Die Erfindung bezieht sich auf einen Träger, welcher an einem Fördersystem
befestigbar ist und eine langgestreckte Haltestütze zum Befördern wenigstens eines
Teils eines geschlachteten Tieres, insbesondere einer vorderen Hälfte oder eines
Teils hiervon eines geschlachteten Vogels, hat, wobei die langgestreckte Haltestütze
mit Einrichtungen zum Befestigen des geschlachteten Tieres oder des Teiles hiervon
an der Haltestütze ausgestattet ist, wobei der Träger eine drehende Schwenk- bzw.
Drehvorrichtung aufweist, welche in der Lage ist, mit einer entlang der Bahn des
Fördersystem angeordneten Steuervorrichtung zu interagieren, um die Haltestütze
zu schwenken bzw. drehen. Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Kombination
von Trägern und einer Vorrichtung zum automatischen Platzieren von Vorderhälften
geschlachteter Tiere auf diesen Trägern. Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine
Vorrichtung und ein Verfahren zum Zerlegen eines geschlachteten Tieres oder eines
Teils hiervon.
Ein solcher Träger ist aus der DE-A-4 008 719 bekannt. Eine Vorderhälfte
eines Vogels wird mittels eines Klemmechanismus (nicht detaillierter gezeigt) am
Träger festgeklemmt, welcher eine unbeweglich mit dem Überkopf-Fördersystem verbundene,
im Wesentlichen konusförmige Haltestütze hat, anschließend wird die vordere Hälfte
bzw. Vorderhälfte zu ihrem Zerlegen mit der Brustseite nach unten gerichtet an der
Haltestütze über eine Anzahl von Verarbeitungsstationen zum Enthäuten und Lösen
und Entfernen von Fleisch der Vorderhälfte befördert. Zu diesem Zweck sind die verschiedenen
Verarbeitungsstationen mit Häutungs- und Zerlegewerkzeugen wie etwa Messern und
Schabern ausgestattet, welche relativ zur Vorderhälfte (auf eine nicht detaillierter
dargestellte Art und Weise) mit der Bewegung der Haltestützen synchron bewegt werden.
Ein Nachteil des oben beschriebenen Standes der Technik besteht in
der Komplexität des Steuersystems für die Bewegung der Filetier- bzw. Zerlegewerkzeuge,
was dazu führt, daß die Zerlegevorrichtung fehleranfällig ist und regelmäßige Wartung
erfordert. Für die zeitlich korrekte Zeitabstimmung der Bewegung der Zerlegewerkzeuge
ist ferner eine die Kosten erhöhende, akkurate Positionserfassung einer sich durch
eine Verarbeitungsstation bewegenden Haltestütze nötig. Aufgrund der entlang des
Weges bzw. der Bahn der Haltestütze fest positionierten Werkzeuge, beispielsweise
Rollen bzw. Walzen zum Enthäuten der Vorderhälfte, kann das Verfahren nicht optimal
ausgeführt werden. Ein weiterer Nachteil besteht in der festen Anordnung des Überkopf-Fördersystems
und der Verarbeitungsstationen, deren Anordnung wenig Flexibilität im Leiten bzw.
Aussteuern der Filetier- bzw. Zerlegevorrichtung erlaubt.
[Ein ähnlicher Träger ist aus der EP
0 261 420 A1 bekannt. Dieser bekannte Träger ist geeignet, um eine vordere
Hälfte bzw. Vorderhälfte eines geschlachteten Vogels entlang einer Spur bzw. Bahn
zu bewegen. Zwischendurch werden manuelle oder automatische Arbeitsschritte an der
Vorderhälfte ausgeführt. Der Träger wird durch ein Fördersystem angetrieben, welches
unterhalb des Trägers angeordnet ist.
Der Träger gemäß der EP 0 261
420 A1 weist einen feststehenden Arm und einen schwenkbaren Arm auf. Die
Vorderhälfte wird auf den feststehenden Arm gesetzt, so daß die Vorderhälfte eine
feste Position in Bezug auf das Fördersystem beibehält. Der schwenkbare Arm ist
geeignet, um die Vorderhälfte fest am Träger festzuklemmen, wann immer manuelle
oder automatische. Arbeitsschritte dies erfordern. Der schwenkbare Arm wird mittels
einer kurvenscheibenartigen Vorrichtung gesteuert, welche entlang der Bahn bzw.
des Weges angeordnet ist.]
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, den oben genannten
Nachteilen abzuhelfen. Zum Lösen dieser Aufgabe ist der erfindungsgemäße Träger
durch die Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Bei einem solchem Aufbau des Trägers können Zerlegewerkzeuge und eine
Häutungsvorrichtung im Wesentlichen stationär angeordnet sein, wobei die Haltestütze
mit dem hierauf angeordneten geschlachteten Tier oder eines Teils hiervon im Gegensatz
nicht nur auf der gewöhnlichen Bahn, welche im Wesentlichen parallel zu dem Überkopf-Fördersystem
verläuft, sondern auch relativ zu den Häutungs- und Zerlegewerkzeugen derart bewegt
werden kann, daß der gewünschte Verarbeitungsvorgang auf optimale Art und Weise
erzielt wird.
Da im Stand der Technik die Verarbeitungsvorrichtungen entlang den
sich auf einer festen Bahn bewegenden Haltestützen in einer festen Position angeordnet
waren, war es oftmals nicht möglich, eine solche Vorrichtung technisch optimal zu
gestalten, da sich einige Komponenten, wie etwa Antriebskomponenten, nicht im Weg
des geschlachteten Tieres befinden bzw. bewegen durften. Um ein Beispiel hierfür
handelt es sich bei der Häutungsvorrichtung, welche in der oben genannten Veröffentlichung
DE-A-4 008 719 gezeigt ist und deren Antriebskomponenten zu leicht gemacht werden
mußten. Aufgrund der Tatsache, daß sich die Haltestütze des Trägers erfindungsgemäß
drehen kann, kann auf einfache Art und Weise sichergestellt werden, daß das geschlachtete
Tier nicht in Kontakt mit Komponenten von Verarbeitungsvorrichtungen kommt, so daß
Verarbeitungsvorrichtungen optimal konstruiert werden können.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Drehvorrichtung geeignet,
die Haltestütze in einer vertikalen Ebene zu drehen. In der Praxis merkt man, daß
eine solche drehende Bewegung nicht nur einfach möglich ist, sondern auch ausreicht,
um Zerlegevorgänge auszuführen. Es ist jedoch auch möglich, die Drehvorrichtung
derart zu gestalten, daß die Haltestütze in einer horizontalen Ebene gedreht werden
kann oder eine Kombination einer horizontalen und einer vertikalen
Drehbewegung ausführen kann, wodurch ein Zerlegevorgang optimal ausgeführt werden
kann.
