Die Erfindung betrifft eine Schablonendruckmaschine des Typs, der
in der Lage ist, eine Schablone von einer Endlosrolle einer Schablonenbahn zu bilden,
wobei die Schablone auf eine Abmessung gemäß einer gewählten Größe des Druckpapiers
geschnitten wird, die genannte Schablone auf einer Drucktrommel anzuordnen und das
Bild der Schablone auf das Druckpapier zu drucken. Wenn es erforderlich wird, von
einer neuen Schablone zu drucken, ist die Druckmaschine weiterhin in der Lage, die
benutzte Schablone von der genannten Drucktrommel abzunehmen und die benutzte Schablone
mittels eines Schablonenabgabemechanismus zu einem Behälter zu transportieren.
Hintergrund
Herkömmliche Schablonendruckmaschinen, insbesondere von dem Typ, der
von einer Drucktrommel Gebrauch macht, die mit Papierformaten bis zu A3 umgehen
kann, sind normalerweise in der Lage, auf Papierformate zu drucken, die kleiner
als A3 sind. In den Fällen, in denen Papierformate bedruckt werden, die kleiner
als A3 sind, muss dennoch eine Schablone mit dem A3-Format von der Rolle der Schablonenbahn
abgeschnitten und auf der Drucktrommel angeordnet werden. Wenn diese Art einer Druckmaschine
dazu benutzt wird, eine relativ kleine Anzahl von Kopien zu drucken, können die
Kosten der Schablone zu den höchsten Kosten pro gedrucktem Blatt werden.
Um die Schablonenkosten herabzusetzen, ist bereits eine Schablonenherstellungsvorrichtung
vorgeschlagen worden, wie sie in der EP-A-0 888 899 dargestellt ist, bei der mehrere
getrennte Drucktrommeln mit Druckflächen verwandt werden, die ein A3, B4, A4 und/oder
anderes Format haben, wobei diese Drucktrommeln austauschbar ausgelegt sind, so
dass es möglich ist, eine bestimmte Trommel zu benutzen, die dem Format des Papiers
entspricht, das für den Druckvorgang bestimmt ist. Es wird im Wesentlichen ein Aufbau
verwandt, bei dem die genannten Drucktrommeln mit gleichem Durchmesser ausgebildet
sind und ihre druckfarbendurchlässigen Druckbereiche so angeordnet sind, dass sie
an einer gemeinsamen Basislinie beginnen, wo ein benachbarter Klemmmechanismus vorgesehen
ist, jedoch an einer Stelle enden, die der Länge des Papierformats entspricht, für
das die Trommel bestimmt ist.
Es ist weiterhin eine Schablonendruckmaschine vorgeschlagen worden,
bei der eine einzige Drucktrommel dazu verwandt wird, geschnittene Schablonen mit
verschiedenen Formaten aufzunehmen, um A3, B4, A4 und/oder anderen Abmessungen zu
genügen. Wenn Schablonen mit einem B4 oder A4 Format um die Trommel herum gelegt
sind, liegt der Druckbereich auf der Trommeloberfläche, der über das Ende der Schablone
hinausgeht, frei, so dass es notwendig wird, einen Steuermechanismus vorzusehen,
um zu verhindern, dass die Pressrolle gegen den Bereich der Trommeloberfläche drückt,
der von der Schablone nicht überdeckt ist.
Bei den oben beschriebenen, Schablonen herstellenden Druckmaschinen
wird eine Schablone von einer Endlosrolle einer Schablonenbahn abgewickelt und vorbereitet
und auf eine Abmessung geschnitten, die einem gewählten Format des Druckpapiers
entspricht, bevor sie um die Trommel gelegt wird, so dass die Schablonenbahn wirtschaftlicher
ausgenutzt wird und die Druckkosten dadurch herabgesetzt werden können.
Bei den gegenwärtigen Schablonendruckmaschinen sind im Allgemeinen
Einrichtungen, die die benutzte Schablone von der genannten Drucktrommel entfernen,
und Abgaberollen vorgesehen, die Einrichtungen zum Transportieren der benutzten
Schablone zu einem Behälter für benutzte Schablonen bilden, wenn eine neue Schablone
herzustellen ist. Die benutzte Schablone kann nicht vollständig in den Behälter
für benutzte Schablonen abgegeben werden es sei denn, dass die Drehdauer der Abgaberollen
eine lineare Strecke überschreitet, die der Länge der Schablone äquivalent ist,
die von der Trommel zu entfernen ist. Die Drehdauer der Abgaberollen wird somit
im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Länge des Schablonenabgabeweges so eingerichtet,
dass sie die lineare Strecke etwas überschreitet, die der Länge der größten nutzbaren
Schablone äquivalent ist, die in vielen Fällen eine Schablone mit dem Format A3
ist.
In den Fällen, in denen eine Schablone auf der Trommel anzuordnen
ist, die kleiner als die größte erlaubte Schablone ist, drehen sich die Abgaberollen
weiter nachdem die benutzte Schablone vollständig im Behälter für benutzte Schablonen
abgelegt ist, was ein Problem insofern darstellt, als sich benutzte Schablonen,
die bereits transportiert und in den Behälter abgelegt sind, mit den sich drehenden
Abgaberollen verwikkeln, nachdem die letzte benutzte Schablone abgelegt worden ist.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Unter Berücksichtigung des oben erwähnten Problems der Schablonenverwicklung
liefert die Erfindung einen Aufbau für eine Schablonendruckmaschine des Typs, der
in der Lage ist, eine Schablone von einer Rolle einer Schablonenbahn auf eine Länge
abzuschneiden, die der Länge des Druckpapiers entspricht, die genannte Schablone
auf dem Außenumfang einer Trommel anzuordnen, die Schablone von der Trommel abzunehmen,
wenn eine neue Schablone zu erstellen ist, und die Schablone in einen Behälter für
benutzte Schablonen mittels eines Transportmechanismus zu transportieren, wobei
die Arbeit des genannten Transportmechanismus insbesondere so gesteuert ist, dass
der Lauf der benutzten Schablone an einer Stelle unmittelbar, nachdem die Schablone
vollständig in dem genannten Behälter für benutzte Schablonen abgelegt worden ist,
angehalten wird.
Als Einrichtung zur Verwirklichung des oben genannten Arbeitsvorgangs
liefert die Erfindung einen Aufbau für eine Schablonendruckmaschine eines Typs,
der in der Lage ist, eine Schablone von einer Rolle einer Schablonenbahn auf eine
Länge zu schneiden, die einem gewählten Format des Druckpapiers entspricht, die
genannte Schablone auf dem Außenumfang einer Trommel anzuordnen, die Schablone von
der Trommel abzunehmen, wenn eine neue Schablone zu bilden ist, und die Schablone
in einen Behälter für benutzte Schablonen mittels eines Schablonenabgabetransportmechanismus
zu transportieren, bei dem eine die Schablonenlänge angebende Einrichtungen vorgesehen
ist, um die Länge der Schablone nach Maßgabe der überwachten Länge des Druckpapiers
zu bestimmen, das für den jeweiligen Druckvorgang gewählt ist, und eine Steuereinrichtung
vorgesehen ist, die die Arbeit des Transportmechanismus bezogen auf die Länge der
Schablone steuert, wenn die Schablone abgegeben wird. Als Länge der genannten Schablone
wird die Länge derjenigen Schablone genommen, die um den Außenumfang der genannten
Trommel herum angeordnet ist und sich um diesen herum erstreckt.
