Die Erfindung betrifft eine Brennstoffdosiereinrichtung, insbesondere
für Sekundärbrennstoffe, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zunehmend werden in industriellen Herstellungsverfahren Recycling-Produkte
zur Wärmeerzeugung eingesetzt. Insbesondere zur Herstellung von Zement und anderen
Keramikprodukten werden als sogenannte Sekundärbrennstoffe neben den Primärbrennstoffen
wie Kohlenstaub und dergleichen auch staubförmige, granulierte, pelletierte, flockige
und faserige Sekundärbrennstoffe in den Drehrohröfen verfeuert. Diese Sekundärbrennstoffe
werden aus recycelten Müll- oder Abfallstoffen hergestellt, indem diese zerkleinert
und nach Stoffgruppen sortiert zur thermischen Verwertung abgegeben werden. In der
Zementindustrie werden bei einigen Öfen schon mehr als die Hälfte des Brennstoffgehalts
durch Sekundärbrennstoffe zugesetzt, die wegen der geringen Kosten immer mehr an
Bedeutung gewinnen.
Aus einem Aufsatz von G. Kremer, Kompaktanlage zur wirtschaftlichen
Dosierung von Sekundärbrennstoffen, ZKG International Nr. 10/2002, Seite 70 bis
77, ist eine Anlage zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen in der Zementindustrie
bekannt. Als anfallende Sekundärbrennstoffe sind dabei Plastikschredder, Teppichreste,
Tiermehl und andere Recyclingprodukte vorgesehen, die über eine Dosierbandwaage
einer Durchblaszellenradschleuse zugeführt werden. Vor der Durchblaszellenradschleuse
ist ein Drehkolbengebläse angeordnet, das die dosierten Sekundärbrennstoffe von
der Zellenradschleuse über eine Hauptförderleitung zum Brenner eines Zementofens
fördert. Zur speziellen Entstaubung bei Tier- oder Blutmehl als Sekundärbrennstoffe
wird dabei vorgeschlagen, daß ein zentrales Entstaubungssystem mit Biofiltern installiert
werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, daß die aus dem Biofilter austretende Reinluft
mittels einer Rückführleitung wieder als Förderluft verwendet wird. Dieses Dosiersystem
für Sekundärbrennstoffe hat bei der vorgeschlagenen Entstaubung allerdings den Nachteil,
daß sich die Biofilter nach einer gewissen Betriebszeit zusetzen und dann manuell
ersetzt oder gesäubert werden müssen. Bei besonders trockenen und leicht absaugbaren
Sekundärbrennstoffen treten Staubanteile von teilweise bis zu 5% der Gesamtsekundärbrennstoffe
auf, die nicht nur die Filter sehr schnell zusetzen, sondern auch die Dosiergüte
verschlechtern, sofern sie nicht direkt der Zellenradschleuse zugeführt werden können.
Eine Brennstoffdosierung mit einer Zellenradschleuse ist aus der
DE 200 06 800 U1 bekannt. Dabei
ist zur Brennstoffdosierung eine besondere Zellenradschleuse vorgesehen, bei der
die Zellenradschleusenachse in Richtung des Hauptförderstromes verläuft. Vor der
Zellenradschleuse ist ein Gebläse angeordnet, durch das die Sekundärbrennstoffe
aus der Zellenradschleusenkammer ausgeblasen und einem Ofen zugeführt werden. Bei
einer besonderen Ausbildung dieser Brennstoffdosiereinrichtung ist vor der Zellenradschleuse
auch eine Dosierwaage vorgesehen, die einen dosierten Materialeintrag in die Zellenradschleuse
bewirkt. Bei staubhaltigen und leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffen wird insbesondere
durch eintretende Leckluft durch die Zellenradschleuse in dessen Aufgabebereich
eine große Aufwirbelung der staubhaltigen und leicht absaugbaren Brennstoffbestandteile
nicht zu verhindern sein. Diese können dann die Lager und andere Verschleißteile
der Dosierwaage in Mitleidenschaft ziehen oder auch ganz aus der Anlage entweichen.