Der Träger weist vorzugsweise wenigstens eine Walze bzw. Rolle oder
Stift mit einer sich im Wesentlichen rechtwinklig bzw. unter rechten Winkeln zur
Beförderungsrichtung des Überkopf-Fördersystems erstreckenden Achse auf. Solche
Rollen oder Stifte können leicht bedient oder entlang dem Weg des Überkopf-Beförderungssystems
geführt werden, um die Drehvorrichtung anzutreiben oder den sich vorwärts bewegenden
Träger zu stabilisieren. Bei der erstgenannten Anwendung bildet die wenigstens eine
Rolle oder der wenigstens eine Stift einen Teil der Drehvorrichtung, und der wenigstens
eine Stift oder die wenigstens eine Rolle kann durch die Steuervorrichtung zum Drehen
der Haltestütze im Wesentlichen rechtwinklig zur Richtung ihrer Achse bewegt werden,
während der Träger mit einer Steuervorrichtung interagieren kann, welche mit einem
kurvigen bzw. gekrümmten Schlitz zum Aufnehmen und Bedienen bzw. Betätigen der Rolle
oder des Stifts ausgestattet ist. Für die letztgenannte Anwendung weist der Träger
vorzugsweise wenigstens zwei Rollen oder Stifte auf, welche mittels Lager fest bzw.
fest hieran befestigt sind, während die Steuervorrichtung mit wenigstens einem Schlitz
zum Aufnehmen der Rollen bzw. Stifte ausgestattet ist, um den Träger zu stabilisieren.
In einer nützlichen und kostengünstigen Ausführungsform ist die Haltestütze
derart verbunden, daß sie an einem ersten Punkt zum Träger schwenken kann, und die
Rolle oder der Stift der Drehvorrichtung ist mit einem Hebel verbunden, welcher
an einem zweiten Punkt derart verbunden ist, daß er zur Haltestütze drehen kann,
wobei sich der zweite Punkt vom ersten Punkt unterscheidet. Diese Ausführungsform
ist insbesondere zum Drehen der Haltestütze in einer vertikalen Ebene geeignet,
wobei in diesem Fall die Gelenkachsen im Wesentlichen horizontal und unter rechtwinklig
zur Beförderungsrichtung des Überkopf-Beförderungssystems ausgerichtet sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Haltestütze im Wesentlichen
langgestreckt bzw. verlängert, während ein Ende der Haltestütze in oder unter einem
spitzen Winkel zur Beförderungsrichtung des Überkopf-Beförderungssystems ausgerichtet
sein kann. Dieses Ende kann somit nach oben sowie nach unten schwenken.
Um das geschlachtete Tier oder einen Teil hiervon auf der Haltestütze
zu befestigen, ist letztere mit wenigstens einer gezahnten Kurvenscheibe ausgestattet,
welche relativ zur Fläche der Haltestütze bewegbar ist und derart aufgebaut ist,
daß sie unter einer beispielsweise durch eine Druck- oder Zug- bzw. Spannfeder erzeugten
Vorspannkraft die Innenseite des geschlachteten Tieres oder seines Teils ergreifen
kann, insbesondere im Bereich des Brustbeins oder der Wirbelsäule. Die Zähne sind
vorzugsweise mit Stacheln bzw. Widerhaken versehen, so daß ein geschlachtetes Tier
oder ein Teil hiervon von der Haltestütze nicht mehr entfernt werden kann, wenn
es auf dieser einmal plaziert wurde.
Um das geschlachtete Tier oder einen Teil hiervon besonders zuverlässig
auf der Haltestütze zu befestigen, ist der Träger derart ausgestaltet, daß er mit
Druckeinrichtungen, welche entlang des Weges des Trägers angeordnet sind, interagieren
kann, um das geschlachtete Tier oder einen Teil hiervon auf die Haltestütze zu drücken.
Solche Druckeinrichtungen weisen vorzugsweise Anschläge auf, die entlang der Bahn
bzw. des Weges der Haltestütze angeordnet sind und kurzzeitig bzw. -fristig im Weg
des geschlachteten Tiers oder seines Teiles benutzt werden können.
Nach dem Zerlegevorgang sind die Skelette bzw. Schlachtkörper der
geschlachteten Tiere einfach von den Haltestützen zu entfernen, da letztere an jeder
Seite mit Schlitzen ausgestattet sind, welche sich im Wesentlichen in der Beförderungsrichtung
erstrecken, wenn sich die Haltestütze in einer besonderen Drehposition befindet,
während der Träger mit Schneideeinrichtungen interagieren kann, welche entlang des
Weges des Trägers angeordnet sind und sich nahezu zu oder in die Schlitze erstrecken,
um einen auf der Trägerstütze plazierten Schlachtkörper abzutrennen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, welche insbesondere
zum Plazieren eines Teiles der Brust auf einer Haltestütze vorgesehen ist, weisen
die Befestigungseinrichtungen des Trägers ein tragendes bzw. stützendes Element
auf, welches parallel oder unter Bildung eines spitzen Winkels zur Fläche der Haltestütze
weist bzw. zu dieser ausgerichtet ist, wohingegen die Haltestütze einen Stift aufweist,
welcher in seiner Längsrichtung bewegbar ist und ein Ende hat, welches unter einer
Spannkraft, bspw. von einer Druck- oder Spannfeder, unter einem Winkel zur Fläche
der Haltestütze gegen die der Fläche gegenüberliegende Seite des tragenden bzw.
stützenden Elements vorstehen kann. Eine solche Haltestütze ist per se bekannt,
erfindungsgemäß läßt sie sich jetzt jedoch drehen und ist derart gestaltet, daß
sie an einem Überkopf-Beförderungssystem auf- bzw. angehängt ist. Um das Plazieren
bzw. Anordnen des Brustteils bzw. Teiles der Brust zu erleichtern, kann die Haltestütze
derart aufgebaut sein, daß der Stift durch die Drehbewegung der Haltestütze derart
bewegt wird, daß der Stift in einer ersten Drehposition unterhalb der Fläche der
Haltestütze angeordnet ist, und in einer zweiten, sich von der ersten Drehposition
unterscheidenden Drehposition von dieser Fläche hervorsteht.
