| Dokumentenidentifikation |
DE10321455B3 05.08.2004 |
| Titel |
Depot-Fach-Vorrichtung |
| Anmelder |
Guggenmos, Manfred, 87656 Germaringen, DE; Weiß, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), 87782 Unteregg, DE |
| Erfinder |
Guggenmos, Manfred, 87656 Germaringen, DE; Weiß, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), 87782 Unteregg, DE |
| Vertreter |
Hoefer & Partner, 81545 München |
| DE-Anmeldedatum |
13.05.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10321455 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
05.08.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.08.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
E05G 1/06
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung bezieht sich auf eine Depot-Fach-Vorrichtung mit mehreren, eine Fächergruppe 3 bildenden Fächern 2, welche an einer ersten Seite jeweils mit einem zu öffnenden Türelement 7 versehen sind, welches mittels eines Schließelements 12 verriegelbar und mittels einer Steuereinheit 13 entriegelbar ist, wobei eine zweite Seite der Fächer 2 offen ist, wobei die Fächergruppe 3 in der Vorrichtung 1 bewegbar gelagert ist, um wahlweise die erste Seite oder die zweite Seite der Fächer 2 zugänglich zu machen, wobei die jeweils andere Seite der Fächergruppe 3 verdeckbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Depot-Fach-Vorrichtung nach den
Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Im Einzelnen bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung mit mehreren
eine Fächergruppe bildenden Fächern, welche an einer ersten Seite jeweils mit einem
separat zu öffnenden Türelement versehen sind, welches mittels eines Schließelements
verriegelbar und mittels einer Steuereinheit entriegelbar ist, wobei eine zweite
Seite der Fächer offen ist.
Aus der DE 1 772 197 U
ist eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Zimmerschlüsseln, Post und dergleichen
für Hotelgäste bekannt. Es sind dabei, ähnlich Briefkästen, eine Vielzahl von einzelnen,
mit einer Tür versehenen Fächern vorgesehen, die einen Einwurfschlitz für einen
Schlüssel aufweisen. Hierdurch kann der Hotelgast bei Verlassen des Hotels seinen
Schlüssel in das ihm zugeordnete Fach einwerfen. Die Rückseite des durch die Fächer
gebildeten Schrankes kann offen gehalten sein, damit der Portier die Schlüssel und
etwa eingehende Post von seinem Stand aus einlegen kann, ohne die betreffende vordere
Türe öffnen zu müssen. Die Rückseiten der einzelnen Fächer können jedoch auch mittels
Türen oder Schiebern geschlossen sein. Der Zweck dieser Vorrichtung besteht darin,
dass von außen nicht einsehbar ist, ob sich Post in dem Fach befindet und/oder ob
ein Schlüssel in dem Fach deponiert ist. Mittels einer Schaltvorrichtung kann der
Portier bei Eintreffen eines Gastes wahlweise die jeweilige Tür des Faches öffnen,
damit der Gast seine Schlüssel und/oder seine Post entnehmen kann.
Ganz generell besteht bei derartigen Depot-Fach-Vorrichtungen das
Problem, dass diese üblicherweise, um dem Kunden einen entsprechenden Service bieten
zu können, von einer Bedienungsperson, beispielsweise einem Portier, manuell bedient
werden. Der Portier hängt oder legt somit die einzelnen Schlüssel in die jeweiligen
Fächer bzw. entnimmt diese, wenn der Gast eintrifft. Gleiches gilt für Nachrichten
oder Post. Bekannte Depot-Fach-Vorrichtungen sind jeweils hinter einem Empfangstresen
eines Hotels so positioniert, dass der Gast selbst nicht Zutritt zu den Depot-Fächern
hat.
Als nachteilig erweist es sich hierbei, dass es erforderlich ist,
dass stets ein Portier oder eine Bedienungsperson anwesend ist. Außerhalb der üblichen
Geschäftszeiten ist es deshalb in vielen Hotels üblich, dass der Gast selbst hinter
den Empfangstresen tritt und sich seinen Schlüssel nimmt. Hieraus ergibt sich jedoch
ein ganz erhebliches Risiko, da nicht vermieden werden kann, dass Fremde sich auf
diese Weise unberechtigt Zutritt zu einem Hotelzimmer verschaffen.
Die gleiche Problematik stellt sich auch bei Fächern, die zur Distribution
von Waren beliebiger Art vorgesehen sind.