Dies kann dann durch eine Absaugung der aufgewirbelten Brennstoffmaterialien am
Aufgabebereich der Zellenradschleuse und der Dosierwaage verhindert werden. Aus
Umweltschutzgründen ist es aber meist nicht zulässig, diese staub- und leicht absaugbaren
Sekundärbrennstoffanteile in die Atmosphäre zu entsorgen.
Aus der DE 40 23 948 ist eine
Anlage zum kontinuierlichen pneumatischen gravimetrischen Fördern von Schüttgütern
bekannt, bei der zur Dosierung eine Rotorwaage vorgesehen ist. Dabei ist vor der
Dosierrotorwaage ein Gebläse angeordnet, durch das die Schüttgüter aus der Auslaßkammer
der Dosierrotorwaage in den Materialeintragsbereich einer Zellenradschleuse gefördert
werden. Oberhalb der Zellenradschleuse ist eine Zyklonsichtervorrichtung mit einem
Filter zum Luftausgang vorgesehen. Über das Filter wird die staubbelastete Förderluft
abgesaugt und als gereinigte Förderluft dem Gebläse zugeführt. Druckseitig ist das
Gebläse mit einer zusätzlichen Leitung mit der Filtereinrichtung verbunden, die
diese in einem rotierenden Vorgang freibläst, so daß die im Filter abgefangenen
verwogenen Staubpartikel als Schüttgutmasse in den Aufgabebereich der darunter angeordneten
Zellenradschleuse fallen. Diese Anlage besitzt einen geschlossenen pneumatischen
Förderkreis, durch den keine staubbelastete Luft in die Atmosphäre gelangen kann
und auch ein Filterwechsel nicht erforderlich ist. Ein derart geschlossenes Dosiersystem
ist allerdings nur beim Einsatz der speziellen Rotorwaage zur Staubabsaugung geeignet,
da diese eine Abdichtung zum Materialeintragsbereich der Wägevorrichtung vorsieht.
Bei anderen Dosiervorrichtungen insbesondere mit Dosierbandwaagen, bei denen der
Eintragsbereich gegenüber dem Austragsbereich nicht abgedichtet ist, wäre noch eine
zusätzliche Staubabsaugung im Materialeinlaufbereich notwendig, die zusätzlich noch
einen aufwendigen Zyklonsichter mit Filterung notwendig macht.
Eine weitere Dosiervorrichtung für pulverförmige Produkte ist aus
der DE 197 28 624 C2 bekannt, bei
der eine Behälterwaage oberhalb einer Durchblaszellenradschleuse angeordnet ist,
dessen Materialaustrag durch ein Gebläse über eine pneumatische Förderleitung einer
nachgeschalteten Kontrollwaage zugeführt wird. Bei dieser Dosiervorrichtung
ist auch eine zentrale Entstaubungsvorrichtung vorgesehen, die mit einem separaten
Sauggebläse arbeitet, wobei allerdings Filter zur pneumatischen Abluftreinigung
eingesetzt werden. Die gereinigte Abluft wird vermutlich in die Atmosphäre abgelassen.
Eine derartige Filterreinigung hat insbesondere den Nachteil, daß bei großen Anteilen
unterschiedlicher staubförmiger oder leicht absaugbarer Bestandteile die Filter
häufig gereinigt werden müssen oder deren Selbstreinigung sehr aufwendig ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Brennstoffdosiereinrichtung
so zu verbessern, daß deren geförderte Staubanteile nicht zu zusätzlichem Verschleiß
an den Dosiervorrichtungen führen und die Umwelt nicht belasten.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung
gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß durch die Erzeugung eines geringen
Druckgefälles die Staubbestandteile als auch die leicht absaugbaren Bestandteile
absaugbar und gleichzeitig in die Hauptförderleitung einspeisbar sind. Dabei ist
gleichzeitig vorteilhaft, daß aufwendige Filteranlagen zur Entstaubung nicht erforderlich
sind. Weiterhin hat die Erfindung den Vorteil, daß durch die Absaugung des bereits
verwogenen Staubanteils, der sogleich in die Hauptförderleitung eingespeist wird,
die Dosiergenauigkeit unverändert gut bleibt. Insbesondere können durch dieses geschlossene
System der Absaugung und Einspeisung in die Hauptförderleitung auch größere Staubmengen
sowie größere leicht absaugbare Partikelanteile abgesaugt und ohne Reinigung in
den Hauptförderstrom zum Brenner geleitet werden, ohne daß diese aus dem Brennstoffzuführungskreislauf
ausgeschieden werden müßten. Dabei hat insbesondere die filterlose Entstaubung den
Vorteil, daß auf einfache Art und ohne manuellen Aufwand einer Filterreinigung die
Entstaubung wartungsfrei und betriebssicher arbeitet.
