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Dokumentenidentifikation DE10301737A1 29.07.2004
Titel Brennstoffdosiereinrichtung
Anmelder Schenck Process GmbH, 64293 Darmstadt, DE
Erfinder Faber, Harald, 68519 Viernheim, DE;
Weinand, Robert, 64283 Darmstadt, DE
Vertreter Behrens, H., Dipl.-Ing., Rechtsanw., 64295 Darmstadt
DE-Anmeldedatum 18.01.2003
DE-Aktenzeichen 10301737
Offenlegungstag 29.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.07.2004
IPC-Hauptklasse F23K 3/02
IPC-Nebenklasse F23K 3/00   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Brennstoffdosiereinrichtung zur Dosierung von Sekundärbrennstoffen mit einer Zellenradschleuse (6), dessen Materialzufuhr oberhalb des Zellenrades vorgesehen ist und dessen Materialabfluß durch ein vor der Zellenradschleuse (6) angeordnetes Gebläse (5) erfolgt. Dabei ist eine pneumatische Hauptförderleitung (4) vorgesehen, die die Zellenradschleuse (6) mit einem Verbrennungsofen verbindet. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß zur Entstaubung mindestens im Bereich der Materialzufuhr (8) eine Nebenförderleitung (1) vorgesehen ist. Die Nebenförderleitung (1) ist mit Ansaugmitteln (2, 19) verbunden, dessen Ausgang in die Hauptförderleitung (4) mündet. Zur gravimetrischen Dosierung ist zusätzlich eine Dosierbandwaage (11) vorgesehen, die die kontinuierliche Sekundärbrennstoffzufuhr regelt. Zur Staubabsaugung und Leckluftabführungg sind als Ansaugmittel ein Transportventilator (2) oder eine Injektorschleuse (19) vorgesehen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Brennstoffdosiereinrichtung, insbesondere für Sekundärbrennstoffe, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Zunehmend werden in industriellen Herstellungsverfahren Recycling-Produkte zur Wärmeerzeugung eingesetzt. Insbesondere zur Herstellung von Zement und anderen Keramikprodukten werden als sogenannte Sekundärbrennstoffe neben den Primärbrennstoffen wie Kohlenstaub und dergleichen auch staubförmige, granulierte, pelletierte, flockige und faserige Sekundärbrennstoffe in den Drehrohröfen verfeuert. Diese Sekundärbrennstoffe werden aus recycelten Müll- oder Abfallstoffen hergestellt, indem diese zerkleinert und nach Stoffgruppen sortiert zur thermischen Verwertung abgegeben werden. In der Zementindustrie werden bei einigen Öfen schon mehr als die Hälfte des Brennstoffgehalts durch Sekundärbrennstoffe zugesetzt, die wegen der geringen Kosten immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Aus einem Aufsatz von G. Kremer, Kompaktanlage zur wirtschaftlichen Dosierung von Sekundärbrennstoffen, ZKG International Nr. 10/2002, Seite 70 bis 77, ist eine Anlage zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen in der Zementindustrie bekannt. Als anfallende Sekundärbrennstoffe sind dabei Plastikschredder, Teppichreste, Tiermehl und andere Recyclingprodukte vorgesehen, die über eine Dosierbandwaage einer Durchblaszellenradschleuse zugeführt werden. Vor der Durchblaszellenradschleuse ist ein Drehkolbengebläse angeordnet, das die dosierten Sekundärbrennstoffe von der Zellenradschleuse über eine Hauptförderleitung zum Brenner eines Zementofens fördert. Zur speziellen Entstaubung bei Tier- oder Blutmehl als Sekundärbrennstoffe wird dabei vorgeschlagen, daß ein zentrales Entstaubungssystem mit Biofiltern installiert werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, daß die aus dem Biofilter austretende Reinluft mittels einer Rückführleitung wieder als Förderluft verwendet wird. Dieses Dosiersystem für Sekundärbrennstoffe hat bei der vorgeschlagenen Entstaubung allerdings den Nachteil, daß sich die Biofilter nach einer gewissen Betriebszeit zusetzen und dann manuell ersetzt oder gesäubert werden müssen. Bei besonders trockenen und leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffen treten Staubanteile von teilweise bis zu 5% der Gesamtsekundärbrennstoffe auf, die nicht nur die Filter sehr schnell zusetzen, sondern auch die Dosiergüte verschlechtern, sofern sie nicht direkt der Zellenradschleuse zugeführt werden können.

