Die Erfindung betrifft eine Platte für ein Schutzsystem für eine Kesselrohrwand
mit einer Rückseite, einer Vorderseite und die Rück- und Vorderseite verbindende
Seiten sowie ein Schutzsystem für eine Kesselrohrwand mit einem an der Kesselrohrwand
befestigten Halteelement mit Durchgangsbohrung, einer Platte und einem durch die
Durchgangsbohrung durchgreifenden Verankerungselement. Derartige Platten und Schutzsysteme
werden in Verbrennungsanlagen zum Schutz von Kesselrohrwänden vor Rauchgas eingesetzt.
Eine derartige Platte und ein derartiges System sind beispielsweise
in der DE 40 07 662 C1 beschrieben.
Das beschriebene System weist in horizontaler Reihe an der Kesselrohrwand angeschweißte
Haltelemente auf, auf die die Platten abgestützt sind. Aufgrund der Dicke des Halteelements
verbleibt somit stets ein horizontaler Spalt zwischen zwei vertikal übereinander
angeordneten Platten. Jede Platte wird auf dem Halteelement durch ein Verankerungselement
gehalten. Dabei greift das Verankerungselement in eine Aussparung an einer Seite
der Platte ein. Beim Einbau der Platte befindet sich das Verankerungselement bereits
in einer Durchgangsbohrung des Halteelements, wobei die Platte so eingesetzt wird,
dass das Verankerungselement in die Ausnehmung eingreift. Um die Platte an der Kesselrohrwand
zu halten, wird sie mittels Mörtel an der Wand befestigt. Ebenfalls werden die Spalten
zwischen den Platten und die Aussparungen der Platten mit Mörtel gefüllt.
Neben einem hohen Montageaufwand, der durch die zwingend notwendige
Vermörtelung der Platte bedingt wird, ist an dem bekannten System ferner nachteilig,
dass die Montage sehr präzise durchgeführt werden muss. So müssen alle eine Platte
tragenden Halteelemente auf exakt der gleichen Höhe angebracht werden, damit die
Platte nach dem Einbau nicht schräg steht. Das erfordert, dass die Schweißarbeiten
zur Befestigung der Halteelemente sehr präzise durchgeführt werden müssen. Außerdem
bestehen erhebliche Teile der Außenfläche des Schutzsystems aus Mörtel, insbesondere
die gefüllten Spalte zwischen den Platten. Da der Mörtel poröser als der gebrannte
Stein ist, neigt er schneller zur Erosion und Absprengung. Ebenso nachteilig ist,
dass die Platte fest mit der Rohrwand verbunden ist und damit keine Möglichkeit
zur Bewegung, insbesondere zur Dehnung, hat. Damit entstehen durch Temperaturwechsel
Spannungen in der Platte, die zur frühzeitigen Beschädigung der Platte führen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, das bekannte
Schutzsystem zu vereinfachen und standfester zu machen.
Dieses Problem wird durch eine Platte für ein Schutzsystem für eine
Kesselrohrwand mit einer Rückseite, einer Vorderseite und die Rückseite und Vorderseite
verbindende Seiten gelöst, wobei
- – an der Rückseite eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Halteelements vorgesehen
ist und
- – eine Bohrung von einer Seite zur Ausnehmung führt.
Besondere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Die erfindungsgemäße Platte weist an ihrer Rückseite eine Ausnehmung
zur Aufnahme eines Halteelements auf. In einem Schutzsystem eingebaut wird die Platte
somit nicht mit ihrer unteren Seite auf dem Halteelement abgestützt sondern wird
mit der Ausnehmung auf das Halteelement aufgehängt. Das Halteelement ist durch die
Platte vollständig vom Rauchgas geschützt. Ferner verbleiben bei mehreren neben-
bzw. übereinander eingebauten Platten keine Spalte durch die Halteelemente. Die
Platten können ohne Spalt direkt aneinander gesetzt werden, so dass zwischen den
Platten entweder gar kein oder nur sehr wenig Mörtel- oder Fugenfüllmaterial zur
Spaltfüllung eingesetzt wird. Dadurch wird die Standfestigkeit des Schutzsystems
erhöht.