Bei einer besonderen Ausbildung der Erfindung, bei der durch eine
Absaugung mittels eines Transportventilators erfolgt, hat den Vorteil, daß mit einer
einfachen Gebläseausführung und geringem Differenzdruck auch großvolumige leicht
absaugbare Bestandteile abgesaugt und direkt dem Hauptförderstrom zugeführt werden
können.
Eine weitere besondere Ausbildung der Erfindung, bei der die abgesaugten
staub- und leicht absaugbaren Bestandteile mittels einer Injektorschleuse dem Hauptförderstrom
zugeführt werden, hat den Vorteil, daß auch bei längeren Hauptförderleitungen nur
eine kurze Nebenförderleitung zur Einspeisung in den Hauptstrom ausreicht.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung
dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
1: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit
einem Transportventilator zur Entstaubung;
2: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit
einer Injektorschleuse zur Entstaubungseinleitung vor der Zellenradschleuse;
3: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit
einer Entstaubungseinleitung mittels einer Injektorschleuse nach der Zellenradschleuse,
und
4: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit
einer Entstaubungseinleitung mittels eines Hochdruck-Transportventilators vor der
Zellenradschleuse.
In 1 der Zeichnung ist eine Brennstoffdosiereinrichtung
für Sekundärbrennstoffe schematisch dargestellt, die zur Entstaubung eine Nebenförderleitung
1 mit einem Transportventilator 2 als Ansaugmittel vorsieht, die
vor einem Brenner 3 eines Ofens in eine Hauptförderleitung 4 einmündet.
Die Brennstoffdosiereinrichtung besteht im wesentlichen aus einer
pneumatischen Förderung mit einem Drehkolbengebläse 5 und einer Hauptförderleitung
4, durch die Schüttgüter in Form von Sekundärbrennstoffen zu einem Brenner
eines Drehrohrofens gefördert werden. Zur Dosierung der Sekundärbrennstoffe ist
nach dem Gebläse 5 in der Hauptförderleitung 4 eine Zellenradschleuse
in Form einer Durchblaszellenradschleuse 6 angeordnet, die die Sekundärbrennstoffe
in die Hauptförderleitung 4 einbringt. Ein derartiges Drehkolbengebläse
5 erzeugt etwa einen Luftdruck von ca. 800 bis 1.000 mbar Überdruck und
saugt aus der Atmosphäre 7 Frischluft als Förderluft an. Dabei ist als
Hauptförderleitung 4 ein Rohrsystem mit möglichst wenigen rechteckförmigen
Bögen vorgesehen, dessen Rohrleitungen unter hundert Meter Länge einen wirtschaftlichen
Einsatz ermöglichen. Dabei ist die Förderluftmenge und die Förderlänge, sowie der
Rohrdurchmesser der Hauptförderleitung 4 aufgrund der vorgegebenen Fördermenge
und der örtlichen Bedingungen festlegbar. In der Praxis haben sich Brennstoffdosiereinrichtungen
mit Förderleistungen bis zu 2,5 t/h bewährt, deren Hauptförderleitung vorteilhafterweise
einen Rohrdurchmesser von ca. 150 mm aufweisen.
Die Durchblaszellenradschleuse 6 ist in der Hauptförderleitung
4 angeordnet, wobei die rotierenden Kammern durch die Förderluft ausgeblasen
und die Brennstoffe dadurch zum Brenner transportiert werden. Oberhalb der Zellenradschleuse
6 ist als zusätzliche Dosiervorrichtung eine Dosierbandwaage
11 angeordnet, die zur Materialzufuhr die Sekundärbrennstoffe in einen
Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 dosiert einbringt.
