Drehkopf 30, der optionale Griff 35 und das Schiffchen 50.

Der Hauptkörper 15 umfasst die Vorderseite 11 und die Rückseite 12, wobei die letztere dazu vorgesehen ist, auf der zu markierenden Oberfläche aufzuliegen (d. i. die Frontfläche 98 der Steinplatte 99 in 3). Der Körper 15 ist über seinen größten Teil flach. Er weist allerdings einen kurzen, vorwärts geneigten Abschnitt 14 auf der linken Seite des Körpers 15 auf, wie in 13 dargestellt, und an der linken Seite des geneigten Abschnitts 14 befindet sich eine Abschlusszunge 16, die sich in annähernd 90° zum Hauptabschnitt des Körpers 15 vorwärts erstreckt.

Ein länglicher Führungsschlitz erstreckt sich von der Vorderseite 11 zur Rückseite 12, und dies im wesentlichen über die volle Länge des Körpers 15. Das heißt, der Schlitz 17 verläuft nicht durch die Abschlusszunge 16, doch erstreckt er sich durch den schrägen Abschnitt 14 und hört kurz vor dem Endabschnitt 18 rechts in 2 und 3 auf. Der rechte Endabschnitt 18 weist im Vergleich zum restlichen Körper 15 eine reduzierte Dicke auf und erstreckt sich in den hohlen Kunststoffsitz 19 der Wasserwaagenzusammensetzung 21. Diese letztere enthält das Wasserwaagenelement 22, das parallel zum Schlitz 17 ausgerichtet ist, und das Wasserwaagenelement 23 quer zum Schlitz 17. Die Wasserwaagenzusammensetzung 21 wird per Reibung am Körperende 18 gehalten und dient dazu, das rechte Ende des Fadens 20 am Körper 15 zu befestigen.

Der Faden 20 erstreckt sich in Längsrichtung durch den Schlitz 17, in Längsrichtung durch das Schiffchen 50 und durch eine freie Öffnung in der Abschlusszunge 16, dann über und teilweise um den Körper der Schraube 49 herum, die zur Befestigung des Griffes 35 und der L-förmigen Halterung 47 verwendet wird, an der der Drehkopf 30 verstellbar montiert ist. Letzterer wird durch Schwenken um die Schraube 45 verstellt, die sich vom längs verlaufenden Schenkel 44 der Halterung 47 rückwärts erstreckt. Der Drehkopf 30 wird in Einstellungsposition gehalten, indem die Schraubenmutter 46 an der Schraube 45 festgezogen wird. Die Sicherungsmutter 48, die in Schraubverbindung mit der Schraube 49 steht, klemmt den anderen Schenkel 43 der Halterung 47 gegen den Griff 35, um den Griffabschnitt 36 gegen die Zunge 16 zu zwingen und damit das linke Ende des Fadens 20 gegen die linke Seite der Zunge 16 festzuklemmen.

Die Vorspannfeder 25 ist mit dem länglichen Federblatt 26 und dem kurzen Befestigungsstück 27 versehen. Letzteres ist zwischen den Kopf 28 der Schraube 49 und der rechten Seite der Zunge 16 festgeklemmt. Der Griff 35 umfasst zudem einen längs verlaufenden Handgriff 38, der sich vor dem geneigten Körperabschnitt 14 befindet, sowie die freie Öffnung 37, durch die die Schraube 49 geführt ist. Das Federblatt 26 erstreckt sich in Längsrichtung vor dem geneigten Körperabschnitt 14 und ist in dem im Griff 35 gebildeten Hohlraum 39 untergebracht, um sich zwischen dem Handgriff 38 und dem geneigten Abschnitt 14 zu befinden. Wenn sich das Schiffchen 50 in seiner Ausgangsposition auf der linken Seite des Körpers 15 befindet, wie in 2 dargestellt, übt die Feder 25 eine Spannwirkung auf das Schiffchen 50 aus, um dieses in seiner Ausgangsposition zu halten.

