Die Erfindung betrifft ein Radarsystem, mit dem sowohl eine Datenübertragung
zur Kommunikation als auch eine Sensierung zur Umfelderfassung möglich ist, sowie
ein mit diesem System ausgestattetes Fahrzeug.
Die Information der Fahrzeugführer über die Situation in der unmittelbaren
bzw. näheren Umgebung ihres Fahrzeuges erfolgt nach wie vor auch in modernen Fahrzeugen
überwiegend auf visuellem Wege. So werden beispielsweise Routeninformationen und
lokal geltende Verkehrsvorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen dem
Fahrer über Schilder bzw. Schautafeln mitgeteilt, ebenso erfolgt beispielsweise
die Wahrnehmung eines Bremsmanövers des Vordermannes über die aufleuchtenden Bremsleuchten
des Fahrzeugs. Ein voraus liegendes Stauende oder eine andere Gefahrenstelle wird
entweder direkt oder über die Warnblinklichter der umgebenden Fahrzeuge wahrgenommen.
Ebenso werden Informationen über umliegende Orte, beispielsweise über Schau- oder
Hinweistafeln auf visuellem Weg übermittelt. Damit ist der Fahrzeugführer im modernen
Verkehr einer Vielzahl von optischen Eindrücken ausgesetzt, deren Verarbeitung ihn
in manchen Situationen mit mehr oder weniger schwerwiegenden Folgen überfordert.
Zur Entlastung ist es somit wünschenswert, die visuellen Informationen
durch elektronische Daten zu ergänzen. Hierbei ist es vorteilhaft, Informationen
aus dem unmittelbaren Fahrzeugumfeld zu verwenden, die von Fahrzeug zu Fahrzeug
übertragen werden können. Dabei werden die Daten dort übertragen, wo sie generiert,
konsumiert und benötigt werden.
Zur Realisation eines derartigen Dienstes ist es notwendig, ein sogenanntes
Ad Hoc Netz aufzubauen, dessen Knoten die einzelnen Fahrzeuge darstellen. Eine mögliche
Vorgehensweise hierzu ist die Verwendung des WLAN IEEE 802.11-Standards. Hierzu
ist es jedoch erforderlich, die Fahrzeuge mit den notwendigen Hard- und Softwarekomponenten
auszustatten und diese Standards an die automobilen Gegebenheiten anzupassen. Für
die hier vorliegenden Anwendungen ist eine kurze Funkreichweite ausreichend. Allerdings
sind keine größeren Verzögerungen beim Aufbau der Verbindung und bei der Datenübertragung
zulässig. Aus diesem Grund erscheint die Nutzung des Zellularfunks (GSM, UMTS) für
diese Applikation ungeeignet. Weitere Rahmenbedingungen sind Kostenaspekte und die
Vermeidung weiterer Antennen – auch aus ästhetischen Gesichtspunkten.
Eine vorteilhafte Möglichkeit zur Realisation von Ad Hoc Netzen besteht
darin, die in den Fahrzeugen bereits vorhandenen Komponenten zu nutzen. Die Verwendung
von Nahbereichsradaren als multifunktionales Sensorik- und Übertragungssystem für
Komfort- und Sicherheitsfunktionen wird zur Zeit sowohl von Fahrzeugherstellern
als auch ihren Zulieferern im zunehmenden Maße untersucht. Die duale Verwendung
eines Radarsystemes im Fahrzeug als Umfeldsensierungs- und Datenübertragungssystem
stellt somit eine mögliche Lösung für die oben genannten Anforderungen dar. So wird
beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE
101 58 719, die ebenfalls auf die Anmelderin zurückgeht, ein Kfz-Nahbereichsradar
beschrieben, das eine Vielzahl an Einzelradaren aufweist, die jeweils für sich entweder
in einem Abtast- bzw. Sensierungsmodus oder in einem Datenübertragungsmodus zur
Kommunikation betrieben werden können. Dieses System erlaubt allerdings nur den
Einsatz eines Einzelradars zu einem bestimmten Zeitpunkt entweder zur Datenübertragung
oder zur Umfeldsensierung. Das in der genannten Schrift beschriebene System weist
somit den Nachteil auf, dass beim Betrieb eines Einzelradars im Datenübertragungsmodus
dieses nicht mehr für die Umfeldsensierung zur Verfügung steht. Die Kommunikations-
bzw. die Sensierungsfunktionalität stehen damit jeweils zeitweise nicht zur Verfügung.