Der Träger kann an einem oder mehreren Punkten am Überkopf-Beförderungssystem
aufgehängt sein. Vor dem Gesichtspunkt einer vorteilhaften Lastverteilung am Beförderungssystem
– was insbesondere bei schweren geschlachteten Tieren wie Truthähnen wichtig
ist – und vor dem Hintergrund einer sicheren Grundstabilität des Trägers ist
letzterer flexibel am Überkopf-Beförderungssystem an wenigstens
zwei Punkten aufgehängt, insbesondere an Laufkatzen, welche entlang einer Spur bewegbar
sind und mittels einer Kette, eines Riemens, eines Kabels, einer Schnur oder Ähnlichem
verbunden sind. Dieses Aufhängen des Trägers am Überkopf-Beförderungssystem erlaubt
eine sehr flexible Routenführung derart, daß die Zerlegevorrichtung, von welcher
der Träger einen Teil darstellt, auf optimale Weise an eine gewünschte oder bereits
bestehende Zerlegeroute in einem Schlachthaus angepaßt werden kann.
Die Ausgestaltung des Trägers mit einer Befestigungseinrichtung in
Form einer Kurvenscheibe oder Ähnlichem eignet sich besonders zum automatischen
Plazieren von Vorderhälften geschlachteter Tiere auf solchen Trägern mit Haltestützen,
welche hierfür einen Beförderer zum Bewegen der Vorderhälften, deren Abdominalraumöffnung
im Wesentlichen rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Beförderers steht, aufweist,
wobei der Beförderer mit einem Überkopf-Beförderungssystem mit den Trägern beim
Hineinfahren der Haltestützen der Träger in die Abdominalraumöffnung der Vorderhälften
zusammenwirken kann, wobei dessen Bewegungsrichtung im Wesentlichen rechtwinklig
zur Bewegungsrichtung des Beförderers steht. Dies bedeutet, daß der Träger am Überkopf-Beförderungssystem
auf der Haltestütze des Trägers automatisch eine Vorderhälfte aufnehmen kann, welche
sich auf dem im Wesentlichen rechtwinklig zum Überkopf-Beförderungssystem bewegenden
Beförderer befindet. Es ist ebenfalls möglich, den Träger mit einer Haltestütze
auszugestalten, welche von diesem abnehmbar ist und automatisch an ihn angefügt
werden kann, und welche schon vorher in der Abdominalraumöffnung der Vorderhälfte
plaziert werden kann, und bei welcher die Haltestütze mit dem verbleibenden Teil
des Trägers während der Passage seines verbleibenden Teils über den Beförderer verbunden
ist, welcher die Vorderhälften mit den hierin angeordneten Halteträgern bewegt.
In dieser Ausführungsform werden die Halteträger durch den verbleibenden Teil des
Trägers automatisch erfaßt.
Es soll darauf hingewiesen werden, daß die Verhältnisse nach den Ansprüchen
2– 20 auch in Verbindung mit jeder sich vom Überkopf-Beförderungssystem unterscheidenden
Art eines Beförderers angewandt werden können.
Die Erfindung wird untenstehend mit Bezug auf die angehängte Zeichnung
detaillierter erklärt, in welcher gilt:
1a zeigt eine Seitenansicht einer ersten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trägers;
1b zeigt aus Gründen der Verdeutlichung
nur die Haltestütze des Trägers aus 1a;
1c ist eine Vorderansicht in der Richtung
des Pfeils Ic des Trägers aus 1a in Verbindung mit
einer Steuervorrichtung;
2a zeigt in Seitenansicht eine zweite
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trägers;
2b zeigt aus Gründen der Verdeutlichung
nur die Haltestütze des Trägers aus 2a;
3 stellt dar, wie eine Vorderhälfte eines
geschlachteten Geflügels mit der Hand auf einer Haltestütze des Trägers gemäß der
1a oder 2a plaziert
wird;
3a und 3b
stellen ein Verfahren und eine Vorrichtung zum automatischen Plazieren einer Vorderhälfte
eines geschlachteten Geflügels auf einem Träger gemäß der 1a
oder 2a dar;
4a und 4b
und 5 stellen in Seitenansicht bzw. Vorderansicht
dar, wie eine Vorderhälfte auf eine Haltestütze gedrückt wird;
5a stellt eine mögliche Überkopf-Beförderung
des erfindungsgemäßen Trägers dar;
6 und 7
stellen in Vorderansicht bzw. Seitenansicht dar, wie ein Einschnitt in eine Vorderhälfte
gemacht wird;
8, 9a
und 9b stellen in einer Seitenansicht bzw.
Vorderansicht einen Enthäutungsvorgang an einer Vorderhälfte dar;
9c stellt in Vorderansicht einen Reinigungsvorgang
des Nackenbereichs einer Vorderhälfte dar;
10, 11
und 12 stellen in Seitenansicht einen Schnittvorgang
in die Vorderhälfte dar;
13, 14
und 15 zeigen in Seitenansicht einen Schabvorgang
an der Vorderhälfte dar;
16 und 17
stellen in Seitenansicht das Entfernen von Filets, welche von der Vorderhälfte geschabt
wurden, dar;
17a stellt in Vorderansicht einen Verarbeitungschritt
zur Gewinnung von Rückenfleisch von einer Vorderhälfte dar;
18 und 19
stellen in Seitenansicht bzw. Vorderansicht das Entfernen eines zerlegten Skeletts
von einer Haltestütze dar;
20 stellt eine Verarbeitung einer Vorderhälfte
mit Flügeln entsprechend der nach 6 dar;
21 stellt eine Verarbeitung für eine
Vorderhälfte mit Flügeln entsprechend der Verarbeitung gemäß 7
dar;
22 stellt in Vorderansicht das Abtrennen
von Schultergelenken bei einer Vorderhälfte mit Flügeln dar;
23, 24,
25 und 26
stellen in Vorderansicht bzw. Seitenansicht aufeinanderfolgende Verarbeitungsschritte
zum Gewinnen bzw. Erhalten von Brustfleisch von einer Vorderhälfte mit Flügeln dar;
27 stellt in Vorderansicht eine dritte
erfindungsgemäße Ausführungsform des Trägers dar;
28a, 28b
und 28c stellen in Seitenansicht eine Variante
der Ausführungsform des Trägers gemäß 27 und seiner
Arbeitsweise dar; und
29a–29f
zeigen in Bodenansichten bzw. Unteransichten Verarbeitungsschritte zum Zerlegen
eines Brustteils mittels des Trägers nach den 27 oder
28c.