Eine Brennstoffdosierung mit einer Zellenradschleuse ist aus der DE 200 06 800 U1 bekannt. Dabei ist zur Brennstoffdosierung eine besondere Zellenradschleuse vorgesehen, bei der die Zellenradschleusenachse in Richtung des Hauptförderstromes verläuft. Vor der Zellenradschleuse ist ein Gebläse angeordnet, durch das die Sekundärbrennstoffe aus der Zellenradschleusenkammer ausgeblasen und einem Ofen zugeführt werden. Bei einer besonderen Ausbildung dieser Brennstoffdosiereinrichtung ist vor der Zellenradschleuse auch eine Dosierwaage vorgesehen, die einen dosierten Materialeintrag in die Zellenradschleuse bewirkt. Bei staubhaltigen und leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffen wird insbesondere durch eintretende Leckluft durch die Zellenradschleuse in dessen Aufgabebereich eine große Aufwirbelung der staubhaltigen und leicht absaugbaren Brennstoffbestandteile nicht zu verhindern sein. Diese können dann die Lager und andere Verschleißteile der Dosierwaage in Mitleidenschaft ziehen oder auch ganz aus der Anlage entweichen. Dies kann dann durch eine Absaugung der aufgewirbelten Brennstoffmaterialien am Aufgabebereich der Zellenradschleuse und der Dosierwaage verhindert werden. Aus Umweltschutzgründen ist es aber meist nicht zulässig, diese staub- und leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffanteile in die Atmosphäre zu entsorgen.

Aus der DE 40 23 948 ist eine Anlage zum kontinuierlichen pneumatischen gravimetrischen Fördern von Schüttgütern bekannt, bei der zur Dosierung eine Rotorwaage vorgesehen ist. Dabei ist vor der Dosierrotorwaage ein Gebläse angeordnet, durch das die Schüttgüter aus der Auslaßkammer der Dosierrotorwaage in den Materialeintragsbereich einer Zellenradschleuse gefördert werden. Oberhalb der Zellenradschleuse ist eine Zyklonsichtervorrichtung mit einem Filter zum Luftausgang vorgesehen. Über das Filter wird die staubbelastete Förderluft abgesaugt und als gereinigte Förderluft dem Gebläse zugeführt. Druckseitig ist das Gebläse mit einer zusätzlichen Leitung mit der Filtereinrichtung verbunden, die diese in einem rotierenden Vorgang freibläst, so daß die im Filter abgefangenen verwogenen Staubpartikel als Schüttgutmasse in den Aufgabebereich der darunter angeordneten Zellenradschleuse fallen. Diese Anlage besitzt einen geschlossenen pneumatischen Förderkreis, durch den keine staubbelastete Luft in die Atmosphäre gelangen kann und auch ein Filterwechsel nicht erforderlich ist. Ein derart geschlossenes Dosiersystem ist allerdings nur beim Einsatz der speziellen Rotorwaage zur Staubabsaugung geeignet, da diese eine Abdichtung zum Materialeintragsbereich der Wägevorrichtung vorsieht. Bei anderen Dosiervorrichtungen insbesondere mit Dosierbandwaagen, bei denen der Eintragsbereich gegenüber dem Austragsbereich nicht abgedichtet ist, wäre noch eine zusätzliche Staubabsaugung im Materialeinlaufbereich notwendig, die zusätzlich noch einen aufwendigen Zyklonsichter mit Filterung notwendig macht.

Eine weitere Dosiervorrichtung für pulverförmige Produkte ist aus der DE 197 28 624 C2 bekannt, bei der eine Behälterwaage oberhalb einer Durchblaszellenradschleuse angeordnet ist, dessen Materialaustrag durch ein Gebläse über eine pneumatische Förderleitung einer nachgeschalteten Kontrollwaage zugeführt wird. Bei dieser Dosiervorrichtung ist auch eine zentrale Entstaubungsvorrichtung vorgesehen, die mit einem separaten Sauggebläse arbeitet, wobei allerdings Filter zur pneumatischen Abluftreinigung eingesetzt werden. Die gereinigte Abluft wird vermutlich in die Atmosphäre abgelassen. Eine derartige Filterreinigung hat insbesondere den Nachteil, daß bei großen Anteilen unterschiedlicher staubförmiger oder leicht absaugbarer Bestandteile die Filter häufig gereinigt werden müssen oder deren Selbstreinigung sehr aufwendig ist.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Brennstoffdosiereinrichtung so zu verbessern, daß deren geförderte Staubanteile nicht zu zusätzlichem Verschleiß an den Dosiervorrichtungen führen und die Umwelt nicht belasten.

Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Die Erfindung hat den Vorteil, daß durch die Erzeugung eines geringen Druckgefälles die Staubbestandteile als auch die leicht absaugbaren Bestandteile absaugbar und gleichzeitig in die Hauptförderleitung einspeisbar sind. Dabei ist gleichzeitig vorteilhaft, daß aufwendige Filteranlagen zur Entstaubung nicht erforderlich sind. Weiterhin hat die Erfindung den Vorteil, daß durch die Absaugung des bereits verwogenen Staubanteils, der sogleich in die Hauptförderleitung eingespeist wird, die Dosiergenauigkeit unverändert gut bleibt. Insbesondere können durch dieses geschlossene System der Absaugung und Einspeisung in die Hauptförderleitung auch größere Staubmengen sowie größere leicht absaugbare Partikelanteile abgesaugt und ohne Reinigung in den Hauptförderstrom zum Brenner geleitet werden, ohne daß diese aus dem Brennstoffzuführungskreislauf ausgeschieden werden müßten. Dabei hat insbesondere die filterlose Entstaubung den Vorteil, daß auf einfache Art und ohne manuellen Aufwand einer Filterreinigung die Entstaubung wartungsfrei und betriebssicher arbeitet.

Bei einer besonderen Ausbildung der Erfindung, bei der durch eine Absaugung mittels eines Transportventilators erfolgt, hat den Vorteil, daß mit einer einfachen Gebläseausführung und geringem Differenzdruck auch großvolumige leicht absaugbare Bestandteile abgesaugt und direkt dem Hauptförderstrom zugeführt werden können.

Eine weitere besondere Ausbildung der Erfindung, bei der die abgesaugten staub- und leicht absaugbaren Bestandteile mittels einer Injektorschleuse dem Hauptförderstrom zugeführt werden, hat den Vorteil, daß auch bei längeren Hauptförderleitungen nur eine kurze Nebenförderleitung zur Einspeisung in den Hauptstrom ausreicht.

Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:

1: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit einem Transportventilator zur Entstaubung;

2: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit einer Injektorschleuse zur Entstaubungseinleitung vor der Zellenradschleuse;

3: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit einer Entstaubungseinleitung mittels einer Injektorschleuse nach der Zellenradschleuse, und

4: eine Brennstoffdosiereinrichtung mit einer Entstaubungseinleitung mittels eines Hochdruck-Transportventilators vor der Zellenradschleuse.

In 1 der Zeichnung ist eine Brennstoffdosiereinrichtung für Sekundärbrennstoffe schematisch dargestellt, die zur Entstaubung eine Nebenförderleitung 1 mit einem Transportventilator 2 als Ansaugmittel vorsieht, die vor einem Brenner 3 eines Ofens in eine Hauptförderleitung 4 einmündet.

Die Brennstoffdosiereinrichtung besteht im wesentlichen aus einer pneumatischen Förderung mit einem Drehkolbengebläse 5 und einer Hauptförderleitung 4, durch die Schüttgüter in Form von Sekundärbrennstoffen zu einem Brenner eines Drehrohrofens gefördert werden. Zur Dosierung der Sekundärbrennstoffe ist nach dem Gebläse 5 in der Hauptförderleitung 4 eine Zellenradschleuse in Form einer Durchblaszellenradschleuse 6 angeordnet, die die Sekundärbrennstoffe in die Hauptförderleitung 4 einbringt. Ein derartiges Drehkolbengebläse 5 erzeugt etwa einen Luftdruck von ca. 800 bis 1.000 mbar Überdruck und saugt aus der Atmosphäre 7 Frischluft als Förderluft an. Dabei ist als Hauptförderleitung 4 ein Rohrsystem mit möglichst wenigen rechteckförmigen Bögen vorgesehen, dessen Rohrleitungen unter hundert Meter Länge einen wirtschaftlichen Einsatz ermöglichen. Dabei ist die Förderluftmenge und die Förderlänge, sowie der Rohrdurchmesser der Hauptförderleitung 4 aufgrund der vorgegebenen Fördermenge und der örtlichen Bedingungen festlegbar. In der Praxis haben sich Brennstoffdosiereinrichtungen mit Förderleistungen bis zu 2,5 t/h bewährt, deren Hauptförderleitung vorteilhafterweise einen Rohrdurchmesser von ca. 150 mm aufweisen.