Die oben genannte Steuereinrichtung kann aus einer Speichereinrichtung,
die Schablonenlängendaten speichert, die durch die oben genannte die Schablonenlänge
angebende Einrichtung angegeben sind, Überwachungseinrichtungen, die das kleinste
Maß an Transport bestimmen, das notwendig ist, um Schablonen verschiedenen Formats
jeweils vollständig zu dem und in den genannten Behälter für benutzte Schablonen
durch die Transporteinrichtung zu befördern, und einer Beendigungseinrichtung bestehen,
die die Arbeit der genannten Transporteinrichtung auf der Grundlage einer Vergleichsberechnung
zwischen der Länge der genannten Schablone, die durch die Überwachungseinrichtung
überwacht wird, und den Schablonenlängendaten anhält, die im Speicher der genannten
Speichereinrichtung gehalten sind.
Während eine normale Positionsbeziehung zwischen der Trommel und dem
Behälter für benutzte Schablonen beibehalten wird, wird die Schablone normalerweise
vollständig in den Behälter für benutzte Schablonen innerhalb der Zeit abgegeben,
die für eine Umdrehung der Trommel benötigt wird, wodurch sich eine direkte Korrelation
zwischen der Schablonenabgabe und dem Drehwinkel der Trommel ergibt. Es ist somit
wünschenswert, die oben genannte Überwachungseinrichtung so auszubilden, dass sie
den Drehwinkel der Trommel als Möglichkeit der Bildung der jeweiligen Laufstrecke
der genannten Transporteinrichtung überwacht, wobei die Laufstrecke gleich der kleinsten
Strecke ist, die dazu benötigt wird, eine Schablone mit einem bestimmten Format
in den Behälter für benutzte Schablonen abzulegen.
Die Überwachungseinrichtung kann aus einer ersten Auslöseplatte, die
fest an dem radialen Umfangsrand der Trommel angebracht ist, einer davon getrennten
Auslöseplatte, die fest am Umfangsrand der Trommel an einer Stelle um einen bestimmten
Drehwinkel im Abstand von der ersten Sensorplatte in einer Richtung angeordnet ist,
die der Trommeldrehrichtung entgegengesetzt ist, und einem ortsfesten Sensor bestehen,
der die erste und die davon getrennte Auslöseplatte erfassen kann. Die erste Auslöseplatte
ist vorzugsweise an einer Stelle positioniert, an der sie den genannten ortsfesten
Sensor an dem Punkt auslösen kann, an dem die Drucktrommel ihre Drehbewegung auf
die Abnahme der benutzten Schablone von der Trommel beginnt.
Die oben genannte Überwachungseinrichtung kann auch in Form eines
Drehwinkellesecodierers oder in Form einer anderen ähnlichen Einrichtung ausgebildet
sein, die fortlaufend die Drehposition der Trommel überwachen kann, wodurch ein
Winkel der Trommeldrehung bei der Bildung der genannten speziellen Laufstrecke des
Transportmechanismus verwandt werden kann.
Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung eine Einrichtung zum Steuern
der Arbeit der Transporteinrichtung ohne Verwendung der oben genannten die Schablonenlänge
angebenden Einrichtung zu liefern. Die Erfindung bietet mit anderen Worten einen
Aufbau für eine schablonenherstellende Druckmaschine eines Typs, der in der Lage
ist, eine Schablone von einer Rolle einer Schablonenbahn auf eine Länge abzuschneiden,
die der Länge des Druckpapiers entspricht, die genannte Schablone auf dem Außenumfang
einer Drucktrommel anzuordnen, die Schablone von der Trommel abzulösen und dafür
zu sorgen, dass die Schablone in einen Behälter für benutzte Schablonen transportiert
wird, wobei ein Abgabesensor in der Nähe des genannten Behälters für benutzte Schablonen
als Einrichtung zum Überwachen des Durchgangs einer benutzten Schablone vorgesehen
ist, welcher Sensor so benutzt werden kann, dass die Arbeit des Transportmechanismus
unter Bezug auf den Durchgang der genannten benutzten Schablone angehalten wird.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 zeigt eine schematische Darstellung
eines Ausführungsbeispiels der Erfindung im Einzelnen.
2 zeigt eine perspektivische Ansicht
des Drucktrommelteils der Erfindung.
3A zeigt eine perspektivische Ansicht,
wobei insbesondere der Drucktrommelsensor und die Auslöseplatte dargestellt sind.
3B zeigt eine vergrößerte perspektivische
Ansicht desselben Trommelpositionssensors und der Auslöseplatten.
4 zeigt eine Stirnansicht der in
3 dargestellten Drucktrommel.
5A und 5B
zeigen Seitenansichten des Druckpapierschachtes, wobei die Positionsbeziehung zwischen
dem Druckpa pier und dem Papierformatsensor der Druckmaschine dargestellt ist, die
in 1 gezeigt ist.
6 zeigt in einem Flussdiagramm die fortlaufende
Arbeit der Druckmaschine, die in 1 dargestellt ist.
7 zeigt in einem Flussdiagramm die Arbeit
der die Schablonenlänge gebenden Einrichtung, die in 6
dargestellt ist.
8 zeigt in einem Flussdiagramm den Ablauf
des Schablonenabgabeprozesses, der in 6 dargestellt
ist.
9 zeigt in einem schematischen Diagramm
eine Steuerung der in 1 dargestellten Druckmaschine.
10A und 10B
zeigen vergrößerte Ansichten von Sensoren, die die Schablonenabgabe für die in
1 dargestellte Druckmaschine überwachen.
11 beschreibt in einem weiteren Flussdiagramm
den Ablauf der Schablonenabgabe, die in 6 dargestellt
ist.
BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
IM EINZELNEN
1 erläutert ein erstes Ausführungsbeispiel
der Schablonen herstellenden Druckmaschine der vorliegenden Erfindung. Die Druckmaschine
1 besteht primär aus einer Bildleseeinheit 20, einer thermischen
Schablonenherstellungseinheit 30, einer Druckeinheit 40, einer
Einheit 50 zur Abgabe benutzter Schablonen, einer Papierzuführungseinheit
60 und einer Papierabgabeeinheit 70.
Wie 1 zeigt, besteht die Bildleseeinheit
20 aus einem Korb 21 für das Original, in dem das zu druckende
Original angeordnet wird, einem das Original transportierenden Rollenpaar
22, das das Original vom Korb 21 transportiert, einem Bildsensor
23, beispielsweise einem Bildsensor vom Kontakttyp, der optisch das Bild
des Originals liest und dieses in elektrische Signale umwandelt, und einem Orignalabgabekorb
24, in den das gelesene Original schließlich abgelegt wird.
Das Lesen des Bildes des Originals erfolgt dadurch, dass das Original
am Korb 21 angeordnet wird und ein Schablonenherstellungsstartschalter
an der Bedienungstafel der Druckmaschine gedrückt wird (die Bedienungstafel ist
im Stand der Technik bekannt und in der Figur nicht dargestellt).
Die thermische Schablonenherstellungseinheit 30 enthält einen
Thermokopf 31, der eine Gruppe aus mehreren wärmeerzeugenden Elementen
umfasst, die vertikal über der Schablonenbahn in 1
angeordnet sind, und einer Auflagerolle 32, die dem Thermokopf
31 gegenüber angeordnet ist. Ein Schablonenrollenhaltebereich
29 ist auf der linken Seite der Schablonenherstellungseinheit
30 als Einrichtung zum abnehmbaren Halten einer Schablonenrolle R vorgesehen,
wobei die Schablonenrolle R aus einem endlos aufgerollten Material einer wärmeempfindlichen
Schablonenbahn S besteht. Neben dem Thermokopf 31 und der Auflagerolle
32 sind zwei vertikal angeordnete Schablonentransportrollen 33,
ein Schablonenschneider 36, der aus einem nach oben weisenden festen Schneidmesser
34 und einem ortsfesten Schneidmesser 35 besteht, und eine Schablonenführung
39 angeordnet, die aus einer unteren Führungsplatte 37 und einer
oberen Führungsplatte 38 besteht und eine Einrichtung bildet, die eine
bereits mit einem Bild versehene Schablone S zur Klammer 6 auf der Drucktrommel
2 führt.
