HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Markierung gerader Striche
auf flachen Oberflächen und insbesondere Verbesserungen sogenannter Kreidestrichmarkiervorrichtungen.
Kreidestrichmarkiervorrichtungen werden im Bauwesen in großem Umfang
zur Markierung gerader Striche auf Wänden verwendet. Diese Vorrichtungen benützen
zur Markierung eine Leine, die von einem mit Kreide beschichteten oder imprägnierten
Faden gebildet wird, indem die Kreideleine in gewünschter Ausrichtung gehalten wird
und sodann gegen die zu markierende Oberfläche ausschlägt.
Einige Beispiele von Kreidestrichmarkiervorrichtungen sind offenbart
in US-Patent Nr. 3,475,822 und auch in US-Patent Nr. 4,143,462 vom 13. März 1979
an A. R. Gertz für eine Kreidestrichvorrichtung, US-Patent Nr. 4,189,844 vom 26.
Februar 1980 an J. R. Riggins Sr. für einen Kreidestrichzeichenkopf und US-Patent
Nr. 4,551,922 vom 12. November 1985 an Y. Someya für eine Strichmarkierungsvorrichtung.
Die in den genannten US-Patenten offenbarten Vorrichtungen sowie andere ältere Vorrichtungen
dieses Typs sind relativ teuer und/oder kompliziert in der Bauweise und/oder Anwendung.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung werden Strichmarkiervorrichtungen
zur Anbringung von Strichen auf Brettern sowie auf Oberflächen (vertikalen Wänden)
geschaffen, die keine praktischen Kanten aufweisen, die zur Ausrichtung oder für
Grundlinienzwecke benützt werden könnten. Die Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung sind bequem von einer Person verwendbar, zumal diese Vorrichtungen einen
Markierfaden oder eine Kreideleine aufweisen, die an beiden Enden eines länglichen
Körpers befestigt ist. Der Markierfaden läuft durch ein Schiffchen, das einen Vorrat
an Kreidepulver birgt und so angebracht ist, dass es sich den länglichen Körper
entlang vor und zurück bewegt, um Kreide auf den Markierfaden aufzubringen. Wenn
sich das Schiffchen in seiner Ausgangsstellung an einem Ende des Hauptkörpers befindet,
spannt eine am Körper befestigte Feder das Schiffchen rückwärts gegen die Vorderseite
des Körpers.
Zum Markieren eines Strichs auf einer Aufnahmefläche wird die Rückseite
des Hauptkörpers gegen die Aufnahmefläche gesetzt und eine Kraft auf das Schiffchen
aufgebracht, um dieses vorwärts zu neigen, wodurch der Markierfaden nach vorne gezogen
wird. Nach dem Loslassen des Schiffchens schlägt es durch die Federkraft zurück,
und gleichzeitig schlägt praktisch die gesamte Länge des Fadens rückwärts in Kontakt
mit der Aufnahmefläche, um diese mit einem Kreidestrich zu markieren, der auf der
Aufnahmefläche angebracht wird. Während des Strichmarkiervorgangs hält die Bedienperson
die Markiervorrichtung an einem Griff, der sich in der Nähe der Vorspannfeder befindet.
Die Kraft zum Vorwärtsneigen des Schiffchens wird auf dieses mit einem Finger der
den Griff umfassenden Hand der Bedienperson aufgebracht.
Die Positionierung der Kreideleine vor deren Aufschlagen gegen die
Aufnahmefläche wird mittels Wassennraagenelementen vorgenommen, die auf dem Hauptkörper
montiert sind, oder mittels eines Drehkopfes, der an dem Ende des Hauptkörpers befestigt
ist, welches die Vorspannfeder für das Schiffchen aufweist. Der Querarm des Drehkopfs
wird gegen die Kante eines Bretts mit der zu markierenden Aufnahmefläche gesetzt.
Der Drehkopf ist abnehmbar, so dass die Markiervorrichtung zur Markierung einer
Wand oder einer anderen Oberfläche verwendet werden kann, die über keine praktische
Kante verfügt, an welcher der Querarm des Drehkopfes angelegt werden könnte. Ohne
Drehkopf am länglichen Körper wird dieser mittels eines daran befestigten Wassennraagenelements
positioniert.
