Die Erfindung betrifft in erster Linie ein Verfahren zum Entfernen
silberhaltiger Leitmaterialien wie Leitlacken von galvanisch hergestellten Teilen,
insbesondere von galvanisch hergestellten Formteilen für den Dentalbereich.
Metallische Teile allgemein, insbesondere aber prothetische Formteile
im Dentalbereich, werden heute standardmäßig auch mit Hilfe galvanischer Metallabscheidung
hergestellt. Bei dem sogenannten Galvanoforming kommen hauptsächlich Edelmetalle
wie z. B. Gold und Goldlegierungen zum Einsatz. Die so hergestellten Formkörper/Formteile
können, insbesondere als sogenannte Dentalgerüste, auf die dann Keramik oder Kunststoff
aufgebracht wird, für die bekannten zahnärztlichen und zahntechnischen Zwecke verwendet
werden. Auch Formteile, die in der Doppelkronen- und Brückentechnik und als Suprakonstruktionen
und dergleichen eingesetzt werden, werden auf galvanischem Weg hergestellt.
Unabhängig vom Verwendungszweck der galvanisch hergestellten Formteile/Formkörper
wird die zu galvanisierende Fläche vor der galvanischen Abscheidung mit einem leitfähigen
Material (Leitmaterial), meist Silber, versehen. Dabei werden üblicherweise sogenannte
Leitsilberlacke verwendet. Letztere enthalten neben einer Lackkomponente Silberteilchen.
Das Aufbringen der Leitsilberschicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen,
derzeit meist mit dem Pinsel, einem Faserstift (ähnlich einem Edding-Stift) oder
durch Airbrush-Verfahren. Dabei dient die Leitschicht auf nicht-leitfähigen Trägermaterialien
(z. B. Gips, Kunststoffe, Keramik) zur Herstellung der Leitfähigkeit der Oberfläche.
Bei leitfähigen Trägermaterialien wie z. B. Metallen und Legierungen, dient sie
als leitfähige Zwischenschicht, die die Trennung der galvanisch aufgebrachten Schicht
von dem Trägermaterial ermöglicht. In beiden Fällen verbleibt die Leitsilberschicht
nach der Trennung der galvanischen Schicht vom Trägermaterial zum größten
Teil an der galvanischen Schicht.
Die restlose Entfernung dieser Leitsilberschicht von dem galvanisch
hergestellten Teil/Formteil ist insbesondere im Dentalbereich für die Verwendung
und die Funktionalität der auf diese Weise hergestellten Formkörper unumgänglich.
Gerade im Dentalbereich werden an galvanisch abgeschiedene Schichten
nämlich besondere Anforderungen gestellt, die je nach Art des hergestellten Dentalgerüstes
oder Formteils auch variieren können. Voraussetzung, um auf das Formteil anschließend
eine Keramik- oder Kunststoffverblendung aufbringen zu können, ist z. B. ein homogener
Schichtaufbau, eine möglichst einheitliche Schichtdicke und eine reproduzierbare
Zusammensetzung der abgeschiedenen Schicht. Dies gilt insbesondere für Keramikverblendungen,
wo das Formteil nach Aufbringen der Keramikmasse, zum Teil auch mehrfach, bei höheren
Temperaturen gebrannt werden muß. Darüber hinaus muß das metallische
Grundgerüst die notwendige Brennstabilität besitzen. In allen Fällen müssen auch
bezüglich weiterer Eigenschaften, wie Verschleißfestigkeit, Porosität, Korrosionsbeständigkeit
unter anderem Mindestanforderungen erfüllt sein. Für die Weiterverwendung sowie
die Funktionalität der galvanisch hergestellten Formteile ist insbesondere hervorzuheben,
daß die galvanische Schicht frei von Verunreinigungen jeglicher Art sein muß.
Je nach Art und Menge der Verunreinigungen können verschiedene Verarbeitungsnachteile
entstehen, bis hin zum völligen Versagen der Funktionalität des Formteils als prothetisches
Dentalgerüst. So führen Verunreinigungen wie z. B. Fette oder Öle auf der keramisch
zu verblendenden Oberfläche der Formteile ("Außenseiten") zur Blasenbildung
in der Keramikschicht, und Verunreinigungen, die den Haftverbund zwischen galvanisch
hergestellter Metallschicht und Verblendschicht beeinträchtigen, stellenweise oder
großflächig zum Abplatzen der Verblendschicht. Wenn die Leitsilberschicht
noch in Resten oder sogar komplett an der galvanischen Metallschicht des Formteils
vorhanden ist, können neben Blasenbildung in der Verblendschicht sogar Deformationen
der galvanisch abgeschiedenen Metallschicht auftreten.
