Die Erfindung betrifft in erster Linie ein Gleichwellenübertragungssystem
mit mehreren, im Versorgungsgebiet räumlich verteilt angeordneten Gleichwellensendern
(Oberbegriff des Patentanspruchs 1).
Gleichwellenübertragungssysteme, insbesondere Gleichwellenfunksysteme
sind seit langem bekannt. Beispielsweise ist aus der DE
32 13 645 A1 ein Gleichwellenfunknetz mit ortsfesten und mobilen Funkstationen,
sowie Relaisstellen, deren Sender und gegebenenfalls Empfänger im Gleichwellenbetrieb
zur Funkversorgung eines großflächigen Gebiets arbeiten bekannt. Im einzelnen weist
das Funknetz eine hierarchische Struktur mit mehreren Ebenen von ortsfesten Zentralen
auf. Von jeder Zentrale einer Ebene führen sternförmig Verbindungen zu mehreren
Zentralen der nächsten untergeordneten Ebene. Die Relaisstellen sind durch sternförmige
Verbindungen jeweils einer Zentrale der untersten Ebene zugeordnet. Von den Zentralen
einer Ebene zu den Zentralen der nächsten untergeordneten Ebene sind die Laufzeiten
bzw. der Amplituden- und Phasenfrequenzgang jeweils gleich, so dass sämtliche Relaisstellen
des großflächigen Gebiets synchron aussenden. Die Relaisstellen weisen einen Zusatzbaustein,
auf, welcher auf Anfrage einer mobilen Funkstation automatisch eine Betriebskanalzuweisung
eines das betreffende Gebiet versorgenden Funknetzes gibt. Um eine sicherere, schnellere
und automatische Betriebskanalanfrage und -zuweisung zu erreichen, enthalten die
mobilen Funkstationen hierzu einen Baustein zur Aussendung eines digitalen Betriebskanalanfragetelegramms,
sowie zur Auswertung, Speicherung und Anzeige mehrerer Betriebskanalzuweisungen.
Der mobile Teilnehmer wählt eine der angezeigten Betriebskanalnummern aus, stellt
diese am Funkgerät ein und eröffnet das Gespräch auf dem Betriebskanal.
Um den Aufwand zur Aufrechterhaltung eines synchronen Gleichwellenbetriebes
innerhalb jedes Versorgungsgebietes möglichst niedrig zu halten, ist es aus der
DE 32 15 292 C2 bekannt, die Region
in mehrere Versorgungsgebiete mit jeweils einer Zentrale zu unterteilen und sicher
zu stellen, dass innerhalb jedes Versorgungsgebietes die Sender von ihrer Zentrale
synchronisiert im synchronen Gleichwellenfunkbetrieb arbeiten. Jede Zentrale weist
ein Frequenznormal auf, so dass einander benachbarte Versorgungsgebiete im Verhältnis
zueinander im quasisynchronen Gleichwellenbetrieb betreibbar sind. Schließlich ist
eine Hauptzentrale vorgesehen, die an die verschiedenen Zentralen Modulationssignale
zum weitgehend simultanen und phasenstarren Aussenden durch die Sender übermittelt.
Die Laufzeitdifferenzen innerhalb der Region (und auch innerhalb mehrerer Regionen)
sind dabei auszugleichen. Eine hochfrequenzmäßige Synchronisation der verschiedenen
Zentralen von der Hauptzentrale aus erfolgt dagegen nicht oder höchstens gelegentlich,
beispielsweise täglich, denn die Zentralen enthalten als Frequenznormale langfristig
hochstabile Oszillatoren, um einen quasisynchronen Gleichwellenfunkbetrieb zu erreichen.