Ferner weist die erfindungsgemäße Platte eine Bohrung auf, die von
einer Seite zur Ausnehmung führt. Diese Bohrung dient beim Einbau der Platte der
Einführung eines Verankerungselements, das die Platte an dem Halteelement verankert.
Da das Verankerungselement von einer Seite aus eingeführt wird, verbleibt eine vollflächige
Vorderseite, die im Kontakt mit dem Rauchgas steht. Selbst wenn die Bohrung im eingebauten
Zustand mit Mörtel aufgefüllt wird, ist dieser Mörtel nicht im direkten Kontakt
mit dem Rauchgas. Die Platten können direkt aufeinander aufliegend eingebaut werden,
so dass kein Spalt verbleibt, durch den Rauchgas von der Vorderseite entlang der
Seiten strömen könnte.
Im Rahmen der vorliegenden Beschreibung der Erfindung wird unter einer
Platte jeglicher Körper verstanden, der in Schutzsystemen von Kesselrohrwänden zum
Schutz der Kesselrohrwände verwendet wird, nämlich jeglicher Körper, der auf der
rauchgaszugewandten Seite der Kesselrohrwand zu deren Schutz vor Rauchgas angebracht
wird. Dies sind insbesondere Steine aus feuerfesten Werkstoffen.
Die Platte kann jegliche beliebige Form haben. Wesentlich ist, dass
sie eine definierte Rückseite hat, die im Einbauzustand der Kesselrohrwand zugewandt
ist und in die eine Ausnehmung eingebracht werden kann, in der das Halteelement
im Einbauzustand durch die Platte von Rauchgaskontakt geschützt wird. Vorderseite
und Seiten können beliebig gestaltet sein und nahtlos ineinander übergehen. Vorderseite
und Seiten der Platte unterscheiden sich von der Rückseite dadurch, dass sie im
Einbauzustand der Kesselrohrwand nicht zugewandt sind. Ihre Form wird durch den
Einbauort der Platte bestimmt. Wesentlich ist, dass eine Seite vorgesehen ist, die
im Einbauzustand nicht im direkten Kontakt mit dem Rauchgas steht, in die die Bohrung
eingebracht wird. Vorzugsweise ist die Platte ein flacher Körper mit einer
flachen Vorderseite, senkrecht zu der Vorderseite stehenden, flachen Seiten und
einer Rückseite. Dabei ist die Fläche der Vorderseite in der Regel größer als die
Fläche einer Seite. Besonders bevorzugt hat die Vorderseite eine rechteckige Form.
Denkbar sind aber auch andere Formen (z. B. hexagonale, dreieckige oder oktogonale
Formen.
Als Ausnehmung wird jede Konturgebung der Rückseite der Platte verstanden,
die ein Einhängen der Platte auf ein von einer Kesselrohrwand abstehendes Halteelement
erlaubt. Einhängen bedeutet das Aufstecken der Platte mit ihrer Ausnehmung auf ein
Halteelement. Dieses kann, je nach Einbaulage der Platte, von einer senkrechten
oder in einem Winkel zur Senkrechten stehenden Kesselrohrwand abstehen. Vorzugsweise
hat die Ausnehmung in den Ebenen parallel zur Vorderfläche einen rechteckigen Querschnitt,
wobei besonders bevorzugt die an die Rückseite angrenzenden, die Ausnehmung begrenzenden
Flächen senkrecht zur Vorderseite verlaufen.
Als Bohrung wird jeder Durchbruch der Platte von einer Seite zur Ausnehmung
verstanden. Dies kann ein durch tatsächliches Bohren in den Stein erzeugter Durchgang
sein. Es kann beispielsweise aber auch eine bereits bei der Herstellung der Grundform
der Platte hergestellter Durchlass sein. Wesentlich ist, dass. die Bohrung das Durchschieben
eines Verankerungselements von der Seite zur Ausnehmung ermöglicht.