Zusätzlich ist gerade im Dentalbereich für die Ästhetik und die Biokompatibilität
der Materialien eine reproduzierbare hohe Reinheit der Materialien erforderlich.
Beispielsweise sind für Allergiepatienten Gold- oder Goldlegierungsschichten mit
möglichst hoher Reinheit gefordert. In diesem Zusammenhang ist Silber aus unvollständig
oder gar nicht entfernten Leitsilberschichten an galvanisch hergestellten Dentalgerüsten
nicht nur ein potentielles Allergierisiko, sondern es führt auch im Laufe der Zeit
zu dunklen Verfärbungen der Gingiva (Zahnfleisch) im Kronenrandbereich.
Bei den kommerziell einsetzbaren Verfahren und Geräten für das Galvanoforming
im Dentalbereich wird daher die Entfernung der Leitsilberlackschicht von der galvanisch
abgeschiedenen Metallschicht üblicherweise mit Salpetersäure vorgenommen. In einigen
Fällen, wenn an die Innenseite des Formteils, insbesondere einer Krone keine besonderen
Anforderungen gestellt werden (wie z. B. bezüglich Glätte und spannungsfreiem Gleiten
auf einer metallischen oder keramischen Primärkrone), ist es auch möglich, die Leitsilberlackschicht
durch Sandstrahlen zu entfernen.
Da Silber als Edelmetall von wäßrigen Lösungen von Salzsäure
oder anderen nicht oxidierenden Säuren nicht angegriffen wird, läßt es sich
nur durch oxidierende Säuren (Salpetersäure, warme konz. Schwefelsäure) und Alkalicyanidlösungen
auflösen. (Quelle: Römpp Lexikon Chemie-Version 2.0, Stuttgart/New York: Georg Thieme
Verlag 1999.) Für die Entfernung einer Silberlackschicht von einem auf galvanischem
Wege hergestellten Formteil, das als Dentalgerüst verwendet werden soll, sind an
das Verfahren spezielle Anforderungen gestellt. So darf das Verfahren keinen negativen
Einfluß auf das Formteil selbst haben. Damit sind einige dem Fachmann bekannte
Möglichkeiten zur chemischen/elektrochemischen Auflösung von Silber hier nicht anwendbar,
da sie auch die galvanische Metallschicht massiv angreifen und schädigen können.
Vor allem für die überwiegend galvanisierten Gold- und Goldlegierungsschichten sind
die anwendbaren Verfahren stark eingeschränkt. Zusätzlich muß ein solches
Verfahren für Benutzer ohne ausgeprägtes chemisch-technisches Fachwissen wie Zahntechniker,
Zahnärzte und deren Personal einfach und ohne größere Sicherheitsrisiken durchführbar
sein.
Beide Methoden (chemisches Ablösen/Herauslösen bzw. Sandstrahlen)
sind teilweise mit erheblichen Nachteilen behaftet. Salpetersäure wirkt stark ätzend
auf Haut, Augen und Schleimhäute und verursacht schlecht heilende Wunden. Das Einatmen
der Dämpfe und der üblicherweise darin gelösten nitrosen Gase kann zu Lungenentzündung
und Verätzung der Lungenbläschen führen. Bei der Verwendung der Salpetersäure (üblicherweise
25-35 %ig) ist die beste Wirksamkeit und absolut sicheres Herauslösen des Silberlackes
nur gegeben, wenn die galvanisch hergestellten Formteile in der Säure ausgekocht
werden. Da bei diesem Verfahren ein Säureabzug unumgänglich ist, kann diese Methode
in nur wenigen Fällen eingesetzt werden. Wird die Salpetersäure nicht gekocht, sondern
mit dem Formteil in einem fest verschlossenen Kunststoffgefäß im Ultraschallbad
verwendet, so verlängert sich die Zeit zum Herauslösen der Leitsilberschicht erheblich
und die Sicherheit des restlosen Entfernens auch kleinster Silberreste ist nicht
gegeben. Außerdem ist in einigen Ländern aufgrund strenger Transport- und
Handhabungsrichtlinien der Erwerb und Transport von Salpetersäure für ungeschultes
Personal verboten (z. B. USA).
