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Dokumentenidentifikation DE10302120A1 29.07.2004
Titel Stabilisierungsmittel für Gemälderestaurierungen, Verfahren zu seiner Herstellung und seine Verwendung
Anmelder bonapharm GmbH, 53507 Dernau, DE
Vertreter Patentanwälte Dr. Solf & Zapf, 42103 Wuppertal
DE-Anmeldedatum 21.01.2003
DE-Aktenzeichen 10302120
Offenlegungstag 29.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.07.2004
IPC-Hauptklasse B44D 7/00
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Stabilisierungsmittel für eine Gemälderestaurierung, zumindest enthaltend
a) mindestens ein Wachslösemittel,
b) mindestens ein Wachs und gelöstes Wachs,
c) mindestens ein Adsorptionsmittel,
ein Verfahren zu seiner Herstellung und seine Verwendung.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Stabilisierungsmittel zur Restaurierung eines ein textiles, insbesondere gewebtes Flächengebilde als Farbträgerelement aufweisenden Gemäldes. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung des Stabilisierungsmittels sowie seine Verwendung.

Ein Gemälde, z.B. ein Ölgemälde oder eine Acrylmalerei, besteht aus einem Farbträgerelement und der Farbbeschichtung bzw. der Farbe. Als Farbträgerelement wertvoller, insbesondere alter Gemälde dient i.d.R. ein textiles Flächengebilde, vornehmlich ein Gewebe z.B. aus Leinen.

Der textile Originalfarbträger kann im Laufe der Zeit verwittern oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung angegriffen werden, so dass das Farbträgermaterial und damit das Gemälde schadhaft werden. Die Folge sind häufig auch Haarrissbildung und Brüche in der Farbschicht.

Bekannt ist zur Restaurierung eines Gemäldes das sog. Doublieren. Dabei wird vorzugsweise ein textiles Flächengebilde von hinten gegen den Originalfarbträger gesetzt. Beispielsweise wird auf eine schadhafte, z.B. brüchige gewebte Originalleinwand Stabilisierungswachs und eine neue gewebte Leinwand aufgebracht. Hierzu wird zunächst Wachs durch Erhitzen streichfähig gemacht und das weiche warme Wachs mit einem Spachtel auf die Rückseite des Bildes bzw. auf die freie Oberfläche des textilen Originalfarbträgers vorsichtig aufgespachtelt. Danach wird auf die Wachsschicht das neue textile Flächengebilde angesetzt. Anschließend wird das Schichtelement aus altem Gemälde und Stabilisierungsbeschichtung aus Wachs und textilem Flächengebilde zur Fixierung des Flächengebildes gepresst, wobei vorher aber die Wachsschicht erwärmt wird, so dass sie pressweich wird.

Nach dem Pressen und Erkalten des Wachses ist das Gemälde restauriert.

Nachteilig bei diesem bekannten Verfahren ist, dass Wachs in einer relativ dicken Schicht aufgetragen werden muss, weil es andernfalls zur Ausbildung einer gleichmäßig dicken Schicht nicht spachtelfähig ist. Insofern wird auch relativ viel Wachs verbraucht, was zudem zu einer unerwünscht steifen Beschichtung führt. Darüber hinaus erfordert das bekannte Verfahren relativ viel Wärmeenergie zum Schmelzen des Wachses und beim Warmpressen. Dabei besteht die Gefahr, dass die Farbbeschichtung durch die Erwärmung Schaden nimmt. Außerdem muss der Restaurator sehr sorgfältig arbeiten, weil sich das neue textile Flächengebilde nach dem Pressen nicht wieder abziehen lässt. Dies verhindert ggf. notwendige, zukünftige wiederholte Doublierungen auf dem Original-Farbträgerelement. Ein besonderer Nachteil des bekannten Verfahrens aber ist, dass Haarrisse oder Farbbrüche in der Farbschicht nicht zufrieden stellend beseitigt werden können und Wachs beim Erkalten schrumpft, so dass auch das gesamte Gemälde mitschrumpft. Hinzu kommt, dass das bekannte Doublierverfahren sehr zeitaufwändig ist, weil insbesondere das Spachteln des Wachses viel Zeit beansprucht.