Die Erfindung geht aus von der o.g. Patenanmeldung als nächstliegendem
Stand der Technik. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zur Übertragung von
Daten im Fahrzeugbereich unter Nutzung üblicher Nahbereichsradareinrichtungen zu
entwickeln, das einen kontinuierlichen Betrieb sowohl für Sensorikaufgaben als auch
für Datentransfer ermöglicht und weitere Vorzüge aufweist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Weitere Details, Vorzüge und Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Die Erfindung wird im Folgenden näher beschrieben unter Bezugnahme
auf die Figuren und die darin angegebenen Bezugszeichen. Es zeigt:
1 Schema des Übertragungssystems mit
sende- und empfangsseitig vorhandenen Leistungsteilern, lokalen Oszillatoren und
Mischern zur Kombination der Signale der Radar- und WLAN-Komponenten.
2 Einfluß der Stabilität lokaler Oszillatoren
auf die erreichbare maximale WLAN-Datentransfer-Rate Grundkonzept der Erfindung
ist die Kombination der Signale von Radar und WLAN Komponenten dergestalt, dass
im Ergebnis zwei Code Division Multiple Access (CDMA) Systeme, nämlich zum einen
ein Pseudo Noise Code Radarsystem und zum anderen ein Bandspreiz-Kommunikations-System
störungsfrei simultan betrieben werden können. Das erfindungsgemäße System weist
dementsprechend neben den üblichen Sende- und Empfangseinrichtungen eines Nahbereichsradars
zusätzliche Komponenten wie Leistungsteiler und Mischer zur Kombination von kodierten
WLAN-Daten mit Radarsignalen auf, sowie die entsprechenden Mittel zur Separierung
der so übertragenen Daten im Empfangsteil. Die verschiedenen Komponenten des Übertragungssystems
sind als handesübliche Bauelemente kostengünstig verfügbar.
1 zeigt schematisch die erfindungsgemäße
Anordnung in sende- und empfangseitig symmetrischer Ausführung. Dargestellt ist
auf jeder Seite jeweils ein Radarsystem 1a, 1b, sowie die zugeordnete
WLAN-Einheit 2a, 2b. Das Radarsystem kann beispielsweise als Dauerstrichradar
(Continuous Wave Radar) ausgeführt sein und arbeitet auf einer ersten Zwischenfrequenz.
Die WLAN-Einheit überträgt digitale Daten mittels eines integrierten Modems auf
einer zweiten Trägerfrequenz. Vorzugsweise (aber nicht zwingend) arbeiten sowohl
Radar als auch WLAN-Einheit auf der gleichen Frequenz (z.B. 2,4 GHz), da sich ansonsten
die Bandbreite für die spätere HF-Übertragung erhöht. Dabei können die Signale des
Radars und der WLAN-Einheit auf unterschiedliche Weise moduliert sein.
Die Signale der WLAN-Einheit werden mit den ausgehenden Signalen des
Radarsystems mittels eines Leistungsteilers 3a, 3b – beispielsweise
ausgelegt als Richtkoppler – kombiniert. Anschließend wird die Zwischenfrequenz
für das Summensignal aus WLAN und Radar mittels eines Mischers 5a,
5b mit der Frequenz eines lokalen Oszillators 9a, 9b
zusammen auf eine Trägerfrequenz (z.B. 24 GHz) herauf gemischt und über eine Ausgangsstufe
7a, 7b dem Antennensystem zugeführt.
