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Dokumentenidentifikation DE10143657B4 19.08.2004
Titel Transportpalette und Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette
Anmelder Meskendahl, Dieter, 42477 Radevormwald, DE
Erfinder Meskendahl, Dieter, 42477 Radevormwald, DE
Vertreter Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte, 40721 Hilden
DE-Anmeldedatum 05.09.2001
DE-Aktenzeichen 10143657
Offenlegungstag 28.05.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 19.08.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.08.2004
IPC-Hauptklasse B31D 5/00
IPC-Nebenklasse B65D 19/34   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Transportpalette und ein Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette, insbesondere als Recyclingprodukt, bestehend aus mehreren Stollen und einer tragfähigen Auflageebene sowie miteinander verbundenen Quer- und/oder Längstraversen, wobei zumindest einige der Einzelteile aus reyclingfähigen Papierhülsen gefertigt sind.

Transportpaletten sind aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken, weil diese in genormten Maßen Speditionen, Handelsfirmen etc. zur Verfügung stehen und im Warentransportverkehr eine große Rolle spielen. Auf Grund ihrer genormten Abmessungen können diese von beispielsweise Hubwagen oder Gabelstaplern aufgenommen und versetzt werden. Die zu transportierenden Materialien werden hierbei auf der Oberseite gestapelt, welche aus mehreren in Längsrichtung angeordneten Brettern bestehen und untereinander durch Querhölzer verbunden sind sowie auf Stollenfüßen ruhen, die wiederum zur weiteren Stabilisierung Quertraversen aufweisen.

Die Herstellung derartiger Euro-Holzpaletten erfolgt aus gutem gewachsenem Holz und ist daher relativ teuer und zeitaufwendig. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Euro-Holzpaletten ein hohes Eigengewicht besitzen und somit die Transportkapazität einschränken.

Aus dem US-Patent 5,067,418 ist eine Transportpalette bekannt, die aus horizontal angeordneten Papierhülsen mit Einschnitten besteht, in die ebenfalls horizontal und rechtwinklig zu den Papierhülsen verlaufende Hülsenabschnitte eingesetzt sind. Diese Transportpalette entspricht jedoch nicht der Euronorm und kann daher nicht in der gebräuchlichen Methode mittels Gabelstapler transportiert werden.

Aus der WO 96/02427 ist ferner eine Palettenausführung mit horizontal angeordneten Rohrabschnitten bekannt, die radial ausgebildete Stirnflächen aufweisen, auf die einzelne Papierhülsensegmente mit einer flachen Seite aufgeklebt werden. Zum Verkleben der Traversen und Rohrabschnitte werden jedoch ausschließlich Planflächen verwendet, die einerseits nur eine geringe Klebefläche aufweisen und andererseits seitlichen Scherkräften einen nur geringen Widerstand entgegensetzen können.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Transportpalette aufzuzeigen, die kostengünstig herstellbar ist, ein verringertes Gewicht bei gleichbleibender Tragfähigkeit und eine hohe Formsteifigkeit aufweist.

Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette aufgezeigt, welches unter Verwendung von recyclingfähigen Papierhülsen eine kostengünstige Herstellung ermöglicht. Das Verfahren ist gekennzeichnet durch die Ablängung der Papierhülsen auf eine einheitliche Stollenlänge, die Einfräsung zumindest einer durchgehenden muldenförmigen Vertiefung in der Stirnfläche der Stollen und die Aufnahme einer Quer- und/oder Längstraverse aus recyclingfähigen Papierhülsen oder Papierhülsensegmenten in die Vertiefung der Stollen. Vorhandene Papierhülsenreste werden auf eine einheitliche Länge als Stollen abgelängt, sodass auch kurze Papierhülsenreste oder -abschnitte verwendet werden können. Soweit Restmaterialien beispielsweise Sägeabschnitte, Sägemehl oder dergleichen bei der Herstellung entstehen, können diese unter Verwendung eines Klebers, beispielsweise Wasserglas-Binders, zur Auffüllung der Stollen verwendet werden, sodass eine weitere Steigerung der Tragfähigkeit und Stollenstabilität vorgenommen werden kann. Zur Verbindung der Stollen mit den Traversen sieht das Verfahren im Weiteren vor, dass die Einfräsung einer durchgehenden muldenförmigen Vertiefung und die Einfräsung einer zweiten im rechten Winkel angeordneten halbseitigen muldenförmigen Vertiefung erfolgt, wobei die Vertiefung an die Außenradien des ursprünglichen Papierhülsendurchmesser bzw. der Papierhülsensegmente angepasst sind. Vorzugsweise erfolgt die Behandlung der Stollen nach dem Auffüllen derselben, sodass eine Optimierung der Arbeitsgänge erfolgt. Die muldenförmigen Vertiefungen werden bevorzugt in der oberen Stirnfläche vorgesehen, während hingegen eine rechteckförmige Nut in der der muldenförmigen Vertiefung diametral entgegengesetzten Stirnfläche eingefräst wird. Die rechteckförmigen Nuten dienen hierbei zur Aufnahme der schmalen oberen und unteren Papierhülsensegmente und werden bevorzugt als untere Längstraversen eingesetzt. Die oberen muldenförmigen Vertiefungen werden zur Aufnahme der größeren Papierhülsensegmente benötigt, wobei zunächst die kürzeren Quertraversen an ihren Enden eine halbrunde Kehlenausfräsung erhalten, die ebenfalls dem ursprünglichen Papierhülsendurchmesser bzw. der Papierhülsensegmente angepasst ist. Nachdem die Quertraversen ggf. unter Verwendung von Klebmaterialien mit den Stollen verbunden sind, können in einem weiteren Arbeitsgang die oberen Längstraversen in die vorhandenen durchgehenden Mulden eingelegt und ebenfalls verklebt werden. Die Anordnung der Stollen erfolgt bevorzugt in äquidistanten Abständen entlang der beiden Längskanten der Transportpalette, sodass wie bei den bekannten Euro-Holzpaletten ein Transport durch Gabelstapler sicher gestellt ist.

In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, die Ablängung der Papierhülsen auf zumindest zwei Längen für Längs- und Quertraversen und Zerschneiden der Papierhülsen in Längsrichtung zur Aufteilung in vier Papierhülsensegmente vorzunehmen, wobei der Längsschnitt den Innendurchmesser der Papierhülsen schneidet, sodass bevorzugt zwei identische Papierhülsensegmente entstehen. Nachdem die notwendigen Traversenlängen hergestellt wurden, wird erfindungsgemäß die Papierhülse durch eine Gattersäge mit zwei Messern in der Art zerschnitten, dass vier Papierhülsensegmente entstehen. Es handelt sich um ein links- und rechtsseitiges identisches Papiersegment sowie ein oberes und unteres identisches Papiersegment. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Schnittverlauf so abzuändern, dass andere Größen von Papiersegmenten entstehen, wenn dies als zweckmäßig angesehen wird. Durch die Herstellung zweier jeweils identischer Papierhülsensegmente ist aber im Weiteren sicher gestellt, dass weitere vorzunehmende Arbeiten auf der Basis eines vorgegebenen Maßes durchgeführt werden können. Als besonders vorteilhaft ist anzusehen, dass die in großen Stückzahlen als Abfallprodukt vorhandenen Papierhülsen, beispielsweise von Teppich- oder Papierrollen, normalerweise unter großem Aufwand geschreddert und einer erneuten Papierverwertung zugeführt werden. Auf Grund der hohen Eigenstabilität der Papierhülsen eignen sich diese jedoch nach dem Zerschneiden als Papierhülsensegmente hervorragend zum Aufbau einer Transportpalette. Die oberen und unteren Papierhülsensegmente können bevorzugt als untere Längstraversen und die seitlichen Papierhülsensegmente bevorzugt als obere Längstraversen verwendet werden. Die kürzeren Papierhülsen bzw. Papierhülsensegmente werden dementsprechend für die Quertraversen eingesetzt. Die Papierhülsensegmente zeigen sich hierbei auf Grund ihrer gewölbeartigen Struktur durch eine hohe Stabilität und ausreichender Elastizität aus, sodass einerseits eine leichte Bauweise der Transportpalette entsteht und andererseits eine ausreichende Tragkraft vorhanden ist. Auf Grund der gleich großen Bauteile ist im Weiteren in vorteilhafter Weise eine automatische Fertigung möglich, sodass die Herstellungskosten einerseits durch eine automatische Fertigung erheblich gesenkt werden können und durch das Recyclen der Papierhülsen andererseits das notwendige Material kostengünstig zur Verfügung steht. Im Weiteren zeichnen sich die Transportpaletten dadurch aus, dass im Fall von Beschädigungen etc. die gesamte Transportpalette wie ursprünglich mit den Papierhülsen vorgesehen nach dem Schreddern der Papierverwertung zugeführt werden können.