Das Herausstrahlen der Leitsilberiackschicht durch Sandstrahlen ist
ebenfalls mit Risiken behaftet und nicht immer möglich. Bei zu hohem Strahldruck,
falscher Korngröße oder falschem Strahlmaterial kann es zu Deformationen des
galvanisch hergestellten Metallformteiles kommen. Teilweise kann auch bei falscher
Anwendung des Strahlens das Silber nicht herausgelöst, sondern in die Metallschicht
eingestrahlt werden.
Die Erfindung stellt sich deshalb unter anderem die Aufgabe, ein Verfahren
zur Entfernung silberhaltiger Leitmaterialien aus galvanisch hergestellten prothetischen
Formteilen für den Dentalbereich zur Verfügung zu stellen, das die oben geschilderten
Nachteile mindestens teilweise vermeidet. Insbesondere soll das Entfernen des Leitsilbers
noch zuverlässiger und sicherer gemacht sowie die Handhabung des dazu verwendeten
Verfahrens weiter vereinfacht werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen
werden, dem Anwender ein mit geringen Sicherheitsrisiken behaftetes Verfahren an
die Hand zu geben. Schließlich sollen die bei dem Verfahren verwendeten Lösungen
weitgehend aus physiologisch unbedenklichen Verbindungen bestehen, so daß
sie keinen besonderen Transport- und Handelsbedingungen unterliegen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungen dieses Verfahrens sind in den abhängigen Ansprüchen
2 bis 15 dargestellt. Weiter umfaßt die Erfindung die in Anspruch 16 beanspruchte
Verwendung von Iod oder einer iodhaltigen Verbindung sowie die in den Ansprüchen
17 bis 23 definierten Lösungen bzw. Dispersionen. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche
wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
Das eingangs erwähnte Verfahren zeichnet sich erfindungsgemäß
dadurch aus, daß das Teil/Formteil in mindestens einem Teilschritt des Verfahrens
mit Iod und/oder mit mindestens einer iodhaltigen Verbindung behandelt wird. Dabei
kann das Teil/Formteil grundsätzlich aus jedem beliebigen (galvanisch abscheidbaren)
Material, vorzugsweise metallischem Material, bestehen. Hervorzuheben sind hier
die eingangs diskutierten Fälle, bei denen das Teil/Formteil aus mindestens einem
Edelmetall oder mindestens einer Edelmetallegierung besteht. Insbesondere kommt
das erfindungsgemäße Verfahren bei Teilen/Formteilen zum Einsatz, bei denen
Gold oder Goldlegierungen galvanisch abgeschieden werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren liegen das Iod und/oder
die iodhaltige Verbindung vorzugsweise in Lösung oder in Dispersion mit mindestens
einem Lösungsmittel vor. Der Begriff Dispersion soll dabei in umfassendem Sinn verstanden
werden und je nach verwendetem Agens (Iod/iodhaltige Verbindung) die Begriffe Suspension,
Emulsion, kolloidale Lösung und dergleichen einschließen. Insbesondere in
Abhängigkeit vom verwendeten Agens (Iod/Iodverbindung) können diese Lösungen bzw.
Dispersionen geeignete, aus dem Stand der Technik bekannte Additive enthalten, die
diese Lösungen/Dispersionen stabilisieren oder ihre physikalischen und chemischen
Eigenschaften verbessern. Bei solchen Additiven kann es sich beispielsweise um Glycerin,
Zitronensäure, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid und andere handeln.
Als Lösungsmittel können erfindungsgemäß alle dem Fachmann bekannten
Lösungsmittel dienen, die für Iod bzw. die iodhaltigen Verbindungen geeignet sind.
Hier sind neben Wasser auch organische Lösungsmittel oder deren Mischungen mit Wasser
zu nennen. Als organische Lösungsmittel kommen zum einen sauerstoffreie Lösungsmittel
wie Schwefelkohlenstoff, Benzol, Chloroform, Tetrachlormethan und dergleichen sowie
zum anderen sauerstoffhaltige organische Lösungsmittel wie Ether, Aceton und Alkohole
in Frage. Bei den Alkoholen sind insbesondere die Alkanole geeignet, wobei Ethanol
besonders hervorzuheben ist.