Was die Arbeit der Schablonenherstellungseinheit 30 anbetrifft,
so wird die Schablonenbahn S, die von der Rolle R abgegeben wird, über die Auflagerolle
32 und die Schablonenförderrollen 33 am Thermokopf 31
vorbeigeführt, wobei dabei Perforationen, die einem Bild entsprechen, durch Wärme
in der Schablonenbahn S gebildet werden. Der Schneider 36 schert dann die
Schablone S auf die passende Größe ab, wonach die Schablone S zur Drucktrommel
2 transportiert wird. Die Länge des abgescherten Teils der Schablonenbahn
5 wird durch einen Papierlängensensor 600 bestimmt, der die Länge
des Druckpapiers überwacht. Wenn beispielsweise ein Papier mit dem Format A3 geladen
ist, dann wird die Schablonenbahn S auf eine entsprechende Größe von 320 mm ×
515 mm geschnitten, während dann, wenn Papier mit dem Format A4 geladen ist, die
Schablonenbahn S auf eine entsprechende Größe von 320 mm × 310 mm geschnitten
wird.
Die Vorderkante der abgescherten Schablone S wird über den Schneider
36 hinaus zu einer bestimmten Position in der Schablonenführung
39 transportiert, wo ein Standby-Sensor 45 vorgesehen ist. Der
Standby-Sensor 45 ist eine Einrichtung, die den Betrieb der Schablonenherstellungseinheit
30 in den Wartezustand bringt, bevor der nächste Schablonenherstellungszyklus
beginnt. Die Vorderkante der abgescherten Schablone S löst den Sensor
45 aus und der Zeitpunkt dieser Auslösung führt zu einem Arbeitsvorgang,
bei dem die Auflagerolle 32 und die Transportrollen 33 sich nur
über eine bestimmte Zeitdauer drehen, während der Perforationen in der Schablonenbahn
S durch den Thermokopf 31 auf der Grundlage der Bildsignale gebildet werden,
die vom Bildsensor 23 der Bildleseeinheit 20 ausgegeben werden.
Wie es in 1 dargestellt ist, ist die
Abgabeeinheit 50 mit einem Schablonenabnahmefinger 51 versehen,
wobei der Abnahmefinger schwenkbar durch eine Achse 52 gehalten ist und
mit einem Solenoid 53 an seinem unteren Endabschnitt verbunden ist. Der
Schablonenabnahmefinger 51 wird um die Achse 52 innerhalb eines
bestimmten Winkelbereichs gedreht. D. h. mit anderen Worten, dass das obere Ende
des Fingers 51 von einer Standby-Position, die von der Drucktrommel
2 getrennt ist, in eine Schablonenabnahmeposition direkt in der Nähe der
Umfangsfläche der Drucktrommel 2 geschwenkt werden kann.
Der Schablonenabnahmefinger 51 ist somit dann, wenn er in
die Nähe der Oberfläche der Drucktrommel 2 gebracht ist, in der Lage, die
Schablone S von der Oberfläche der Drucktrommel 2 zu lösen und davon abzuführen.
Eine Schablonenabgabetransporteinrichtung ist neben dem Finger 51 (auf
der rechten Seite des Fingers 51 in 1) in
Form von zwei Schablonenabgaberollen 56 (die aus einer oberen und einer
unteren Transportrolle 54 und 55 bestehen) vorgesehen, wobei die
Rollen 56 durch einen Schablonenabgabemotor 53 angetrieben werden,
der eine Einrichtung zum Transportieren der abgetrennten Schablone S von der Drucktrommel
2 darstellt. Ein Behälter 57 für benutzte Schablonen, der unmittelbar
neben den Abgaberollen 56 vorgesehen ist, liefert einen Platz, zu dem die
Rollen 56 die Schablone S transportieren und an dem sie die Schablone ablegen
können. Die oben genannte Transporteinrichtung ist darüber hinaus nicht auf die
auf Rollen basierende Konstruktion bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel beschränkt,
sondern kann auch als Förderbandmechanismus ausgebildet sein.
Die Papierfördereinheit 60 besteht aus einem vertikal laufenden
Hubtisch 61, auf dem ein Stapel Druckpapier P angeordnet ist (der vertikale
Laufmechanismus ist in der Figur nicht dargestellt), einer Abnahmerolle
62, die ein einzelnes Blatt vom Papierstapel abnehmen kann, einer Förderkupplung
63, die schrittweise den Hauptmotor 3 mit der Abnahmerolle
62 verbindet, und einem Papiertransportrollenpaar 64, das einzelne
Papierblätter P zwischen die Drucktrommel 2 und die Pressrolle
10 in einem synchron, zeitlich abgestimmten Arbeitsvorgang befördert.
Der Hubtisch 61 ist darüber hinaus mit einem Sensor
600 für das Papierformat ausgerüstet, der dadurch für eine Funktion sorgt,
über die die Länge des Papiers auf dem Hubtisch bestimmt werden kann. Wie es in
5A dargestellt ist, wird beispielsweise Papier mit
einer Größe, die länger als das Format A4 ist, den Sensor 600 überdecken,
wodurch ein Anschaltsignal ausgegeben wird. Wie es in 5B
dargestellt ist, wird eine Papiergröße, die kürzer als das Format A4 ist, den Sensor
nicht überdecken und dadurch den Sensor dazu bringen, ein Ausschaltsignal auszugeben.
Der Sensor 600 kann in Form eines optisch aktivierten Sensors, eines mechanisch
aktivierten Sensors oder in Form irgendeiner anderen Art eines im Stand der Technik
bekannten Sensors vorgesehen sein, der sich für den Anwendungszweck eignet.
Die Papierabgabeeinheit 70 besteht aus einem Trennfinger
71, der das Druckpapier P von der Drucktrommel 2 abtrennt, und
einem Förderbandtransportmechanismus 73, der das Druckpapier P von der
Drucktrommel 2 zum Blattabgabestand 72 transportiert.
Wie es in 1 dargestellt ist, besteht
die Druckeinheit 40 primär aus einer zylindrischen Drucktrommel
2, die drehbar um die Mitte der radialen Achse der Drucktrommel
2 herum angeordnet ist. Die Drucktrommel 2 wird in 1
im Uhrzeigersinn durch den Hauptmotor 3 angetrieben. Ein druckfarbendurchlässiger
Bereich ist in der Umfangswand der Drucktrommel 2 in einer Abmessung ausgebildet,
die dem Papierformat A3 äquivalent ist. Das heißt mit anderen Worten, dass sich
die Abmessung des oben genannten druckfarbendurchlässigen Bereiches über 300 mm
in axialer Richtung der Trommel und über 440 mm in Richtung des radialen Umfangs
der Trommel erstreckt.
