| Dokumentenidentifikation |
DE10143657B4 19.08.2004 |
| Titel |
Transportpalette und Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette |
| Anmelder |
Meskendahl, Dieter, 42477 Radevormwald, DE |
| Erfinder |
Meskendahl, Dieter, 42477 Radevormwald, DE |
| Vertreter |
Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte, 40721 Hilden |
| DE-Anmeldedatum |
05.09.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10143657 |
| Offenlegungstag |
28.05.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
19.08.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
19.08.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B31D 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
B65D 19/34
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Transportpalette und ein Verfahren zur
Herstellung einer Transportpalette, insbesondere als Recyclingprodukt, bestehend
aus mehreren Stollen und einer tragfähigen Auflageebene sowie miteinander verbundenen
Quer- und/oder Längstraversen, wobei zumindest einige der Einzelteile aus reyclingfähigen
Papierhülsen gefertigt sind.
Transportpaletten sind aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken,
weil diese in genormten Maßen Speditionen, Handelsfirmen etc. zur Verfügung stehen
und im Warentransportverkehr eine große Rolle spielen. Auf Grund ihrer genormten
Abmessungen können diese von beispielsweise Hubwagen oder Gabelstaplern aufgenommen
und versetzt werden. Die zu transportierenden Materialien werden hierbei auf der
Oberseite gestapelt, welche aus mehreren in Längsrichtung angeordneten Brettern
bestehen und untereinander durch Querhölzer verbunden sind sowie auf Stollenfüßen
ruhen, die wiederum zur weiteren Stabilisierung Quertraversen aufweisen.
Die Herstellung derartiger Euro-Holzpaletten erfolgt aus gutem gewachsenem
Holz und ist daher relativ teuer und zeitaufwendig. Ferner ist zu berücksichtigen,
dass die Euro-Holzpaletten ein hohes Eigengewicht besitzen und somit die Transportkapazität
einschränken.
Aus dem US-Patent 5,067,418 ist eine Transportpalette bekannt, die
aus horizontal angeordneten Papierhülsen mit Einschnitten besteht, in die ebenfalls
horizontal und rechtwinklig zu den Papierhülsen verlaufende Hülsenabschnitte eingesetzt
sind. Diese Transportpalette entspricht jedoch nicht der Euronorm und kann daher
nicht in der gebräuchlichen Methode mittels Gabelstapler transportiert werden.
Aus der WO 96/02427 ist ferner eine Palettenausführung mit horizontal
angeordneten Rohrabschnitten bekannt, die radial ausgebildete Stirnflächen aufweisen,
auf die einzelne Papierhülsensegmente mit einer flachen Seite aufgeklebt werden.
Zum Verkleben der Traversen und Rohrabschnitte werden jedoch ausschließlich Planflächen
verwendet, die einerseits nur eine geringe Klebefläche aufweisen und andererseits
seitlichen Scherkräften einen nur geringen Widerstand entgegensetzen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Transportpalette
aufzuzeigen, die kostengünstig herstellbar ist, ein verringertes Gewicht bei gleichbleibender
Tragfähigkeit und eine hohe Formsteifigkeit aufweist.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette
aufgezeigt, welches unter Verwendung von recyclingfähigen Papierhülsen eine kostengünstige
Herstellung ermöglicht. Das Verfahren ist gekennzeichnet durch die Ablängung der
Papierhülsen auf eine einheitliche Stollenlänge, die Einfräsung zumindest einer
durchgehenden muldenförmigen Vertiefung in der Stirnfläche der Stollen und die Aufnahme
einer Quer- und/oder Längstraverse aus recyclingfähigen Papierhülsen oder Papierhülsensegmenten
in die Vertiefung der Stollen. Vorhandene Papierhülsenreste werden auf eine einheitliche
Länge als Stollen abgelängt, sodass auch kurze Papierhülsenreste oder -abschnitte
verwendet werden können. Soweit Restmaterialien beispielsweise Sägeabschnitte, Sägemehl
oder dergleichen bei der Herstellung entstehen, können diese unter Verwendung eines
Klebers, beispielsweise Wasserglas-Binders, zur Auffüllung der Stollen verwendet
werden, sodass eine weitere Steigerung der Tragfähigkeit und Stollenstabilität vorgenommen
werden kann. Zur Verbindung der Stollen mit den Traversen sieht das Verfahren im
Weiteren vor, dass die Einfräsung einer durchgehenden muldenförmigen Vertiefung