Um zu vermeiden, dass die Auslöschungszonen zwischen benachbarten
Gleichwellensendern keine spürbare Unterbrechung des Funkbetriebes ergeben, ist
es aus der DE 32 44 256 A1 bekannt,
die von den einzelnen Gleichwellensendern abgestrahlten Sendeleistungen bzw. die
Abstrahlcharakteristiken der Antennen ständig zu variieren. Die Variation erfolgt
in der Weise, dass sich die Empfangsfeldstärken an beliebigen Orten ständig asynchron
verändern. Zur Steuerung der Sendeleistungen dienen vorzugsweise Zufallsgeneratoren,
wofür jedem Gleichwellensender ein Generator zugeordnet ist. Es kann auch die Abstrahlrichtungen
der Sendeantennen der Gleichwellensender ständig verändert werden (durch Zufallsgenerator
oder Steuereinrichtung). Durch die daraus resultierenden Feldstärkeänderungen wird
erreicht, dass fast nie zwei Gleichwellensender an einem Empfangsort kontinuierlich
mit gleicher Amplitude in Gegenphase empfangen werden.
Die Konzeption von Multiträgersystemen zur digitalen Übertragung von
Daten, hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Insbesondere
das OFDM-Verfahren (Orthogonal Frequency Division Multiplexing) hat sich als zuverlässiges
und kostengünstiges Verfahren erwiesen, welches als Übertragungsverfahren zur Anwendung
in dem digitalen Audio-Rundfunkstandard DAB (Digital Audio Broadcasting) und dem
digitalen terrestrischen Fernsehrundfunkstandard DTTB (Digital Terrestrial Television
Broadcasting) zur Übertragung eines Datenstroms benutzt wird. Bei dem OFDM-Verfahren
werden seriell eingegebene Symbolströme in einen vorgegebenen Einheitsblock aufgeteilt.
Die aufgeteilten Symbolströme jedes Einheitsblocks werden in N parallele Symbole
umgewandelt. Die N parallelen Symbole werden durch Multiplexbildung und Addition
zusammengefaßt, indem mehrere Unterträger nach Maßgabe eines inversen schnellen
Fourier-Transformationsalgorithmus IFFT (Inverse Fast Fourier Transformation) mit
jeweils unterschiedlichen Frequenzen verwendet werden, und die so addierten Daten
werden über den Kanal übertragen. Dadurch wird erreicht, daß N parallele Symbole
als ein Einheitsblock definiert sind, und jeder Unterträger des Einheitsblocks weist
eine Orthogonalität (sowohl für zeitlich aufeinanderfolgende als auch spektral benachbarte
Symbole) bezüglich ISI (Intersymbol-Interferenz) und ACI (Nachbarkanalinterferenz)
auf. Verglichen mit einem herkömmlichen Einzelträger-Übertragungsverfahren kann
das OFDM-Verfahren eine durch Mehrwege-Schwund (multi-path fading) in einem Empfangssignal
verursachte Zwischensymbolstörung bzw. -Interferenz ISI (Inter-Symbol Interference)
vermindern, indem es dieselbe Symbolübertragungsrate aufrechterhält und die Symbolperiode um
die Anzahl an Unterkanälen (N) erhöht. Insbesondere wird beim OFDM-Verfahren ein
Schutzintervall (Guard-Interval) zwischen die übertragenen Symbole eingefügt.
Um Interferenzen in Gleichwellennetzen für digitalen Hörfunk, digitales
Fernsehen und/oder Datendienste zu reduzieren, ist aus der DE
196 44 430 C1 ein Verfahren bekannt, bei dem ein Funksignal mit identischem
Nutzinhalt in die einzelnen Haupt-Richtungen zu verschiedenen Zeiten abgestrahlt
wird. Das Verfahren beruht auf der Überlegung, je nach Länge des Schutzintervalls,
der Sendernetzgeometrie, der Topographie, der richtungsabhängigen Strahlungsleistungen
der Sender und deren Reichweiten, die an einem beliebigen Empfangspunkt auftretenden
Laufzeitunterschiede von Signalen unterschiedlicher Sender des Gleichwellennetzes
zu optimieren. Dies ist möglich durch Veränderung der Abstrahlungszeit in alle Abstrahlungsrichtungen
bzw. Sektoren.