Die Durchblaszellenradschleuse 6 ist in der Hauptförderleitung 4 angeordnet, wobei die rotierenden Kammern durch die Förderluft ausgeblasen und die Brennstoffe dadurch zum Brenner transportiert werden. Oberhalb der Zellenradschleuse 6 ist als zusätzliche Dosiervorrichtung eine Dosierbandwaage 11 angeordnet, die zur Materialzufuhr die Sekundärbrennstoffe in einen Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 dosiert einbringt.

Die Dosierbandwaage 11 ist als eine gekapselte Ausführung vorgesehen, wobei dessen Abwurfhaube 9 mit dem Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 staubdicht verbunden ist. Die Sekundärbrennstoffe werden als Schüttgüter angeliefert und vorzugsweise von einem nicht dargestellten Trogkettenförderer in einen Übergabetrichter 10 der Dosierbandwaage 11 eingebracht. Die Dosierbandwaage 11 steuert in einem vernetzten Regelkreis mittels einer elektronischen Auswertevorrichtung die zuliefernden Förderer, so daß eine optimale Brennstoffdosierung in den Brenner des Drehrohrofens nach vorgegebenen Regelparametern möglich ist. Die Dosierbandwaage 11 ist speziell für die Dosierung leichter Schüttgüter ausgebildet und damit für die Dosierung von Sekundärbrennstoffen optimal geeignet.

Bei den Sekundärbrennstoffen handelt es sich vorzugsweise um aus Abfällen oder Recyclingprozessen stammende brennbare Reststoffe, die zur Entsorgung unter großer Hitze vorzugsweise in einem Drehrohrofen verbrannt werden und zur Herstellung von Zement dienen. Diese heizwertreichen Sekundärbrennstoffe werden in staubförmigen, granulierten, pelletierten, flockigen oder faserigen Materialformen angeliefert und bestehen beispielsweise aus Plastikschredder, Farbstäuben, Teppichbodenfasern oder Tiermehl und dergleichen. Bei der Zementherstellung werden teilweise bis zu 70% der Brennstoffe als Sekundärbrennstoffe dosiert in den Brenner 3 des Drehrohrofens eingeblasen. Die angelieferten Sekundärbrennstoffe werden in einem staubdicht geschlossenen System von der Anlieferung bis zum Ofen gefördert.

Insbesondere durch einen kaum vermeidbaren Leckluftanteil der Zellenradschleuse 6 werden leicht absaugbare und staubförmige Bestandteile der Sekundärbrennstoffe vom Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 mindestens in die Abwurfhaube 9 der Dosierbandwaage 11 aufgewirbelt. Diese bereits verwogenen Anteile von 1 bis 5 % der Dosiermenge dürfen nicht bis zur Schüttguteingabe und nicht ungereinigt in die Außenluft gelangen. Dabei bewirkt eine hohe Staubaufwirbelung in der gekapselten Dosierbandwaage 11 erhebliche Ablagerungen an den drehenden und wägetechnischen Teilen, so daß in verstärktem Umfang Reinigungs- und Wartungsarbeiten notwendig sind. Insbesondere bei der Verbrennung von Tiermehl muß in jedem Fall sichergestellt werden, daß keine staubförmigen Partikel in die Außenluft gelangen können, so daß zumindest die auftretende Leckluft abgeführt werden muß.