Demnach ist es das vorrangige Ziel der vorliegenden Erfindung, eine
verbesserte Strichmarkiervorrichtung zu schaffen, die relativ kostengünstig in der
Bauweise und/oder praktisch in der Verwendung ist.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine sogenannte
Kreidestrichmarkiervorrichtung zu schaffen, die bequem von einem Einzelnen benützt
werden kann.
Ein weiteres Ziel ist es, eine neuartige Vorrichtung zu schaffen,
die sich für die praktische Markierung von Strichen auf Oberflächen eignet, auch
wenn keine Kante vorhanden ist, an die man sich für Mess- und Einrichtungszwecke
halten kann.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kreidestrichmarkiervorrichtung
zu schaffen, die mit einem Schiffchen ausgerüstet ist, um Kreide zu dem Markierfaden
zu befördern, und über das Kräfte zum Vorwärtsziehen des Markierfadens aufgebracht
werden, so dass dieser anschließend rückwärts gegen eine Aufnahmefläche ausschlagen
kann, auf der ein Kreidestrich angebracht werden soll.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Diese Ziele sowie andere Ziele dieser Erfindung werden ohne weiteres
erkennbar nach Lektüre der folgenden Beschreibung und der begleitenden Zeichnungen:
1 ist eine perspektivische Darstellung
einer Strichmarkiervorrichtung gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung, wobei
das Schiffchen in seiner Ausgangsposition geparkt ist und darauf wartet, die Vorrichtung
so zu bedienen, dass ein gerader Strich an einem gewünschten Ort auf einer ebenen
Oberfläche aufgebracht wird. In dieser 1 sind größere
Teile des Griffes weggelassen.
2 ist eine Seitenaufrissansicht der Markiervorrichtung
aus 1, die in die Richtung des Pfeiles E in
1 blickt. Der Griff und der Drehkopf der Vorrichtung
sind in dieser 2 nicht enthalten.
3 ist eine teilweise auseinandergezogene
Seitenaufrissansicht, die in Richtung des Pfeils E in 1
blickt, wobei das Schiffchen aus seiner Ausgangsposition der 2
weg bewegt ist. 3 enthält einige Teile des Griffs,
die in 1 und 2
nicht enthalten sind.
3A ist eine Seitenansicht des Griffs,
in die Richtung des Pfeils F in 3 blickend.
4 ist eine Seitenaufrissansicht des Schiffchens.
4A und 4B
sind Seitenansichten des Schiffchens, die in die Richtungen der Pfeile A bzw. B
in 4 gerichtet sind.
4C und 4D
sind Vorder- und Rückansichten des Schiffchens, die in die Richtung der Pfeile C
bzw. D in 4 gerichtet sind.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Wir nehmen nunmehr Bezug auf die Zeichnungen, in denen durch das Bezugszeichen
10 eine Konstruktion einer Strichmarkiervorrichtung bezeichnet ist. Die
wichtigsten Elemente der Vorrichtung 10 sind der längliche, stangenförmige
Hauptkörper 15, ein Markierfilament, das durch den Faden 20 gegeben
ist, eine Vorspannfeder 25, der abnehmbare Drehkopf 30, der optionale
Griff 35 und das Schiffchen 50.
Der Hauptkörper 15 umfasst die Vorderseite 11 und
die Rückseite 12, wobei die letztere dazu vorgesehen ist, auf der zu markierenden
Oberfläche aufzuliegen (d. i. die Frontfläche 98 der Steinplatte
99 in 3). Der Körper 15 ist über
seinen größten Teil flach. Er weist allerdings einen kurzen, vorwärts geneigten
Abschnitt 14 auf der linken Seite des Körpers 15 auf, wie in
1–3 dargestellt,
und an der linken Seite des geneigten Abschnitts 14 befindet sich eine
Abschlusszunge 16, die sich in annähernd 90° zum Hauptabschnitt des
Körpers 15 vorwärts erstreckt.