Nunmehr insbesondere Bezug nehmend auf 4 bis 4D, ist zu sehen, dass das Schiffchen 50 einen rechteckigen Behälter 51 aufweist, der mit einem festgeklebten, vorderen Abdeckelement 52 versehen ist. Ein größerer Abschnitt des vom Behälter 51 begrenzten Hohlraums 53 ist mit einer Filzverkleidung 54 ausgestattet und enthält einen Vorrat an Kreidepulver 55. Letzteres wird durch eine Öffnung im Abdeckelement 52 in den Hohlraum 53 geladen, wobei die Öffnung normalerweise mittels des abnehmbaren, friktional gehaltenen Stöpsels 56 geschlossen ist. Der Leitflügel 57 verläuft in Längsrichtung des Schiffchens 50 und springt von der Hinterseite 58 des Behälters 51 in dessen Mitte rückwärts vor. Der Schlitz 17 nimmt den Flügel 57 auf und führt gemeinsam mit diesem das Schiffchen 50, während sich dieses zwischen den Enden des Hauptkörpers 15 im Zuge der Neubekreidung des Fadens 20 hin und her bewegt. Der Querstift 59 steht an beiden Seiten des Leitflügels 57 vor und kooperiert mit der Rückseite 12 des Körpers 15, um eine Trennung des Schiffchens 50 vom Körper 15 zu verhindern.

Der Faden 20 erstreckt sich in Längsrichtung durch das Schiffchen 50 zwischen der Öffnung 61 durch ein Ende 62 des Behälters 51 zum Durchgang 63, der abgewinkelt durch den Flügel 57 verläuft, zum Ende desselben, das entfernt vom Behälter-Ende 62 liegt. Die Filzauskleidung 54 und die Bodenwand 63 des Behälters sind mit passend angebrachten Öffnungen versehen, durch die sich der Faden 20 erstreckt, so dass wenn das Schiffchen 50 den Körper 15 entlang vor und zurück bewegt wird, sich – relativ gesehen – der Markierfaden 20 durch den Kreidevorrat 55 bewegt und dabei ausreichend Kreide aufnimmt, um einen klar begrenzten Kreidestrich anzubringen, wenn der Faden 20 gegen eine Aufnahmefläche ausschlägt, wie etwa die Steinplatte 98, die an die Rückseite 12 des Körpers 15 anschließt.

Die Kante 65 der Abdeckung 52 erweitert sich vom anderen Ende 69 des Behälters 51 nach vorne. Die erweiterte Kante 65 bildet eine Fingereingriffsformation, an der eine vorwärts gerichtete Kraft aufgebracht wird, um das Schiffchen 50 gegen den Uhrzeigersinn gegen die Kraft der Feder 25 um einen Punkt zu schwenken, an dem die Hinterkante des Behälter-Endes 62 an die Vorderseite 11 des Körpers 15 anschließt. In 2 ist dieser Punkt mit dem Bezugszeichen 70 bezeichnet, und die Position gegen den Uhrzeigersinn für das Schiffchen 50 ist durch die Punktlinienposition der Abdeckung 52 und deren Fingerverlängerung 65 angezeigt. Die Feder 25 hält das Schiffchen 50 normalerweise in deren Ausgangsposition der 2. Die Position des Handgriffs 38 in Relation zur Schiffchenverlängerung 65 ist so beschaffen, dass ein Finger der mit dem Griff 35 in Kontakt stehenden (nicht dargestellten) Hand dazu verwendet werden kann, eine vorwärts gerichtete Kraft auf die Verlängerung 65 auszuüben, um das Schiffchen 50 gegen den Uhrzeigersinn zu schwenken und damit den Faden 20 vorwärts zu ziehen.

Wenn sich das Schiffchen 50 in seiner Ausgangsposition der 2 befindet, ist eine Bewegung gegen den Uhrzeigersinn desselben durch den Kontakt des Behälter-Endes 62 mit dem Kopf 28 der Schraube 49 limitiert, und während das Schiffchen 50 in seiner Ausgangsposition gegen den Uhrzeigersinn geschwenkt wird, verbiegt sich das Federblatt 26 in Bezug auf den Federfuß 27 gegen den Uhrzeigersinn. Diese Biegung des Blattes 26 verstärkt die im Uhrzeigersinn wirkende Vorspannung, die von der Feder 25 gegen das Schiffchen 50 ausgeübt wird. Die Kraft zum Schwenken des Schiffchens 50 gegen den Uhrzeigersinn ist eine vorwärts gerichtete, auf die Zunge 65 angewendete Kraft.