Reines Iod und seine Eigenschaften sind hinlänglich bekannt, so daß
die Herstellung entsprechender Lösungen/Dispersionen für den Fachmann keinerlei
Schwierigkeit darstellt. Als iodhaltige Verbindungen kommen grundsätzlich alle dem
Fachmann bekannten anorganischen oder organischen lodverbindungen in Frage. Vorzugsweise
handelt es sich bei diesen iodhaltigen Verbindungen um Iodide, worunter bekanntlich
alle anorganischen und organischen lodverbindungen zu verstehen sind, in denen Iod
als der elektronegative Bestandteil auftritt. Von diesen Iodiden sind die anorganischen
Iodide erfindungsgemäß bevorzugt, wobei die Salze Natriumiodid und Kaliumiodid
besonders in Betracht kommen. Neben den Iodiden sind auch die Iodate, die lodoxide
und weitere lodorganische Verbindungen zu nennen.
Weitere iodhaltige Verbindungen, die bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren bevorzugt verwendbar sind, sind die sogenannten lodophore. Unter lodophoren
werden bekanntlich trägergebundene iodhaltige Materialien aus (Poly-)Carbonsäuren,
Tensiden oder Polymeren, vorzugsweise Polyvinylpyrrolidon (PVP) verstanden, welche
zwischen 0,5 % und mehreren Prozent Iod als sogenanntes aktives Iod komplex gebunden
enthalten. Aufgrund der vergleichsweise festen Bindung des Iods haben diese lodophore
einen schwächeren Iod-Geruch sowie eine geringere Korrosivität und Toxizität. lodophore
werden in Desinfektionsmitteln und Antiseptika bereits seit längerem verwendet.
Bevorzugte lodophore, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzt werden können, lassen sich unter dem Begriff Polyvidon-Iod zusammenfassen.
Polyvidon ist der Name für Polyvinylpyrrolidonen unterschiedlicher Kettenlänge,
die im Polyvidon-Iod in einem Komplex mit Iod vorliegen. Die lodgehalte betragen
bis zu 12 % frei verfügbarem Iod. Als Lösungsmittel kommen insbesondere Alkohole
und/oder Wasser zum Einsatz. Die Molmasse der eingesetzten Polyvinylpyrrolidone
ist dabei nicht kritisch und kann im handelsüblichen Bereich zwischen 2.500 bis
750.000 g/mol liegen. Vorzugsweise werden dabei aber niedermolekulare ausscheidbare
Polyvinylpyrrolidone mit Molmassen zwischen 2.500 und 25.000 g/mol verwendet.
Bei bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das galvanisch hergestellte Teil/Formteil mit einer Lösung, die Iod und mindestens
eine iodhaltige Verbindung enthält, behandelt. Dementsprechend enthält diese Lösung
sowohl das Iod in gelöster Form, als auch mindestens eine lösliche lodverbindung.
Bei dieser iodhaltigen Verbindung kann es sich zum einen vorzugsweise um eine anorganisches
Iodid und/oder ein (anorganisches) Iodat handeln. Auch hier sind wiederum Natriumiodid
und insbesondere Kaliumiodid als bevorzugte iodhaltige Verbindungen zu nennen. Zum
anderen ist bei solchen Ausführungsformen die Verwendung einer Lösung bevorzugt,
bei der als iodhaltige Verbindung Polyvidon-Iod eingesetzt wird.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung wird das
galvanisch hergestellte Teil/Formteil mit einer Lösung behandelt, die in Wasser
und Ethanol Iod und Kaliumiodid enthält. Mit solchen Lösungen lassen sich die silberhaltigen
Leitmaterialien besonders gut von den galvanisch hergestellten Teilen, insbesondere
von solchen aus Gold oder Goldlegierungen entfernen. Solche Lösungen lassen sich
auch besonders einfach als klare Lösungen herstellen, die eine braun-rote Farbe
aufweist.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind die verwendeten Lösungen/Dispersionen im wesentlichen frei von physiologisch
bedenklichen Bestandteilen und Additiven bzw. Zusätzen. Dies betrifft insbesondere
diejenigen Ausführungsformen, bei denen Lösungen mit den Bestandteilen Iod und/oder
anorganisches Iodid (insbesondere Kaliumiodid) in Wasser und/oder Alkohol eingesetzt
werden.
Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus Ausführungsformen, bei
denen Iod und Kaliumiodid in wäßrigen bzw. alkoholischen Lösungen enthalten
sind. Solche Lösungen lassen sich in verschiedenen Konzentrationen (Normalitäten)
erfindungsgemäß einsetzen. lod-Kaliumiodid-Lösungen lösen das Iod zu Kaliumtriiodid,
wobei bei höheren Konzentrationen Polyiodid-Anionen (l3- bis
l9-, insbesondere l5-, l7-
und l9-) gebildet werden. Auf diese Weise wird wesentlich
mehr Iod gelöst als seiner Löslichkeit entspricht. In diesen Polyiodiden ist das
Iod so leicht gebunden, daß es bei chemischen Reaktionen aller Art leicht
abgegeben wird. Daher verhalten sich solche Iod-Kaliumiodid-Lösungen in der Praxis
wie echte, (hoch)konzentrierte Iod-Lösungen.
Bei der Erfindung ist es weiter bevorzugt, wenn die verwendete Dispersion
oder insbesondere die verwendete Lösung die iodhaltige Verbindung in einer Konzentration
von 0,05 mg/l bis hin zur Sättigungskonzentration enthält. Insbesondere sind Konzentrationen
von 100 g/l bis 1,44 kg/l bevorzugt, wobei innerhalb dieses Bereiches Konzentrationen
zwischen 500 g/l und 1 kg/l hervorzuheben sind. Die Konzentration an (zusätzlich)
in der Dispersion oder vorzugsweise in der Lösung enthaltenem Iod ist ebenfalls
nicht kritisch. Hervorzuheben sind hier lod-Konzentrationen von 0,05 mg/l und der
Sättigungskonzentration (von Iod in einer Iod-Kaliumiodid-Lösung). Vorzugsweise
kann die lodkonzentration von 0,5 g/l bis zu 20 g/l, insbesondere von 10 g/l bis
zu 20 g/l betragen.
Die Behandlungsdauer des galvanisch hergestellten Teils/Formteils
mit dem Iod und/oder der iodhaltigen Verbindung kann grundsätzlich, insbesondere
in Abhängigkeit von dem zu behandelnden Teil/Formteil und dem verwendeten Agens,
frei gewählt werden. In diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, die Behandlung
bei höheren Temperaturen, beispielsweise bis zu 50 °C durchzuführen. Alternativ
oder zusätzlich kann die Behandlung durch die Anwendung von Ultraschall (beispielsweise
in einem Ultraschallbad) unterstützt werden. Übliche Behandlungsdauern liegen dabei
zwischen ca. 1 min und einigen Stunden, wobei Behandlungsdauern zwischen ca. 1 min
und ca. 1 h hervorzuheben sind. Häufig werden die erfindungsgemäßen Vorteile
bereits bei Behandlungsdauern zwischen ca. 1 min und ca. 10 min erreicht. So genügt
z. B. eine Behandlungsdauer von max. 3 min im Ultraschallbad in einer Iod-Kaliumiodid-Lösung,
die ca. 90 g Kaliumiodid und ca. 2 g Iod in 100 ml Wasser enthält, völlig aus, um
das vor der galvanischen Abscheidung einer Goldschicht aufgetragene Leitsilber restlos
zu entfernen. Wird unter gleichen Voraussetzungen lediglich ohne Ultraschallbad
gearbeitet, verlängert sich die Behandlungsdauer lediglich auf ca. 6 bis 8 min.
Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden Bereiche des galvanisch hergestellten Teils/Formteils, die kein
silberhaltiges Leitmaterial aufweisen, vor Behandlung mit dem Iod und/oder der mindestens
einen iodhaltigen Verbindung geschützt. Auf diese Weise soll ein unter Umständen
nicht auszuschließender unnötiger Angriff der entsprechenden Oberflächen des
Teils/Formteils vermieden werden. Vorzugsweise erfolgt der Schutz solcher Bereiche
durch Aufbringen einer Schutzschicht, insbesondere eines Schutzlacks. Hierbei kann
es sich um Lacke handeln, die auch unter den Stichworten Abziehlack, Folienlack
und dergleichen bekannt sind. Vorzugsweise wird hierbei ein handelsüblicher selbsthärtender
Schutzfilm auf Silikonbasis verwendet, wie er beispielsweise von der Firma Erkodent
(Deutschland) unter der Bezeichnung Erkoskin angeboten wird. Ein solcher Schutzfilm
kann nach Durchführung des Verfahrens einfach und mühelos restlos wieder abgezogen
werden.