und die Einfräsung einer zweiten im rechten Winkel angeordneten halbseitigen muldenförmigen
Vertiefung erfolgt, wobei die Vertiefung an die Außenradien des ursprünglichen Papierhülsendurchmesser
bzw. der Papierhülsensegmente angepasst sind. Vorzugsweise erfolgt die Behandlung
der Stollen nach dem Auffüllen derselben, sodass eine Optimierung der Arbeitsgänge
erfolgt. Die muldenförmigen Vertiefungen werden bevorzugt in der oberen Stirnfläche
vorgesehen, während hingegen eine rechteckförmige Nut in der der muldenförmigen
Vertiefung diametral entgegengesetzten Stirnfläche eingefräst wird. Die rechteckförmigen
Nuten dienen hierbei zur Aufnahme der schmalen oberen und unteren Papierhülsensegmente
und werden bevorzugt als untere Längstraversen eingesetzt. Die oberen muldenförmigen
Vertiefungen werden zur Aufnahme der größeren Papierhülsensegmente benötigt, wobei
zunächst die kürzeren Quertraversen an ihren Enden eine halbrunde Kehlenausfräsung
erhalten, die ebenfalls dem ursprünglichen Papierhülsendurchmesser bzw. der Papierhülsensegmente
angepasst ist. Nachdem die Quertraversen ggf. unter Verwendung von Klebmaterialien
mit den Stollen verbunden sind, können in einem weiteren Arbeitsgang die oberen
Längstraversen in die vorhandenen durchgehenden Mulden eingelegt und ebenfalls verklebt
werden. Die Anordnung der Stollen erfolgt bevorzugt in äquidistanten Abständen entlang
der beiden Längskanten der Transportpalette, sodass wie bei den bekannten Euro-Holzpaletten
ein Transport durch Gabelstapler sicher gestellt ist.
In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, die Ablängung
der Papierhülsen auf zumindest zwei Längen für Längs- und Quertraversen und
Zerschneiden der Papierhülsen in Längsrichtung zur Aufteilung in vier Papierhülsensegmente
vorzunehmen, wobei der Längsschnitt den Innendurchmesser der Papierhülsen schneidet,
sodass bevorzugt zwei identische Papierhülsensegmente entstehen. Nachdem die notwendigen
Traversenlängen hergestellt wurden, wird erfindungsgemäß die Papierhülse durch eine
Gattersäge mit zwei Messern in der Art zerschnitten, dass vier Papierhülsensegmente
entstehen. Es handelt sich um ein links- und rechtsseitiges identisches Papiersegment
sowie ein oberes und unteres identisches Papiersegment. Es besteht darüber hinaus
die Möglichkeit, den Schnittverlauf so abzuändern, dass andere Größen von Papiersegmenten
entstehen, wenn dies als zweckmäßig angesehen wird. Durch die Herstellung zweier
jeweils identischer Papierhülsensegmente ist aber im Weiteren sicher gestellt, dass
weitere vorzunehmende Arbeiten auf der Basis eines vorgegebenen Maßes durchgeführt
werden können. Als besonders vorteilhaft ist anzusehen, dass die in großen Stückzahlen
als Abfallprodukt vorhandenen Papierhülsen, beispielsweise von Teppich- oder Papierrollen,
normalerweise unter großem Aufwand geschreddert und einer erneuten Papierverwertung
zugeführt werden. Auf Grund der hohen Eigenstabilität der Papierhülsen eignen sich
diese jedoch nach dem Zerschneiden als Papierhülsensegmente hervorragend zum Aufbau
einer Transportpalette. Die oberen und unteren Papierhülsensegmente können bevorzugt
als untere Längstraversen und die seitlichen Papierhülsensegmente bevorzugt als
obere Längstraversen verwendet werden. Die kürzeren Papierhülsen bzw. Papierhülsensegmente
werden dementsprechend für die Quertraversen eingesetzt. Die Papierhülsensegmente
zeigen sich hierbei auf Grund ihrer gewölbeartigen Struktur durch eine hohe Stabilität
und ausreichender Elastizität aus, sodass einerseits eine leichte Bauweise der Transportpalette
entsteht und andererseits eine ausreichende Tragkraft vorhanden ist. Auf Grund der
gleich großen Bauteile ist im Weiteren in vorteilhafter Weise eine automatische
Fertigung möglich, sodass die Herstellungskosten einerseits durch eine automatische
Fertigung erheblich gesenkt werden können und durch das Recyclen der Papierhülsen
andererseits das notwendige Material kostengünstig zur Verfügung steht. Im Weiteren
zeichnen sich die Transportpaletten dadurch aus, dass im Fall von Beschädigungen
etc. die gesamte Transportpalette wie ursprünglich mit den Papierhülsen vorgesehen
nach dem Schreddern der Papierverwertung zugeführt werden können.