Dazu schlägt die Erfindung eine zusätzliche Staubabsaugung vor, die über einen Transportventilator 2 als Absaugmittel erfolgt und die über eine Nebenförderleitung 1 im Bereich des Brenners 3 wieder in die Hauptförderleitung 4 einmündet. Deshalb wird mindestens im Bereich des Einfülltrichters 8 der Zellenradschleuse 6 und vorzugsweise auch im Bereich der Abwurfhaube 9 der Förderbandwaage 11 je ein Anschlußstutzen 12, 13 zur Absaugung vorgesehen. Diese Anschlußstutzen 12, 13 sind über die Nebenförderleitung 1 und einer Rückschlagklappe 14 zu dem Transportventilator 2 geführt, der einen geringen Differenzdruck von vorzugsweise 200 mbar erzeugt und der auch von staub- und grobstoffbelasteter Ansaugluft durchströmt werden kann. Der Ansaugbereich des Transportventilators 2 ist zusätzlich noch mit einer Einstell- 15 und einer Rückschlagklappe 14 mit der Atmosphäre 7 verbunden, wodurch eine zusätzliche Frischluftzufuhr einstellbar ist.

Der Ausblasbereich des Transportventilators 2 ist mit einer Weiterführung der Nebenförderleitung 1 verbunden, die etwa parallel zur Hauptförderleitung 4 verläuft und kurz vor dem Brenner 3 über ein Abzweigstück 18 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. In diesem Einmündungsbereich ist der Förderdruck in der Hauptförderleitung 4 meist auf einen verhältnismäßig geringen Luftdruckwert von etwa 50 mbar abgefallen, so daß zur Nebenförderleitung 1 kein Druckgefälle mehr besteht. Dadurch wird erreicht, daß mittels eines geringen Differenzdrucks durch einen einfachen Transportventilator 2 auch großvolumigere leicht absaugbare Bestandteile abgesaugt werden können und ohne Filterung wieder in den Hauptförderstrom einfügbar sind. Dabei kann der Querschnitt der Nebenförderleitung 1 wesentlich geringer bemessen werden, als der der Hauptförderleitung 4, wobei mit einer geringen Druckerhöhung von vorzugsweise 200 mbar der Leckluftanteil mit den 1 bis 5 % leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffbestandteilen in den Brenner einleitbar ist.

In 2 der Zeichnung ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Brennstoffdosierung mit einer Staubabsaugung mittels einer Injektorschleuse 19 als Ansaugmittel dargestellt, die vor der Zellenradschleuse 6 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. Dabei entspricht die Dosierung und pneumatische Förderung mit der Dosierbandwaage 11, der Durchblaszellenradschleuse 6 und dem Drehkolbengebläse 5 in der Hauptförderleitung 4 im wesentlichen der vorbeschriebenen Ausführung nach 1 der Zeichnung. Allerdings ist in der Hauptförderleitung 4 zwischen dem Drehkolbengebläse 5 und der Zellenradschleuse 6 eine sogenannte Injektorschleuse 19 eingefügt. Diese Injektorschleuse 19 enthält eine Treibdüse, eine Mischkammer, ein Mischrohr, ein Diffusor und ein Förderrohr. In der Treibdüse wird dabei der Überdruck in der Hauptförderleitung 4 in hohe Luftgeschwindigkeiten umgesetzt. Dieser Strahl saugt über den Anschluß der Nebenförderleitung 1 Luft und leicht absaugbare Bestandteile aus dem Bereich der Abwurfhaube 9 und dem Einfülltrichter 8 an, bevor er in das Mischrohr eintritt. Dort wird der aufgenommene Staub und die leicht absaugbaren Bestandteile des Sekundärbrennstoffes beschleunigt. Im anschließenden Diffusor wird durch eine Querschnittserweiterung die kinetische Energie wieder in den Hauptförderdruck umgesetzt. Dadurch wird nur ein sehr geringer Anteil des von dem Drehkolbengebläse 5 erzeugten Hauptförderdrucks verwandt, so daß an der Zellenradschleuse 6 noch mindestens 200 bis 300 mbar Hauptförderdruck anliegen, die in jedem Fall zur Förderung der Sekundärbrennstoffe in den Brenner 3 ausreichen. An der Zellenradschleuse 6 ist vorzugsweise noch ein zusätzlicher Anschlußstutzen 20 vorgesehen, der eine direkte Ableitung der Leckluft in die Nebenförderleitung 1 vorsieht.