Aufgabe der Erfindung ist, ein Stabilisierungsmittel für die Gemälderestaurierung zu schaffen, mit dem das Restaurieren vereinfacht wird und schneller durchgeführt werden kann. Zudem sollen damit Haarrisse und/oder Farbbrüche in der Farbschicht behandelt werden, so dass sie weitgehend nicht mehr sichtbar sind. Aufgabe der Erfindung ist ferner, ein einfaches Verfahren zur Herstellung des Restaurierungsmittels aufzufinden sowie eine einfache Verwendbarkeit des Restaurierungsmittels zu ermöglichen.

Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1, 13 und 17 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Nach der Erfindung enthält das Stabilisierungsmittel zumindest

  • a) mindestens ein Wachslösungsmittel,
  • b) mindestens ein Wachs,
  • c) mindestens ein Adsorptionsmittel


und weist vorzugsweise eine pastöse, leicht streichfähige Konsistenz auf.

Als Lösungsmittel sind alle bekannten Wachslösungsmittel verwendbar. Bevorzugt werden Lösungsmittel mit niedrigem Siedepunkt verwendet, die leicht an der Luft verdunsten. Vorzugsweise wird Aceton verwendet. Bevorzugte Lösungsmittel sind ferner Terpentin, Methylenchlorid, Benzol, Essigester und Ether. Verwendbar sind z.B. auch Lösungsmittelkombinationen aus zwei und mehreren Lösungsmitteln.

Wachse sind künstliche und natürlich gewonnene Stoffe. Es gibt Naturwachse, modifizierte Naturwachse, teilsynthetisierte Wachse und vollsynthetisierte wachse. Für das erfindungsgemäße Restaurierungsverfahren kommen alle bekannten Wachssorten in Frage, die sich entsprechend verarbeiten lassen. Bevorzugt werden jedoch Naturwachse und modifizierte Naturwachse sowie teilsynthetische Wachse.

Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Stabilisierungsmittels wird bevorzugt Wachs in zerriebener Form und/oder in Schuppen- und/oder in Pulverform verwendet. Verwendbar sind z.B. auch Gemenge von verschiedenen Wachsen bzw. verschiedenen Wachsformen.

Wesentlich ist, dass das erfindungsgemäße Stabilisierungsmittel ein feinteiliges Adsorptionsmittel und/oder Füllstoffe, die in dem jeweiligen Lösungsmittel unlöslich sind, enthält. Das Adsorptionsmittel und/oder die Füllstoffe dienen als Trägerstoff für das Lösungsmittel und Wachs und gewährleisten die gewünschte Konsistenz z.B. für das Aufspachteln oder Aufpinseln oder dergleichen. Bevorzugt werden sehr feinteilige, mineralogische, insbesondere anorganische, vorzugsweise amorphe Adsorptionsmittel mit spezifischen Oberflächen von 90 bis 400 m2/g, insbesondere von 150 bis 250 m2/g. Das Adsorptionsmittel soll Lösungsmittel speichern und Wachs adsorbieren können. Verwendbar sind z.B. auch Gemenge verschiedener Adsorptionsmittel.

Besonders wirksam sind hoch disperse, pyrogene Kieselsäuren, wie z.B. Aerosil (Römpp Band 1, B. Auflage, 1979, Seite 79).

Bevorzugte kristalline und/oder amorphe Adsorptionsmittel sind ferner: Kieselgur, Bentonit, Steinmehle oder dergleichen.

Ein erfindungsgemäßes, pastöses, leicht streichfähiges Stabilisierungsmittel weist z.B. die folgenden Zusammensetzungen auf:

15 bis 38, insbesondere 24 bis 28 M-% Wachs, insbesondere Stearinwachs (gebleicht),

60 bis 75, insbesondere 68 bis 70 M-% Lösungsmittel, insbesondere Aceton,

2 bis 10, insbesondere 4 bis 6 M-% hoch disperse pyrogene Kieselsäure, vorzugsweise Aerosil.