Gleiche Teile oder Teile mit derselben Funktion sind
in den verschiedenen Figuren mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
Die 1a, 1b
und 1c zeigen ein Überkopf-Befestigungssystem
2, welches eine Schiene 4 mit umgedrehtem T-förmigem Querschnitt
aufweist, und eine Anzahl von Laufkatzen in der Form von Gabeln 8, welche
mittels einer Kette 6 miteinander verbunden sind, wobei die Gabeln an den
Enden ihrer Beine bzw. Zinken drehbar befestigte Rollen 10 tragen, mittels
derer die Gabeln 8 in der Richtung eines Pfeils 12 durch Aufbringen
einer Zugkraft auf die Kette 6 entlang der Schiene 4 bewegt werden
können. Das beschriebene Überkopf-Beförderungssystem 2 entspricht der Standardausrüstung
in vielen Schlachthäusern und ist zur Beförderung von geschlachteten Tieren oder
Teilen hiervon mittels der an den Gabeln 8 befestigten Trägern vorgesehen.
Der erfindungsgemäße Träger weist eine Drehvorrichtung 14
und eine Haltestütze 16 auf. Die Drehvorrichtung 14 weist eine
rechteckige hohle Platte bzw. Scheibe 18 auf, welche an ihrer oberen Seite
an zwei Punkten flexibel mit Gabeln 8 befestigt ist. Der in bzw. an die
Scheibe 18 angefügte bzw. befestigte Verbindungsmechanismus 20,
welcher an der rechten Seite in 1a angedeutet ist,
erlaubt in diesem Fall die Rotation bzw. Drehung der zugehörigen Gabel
8 um eine vertikale Achse und zugleich die Bewegung der Gabel
8 entlang der oberen Seite der Scheibe 18 in der Richtung
12 der Beförderung bzw. Beförderungsrichtung oder in der entgegengesetzten
Richtung. Die Verbindung 20a zwischen der Scheibe 18 und der Gabel
8, in 1a links dargestellt, läßt nur eine
Drehung der Gabel 8 um eine vertikale Achse, bezogen auf die Scheibe
18, zu. Dies bedeutet, daß der Träger jeder auftretenden Krümmung der Schiene
4 ohne Probleme folgen kann.
An der Scheibe 18 ist ein Arm 22 befestigt, wobei
der Arm 22 an seinem unteren Ende mit der Haltestütze 16 derart
verbunden ist, daß der Arm um eine Achse 24 herum schwenkt. Die Haltestütze
16 ist mit einem Hebel 28 derart verbunden, daß sie um eine Achse
26 herum schwenkt bzw. sich dreht, wobei das obere Ende des Hebels entlang
eines Schlitzes 30 in der Scheibe 18 geführt wird. Das Ende des
Hebels 20 ist mit Rollen bzw. Walzen 32 verbunden, welche drehbar
gelagert befestigt sind und seitlich von der Scheibe 8 hervorstehen. Das
Bewegen der Rollen nach oben und nach unten in den Schlitzen 30 führt zu
einer korrespondierenden Drehbewegung der Haltestütze 16 um die Achse 24
herum, wie durch gestrichelte Linien in 1a gezeigt
ist. Die Scheibe 18 ist nahe dem Punkt, wo sie mit den Gabeln
8 verbunden ist, auch mit zwei Paar Rollen 34 versehen, welche
seitlich von der Scheibe 18 hervorstehen und an der Scheibe 18
gelagert befestigt sind. Wie insbesondere in 1c gesehen
werden kann, können die Rollen 32 und 34 mittels einer Steuervorrichtung,
welche aus Scheiben 40, welche mit Nuten oder kurvigen Bahnen
36 und 38, welche entlang der Spur bzw. des Weges des Überkopf-Beförderungssystems
angeordnet sind, besteht, geführt werden. Die kurvigen bzw. gekurvten Bahnen
38, die zum Stabilisieren der Scheibe 18 vorgesehen sind, verlaufen
in diesem Fall im Wesentlichen parallel zur Schiene 4, wohingegen die Rollen
32 mittels der kurvigen Bahnen 36 relativ zu den Rollen
34 (in der Richtung des Schlitzes 30) bewegt werden können. Auf
diese Weise wird eine steuerbare Drehbewegung der Haltestütze 16 in einer
vertikalen Ebene erzielt. Um das Reinigen des Überkopf-Beförderungssystems
2 zu erleichtern, können die Scheiben 40 bewegbar ausgeführt sein,
beispielsweise können sie um eine parallel zur Beförderungsrichtung stehende Achse
selbst geschwenkt bzw. gedreht werden, wobei die Achse selbst zwischen und über
den Scheiben angeordnet ist.
Die Haltestütze 16 ist in 1b
detaillierter dargestellt und im Wesentlichen langgestreckt und kegel- bzw. konusförmig,
wobei die Querabmessungen der Haltestütze 16 soweit wie möglich an die
Kontur des Teils des geschlachteten Tieres oder Teils hiervon, welches ihm gegenüberliegen
wird, wenn es auf der Haltestütze plaziert ist, angepaßt ist. Die Haltestütze
16 weist eine teilweise vertiefte bzw. ausgesparte Kurvenscheibe
42 mit zwei Lappen bzw. Bereichen auf, wobei die Kurvenscheibe
42 gegen die durch eine Feder 46 aufgebrachte Federvorspannkraft
bzw. -spannkraft um eine Achse 46 drehbar ist, wobei die Feder mittels
einer Schraube 44 in der Haltestütze 16 beschränkt wird. Die Kurvenscheibe
42 ist mit Zähnen 50 ausgestattet, welche mit Stacheln bzw. Widerhaken
versehenen sind, welche sicherstellen, daß ein geschlachtetes Tier oder ein Teil
hiervon, welches ausreichend weit auf die Haltestütze 16 gedrückt wurde,
nicht mehr von der Haltestütze 16 in die entgegengesetzte Richtung bewegt
bzw. entfernt werden kann.