Um alle Organisationsfunktionen durch völlig dezentrale Verfahren
zu automatisieren, ist aus der DE 33 37 648
A1 ein Funknetz mit einer Vielzahl von Mobilstationen bekannt, welche je
gleichzeitig einen oder mehrere eigene Endteilnehmer nach dem synchronen Zeitmultiplex-Verfahren
codegespreizt über digital übertragende, verbindungsorientiert geschaltete transparente
Funkkanäle mit Endteilnehmern anderer Mobilstationen verbinden können, wobei jede
Station als Vermittlung (Relais) zwischen paarweise kommunizierenden Mobilstationen
fungieren kann. Im einzelnen ist vorgesehen, dass die Organisation aller Kommunikations-
und Verwaltungsfunktionen durch die Mobilstationen völlig dezentral vorgenommen
wird, wobei jede Mobilstation selbständig alle erforderlichen Daten über den Netzzustand,
die Konnektivität der Mobilstationen und die möglichen Routen zu allen übrigen Mobilstationen,
die Adressen der Teilnehmer, die Verfügbarkeit und Betriebszustände der einzelnen
Verbindungen, usw. verwaltet, bei Bedarf aktiv ermittelt und auf Anfrage an andere
Mobilstationen weitergibt, sowie bei Bedarf eines eigenen Endteilnehmers oder einer
Nachbarstation eine Verbindung zur nächsten in Zielrichtung der Verbindung liegenden
Nachbarstation nach dem kanalvermittelten Prinzip schaltet. Hierbei nimmt jede neu
aufzunehmende Mobilstation selbständig Kontakt zu Mobilstationen des Netzes auf
und nutzt die dort erfragte Information zur gezielten Kontaktaufnahme mit allen
übrigen Mobilstationen des Netzes, um sich selbst als Mobilstation des Netzes zu
etablieren, wobei bereits kontaktierte Mobilstationen gegebenenfalls als Relais
genutzt werden. Vorzugsweise beschafft sich jede Mobilstation mindestens zwei alternative
Routen zu jeder Mobilstation im Netz durch aktive Anfrage bei Nachbarstationen und
wählt durch Optimierung der Wegelängen im Netz die günstigsten Routen selbständig
aus. Im einzelnen ist vorgesehen, dass während eines Sende-/Empfangs-Zeitschlitzes
eines synchronen Zeitmultiplexsystems die Antennenkeule der Sende/Empfangsantenne
mechanisch durch Umschalter oder elektronisch in die Richtung der dann empfangenden/sendenden
Mobilstation gesteuert wird, jedoch in jedem anderen beliebigen Zeitschlitz die
Antennenkeulen in beliebige andere dann sendende/empfangende Richtungen strahlen
bzw. von dort empfangen werden.
Ein in besonderer Weise ausgestaltetes System zur digitalen Informationsübertragung
mit einem Mehrträgerübertragungsverfahren ist aus der DE
196 38 654 A1 der Anmelderin bekannt. Dieses System weist eine Einrichtung
zur Erzeugung eines Sendesignals mit einem Modul zur Trägermodulation auf, dem kanalcodierte
parallele Codesymbole eines Eingangssignals zugeführt sind und in dem die Subträger
mit den Codesymbolen mittels differentieller Codierung in Frequenzrichtung belegt
werden. Dem Modul zur Trägermodulation sind ein Fehlercodierungs- und/oder Verschachtelungsmodul
vorgeschaltet und ein Parallel/Seriell-Umsetzer nachgeschaltet. Schließlich sind
sendeseitig Mittel zur Erzeugung einer Synchronisierinformation nach Maßgabe einer
Präambel für jeden erzeugten Block der Codesymbole und ein Glied zur Erzeugung einer
Sendepause zwischen aufeinanderfolgenden Blöcken, d.h. unabhängigen Datenpaketen,
vorgesehen.
Um aufwendige Verfahren zur Trägerphasen- und Abtastphasensynchronisation
zu umgehen, erfolgt in der DE 196 38 654
A1 der Anmelderin als wesentlicher Grundgedanke die Zuordnung der binären
Codesymbole auf die Subträger durch eine differentielle Codierung in Richtung der
Subträger, also in Frequenzrichtung; beim Stand der Technik erfolgt dies dagegen
durch differentielle Modulation in Zeitrichtung. Bei der DE
196 38 654 A1 kann auf eine Kanalschätzung verzichtet werden, so dass die
Übertragung der einzelnen Pakete unabhängig voneinander erfolgt. Zusammen mit einer
Kanalcodierung und einer Codesymbolverwürfelung entlang der Träger kann weiterhin
auf eine Trägerphasensynchronisation gänzlich verzichtet werden und die zulässigen
Toleranzen der Abtastphasensynchronisation sind hoch.