In 3 der Zeichnung ist ein zusätzliches Ausführungsbeispiel einer Brennstoffdosierungseinrichtung mit einer Staubabsaugung mittels einer Injektorschleuse 19 als Ansaugmittel dargestellt, die nach der Zellenradschleuse 6 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. Dabei entspricht die Dosierung und Hauptförderung mit der Dosierbandwaage 11, der Durchblaszellenradschleuse 6 und dem Drehkolbengebläse 5 in der Hauptförderleitung 4 im wesentlichen der vorbeschriebenen Ausführung nach 1 der Zeichnung. Zur Staubabsaugung ist mindestens am Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 eine Nebenförderleitung 1 vorgesehen, die in das Treibdüsengehäuse der Injektorschleuse 19 einmündet. Zur Druckluftversorgung ist in der Hauptförderleitung 4 vor der Zellenradschleuse 6 eine sogenannte Blende angeordnet, vor der eine Abzweigleitung 23 zur Treibdüse der Injektorschleuse 19 abgezweigt ist. Alternativ dazu könnte die Injektorschleuse 19 auch direkt von einer separaten Druckluftquelle 22 versorgt werden, die mit der Treibdüse verbunden wäre. Vor der Blende 21 bzw. aus dem Druckluftnetz würde dann Überdruck von vorzugsweise 300 mbar in die Treibdüse geführt. Da das Förderrohr der Injektordüse in die Hauptförderleitung 4 einmündet, werden die leicht absaugbaren Staub- und Brennstoffanteile in die Injektorschleuse 19 gesaugt und in die etwa gleichen Druck aufweisende Hauptförderleitung 4 hinter der Zellenradschleuse 6 eingespeist. Die Hauptförderleitung 1 bläst dadurch mit dem Hauptförderstrom auch die Staub- und leicht absaugbaren Bestandteile in den Brenner 3, so daß diese weder zur Verunreinigung an der Dosierbandwaage 11 führen noch in die Atmosphäre gelangen können. Durch die Staubabsaugung wird gleichzeitig auch die Leckluft über einen Leckluftanschluß 20 aus der Zellenradschleuse 6 in die Hauptförderleitung 4 zurückgeführt, so daß auch auf spezielle Leckluftabdichtungen in der Zellenradschleuse 6 verzichtet werden kann.

In 4 der Zeichnung ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Brennstoffdosiereinrichtung mit einer Staubabsaugung mittels eines Hochdrucktransportventilators 24 als Ansaugmittel dargestellt, die vor der Zellenradschleuse 6 in die Hauptförderleitung 4 einmündet. Dabei entspricht die Dosierung und Hauptförderung mit der Dosierbandwaage 11 und der Durchblaszellenradschleuse 6 im wesentlichen der vorbeschriebenen Ausführung nach 1 der Zeichnung. Allerdings ist in der Hauptförderleitung 4 anstelle des Drehkolbengebläses 5 ein Hochdrucktransportventilator 24 vorgesehen. Dieser neuartige Hochdrucktransportventilator 24 ist im wesentlichen wie der Transportventilator 2 in 1 der Zeichnung ausgebildet, jedoch in der Lage, einen Ausgangsdruck von ca. 300 mbar und einem Ausgangsvolumenstrom von ca. 3.000 m3/Stunde zu erzeugen. Vor dem Hochdrucktransportventilator 24 ist noch eine Mischdüse 25 angeordnet, die einen Eingang über eine Rückschlagklappe 14 zur Atmosphäre 7 enthält. In der Mischdüse 25 wird die staubbeladene Luft aus der Nebenförderleitung 1 zentral der Ansaugöffnung des Hochdrucktransportventilators zugeführt und am äußeren Umfang der Ansaugöffnung die Frischluft aus der Atmosphäre. Über diese einstellbare Mischdüse 25 wird ein Unterdruck in der Nebenförderleitung 1 erzeugt, durch den die leicht absaugbaren Sekundärbrennstoffbestandteile aus dem Einfülltrichter 8 der Zellenradschleuse 6 und der Abwurfhaube 9 der Dosierbandwaage 11 abgesaugt werden. Mit diesem Unterdruck kann ein Volumenstrom von ungefähr 500 m3/Std. über die Nebenförderleitung 1 und die Mischdüse 25 über den Hochdrucktransportventilator 24 der Hauptförderleitung 4 zugeführt werden. Der restliche Volumenstrom wird als Frischluft aus der Atmosphäre 7 entnommen und über die Mischdüse 25 dem Eingang des Hochdrucktransportventilators 24 zugeführt. Durch diesen Hochdrucktransportventilator 24 ist es möglich, auch durch Grobbestandteile verunreinigte Ansaugluft am Eingang aufzunehmen und in die Hauptförderleitung 4 einzublasen. Dieser hohe Ausgangsdruck und der hohe Volumenstrom des Hochdrucktransportventilators 24 reichen aus, um den in die Hauptleitung 4 eingeführten Sekundärbrennstoffanteil aus der Zellenradschleuse 6 auszublasen und über die Hauptförderleitung 4 in den Brenner 3 eines Zementrohrofens zu fördern.