Ein Stufenelement 4 ist auf dem Außenumfang der Drucktrommel
2 angebracht und überdeckt den druckfarbenundurchlässigen Bereich in Richtung
der axialen Basislinie. Die Schablonenklemmplatte 5 ist am Stufenelement
4 angebracht und klemmt einen Rand der Schablone S zusammen mit dem Stufenelement
4 ein. Ein Zahnrad 17 läuft auf einer Halteachse 16 der
Schablonenklemmplatte 5. Wie es weiterhin in 1
dargestellt ist, ist ein Klemmsolenoid 18 an einer Befestigung am Rahmen
der Druckmaschine (in dieser . nicht dargestellt) angebracht. Ein
Antriebsrad 19a wird von einem Klemmmotor (in dieser
nicht dargestellt) angetrieben, der in der Antriebseinheit 19 sitzt. Die
Antriebseinheit 19 kann sich nach oben und nach unten bewegen und bildet
somit eine Einrichtung, die das Antriebszahnrad 19a über die Arbeit des
Klemmsolenoids 18 in eine kämmende Ineingriffnahme mit dem oben genannten
Zahnrad 17 bringt.
Wenn das Antriebszahnrad 19a in der kämmenden Ineingriffnahme
mit dem Zahnrad 17 gedreht wird, schwenkt die Schablonenklemmplatte
5, die am Stufenelement 4 drehbar gehalten ist, um etwa 180°
bezüglich des Stufenelementes 4. Das heißt, dass die Schablonenklemmplatte
5 um die Halteachse 16 schwenken kann und sich
dadurch drehbar von der Position, in der die Vorderkante der Schablone S eingeklemmt
ist (wie es in 1 dargestellt ist), in eine Position
bewegen kann, in der sich die Schablonenklemmplatte 5 etwa 180° von
der oben genannten Klemmposition entfernt befindet und die Schablone S nicht einklemmt.
Eine Druckfarbenversorgungseinheit 9, die primär aus einer
Quetschrolle 7 und einer Abstreifstange 8 besteht, ist in der
Drucktrommel 2 als eine Einrichtung angebracht, die die Druckfarbe zur
inneren Umfangsfläche der Drucktrommel 2 liefert. Eine Pressrolle
10 ist bewegbar unter der Drucktrommel 2 so angebracht, dass sie
sich nach oben in eine Position in Kontakt mit der Drucktrommel 2 und nach
unten in eine davon gelöste Position bewegen kann. Die Pressrolle 10 drückt
das Druckpapier P gegen den äußeren Umfang der Drucktrommel 2 über einen
zeitlich abgestimmten Arbeitsvorgang, wodurch es möglich ist, ein Druckfarbenbild
durch die Schablone S auf das Papier P zu übertragen.
Wie es in einer perspektivischen Ansicht in 2
dargestellt ist, besteht die Drucktrommel 2 aus einem einteiligen Aufbau,
der drehbar in Endplatten 121 gehalten ist. Ein Verbindungsteil
123 ist in einem Stück an der Endplatte 121 ausgebildet und liefert
eine Einrichtung, durch die die Drucktrommel 2 abnehmbar am Hauptrahmen
125 angebracht werden kann, wodurch sich ein Aufbau ergibt, über den die
Drucktrommel 2 von der Druckmaschine 1 entfernt oder in der Druckmaschine
1 angeordnet werden kann. Die Drucktrommel 2 enthält weiterhin
eine Druckfarbenvorratsflasche 127, eine Druckfarbenpurnpe 129
als Einrichtung zum Zuführen der Druckfarbe zur Druckfarbenversorgungseinheit
9 und einen Druckfarbenpumpenantriebsmotor 131, der darin vorgesehen
ist. Die Veröffentlichungen der geprüften japanischen Patentanmeldungen (Kokoku)
Nr. 62-28758 und 4-46236 liefern weitere detaillierte Informationen über den Aufbau,
der es erlaubt, die Drucktrommel 2 von der Druckmaschine 1 zu
entfernen und an der Druckmaschine 1 anzubringen.
3A zeigt eine weitere perspektivische
Ansicht der Drucktrommel 2, wobei Trommelflansche 12 und
13 um die Öffnungen herum angebracht sind, die an den Enden der zylindrischen
Trommelwand 11 ausgebildet sind. Die Flansche 12 und
13 sind an den Enden der Trommelwand 11 durch Schrauben oder andere
ähnliche Befestigungseinrichtungen befestigt, so dass sich ein Aufbau ergibt, der
die zylindrische Form der gesamten Trommel verstärkt. Obwohl es in der
nicht dargestellt ist, können ein oder zwei Gitter an der äußeren
Umfangsfläche der Drucktrommel 2 als Einrichtungen angeordnet sein, die
die gleichmäßige Verteilung der Druckfarbe darauf unterstützen.
Wie es in 4 dargestellt ist, ist eine
erste Auslöseplatte 87 am Umfangsrand des Flansches 12 oder des
Flansches 13 an einem Ende der Drucktrommel 2 angebracht. Die
erste Auslöseplatte 87 überlappt den Trommelpositionssensor 85,
wenn sich die Klemmeinheit 6 in der 12-Uhr-Position befindet, die die Basislinienposition
für die Drucktrommel 2, d. h. die Position, an der die Drucktrommel
2 anhält, die Position, an der die Schablonenklemmplatte 5 arbeitet,
und die Position darstellt, an der die Drucktrommel 2 von der Druckmaschine
entfernt werden kann. Obwohl 4 den Trommelpositionssensor
85 in einem Aufbau als Unterbrechungsphotosensor zeigt, der durch die erste
Auslöseplatte 87 aktiviert wird, kann dieser Aufbau auch durch eine andere
Einrichtung mit der gleichen Funktion ersetzt sein. 3B
zeigt im Einzelnen, dass der Sensor 85 eine Nut 85a aufweist.
Wenn die erste Auslöseplatte 87 durch die Nut 85a geht und das
Licht der Nut abschirmt, wird der Sensor 85 dazu gebracht, ein Signal auszugeben,
das angibt, dass sich die Trommel 2 in der Basislinienposition befindet.
Wie es im Vorhergehenden angegeben wurde, liefert die Erfindung eine
Steuereinrichtung, durch die das oben genannte Paar von Schablonenabgaberollen
56 sofort angehalten werden kann, nachdem die Schablone S in den Behälter
57 für benutzte Schablonen abgelegt worden ist. Die genannte Steuereinrichtung
erlaubt eine Drehung der Abgaberollen 56 nur in dem Maß, das notwendig
ist, um eine Schablone S in den Behälter 57 für benutzte Schablonen abzulegen,
und hält die Rollen 56 sofort an, nachdem der Schablonentransport in den
Behälter 57 für benutzte Schablonen abgeschlossen ist. Wenn die Schablone
zum Drukken benutzt ist und ausgesondert werden soll, dreht sich die Drucktrommel
2 mit einer festen Geschwindigkeit synchron mit der Drehung der Rollen
56 und in die Richtung, die durch den Pfeil in 1
angegeben ist. Die Abgaberollen 56 drehen sich mit einer bestimmten festen
Geschwindigkeit, die dazu führt, dass der komplette Transport der Schablone S in
den Behälter 57 für die benutzten Schablonen innerhalb einer Umdrehung
der Drucktrommel 2 erfolgt. Die Betriebszeit der Schablonenabgaberollen
56, d. h. die Zeit, die benötigt wird, um die Schablone S in den Behälter
57 für benutze Schablonen zu transportieren und dort abzulegen, kann somit
auf den Drehwinkel der Drucktrommel während des Schablonenabgabezyklus bezogen werden.