Bei drahtgebundenen oder drahtlosen Punkt-zu-Mehrpunkt-Übertragungsverfahren,
wie beispielsweise passiven optischen Netzen, Koaxialkabelnetzen, Automatisierungssystemen
oder Funksystemen mit Rückkanal, Satellitenverbindungen kommunizieren mehrere Teilnehmer
mit einer Zentrale. So ist aus der DE 196
43 970 A1 ein Verfahren für die Signalübertragung in einem Netz für Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen,
bei dem der Zugriff der einzelnen Stationen auf ein Übertragungsmedium durch ein
TDM/TDMA-Verfahren erfolgt. Hierzu werden in Richtung Punkt-Zu-Mehrpunkt von einer
Kopfstation TDM-Signale und in umgekehrter Richtung von einzelnen Mehrpunkt-Stationen
burstartig Signale ausgesendet, die an einem oder mehreren Splittern zu einem TDMA-Signal
für die Kopfstation zusammengefgt werden. Diese allgemein als Bursts
bezeichneten Blöcke von Nutzdaten sind nicht exakt zueinander synchron und treffen
im Empfänger nach unterschiedlicher Laufzeit mit unterschiedlicher Signalamplitude/Taktphase
ein. Jedem Datenburst sind Guard- und Run-In-Bits vorangestellt, wobei die Guard-Bits
das Überlagern zweier Datenbursts verhindern und die Run-In-Bits zu Synchronisation
im Empfänger dienen. Da die Entfernung zwischen der Zentrale und der Teilnehmerstation
unbekannt ist, muß jede Teilnehmerstation bei Inbetriebnahme eingemessen werden,
wozu in einem Einmessfenster des zur Verfügung stehenden Datenübertragungsrahmens
Einmessdaten (Datenbursts mit synchronen oder asynchronen Daten) gesendet werden.
Im einzelnen werden die burstartigen Signale der Mehrpunkt-Stationen von einem Splitter
zu einem Rahmen zusammengefasst, der in einem Teil für synchrone Daten und in einem
anderen Teil für wahlweise asynchrone Nutzdaten oder Einmessdaten vorgesehen ist.
Um bei blockweiser Übertragung von Daten in der Teilnehmereinrichtung
auch das Empfangen und Auswerten von zeitlich versetzten und überlagerten Rahmensynchronisationen
zu ermöglichen, ist aus der DE 199 14 324
C1 der Anmelderin ein Kommunikationssystem zur Datenübertragung in einem
vermaschten Netzwerk unter Verwendung eines Verfahrens mit Multiträgerübertragung
bekannt, bei dem die Signalübertragung in Richtung Punkt-zu-Mehrpunkt durch TDM-Signale
und in Richtung Mehrpunkt-zu-Punkt durch Burst-Signale erfolgt. Im einzelnen ist
mindestens eine Netzverzweigungs- und/oder Zwischenverstärkereinrichtung im Netzwerk
vorgesehen, welche eine mit einer Blocksynchronisations- und Bursterkennungseinrichtung
verbundene Steuereinrichtung aufweist, die Bursts zu einem TDMA-Signal zusammenfasst
und danach gleichzeitig im gleichen Frequenzbereich auf dem gleichen Medium wieder
sendet. Bei diesem Kommunikationssystem werden auf einfache Art und Weise diese
Daten überlagert und es entsteht eine Gleichwelle, welche die Zuverlässigkeit der
Übertragung erhöht und gleichzeitig gegenüber dem einzelnen Senden der Daten Übertragungszeit
spart. Im Vergleich zu bekannten DAB-Systemen werden bei diesem Kommunikationssystem
die Bursts auf dem gleichen Medium gesendet, auf dem diese auch empfangen wurden.