Die Dosierbandwaage 11 ist als eine gekapselte Ausführung
vorgesehen, wobei dessen Abwurfhaube 9 mit dem Einfülltrichter
8 der Zellenradschleuse 6 staubdicht verbunden ist. Die Sekundärbrennstoffe
werden als Schüttgüter angeliefert und vorzugsweise von einem nicht dargestellten
Trogkettenförderer in einen Übergabetrichter 10 der Dosierbandwaage
11 eingebracht. Die Dosierbandwaage 11 steuert in einem vernetzten
Regelkreis mittels einer elektronischen Auswertevorrichtung die
zuliefernden Förderer, so daß eine optimale Brennstoffdosierung in den Brenner des
Drehrohrofens nach vorgegebenen Regelparametern möglich ist. Die Dosierbandwaage
11 ist speziell für die Dosierung leichter Schüttgüter ausgebildet und
damit für die Dosierung von Sekundärbrennstoffen optimal geeignet.
Bei den Sekundärbrennstoffen handelt es sich vorzugsweise um aus Abfällen
oder Recyclingprozessen stammende brennbare Reststoffe, die zur Entsorgung unter
großer Hitze vorzugsweise in einem Drehrohrofen verbrannt werden und zur Herstellung
von Zement dienen. Diese heizwertreichen Sekundärbrennstoffe werden in staubförmigen,
granulierten, pelletierten, flockigen oder faserigen Materialformen angeliefert
und bestehen beispielsweise aus Plastikschredder, Farbstäuben, Teppichbodenfasern
oder Tiermehl und dergleichen. Bei der Zementherstellung werden teilweise bis zu
70% der Brennstoffe als Sekundärbrennstoffe dosiert in den Brenner 3 des
Drehrohrofens eingeblasen. Die angelieferten Sekundärbrennstoffe werden in einem
staubdicht geschlossenen System von der Anlieferung bis zum Ofen gefördert.
Insbesondere durch einen kaum vermeidbaren Leckluftanteil der Zellenradschleuse
6 werden leicht absaugbare und staubförmige Bestandteile der Sekundärbrennstoffe
vom Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 mindestens in die
Abwurfhaube 9 der Dosierbandwaage 11 aufgewirbelt. Diese bereits
verwogenen Anteile von 1 bis 5 % der Dosiermenge dürfen nicht bis zur Schüttguteingabe
und nicht ungereinigt in die Außenluft gelangen. Dabei bewirkt eine hohe Staubaufwirbelung
in der gekapselten Dosierbandwaage 11 erhebliche Ablagerungen an den drehenden
und wägetechnischen Teilen, so daß in verstärktem Umfang Reinigungs- und Wartungsarbeiten
notwendig sind. Insbesondere bei der Verbrennung von Tiermehl muß in jedem Fall
sichergestellt werden, daß keine staubförmigen Partikel in die Außenluft gelangen
können, so daß zumindest die auftretende Leckluft abgeführt werden muß.
Dazu schlägt die Erfindung eine zusätzliche Staubabsaugung vor, die
über einen Transportventilator 2 als Absaugmittel erfolgt und die über
eine Nebenförderleitung 1 im Bereich des Brenners 3 wieder in die Hauptförderleitung
4 einmündet. Deshalb wird mindestens im Bereich des Einfülltrichters
8 der Zellenradschleuse 6 und vorzugsweise auch im Bereich der
Abwurfhaube 9 der Förderbandwaage 11 je ein Anschlußstutzen
12, 13 zur Absaugung vorgesehen. Diese Anschlußstutzen
12, 13 sind über die Nebenförderleitung 1 und einer Rückschlagklappe
14 zu dem Transportventilator 2 geführt, der einen geringen Differenzdruck
von vorzugsweise 200 mbar erzeugt und der auch von staub- und grobstoffbelasteter
Ansaugluft durchströmt werden kann. Der Ansaugbereich des Transportventilators
2 ist zusätzlich noch mit einer Einstell- 15 und einer Rückschlagklappe
14 mit der Atmosphäre 7 verbunden, wodurch eine zusätzliche Frischluftzufuhr
einstellbar ist.