Die in den 2a und 2b
gezeigten Ausführungsformen entsprechen weitestgehend der Ausführungsform aus den
1a, 1b und
1c mit der Ausnahme, daß die Kurvenscheibe
42 durch eine Kurvenscheibe 52 ersetzt wurde. Die Kurvenscheibe
52 ist ebenfalls in die Haltestütze 16 vertieft bzw. in dieser
versenkt, ist drehbar um eine Achse 46, steht unter einer nach auswärts
gerichteten Vorspannkraft, welche durch eine Feder 54 erzeugt wird, ist
mit Zähnen 56, welche Widerhaken bzw. Stacheln haben, ausgestattet und
hat die Wirkung der oben beschriebenen Kurvenscheibe 42.
3 zeigt, wie eine Vorderhälfte
58 eines geschlachteten Geflügels mit der Hand auf der Haltestütze
16 plaziert wird. Die Haltestütze 16 kann entweder mit einer Kurvenscheibe
42 oder einer Kurvenscheibe 52 ausgestattet werden. Im gezeigten
Fall wurden die Flügel bereits von der Vorderhälfte 58 entfernt, und ein
Teil der Schultergelenke verbleibt an dem mit 60 bezeichnetem Punkt. Der
hintere Teil der Vorderhälfte 58 zeigt nach oben, so daß sich die Brustfilets
an der Unterseite befinden. Die Rollen 32 werden in Bezug zur Rolle
34 in die gezeigte Position geführt, so daß sich die Haltestütze
16 in einer ungefähr horizontalen Ausrichtung befindet.
Das Anordnen kann stattfinden, während der von dem Überkopf-Beförderungssystem herabhängende
Träger entlang der durch den Pfeil 12 angezeigten Richtung bewegt wird.
3a zeigt diagrammatisch ein Endlos-Förderband
100, welcher in der Richtung des Pfeils 101 über Rollen
102 läuft, von denen wenigstens eine angetrieben ist. Eine Anzahl von Paaren
von Abtrennungen bzw. Unterteilungen 104a, 104b sind flexibel
am Band 100 befestigt. Der Abstand zwischen zwei benachbarten Paaren von
Abtrennungen 104, 105 ist derart gewählt, daß es dort Raum bzw.
Platz zur Unterbringung einer Vorderhälfte 58 gibt. Solche Vorderhälften
58 werden an dem durch den Pfeil 106 angezeigten Punkt zwischen
zwei benachbarten Paaren von Abtrennungen 104a, 104b plaziert,
wobei die Öffnung des Abdominalraumes der Vorderhälften 58 von der in
3a gezeigten Seite weggerichtet sind; 3a
zeigt daher die Seite der Halsöffnung 108 der Vorderhälfte 58.
Die Schiene 4 eines Überkopf-Beförderungssystems mit Trägern gemäß
1c ist rechtwinklig zur Richtung der Bewegung
101 des Förderbands 100 ausgerichtet bzw. angeordnet. Bei geeigneter
Steuerung der Passage einer Haltestütze 16 über das Förderband
100 bewegt sich die Haltestütze 16 mittels der Öffnung des Abdominalraumes
in eine Vorderhälfte 58 hinein, und die Haltestütze 16 nimmt die
Vorderhälfte 58 vom Förderband 100 mit sich. Das in
3 gezeigte manuelle Plazieren einer Vorderhälfte
58 auf einer Haltestütze 16 kann daher automatisiert werden.
3b zeigt ein weiteres Verfahren eines
mechanisierten Anordnens bzw. Plazierens einer Vorderhälfte auf einem Träger. Die
Vorderhälften 58, welche sich auf dem Förderband 100 befinden,
wurden bereits mit einer Haltestütze 16 versehen. Die Haltestützen
16 werden automatisch (auf eine nicht detaillierter dargestellte Art und
Weise) mit einem Arm 22 und einem Hebel 28 der Drehvorrichtung
14 während einer Passage des Trägers über das Förderband 100 verbunden.
In einer folgenden Verfahrensstufe, welche in 4a
und 4b dargestellt ist, wird die Vorderhälfte
58, welche auf der Haltestütze 16 bislang nur geringfügig befestigt
worden ist, durch eine in Diagrammform gezeigte Druckvorrichtung 62, welche
nahe des Weges der sich in der Richtung des Pfeils 12 bewegenden Vorderhälfte
58 angebracht ist, in eine vollständig befestigte Position auf der Haltestütze
16 gedrückt. Die Druckvorrichtung 62 weist zwei Scheiben
68 auf, welche synchron auf jeder Seite der Haltestütze 16 in
der Richtung des Pfeils 64 um eine Achse 66 herum geschwungen
werden können, wobei die Antriebe und Steuerungen dieser Scheiben nicht weiter detailliert
gezeigt sind, beispielsweise jedoch pneumatisch oder elektrisch sein können. Die
Scheiben 68 der Druckvorrichtung 62, welche in einer festen Position
entlang der Spur bzw. des Weges des Überkopf-Beförderungssysstems 2 angeordnet
ist, werden in der in den 4a und 4b
gezeigten, nach unten geschwungenen Position gehalten, bis die Vorderhälfte
58 ausreichend weit in eine feste bzw. festgelegte Position an der Haltestütze
16 durch die Bewegung der Haltestütze 16 in der Richtung des Pfeils
12, wie in 5 gezeigt ist, getrieben ist. Die
Scheiben springen dann in ihre in 4a durch Strichlinien
gezeigte Anfangsposition zurück.
5a stellt die Art bzw. den Weg dar, auf
welchem eine geeignete Form der Schiene 4 des Überkopf-Beförderunssystems
2 ausgewählt werden kann, um sicherzustellen, daß in einem besonderen Teil
des Zerlegebandes der Abstand zwischen den Haltestützen 16 und folgenden
Trägern, welche sich in der Richtung des Pfeils 12 bewegen, erhöht werden
kann, um das Ausführen von Zerlegevorgängen an der Vorderhälfte 58 oder
das Plazieren oder Entfernen einer Vorderhälfte zu erleichtern. Die Verbindungen
20 und 20a des Trägers erlauben zusammen mit der Flexibilität
der Kette 6 ein problemloses Bewegen entlang der Schiene 4.