Durch die Zusammenführung und Verklebung der Stollen, beispielsweise
durch einen Wasserglas-Binder, mit den Papierhülsensegmenten, wobei eine obere flächige
Ausrichtung der Schnittflächen der Papierhülsensegmente erfolgt, wird eine äußerst
stabile Konfiguration erreicht, die hinsichtlich der Tragfähigkeit mit Holzpaletten
vergleichbar ist. Auf Grund der verwendeten Papierhülsenmaterialien zeichnet sich
die erfindungsgemäße Transportpalette ferner dadurch aus, dass ein gewisses Maß
an Eigenelastizität vorhanden ist und somit die Gefahr einer Beschädigung der zu
transportierenden Waren herabgesetzt wird. Zur Lagerung der Waren wird auf den oberen
Schnittflächen der Papierhülsensegmente bzw. der Stollen eine vollflächige Auflage
positioniert und verklebt, sodass auch kleinere Waren oder Gegenstände aufgenommen
werden können.
Die erfindungsgemäße Transportpalette, insbesondere als Recyclingprodukt,
bestehend aus mehreren Stollen und einer tragfähigen Auflageebene sowie miteinander
verbundenen Quer- und Längstraversen, wobei zumindest einige der Einzelteile aus
recyclingfähigen Papierhülsen gefertigt sind, zeichnet sich weiterhin dadurch aus,
dass die Stollen vertikal angeordnet sind und zumindest eine obere muldenförmige
Vertiefung aufweisen, in denen die obere Quer- und/oder Längstraversen aufgenommen
sind. Bevorzugt sollen jedoch sämtliche Einzelteile aus Papierhülsenabschnitten
bestehen, sodass eine restlose Verwertung der in großen Stückzahlen anfallenden
Papierhülsen vorgenommen werden kann. Dies trifft beispielsweise auf die Stollen
zu, die aus Papierhülsenabschnitten mit zumindest einer oberen muldenförmigen Vertiefung
und einer unteren rechteckförmigen Ausnehmung ausgestattet sind. Für notwendige
Quertraversen können die Stollen hierbei zwei sich schneidende oder eine durchgehende
oder eine halbseitige muldenförmigen Vertiefung aufweisen, in denen einerseits die
Quertraversen und anderseits die Längstraversen einlegbar und mit Stollen verklebbar
sind. Bevorzugt werden hierbei 6 Stollen verwendet, die in äquidistanten Abständen
entlang der beiden Längskanten angeordnet sind. Zur Erhöhung der Eigenstabilität
der Stollen oder Aufnahme größerer Traglasten können die Stollen mit Sägespänen,
Hülsenresten oder dergleichen mit einem Kleber vermischt aufgefüllt sein. Die in
den erforderlichen Abmessungen abgelängten Papierhülsen werden nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren jeweils in zwei identische Segmentabschnitte zersägt, wobei der Schnittverlauf
bevorzugt den Rohrinnendurchmesser schneidet. Die schmaleren Segmentabschnitte werden
in die korrespondieren rechteckförmigen Ausnehmungen der Stollen eingesetzt und
verklebt, während hingegen die breiteren Segmentabschnitte in die korrespondierende
muldenförmige Vertiefung als Quer- oder Längstraversen eingesetzt und verklebt werden.
Die erfindungsgemäßen Transportpaletten zeigen sich hierbei durch
eine kostengünstige Herstellung, insbesondere auf Grund der Verwendung von vorhandenen
Abfallstoffen, einer hohen Stabilität und einer leichten Bauweise aus, wobei zudem
die Verletzungsgefahr auf Grund der relativ weichen Materialien verringert wurde.