4 zeigt ein Beispiel, wie das erfolgt. Eine zweite
Auslöseplatte 84 ist an einer Stelle auf dem Flansch 12 oder
13 auf einer Seite der Drucktrommel 2 vorgesehen und speziell
so positioniert, dass sie einen Drehwinkel &thgr; bildet. Der Winkel &thgr; gibt
das Maß an Drehung der Drucktrommel 2 wieder, während der die Schablonenabgaberollen
56 den Transport und die Ablage einer Schablone mit der Länge A4 in den
Behälter 57 für benutzte Schablonen abschließen müssen. Das heißt mit anderen
Worten, dass die zweite Auslöseplatte 84 so angeordnet ist, dass sie eine
Drehstrecke von der ersten Auslöseplatte 85 nur im Maß des Winkels &thgr;
in eine Richtung entgegen der Drehrichtung der Drucktrommel 2 liefert.
Das heißt insbesondere, dass der Winkel &thgr; als ein Winkel von 328°, um für
eine Umfangsstrecke zu sorgen, die dem Papierformat B4 äquivalent ist, als ein Winkel
von 290° für eine Umfangsstrecke äquivalent zu einem Papierlängsformat A4, als
ein Winkel von 240° für eine Umfangsstrekke äquivalent zu einem
Papierquerformat A4 und als ein Winkel 0° für eine Umfangsstrecke äquivalent
zu einem Papierformat A3 vorgesehen ist. In den Fällen, in denen die Drucktrommel
2 so ausgebildet ist, dass sie eine Papierlänge A3 aufnimmt, können die
zweite Auslöseplatte 84 und die erste Auslöseplatte 87 als ein
und dieselbe Auslöseplatte vorgesehen sein. Obwohl 4
ein Ausführungsbeispiel zeigt, bei dem eine zweite Auslöseplatte 84 ausschließlich
dazu verwandt wird, eine Umfangsstrecke äquivalent zum Papierlängsformat A4 zu bezeichnen,
können auch mehrere Auslöseplatten, je nach Wunsch, an Löchern 84a oder
84b im Trommelflansch 12 oder 13 durch Schrauben oder
Nieten als Einrichtungen vorgesehen sein, die eine Umfangsstrecke äquivalent zur
Breitenabmessung beim A4-Querformat oder beim B4-Format des Papiers liefern.
Die zweite Auslöseplatte 84 arbeitet als Sensorunterbrechungsmechanismus,
der in der in den dargestellten Weise ähnlich wie die erste Auslöseplatte
87 angebracht ist, so dass er durch die Nut 85a des Trommelpositionssensors
85 hindurchgeht. In den Fällen, in denen der Papierformatsensor
600 ein Papierformat A4 überwacht, kann der Arbeitsvorgang, bei dem die
sich drehende Drucktrommel 2 die zweite Auslöseplatte 84 durch
die Nut 85a im Trommelpositionssensor 85 befördert, als ein Mittel
zur Beendigung der Drehung der Rollen 56 verwandt werden, um eine nicht
notwendige weitere Drehung zu verhindern. Dieser Arbeitsvorgang schließt darüber
hinaus die Möglichkeit aus, dass vorher abgegebene Schablonen sich um die obere
Transportrolle 54 oder die untere Transportrolle 55 wikkeln und
als Folge einer übermäßigen und nicht notwendigen Drehung der Rollen irrtümlich
ausgeworfen werden.
Eine alternative Einrichtung zum Überwachen des Drehwinkels der Drucktrommel
2 kann in Form eines Codiermechanismus (in den nicht
dargestellt) vorgesehen sein, der den Drehwinkel der Drucktrommel 2 oder
der Ausgangswelle des Hauptmotors 3 erfassen kann. Der genannte Codierer
würde in dieser Weise eine Steuereinrichtung bilden, über die die Drehung der Abgaberollen
56 und der entsprechende Transport der Schablone S bezogen auf den Drehwinkel
&thgr; der Drucktrommel 2 während des Schablonenabgabezyklus beendet werden
kann. Der oben genannte Codierer kann den Winkel der Drucktrommel 2 über
einen optischen Unterbrechungssensor überwachen, der durch die Unterbrechung eines
Lichtstrahles ausgelöst wird, der durch eine Scheibe projiziert wird, in der ein
radiales Muster von 360 Schlitzen ausgebildet ist. Wie in 4,
in der die erste Auslöseplatte 87 den Trommelpositionssensor
85 überlappt, um eine Trommelbasislinienposition zu bilden, kann die auf
einem Codierer basierende Steuereinrichtung so aufgebaut sein, dass sie die Beendigung
der Drehung der Schablonenabgaberollen 56 unter Bezug auf bestimmte Papiernormformate
beendet. Die Erfassung von 328 Auslösezyklen würde beispielsweise signalisieren,
dass die Oberfläche der Drucktrommel 2 sich um einen Winkel gedreht hat,
der der Länge des B4-Papierformates äquivalent ist, die Erfassung von 290 Auslösezyklen
eine Länge des A4-Papierlängsformats signalisieren und die Erfassung von 240 Auslösezyklen
die Breite eines A4-Querpapierformats signalisieren. Wenn die Drucktrommel
2 darüber hinaus auch mit der Länge eines A3-Papierformats umgehen kann,
würde die Rückkehr der Drucktrommel 2 zur Basislinienposition zur Ausgabe
eines Signals führen, auf dem die Beendigung der Drehung der Schablonenabgaberollen
56 basieren könnte.
Es können verschiedene Mechanismen als Einrichtungen zum Anhalten
der Drehung der Schablonenabgaberollen 56 verwandt werden. Diese schließen
einen Mechanismus zum Anhalten der Arbeit des Schablonenabgabemotors 83,
einen Kupplungsmechanismus, der zwischen der unteren Transportrolle 55
und dem Motor 83 angeordnet ist, wobei der Kupplungsmechanismus die Verbindung
zwischen der Rolle 53 und dem Motor 83 auf die Arbeit der oben
genannten Überwachungseinrichtung ansprechend lösen kann, oder einen Mechanismus
ein, der in der Lage ist, bewegbar die obere Transportrolle 54 und die
untere Transportrolle 55 zu trennen.
9 zeigt eine abgekürzte schematische
Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Steuereinrichtung bei der Druckmaschine
1. Dieses Steuersystem verwendet die zweite Auslöseplatte 84,
die in 4 dargestellt ist, als eine Möglichkeit der
Überwachung des Zeitpunktes, an dem eine benutzte Schablone S vollständig im Behälter
57 für benutzte Schablonen abgelegt ist. Dieses auf einen Mikroprozessor
basierende Steuersystem besteht aus einer CPU 200, in der geeignete Programme
gespeichert sind, einem ROM (Festspeicher) 201 und einem RAM (Speicher
mit direktem Zugriff) 202 und steuert die Arbeit der Drucktrommel
2, der Schablonentransportrollen 33, der Klemmplatte
6, des Schablonenschneiders 36, der Schablonenabgaberollen
56 und zwar auf der Grundlage von Daten, die vom Papierformatsensor
600 empfangen werden.
6 zeigt in einem schematischen Flussdiagramm
die Arbeitsabfolge der Druckmaschine, die über das Steuersystem gesteuert wird,
das in 9 dargestellt ist. Eine Betätigung des START-Knopfes
an der Bedienungstafel (in den nicht dargestellt) löst den Schritt
1 (ST1) aus, in dem Daten vom Papiersensor 600 verarbeitet werden,
wobei der Papiersensor 600 als oben erwähnte Einrichtung zum Angeben der
Schablonenlänge dient. Wie es in dem Flussdiagramm von 7
dargestellt ist, wird insbesondere die Länge des Papiers, das in die Druckmaschine
geladen ist, auf einen Wert kleiner als das Format A4 festgelegt, wenn der Papierformatsensor
600 frei bleibt, wie es in 5B dargestellt
ist. Wenn umgekehrt der Papiersensor 600 durch das Druckpapier überdeckt
ist, bestimmt das Steuersystem, das ein Papierformat geladen ist, das größer als
A4 ist. Die Arbeitsabfolge geht dann auf den Schritt 2 (ST2) über, in dem
das Originalbild durch die Bildleseeinheit 20 gelesen wird, während die
thermische Schablonenherstellungseinheit 30 die Schablone S von der Rolle
der Schablonenbahn vorbereitet. Ein Bild wird auf der Schablonenbahn S auf der Grundlage
der Daten des ausgelesenen Bildes von der Bildleseeinheit 20 gebildet.