Wie die 6 und 7
in einer horizontalen Anordnung der Haltestütze 16, welche durch Führen
der Rollen 32 und 34 in kurvigen bzw. gekrümmten Bahnen
36 bzw. 38 erzielt wurde, darstellen, hat die Vorderhälfte
58 Schnitte bzw. Einschnitte, die an drei Seiten durchgeführt wurden, beispielsweise
mittels Schneidegeräte 70 durchgeführte Einschnitte 71 unter den
Schultergelenken auf Höhe der Axillen, und einen mittels eines Schneidegeräts
72 Einschnitt 73 durch die Haut auf Höhe des darunterliegenden
Brustbeins, und hat langgestreckte Führungen 75 zum Festlegen der Schnittiefe.
Die Schneidegeräte 70 und 72 sind in 6
als kreisförmige Schneidegeräte gezeigt, welche jeweils durch Motoren
74, 76 angetrieben sind, es kann sich jedoch bei ihnen auch um
stationäre Schneidegeräte handeln. Die Schneidevorrichtungen 70,
74 und 72, 76 sind an einer festen Position entlang des
Weges bzw. der Bahn der Haltestütze 16 derart angeordnet, daß die durch
sie ausgeführten Schnitte durch die Bewegung des Trägers in der Richtung des Pfeils
12 erfolgen.
Zur Vorbereitung der folgenden Enthäutung wird die Haltestütze
16 bezogen auf die Rollen 34 durch ein Bewegen der Rollen
32 im Schlitz 30 nach oben geschwenkt, wie in 8
dargestellt ist.
Wie die 9a und 9b
weiter darstellen wird die Vorderhälfte 58 durch Drehen der Haltestütze
16 in der Richtung eines Pfeils 79 in ihre niedrigste Stellung
aus der in 8 dargestellten, nach oben gerichteten Position
auf einer Anzahl von sich drehenden helikalen bzw. schraubenförmigen bzw. spiralförmigen
Rollen 78a, 78b, 78c und 78d (in diesem Fall
vier Stück), welche mit spiralförmigen Rippen ausgestattet sind, genommen. Die Rollen
32 befinden sich in diesem Fall vollständig am Boden des Schlitzes
30. Ein spezielles Steuerungssystem zum Erreichen dieser Position der Haltestütze
16 ist in der Tat nicht notwendig, da diese Position durch die Wirkung
der Schwerkraft automatisch erreicht wird, selbst bei Abwesenheit
einer Steuervorrichtung 40. Die spiralförmigen Rollen 78a und
78b, welche sich in entgegengesetzte Richtungen zueinander drehen, entfernen
die Haut an der rechten Seite der Vorderhälfte 58, wohingegen die spiralförmigen
Rollen 78c und 78d, welche in einander entgegengerichtete Richtungen
drehen, die Haut an der linken Seite der Vorderhälfte 58 entfernen.
Eine ähnliche Vorrichtung ist in 9c gezeigt,
in welcher die Vorderhälfte 58 auf der Haltestütze 16 in einer
nach unten gerichteten Ausrichtung auf zwei spiralförmigen Rollen 77a und
77b plaziert ist, welche mit spiralförmigen Rippen ausgestattet sind und
in zueinander entgegengesetzten Richtungen drehen, um Fett, Drüsen und Ähnliches
aus der Nackenregion der Vorderhälfte zu entfernen. Das zu entfernende Gewebe wird
in den Spalt zwischen den Rollen bzw. Walzen 77a, 77b gezogen.
Nachdem das Enthäuten und möglicherweise ein Reinigen der Hals- bzw.
Nackenregion stattgefunden hat, verbleibt die Vorderhälfte 58 in der nach
unten gedrehten Position gemäß 9a, wie in
10 gezeigt ist.
Wie in 11 dargestellt ist, sind anschließend
Schaber bzw. Abstreifer 80 in einer festen oder geringfügig nachgiebigen
Position entlang der Bahn bzw. dem Weg des Uberkopf-Beförderungssystems
2 angeordnet. Mittels einer geeigneten Kurvenbahnsteuerung der Rollen
32 bezogen auf die Rollen 34 wird die Haltestütze 16
mit der Vorderhälfte 58 in der Richtung des Pfeils 38 zu der in
11 gezeigten Position in dem Moment gedreht, in welchem
sich die in der Richtung des Pfeils 12 bewegenden Schultergelenke
60 der Vorderhälfte 58 an den Schabern 80 vorbeibewegen.
Die Schaber 80 bewegen sich infolge dessen zwischen den Mm. Coracobrachialis
externus et internus der Vorderhälfte 58 hindurch und schaben bzw. kratzen
das Brustfleisch bis zu der Linie 82 und bis zum Processus thoracoideus
des Schlachtkörpers hinauf derart weg, daß das Fleisch aufgrund der Wirkung der
Schwerkraft seitlich herabhängt, wie in 12 gezeigt
ist.
Die Haltestütze 16 wird dann zu der in 13
gezeigten Position hinunter gekippt und entlang eines oder mehrerer sich im Wesentlichen
parallel zur Bahn bzw. zum Weg des Überkopf-Befestigungssystems erstreckenden Schabern
84 geführt, wie in den 13, 14
und 15 gezeigt ist, während die Haltestütze
16 allmählich mittels geeigneter Steuerung der Position der Rollen
32 relativ zu jener der Rollen 34 nach oben gedreht wird, mit
der Folge, daß das Fleisch an den Knochen des Schlachtkörpers bis zum Brustbein
des Schlachtkörpers 86 aus einer Verbindung mit dem Brustbein heraus weggeschabt
wird, wie in 16 dargestellt ist.
Wie in 16 ferner dargestellt ist, wird
das vom Brustbein des Schlachtkörpers 86 herabhängende Brustfleisch
88 mittels eines stationären oder eines sich drehenden Schneideelements
90, welches fest oder elastisch bzw. nachgiebig an der Bahn bzw. dem Weg
des Schlachtkörpers angeordnet ist, durch die Bewegung des Trägers in der Richtung
des Pfeils 12 vom Schlachtkörper 86 getrennt.
Wie in 17 darstellt ist, kann das Brustfleisch
88 an einem Endlos-Förderband 92 gesammelt und zur weiteren Verarbeitung
abgeführt werden.