Als Kleber wird hierbei bevorzugt ein Wasserglas-Binder verwendet, welcher schnell
abbindet und ein hohes Maß an Restelastizität aufweist, sodass im Zusammenhang mit
den verwendeten Werkstoffen die Transportpalette über eine große
Eigenelastizität verfügt. Ein wesentlicher besonderer Vorteil liegt darin, dass
im Fall einer Beschädigung der Palette eine Wiederverwertbarkeit dadurch gegeben
ist, dass die Transportpalette nach einer Schredderung dem Papierkreislauf wieder
zugeführt werden kann. Auf Grund eines hohen Bedarfs an Transportpaletten und einer
hohen anfallenden Stückzahl von Papierhülsen ist darüber hinaus eine wirtschaftliche
Herstellung in großen Stückzahlen fabrikationstechnisch möglich.
Anstelle von Papierhülsenabschnitten als Stollen besteht auch die
Möglichkeit aus den Papierhülsenresten unter Vermischung eines Binders einen gepressten
Stollenfuß herzustellen, der nachdem er die entsprechenden Ausfräsungen erhalten
hat, zur Aufnahme der Quer- und Längstraversen eingesetzt werden kann.
Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigt
1 eine obere Quertraverse in zwei Ansichten,
2 eine obere Längstraverse in zwei Ansichten,
3 eine untere Längstraverse in zwei Ansichten,
4 in mehreren Ansichten einen Stollen
der Transportpalette mit vorhandenen Ausfräsungen,
5 eine Seitenansicht der Transportpalette
mit Quer- und Längstraversen sowie einen vergrößerten Ausschnitt im Bereich der
Stollen,
6 eine Transportpalette in einer Draufsicht
ohne obere Auflagefläche,
7 eine Unteransicht der Transportpalette
gemäß 5,
8 eine Seitenansicht der Transportpalette
gemäß 5 ohne Auflage und
9 eine Seitenansicht mit oberer Auflage.
Die 1 bis 3
zeigen eine verkürzte Quertraverse 1, eine obere Längstraverse
2 sowie eine untere Längstraverse 3. Die Traversen werden aus
einer runden, nicht dargestellten, Papierhülse gefertigt, wobei zunächst eine Ablängung
auf die erforderliche Länge bzw. Breite der Transportpalette erfolgt. Anschließend
wird die Papierhülse mittels einer Gattersäge mit zwei parallel verlaufenden Sägeblättern
aufgeschnitten, wobei der Längsschnitt durch die Papierhülse den Innendurchmesser
kreuzt und somit zwei jeweils identische Papierhülsensegmente bzw. Quer- und Längstraversen
1, 2, 3 entstehen. Die in 1
dargestellte Quertraverse wird im Weiteren jeweils endseitig mit einer Kehlenausfräsung
4 versehen, deren Radius an den Radius der ursprünglichen Papierhülse angepasst
ist. Durch diese Maßnahme besteht die Möglichkeit, zwei Traversen rechtwinklig zueinander,
und zwar zusammenstoßend, zu verkleben.
4 zeigt in mehreren Ansichten einen bearbeiteten
Stollen 5, der prinzipiell aus einem Papierhülsenabschnitt 6 besteht
und aus den Resten der Papierhülsen gefertigt werden kann. Der Stollen
5 ist zur Aufnahme der Quer- und Längstraversen 1, 2,
3 vorgesehen. Zu diesem Zweck wird in der unteren Stirnfläche
7 eine rechteckförmige Ausnehmung 8 eingefräst und in der oberen
Stirnfläche 9 eine muldenförmige Vertiefung 10 damit Längstraversen
2 auf dem Stollen 5 aufgelegt werden können. Ferner ist eine weitere
muldenförmige Ausfräsung 11 in der oberen Stirnfläche 9 vorhanden,
die in einem Winkel von 90° zur durchgehenden Ausfräsung 10 verläuft.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die muldenförmige Ausfräsung
11 ebenfalls durchgehend ausgeführt ist, um ggf. die Herstellung zu vereinfachen.
Die Bohrung 12 der Papierhülse kann vor den Fräsbearbeitungen ggf. mit
Papierhülsenresten, Feinmaterial, wie beispielsweise Späne oder dergleichen, mittels
eines Bindemittels, vorzugsweise eines Wasserglas-Klebers, aufgefüllt werden, um
die Stabilität zu erhöhen.