Die Herstellung des erfindungsgemäßen Stabilisierungsmittels erfolgt in einem Gefäß, in das z.B. zunächst Adsorptionsmittel und Wachs und anschließend Lösungsmittel gegeben werden. Dann wird das Gefäß entweder dampfdicht verschlossen oder ein Gefäß mit Rückflusskühlung verwendet und das System auf eine Siedetemperatur des Lösungsmittels bei Verwendung von Aceton von z.B. über 40°C, insbesondere zwischen 55 und 62 °C, vorzugsweise zwischen 58 und 60 °C gebracht. Dabei wird eine milchige, flüssige Phase aus übersättigter Wachslösung/Wachsschmelze erzeugt. Der Inhalt des Gefäßes wird anschließend im Gefäß kräftig durchmischt und abgekühlt. Während des Abkühlens, jedoch vor dem Erstarren, wird das Material in ein verschließbares Gefäß abgefüllt.

Die Konsistenz des Stabilisierungsmittels ist auf einfache Weise einstellbar durch die verwendete Menge an Lösungsmittel in Relation zu den anderen Komponenten.

Das erfindungsgemäße Stabilisierungsmittel lässt sich kalt und in dünnerer transparenter Schicht auf das schadhafte textile Flächengebilde eines Gemäldes auftragen als herkömmliches geschmolzenes Wachs und erhärtet nicht so schnell wie Wachs, sondern bleibt längere Zeit geschmeidig und streichfähig. Dadurch können fehlerhaft aufgetragene Stellen auf einfache Weise korrigiert werden.

Das erfindungsgemäße Stabilisierungsmittel ermöglicht zudem ein einfacheres, und zwar kalt arbeitendes Stabilisierungsverfahren. Denn nach dem Auftragen des erfindungsgemäßen Stabilisierungsmittels in dünner transparenter Schicht verdunstet das Lösungsmittel aus der Schicht in überraschender Weise lediglich in Richtung der freien Oberfläche, ohne dass es die Farbschicht des Gemäldes schädigt, was zur Schädigung der Farbe führen könnte. Insofern lag die Verwendung von Lösungsmitteln in einem Stabilisierungsprodukt nicht nahe. Aufgrund dieser möglichen Gefahr wurden bislang keine Lösungsmittel verwendet.

Beim Verdunsten verfestigt sich die Stabilisierungsbeschichtung durch Abtrocknung, ohne dass ein Schrumpfen auftritt; das Adsorptionsmittel oder der Füllstoff und das Wachs werden miteinander verbunden und bilden einen weißen Belag, ohne dass die Beschichtung brüchig wird; sie bleibt vielmehr geschmeidig bzw. flexibel. Zudem wird vom Adsorptionsmittel noch eine geringe Menge Lösungsmittel zurückgehalten bzw. gespeichert.

Vorteilhaft ist, dass anhand der Gleichmäßigkeit bzw. Ungleichmäßigkeit der sich nach dem Verdunsten des Lösungsmittels einstellenden Belagsfarbe erkannt werden kann, ob Fehlstellen bzw. mangelhafte Stellen vorhanden sind, die auf einfache Weise durch z.B. Nachspachteln oder Nachpinseln, z.B. mit dem entsprechenden Lösungmittel, beseitigt werden können. Insoweit ist der Erfolg des erfindungsgemäßen Restaurierungsverfahrens auf einfache Weise schon in diesem Stadium kontrollierbar. Zudem ist es sogar möglich, die Beschichtung oder Teile davon schadlos wieder zu entfernen, wenn festgestellt wird, dass gravierende Mängel vorliegen, indem die Beschichtung erwärmt wird; sie lässt sich anschließend problemlos wieder abziehen.