Es ist bei der Erfindung bevorzugt, wenn die Behandlung mit dem Iod
und/oder der mindestens einen iodhaltigen Verbindung als einziger Verfahrensschritt
zum Entfernen der silberhaltigen Leitmaterialien angewendet wird. Es ist jedoch
auch möglich, dieses erfindungsgemäße Verfahren mit anderen Verfahrensschritten
zu kombinieren, so daß die Behandlung mit Iod/iodhaltiger Verbindung nur einen
Teilschritt der gesamten Behandlung darstellt. Als zusätzliche Verfahrensschritte
können dabei die eingangs erwähnten Verfahren angewendet werden, also insbesondere
die Behandlung mit oxidierenden Säuren und das Sandstrahlen. Die Reihenfolge der
einzelnen Verfahrensschritte ist dabei nicht kritisch.
Das galvanisch hergestellte Formteil wird in dem Fachmann bekannter
Art und Weise vom Trägermaterial getrennt. Dabei bleibt die galvanisch hergestellte
Metallschicht auf einer Seite (im folgenden auch als Innenseite bezeichnet) mit
dem anhaftenden Leitsilberlack zurück. Nach dem letzten Behandlungsschritt zum Entfernen
des silberhaltigen Leitmaterials, insbesondere nach Abschluß der erfindungsgemäßen
Behandlung mit Iod und/oder mindestens einer iodhaltigen Verbindung, kann das galvanisch
hergestellte Teil/Formteil einer geeigneten Nachbehandlung unterzogen werden. Zu
diesem Zweck werden die Teile/ Formteile, beispielsweise nach Entnahme aus der Behandlungslösung
mit einem Lösungsmittel abgespült. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um Wasser,
insbesondere um fließendes Wasser. Sofern Bereiche des Teils/Formteils mit
einer Schutzschicht oder einem Schutzlack versehen sind, so wird dieser anschließend
entfernt und das Teil/Formteil anschließend nochmals mit Lösungsmittel, insbesondere
Wasser, abgespült. Dann kann das Teil/Formteil innen und außen gründlich mit
einem Wasserdampfstrahler abgedampft werden. Hierbei handelt es sich um einen gängigen
Arbeitsschritt in der Zahntechnik, der der Entfernung von möglicherweise anhaftenden
Verunreinigungen dient. Anschließend wird das Teil/Formteil getrocknet, insbesondere
mit Druckluft trockengeblasen. Falls dabei stellenweise ein gelblich-weißer
Niederschlag entstehen sollte, so handelt es sich dabei um lose am Teil/Formteil
anhaftendes Silberiodid, welches es sich durch ein erneutes Abdampfen leicht entfernen
läßt. Selbstverständlich ist es auch möglich, die mit dem Lösungsmittel, insbesondere
Wasser gewaschenen Teile/Formteile zunächst mit Druckluft trockenzublasen. Ein sich
dabei möglicherweise bildender Niederschlag (Silberiodid) platzt bei dieser Behandlung
teilweise gleich wieder ab, so daß nur noch die gegebenenfalls verbliebenen
Reste dieses Niederschlages anschließend ausgedampft werden können.
Wie bereits erwähnt, umfaßt die Erfindung neben dem erfindungsgemäßen
Verfahren auch die Verwendung von Iod oder einer iodhaltigen Verbindung zum Entfernen
silberhaltiger Leitmaterialien wie Leitlacken von galvanisch hergestellten Teilen,
insbesondere von galvanisch hergestellten Formteilen für den Dentalbereich. Erfindungsgemäß
werden das Iod bzw. die iodhaltige Verbindung erstmals für den entsprechenden Zweck
zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Ausgestaltung dieser erfindungsgemäßen
Verwendung wird ausdrücklich auf die Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens
verwiesen und Bezug genommen.
Schließlich umfaßt die Erfindung eine Lösung oder Dispersion
selbst, die Iod und/oder mindestens eine iodhaltige Verbindung in mindestens einem
polaren Lösungsmittel enthält. Bezüglich der Zusammensetzung und Eigenschaften solcher
Lösungen wird nochmals ausdrücklich auf den Wortlaut der Ansprüche 18 bis 23 verwiesen
und Bezug genommen sowie auf die Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
die ebenfalls Merkmale der beanspruchten Lösung/Dispersion offenbart. Eine erfindungsgemäße
Lösung, die neben Iod zusätzlich Kaliumiodid und/oder Polyvidon-Iod in Wasser und/oder
Ethanol enthält, soll hier ausdrücklich hervorgehoben werden.