Das Skelett bzw. der Schlachtkörper der Vorderhälfte weist nach der
vorangegangenen Bearbeitung noch Fleisch auf, welches in 17a
mit 85 bezeichnet ist und die sogenannten Muschelstücke der Vorderhälfte
bildet. Das Rückenfleisch 85 wird mittels Elementen 87 zum Schaben
oder Schneiden, welche fest oder elastisch entlang der Bahn des Überkopf-Beföderungssystems
2 angeordnet sind, entfernt und getrennt gehäutet.
Die 18 und 19
stellen das Entfernen des Skeletts 86 von der Haltestütze 16 dar,
wobei das Fleisch von diesem entfernt und durch die Kurvenscheibe 42 erfaßt
ist, wobei das Skelett in 19 zugunsten der Klarheit
nicht gezeigt ist. Die Haltestütze 16 mit dem Skelett 86 der Vorderhälfte
wird in der Richtung des Pfeiles 12 hinter einen Satz bzw. ein Set von
kreisrunden bzw. kreisförmigen Schneidegeräten 96, welche durch Motoren
94 angetrieben werden, befördert. Das Skelett der Vorderhälfte wird durch
die Messer in eine Rückenhälfte und eine Brusthälfte geteilt. Die Brusthälfte fällt
aufgrund der Schwerkraft aus der Haltestütze 16 nach unten weg, wohingegen
die Rückenhälfte lose auf der oberen Seite bzw. Oberseite der Haltestütze
16 liegt und einfach weggeschoben werden kann. Die Haltestütze
16 kann dann wieder verwendet werden, wie es in den 3
und Folgende gezeigt ist.
Die gemäß den 20 und 21
ausgeführten Bearbeitungen einer Vorderhälfte 58a entsprechen im Prinzip
vollständig den zur 6 ausgeführten Bearbeitungen. Jedoch
weist die Vorderhälfte 58a gemäß den 20 und
21 anders als die in 6
gezeigte Vorderhälfte 58 noch Flügel 58b auf, welche mittels langgestreckter
Führungen 75a außerhalb des Bereichs der Schneideelemente 70 gehalten
werden.
22 stellt das Teilen wenigstens eines
Teils der Schultergelenke einer Vorderhälfte 58a mit Flügeln
58b mittels sich drehender Schneidegeräte 100 dar, welche durch
Motoren 102 angetrieben werden und fest oder nachgiebig entlang der Bahn
bzw. des Weges der Vorderhälfte 58a angeordnet sind, welche sich in der
Richtung des Pfeils 12 bewegt. Die Einschnitte in die Schultergelenke können
auch mittels stationärer Schneidegeräte erfolgen.
Wie die 23, 24
und 25 darstellen, wird das Brustfleisch
der Vorderhälfte 58a nach Ausführen der Schulterschnitte gemäß
22 vom Skelett 86 durch Plazieren zweier Anschläge
104 weggedrückt, welche fest oder nachgiebig im Weg der sich in der Richtung
des Pfeils 12 bewegenden Vorderhälfte 58a angeordnet sind. Die
Anschläge 104 weisen jeweils einen horizontalen Anschlagteil
104a und einen vertikalen Anschlagteil 104b auf,
welche auf Höhe des Flügelteils des Schultergelenks der Vorderhälfte 58a
angeordnet sind. Ein Drehen der Haltestütze 16 nach oben nach einem Kontakt
der Anschläge 104 mit der Vorderhälfte 58a durch Bewegen der Rollen
32 nahe den Rollen 34, wie 25 insbesondere
darstellt, veranlaßt, daß das Brustfleisch mittels der Flügel 58b vom Skelett
86 weggedrückt wird. Es ist natürlich auch möglich, die Flügel für einen
solchen Arbeitsgang zu fassen und durch die Bewegung des Trägers in die Richtung
des Pfeils 12 das Brustfleisch vom Skelett 86 entfernen zu lassen.
Beide Fälle führen zu einer die in 26 dargestellten
Verarbeitungssituation, in welcher die Haltestütze 16 durch Bewegen der
Rollen 32 nahe den Rollen 34 wieder zu einer im Wesentlichen horizontal
ausgerichteten Ausrichtung zurückgeführt wurde, wobei das Brustfleisch vom Brustbein
herabhängt.
26 stellt einen Arbeitsgang dar zum Entfernen
des Brustfleischs und der Flügel 58b vom Skelett 56 durch Befördern des
Skeletts in der Richtung des Pfeils 12 hinter eine stationär oder elastisch
angeordnete Schneidevorrichtung 106, der dem Arbeitsgang nach
16 im Wesentlichen entspricht.
27 zeigt einen Träger, dessen Drehvorrichtung
14 im Prinzip der zuvor mit Bezug auf 1a beschriebenen
Drehvorrichtung vollkommen entspricht. Die Haltestütze 16 aus
27 weist jedoch eine Befestigungseinrichtung, welche
ein langgestrecktes Trägerelement 110 aufweist, welches unter einem spitzen
Winkel zur Fläche der Haltestütze 16 ausgerichtet ist, einen Stift
114, welcher in den Richtungen des Doppelpfeiles 112 bewegbar
ist, und eine Feder 116 auf. An einem Ende des Stifts 114 grenzt
unter einer Vorspannkraft die Feder 16 an das Trägerelement 110
an. Ein Ziehen am Ende des Stifts 114, welcher sich unterhalb des Armes
22 befindet, veranlaßt das dem Trägerelement 110 gegenüberliegende
Ende des Stifts 114, sich zu bewegen, bis es unter der Fläche der Haltestütze
16 ist. Es ist dann leicht, ein Bruststück des geschlachteten Geflügels
unter das bzw. unterhalb des Trägerelements 110 zu schieben, woraufhin
das Brustteil an der Haltestütze 16 durch Lösen des Stifts 114
gesichert wird. Das Trägerelement greift zusammen mit der dem Trägerelement
110 gegenüberliegenden Fläche der Haltestütze 16 um das Brustbein
des Brustteils.
In der in den 28a, 28b
und 28c gezeigten Variante des Trägers aus
27 ist ein Steuermechanismus für den Stift
114 vorgesehen, wobei der Stift 114 in Abhängigkeit von der Drehposition
der Haltestütze 16 verschoben wird oder nicht verschoben wird. Der Arm
22 der Drehvorrichtung 14 wird zu diesem Zweck über die Achse
24 hinaus gestreckt, und ist mit einem verlängerten bzw. langgestreckten
Schlitz 118 versehen, durch welchen der Stift 114 hervorsteht.