Ein länglicher Führungsschlitz erstreckt sich von der Vorderseite
11 zur Rückseite 12, und dies im wesentlichen über die volle Länge
des Körpers 15. Das heißt, der Schlitz 17 verläuft nicht durch
die Abschlusszunge 16, doch erstreckt er sich durch den schrägen Abschnitt
14 und hört kurz vor dem Endabschnitt 18 rechts in 2
und 3 auf. Der rechte Endabschnitt
18 weist im Vergleich zum restlichen Körper 15 eine reduzierte
Dicke auf und erstreckt sich in den hohlen Kunststoffsitz 19 der Wasserwaagenzusammensetzung
21. Diese letztere enthält das Wasserwaagenelement 22, das parallel
zum Schlitz 17 ausgerichtet ist, und das Wasserwaagenelement
23 quer zum Schlitz 17. Die Wasserwaagenzusammensetzung
21 wird per Reibung am Körperende 18 gehalten und dient dazu,
das rechte Ende des Fadens 20 am Körper 15 zu befestigen.
Der Faden 20 erstreckt sich in Längsrichtung durch den Schlitz
17, in Längsrichtung durch das Schiffchen 50 und durch eine freie
Öffnung in der Abschlusszunge 16, dann über und teilweise um den Körper
der Schraube 49 herum, die zur Befestigung des Griffes 35 und
der L-förmigen Halterung 47 verwendet wird, an der der Drehkopf
30 verstellbar montiert ist. Letzterer wird durch Schwenken um die Schraube
45 verstellt, die sich vom längs verlaufenden Schenkel 44 der
Halterung 47 rückwärts erstreckt. Der Drehkopf 30 wird in Einstellungsposition
gehalten, indem die Schraubenmutter 46 an der Schraube 45 festgezogen
wird. Die Sicherungsmutter 48, die in Schraubverbindung mit der Schraube
49 steht, klemmt den anderen Schenkel 43 der Halterung
47 gegen den Griff 35, um den Griffabschnitt 36 gegen die Zunge
16 zu zwingen und damit das linke Ende des Fadens 20 gegen die
linke Seite der Zunge 16 festzuklemmen.
Die Vorspannfeder 25 ist mit dem länglichen Federblatt
26 und dem kurzen Befestigungsstück 27 versehen. Letzteres ist
zwischen den Kopf 28 der Schraube 49 und der rechten Seite der
Zunge 16 festgeklemmt. Der Griff 35 umfasst zudem einen längs
verlaufenden Handgriff 38, der sich vor dem geneigten Körperabschnitt
14 befindet, sowie die freie Öffnung 37, durch die die Schraube
49 geführt ist. Das Federblatt 26 erstreckt sich in Längsrichtung
vor dem geneigten Körperabschnitt 14 und ist in dem im Griff
35 gebildeten Hohlraum 39 untergebracht, um sich zwischen dem
Handgriff 38 und dem geneigten Abschnitt 14 zu befinden. Wenn
sich das Schiffchen 50 in seiner Ausgangsposition auf der linken Seite
des Körpers 15 befindet, wie in 2 dargestellt,
übt die Feder 25 eine Spannwirkung auf das Schiffchen 50 aus,
um dieses in seiner Ausgangsposition zu halten.
Nunmehr insbesondere Bezug nehmend auf 4
bis 4D, ist zu sehen, dass das Schiffchen
50 einen rechteckigen Behälter 51 aufweist, der mit einem festgeklebten,
vorderen Abdeckelement 52 versehen ist. Ein größerer Abschnitt des vom
Behälter 51 begrenzten Hohlraums 53 ist mit einer Filzverkleidung
54 ausgestattet und enthält einen Vorrat an Kreidepulver 55. Letzteres
wird durch eine Öffnung im Abdeckelement 52 in den Hohlraum 53
geladen, wobei die Öffnung normalerweise mittels des abnehmbaren, friktional gehaltenen
Stöpsels 56 geschlossen ist. Der Leitflügel 57 verläuft in Längsrichtung
des Schiffchens 50 und springt von der Hinterseite 58 des Behälters
51 in dessen Mitte rückwärts vor. Der Schlitz 17 nimmt den Flügel
57 auf und führt gemeinsam mit diesem das Schiffchen 50, während
sich dieses zwischen den Enden des Hauptkörpers 15 im Zuge der Neubekreidung
des Fadens 20 hin und her bewegt. Der Querstift 59 steht an beiden
Seiten des Leitflügels 57 vor und kooperiert mit der Rückseite
12 des Körpers 15, um eine Trennung des Schiffchens 50
vom Körper 15 zu verhindern.