Durch die Kombination von OFDM/TDM-Verfahren wird eine höhere Bandeffizienz und
eine Verringerung der Zwischensymbolinterferenz, bei gleichzeitig optimiertem Schutzintervall
und eine noch weiter verbesserte Synchronisation erreicht. Im Vergleich zu TDM-Verfahren
ist es nicht erforderlich, in der Zentrale Laufzeitberechnungen durchzuführen und
eine Korrektur zum Ausgleich von Laufzeitschwankungen vorzunehmen.
Wie die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt, sind
unterschiedlich ausgestaltete Nachrichtenübertragungssysteme für unterschiedliche
Anwendungen bekannt. Ebenso ist das gleichzeitige Senden mehrerer Sender zur Überlagerung
der Daten bekannt und wird bei den vorstehend beschriebenen Gleichwellenfunksystemen,
insbesondere beim DAB (Digital Audio Broadcasting) als SFN (Single Frequency Network)
verwendet. Hierbei handelt es sich um eine andauernde Übertragung, wobei die Sender
ihre Daten über verschiedene Übertragungsmedien erhalten und sich synchronisieren.
Auf der anderen Seite ist die Datenübertragung mit Hilfe eines OFDM-Verfahrens (Orthogonal
Frequency Division Multiplex) auch in einem Zeitrahmen mit Zeitschlitzen aus der
Fachliteratur bekannt (Fachbuch "Nachrichtenübertragung" von Dr. Ing. Karl Dirk
Kammermeyer, insbesondere Seite 613 ff).
In der drahtlosen Kommunikation und speziell im Wireless LAN Bereich
müssen Sender mit kleinen Sendeleistungen verwendet werden, die den gewünschten
Empfänger nicht mehr direkt erreichen. Um dies zu lösen, werden bei vielen Systemen
(z.B. GSM, DECT) Basisstationen installiert, bis zu denen der Sender kommen muss,
und danach wird die Nachricht zu einer Basisstation geleitet, die der Empfänger
hört. Dies bedarf aber einer erheblichen Investition in die Infrastruktur der Basisstationen.
Ein anderer Lösungsansatz liegt dem Kommunikationssystem der
DE 199 14 324 C1 der Anmelderin
zugrunde. Dieses Kommunikationssystem zeichnet sich aus, dass jeder Teilnehmer im
Netz Nachrichten von einem Teilnehmer zu einem anderen Teilnehmer weiterreichen
kann, auch wenn die Daten nicht für einen selber bestimmt sind. Die Nachricht kann
somit über eine Kette von Teilnehmern zu dem gewünschten Empfänger gelangen. Die
Teilnehmer, für welche die Nachrichten nicht bestimmt sind, werden Repeater genannt.
Da dieses Netzwerk nicht starr ist und gerade bei einer drahtlosen Kommunikation
auch mobile Teilnehmer enthalten kann, ist es sehr schwierig immer den richtigen
Weg über die Repeater zu finden.
Die Entscheidung für die zu verwendenden Repeater, d.h. für die Route,
kann beispielsweise über eine sogenannte Routingtabelle getroffen werden, wie dies
beim Funknetz gemäß der DE 33 37 648 A1
beschrieben ist. Bei Netzwerken, in denen sich die Übertragungseigenschaften zwischen
den Teilnehmern verändern, insbesondere bei Funknetzen, kann dies ein sehr ineffizientes
Try and Error Routing erfordern, wo die Nachrichten zu Repeatern/Mobilstationen
geschickt werden, welche die Nachrichten nicht empfangen oder nicht in die richtige
Richtung weiter schicken können.
In der Regel erfordern jedoch die bekannten Systeme aufwendige Einrichtungen
zur Synchronisation und zur Festlegung der Route beim Verbindungsaufbau, insbesondere
um zu vermeiden, dass während des Betriebs die Synchronität verloren geht und um
– bei Störungen – eine Umkonfiguration innerhalb des Netzes zu ermöglichen.