Durch die Zusammenführung und Verklebung der Stollen, beispielsweise durch einen Wasserglas-Binder, mit den Papierhülsensegmenten, wobei eine obere flächige Ausrichtung der Schnittflächen der Papierhülsensegmente erfolgt, wird eine äußerst stabile Konfiguration erreicht, die hinsichtlich der Tragfähigkeit mit Holzpaletten vergleichbar ist. Auf Grund der verwendeten Papierhülsenmaterialien zeichnet sich die erfindungsgemäße Transportpalette ferner dadurch aus, dass ein gewisses Maß an Eigenelastizität vorhanden ist und somit die Gefahr einer Beschädigung der zu transportierenden Waren herabgesetzt wird. Zur Lagerung der Waren wird auf den oberen Schnittflächen der Papierhülsensegmente bzw. der Stollen eine vollflächige Auflage positioniert und verklebt, sodass auch kleinere Waren oder Gegenstände aufgenommen werden können.

Die erfindungsgemäße Transportpalette, insbesondere als Recyclingprodukt, bestehend aus mehreren Stollen und einer tragfähigen Auflageebene sowie miteinander verbundenen Quer- und Längstraversen, wobei zumindest einige der Einzelteile aus recyclingfähigen Papierhülsen gefertigt sind, zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass die Stollen vertikal angeordnet sind und zumindest eine obere muldenförmige Vertiefung aufweisen, in denen die obere Quer- und/oder Längstraversen aufgenommen sind. Bevorzugt sollen jedoch sämtliche Einzelteile aus Papierhülsenabschnitten bestehen, sodass eine restlose Verwertung der in großen Stückzahlen anfallenden Papierhülsen vorgenommen werden kann. Dies trifft beispielsweise auf die Stollen zu, die aus Papierhülsenabschnitten mit zumindest einer oberen muldenförmigen Vertiefung und einer unteren rechteckförmigen Ausnehmung ausgestattet sind. Für notwendige Quertraversen können die Stollen hierbei zwei sich schneidende oder eine durchgehende oder eine halbseitige muldenförmigen Vertiefung aufweisen, in denen einerseits die Quertraversen und anderseits die Längstraversen einlegbar und mit Stollen verklebbar sind. Bevorzugt werden hierbei 6 Stollen verwendet, die in äquidistanten Abständen entlang der beiden Längskanten angeordnet sind. Zur Erhöhung der Eigenstabilität der Stollen oder Aufnahme größerer Traglasten können die Stollen mit Sägespänen, Hülsenresten oder dergleichen mit einem Kleber vermischt aufgefüllt sein. Die in den erforderlichen Abmessungen abgelängten Papierhülsen werden nach dem erfindungsgemäßen Verfahren jeweils in zwei identische Segmentabschnitte zersägt, wobei der Schnittverlauf bevorzugt den Rohrinnendurchmesser schneidet. Die schmaleren Segmentabschnitte werden in die korrespondieren rechteckförmigen Ausnehmungen der Stollen eingesetzt und verklebt, während hingegen die breiteren Segmentabschnitte in die korrespondierende muldenförmige Vertiefung als Quer- oder Längstraversen eingesetzt und verklebt werden.

Die erfindungsgemäßen Transportpaletten zeigen sich hierbei durch eine kostengünstige Herstellung, insbesondere auf Grund der Verwendung von vorhandenen Abfallstoffen, einer hohen Stabilität und einer leichten Bauweise aus, wobei zudem die Verletzungsgefahr auf Grund der relativ weichen Materialien verringert wurde. Als Kleber wird hierbei bevorzugt ein Wasserglas-Binder verwendet, welcher schnell abbindet und ein hohes Maß an Restelastizität aufweist, sodass im Zusammenhang mit den verwendeten Werkstoffen die Transportpalette über eine große Eigenelastizität verfügt. Ein wesentlicher besonderer Vorteil liegt darin, dass im Fall einer Beschädigung der Palette eine Wiederverwertbarkeit dadurch gegeben ist, dass die Transportpalette nach einer Schredderung dem Papierkreislauf wieder zugeführt werden kann. Auf Grund eines hohen Bedarfs an Transportpaletten und einer hohen anfallenden Stückzahl von Papierhülsen ist darüber hinaus eine wirtschaftliche Herstellung in großen Stückzahlen fabrikationstechnisch möglich.