Während der Schritts 2 (ST2) ausgeführt wird, beginnt der Prozess des Schrittes
3 (ST3), in dem die bereits benutzte Schablone, die auf der Drucktrommel
sitzt, unter Verwendung der Schablonenabgabeeinheit 50 abgeführt wird.
Nachdem die Abgabe der Schablone abgeschlossen ist, hält die Vorderkante der Schablonenbahn
S an der Drucktrommel 2 an und wird dort mittels der Schablonenklemmplatte
5 festgelegt. Wenn die Schablonenbahn S in dieser Weise an der Klammer
5 festgelegt ist, wird sie auf den Umfang und um den Umfang der Drucktrommel
2 durch eine Drehung der Trommel gezogen. Während die Schablonenbahn um
den Außenumfang der Drucktrommel 2 gelegt wird, wird der Schablonenschneider
36 aktiviert, um die Schablonenbahn S auf eine Größe abzuscheren, die durch
die Daten bestimmt ist, die über die Angabe der Schablonenlänge erhalten werden,
was im Schritt 1 (ST1) erfolgt ist. Wenn mit anderen Worten die Länge des
Druckpapiers kleiner als das Format A4 ist, wird die Schablonenbahn S an einer A4
entsprechenden Länge von 310 mm abgeschert. Wenn die Länge des Druckpapiers so überwacht
wird, dass sie länger als das Format A4 ist, dann wird die Schablonenbahn S an einer
A3-Länge von 515 mm abgeschert. Dadurch wird der Arbeitsvorgang der Bildung der
Schablone im Schritt 4 (ST4) abgeschlossen. Papierformatdaten sind im RAM
202 (9) , der als die oben erwähnte Papierlängenspeichereinrichtung
dient, gehalten und werden im RAM 202 gehalten, bis die Schablonenabgabe
(ST3) abgeschlossen ist. Wenn die Abgabe der benutzten Schablone (ST3) und die Vorbereitung
der Schablone (ST2) gleichzeitig erfolgen, kann der RAM 202 mit zwei Speicherbereichen
als Einrichtungen zum Halten der Daten bezüglich der Länge der abgeführten Schablone
und der Daten bezüglich der Länge der zum Drucken vorbereiteten Schablone versehen
sein.
Die Eingabe der Anzahl der zu druckenden Exemplare und das Drücken
des START-Knopfes an der Bedienungstafel der Druckmaschine (nicht in den
dargestellt) führen zu einer Drehbewegung der Drucktrommel
2 gleichzeitig mit der synchronen Zuführung des Druckpapiers P über die
Papierzuführungseinheit 60 zwischen die Pressrolle 10 und die
Drucktrommel 2, an der die Pressrolle 10 in einem zeitweisen Druckkontakt
gehalten wird. Die Druckfarbe im Inneren der Drucktrommel 2 wird in dieser
Weise über die Öffnungen in der Schablone S auf das Druckpapier P übertragen, um
das gedruckte Bild zu erzeugen. Das bedruckte Papier wird dann von der Drucktrommel
2 mittels der Papierabgabeeinheit 70 abgelöst und am Papierabgabestand
72 abgelegt. Dieser Prozess ist als Schritt 5 (ST5) im Flussdiagramm
in 6 dargestellt. Die Drucktrommel und der Papierzuführungsmechanismus
wiederholen diesen Zyklus, bis die Anzahl der tatsächlich gedruckten Exemplare gleich
der an der Bedienungstafel eingestellten Anzahl ist.
8 zeigt in einem Operationsflussdiagramm
die Steuerfunktion an den Abgaberollen 56, wenn der Schablonenabgabezyklus
(ST3 in 6) aktiviert wird.
Wie es oben erwähnt wurde, beginnt die Abgabe der benutzten Schablone
gleichzeitig mit der Vorbereitung einer neuen Schablone (ST2). Der Hauptmotor
3 beginnt zu arbeiten, die Drucktrommel dreht sich (ST31), die erste Auslöseplatte
87 bewegt sich in eine Position zum Aktivieren des Trommelpositionssensors
85 und der Hauptmotor 3 hält an, wenn sich die Klemmplattenhalteachse
16 in der 12-Uhr-Position befindet, wobei diese Position die Basislinienposition
für die Drucktrommel 2 darstellt (ST32 und ST33 in 8).
Das Klemmsolenoid 18 wird dann angeschaltet, das Antriebszahnrad
19a wird in eine kämmende Ineingriffnahme mit dem Zahnrad 17 gebracht
und der Klemmmotor beginnt zu arbeiten, um die Schablonenklemmplatte 5
in ihre gelöste Position (Schablone nicht eingeklemmt) zu bringen (ST34). Der benutzte
Schablonenabgabeprozess kann während der genannten Klemmlöseoperation oder ein bestimmtes
Zeitintervall nach der Trennung des Antriebszahnrades 19a vom Zahnrad
17 durch das Solenoid 18 ausgelöst initiiert werden, was durch
das Solenoid 18 ausgelöst wird, das in den entregten Zustand schaltet.
Das Solenoid 53 wird dann angeregt, um den Schablonenablösefinger
51 in die Schablonenablöseposition zu bringen, woraufhin der Motor
83 angeschaltet wird, damit die Rollen 56 sich zu drehen beginnen
(ST35) während der Hauptmotor 3 sich mit einer niedrigen Geschwindigkeit
dreht, um die Drucktrommel 2 zu drehen (ST36). Der Schablonenabnahmefinger
51 kann daher die Schablone S von der sich drehenden Drucktrommel
2 abheben und zwischen die Rollen 56 führen, die die Schablone
S ergreifen und in den Behälter 57 für benutzte Schablonen transportieren.
Wenn die langsame Drehung der Drucktrommel 2 die zweite Auslöseplatte
84 in eine Position bringt, in der sie den Trommelpositionssensor
85 aktiviert (ST37), wird eine Steueroperation ausgelöst, bei der die Längendaten
bezüglich der abzugebenden Schablone, die im RAM 202 gehalten sind, mit
den Schablonenlängendaten verglichen werden, die vom Trommelpositionssensor
85 kommen (ST38). Wenn die überwachten Schablonenlängendaten der Längenabmessung
des Formats A4 äquivalent oder kleiner als dieses sind, hält der Schablonenabgabemotor
83 an, wodurch die Drehung der Schablonenabgaberollen 56 beendet
wird (ST39). Wenn die überwachten Schablonenlängendaten größer als die Daten des
Formats A4 sind, die im RAM 202 gehalten sind, setzt die Drucktrommel
2 ihre Drehung fort, bis die erste Auslöseplatte 87 den Trommelpositionssensor
85 (ST40) aktiviert, wobei an dieser Position der Hauptmotor
3 anhält, um die Drehung der Drucktrommel 2 zu beenden (ST41),
und der Schablonenabgabemotor 83 anhält und die Drehung der Schablonenabgaberollen
56 beendet (ST42). Das Ergebnis dieses Arbeitsvorgangs besteht darin, dass
die Abgaberollen 56 die Schablone S in dem Behälter 57 für benutzte
Schablonen nur mit dem kleinsten Maß an Drehung abgelegt haben,
das erforderlich ist, um diese Ablage abzuschließen, wodurch die Möglichkeit ausgeschlossen
wird, dass Schablonen im Behälter 57 sich um die Rollen 55 wickeln,
die sich noch drehen. Nachdem dieser Arbeitsvorgang abgeschlossen ist, wird der
oben erwähnte Arbeitsvorgang der Herstellung der Schablone ausgeführt (ST4).