Da eine flexible Netzstruktur von großem Nutzen ist und diese einen hohen kostenmäßigen
Aufwand erfordert, konnte bisher die Funktionssicherheit von Nachrichtenübertragungssystemen
nicht entscheidend verbessert werden. Besonders bedeutsam ist dies, weil sowohl
die Telekommunikations-Industrie als auch die Computerindustrie als äußerst fortschrittliche,
entwicklungsfreudige Industrien anzusehen sind, die sehr schnell Verbesserungen
und Vereinfachungen aufgreifen und in die Tat umsetzen.
Der Erfindung liegt gegenüber den bekannten Gleichwellenfunksystemen
die Aufgabe zugrunde, ein Gleichwellenübertragungssystem derart auszugestalten,
dass auch bei hochdynamischen Veränderungen in den Übertragungswegen ein schnelles
und sicheres Übertragen der Nachricht gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einem Gleichwellenübertragungssystem
mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1, dadurch gelöst, dass im
Gleichwellenfunksystem oder drahtgebundenen Gleichwellenübertragungssystem die Sendedaten
um eine Blockidentifikation ergänzt und das so gebildete Sendesignal vom Gleichwellensender
abgestrahlt wird und dass in allen Gleichwellensendern empfangsseitig eine mit einer
Blockerkennungseinrichtung verbundene Steuereinrichtung vorgesehen ist, welche die
Synchronisation und das erneute im synchronen Gleichwellenbetrieb erfolgende Aussenden
der empfangenen Daten steuert.
Das erfindungsgemäße Gleichwellenübertragungssystem weist den Vorteil
auf, dass dieses auch bei sogenannten „ad-hoc Networks" eingesetzt werden
kann. Bei Wireless-Netzwerken können sich hochdynamische Veränderungen in den Übertragungswegen
ergeben und damit häufige Wechsel der Routing-Wege. Dadurch geht bei herkömmlichen
ad-hoc Netzwerken viel Kanalressource verloren für die Ermittlung und ständige Aktualisierung
der dafür benötigten Routing-Tabellen. Beim erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem
ist dies nicht der Fall, da hierbei alle Gleichwellensender, die ein Paket empfangen,
dieses wiederholen. Demzufolge ist kein Verwaltungsaufwand notwendig, um zu bestimmen,
welcher Gleichwellensender/Repeater zu welchem Zeitpunkt ein Paket am besten wiederholen
sollte. Dabei ist es durchaus möglich, dass die nunmehr gesendeten Daten sich von
den empfangenen Daten unterscheiden. Weiterhin weist das erfindungsgemäße Gleichwellenübertragungssystem
den Vorteil auf, dass durch die Blockidentifikation quasi eine Adressierungsinformation
zur Verfügung steht, nämlich, ob das Telegramm bereits empfangen wurde oder nicht.
Teilnehmer, welche ein solches Telegramm erneut „hören", werden nicht aktiv
und senden dieses Telegramm nicht mehr aus, so dass geschlossene Schleifen zuverlässig
vermieden werden. Dadurch kann ein sogenanntes „saturation network" entstehen.
Das „saturation network" benötigt jedoch nicht mehr Zeit oder Kanalressource
als bisher ein optimales Routing zum Zielpunkt beim Stand der Technik. Denn das
Wiederholen eines Telegramms durch alle Teilnehmer, die es korrekt empfangen, hat
zur Konsequenz, daß der optimale Repeater automatisch immer mit dabei ist.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind, gemäß Patentanspruch
2, die Gleichwellensender oder ein Teil der Gleichwellensender Mobilstationen.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorteile auf, dass ein
flexibles Kommunikationssystem aufgebaut werden kann, bei dem Umkonfigurationen
überflüssig sind und ein günstiges Verhältnis zwischen Übertragungskapazität und
Übertragungsrate erzielt wird. Durch die rasche Übertragung im Funksystem infolge
des quasisynchronen Gleichwellenbetriebs im gesamten Versorgungsgebiet ist der Einfluss
der Zugriffszerstörung zu vernachlässigen.
In Weiterbildung der Erfindung erfolgt, gemäß Patentanspruch 3, die
Signalübertragung im Zeitmultiplex, wobei die einzelnen Zeitschlitze verschiedenen
logischen Kanälen zugeordnet sind.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass eine
optimale Ausnutzung der Kanalkapazität realisiert werden kann. Das OFDM-Übertragungsverfahren
erhält nämlich seine hohe Resistenz gegenüber Mehrwegeausbreitungen durch die massive
Parallelübertragung der Daten. Dies führt dazu, dass mit der Auswertung der Daten
erst begonnen werden kann, nachdem der komplette Block empfangen ist.