Anstelle von Papierhülsenabschnitten als Stollen besteht auch die Möglichkeit aus den Papierhülsenresten unter Vermischung eines Binders einen gepressten Stollenfuß herzustellen, der nachdem er die entsprechenden Ausfräsungen erhalten hat, zur Aufnahme der Quer- und Längstraversen eingesetzt werden kann.

Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren näher erläutert.

Es zeigt

1 eine obere Quertraverse in zwei Ansichten,

2 eine obere Längstraverse in zwei Ansichten,

3 eine untere Längstraverse in zwei Ansichten,

4 in mehreren Ansichten einen Stollen der Transportpalette mit vorhandenen Ausfräsungen,

5 eine Seitenansicht der Transportpalette mit Quer- und Längstraversen sowie einen vergrößerten Ausschnitt im Bereich der Stollen,

6 eine Transportpalette in einer Draufsicht ohne obere Auflagefläche,

7 eine Unteransicht der Transportpalette gemäß 5,

8 eine Seitenansicht der Transportpalette gemäß 5 ohne Auflage und

9 eine Seitenansicht mit oberer Auflage.

Die 1 bis 3 zeigen eine verkürzte Quertraverse 1, eine obere Längstraverse 2 sowie eine untere Längstraverse 3. Die Traversen werden aus einer runden, nicht dargestellten, Papierhülse gefertigt, wobei zunächst eine Ablängung auf die erforderliche Länge bzw. Breite der Transportpalette erfolgt. Anschließend wird die Papierhülse mittels einer Gattersäge mit zwei parallel verlaufenden Sägeblättern aufgeschnitten, wobei der Längsschnitt durch die Papierhülse den Innendurchmesser kreuzt und somit zwei jeweils identische Papierhülsensegmente bzw. Quer- und Längstraversen 1, 2, 3 entstehen. Die in 1 dargestellte Quertraverse wird im Weiteren jeweils endseitig mit einer Kehlenausfräsung 4 versehen, deren Radius an den Radius der ursprünglichen Papierhülse angepasst ist. Durch diese Maßnahme besteht die Möglichkeit, zwei Traversen rechtwinklig zueinander, und zwar zusammenstoßend, zu verkleben.

4 zeigt in mehreren Ansichten einen bearbeiteten Stollen 5, der prinzipiell aus einem Papierhülsenabschnitt 6 besteht und aus den Resten der Papierhülsen gefertigt werden kann. Der Stollen 5 ist zur Aufnahme der Quer- und Längstraversen 1, 2, 3 vorgesehen. Zu diesem Zweck wird in der unteren Stirnfläche 7 eine rechteckförmige Ausnehmung 8 eingefräst und in der oberen Stirnfläche 9 eine muldenförmige Vertiefung 10 damit Längstraversen 2 auf dem Stollen 5 aufgelegt werden können. Ferner ist eine weitere muldenförmige Ausfräsung 11 in der oberen Stirnfläche 9 vorhanden, die in einem Winkel von 90° zur durchgehenden Ausfräsung 10 verläuft. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die muldenförmige Ausfräsung 11 ebenfalls durchgehend ausgeführt ist, um ggf. die Herstellung zu vereinfachen. Die Bohrung 12 der Papierhülse kann vor den Fräsbearbeitungen ggf. mit Papierhülsenresten, Feinmaterial, wie beispielsweise Späne oder dergleichen, mittels eines Bindemittels, vorzugsweise eines Wasserglas-Klebers, aufgefüllt werden, um die Stabilität zu erhöhen.