Empfangsseitig wird nach der Eingangsstufe 8a,
8b über einen Mischer 6a, 6b durch Differenzbildung zwischen
der Trägerfrequenz und der Frequenz des Lokaloszillators 9a,
9b die Zwischenfrequenz zurückgewonnen und die jeweiligen Signalanteile
für das Radar und WLAN anschließend in einem nachgeschalteten Leistungsteiler
4a, 4b verzweigt. Hier erfolgt die Aufteilung vorzugsweise durch
Multiplikation mit den jeweiligen Pseudorandom Noise Codes des CDMA-Verfahrens,
wie nachfolgend erläutert.
Wenn zwei Systeme, nämlich Radar und Kommunikation, auf denselben
physikalischen Übertragungskanal zugreifen, muß eine geeignete Multiplexeinrichtung
installiert sein. Bekannte Multiplextechniken sind Frequenz-Multiplex (FDMA), Zeit-Multiplex
(TDMA) und Code-Multiplex (CDMA). Die beiden Erstgenannten scheiden aus folgenden
Überlegungen aus: Die für Radar eingesetzten kurzen Pulse nehmen unvermeidbar ein
sehr breites Band im Frequenzbereich ein. Die von den Regulierungsbehörden zugelassene
Bandbreite wird infolgedessen wegen der notwendigen hohen Ortauflösung vollständig
ausgeschöpft. Daher kann ein Frequency Division Multiplex (FDMA) nicht eingesetzt
werden. Die Time Division Multiplex Technik führt hier zu dem Problem, dass an der
Empfangsantenne Radarreflexe von räumlich beliebig verteilten Objekten zu nicht
vorhersehbaren Zeiten eintreffen. Daher ist eine zeitliche Synchronisation zwischen
Radarempfang und Kommunikationsempfang nicht möglich. Aufgrund dieser Überlegungen
verbleibt die Code-Division-Multiplex-Technik (CDMA).
Um ein kostengünstiges System zu erstellen, ist es offensichtlich
vorteilhaft, vorhandene WLAN-Techniken wie z.B. „Bluetooth" oder „IEEE
802.11b" mit dem Nahbereichsradar zu verbinden. Die Spezifikation von IEEE 802.11b
betrifft beispielsweise u.a. die Einhaltung folgender Vorgaben:
- Träger: 2400–2483 MHz
- Codierung: Direct Sequence Spread Spectrum (11-Chip Barker Folge)
- Complementary Code Keying (CCK): 11 Mbit/s; 5,5 Mbit/s
Betrachtet man die aktuell als Standards zur Verfügung stehenden Frequenzbänder,
ist die Verwendung von ISM Bändern (ISM steht für Industrial, Scientifical and Medical)
die zur Zeit vorteilhafteste Lösung. Allerdings sind nur einige ISM-Frequenzbänder
für derartige Übertragungen allgemein freigegeben (z.B. 2,4 GHz; 5,8 GHz; 24 GHz).
Das 2,4 GHz-Band ist bereits mit einer Vielzahl von Anwendungen belegt, das 5,8
GHz-Band wird ebenfalls unterschiedlich genutzt, so dass hier dementsprechend Probleme
durch die störende Wechselwirkung verschiedener Anwendungen auftreten. Von daher
ist das erfindungsgemäße System vorzugsweise auf das 24 GHz-Frequenzband ausgelegt.
Radar und WLAN-Kommunikation liegen dabei im selben Frequenzband (24 GHz). Das Radar
nützt dieses Band voll aus, während der Datentransfer für die WLAN-Kommunikation
nach Auswahl eines bestimmten Kanals nur ca. 20 MHz belegt. Die beiden Signale können
gleichzeitig dasselbe Frequenzband nutzen, wenn unterschiedliche Chip-Sequenzen
als „Adressen" verwendet werden. Beim Empfang wird durch Multiplikation mit
der jeweiligen Chip-Sequenz und anschließender Tiefpaßfilterung das Radar-Signal
vom WLAN-Signal abgetrennt.