Ein Stellring 120 ist am Stift nahe dem Ende des Stifts 114 angebracht
und zeigt von dem tragenden bzw. stützenden Element 110 weg.
Wie in 28b darstellt ist, wird das Ende
des Stifts 114, welches gegen das stützende bzw. tragende Element
114 angrenzte, zurückgezogen, bis es sich unter der Fläche der Haltestütze
16 derart befindet, daß in dieser Ausrichtung der Haltestütze ein Teil
der Brust eines Geflügels leicht auf der Haltestütze 16 plaziert werden
kann, wenn die Haltestütze 16 in Folge der im Schlitz 30 nahe
zu den Rollen 34 nach oben bewegten Rollen 32 nach oben gedreht
wird. Das Zurückneigen der Haltestütze in die in 28
gezeigten Ausrichtung führt dann zum Sichern des Brustteils auf der Haltestütze
16. Das Brustteil wird für die unter Bezug auf die 29a
bis 29f unten dargestellte Position gebracht,
indem die Haltestütze 16 nach unten geschwenkt wird, wie in 28c
gezeigt ist, wobei die Sicherung des Brustteils mittels des Stifts 114
beibehalten wird.
Gemäß 29a wird ein auf dem Träger gemäß
28c befestigtes Brustteil 111 des Geflügels
zwischen zwei langgestreckten Lagerteilen 122a, 122b eines Rahmens
(nicht weiter detailliert gezeigt) zu einer Zerlegevorrichtung geführt. Das Schlüsselbein
wurde bereits vom Brustteil entfernt, und an jeder Seite des Brustbeins wurden bereits
Einschnitte gemacht. Wie die 29a und 29b
darstellen, wird das Brustteil 111 auf Führungsscheiben 124, welche
mit einem zulaufenden Rand 124a versehen sind, gegen welche die Scheiben
der Rippeninnenseiten des Brustteils 111 anliegen bzw. ruhen, geführt.
Das Brustteil 111 kommt dann zu einem Set bzw. Satz von Schaberscheiben
126, einem Satz von bewegbaren Schulterpositionierungselementen
128, welche kurz vor den Schaberscheiben 126 angeordnet sind.
Sobald sich die Schultergelenke des Brustteils 111 unter den Schulterpositionierungselementen
128 befinden, treten letztere kurz in Aktion, um die Schultergelenke des
Brustteils 111 unter die Schaberscheiben 126 zu drücken, wie in
der 29 gezeigt ist. Unmittelbar anschließend werden
die Schulterpositionierungselemente 128 wieder vom Brustteil
111 entfernt, mit der Folge, daß das Fleisch des Brustteils 111
die Schaberscheiben 126 an der von den Führungsscheiben 124 wegzeigenden
Seite passiert. Das Ergebnis dieses Arbeitsschrittes ist in 29c
gezeigt, in welchem das äußere Filet von der Flanke des Schlachtkörpers bzw. Skeletts
im Bereich vom Schlüsselbein bis unter den Processus thoracoideus und zur Verbindung
zwischen dem inneren Filet und dem Brustteil hinauf weggeschabt wurde, wie durch
gestrichelte Linien gezeigt. Das Brustteil 111 (siehe 29c)
trifft dann auf ein zweites bewegbares Schulterpositionierungselement
130 und einen Satz von Führungen 132, auf welche ein Satz von
Schneidegeräten 134 folgt. Das Schulterpositionierungselement
130 stellt sicher, daß die Schultergelenke des Brustteils an der Seite
der Führungen 132 anliegt bzw. ruht, welche von der in der Figur gezeigten
Seite wegweist, durch Aufbringen eines kurzen Drucks auf die Schultergelenke, unmittelbar
bevor sie die Führungen 132 erreichen. Der von dem Brustteil
111 bereits weggeschabte Teil des Brustfleisch befindet sich dann
auf der anderen Seite der Führungen 132. Die Schneidegeräte 134
grenzen bzw. stoßen direkt an die Führungen 132 an und stellen sicher,
daß über dem Schlüsselbein des Brustteils eine Inzission bzw. ein Einschnitt bis
hinauf zum Processus thoracoideus gemacht wird, um Fleisch um das Schlüsselbein
herum zu entfernen und die Membran zwischen dem Filet und dem Skelett zu durchtrennen.
Die Schneidegeräte 134 werden hierzu derart gesteuert, daß sie bei Erreichen
des Processus thoracoideus in der Richtung von Pfeilen 136 um Achsen
138 (siehe 29d) wegschwenken. Sind die Schneidegeräte
134 in einer festen Position angeordnet, so verläuft der zuletzt genannte
Einschnitt natürlich an der Bauchseite des Brustteils 111.
Wie 29e darstellt ist, werden die Filets
140 des Brustteils 111 dann mittels nur in Diagrammform gezeigter
Greifelemente 142 derart gegriffen, daß die Filets 140 vollständig
vom Schlachtkörper bzw. Skelett 111a durch die Bewegung des am Träger befestigten
Brustteils in die Richtung des Pfeils 12 weggezogen werden – oder
teilweise, falls die Greifelemente 142 den Griff rechtzeitig lösen. Sind
die Schneidegeräte 140 derart gestaltet, daß sie schwingen bzw. sich drehen
können, wie mit Bezug auf die 29d beschrieben ist,
so weisen die erhaltenen Filets an der Bauchseite Fett auf. Sind die Schneidegeräte
134 andererseits in einer festen Position angeordnet, so bleibt das oben
genannte Fett an der Bauchseite am Skelett 111a.
29f stellt den Auswurf eines Skeletts,
von welchem die Filets mittels Führung 144 entfernt wurden, dar, welche
der Bahn einer sich nach oben drehenden Haltestütze gemäß 28b
folgen und mit Anschlägen 146 versehen sind. Wenn die Haltestütze
16 nach oben gedreht wird, so wird die Sicherung des Skeletts
111a des Brustteils mittels des Stifts 114 aufgehoben, woraufhin
das Skelett nahe der Haltestütze 16 durch die Anschläge 146 zurückgehalten
wird und von bzw. aus den Führungen 144 nach unten fällt und abgesondert
werden kann.