Bei der erfindungsgemäßen Platte wird eine besonders gute Stabilität
einer aus diesen Platten zusammengesetzten Schutzwand für eine Kesselrohrwand erreicht,
wenn eine Seite im einem Winkel von weniger als 90°, beziehungsweise von mehr
als 270° zur Vorderseite ausgerichtet ist, insbesondere in einem Winkel von
45° bzw. 315°. Beim Einbau der Platten wird jeweils die abgeschrägte Seite
auf eine andere, entgegengesetzt abgeschrägte Seite aufgesetzt, so dass diese abgeschrägten
Seiten plan aufeinander liegen. Insbesondere bei Platten, die an der oberen und
unteren Seite angeschrägt sind, stützen sich die Platten gegenseitig und wirken
einer Rotation der Platte entgegen. Ferner wird durch die Abschrägung der Einbau
der Platten vereinfacht. Alternativ zu einer solchen Gärungsfuge können die Platten
auch über eine stufenförmige Fuge teilweise überlappend angeordnet sein.
Ebenso können die Seiten als im wesentlichen senkrecht zur Vorderseite
verlaufende Flächen ausgebildet werden. Die Stabilitätsvorteile und Leichtigkeit
des Ein- und Ausbaus der Platte, wie sie bei Platten mit abgeschrägten Seiten erreicht
werden, können bei Platten mit senkrecht zur Vorderseite verlaufenden Seiten erreicht
werden, wenn diese Seiten eine im wesentlichen parallel zur Vorderseite verlaufende
Stufe aufweisen. Ähnlich, wie die gewinkelten Seiten zur Stabilisierung und Positionierung
der Platte ineinander greifen, greifen auch Platten mit abgestuften Seiten ineinander.
Der Wärmeübergang zwischen dem Rauchgas und der Flüssigkeit in den
Rohren der Kesselrohrwand wird verbessert, je dichter die Platte an der Kesselrohrwand
anliegt und je schmaler der Spalt zwischen Platte und Kesselrohrwand ist. Deshalb
ist es von Vorteil, wenn die Rückseite der Platte an die Form einer Kesselrohrwand
angepasst ist, insbesondere halbzylindrische Bereiche für die Rohre und Flächen
für die die Rohre verbindenden Rohrflossen, aufweist.
Die Platte kann eine Sackbohrung aufweisen, die von der Ausnehmung
fortführt.
Erfindungsgemäß wird zur Lösung des Problems ein Schutzsystem für
eine Kesselrohrwand mit einem an der Kesselrohrwand befestigten Halteelement mit
Durchgangsbohrung, einer Platte und einem durch die Durchgangsbohrung durchgreifenden
Verankerungselement derart ausgebildet, dass die Platte an der der Kesselrohrwand
zugewandten Rückseite eine das Halteelement aufnehmende Ausnehmung aufweist, dass
die Platte eine Bohrung aufweist, die von einer Seite der Platte zur Ausnehmung
führt, und dass ein Ende des Verankerungselements in die Bohrung ragt.
Halteelemente im Sinne der Erfindung sind jegliche Elemente, die an
einer Kesselrohrwand befestigt werden können und die eine mit ihrer Ausnehmung auf
sie geschobene Platte tragen können, wenn diese Platte durch ein Verankerungselement
in einer Durchgangsbohrung dieses Elements verankert wird. Insbesondere sind die
Halteelemente flache, prismenförmige, längliche Stähle, die auf die Kesselrohrwand
(Stege) aufgeschweißt werden. Vor allem können die Stähle rechteckige Oberflächen
haben, sie können aber auch an zwei einander gegenüberliegenden oder mehreren gegenüberliegenden
Flächen trapezförmige Oberflächen haben. Das Haltelement ist bevorzugt an Rohrflossen
angebracht, die zwischen den Rohren der Kesselrohrwand angeordnet sind. Insbesondere
ist die Längsachse des Halteelements senkrecht zur Oberfläche der Kesselrohrwand,
insbesondere der Rohrflosse, angeordnet.