Der Einfachheit halber wurde bei dem obigen Ausführungsbeispiel der
Prozess der Bestimmung des Druckpapierformats (ST1 in 6)
so beschrieben, dass nur die A4-Längenabmessung benutzt wird. Der selbe Prozess
kann jedoch auch darauf angewandt werden, verschiedene Papierformate zu überwachen,
indem mehrere Papierformatsensoren 600 vorgesehen sind, die dem A4-Hochformat,
dem A4-Querformat, dem B4-Format, dem A3-Format und anderen Papierlängen und -breiten
entsprechen, die erwünscht sind. Dieselbe Art einer Steuereinrichtung kann dazu
vorgesehen sein, die Dauer der Arbeit der Abgaberollen mit irgendeinem Schablonenformat
auf der Drucktrommel zu synchronisieren. Während der Schritt ST37 in 8
sich auf einen Prozess bezog, bei dem nur der Drehwinkel der Drucktrommel
2, der äquivalent der Länge eines Papiers mit dem Format A4 ist, überwacht
wurde, um den Punkt zu bestimmen, an dem die Schablone vollständig von der Drucktrommel
abgegeben ist, können auch andere Einrichtungen zu diesem Zweck verwandt werden.
Die in der Tabelle 1 dargestellten Daten können beispielsweise im ROM
201 gehalten sein, um sie bei Vergleichsberechnungen mit den verschiedenen
Winkeln &thgr; der Drucktrommel zu verwenden. Ein Codierer (in den
nicht dargestellt) kann als Einrichtung zum fortlaufenden Überwachen des Drehwinkels
der Drucktrommel 2 oder des Hauptmotors 3 verwandt werden, um
die Winkel &thgr; zu erfassen. In diesem Fall ist das Steuersystem nicht auf die
Überwachung bestimmter Papierformate, wie beispielsweise A4 und B4 beschränkt, es
kann vielmehr so ausgelegt werden, dass es die selbe Steuerfunktion für die Schablonenabgaberollen
56 bei beliebigen Papierformaten liefert, die in die Druckmaschine geladen
sind.
Tabelle 1
Während bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel die Einrichtung
zum Angeben der Schablonenlänge notwendig war, bildet das folgende Ausführungsbeispiel
eine Einrichtung, bei der die Verwendung eines Abgabesensors 610, der in
der Nähe des Behälters 57 für benutzte Schablonen angeordnet ist, die Notwendigkeit
einer Einrichtung zum Angeben der Schablonenlänge beseitigt. Das folgende Ausführungsbeispiel
beschreibt eine Steuerfunktion, bei der die Betriebsdauer der Transporteinrichtung
für die benutzte Schablone über die Verwendung des Abgabesensors 610 bezogen
auf die Länge der Schablone auf der Drucktrommel gesteuert werden kann.
Wie es in 10 dargestellt ist, kann der
Abgabesensor 610 in der Nähe der Schablonenabgabreollen 56 am
Behälter 57 für benutzte Schablonen angeordnet sein. Der Abgabesensor
610 kann zwischen den Rollen 56 und der Drucktrommel
2, wie es in 10A dargestellt ist, oder zwischen
den Rollen 56 und dem Behälter 57 angebracht sein, wie es in
10B dargestellt ist. Der Abgabesensor 610
kann in der Nähe der Transporteinrichtung für die benutzte Schablone angeordnet
sein, wenn der Sensor eine bestimmte Ausbildung hat oder wenn eine Förderbandschablonentransporteinrichtung
verwandt wird.
Das Ausführungsbeispiel von 10 zeigt
einen Sensor 610 in Form eines beleuchteten Photosensors, der aus einem
Senderelement 611 und einem Empfängerelement 612 besteht. Das
Senderelement 611 kann über dem Empfängerelement 612 angeordnet
sein, es kann aber auch die umgekehrte Ausrichtung verwandt werden. Wenn die Schablone
S von der Drucktrommel 2 gelöst ist, geht sie zwischen die Sensorelemente
611 und 612 und in den Behälter 57 für die benutzten
Schablonen, wodurch der Sensor 610 aktiviert wird und genau bestimmt wird,
wann eine benutzte Schablone während der Schablonenabgabe in den Behälter
57 eingetreten ist. Wie es in 9 dargestellt
ist, liegt das Signal vom Sensor 610 an der CPU 200 und wird dieses
Signal dazu verwandt, die Beendigung der Drehung der Abgaberollen 56 zu
steuern. Obwohl bei diesem Ausführungsbeispiel der Sensor 610 als ein beleuchteter
Photosensor beschrieben ist, kann auch ein reflektierender Photosensor oder ein
Kontaktsensor, beispielsweise ein Mikroschalter für den selben Zweck verwandt werden.
Durch Ausnutzung des Signals vom Abgabesensor 610 kann der
Schablonenabgabeprozess (ST3 in 6) auf der Grundlage
des Flussdiagramms von 11 ausgeführt werden. Das heißt
mit anderen Worten, dass nach dem Abschluss des Herstellungsprozesses
der Schablone die Steuerung des Schablonenabgabeprozesses in einer Weise ausgelöst
wird, die ähnlich zu 8 ist. Der Hauptmotor
3 schaltet an (ST31) und hält an, wenn die Drucktrommel 2 die
Basislinienposition erreicht (ST32 und ST33). Die Schablonenklemmplatte
5 wird dann gelöst (ST34), der Schablonenabgabemotor 83 schaltet
an, um die Schablonenabgaberollen 56 zu drehen und die Schablone wird von
der Drucktrommel abgenommen und in den Behälter 57 für benutzte Schablonen
transportiert (ST35 und ST36).
Der Abgabesensor 610, der in der Nähe der Abgaberollen
56 angebracht ist wird dadurch aktiviert, dass die Schablone dazwischen
hindurchgeht. Der Abgabesensor 610 schaltet in den angeschalteten Zustand,
wenn er durch die querlaufende Schablone aktiviert wird (ST51), und in den ausgeschalteten
Zustand, wenn der Durchgang durch den Sensor abgeschlossen ist (ST52). Darauf folgt
nach Ablauf einer bestimmten Zeit (ST53) ein Ausschalten des Schablonenabgabemotors
83, ein Anhalten der Drehung der Abgaberollen 56 (ST54), ein Abschalten
des Hauptmotors 3 und ein Anhalten der Drucktrommel 2 (ST55).