Bei der Erfindung hat sich überraschenderweise gezeigt, daß
die Entfernung der Silberschicht nach dem erfindungsgemäßen Verfahren bei
den bevorzugt im Dentalbereich galvanisierten Gold- und Goldlegierungsschichten
durchgeführt werden kann, ohne daß sich für die Anforderungen, die an diese
Schichten gestellt werden, negative Auswirkungen ergeben. Gerade bei Gold- und Goldlegierungsschichten
war aufgrund der chemischen und physikalischen Verwandtschaft mit Silber unter Umständen
mit einem Angriff der galvanisierten Metallschicht zu rechnen. Da die Leitsilberschicht
manuell aufgetragen wird und damit unterschiedliche Schichtdicken aufweist, konnte
befürchtet werden, daß selbst bei abgedeckter Außenseite des galvanisierten
Metallteils zumindest doch die schneller vom Silber befreiten Stellen innen schon
angegriffen werden, im Gegensatz zu Stellen mit dickeren Silberschichten. Um so
überraschender war es, daß sogar bei nicht abgedeckten Gold - und Goldlegierungsschichten,
lediglich ausnahmsweise und dann nur stellenweise eine leichte rötliche Verfärbung
entsteht, die auf nicht festhaftende Ablagerungen von kolloidalem Gold zurückzuführen
ist. Diese Ablagerungen lassen sich, falls sie überhaupt als störend empfunden werden,
später beispielsweise leicht mit einem nicht abrasiv wirkenden Ziegenhaarbürstchen
entfernen.
Die Vorteile der beschriebenen Erfindung liegen darüber hinaus darin,
daß es sich bei der verwendeten Lösung um keinen Gefahrstoff handelt und damit
der Erwerb und der Versand solcher Lösungen keinen gesonderten Vorschriften unterliegt.
Auch der Einführung eines solchen Verfahrens in Exportländern sollte daher nichts
im Wege stehen. Weiterhin gilt als großer Vorteil, daß die Durchführung
des Verfahrens von Personen ohne besonderes chemisch-technisches Fachwissen erfolgen
kann und viele Arbeitsschritte ohnehin aus dem alltäglichen Arbeitsleben der Dentalbranche
bekannt sind. Ebenfalls hervorzuheben sind die kürzeren Durchführungszeiten und
die stark verringerten Sicherheitsrisiken des Verfahrens im Gegensatz zum Umgang
mit der bislang üblichen Salpetersäure-Behandlung. Das erfindungsgemäße Verfahren
bietet auch wirtschaftliche Vorteile, da die verwendete Lösung je nach Zusammensetzung
mehrfach verwendet werden kann und damit die Kosten geringer werden. So können z.
B. mit einer Lösung der oben genannten Zusammensetzung bis zu 40 Galvanoformteile
sicher vom Leitsilber befreit werden. Dies ist bei 100 ml verdünnter Salpetersäure
nicht der Fall.
Zuletzt sei hier nochmals darauf hingewiesen, daß die wichtigste
Anforderung an das Verfahren, nämlich die Unversehrtheit des galvanisch hergestellten
Teils/Formteils im Hinblick auf Biokompatibilität, Ästhetik und Funktionalität absolut
eingehalten wird und damit ein einfaches, schnelles und sicheres Verfahren zur Entfernung
des Leitsilbers insbesondere aus galvanisch hergestellten prothetischen Formteile
zur Verfügung gestellt wird.
Die beschriebenen und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus den nun folgenden Beispielen in Verbindung mit den Unteransprüchen. Dabei können
die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder in Kombination miteinander verwirklicht
sein.
Beispiele
Beispiel 1:
Lösung-1:
- 100 g Wasser
- 20 g PVP (MR=10000)
- 2,2 g Iod
- 1 g Glycerin
- 1 g Zitronensäure
- 0,54 g KOH
- 0,5 g Na2HPO4
Ein galvanisch hergestelltes Goldformteil (99,99 %) mit Leitsilberlackschicht
wird 30 Minuten im Ultraschallbad in der Lösung behandelt. Danach wird mit Wasser
gründlich abgespült und mit dem Wasserdampfstrahler abgedampft. Nach dem Trockenblasen
mit Druckluft ist kein gelblich/weißer Niederschlag entstanden. Das Silber
ist restlos entfernt. Die Goldoberfläche weist bei genauster Betrachtung nur ganz
vereinzelt minimal rötliche Stellen auf. Die Funktionalität des Formteils wurde
nicht eingeschränkt.