Der Ausblasbereich des Transportventilators 2 ist mit einer
Weiterführung der Nebenförderleitung 1 verbunden, die etwa parallel zur
Hauptförderleitung 4 verläuft und kurz vor dem Brenner 3 über
ein Abzweigstück 18 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. In
diesem Einmündungsbereich ist der Förderdruck in der Hauptförderleitung
4 meist auf einen verhältnismäßig geringen Luftdruckwert von etwa 50 mbar
abgefallen, so daß zur Nebenförderleitung 1 kein Druckgefälle mehr besteht.
Dadurch wird erreicht, daß mittels eines geringen Differenzdrucks durch einen einfachen
Transportventilator 2 auch großvolumigere leicht absaugbare Bestandteile
abgesaugt werden können und ohne Filterung wieder in den Hauptförderstrom einfügbar
sind. Dabei kann der Querschnitt der Nebenförderleitung 1 wesentlich geringer
bemessen werden, als der der Hauptförderleitung 4, wobei mit einer geringen
Druckerhöhung von vorzugsweise 200 mbar der Leckluftanteil mit den 1 bis 5 % leicht
absaugbaren Sekundärbrennstoffbestandteilen in den Brenner einleitbar ist.
In 2 der Zeichnung ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Brennstoffdosierung mit einer Staubabsaugung mittels einer Injektorschleuse
19 als Ansaugmittel dargestellt, die vor der Zellenradschleuse
6 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. Dabei entspricht die
Dosierung und pneumatische Förderung mit der Dosierbandwaage 11, der Durchblaszellenradschleuse
6 und dem Drehkolbengebläse 5 in der Hauptförderleitung
4 im wesentlichen der vorbeschriebenen Ausführung nach 1
der Zeichnung. Allerdings ist in der Hauptförderleitung 4 zwischen dem
Drehkolbengebläse 5 und der Zellenradschleuse 6 eine sogenannte
Injektorschleuse 19 eingefügt. Diese Injektorschleuse 19 enthält
eine Treibdüse, eine Mischkammer, ein Mischrohr, ein Diffusor und ein Förderrohr.
In der Treibdüse wird dabei der Überdruck in der Hauptförderleitung 4 in
hohe Luftgeschwindigkeiten umgesetzt. Dieser Strahl saugt über den Anschluß der
Nebenförderleitung 1 Luft und leicht absaugbare Bestandteile aus dem Bereich
der Abwurfhaube 9 und dem Einfülltrichter 8 an, bevor er in das
Mischrohr eintritt. Dort wird der aufgenommene Staub und die leicht absaugbaren
Bestandteile des Sekundärbrennstoffes beschleunigt. Im anschließenden Diffusor wird
durch eine Querschnittserweiterung die kinetische Energie wieder in den Hauptförderdruck
umgesetzt. Dadurch wird nur ein sehr geringer Anteil des von dem Drehkolbengebläse
5 erzeugten Hauptförderdrucks verwandt, so daß an der Zellenradschleuse
6 noch mindestens 200 bis 300 mbar Hauptförderdruck anliegen, die in jedem
Fall zur Förderung der Sekundärbrennstoffe in den Brenner 3 ausreichen.
An der Zellenradschleuse 6 ist vorzugsweise noch ein zusätzlicher Anschlußstutzen
20 vorgesehen, der eine direkte Ableitung der Leckluft in die Nebenförderleitung
1 vorsieht.
In 3 der Zeichnung ist ein zusätzliches
Ausführungsbeispiel einer Brennstoffdosierungseinrichtung mit einer
Staubabsaugung mittels einer Injektorschleuse 19 als Ansaugmittel dargestellt,
die nach der Zellenradschleuse 6 in die Hauptförderleitung 4 einmündet.