5 zeigt in einer Seitenansicht und in
einer Ausschnittvergrößerung eine teilweise fertig gestellt Transportpalette
20. Aus der Draufsicht sind hierbei zwei Stollen 5 ersichtlich,
wobei in den unteren Ausnehmungen 8 Längstraversen 3 positioniert
und verklebt sind, während hingegen in der oberen muldenförmigen Ausnehmung
10 eine Längstraverse 2 sowie in der halbseitigen muldenförmigen
Ausnehmung 11 eine Quertraverse 4 eingelegt und verklebt ist.
Aus der Ausschnittvergrößerung ist der obere Bereich der Stollen 5 mit
den anliegenden Quertraversen 4 und Längstraversen 2 ersichtlich.
Die Schnittfläche 21 der Quertraversen 1 bzw. die Schnittfläche
22 der Längstraversen 2 sind nach oben ausgerichtet, sodass eine
ebene Fläche entsteht, auf die als Abschluss eine Auflage aufgeklebt werden kann.
Alternativ besteht die Möglichkeit zuerst die oberen Quer- 1 und Längstraversen
2 auf die Auflage aufzukleben und anschließend die Stollen 5 sowie
die unteren Längstraversen 3 aufzukleben. Die nicht dargestellte Auflage
kann beispielsweise aus Pappe, Wellpappe oder Spanplatten bestehen. Im Falle höherer
flächenmäßiger Beanspruchung können weitere Verstärkungseinlagen vorgesehen werden.
Es können aber auch mehrere Pappelagen durch Sprühkleber miteinander verbunden werden.
6 zeigt eine Draufsicht auf eine Transportpalette
20 mit sechs in äquidistanten Abständen zur Längskante angeordneten Stollen
5, wobei die Quertraversen 1 in den muldenförmigen Vertiefungen
11 aufgenommen sind, während die Längstraversen 2 in den durchgehenden
muldenförmigen Vertiefungen 10 einliegen. Die Stollen 5 sind zu
beiden Seiten angeordnet aber jeweils baugleich, sodass eine kostengünstige Fertigung,
insbesondere der Einfräsvorgänge, durchgeführt werden kann. Zum Aufbau der Transportpalette
20 werden, wie aus der Zeichnung ersichtlich, drei Quertraversen
1 und zwei Längstraversen 2 benötigt, wobei die korrespondierenden
Stücke der Papierhülse der Längstraversen in die Aussparung 8 der Stollen
5 eingeklebt werden, wie aus der 7 ersichtlich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine weitere Verstärkung durch eine unten
liegende Quertraverse vorzunehmen, für die eine weitere nicht dargestellte rechteckige
Anordnung erforderlich ist.
7 zeigt in einer Unteransicht die Transportpalette
20 mit den einliegenden unteren Längstraversen 3, welche in den
rechteckförmigen Ausnehmungen 8 eingeklebt sind.
8 zeigt in einer Seitenansicht die Transportpalette
20 ohne Auflage mit den seitlich bzw. in der Mitte liegenden Stollen
5 sowie der unteren Längstraverse 3 und der oberen Längstraverse
2. Aus dieser Ansicht sind die Quertraversen 1 nicht erkennbar.
9 zeigt eine Transportpalette
20 mit oberer Auflage 23, die den Abschluss der Transportpalette
20 bildet und zur Aufnahme der zu transportierenden Waren vorgesehen ist.
Vorzugsweise wird die Auflage 23 vollflächig ausgeführt und auf den Stollen
5 bzw. oberen Quertraversen und Längstraversen 2 aufgeklebt. Die
erfindungsgemäßen Transportpaletten 20 können im Falle einer höheren Belastungsanforderung
durch Nägel oder Schrauben zur Verbindung der Einzelteile verstärkt ausgeführt werden.
1
- Quertraverse
2
- obere Längstraverse
3
- untere Längstraverse
4
- Kehlenausfräsung
5
- Stollen
6
- Papierhülsenabschnitt
7
- Stirnfläche
8
- Ausnehmung
9
- Stirnfläche
10
- muldenförmige Vertiefung
11
- muldenförmige Vertiefung/Ausfräsung
12
- Bohrung
20
- Transportpalette
21
- Schnittfläche
22
- Schnittfläche
23
- obere Auflage
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette (20), gekennzeichnet
durch die Ablängung von Papierhülsen auf eine einheitliche Stollenlänge, die Einfräsung
zumindest einer durchgehenden muldenförmigen Vertiefung (10) in die Stirnfläche
der Stollen und die Aufnahme von Quer- (1) und/oder Längstraversen (2)
aus recyclingfähigen Papierhülsen oder Papierhülsensegmenten in die Vertiefung der
Stollen.
- Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Einfräsung einer
zweiten im rechten Winkel angeordneten halbseitigen muldenförmigen Vertiefung (11),
wobei diese an die Außenradien des ursprünglichen Papierhülsendurchmessers oder
der Papierhülsensegmente angepasst sind.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch die Einfräsung
einer rechteckförmigen Ausnehmung (8) in die der muldenförmigen Vertiefung
(10, 11) diametral entgegensetzten Stirnfläche (9).
- Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch die Auffüllung
der Stollen (5) mit Sägeabschnitten, Sägemehl unter Verwendung eines Klebers,
beispielsweise Wasserglas-Binders.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Ablängung der Papierhülsen auf zumindest zwei Längen für Längs- (2,
3) und Quertraversen (1) und Zerschneiden der Papierhülsen in Längsrichtung
zur Aufteilung in vier Papierhülsensegmente, wobei der Längsschnitt den Innendurchmesser
der Papierhülsen schneidet, sodass bevorzugt jeweils zwei identische Papierhülsensegmente
entstehen.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine halbrunde Kehlenausfräsung (4) der Quertraversenenden.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Zusammenführung und Verklebung der Stollen (5) mit den Papierhülsensegmenten,
sodass eine obere flächige Ausrichtung der Schnittflächen (21, 22)
der Papierhülsensegmente entsteht, wobei die Anordnung der Stollen (5)
in äquidistanten Abständen entlang der beiden Längskanten der Transportpalette (20)
erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Positionierung und Verklebung der unteren Längstraversen (3) in den
rechteckförmigen Ausnehmungen (8) der Stollen (5).
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Positionierung und Verklebung der oberen Quertraversen (1) in den halbseitigen,
muldenförmigen Vertiefungen (11 } und die der Längstraversen (2)
in den durchgehenden muldenförmigen Vertiefungen (10) der Stollen (5),
sodass die Schnittflächen (21, 22) parallel verlaufend nach oben
ausgerichtet sind.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Positionierung und Verklebung einer vollflächigen Auflage (23) auf die
Schnittflächen (21, 22) der Stollen (5) und/oder der
oberen Papierhülsensegmente sowie der Längs- (2) und Quertraversen (1).
- Transportpalette (20), insbesondere als Recyclingprodukt,
bestehend aus mehreren Stollen (5) und einer tragfähigen Auflageebene sowie
miteinander verbundenen Quer- (1) und/oder Längstraversen (2),
wobei zumindest einige der Einzelteile aus recyclingfähigen Papierhülsen gefertigt
sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stollen (5) vertikal angeordnet
sind und zumindest eine obere muldenförmige Vertiefung (10) aufweisen,
in denen die oberen Quer- (1) und/oder Längstraversen (2) aufgenommen
sind.
- Transportpalette (20) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass sämtliche Einzelteile aus Papierhülsenabschnitten bestehen.
- Transportpalette (20) nach Anspruch 11, 12 oder 132 dadurch
gekennzeichnet, dass die Stollen (5) aus Papierhülsenabschnitten mit zumindest
einer unteren rechteckförmigen Ausnehmung (8) bestehen.
- Transportpalette (20) nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stollen (5) zwei sich schneidende oder eine durchgehende
und eine halbseitige muldenförmige Vertiefung (10, 11) aufweisen,
in denen einerseits die Quertraversen (1) und anderseits die Längstraversen
(2) einlegbar sind.
- Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass insgesamt 6 Stollen (5) vorgesehen sind, die
in äquidistanten Abständen entlang der beiden Längskanten angeordnet sind.
- Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Stollen (5) mit Sägespänen oder Hülsenresten
mit einem Kleber vermischt aufgefüllt sind.
- Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Papierhülsen in der erforderlichen Abmessung abgelängt
und in jeweils zwei identische Segmentabschnitte zersägt sind, wobei der Schnittverlauf
bevorzugt den Rohrinnendurchmesser schneidet.
- Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die schmalen und breiten Segmentabschnitte in korrespondierende
muldenförmige Vertiefungen (10, 11) der Stollen (5) eingesetzt
und verklebt sind, sodass die Schnittflächen (21, 22) nach oben
ausgerichtet sind.
- Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass auf die oberen Schnittflächen (21, 22)
eine vollflächige Auflage (23), insbesondere Pappauflage, aufgeklebt ist.
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen
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