Beispiel 2:
Lösung-2:
- 100 g Wasser
- 20 g PVP-Iod-Komplex
Ein galvanisch hergestelltes Goldformteil (99,9 %) mit Leitsilberlackschicht
wird 60 Minuten im Ultraschallbad in der Lösung behandelt. Danach mit Wasser gründlich
abgespült. Nach dem Trockenblasen mit Druckluft ist ein gelblich/weißer Niederschlag
entstanden. Dieser wird mit dem Wasserdampfstrahler abgedampft. Danach wird das
Formteil erneut mit Druckluft trocken geblasen. Das Silber ist restlos entfernt.
Die Goldoberfläche weist bei genauester Betrachtung nur ganz vereinzelt minimal
rötliche Stellen auf. Die Funktionalität des Formteils wurde nicht eingeschränkt.
Beispiel 3:
Lösung-3: (Angaben als Gewichtsteile)
- 2,5 TI. Iod
- 2,5 TI. Kaliumiodid
- 28,5 TI. Wasser
- 66,5 TI. Ethanol
Ein galvanisch hergestelltes Goldformteil (99,7 %) mit Leitsilberlackschicht
wird 10 Minuten im Ultraschallbad in der Lösung behandelt, danach mit Wasser gründlich
abgespült und mit dem Wasserdampfstrahler abgedampft. Nach dem Trockenblasen mit
Druckluft ist kein gelblich/weißer Niederschlag entstanden. Das Silber ist
restlos entfernt. Die Goldoberfläche ist überwiegend rötlich-braun. Die Funktionalität
des Formteils wurde nicht eingeschränkt.
Beispiel 4:
Lösung-3 aus Beispiel 3
Ein galvanisch hergestelltes Goldformteil (99,7 %) mit Leitsilberlackschicht
wird auf der Außenseite mit einem Abdecklack auf Silicon-Basis abgedeckt.
Danach wird es 10 Minuten im Ultraschallbad in der Lösung behandelt. Nun wird es
mit Wasser gründlich abgespült und die Abdecklackschicht abgezogen. Nachdem es nochmals
mit Wasser abgespült wurde, wird es mit dem Wasserdampfstrahler abgedampft. Nach
dem Trockenblasen mit Druckluft ist kein gelblich/weißer Niederschlag entstanden.
Das Silber ist restlos entfernt. Die Goldoberfläche ist wie vor der Entfernung des
Leitsilberlackes goldfarben und glänzend. Die Funktionalität des Formteils wurde
nicht eingeschränkt.
Beispiel 5:
Lösung-5:
- 100 g Wasser
- 91 g Kaliumiodid
- 1,9 g Iod
Ein galvanisch hergestelltes Goldformteil (99,99 %) mit Leitsilberlackschicht
wird auf der Außenseite mit Wachs abgedeckt. Danach wird es 6 min in der Lösung
behandelt. Nun wird es mit Wasser gründlich abgespült und danach die Wachsschicht
entfernt. Nachdem es nochmals mit Wasser abgespült wurde, wird es mit dem Wasserdampfstrahler
abgedampft. Nach dem Trockenblasen mit Druckluft ist kein gelblich/weißer
Niederschlag entstanden. Das Silber ist restlos entfernt. Die Goldoberfläche ist
wie vor der Entfernung des Leitsilberlackes goldfarben und glänzend. Die Funktionalität
des Formteils wurde nicht eingeschränkt.
Beispiel 6:
Lösung-5:
In der gleichen Lösung wie im Beispiel 5 werden 8 galvanisch hergestellte
Formteile mit Leitsilberschicht 4 min im Ultraschallbad in der Lösung behandelt.
Danach wird mit Wasser gründlich abgespült und mit dem Wasserdampfstrahler abgedampft.
Nach dem Trockenblasen mit Druckluft ist kein gelblich/weißer Niederschlag
entstanden. Das Silber ist restlos entfernt. Die Goldoberfläche ist stellenweise
rötlich-braun. Die Funktionalität der Formteils wurde nicht eingeschränkt.
Beispiel 7:
Lösung 7:
- 100 g Wasser
- 45 g Kaliumiodid
- 0,2 g Iod
5 galvanisch hergestellte Goldformteile (99,9 %) mit Leitsilberlackschicht
werden 5 min im Ultraschallbad in der Lösung behandelt. Danach werden sie mit Wasser
gründlich abgespült und mit dem Wasserdampfstrahler abgedampft. Nach dem Trockenblasen
mit Druckluft ist kein gelblich/weißer Niederschlag entstanden. Das Silber
ist restlos entfernt. Die Goldoberfläche ist stellenweise leicht rötlich. Die Funktionalität
des Formteils wurde nicht eingeschränkt.