Der Faden 20 erstreckt sich in Längsrichtung durch das Schiffchen
50 zwischen der Öffnung 61 durch ein Ende 62 des Behälters
51 zum Durchgang 63, der abgewinkelt durch den Flügel
57 verläuft, zum Ende desselben, das entfernt vom Behälter-Ende
62 liegt. Die Filzauskleidung 54 und die Bodenwand 63
des Behälters sind mit passend angebrachten Öffnungen versehen, durch die sich der
Faden 20 erstreckt, so dass wenn das Schiffchen 50 den Körper
15 entlang vor und zurück bewegt wird, sich – relativ gesehen –
der Markierfaden 20 durch den Kreidevorrat 55 bewegt und dabei
ausreichend Kreide aufnimmt, um einen klar begrenzten Kreidestrich anzubringen,
wenn der Faden 20 gegen eine Aufnahmefläche ausschlägt, wie etwa die Steinplatte
98, die an die Rückseite 12 des Körpers 15 anschließt.
Die Kante 65 der Abdeckung 52 erweitert sich vom
anderen Ende 69 des Behälters 51 nach vorne. Die erweiterte Kante
65 bildet eine Fingereingriffsformation, an der eine vorwärts gerichtete
Kraft aufgebracht wird, um das Schiffchen 50 gegen den Uhrzeigersinn gegen
die Kraft der Feder 25 um einen Punkt zu schwenken, an dem die Hinterkante
des Behälter-Endes 62 an die Vorderseite 11 des Körpers
15 anschließt. In 2 ist dieser Punkt mit dem
Bezugszeichen 70 bezeichnet, und die Position gegen den Uhrzeigersinn für
das Schiffchen 50 ist durch die Punktlinienposition der Abdeckung
52 und deren Fingerverlängerung 65 angezeigt. Die Feder
25 hält das Schiffchen 50 normalerweise in deren Ausgangsposition
der 2. Die Position des Handgriffs 38 in
Relation zur Schiffchenverlängerung 65 ist so beschaffen, dass ein Finger
der mit dem Griff 35 in Kontakt stehenden (nicht dargestellten) Hand dazu
verwendet werden kann, eine vorwärts gerichtete Kraft auf die Verlängerung
65 auszuüben, um das Schiffchen 50 gegen den Uhrzeigersinn zu
schwenken und damit den Faden 20 vorwärts zu ziehen.
Wenn sich das Schiffchen 50 in seiner Ausgangsposition der
2 befindet, ist eine Bewegung gegen den Uhrzeigersinn
desselben durch den Kontakt des Behälter-Endes 62 mit dem Kopf
28 der Schraube 49 limitiert, und während das Schiffchen
50 in seiner Ausgangsposition gegen den Uhrzeigersinn geschwenkt wird,
verbiegt sich das Federblatt 26 in Bezug auf den Federfuß 27 gegen
den Uhrzeigersinn. Diese Biegung des Blattes 26 verstärkt die im Uhrzeigersinn
wirkende Vorspannung, die von der Feder 25 gegen das Schiffchen
50 ausgeübt wird. Die Kraft zum Schwenken des Schiffchens 50 gegen
den Uhrzeigersinn ist eine vorwärts gerichtete, auf die Zunge 65 angewendete
Kraft.