Reine briefkastenartige Konstruktionen scheiden für derartige Anwendungen
aus, da sie keine persönliche Betreuung eines Kunden ermöglichen, sondern stets
nur mittels eines Schlüssels oder ähnlichem geöffnet werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Depot-Fach-Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau und einfacher
Anwendbarkeit sowohl ein hohes Maß an Sicherheit aufweist, als auch wahlweise einen
manuellen Betrieb oder einen Automatikbetrieb ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination des
Hauptanspruchs gelöst, die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass die Fächergruppe in der
Vorrichtung schwenkbar gelagert ist, um wahlweise die erste Seite oder die zweite
Seite der Fächer zugänglich zu machen, wobei die jeweils andere Seite der Fächergruppe
verdeckbar ist.
Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass die Fächergruppe schwenkbar
oder drehbar ist. Sie kann somit von einer ersten Betriebsstellung, in der sämtliche
Fächer offen sind und manuell bedienbar sind, in eine zweite Betriebsstellung gebracht
werden, in der die Fächer durch die Türelemente verschlossen sind. Im ersteren Falle
kann ein Portier beliebig manuell Gegenstände in die Fächer einlegen bzw. aus diesen
entnehmen. Dieser Betriebszustand eignet sich somit beispielsweise für die übliche
Rezeption eines Hotels während der Arbeitszeiten des Portiers. In der zweiten Betriebsstellung
sind die einzelnen Fächer jeweils mittels des Türelements verschlossen. Die Türelemente
weisen zum Benutzer hin und können von diesem selektiv geöffnet werden, während
die Rückseite der Fächer, welche in der ersten Betriebsstellung für den Portier
zugänglich ist, abgedeckt oder verschlossen ist. Es ergibt sich somit ein automatischer
Betriebszustand, bei dem der einzelne Gast oder Kunde das Türelement seines Faches
selektiv öffnen kann, beispielsweise mittels einer Kennung, eines Zugriffscodes
oder ähnlichem. Die jeweils anderen Fächer bleiben für ihn verschlossen. Ein Zugriff
auf die offene Rückseite der Fächergruppe ist nicht möglich.
In besonders günstiger Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Vorrichtung schrankartig zur Aufnahme der Fächergruppe ausgebildet ist.
Diese kann somit in der schrankartigen Vorrichtung verschwenkt werden, um einmal
die offene Rückseite der Fächer freizugeben und um zum anderen die einzelnen Türelemente
nach außen zu weisen.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, die Fächergruppe so auszugestalten,
dass diese an ihrer Rückseite mittels eines Abdeckelements, beispielsweise einer
zusätzlichen Tür oder eines Rollladens, verschließbar ist.
Um dem Gast oder Kunden das Öffnen seines Türelementes des ihm zugeordneten
Faches zu ermöglichen, ist bevorzugter Weise eine individuelle Identifizierungseinheit
zur Betätigung der Steuereinheit vorgesehen. Diese kann beispielsweise ein Code-Schloss
umfassen oder ein Lesegerät für einen Datenträger, beispielsweise eine Magnetkarte
oder einen Transponder. Es könnte auch eine Identifizierungseinheit vorgesehen sein;
die biometrisch arbeitet, beispielsweise über einen Fingerabdruck oder das Irisbild.
Weiterhin ist erfindungsgemäß in günstiger Ausgestaltung vorgesehen,
dass die Steuereinheit über eine Datenleitung fernsteuerbar ist. So kann sie beispielsweise
über einen Telefonanschluss oder über ein Funktelefon ferngesteuert werden. Eine
Fernsteuerung ist auch über einen PC möglich. Zusätzlich zu der Fernsteuerung kann
erfindungsgemäß in einer Ausgestellung vorgesehn eben sein, dass die Steuereinheit
mit einer Speichereinheit versehen ist, um Zugriffe und/oder Zugriffsversuche zu
registrieren und zu speichern und beispielsweise an einen Rechner zu übertragen.
Vorteilhaft kann die Fächergruppe in unterschiedlicher Weise schwenkbar
ausgebildet sein. Eine Weiterbildun des Erfindung umfasst selbstverständlich auch
Verschiebe-Fächergruppen, die ähnlich einer Schiebetür einsetzbar sind. Hierbei
ist es möglich, die Fächergruppe mittels eines Antriebs schwenkbar oder verschiebbar
zu machen.
Die Türelemente können als Schwenktür oder auch als Schublade ausgebildet
sein. Sie können zusätzlich mit einer Einwurföff- nung, beispielsweise für einen
Schlüssel, versehen sein.
Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, ist die Erfindung
beispielsweise für die Rezeption eines Hotels, eines Motels oder von Ferienwohnungen
einsetzbar. Sie ist auch verwendbar für Einrichtungen, wo Schlüssel oder Ähnliches
nur an berechtige Persone ausgegeben werden dürfen. Ein weitere Einsatzzweck besteht
beispielsweise für Warendepots oder Werkzeugdepots, beispielsweise in Betrieben
oder Kiosken.
Da die erfindungsgemäße Ausgestaltung ein selektives Öffnen der einzelnen
Türelemente ermöglicht, können die Schlüssel, Poststücke, Waren etc. nicht nur von
jedermann aus dem ihm zugeordneten Fach entnommen, sondern auch in dieses wieder
zurückgelegt werden.
Weiterhin ist die erfindungsgemäße Depot-Fach-Vorrichtung in unterschiedlichsten
Ausgestaltungsformen einsetzbar, sodass sich insbesondere der nachträgliche Einbau
in bestehende Räume gut bewerkstelligen lässt, da die Fächergruppe beliebig schwenkbar
oder verschiebbar bzw. in ihrem Aufstellwinkel veränderbar sein kann.
Der Übergang vom manuellen auf den automatischen Betrieb der erfindungsgemäßen
Depot-Fach-Vorrichtung kann beliebig erfolgen, beispielsweise auch um unnötige Wartezeiten
oder Überbelastungen des Personals auszugleichen. Es ergibt sich insgesamt eine
erhebliche Erhöhung der Betriebssicherheit, zusammen mit der Möglichkeit, Personal
einzusparen. Insgesamt wird der Komfort für den Benutzer erhöht.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in
Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
1 eine schematische, perspektivische
Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Depot-Fach-Vorrichtung
in einer ersten Betriebsstellung,
2 eine Ansicht des Ausführungsbeispiels
der 1 in einer zweiten Betriebsstellung,
3 eine weitere Ansicht des Ausführungsbeispiels
der 1 und 2
in einer weiteren Betriebsstellung,
4 eine vergrößerte schematische Ansicht
des Lagerungsmechanismus,
5 eine schematische Ansicht eines weiteren
Ausführungsbeispiels, analog 2,
6 eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels,
und
7 eine Schnittansicht links des Schnitts
A-A von 6.
Die bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
mit 1 bezeichnete erfindungsgemäße Depot-Fach-Vorrichtung ist in Form eines Schranks
1 mit einer Rückwand 8 ausgebildet. Es ergibt sich somit ein kastenförmiger
Aufbau, in dessen Innenraum eine Fächergruppe 3, die eine Vielzahl von
Fächern 2 umfasst, angeordnet ist. Die Lagerung erfolgt über eine obere
Mechanik 4 und eine untere Mechanik 5.
Die einzelnen Fächer sind jeweils mittels eines Türelements
7 verschlossen, welches mit einer Einwurföffnung 21 versehen ist.
Die Fächer sind entsprechend durchnummeriert. Sie weisen jeweils ein Schließelement
12 auf. Wie die vergrößerte Darstellung der 1
zeigt, ist eine Rückseite 6 jedes Faches 2 offen.
Die Fächergruppe 3 ist weiterhin mittels eines Schlosses
20 in der gezeigten Position fixiert. Mittels einer Identifizierungseinheit
14 ist für den Benutzer das Öffnen seines jeweiligen Faches (Türelement
7) möglich.
Die 2 zeigt das Ausführungsbeispiel der
1 in einer um 180° verschwenkten zweiten Betriebsstellung,
bei welcher die Rückseiten der einzelnen Fächer 2 offen zugänglich sind,
damit diese durch einen Portier oder eine Bedienungsperson befüllt und entleert
werden können. Mit dem Bezugszeichen 13 ist eine Steuereinheit
(Elektronikeinheit) schematisch dargestellt.
Die 3 zeigt eine weitere Variante, bei
welcher sich der Übergang von der Betriebsstellung der 2
in eine der 1 analoge "Automatik"-Betriebsstellung
dadurch ergibt, dass die Fächergruppe 3 um 90° verschwenkt ist. Die rückseitigen
Öffnungen der Fächer können mittels einer montierbaren Wand 10, die über
Schlösser 11 gesichert werden kann, verschlossen werden. Alternativ hierzu
ist ein Verschließen mittels eines Rollladen 9 möglich.
Die 4 zeigt in vergrößerter Darstellung
die obere Mechanik 4. Diese umfasst einen Schwenkarm 15 mit Drehgelenken
16. Eine Verriegelung 17 dient dazu ein unbeabsichtigtes Verschwenken
der Fächergruppe 3 zu vermeiden.