Die Vorteile der Erfindung werden bei Schutzsystemen erreicht, die
nur eine Platte aufweisen. In der Regel wird eine Kesselrohrwand jedoch durch eine
Wand von übereinander und nebeneinander angeordneten Platten geschützt. Hier werden
die erfindungsgemäßen Vorteile besonders dann erzielt, wenn alle Platten des Schutzsystems
nach dem erfindungsgemäßen Prinzip an der Kesselrohrwand befestigt werden. Die Platten
können direkt, ohne wesentlichen Spalt auf- und nebeneinander gesetzt sein. Sie
können aber auch mit Spalt gesetzt sein. Der möglicherweise bestehende Spalt zwischen
den Platten, der Spalt zwischen einer Platte und der Kesselrohrwand, die Bohrung,
sowie die Ausnehmung können zur Verbesserung des Wärmeübergangs und des Schutzes
vor Rauchgas mit Mörtel gefüllt sein. Dabei können die Platten im montierten Zustand
auch mit Beton oder Mörtel hintergossen werden. Möglich ist jedoch auch eine mörtelfreie
Verlegung.
In besonders vorteilhafter Weise ist der Querschnitt der Ausnehmung
in jeder Ebene senkrecht zur Längsachse des Halteelements um ein Vielfaches größer,
als der Querschnitt des Halteelements in der gleichen Ebene. Besonders bei einer
quaderförmiger Ausnehmung ist die Fläche eines durch an die Rückseite angrenzende
Begrenzungsflächen der Ausnehmung umfassten Rechtecks um ein Vielfaches größer,
als der in der gleichen Ebene liegende Querschnitt des Halteelements. Dies ermöglicht
es, dass das Haltelement nicht genau an der Sollposition auf der Kesselrohrwand
angebracht werden muss. Auch bei einem etwas neben der Sollposition angebrachten
Halteelement lässt sich bei dieser besonderen Ausgestaltung des Systems die Platte
ohne weiteres auf das Halteelement aufschieben. Insbesondere bevorzugt hat die Ausnehmung
die gleiche Breite wie ein flach ausgebildetes Haltelement, jedoch ist die Ausnehmung
länger, als die Dicke des Haltelements. Die Platte kann dann, auf das Haltelement
aufgeschoben, senkrecht zur Längsachse des Halteelements in Längsrichtung der Ausnehmung
in die gewünschte Position geschoben werden. Bevorzugt ist die so definierte Fläche
der Ausnehmung um mehr als das eineinhalbfache, insbesondere um mehr als das dreifache
größer als der Querschnitt des Halteelements.
Der Halt der Platte an dem Halteelement wird verbessert, wenn eine
Sackbohrung von der Ausnehmung fortführt und ein weiteres Ende des Verankerungselements
in die Sackbohrung ragt. Insbesondere bei stiftförmig ausgebildeten Verankerungselementen
kann das Verankerungselement durch die Bohrung der Platte und die Durchgangsbohrung
des Halteelements bis in die Sackbohrung vorgeschoben werden. Dadurch wird eine
stabile Verankerung erzielt, da das Verankerungselement an beiden Enden in der Platte
steckt. In besonders vorteilhafter Weise wird ein zylindrisch oder konisch ausgebildeter
Stift eingesetzt. Hierdurch wird ein besonders guter Sitz des Stiftes in der Sackbohrung
gewährleistet. Das Verankerungselement kann beispielsweise aus Metall oder Keramik
hergestellt sein.
Die Stabilität der Verankerung ist besonders groß, wenn das Verankerungselement
keilförmig ausgebildet ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung erläutert. Darin zeigt
1 ein Schutzsystems für eine Kesselrohrwand
mit einer Platte in einer perspektivischen, teilweise geschnittenen Ansicht und
2 das Schutzsystem aus 1
in einer Explosionsdarstellung.
Eine Platte 1 ist über ein Verankerungselement
2 mit einem Halteelement 3 verbunden. Das Haltelement
3 ist auf die Rohrflosse 4 einer Kesselrohrwand 5 aufgeschweißt.
Das Halteelement 3 sitzt in einer Ausnehmung 6 der Platte
1. Das Verankerungselement 2 steckt in einer im Bereich der Ausnehmung
6 in dem Halteelement 3 angeordneten Durchgangsbohrung
7. Ein Ende 2a des Verankerungselements 2 ragt in eine
Bohrung 8, die von der Ausnehmung 6 zu einer Seite 9
der Platte 1 führt. Das andere Ende 2b des stiftartig ausgebildeten
Verankerungselements 2 ragt in eine Sackbohrung 10, die von der
Ausnehmung 6 fortführt.