Bei gegen den Uhrzeigersinn geschwenktem Schiffchen 50 ermöglicht
das Lösen der Zunge 65 der in der Vorspannfeder 25 gespeicherten
Energie, das Schiffchen 50 im Uhrzeigersinn zu schleudern, bis es vollständig
auf der Vorderseite der Neigung 14 aufsitzt. Zu diesem Zeitpunkt schlägt
der Faden 20 durch den Schlitz 17 rückwärts aus, um mit einer
Oberfläche – beispielsweise der Vorderfläche 98 der Steinplatte
99 – in Kontakt zu kommen und auf dieser Fläche 98 einen
Kreidestrich zu hinterlassen. Durch manuelle Rück- und Vorbewegung des Schiffchens
entlang dem Hauptkörper 15 wird der Faden 20 erneut mit Kreidepulver
aus dem Vorrat 55 geladen. In der Regel können mehrere deutliche Striche
aufgebracht werden, bevor es nötig ist, den Faden 20 neu zu laden.
Um die Kante 91 der Steinplatte 99 als Bezugslinie
zu verwenden, wird der Drehkopf 30 um die Schraube 45 in eine
gewünschte Winkelstellung bezüglich dem Körper 15 gedreht und durch Festziehen
der Flügelmutter 46 in dieser Position fixiert. Der Drehkopf
30 des Körpers 15 wird an die Kante 91 angelegt, und
die Rückseite 12 schließt an die vorwärts gerichtete Markierungs- oder
Aufnahmefläche 98 der Steinplatte 99 an. Dann wird an der Zunge
65 eine Anhubkraft aufgebracht, um das Schiffchen 50 gegen den
Uhrzeigersinn zu schwenken, und damit wird der Faden 20 vorwärts abgelenkt.
Das Lösen der vorwärts gerichteten, auf die Verlängerungszunge 65 wirkenden
Kraft ermöglicht es dem Faden 20, rückwärts auszuschlagen und auf die Oberfläche
98 aufzuschlagen und damit einen gut begrenzten, schmalen Kreidestrich
darauf zu hinterlassen.
Wenn eine Markierungs- oder Aufnahmefläche, wie etwa eine vertikale
Wand, keine Kante aufweist, die sich zum Anlegen des Drehkopfes 30 eignet,
kann die Halterung 47 mit dem Drehkopf 30 daran abgenommen werden.
Dann wird die Rückseite 12 des Körpers 15 an die Wand oder eine
andere (nicht dargestellte) Aufnahmefläche angelegt, und ein Fadenausschlagvorgang
wird ausgelöst, nachdem der Körper 15 an einem gewünschten Ort entsprechend
ausgerichtet ist. Das Wasserwaagenelement 23 kommt zur Anwendung, wenn
vertikale Striche markiert werden, und das Wasserwaagenelement 22 kommt
zur Anwendung, wenn horizontale Striche markiert werden. Das Visieren erfolgt durch
den Schlitz 17 im Körper 15 oder mittels der Messlinie
89 auf der Kunststoffkappe 19.
In einer geeigneten Konstruktion der Vorrichtung 10 ist der
Hauptkörper 15 annähernd 30 Inch (ca. 76 cm) lang. Für eine Ausführung,
bei der die Länge des Körpers 15 wesentlich mehr als 30 Inch betragen soll,
dürfte nunmehr für Fachpersonen hinreichend klar sein, dass der Körper
15 in Teleskop- oder Gelenksbauweise ausgeführt sein kann, wenn ein kompaktes
Gerät zum praktischen Verstauen gewünscht wird. Außerdem kann der Körper
15 insofern modifiziert werden, als der mittlere Führungsschlitz eliminiert
und der Faden außen und parallel zu einer Seite des modifizierten Körpers
15 geführt wird und das Schiffchen 50 so angebracht ist, dass
es sich auf geeignete Weise den modifizierten Körper 15 entlang bewegt.
Es versteht sich auch von selbst, dass das aus einem nichtmetallischen
Faden 20 bestehende Markierfilament durch einen metallischen Draht oder eine
(nicht dargestellte) Kunststofflitze mit einer geeigneten Oberflächenbehandlung
zur Aufnahme eines pulverförmigen Markiermaterials ersetzt werden kann. Die Drahtlitze
kann als Spannfeder mit sehr kleinem Durchmesser ausgebildet sein.