Dadurch wird der Schablonenabgabezyklus abgeschlossen, wonach eine neue Schablone
gebildet und das Drucken in einem fortlaufenden Arbeitsprozess ausgeführt wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel von 11 können
die Abgaberollen 56 die Schablone vollständig in den Behälter
57 für benutzte Schablonen transportieren und zwar unabhängig von der Länge
der Schablone auf der Drucktrommel 2 und zwar als Folge des Abschaltens
des Abgabesensors 610 an der Stelle, an der der Durchgang durch den Sensor
610 endet. Eine übermäßige Drehung der Abgaberollen 56 wird vermieden
und das Problem des Wickeln von Schablonen um die Rollen wird beseitigt, da die
Abgaberollen 56 genau an der Stelle ihre Drehung beenden, an der das Ende
des Schablonendurchgangs den Sensor 610 deaktiviert. In den Fällen, in
denen in der in 10A dargestellten Weise, der Schablonenabgabesensor
610 auf der Seite der Rollen 56 angeordnet ist, die der Drucktrommel
2 zugewandt ist, wird ein Teil der Schablone vom Behälter 57 vorstehen,
wenn der Sensor 610 abschaltet. Um die Ablage der Schablone im Behälter
57 bei dieser Sensorposition zu vervollständigen, ist es wünschenswert,
den Anhaltepunkt der Drehung der Rolle (ST54) beispielsweise um 0,3 Sekunden (wie
in 11) hinter den Schablonendurchgang durch den Sensor
(ST53) zu verlegen. In den Fällen, in denen sich der Sensor 610 zwischen
den Abgaberollen 56 und dem Behälter 57 befindet, wie es in
10B dargestellt ist, oder wenn die Drehung der Rollen
56 durch Trägheit selbst bei der Anordnung in 10A
anhalten kann, kann die obige Wartezeit von 0,3 Sekunden (ST53) fehlen. Während
bei diesem Ausführungsbeispiel die Abgaberollen 56 durch den Schablonenabgabemotor
83 angetrieben sind, können die Rollen 56 auch durch eine andere
Antriebsquelle über einen Kupplungsmechanismus angetrieben werden.
Es ist ersichtlich, dass die Erfindung auch bei Schablonendruckmaschinen
eines Typs angewandt werden kann, der mehrere austauschbare Drucktrommeln für A3,
A4 und/oder andere Papierformate und Einrichtungen verwendet, und die Schablonen
auf bestimmte Längen, unter Bezug auf die Größe der Druckbereiche auf den oben erwähnten
Drucktrommeln, abschert.
Die Erfindung liefert einen Aufbau für eine Schablonendruckmaschine
des Typs, der in der Lage ist, eine gebildete Schablone auf eine Länge abzuscheren,
die dem Format des Druckpapiers entspricht, die genannte Schablone auf der Umfangsfläche
der Drucktrommel anzuordnen, die Länge der genannten Schablone auf der Grundlage
der Größe des Druckpapiers zu bestimmen und die oben genannte Schablone in einen
Behälter über eine Schablonentransporteinrichtung zu transportieren, wobei die Arbeit
der Abgabeeinrichtung genau unmittelbar nach der Ablage der Schablone im genannten
Behälter angehalten werden kann. Die Vorteile dieses Aufbaus bestehen nicht nur
darin, dass eine verlängerte nicht notwendige Arbeit der oben genannten Transporteinrichtung
ausgeschlossen ist, sondern auch das Problem beseitigt ist, dass vorher abgelegte
Schablonen sich in die Transporteinrichtung verwickeln, und das Problem beseitigt
ist, dass vorher abgelegte Schablonen irrtümlich aus dem Behälter heraustransportiert
werden.
Anspruch[de]
Schablonendruckmaschine, bei der eine Schablone von einer fortlaufenden
Rolle (R) einer Schablonenbahn (5) auf eine Länge abgeschert wird, die
durch die gewählte Größe des Druckpapiers bestimmt ist, auf einer Drucktrommel (2)
angeordnet wird, von der Drucktrommel abgenommen wird und durch eine Transporteinrichtung
(56) zu einem Behälter (57) für benutzte Schablonen transportiert
und in diesen Behälter (57) eingegeben wird, welche
– eine die Schablonenlänge angebende Einrichtung (600), die die Länge
der genannten Schablone nach Maßgabe der gewählten Größe des Druckpapiers angibt,
wenn die genannte Schablone zum Druck vorbereitet wird, und
– eine Steuereinrichtung (202) umfasst, die das Maß, in dem die genannte
Transporteinrichtung arbeitet, bezogen auf die Länge der genannten Schablone steuert,
die durch die genannte die Schablonenlänge angebende Einrichtung (600)
angegeben ist.
Schablonendruckmaschine nach Anspruch 1, bei der die Steuereinrichtung eine Speichereinrichtung, die Schablonenlängendaten in einem Speicher
hält, die durch die die Schablonenlänge angebende Einrichtung angegeben sind,
eine Überwachungseinrichtung, die das Maß an Arbeit der Transporteinrichtung überwacht,
wodurch das Maß an Arbeit erfasst wird, das notwendig ist, um eine Schablone von
der Transporteinrichtung vollständig zu dem und in den Behälter für benutzte Schablonen
zu befördern, und
eine Beendigungseinrichtung umfasst, die die Arbeit der Transporteinrichtung auf
der Grundlage einer Vergleichsberechnung zwischen einer Schablonenlänge, die dem
Maß an Arbeit entspricht, das durch die Überwachungseinrichtung überwacht wird,
und der Schablonenlängendaten anhält, die im Speicher der Speichereinrichtung gehalten
sind.
Schablonendruckmaschine nach Anspruch 2, bei der
die Schablone innerhalb eines Drehzyklus der Drucktrommel vollständig zu dem Behälter
für benutzte Schablonen transportiert und in diesem abgelegt wird, und
die Überwachungseinrichtung einen Mechanismus zum Überwachen des Drehwinkels der
Drucktrommel umfasst, so dass der Drehwinkel der Drucktrommel erfasst werden kann,
bei dem eine benutzte Schablone vollständig zu dem Behälter für die benutzten Schablonen
transportiert und in diesem abgelegt ist.
Schablonendruckmaschine nach Anspruch 3, bei der die Überwachungseinrichtung
eine erste Auslöseplatte, die auf der Drucktrommel vorgesehen ist,
eine zweite Auslöseplatte, die auf der Drucktrommel an einer Stelle vorgesehen ist,
die in einer Richtung entgegengesetzt zur Trommeldrehrichtung um denjenigen Drehwinkel
von der ersten Auslöseplatte getrennt ist, bei dem die benutzte Schablone vollständig
zum Behälter für benutzte Schablonen transportiert und in diesem abgelegt ist, und
einen ortsfesten Sensor umfasst, der die erste und die zweite Auslöseplatte erfasst,
wobei die erste Auslöseplatte so angeordnet ist, dass sie vom Sensor erfasst wird,
wenn der Drehzyklus der Drucktrommel begonnen wird.
Schablonendruckmaschine nach Anspruch 3, bei der die Überwachungseinrichtung
fortlaufend den Drehwinkel der Drehtrommel überwacht und eine Detektoreinrichtung
umfasst, die den Drehwinkel erfasst, bei dem die benutzte Schablone vollständig
zum Behälter für benutzte Schablonen transportiert und in diesem abgelegt ist.
Schablonendruckmaschine, bei der eine Schablone von einer fortlaufenden
Rolle (R) einer Schablonenbahn (5) auf eine Länge abgeschert wird, die
durch die gewählte Größe des Druckpapiers bestimmt ist, auf einer Drucktrommel (2)
angeordnet wird, von der Drucktrommel abgenommen wird und durch eine Transporteinrichtung
(56) zu einem Behälter (57) für benutzte Schablonen transportiert
und in diesen eingegeben wird, welche
einen Schablonenabgabesensor (610), der in der Nähe des Behälters für die
benutzten Schablonen vorgesehen wird, so dass der Durchgang der Schablone in den
Behälter erfasst wird, und
eine Beendigungseinrichtung (200) umfasst, die so vorgesehen ist, dass
sie die Arbeit der Transporteinrichtung (56) auf das Erfassen des Durchgangs
der Schablone durch den Schablonenabgabesensor (610) ansprechend anhält.