Anspruch[de]
  1. Brennstoffdosiereinrichtung, insbesondere zur Dosierung von Sekundärbrennstoffen, mit einer Zellenradschleuse (6), dessen Materialzufuhr oberhalb des Zellenrades vorgesehen ist und dessen Materialabfluß durch ein vor der Zellenradschleuse (6) angeordnetes Gebläse (5) erfolgt, das über eine pneumatische Hauptförderleitung (4) mit einem Verbrennungsofen verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entstaubung im Bereich der Materialzufuhr (8) eine Nebenförderleitung (1) vorgesehen ist, die mit Ansaugmitteln (2, 19) verbunden ist, dessen Ende in die Hauptförderleitung (4) mündet.
  2. Brennstoffdosiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Ansaugmittel ein Transportventilator (1) vorgesehen ist, durch den die angesaugten Staub- und leicht absaugbaren Bestandteile sowie Leckluft über die Nebenförderleitung (1) im Bereich eines Brenners (3) des Verbrennungsofens in die Hauptförderleitung (4) eingespeist werden.
  3. Brennstoffdosiereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Dosiervorrichtung eine Zellenradschleuse (6) und eine Dosierbandwaage (11) vorgesehen ist, wobei die Dosierbandwaage (11) staubdicht gekapselt ist und dessen Abwurfhaube (9) das verwogene Schüttgut in den Einfülltrichter (8) der Zellenradschleuse (6) einbringt.
  4. Brennstoffdosiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierbandwaage (11) und die Zellenradschleuse (6) staubdicht miteinander verbunden sind, wobei mindestens am Einfülltrichter (8) und/oder der Abwurfhaube (9) die Nebenförderleitung (1) zur Absaugung zum Transportventilator (2) angeschlossen ist.
  5. Brennstoffdosiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur pneumatischen Förderung an der Hauptförderleitung (4) ein Drehkolbengebläse (5) vorgesehen ist, durch die die eingebrachten Sekundärbrennstoffe bis zum Brenner (3) eines Verbrennungsofens transportiert werden.
  6. Brennstoffdosiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellenradschleuse als Durchblaszellenradschleuse (6) ausgebildet ist, aus deren Kammern die Sekundärbrennstoffe in die Hauptförderleitung (4) ausgeblasen werden.
  7. Brennstoffdosiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nebenförderleitung (1) im wesentlichen parallel zur Hauptförderleitung (4) verläuft und über ein Abzweigteil (18) vor dem Brenner (3) in die Hauptförderleitung (4) einmündet.
  8. Brennstoffdosiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Transportventilator (2) ein zusätzlicher Anschluß zur Atmosphäre (7) vorgesehen ist, über den eine zusätzliche Luftzufuhr einstellbar ist.
  9. Brennstoffdosiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierbandwaage (11) mit einer Auswertevorrichtung verbunden ist, die eine vorgegebene oder gesteuerte Sekundärbrennstoffmenge zum Brenner (3) regelt und die eine kontinuierliche Brennstoffzufuhr der vor der Dosierbandwaage (11) angeordneten Zuführorgane steuert oder regelt.
  10. Brennstoffdosiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Ansaugmittel eine Injektorschleuse (1) vorgesehen ist, die die Nebenförderleitung (1) vor oder nach der Zellenradschleuse (6) in die Hauptförderleitung (4) einspeist.
  11. Brennstoffdosiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Ansaugmittel ein Hochdrucktransportventilator (24) vorgesehen ist, durch den die angesaugten Staub- und leicht absaugbaren Bestandteile sowie Leckluft über die Nebenförderleitung (1) mit zusätzlicher Ansaugluft aus der Atmosphäre (7) vor der Zellenradschleuse (6) in die Hauptförderleitung (4) eingeblasen werden, wobei der Hochdrucktransportventilator (24) auch gleichzeitig den Hauptförderdruck in die Hauptförderleitung (4) einspeist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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