Die Platte 1 weist eine Vorderseite 11, eine Rückseite
12 sowie neben der Seite 9 weitere die Vorderseite 11
und Rückseite 12 verbindende Seiten 9a,9b auf (die Seite
9c ist in der 2 zu erkennen). Die Rückseite
12 ist an die Form der Kesselrohrwand 5 angepasst. Sie weist für
die Rohre 13 halbzylinderförmige Bereiche 14 auf und eine Fläche
15, die an die Form der Rohrflosse 4 angepasst ist. Die Seiten
9,9a,9b,9c bestehen aus senkrecht zur Vorderseite
11 verlaufenden Flächen 16,17 und einer zur Vorderseite
11 im wesentlichen parallelen Stufe 18. Die Übergange zwischen
den Flächen 16,17 und der Stufe 18 sind abgerundet. Wie
in 2 ersichtlich ist die Stufe 18 an zwei
Seiten 9b,9c der Platte 1 von der Vorderseite
11 gesehen zur Plattenmitte hin und an den diesen Seiten 9b,9c
gegenüberliegenden Seiten 9,9a von der Plattenmitte fort ausgerichtet.
Das Halteelement 3 ist als flacher, länglicher Steg ausgebildet,
dessen Längsachse senkrecht zur Rohrflosse 4 und damit der Kesselrohrwand
5 ausgerichtet ist. An seinem äußeren Ende ist das Haltelement
3 abgerundet.
Die Fläche der Ausnehmung 6 hat in einer zur Vorderseite
11 parallelen Ebene, durch an die Rückseite 12 angrenzende Begrenzungsflächen
begrenzt die Form eines Rechtecks. An das äußere Ende des Halteelements
3 angepasst ist der Grund der Ausnehmung 6 halbzylindrisch ausgebildet.
Die Breite B der Ausnehmung 6 ist unwesentlich größer als die Breite B
des Halteelements 3, um ein einfaches Einführen des Halteelements
3 in die Ausnehmung 6 zu ermöglichen. Jedoch ist die Länge L der
Ausnehmung um ein Vielfaches größer als die Dicke d des Halteelements
3.
Zur Montage der Platte 1 wird diese so auf das Halteelement
3 gehängt, dass das Halteelement 3 in die Ausnehmung
6 eingeführt wird. Dabei sitzt die Platte 1 mit ihrer unteren
Seite 9b auf der oberen Seite der nächst unteren, nicht dargestellten Platte
und mit ihrer rechten Seite 9c auf der linken Seite der nächst rechten,
ebenfalls nicht dargestellten Platte auf. Die in den Seiten der Platten ausgebildeten
Stufen führen zu einem passgenauen Sitz der Platten. Dabei kann das Halteelement
3 jedoch etwas oberhalb oder unterhalb der gewünschten Position auf der
Rohrflosse 4 angebracht sein. Denn auch neben der gewünschten Position
kann das Halteelement 3 aufgrund der vielfach größeren Länge L der Ausnehmung
6 im Verhältnis zur Dicke d des Halteelements 3 gut in die Ausnehmung
6 eingeführt werden. Ein Versatz des Halteelements 3 in rechte
oder linke Richtung tritt nicht auf, da die Breite B des Halteelementes
3 dem Zwischenraum zwischen den Rohren 13 der
Kesselrohrwand 5 entspricht und damit in seiner Position durch diese begrenzt
wird. Die auf den benachbarten Platten aufsitzende Platte 1 wird durch
Einführen des Verankerungselements 2 in die Bohrung 8 und anschließendem
Durchstoßen der Durchgangsbohrung 7 sowie dem Einführen in die Sackbohrung
10 fest mit dem Halteelement 3 und damit mit der Kesselrohrwand
5 verbunden.
Anstelle auf der jeweils unteren Platte aufzusitzen kann bei vertikaler
Einbaulage die Platte 1 bei der Montage auch auf dem Halteelement
3 aufgehängt werden. Dann sitzt die in Längsrichtung L obere, begrenzende
Fläche der Ausnehmung 6 auf der oberen Fläche des Halteelements
3 auf (vgl. 1). Der möglicherweise zwischen
der so auf dem Halteelement 3 aufgehängten Platte 1 und der nächst
unteren Platte verbleibende Spalt wird mit Mörtel gefüllt.