Bei gegen den Uhrzeigersinn geschwenktem Schiffchen 50 ermöglicht das Lösen der Zunge 65 der in der Vorspannfeder 25 gespeicherten Energie, das Schiffchen 50 im Uhrzeigersinn zu schleudern, bis es vollständig auf der Vorderseite der Neigung 14 aufsitzt. Zu diesem Zeitpunkt schlägt der Faden 20 durch den Schlitz 17 rückwärts aus, um mit einer Oberfläche – beispielsweise der Vorderfläche 98 der Steinplatte 99 – in Kontakt zu kommen und auf dieser Fläche 98 einen Kreidestrich zu hinterlassen. Durch manuelle Rück- und Vorbewegung des Schiffchens entlang dem Hauptkörper 15 wird der Faden 20 erneut mit Kreidepulver aus dem Vorrat 55 geladen. In der Regel können mehrere deutliche Striche aufgebracht werden, bevor es nötig ist, den Faden 20 neu zu laden.

Um die Kante 91 der Steinplatte 99 als Bezugslinie zu verwenden, wird der Drehkopf 30 um die Schraube 45 in eine gewünschte Winkelstellung bezüglich dem Körper 15 gedreht und durch Festziehen der Flügelmutter 46 in dieser Position fixiert. Der Drehkopf 30 des Körpers 15 wird an die Kante 91 angelegt, und die Rückseite 12 schließt an die vorwärts gerichtete Markierungs- oder Aufnahmefläche 98 der Steinplatte 99 an. Dann wird an der Zunge 65 eine Anhubkraft aufgebracht, um das Schiffchen 50 gegen den Uhrzeigersinn zu schwenken, und damit wird der Faden 20 vorwärts abgelenkt. Das Lösen der vorwärts gerichteten, auf die Verlängerungszunge 65 wirkenden Kraft ermöglicht es dem Faden 20, rückwärts auszuschlagen und auf die Oberfläche 98 aufzuschlagen und damit einen gut begrenzten, schmalen Kreidestrich darauf zu hinterlassen.

Wenn eine Markierungs- oder Aufnahmefläche, wie etwa eine vertikale Wand, keine Kante aufweist, die sich zum Anlegen des Drehkopfes 30 eignet, kann die Halterung 47 mit dem Drehkopf 30 daran abgenommen werden. Dann wird die Rückseite 12 des Körpers 15 an die Wand oder eine andere (nicht dargestellte) Aufnahmefläche angelegt, und ein Fadenausschlagvorgang wird ausgelöst, nachdem der Körper 15 an einem gewünschten Ort entsprechend ausgerichtet ist. Das Wasserwaagenelement 23 kommt zur Anwendung, wenn vertikale Striche markiert werden, und das Wasserwaagenelement 22 kommt zur Anwendung, wenn horizontale Striche markiert werden. Das Visieren erfolgt durch den Schlitz 17 im Körper 15 oder mittels der Messlinie 89 auf der Kunststoffkappe 19.

In einer geeigneten Konstruktion der Vorrichtung 10 ist der Hauptkörper 15 annähernd 30 Inch (ca. 76 cm) lang. Für eine Ausführung, bei der die Länge des Körpers 15 wesentlich mehr als 30 Inch betragen soll, dürfte nunmehr für Fachpersonen hinreichend klar sein, dass der Körper 15 in Teleskop- oder Gelenksbauweise ausgeführt sein kann, wenn ein kompaktes Gerät zum praktischen Verstauen gewünscht wird. Außerdem kann der Körper 15 insofern modifiziert werden, als der mittlere Führungsschlitz eliminiert und der Faden außen und parallel zu einer Seite des modifizierten Körpers 15 geführt wird und das Schiffchen 50 so angebracht ist, dass es sich auf geeignete Weise den modifizierten Körper 15 entlang bewegt.

Es versteht sich auch von selbst, dass das aus einem nichtmetallischen Faden 20 bestehende Markierfilament durch einen metallischen Draht oder eine (nicht dargestellte) Kunststofflitze mit einer geeigneten Oberflächenbehandlung zur Aufnahme eines pulverförmigen Markiermaterials ersetzt werden kann. Die Drahtlitze kann als Spannfeder mit sehr kleinem Durchmesser ausgebildet sein.

Als zweites Ausführungsbeispiel dieser Erfindung wird nicht die Feder 25 verwendet, um das Markierfilament 20 gegen eine strichaufnehmende Oberfläche 98 zu schleudern, sondern das Filament wird mit einem Rad oder einem anderen (nicht dargestellten) Druckelement rückwärts gegen die Oberfläche 98 gedrückt, wobei dieses Druckelement am Körper 15 befestigt ist, um diesen entlang gezogen zu werden, beispielsweise mit einem elastischen Zugfaden, der mit dem Druckelement verbunden und auf einer (nicht dargestellten) auf dem oder in dem Schiffchen 50 angebrachten, federgespannten Aufnahmespule aufgewickelt ist.