Die Erfindung geht einen anderen Weg zur Stabilisierung eines Gemäldes, indem das neue, insbesondere textile Flächengebilde nicht durch Druckpressen im erwärmten Zustand in die Beschichtung eingedrückt wird (Doublieren), sondern auf die Stabilisierungsbeschichtung aufgeklebt wird. Anschließend wird ohne Erwärmung gepresst, wobei in überraschender Weise sogar Haarrisse und Brüche in der Farbbeschichtung ausgeheilt werden. Offenbar dringt durch das Kaltpressen gespeichertes Lösungsmittel bis zur Farbe vor und erweichte letztere derart, dass sich Haarrisse und Farbbrüche wieder verengen bzw. sogar schließen.

Zum Aufkleben des neuen Flächengebildes, das vorzugsweise ein textiles Flächengebilde, insbesondere ein Gewebe ist, aber auch z.B. aus Kunststoff oder Papier bestehen kann, wird vorzugsweise ein wasserhaltiger bzw. mit Wasser angesetzter, streichbarer bzw. gut verarbeitbarer, durch Trocknung verfestigender Leim oder Kunstharzkleber verwendet, die die Farbbeschichtung nicht angreifen, sofern sie nicht bis zur Farbbeschichtung durchdringen. Überraschend ist, dass die erfindungsgemäße Stabilisierungsbeschichtung trotz der Anwesenheit von Wachs den wasserhaltigen Kleber nicht abperlt, was bei einer reinen Wachsbeschichtung erfolgen und eine Klebung unmöglich machen würde.

Das Adsorptionsmittel, das nach dem Verdunsten von Lösungsmittel wieder frei gewordene Adsorptionskapazität aufweist, wirkt synergistisch, indem es Wasser adsorbiert und den Kleber bindet und damit verhindert, dass das Wasser zur Farbbeschichtung durchdringen kann, denn das Wasser würde die Farbbeschichtung beeinträchtigen.

Gegen den Klebstoff, der vorzugsweise ganzflächig, aber auch teilflächig oder punkthaft aufgetragen werden kann, wird das neue Flächengebilde gesetzt und angeheftet. Nach der Verfestigung der Klebeverbindung wird ein Andrücken bei relativ geringen gleichmäßigen Drücken von 0,1 bis 0,8, insbesondere von 0,2 bis 0,4 bar durchgeführt. Beim Kaltpressen schließen sich Haarrisse oder Farbbrüche in der Farbbeschichtung zumindest teilweise.

Danach ist die Restaurierung beendet. Das alte, poröse, schadhafte Flächengebilde wird durch das Bindemittel Wachs vernetzt bzw. stabilisiert. Neu ist, dass die Stabilisierungsschicht nicht mehr die Trägerschicht des neuen Flächengebildes, sondern lediglich eine Sperrschicht ist, die relativ flexibel bleibt im Gegensatz zu einer reinen Wachsbeschichtung nach dem Doublierverfahren, bei dem das neue Flächengebilde in die Wachsschicht eingedrückt wird. Die erfindungsgemäße Klebeschicht vermittelt den Verbund zwischen der Stabilisierungsbeschichtung und dem neuen Flächengebilde; insofern ist das erfindungsgemäße Restaurierungsverfahren ein Dreischichtverfahren. Das erfindungsgemäße Stabilisierungsmittel enthält zumindest mindestens ein Wachslösungsmittel, mindestens ein Wachs und gelöstes Wachs sowie mindestens ein Adsorptionsmittel, das Wachslösemittel, Wachs und gelöstes Wachs adsorbiert hat.

Das auf die Sperrschicht aufgebrachte textile Flächengebilde kann durch Erwärmen wieder von dem original textilen Flächengebilde gelöst werden, was zukünftige weitere Restaurierungen z.B. bei Beschädigungen des Gemäldes ermöglicht bzw. erleichtert.