Einfache Abschätzungen zeigen, dass eine Netto-Datenrate von unter
1 Mbit pro Sekunde für die meisten WLAN-Anwendungen ausreichen sollte, was mit der
o.g. Übertragungsbandbreite ohne Schwierigkeiten erreichbar ist. Wesentlich ist
dabei die Stabilität des lokalen Oszillators gegenüber Einflußgrößen wie z.B. Temperaturänderung,
schwankende Versorgungsspannung, Alterung usw. Bei Verwendung einer Sendefrequenz
von 24,125GHz und einer standarisierten WLAN-Frequenz von 2,45GHz ergibt sich für
den lokalen Oszillator eine Frequenz von 21,7GHz. Bei einer Drift des Synthesizers
von diesem Frequenz-Sollwert reduziert sich die maximal mögliche Datenrate für die
WLAN-Kommunikation.
2 zeigt gemessene Datenraten in Abhängigkeit
von einem Frequenzversatz des Synthesizers. Bis zu einem Frequenzversatz von etwa
±60KHz kann eine maximale Datenrate von ca. 11 Mbit/s übertragen werden (CCS-Modulation).
Bei größerem Frequenzversatz muss für eine fehlerfreie Kommunikation die Datenrate
entsprechend reduziert werden. Beispielsweise kann automatisch auf robustere Modulationsverfahren
mit niedriger Datenrate (5,5 – 2,0 – 1,0 Mbit/s) umgeschaltet
werden. Damit kann auf weitergehende Synchronisationsmaßnahmen verzichtet werden,
solange die lokalen Oszillatoren eine Stabilität von ca. ±100kHz aufweisen.
Für den Einsatz als Lokaloszillatoren können beispielsweise Gunn-Oszillatoren
verwendet werden, die relativ kostengünstig sind. Nachteilig ist jedoch ein relativ
stark temperaturabhängiges Verhalten dieser Oszillatoren. Alternativ können dielektrische
Resonatoren (Dielectric Resonator Oszillator, DRO) eingesetzt werden. Wenn ein DRO
über eine Regelschleife an eine niederfrequente Quarz-Referenz-Frequenz angebunden
wird, ist sichergestellt, dass der zulässige Bereich entsprechend 2
im Temperaturbereich –30°C bis +100°C nicht verlassen wird.
Betrachtungen der Leistungsverteilung zwischen Radarsignalen und WLAN-Signale
zeigen, dass im Verhältnis zu starke Radarsignale die Übertragung der WLAN-Signale
störend beeinflussen können. Liegt die Leistung des Radarsignals z.B. mehr als 9dB
über dem Kommunikationssignal, so kann die Datenübertragung negativ beinflußt werden.
Da die Radarleistung im Interesse einer maximalen Reichweite der Objekterfassung
nicht reduziert werden sollte, bietet sich als Alternative eine entsprechende Verstärkung
des WLAN-Ausgangssignals an. In 1 sind derartige Ausgangsverstärker
10a bzw. 10b wiedergegeben. Zusätzlich wäre der Einsatz eine Sende/Empfangsweiche
(Zirkulator) vorzusehen. Als kostengünstige Alternative können auch Mischer mit
sehr geringem Mischer-Verlust eingesetzt werden. Zur weiteren Unterdrückung von
störenden Rauschanteilen können in einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Übertragungseinrichtung Richtkoppler mit möglichst hoher Isolationseigenschaft als
Leistungsteiler eingesetzt werden.
Die Erfindung bietet ein kombiniertes Radar- und Datenübertragungssystem,
das durch Nutzen einer einzigen Übertragungsfrequenz mit nur einer Sende- und Empfangsverstärkung
auskommt und zur Übertragung nur ein Antennensystem benötigt.