Durch die Verarbeitungszeit eines Pakets in den verschiedenen Ebenen
(physikalische Schicht und höhere Protokollschichten), kann ein Gleichwellensender/Mobilstation
nach Empfang eines Pakets nicht sofort im nächsten Zeitschlitz antworten bzw. dieses
wiederholen, sondern es verstreichen ein oder mehrere Zeitschlitze, in denen dies
noch nicht möglich ist. Insbesondere durch die Berechnung der FFT und der starken
Kanalcodierung entstehen im erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem signifikante
Laufzeiten, bis die Daten ausgewertet werden können. Außerdem müssen auch deutlich
vor dem Senden die kompletten Daten an das Übertragungssystem übergeben werden,
damit diese nach den Berechnungen der Encodierung, Modulation und IFFT rechtzeitig
für die Übertragung zur Verfügung stehen. Somit kann die Zeitspanne zwischen dem
Empfangen eines OFDM-Symbols und der gesendeten Antwort durchaus bis zu einer Dauer
von mehreren OFDM-Symbolen sein. Deshalb wird die Zeitachse auf dem Übertragungsmedium
in mehrere unabhängige, logische Kanäle eingeteilt, wobei jedem Kanal unterschiedliche
Zeitschlitze zugeordnet sind. Ein Zeitschlitz hat dabei die Größe eines OFDM-Symbols
einschließlich der Präambeln und eines Schutzabstandes. Innerhalb eines logischen
Kanals soll auf ein empfangenes Paket sofort geantwortet werden. Somit ergibt sich,
dass beispielsweise nur jeder 3. Zeitschlitz zu dem selben logischen Kanal gehören
kann. In den beiden anderen Zeitschlitzen können jetzt ebenfalls logische Kanäle
realisiert werden, die gegenseitig unabhängig sind. Die Zuordnung
zu den einzelnen logischen Kanälen kann durch unterschiedliche Präambeln oder innerhalb
des Protokolls erfolgen. Wenn es von der Organisation günstiger ist, kann auch eine
andere Anzahl (z.B. vier oder zwei) an unabhängigen logischen Kanälen aufgebaut
werden.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch
4, jeder Teilnehmer im Übertragungssystem Repeater und Gleichwellensender.
Um eine sichere Übertragung zu gewährleisten, muss die Anzahl der
möglichen Repeater (Relais) maximiert werden. Deshalb wird jeder Teilnehmer im Netzwerk
zu einem möglichen Repeater und Gleichwellensender.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung können, gemäß Patentanspruch 5,
die als Wiederholung gesendeten Daten sich von den empfangenen Daten unterscheiden,
wobei sichergestellt sein muss, dass die im gleichen Zeitschlitz in einer Gleichwelle
gesendeten Daten von allen Sendern identisch sind.
Vorzugsweise wird dabei, gemäß Patentanspruch 6, in den gesendeten
Daten ein Zähler integriert, der vom Repeater vor der erneuten Sendung empfangener
Daten modifiziert wird und der es erlaubt, die Anzahl der bereits gesendeten Paketwiederholungen
und/oder die Anzahl der maximal noch zu sendenden Paketwiederholungen am Empfänger
zu ermitteln.