5 zeigt in einer Seitenansicht und in einer Ausschnittvergrößerung eine teilweise fertig gestellt Transportpalette 20. Aus der Draufsicht sind hierbei zwei Stollen 5 ersichtlich, wobei in den unteren Ausnehmungen 8 Längstraversen 3 positioniert und verklebt sind, während hingegen in der oberen muldenförmigen Ausnehmung 10 eine Längstraverse 2 sowie in der halbseitigen muldenförmigen Ausnehmung 11 eine Quertraverse 4 eingelegt und verklebt ist. Aus der Ausschnittvergrößerung ist der obere Bereich der Stollen 5 mit den anliegenden Quertraversen 4 und Längstraversen 2 ersichtlich. Die Schnittfläche 21 der Quertraversen 1 bzw. die Schnittfläche 22 der Längstraversen 2 sind nach oben ausgerichtet, sodass eine ebene Fläche entsteht, auf die als Abschluss eine Auflage aufgeklebt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit zuerst die oberen Quer- 1 und Längstraversen 2 auf die Auflage aufzukleben und anschließend die Stollen 5 sowie die unteren Längstraversen 3 aufzukleben. Die nicht dargestellte Auflage kann beispielsweise aus Pappe, Wellpappe oder Spanplatten bestehen. Im Falle höherer flächenmäßiger Beanspruchung können weitere Verstärkungseinlagen vorgesehen werden. Es können aber auch mehrere Pappelagen durch Sprühkleber miteinander verbunden werden.

6 zeigt eine Draufsicht auf eine Transportpalette 20 mit sechs in äquidistanten Abständen zur Längskante angeordneten Stollen 5, wobei die Quertraversen 1 in den muldenförmigen Vertiefungen 11 aufgenommen sind, während die Längstraversen 2 in den durchgehenden muldenförmigen Vertiefungen 10 einliegen. Die Stollen 5 sind zu beiden Seiten angeordnet aber jeweils baugleich, sodass eine kostengünstige Fertigung, insbesondere der Einfräsvorgänge, durchgeführt werden kann. Zum Aufbau der Transportpalette 20 werden, wie aus der Zeichnung ersichtlich, drei Quertraversen 1 und zwei Längstraversen 2 benötigt, wobei die korrespondierenden Stücke der Papierhülse der Längstraversen in die Aussparung 8 der Stollen 5 eingeklebt werden, wie aus der 7 ersichtlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine weitere Verstärkung durch eine unten liegende Quertraverse vorzunehmen, für die eine weitere nicht dargestellte rechteckige Anordnung erforderlich ist.

7 zeigt in einer Unteransicht die Transportpalette 20 mit den einliegenden unteren Längstraversen 3, welche in den rechteckförmigen Ausnehmungen 8 eingeklebt sind.

8 zeigt in einer Seitenansicht die Transportpalette 20 ohne Auflage mit den seitlich bzw. in der Mitte liegenden Stollen 5 sowie der unteren Längstraverse 3 und der oberen Längstraverse 2. Aus dieser Ansicht sind die Quertraversen 1 nicht erkennbar.

9 zeigt eine Transportpalette 20 mit oberer Auflage 23, die den Abschluss der Transportpalette 20 bildet und zur Aufnahme der zu transportierenden Waren vorgesehen ist. Vorzugsweise wird die Auflage 23 vollflächig ausgeführt und auf den Stollen 5 bzw. oberen Quertraversen und Längstraversen 2 aufgeklebt. Die erfindungsgemäßen Transportpaletten 20 können im Falle einer höheren Belastungsanforderung durch Nägel oder Schrauben zur Verbindung der Einzelteile verstärkt ausgeführt werden.

1 Quertraverse 2 obere Längstraverse 3 untere Längstraverse 4 Kehlenausfräsung 5 Stollen 6 Papierhülsenabschnitt 7 Stirnfläche 8 Ausnehmung 9 Stirnfläche 10 muldenförmige Vertiefung 11 muldenförmige Vertiefung/Ausfräsung 12 Bohrung 20 Transportpalette 21 Schnittfläche 22 Schnittfläche 23 obere Auflage

Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung einer Transportpalette (20), gekennzeichnet durch die Ablängung von Papierhülsen auf eine einheitliche Stollenlänge, die Einfräsung zumindest einer durchgehenden muldenförmigen Vertiefung (10) in die Stirnfläche der Stollen und die Aufnahme von Quer- (1) und/oder Längstraversen (2) aus recyclingfähigen Papierhülsen oder Papierhülsensegmenten in die Vertiefung der Stollen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Einfräsung einer zweiten im rechten Winkel angeordneten halbseitigen muldenförmigen Vertiefung (11), wobei diese an die Außenradien des ursprünglichen Papierhülsendurchmessers oder der Papierhülsensegmente angepasst sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch die Einfräsung einer rechteckförmigen Ausnehmung (8) in die der muldenförmigen Vertiefung (10, 11) diametral entgegensetzten Stirnfläche (9).
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch die Auffüllung der Stollen (5) mit Sägeabschnitten, Sägemehl unter Verwendung eines Klebers, beispielsweise Wasserglas-Binders.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Ablängung der Papierhülsen auf zumindest zwei Längen für Längs- (2, 3) und Quertraversen (1) und Zerschneiden der Papierhülsen in Längsrichtung zur Aufteilung in vier Papierhülsensegmente, wobei der Längsschnitt den Innendurchmesser der Papierhülsen schneidet, sodass bevorzugt jeweils zwei identische Papierhülsensegmente entstehen.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine halbrunde Kehlenausfräsung (4) der Quertraversenenden.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Zusammenführung und Verklebung der Stollen (5) mit den Papierhülsensegmenten, sodass eine obere flächige Ausrichtung der Schnittflächen (21, 22) der Papierhülsensegmente entsteht, wobei die Anordnung der Stollen (5) in äquidistanten Abständen entlang der beiden Längskanten der Transportpalette (20) erfolgt.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Positionierung und Verklebung der unteren Längstraversen (3) in den rechteckförmigen Ausnehmungen (8) der Stollen (5).
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Positionierung und Verklebung der oberen Quertraversen (1) in den halbseitigen, muldenförmigen Vertiefungen (11 } und die der Längstraversen (2) in den durchgehenden muldenförmigen Vertiefungen (10) der Stollen (5), sodass die Schnittflächen (21, 22) parallel verlaufend nach oben ausgerichtet sind.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Positionierung und Verklebung einer vollflächigen Auflage (23) auf die Schnittflächen (21, 22) der Stollen (5) und/oder der oberen Papierhülsensegmente sowie der Längs- (2) und Quertraversen (1).
  11. Transportpalette (20), insbesondere als Recyclingprodukt, bestehend aus mehreren Stollen (5) und einer tragfähigen Auflageebene sowie miteinander verbundenen Quer- (1) und/oder Längstraversen (2), wobei zumindest einige der Einzelteile aus recyclingfähigen Papierhülsen gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stollen (5) vertikal angeordnet sind und zumindest eine obere muldenförmige Vertiefung (10) aufweisen, in denen die oberen Quer- (1) und/oder Längstraversen (2) aufgenommen sind.
  12. Transportpalette (20) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Einzelteile aus Papierhülsenabschnitten bestehen.
  13. Transportpalette (20) nach Anspruch 11, 12 oder 132 dadurch gekennzeichnet, dass die Stollen (5) aus Papierhülsenabschnitten mit zumindest einer unteren rechteckförmigen Ausnehmung (8) bestehen.
  14. Transportpalette (20) nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stollen (5) zwei sich schneidende oder eine durchgehende und eine halbseitige muldenförmige Vertiefung (10, 11) aufweisen, in denen einerseits die Quertraversen (1) und anderseits die Längstraversen (2) einlegbar sind.
  15. Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insgesamt 6 Stollen (5) vorgesehen sind, die in äquidistanten Abständen entlang der beiden Längskanten angeordnet sind.
  16. Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stollen (5) mit Sägespänen oder Hülsenresten mit einem Kleber vermischt aufgefüllt sind.
  17. Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierhülsen in der erforderlichen Abmessung abgelängt und in jeweils zwei identische Segmentabschnitte zersägt sind, wobei der Schnittverlauf bevorzugt den Rohrinnendurchmesser schneidet.
  18. Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schmalen und breiten Segmentabschnitte in korrespondierende muldenförmige Vertiefungen (10, 11) der Stollen (5) eingesetzt und verklebt sind, sodass die Schnittflächen (21, 22) nach oben ausgerichtet sind.
  19. Transportpalette (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die oberen Schnittflächen (21, 22) eine vollflächige Auflage (23), insbesondere Pappauflage, aufgeklebt ist.
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen






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