Bevor es zur Strichmarkierung kommt, wird das Schiffchen 50 in seiner Ausgangsposition links in der 2 geparkt, und das Druckelement wird von einer (nicht dargestellten) Arretierung an dem Ende des Körpers 15, welches von der Schiffchenrückhaltefeder 25 entfernt ist, gehalten. Wenn der Benützer der Strichmarkiervorrichtung das Druckelement nach rechts zieht, um den Zugfaden zu strecken, hindert ein Ratschenmechanismus die auf die Aufnahmespule wirkende Aufwickelkraft daran, das Druckelement links gegen das Schiffchen 50 zu ziehen, bis eine Sperrklinke an der Ratsche gelöst wird. Nachdem der Körper 15 an einer ausgewählten Position auf der zu markierenden Oberfläche lokalisiert wurde, wird die Sperrklinke der Ratsche gelöst, und die auf die Aufnahmespule wirkende Feder dreht die Spule so, dass der Zugfaden aufgewickelt wird. So wird das Druckelement von der Arretierung gelöst und gegen das Schiffchen 50 gezogen. Während das Druckelement den Körper 15 entlang fährt, zwingt es das Filament 20 gegen die Oberfläche 98, um darauf einen geraden Strich aufzubringen.

In einem dritten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung wird das zweite Ausführungsbeispiel insoweit modifiziert, als das Markierfilament 20 weggelassen und das Druckelement durch einen Stift oder ein anderes (nicht dargestelltes) Markiergerät ersetzt wird, das auf dem Körper 15 so angebracht ist, dass es die Oberfläche 98 kontaktiert und darauf einen Strich zieht, wenn das Markiergerät in 2 von rechts nach links gezogen wird. Ein (nicht dargestelltes) am Körper 15 befestigtes Schildelement wird zwischen dem Markiergerät und der Oberfläche 98 eingeschoben, um einen Kontakt zwischen diesen zu verhindern, bis das Markiergerät sich eine sehr kurze Distanz von seiner Extremposition rechts am Körper 15 weg bewegt. In diesem dritten Ausführungsbeispiel enthält das Schiffchen 50 keine Kreide oder andere Markiersubstanz und braucht auch nicht so montiert zu sein, dass es sich von seiner Ausgangsposition links in 2 weg bewegt.

Sowohl im zweiten wie auch im dritten Ausführungsbeispiel kann der elastische Zugfaden, der um die Aufnahmespule gewickelt ist, aus einer Schraubenfeder bestehen, die nach dem Abwickeln eine Spannkraft entwickelt, sich selbst auf die Aufnahmespule aufzuwickeln.

Zwar wurde die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf besondere Ausführungsbeispiele derselben beschrieben, doch ergeben sich für einschlägige Fachpersonen zahlreiche andere Variationen und Modifikationen sowie andere Verwendungsformen derselben. Es wird deshalb vorgezogen, die vorliegende Erfindung nicht als beschränkt durch diese spezifische Offenbarung zu betrachten, sondern nur durch die angehängten Patentansprüche.


Anspruch[de]
  1. Strichmarkiervorrichtung (10), umfassend:

    einen länglichen Hauptkörper (15) mit einer hinteren Fläche (12), die so ausgeführt ist, dass sie einer Aufnahmefläche zugewendet ist, auf der die Vorrichtung mindestens einen Strich markieren soll, und eine vordere Fläche (11), die von der hinteren Fläche (12) wegweist;

    einen Markierfaden (20), der an dem Hauptkörper (15) befestigt ist, wobei die gegenüberliegenden Enden des Markierfadens (20) an dem Hauptkörper (15) operativ festgemacht sind und sich der Markierfaden (20) längs des Hauptkörpers (15) zwischen längs beabstandeten ersten und zweiten Stellen des Hauptkörpers (15) erstreckt, die sich nahe den jeweiligen gegenüberliegenden Enden des Hauptkörpers (15) befinden;

    ein Schiffchen (50), das operativ mit dem Markierfaden (20) verbunden ist und einen Vorrat einer Markiersubstanz trägt, wobei sich der Markierfaden durch das Schiffchen (50) erstreckt und der Vorrat an Markiersubstanz von dem Schiffchen (50) mitgeführt wird;

    wobei das Schiffchen (50) so montiert ist, dass es sich vorwärts und rückwärts zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle bewegt und während dieser Bewegung des Schiffchens (50) der Markierfaden (20) etwas von der Markiersubstanz aufnimmt;