Als zweites Ausführungsbeispiel dieser Erfindung wird nicht die Feder
25 verwendet, um das Markierfilament 20 gegen eine strichaufnehmende
Oberfläche 98 zu schleudern, sondern das Filament wird mit einem Rad oder
einem anderen (nicht dargestellten) Druckelement rückwärts gegen die Oberfläche
98 gedrückt, wobei dieses Druckelement am Körper 15 befestigt
ist, um diesen entlang gezogen zu werden, beispielsweise mit einem elastischen Zugfaden,
der mit dem Druckelement verbunden und auf einer (nicht dargestellten) auf dem oder
in dem Schiffchen 50 angebrachten, federgespannten Aufnahmespule aufgewickelt
ist.
Bevor es zur Strichmarkierung kommt, wird das Schiffchen
50 in seiner Ausgangsposition links in der 2
geparkt, und das Druckelement wird von einer (nicht dargestellten) Arretierung an
dem Ende des Körpers 15, welches von der Schiffchenrückhaltefeder
25 entfernt ist, gehalten. Wenn der Benützer der Strichmarkiervorrichtung
das Druckelement nach rechts zieht, um den Zugfaden zu strecken, hindert ein Ratschenmechanismus
die auf die Aufnahmespule wirkende Aufwickelkraft daran, das Druckelement links
gegen das Schiffchen 50 zu ziehen, bis eine Sperrklinke an der Ratsche
gelöst wird. Nachdem der Körper 15 an einer ausgewählten Position auf der
zu markierenden Oberfläche lokalisiert wurde, wird die Sperrklinke der Ratsche gelöst,
und die auf die Aufnahmespule wirkende Feder dreht die Spule so, dass der Zugfaden
aufgewickelt wird. So wird das Druckelement von der Arretierung gelöst und gegen
das Schiffchen 50 gezogen. Während das Druckelement den Körper
15 entlang fährt, zwingt es das Filament 20 gegen die Oberfläche
98, um darauf einen geraden Strich aufzubringen.
In einem dritten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung wird das zweite
Ausführungsbeispiel insoweit modifiziert, als das Markierfilament 20 weggelassen
und das Druckelement durch einen Stift oder ein anderes (nicht dargestelltes) Markiergerät
ersetzt wird, das auf dem Körper 15 so angebracht ist, dass es die Oberfläche
98 kontaktiert und darauf einen Strich zieht, wenn das Markiergerät in
2 von rechts nach links gezogen wird. Ein (nicht dargestelltes)
am Körper 15 befestigtes Schildelement wird zwischen dem Markiergerät und
der Oberfläche 98 eingeschoben, um einen Kontakt zwischen diesen zu verhindern,
bis das Markiergerät sich eine sehr kurze Distanz von seiner Extremposition rechts
am Körper 15 weg bewegt. In diesem dritten Ausführungsbeispiel enthält
das Schiffchen 50 keine Kreide oder andere Markiersubstanz und braucht
auch nicht so montiert zu sein, dass es sich von seiner Ausgangsposition links in
2 weg bewegt.
Sowohl im zweiten wie auch im dritten Ausführungsbeispiel kann der
elastische Zugfaden, der um die Aufnahmespule gewickelt ist, aus einer Schraubenfeder
bestehen, die nach dem Abwickeln eine Spannkraft entwickelt, sich selbst auf die
Aufnahmespule aufzuwickeln.
Zwar wurde die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf besondere
Ausführungsbeispiele derselben beschrieben, doch ergeben sich für einschlägige Fachpersonen
zahlreiche andere Variationen und Modifikationen sowie andere Verwendungsformen
derselben. Es wird deshalb vorgezogen, die vorliegende Erfindung nicht als beschränkt
durch diese spezifische Offenbarung zu betrachten, sondern nur durch die angehängten
Patentansprüche.