Die Erfindung bezieht sich auf eine Haltevorrichtung zur lösbaren
Befestigung eines Halterings auf einer Trägerplatte. Derartige Haltevorrichtungen
werden beispielsweise im Kofferraumbereich von Kraftfahrzeugen angebracht, um mittels
Spannbänder das Gepäck zu verzurren. Die Haltevorrichtung besteht hierbei üblicherweise
aus einer den Haltering schwenkbar einlagernden Schelle mit auf der Trägerplatte
anschraubbaren Fußplatten, wobei das Anschrauben relativ kostspielig ist. Auch
wird es als Nachteil empfunden, dass diese Haltevorrichtung nach dem Festschrauben
im Bedarfsfall nur sehr mühsam wieder entfernt werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Haltevorrichtung zu schaffen, die
einerseits leicht zu montieren und sehr stabil ist und andererseits bei Bedarf
schnell wieder entfernt werden kann, wenn beispielsweise der dafür vorgesehene
Platz im Kofferraum anderweitig benötigt wird.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch eine Haltevorrichtung
gelöst, welche aus folgenden Teilen besteht: aus einer Haltelasche mit zwei den
Haltering schwenkbar einlagernden, zusammenfaltbaren Blechlappen und an den freien
Enden rechtwinklig voneinander wegstrebenden Fußschenkeln, einem mit der Trägerplatte
verbindbaren Halteblech mit zwei aus der Blechebene ausgestanzten und entsprechend
der Breite der Fußschenkel hochgebogenen Führungsschienen zum Einschieben der
Fußschenkel sowie einer die Außenkanten der zusammengefalteten Blechlappen umfassenden
und auf diesen verschieblichen Verriegelungsklammer zwecks Verriegelung der Halteposition
nach dem Einschieben der Fußplatten. Die Halteplatte wird hierbei zweckmäßigerweise
vor dem Lackiervorgang auf der Trägerplatte angeschweißt. Sodann kann die Haltelasche,
welche nach dem Einlagern des Halteringes von der Verriegelungsklammer an den Außenkanten
eingefaßt ist, mit ihren Fußplatten die Führungsschienen eingeschoben werden.
Zur sicheren Positionierung der Haltelasche sind die Führungsschienen
mit ihren gegeneinandergerichteten Schenkeln etwa in der Mitte des Halteblechs
mit Aussparungen versehen, in welche die die Kanten der Blechlappen umfassenden
Klemmschenkel der Verriegelungsklammer nach dem Einschieben der Haltelasche in
die Führungsschienen zur Sicherung der Halteposition eingeführt werden.
Die Verriegelungsklammer weist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
an ihrem freien oberen Ende einen U-förmig zurückgebogenen Schenkel auf, welcher
sich in der Öffnungsstellung auf dem Lagerbereich der Haltelasche abstützt und
in der Verriegelungsstellung diesen klemmend umfasst.
Zur Montage der Verriegelungsklammer auf den Außenkanten der zusammengefalteten
Blechlappen sind an diesen Außenkanten unterhalb des Lagerbereichs Aussparungen
vorgesehen, welche in Länge und Tiefe den Klemmschenkeln der Verriegelungsklammer
entsprechen. Diese wird von oben mit dem zurückgebogenen Schenkel auf den Lagerbereich
soweit heruntergedrückt, bis die Klemmschenkel durch die Aussparung hindurchtreten
und entlang der zusammengefalteten Kanten der Blechlappen verschiebbar sind.
Um die Verriegelungsklammer in der Verriegelungsstellung arretieren
zu können, sind an den beiden Außenkanten des zurückgebogenen Klemmschenkels nach
innen abstehende Rasthaken angeformt, welche nach dem Herunterdrücken der Verriegelungsklammer
in die Aussparungen der Haltelasche einrasten.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
welches nachfolgend näher erläutert wird. Es zeigt
- Fig. 1
- Eine Haltelasche in Vorderansicht,
- Fig. 2
- Die Haltelasche in Seitenansicht,
- Fig. 3
- Eine Verriegelungsklammer in Vorderansicht,
- Fig. 4
- Die Verriegelungsklammer in Seitenansicht,
- Fig. 5
- Die Haltelasche mit Haltering, Verriegelungsklammer und Halteblech,
- Fig. 6
- Die Haltelasche mit vormontierter Verriegelungsklammer vor dem Einschieben
in das Halteblech,
- Fig. 7
- Die vormontierte Haltelasche nach dem Einschieben in die Führungsschienen des
Halteblechs und
- Fig. 8
- Die eingeschobene Haltelasche nach der Verriegelung auf dem Halteblech
Die in den Figuren dargestellte Haltevorrichtung dient zur lösbaren
Befestigung eines Halterings 4 auf einer Trägerplatte, wobei der Haltering
beispielsweise zum Festzurren von Gepäckstücken mittels Spannbänder verwendet wird.
Die Haltevorrichtung besteht hierbei aus einer Haltelasche 1, einem Halteblech
2 und einer Verriegelungsklammer 3, die im einzelnen wie folgt aufgebaut
sind:
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Haltelasche
1 besteht aus einem Lagerbereich 5 zur schwenkbaren Einlagerung des
Halterings 4 und zwei sich von dem Lagerbereich 5 erstreckenden,
zusammengefalteten Blechlappen 6, an deren freien Enden rechtwinklig voneinanderwegstrebende
Fußschenkel 7 einstückig angeformt sind. Unterhalb des Lagerbereichs
5 sind in den Blechlappen 6 zwei Stützlappen 8
ausgestanzt,
welche mit ihren auffederbaren Stützschalen 9 unterhalb des Lagerbereichs
5 enden. Diese Stützschalen 9 bilden einen Engpass, welcher beim
Einlagern des Halterings 4 zunächst auseinandergedrückt wird und nach der
Einlagerung eines geradlinigen Teils 4 des Halterings 4 wieder zusammenfedert,
wobei sich die Stützschalen 9 formschlüssig am Außenmantel des Halterings
4 anlegen (vgl. Fig.5).