    wobei das Schiffchen (50) auch so montiert ist, dass es vorwärts beweglich ist und im Verhältnis zu der vorderen Fläche (11) rückwärts ausschlagen kann; und

    eine Feder, welche sich mit dem Schiffchen (50) auf eine Weise operativ verbindet, dass Energie gespeichert wird, die der Feder vermittelt wird, wenn sich das Schiffchen (50) vorwärts bewegt;

    wobei die Markiersubstanz, die vom Markierfaden (20) aufgenommen wird, auf eine Aufnahmefläche übertragen wird, indem das Schiffchen (50) so bewegt wird, dass der Markierfaden (20) vorwärts gezogen wird und die Energie, die in der Feder gespeichert ist, abgegeben wird, um das Schiffchen (50) zusammen mit dem Markierfaden (20) rückwärts auszuschlagen, so dass der Markierfaden (20) eine Aufnahmefläche kontaktiert, die angrenzend an die hinter Fläche (12) angeordnet ist und damit auf die Aufnahmefläche etwas von der Markiersubstanz überträgt, die von dem Markierfaden (20) aufgenommen wurde, um hiermit einen Strich auf einer von dem Markierfaden (20) kontaktierten Aufnahmefläche zu markieren.
  2. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schiffchen operativ mit dem Markierfaden auf eine Weise verbunden ist, dass das Vorwärtsziehen des Markierfadens durch Anwendung einer Kraft zum Vorwärtsbewegen des Schiffchens erreicht wird, wobei diese Kraft durch das Schiffchen zur Anwendung kommt, um auf den Faden zu wirken.
  3. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 2, in der die Feder so angeordnet ist, dass sie sich operativ mit dem Schiffchen verbindet, wenn das Schiffchen sich in seiner Ausgangsposition befindet, die der ersten Stelle entspricht.
  4. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 3, bei der das Schiffchen mit Führungsformationen versehen ist, die in operativer Verbindung mit dem Markierfaden stehen, um jenen Abschnitt des Markierfadens, der sich jeweils durch das Schiffchen erstreckt, so zu führen, dass er rückwärts in einer Richtung von der ersten Stelle gegen die zweite Stelle hin geneigt wird:
  5. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 3, zusätzlich einen Querarm umfassend, der auf dem Hauptkörper am ersten Ende montiert und rückwärts von dem Hauptkörper angeordnet ist.
  6. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 5, ebenfalls umfassend einen einstellbaren Drehkopf, wobei der Querarm einen Teil des Drehkopfes ausmacht, und eine Befestigungsvorrichtung, mit der der Drehkopf abnehmbar an dem Körper befestigt ist.
  7. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 3, ebenfalls umfassend mindestens ein Wasserwaagenelement, das von dem Körper getragen wird.
  8. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Hauptkörper mit einem Längsschlitz versehen ist, in dem der Abschnitt der Schnur, der sich vom Schiffchen zur zweiten Stelle erstreckt, zum größten Teil untergebracht ist, wenn sich das Schiffchen an der ersten Stelle befindet, wobei sich der Markierfaden vorübergehend aus dem Schlitz bewegt, wenn der Markierfaden rückwärts ausschlägt und so mit einer Aufnahmefläche Kontakt aufnimmt, dass auf der Aufnahmefläche ein Strich markiert wird.
  9. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 8, in der das Schiffchen einen rückwärts vorspringenden Flügel aufweist, der sich in den Schlitz erstreckt, um mit diesem bei der Führung des Schiffchens zusammen zu wirken, wenn das Schiffchen zwischen der ersten und der zweiten Stelle hin und her wandert.
  10. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 9, wobei der Flügel mit einem Quervorsprung rückwärts von der hinteren Fläche versehen ist, um mit diesem zusammen wirkend die Vorwärtsbewegung des Schiffchens zu beschränken, wenn auf das Schiffchen eine vorwärts gerichtete Kraft aufgebracht wird, um den Markierfaden vorwärts zu ziehen.
  11. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 10, wobei der Quervorsprung auf dem Flügel an jenem Ende angebracht ist, das näher an der ersten Stelle des Hauptkörpers liegt.
  12. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 3, ebenfalls umfassend einen Griff, der an der ersten Stelle angebracht ist, wobei das Schiffchen mit einer Formation versehen ist, an der die vorwärts gerichtete Kraft auf das Schiffchen aufgebracht wird, während die Feder mit dem Schiffchen verbunden ist; wobei der Griff und die Formation operativ so angeordnet sind, dass die Hand einer Bedienperson, welche den Griff erfasst, mit einem Finger Verbindung mit der Formation aufnehmen kann, um eine vorwärts gerichtete Kraft auf das Schiffchen auszuüben, um den Markierfaden vorwärts zu ziehen, bevor der Markierfaden rückwärts angeschlagen wird, um eine Aufnahmefläche zu kontaktieren und mit einem Strich der Markiersubstanz zu versehen.
  13. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Markiersubstanz Kreidepulver umfasst.
  14. Strichmarkiervorrichtung, umfassend:

    einen länglichen Hauptkörper (15) mit einer hinteren Fläche (12), die so ausgeführt ist, dass sie einer Aufnahmefläche zugewendet ist, auf der die Vorrichtung mindestens einen Strich markieren soll, und eine vordere Fläche (11), die von der hinteren Fläche (12) wegweist;

    einen Markierfaden (20), der an dem Hauptkörper (15) befestigt ist, wobei die gegenüberliegenden Enden des Markierfadens (20) an dem Hauptkörper (15) operativ festgemacht sind und sich der Markierfaden (20) längs des Hauptkörpers (15) zwischen längs beabstandeten ersten und zweiten Stellen des Hauptkörpers (15) erstreckt, die sich nahe den jeweiligen gegenüberliegenden Enden des Hauptkörpers (15) befinden;

    ein Trägerelement (51, 52), das operativ mit dem Markierfaden (20) verbunden ist und einen Vorrat einer Markiersubstanz trägt, wobei sich der Markierfaden durch das Trägerelement (51, 52) erstreckt und der Vorrat an Markiersubstanz von dem Trägerelement (51, 52) mitgeführt wird;

    wobei das Trägerelement so montiert ist, dass es sich vorwärts und rückwärts zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle bewegt und während dieser Bewegung des Trägerelements der Markierfaden (20) etwas von der Markiersubstanz aufnimmt; und

    wobei die Markiersubstanz, die vom Markierfaden (20) aufgenommen wird, auf eine Aufnahmefläche übertragen wird, indem der Faden (20) rückwärts angeschlagen wird, um eine Aufnahmefläche zu kontaktieren und damit einen Strich auf derselben zu markieren; und

    eine manuell bedienbare Apparatur, die auf dem Hauptkörper (15) getragen wird und in operativer Verbindung mit dem Markierfaden (20) steht, um den Markierfaden (20) vorwärts zu bewegen und dann den Faden (20) rückwärts anzuschlagen, um eine angrenzend an die hintere Fläche (12) angeordnete Aufnahmefläche zu kontaktieren und damit einen Strich der Markiersubstanz auf dieser zu hinterlassen;

    wobei die Apparatur das Trägerelement (51, 52) und eine Feder umfasst, die in operativer Verbindung mit dem Trägerelement steht und dieses rückwärts spannt, wenn sich das Trägerelement an der ersten Stelle befindet.
  15. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 14, bei der die operative Verbindung zwischen der Feder und dem Trägerelement unterbrochen wird, wenn das Trägerelement von der ersten Stelle weg bewegt wird.
  16. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 14, ebenfalls umfassend einen Griff, der an dem Hauptkörper an der ersten Stelle befestigt ist;

    wobei die Apparatur eine Fingereingriffsformation umfasst, an der eine vorwärts gerichtete Kraft auf das Trägerelement ausgeübt wird, um das Trägerelement vorwärts zu bewegen, wobei diese Kraft durch das Trägerelement aufgebracht wird, um die Feder zu spannen, wenn sich das Trägerelement in seiner ersten Position befindet; und

    wobei nach Fingerauslösung der Formation die in der Feder gespeicherte Energie abgegeben wird, um das Trägerelement und den Markierfaden vorwärts anzuschlagen und damit einen Strich der Markiersubstanz auf einer Aufnahmefläche angrenzend an die hintere Fläche des Hauptkörpers zu hinterlassen.
  17. Strichmarkiervorrichtung nach Anspruch 16, wobei wenn sich das Trägerelement an der ersten Stelle befindet, der Griff und die Fingereingriffsformation operativ angeordnet sind, wobei mittels eines Fingers einer Hand, die den Griff umfasst, eine vorwärts gerichtete Kraft auf die Formation aufgebracht werden kann, um die Vorrichtung in Arbeitsposition zu halten, um einen Strich auf eine ausgewählte Stelle einer Aufnahmefläche zu markieren, die sich angrenzend an die hintere Fläche des Hauptkörpers befindet.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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