Die 5 zeigt eine andere Ausgestaltungsvariante,
bei welcher oben und unten jeweils ein Drehgelenk 19 vorgesehen ist, wobei
eine untere Führung 18 die jeweilige Verschwenkung und Positionierung der
Fächergruppe 3 sichert.
In 6 ist eine alternative Ausgestaltungsvariante
dargestellt, bei welcher anstelle der Türelemente 7 die Möglichkeit geschaffen
ist, aus den einzelnen Fächern Gegenstände, beispielsweise Schlüssel über ein Fallrohr-Rohrsystem
26 in eine Auffangschale 29 zu leiten, aus der die Gegenstände
über eine Öffnung 27 entnommen werden können. Die 7
zeigt hierzu weitere Details. An der Vorderseite und der Rückseite können jeweils
Einwurföffnungen 22 ausgebildet sein. Der eingeworfene Gegenstand gleitet
in ein Fach 23, welches durch eine bewegliche Klappe 24 verschlossen
ist. Die Klappe schließt bei leerem Fach durch eine Schließeinrichtung
28 selbsttätig. Die Schließeinrichtung 28 kann beispielsweise
durch ein Gegengewicht oder eine Feder gebildet sein. Die Klappe 24 wird
dabei durch einen Riegel 25 verriegelt, welcher elektrisch, beispielsweise
über einen Hubmagneten 31 oder manuell von der Rückseite der Fächergruppe
aus über einen Hebel 30 betätigt werden kann. Liegt ein Gegenstand im Fach
und wird der Riegel betätigt, öffnet sich durch das Gewicht des Riegels die Klappe
und der Gegenstand fällt durch das Rohrsystem 26 in die Auffangschale
29, aus welcher er durch die Öffnung 27 entnommen werden kann.
1
- Depot-Fach-Vorrichtung
2
- Fach
3
- Fächergruppe
4
- Obere Mechanik
5
- Untere Mechanik
6
- Seite
7
- Türelement
8
- Rückwand
9
- Deckelement (Rollladen)
10
- Abdeckelement (montierbare Wand)
11
- Schloss
12
- Schließelement
13
- Steuereinheit
14
- Identifizierungseinheit
15
- Schwenkarm
16
- Drehgelenk
17
- Verriegelung
18
- Führung
19
- Drehgelenk
20
- Schloss
21
- Einwurföffnung
22
- Einwurföffnung
23
- Fach
24
- Klappe
25
- Riegel
26
- Rohrsystem (Fallrohr)
27
- Entnahmeöffnung
28
- Schließeinrichtung
29
- Auffangschale
30
- Hebel
31
- Hubmagnet
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| Anspruch[de] |
- Depot-Fach-Vorrichtung mit mehreren, eine Fächergruppe (3)
bildenden Fächern (2), welche an einer ersten Seite jeweils mit einem separat
zu öffnenden Türelement (7) versehen sind, welches mittels eines Schließelements
(12) verriegelbar und mittels einer Steuereinheit (13) entriegelbar
ist, wobei eine zweite Seite der Fächer (2) offen ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fächergruppe (3) in der Vorrichtung (1) bewegbar gelagert
ist, um wahlweise die erste Seite oder die zweite Seite der Fächer (2)
zugänglich zu machen, wobei die jeweils andere Seite der Fächergruppe (3)
verdeckbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese schrankartig
zur Aufnahme der Fächergruppe (3) ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fächergruppe
(3) mittels eines Abdeckelements (9, 10) verschließbar
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch
eine individuelle Identifizierungseinheit (14) zur Betätigung der Steuereinheit (13).
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Türelement (7) als Schwenktür ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Türelement (7) als Schublade ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Türelement (7) mit einer Einwurföffnung (21,
22) versehen ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Identifizierungseinheit (14) ein Code-Schloss umfasst.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Identifizierungseinheit (14) ein Lesegerät für Datenträger umfasst.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuereinheit (13) über eine Datenleitung fernsteuerbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuereinheit (13) über Funk fernsteuerbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuereinheit (13) über einen Rechner fernsteuerbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuereinheit (13) mit einer Speichereinheit versehen ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge- kennzeichnet,
dass die Fächergruppe (3) mittels eines Antriebs schwenkbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Fach (3) mit einem Rohrsystem (26) verbunden ist, welches
in einem mit einer Entnahmeöffnung (27) versehene Auffangschale (29)
mündet, wobei das Fach (2) mittels einer separat betätigbaren Bodenklappe
(24) verschlossen ist.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen
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