Das in Fig.5 links dargestellte Halteblech 2 ist mit
zwei aus der Blechebene ausgeformten Führungsschienen 10 versehen, welche
entsprechend der Breite B der Fußschenkel 7 hochgebogen und entsprechend
der Dicke D der Fußschenkel 7
aufeinanderzu abgewinkelt sind, so dass
sich die Haltelasche 1 mit den Fußschenkeln 7 über das Halteblech
2 zwischen den Führungsschienen 10 einschieben lässt.
Die in den Figuren 3 und 4 dargestellte Verriegelungsklammer
3 besteht aus einer flachen Platte 11 von der Breite der Haltelasche
1, an deren unterem Ende an beiden Außenkanten doppelt abgewinkelte Klemmschenkel
12 angeformt sind. Die aufeinanderzu gerichteten Klemmschenkel
12 haben einen solchen Abstand von der Platte 11, dass diese die
Außenkanten der zusammengefalteten Blechlappen 6
klemmend umfassen und gleichzeitig
auf diesen verschieblich sind. Das obere Ende der Platte 11 ist zu einem
halbzylinderförmigen Bereich 13 umgebogen, welcher dem Außendurchmesser
des Lagerbereichs 5 konzentrisch angepasst ist. Von dem halbzylinderförmigen
Bereich 13 ist ein weiterer Schenkel 14 zurückgebogen, wobei die
Platte 11 und der Schenkel 14 entsprechend der Form der Haltelasche
1 bis auf einen Abstand von etwa der halben Breite des Lagerbereichs
5 spitz zusammenlaufen. An der unteren Kante des Schenkels 14 schließt
sich ein von der Platte 11 weggebogener Einführschenkel 15 an. An
den Außenkanten 18 des Schenkels 14 sind ferner oberhalb des Einführschenkels
15 nach innen abstehende Rasthaken 19 angeformt, deren Funktion bei
der Beschreibung der Montagefolge erläutert wird.
An den Außenkanten der Blechlappen 6 sind unterhalb des Lagerbereichs
5 Aussparungen 16 eingeschnitten, welche in Länge und Tiefe den Außenmaßen
der Klemmschenkel 12 entsprechen. Durch diese Aussparungen 16 lassen
sich die Klemmschenkel 12 der Verriegelungsklammer 3 bei der Vormontage
auf die Haltelasche 1
leicht durchführen und dann über die Außenkanten der
Blechlappen 6 herunterschieben, so dass die Blechlappen 6 nach der
Einlagerung des Halterings 4 in den Lagerbereich 5, wie aus
Fig. 6 ersichtlich, zusammengehalten werden.
Die Montagefolge ist in den Figuren 5 bis 8 anschaulich dargestellt:
Nachdem der Haltering 4 mit seinem geradlinigen Teil
4' durch elastisches Auseinanderbiegen der Blechlappen 6 in den Lagerbereich
5 und die Stützschalen 9 eingedrückt und eingelagert ist, werden
die Blechlappen 6, wie aus Fig. 5 ersichtlich, zusammengedrückt.
Sodann wird die Verriegelungsklammer 3 von oben auf die Haltelasche
1 heruntergeführt, bis die Klemmschenkel 12 die Höhe der Aussparungen
16 erreicht haben. Nun werden die Klemmschenkel 12 durch die Aussparung
16
bis zur Anlage der Platte 11 an dem Blechlappen 6 durchgeführt
und über die Außenkanten der Blechlappen 6 abwärtsverschoben, bis der Einführschenkel
15 unterhalb des Lagerbereichs 5, wie aus Figur 6 ersichtlich,
einen vorläufigen Halt gefunden hat.
Die Haltevorrichtung ist jetzt bereit zur Befestigung auf dem Halteblech
2. Hierzu werden die Fußschenkel 7 in Richtung des Pfeiles
"E" in die Führungsschienen 10
eingeschoben, bis die Haltelasche
1 die in Figur 7 gezeigte Position erreicht hat. Sodann wird die
Verriegelungsklammer 3 in Richtung des Pfeiles "V" heruntergedrückt,
wobei die Klemmschenkel 12 in den Einschnitt 17 eintauchen und dadurch
die Lage der Haltevorrichtung festgelegt ist. Bei der Gelegenheit tauchen die Rasthaken
19 in die Aussparung 16 ein und sichern damit die Verriegelungsklammer
3 in der Halteposition gegen unbefugtes Lösen (Fig.8).
Will man die Haltevorrichtung jedoch aus ihrer Verankerung herausnehmen,
so muss man zunächst den Einführschenkel 15 soweit zurückbiegen, bis die
Rasthaken 19
aus der Aussparung 16 freigehen. Sodann muss man die Verriegelungsklammer
3
nach oben schieben, bis die Klemmschenkel 12 sich über dem Einschnitt
17 befinden. Nunmehr kann die Haltelasche 1 entlang der Führungsschienen
10 herausgezogen werden, so dass die Haltevorrichtung wieder frei ist.