Anspruch[de]
  1. Stabilisierungsmittel für eine Gemälderestaurierung, zumindest enthaltend

    a) mindestens ein Wachslösemittel,

    b) mindestens ein Wachs und gelöstes Wachs,

    c) mindestens ein Adsorptionsmittel.
  2. Stabilisierungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorptionsmittel Wachslösemittel, Wachs und gelöstes Wachs adsorbiert aufweist.
  3. Stabilisierungsmittel nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es eine pastenförmige, streichfähige, insbesondere weichwachsartige Konsistenz aufweist.
  4. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es als Wachslösemittel ein niedrig siedendes Lösungsmittel, insbesondere Aceton enthält.
  5. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es als Wachs ein Naturwachs und/oder modifiziertes Naturwachs und/oder teilsynthetisiertes Wachs enthält.
  6. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es ein mineralisches Adsorptionsmittel enthält.
  7. Stabilisierungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es ein anorganisches Adsorptionsmittel enthält.
  8. Stabilisierungsmittel nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass es ein sehr feinteiliges Adsorptionsmittel enthält.
  9. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es ein amorphes Adsorptionsmittel enthält.
  10. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es eine hoch disperse, pyrogene Kieselsäure enthält.
  11. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorptionsmittel eine spezifische Oberfläche zwischen 90 und 400, insbesondere 150 bis 250 m2/g aufweist.
  12. Stabilisierungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,

    gekennzeichnet durch

    die folgende Zusammensetzung:

    15 bis 38, insbesondere 24 bis 28 M-% Wachs,

    60 bis 75, insbesondere 68 bis 70 M-% Lösungsmittel,

    2 bis 10, insbesondere 4 bis 6 M-% hoch disperse pyrogene Kieselsäure
  13. Verfahren zur Herstellung eines Stabilisierungsmittels nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in ein Gefäß Adsorptionsmittel und Wachs und anschließend Lösungsmittel gegeben und danach das Gefäß verschlossen oder mit einer Rückflusseinrichtung versehen wird, der Inhalt des Gefäßes erwärmt und eine flüssige Phase aus übersättigter Wachslösung und Wachsschmelze erzeugt wird, anschließend der Inhalt des Gefäßes kräftig durchmischt, dann gekühlt und insbesondere flüssig abgefüllt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt des Gefäßes über 40 °C erwärmt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen 55 und 62 °C, insbesondere zwischen 58 und 60 °C erwärmt wird.
  16. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass Wachs in geriebener Form und/oder in Schuppenform und/oder in Pulverform verwendet wird.
  17. Verwendung eines Stabilisierungsmittels nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, insbesondere hergestellt nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16, zur Restaurierung eines Gemäldes,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    eine mindestens dreischichtige Restaurationsbeschichtung auf der Rückseite eines schadhaften Gemäldes hergestellt wird, aufweisend zumindest

    a) eine Stabilisierungsschicht,

    b) eine Kleberschicht,

    c) ein aufgeklebtes Flächengebilde.
  18. Verwendung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Stabilisierungsmittel auf das textile Flächengebilde der Rückseite des Gemäldes aufgetragen, nach Verdunstung von Lösungsmittel und gewisser Verfestigung der Stabilisierungsbeschichtung ein Kleber aufgebracht, danach ein neues Flächengebilde aufgeklebt und anschließend gepresst wird.
  19. Verwendung nach Anspruch 17 und/oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass als Kleber ein wasserhaltiger Kleber verwendet wird.
  20. Verwendung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein wasserhaltiger Leim verwendet wird.
  21. Verwendung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein wasserhaltiger Kunstharzkleber verwendet wird.
  22. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber ganzflächig und/oder teilflächig und/oder punkthaft aufgebracht wird.
  23. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein textiles Flächengebilde verwendet wird.
  24. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass als Flächengebilde eine Kunststofffolie verwendet wird.
  25. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass als Flächengebilde Papier verwendet wird.
  26. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichten aus altem Gemälde und erfindungsgemäßer Restaurationsbeschichtung ohne Erwärmung gepresst werden.
  27. Verwendung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass bei Drücken von 0,1 bis 0,8, insbesondere von 0,2 bis 0,4 bar kalt gepresst wird.
  28. Verwendung nach Anspruch 26 und/oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass derart kalt gepresst wird, dass vorhandene Haarrisse oder Farbbrüche in der Farbbeschichtung des Gemäldes sich zumindest verengen, vorzugsweise sich wieder schließen.
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