| Dokumentenidentifikation |
DE10303166A1 05.08.2004 |
| Titel |
Lotterieterminal |
| Anmelder |
WINCOR NIXDORF International GmbH, 33106 Paderborn, DE |
| Erfinder |
Sauter, Markus, 78479 Reichenau, DE |
| DE-Anmeldedatum |
27.01.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10303166 |
| Offenlegungstag |
05.08.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.08.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
G07G 1/12
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| IPC-Nebenklasse |
G06F 19/00
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| Zusammenfassung |
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lotterieterminal zu entwickeln, mit dem auch Kassenfunktionen ausgeführt werden können. Durch die Erweiterung des Lotterieterminals um eine Eingabeeinrichtung und der Ausstattung der Datenverarbeitungseinrichtung mit einer Kassenanwendungssoftware kann der Kunde den Betrag für das Spiel zusammen mit dem Kaufpreis für sonstige Produkte wie ein Päckchen Zigaretten und eine Zeitschrift entrichten, wobei die Bedienperson den Betrag für das Spiel nicht nochmals separat erfassen muß.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Lotterieterminal zur Verarbeitung von Spielscheinen.
Es ist allgemein bekannt, daß bei Lotteriespielen wie Lotto Spielscheine
ausgefüllt werden. Beim Lottospiel werden 6 Zahlen vorausgesagt und auf einem Spielschein
angekreuzt, die aus 49 Zahlen ausgelost werden. Dieser Spielschein wird mit dem
Scanner eines Lotterieterminals eingescannt und dem Kunden wird eine mit einem Drucker
erstellte Quittung übergeben, auf der die vorausgesagten Zahlen und der zu zahlende
Betrag vermerkt sind. Der Kunde zahlt diesen Betrag entweder direkt am Lottoterminal,
falls das Terminal mit einer Kassenlade ausgestattet ist oder er zahlt den Betrag
an einer separaten Kasse, wobei die Bedienperson den Betrag manuell in die Kasse
eingeben muß. In heutigen Lotterieverkaufsstellen werden jedoch nicht nur Lotteriespiele
verkauft, sondern vor allem auch Tabakwaren und Zeitschriften, die über das separate
Kassensystem abgerechnet werden. Dies bedeutet, daß in den ohnehin oft sehr kleinen
Verkaufsräumen zwei Systeme untergebracht werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lotterieterminal zu
entwickeln, mit dem auch Kassenfunktionen ausgeführt werden können.
Diese Aufgabe wird mit einem Lotterieterminal der eingangs genannten
Art gelöst, wobei das Lottoterminal um eine Eingabeeinrichtung erweitert und mit
einer Kassenanwendungssoftware ausgestattet wird. Der Lotterieschein wird eingescannt
und der Kunde kann den Betrag für das Spiel zusammen mit dem Kaufpreis für sonstige
Produkte wie ein Päckchen Zigaretten und eine Zeitschrift entrichten, wobei die
Bedienperson den Betrag für das Spiel nicht nochmals separat erfassen muß.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der erfindungsgemäßen Lösung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit der beigefügten
Zeichnung die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Darin zeigt:
1 eine schematische Darstellung eines
Lotterieterminals gemäß der Erfindung.
Das in der 1 schematisch dargestellte
Lotterieterminal besteht aus einem Scanner 1 zum Einscannen der Spielscheine,
einem Drucker 2 zum Ausdrucken der Quittung für den Kunden, einem Bildschirm
3 zum Anzeigen des eingescannten Lotteriescheins, des zu zahlenden Betrages
oder Hinweisen auf Fehlerhaftigkeiten beim Ausfüllen des Lottoscheins sowie üblichen
Kassenanwendungen. Des weiteren ist eine Tastatur 4 vorgesehen für manuelle
Eingaben wie Preise und dergleichen und eine Kassenlade 5 zur Aufbewahrung
des Geldes. Außerdem ist das Lotterieterminal mit einer Datenverarbeitungseinrichtung
ausgestattet. Vorteilhafterweise weist das Lottoterminal zusätzlich noch einen Barcodeleser
und ein Kartenlesegerät für bargeldlose Transaktionen auf. Weiterhin ist das Lotterieterminal
mit der Lotteriegesellschaft per Datenleitung verbunden, so daß alle getätigten
Transaktionen online übermittelt werden können. Die Datenverarbeitungseinrichtung
des Lotterieterminals ist mit einer Software für Lotterieanwendungen und für Kassenanwendungen
wie die Durchführung von Bezahlvorgängen für Produkte wie z.B. Zigaretten und Zeitschriften
ausgestattet, so daß beide Anwendungen mit einem einzigen Terminal ausgeführt werden
können. Durch die Kombination beider Anwendungen kann auf ein zusätzliches Kassensystem
in den Lotterieannahmestellen verzichtet werden, so daß sich eine einfachere Handhabung
ergibt und ein geringerer Platzbedarf erforderlich ist. Insbesondere gegenüber Lottoterminals,
an denen nur der Spielbeitrag abgerechnet wurde, besteht für den Kunden der Vorteil,
daß beim Kauf von zusätzlichen Artikeln in dem Laden nur ein einziger Bezahlvorgang
erforderlich ist. Durch die Integration einer zusätzlichen Eingabeeinrichtung vorzugsweise
in Form einer Tastatur können beliebige Kassenfunktionalitäten wie die Eingabe von
Preisen durchgeführt werden. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, die Eingabeeinrichtung
als Touchscreen auszubilden.
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| Anspruch[de] |
- Lotterieterminal für die Verarbeitung von Lotteriespielscheinen und
die Abwicklung eines Bezahlvorgangs, ausgestattet mit einem Scanner, einem Drucker,
einem Bildschirm zur Anzeige des eingescannten Spielscheins, einer Datenverarbeitungseinrichtung
und einer Kassenlade zur Abwicklung des Bezahlvorgangs, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Eingabeeinrichtung zur manuellen Eingabe von Daten vorgesehen ist und daß
die Datenverarbeitungseinrichtung mit einer Software betrieben wird, mit der die
eingescannten Lotteriescheine verarbeitet werden und Kassenanwendungen für beliebige
Produkte durchführbar sind.
- Lotterieterminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Barcodeleser
vorgesehen ist.
- Lotterieterminal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Kartenlesegerät für Magnetstreifen- und/oder Chipkarten vorgesehen ist.
- Lotterieterminal nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eingabeeinrichtung als Tastatur (4) ausgebildet
ist.
- Lotterieterminal nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eingabeeinrichtung als Touchscreen ausgebildet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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