Dabei entspricht die Dosierung und Hauptförderung mit der Dosierbandwaage
11, der Durchblaszellenradschleuse 6 und dem Drehkolbengebläse
5 in der Hauptförderleitung 4 im wesentlichen der vorbeschriebenen
Ausführung nach 1 der Zeichnung. Zur Staubabsaugung
ist mindestens am Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 eine
Nebenförderleitung 1 vorgesehen, die in das Treibdüsengehäuse der Injektorschleuse
19 einmündet. Zur Druckluftversorgung ist in der Hauptförderleitung
4 vor der Zellenradschleuse 6 eine sogenannte Blende angeordnet,
vor der eine Abzweigleitung 23 zur Treibdüse der Injektorschleuse
19 abgezweigt ist. Alternativ dazu könnte die Injektorschleuse
19 auch direkt von einer separaten Druckluftquelle 22 versorgt
werden, die mit der Treibdüse verbunden wäre. Vor der Blende 21 bzw. aus
dem Druckluftnetz würde dann Überdruck von vorzugsweise 300 mbar in die Treibdüse
geführt. Da das Förderrohr der Injektordüse in die Hauptförderleitung
4 einmündet, werden die leicht absaugbaren Staub- und Brennstoffanteile
in die Injektorschleuse 19 gesaugt und in die etwa gleichen Druck aufweisende
Hauptförderleitung 4 hinter der Zellenradschleuse 6 eingespeist.
Die Hauptförderleitung 1 bläst dadurch mit dem Hauptförderstrom auch die
Staub- und leicht absaugbaren Bestandteile in den Brenner 3, so daß diese
weder zur Verunreinigung an der Dosierbandwaage 11 führen noch in die Atmosphäre
gelangen können. Durch die Staubabsaugung wird gleichzeitig auch die Leckluft über
einen Leckluftanschluß 20 aus der Zellenradschleuse 6 in die Hauptförderleitung
4 zurückgeführt, so daß auch auf spezielle Leckluftabdichtungen in der
Zellenradschleuse 6 verzichtet werden kann.
In 4 der Zeichnung ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Brennstoffdosiereinrichtung mit einer Staubabsaugung mittels eines Hochdrucktransportventilators
24 als Ansaugmittel dargestellt, die vor der Zellenradschleuse
6 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. Dabei entspricht die
Dosierung und Hauptförderung mit der Dosierbandwaage 11 und der Durchblaszellenradschleuse
6 im wesentlichen der vorbeschriebenen Ausführung nach 1
der Zeichnung. Allerdings ist in der Hauptförderleitung 4 anstelle des
Drehkolbengebläses 5 ein Hochdrucktransportventilator 24 vorgesehen.
Dieser neuartige Hochdrucktransportventilator 24 ist im wesentlichen wie
der Transportventilator 2 in 1 der Zeichnung
ausgebildet, jedoch in der Lage, einen Ausgangsdruck von ca. 300 mbar und einem
Ausgangsvolumenstrom von ca. 3.000 m3/Stunde zu erzeugen. Vor dem Hochdrucktransportventilator
24 ist noch eine Mischdüse 25 angeordnet, die einen Eingang über
eine Rückschlagklappe 14 zur Atmosphäre 7 enthält. In der Mischdüse
25 wird die staubbeladene Luft aus der Nebenförderleitung 1 zentral
der Ansaugöffnung des Hochdrucktransportventilators zugeführt und am äußeren Umfang
der Ansaugöffnung die Frischluft aus der Atmosphäre. Über diese einstellbare Mischdüse
25 wird ein Unterdruck in der Nebenförderleitung 1 erzeugt, durch
den die leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffbestandteile aus dem Einfülltrichter
8 der Zellenradschleuse 6 und der Abwurfhaube 9 der Dosierbandwaage
11 abgesaugt werden. Mit diesem Unterdruck kann ein Volumenstrom von ungefähr
500 m3/Std. über die Nebenförderleitung 1 und die Mischdüse
25 über den Hochdrucktransportventilator 24 der Hauptförderleitung
4 zugeführt werden. Der restliche Volumenstrom wird als Frischluft aus
der Atmosphäre 7 entnommen und über die Mischdüse 25 dem Eingang des Hochdrucktransportventilators
24 zugeführt. Durch diesen Hochdrucktransportventilator 24 ist
es möglich, auch durch Grobbestandteile verunreinigte Ansaugluft am Eingang aufzunehmen
und in die Hauptförderleitung 4 einzublasen. Dieser hohe Ausgangsdruck
und der hohe Volumenstrom des Hochdrucktransportventilators 24 reichen
aus, um den in die Hauptleitung 4 eingeführten Sekundärbrennstoffanteil
aus der Zellenradschleuse 6 auszublasen und über die Hauptförderleitung
4 in den Brenner 3 eines Zementrohrofens zu fördern.