Es ist durchaus möglich, dass bei den Wiederholungen eines Pakets
(Blocks) durch die Repeater sich die Daten von den ursprünglich gesendeten Daten
unterscheiden. Um die Anzahl der bereits gesendeten Wiederholungen des Pakets festzustellen,
kann in vorteilhafter Weise ein Zählvorgang vorgesehen werden. Vorzugsweise ist
vorgesehen, einen Zähler im Paket zu integrieren, der beispielsweise bei jeder Wiederholung
inkrementiert wird, wodurch die Anzahl der bereits gesendeten Wiederholungen am
Empfänger ermittelt werden kann. In ausgedehnten Netzwerken kann durch einen Zähler
die Anzahl der Wiederholungen auf eine für diesen Kommunikationswunsch sinnvolle
Anzahl begrenzt werden, um das Medium dann wieder freizugeben. Die Steuereinrichtung
im Empfänger kann also durch Vergleich mit der vorgebbaren maximalen Anzahl an Wiederholungen
entscheiden, ob das Paket erneut gesendet werden soll. Alternativ kann die Steuereinrichtung
im Sender beispielsweise den Zähler auch auf die maximal gewünschte Anzahl von Wiederholungen
setzen und die Steuereinrichtung im Empfänger dekrementiert diesen und wiederholt
das Paket, solange der Zähler nicht bereits auf Null steht. Da sich die als Wiederholung
gesendeten Daten von den empfangenen Daten unterscheiden können, muss nur sichergestellt
sein, dass die im gleichen Zeitschlitz in einer Gleichwelle gesendeten Daten von
allen Sendern identisch sind.
Weitere Vorteile und Einzelheiten lassen sich der nachfolgenden Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung
entnehmen. In der Zeichnung zeigt:
1 das Prinzip des erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem
und
2 eine Ausführungsform des Repeaters/Gleichwellensenders
nach 1.
Das in 1 dargestellte Gleichwellenübertragungssystem,
insbesondere ein Gleichwellenfunksystem weist mehrere, im Übertragungsgebiet, insbesondere
Funkgebiet, räumlich verteilt angeordnete Gleichwellensender auf, welche im Zeitmultiplexverfahren
betrieben werden. Wenn bei einem Teilnehmer des Gleichwellenfunksystems/Netzwerkes
ein Übertragungswunsch entsteht und er übertragen darf, sendet dieser seine Nachricht
mit einer eindeutigen Blockidentifikation als Broadcast/Rundmitteilung in alle Richtungen.
Da zu diesem Zeitpunkt noch kein weiterer Teilnehmer eine Kenntnis von den Daten
hat, geschieht dies noch ohne Gleichwelle. Jeder Zeitrahmen beginnt mit einer Rahmensynchronisation,
durch die alle Gleichwellensender, insbesondere Mobilstationen, zeitlich synchronisiert
werden, welche den jeweiligen Gleichwellensender/Mobilstation direkt empfangen können.
Weiterhin wird das Sendesignal um eine Blockidentifikation ergänzt und das so gebildete
Funksignal vom Gleichwellensender wird abgestrahlt. Da es für den empfangenden Gleichwellensender/Mobilstation
nicht wichtig ist, sich auf einen bestimmten Gleichwellensender/Mobilstation zu
synchronisieren, können die Gleichwellensender/Mobilstationen diese Rahmensynchronisation
gleichzeitig senden.
Empfangsseitig ist in allen Gleichwellensendern/Teilnehmern eine mit
einer Blockerkennungseinrichtung BE verbundene Steuereinrichtung CU vorgesehen,
welche die Synchronisation der Blöcke und das erneute, im synchronen Gleichwellenbetrieb
erfolgende Aussenden des empfangenen Funksignals steuert. Ein Teil der Gleichwellensender/Mobilstationen
empfängt somit die teilweise mit einem zeitlichen Versatz überlagerten Rahmensynchronisationen.
Durch die Anwendung des Multiträgerverfahrens ist im Empfänger dieser zeitliche
Versatz nicht störend. Nach der Rahmensynchronisation senden alle von diesen Gleichwellensendern/Mobilstationen
die Daten (Steuerungsdaten und Nutzdaten), welche sie zuvor empfangen haben. Auch
hier empfangen einige neue Gleichwellensender/Mobilstationen die mit einem zeitlichen
Versatz überlagerten Daten. Bei der Verwendung eines OFDM-Verfahren (Orthogonal
Frequency Division Multiplex) zur Datenübertragung kann die Überlagerung der Daten
ohne Verluste genutzt werden. Diese Art der Datenübertragung wird Gleichwelle, oder
auch SFN (Single Frequency Network) genannt, wobei diese Methode dann mehrfach wiederholt
werden kann.
Die Vorteile beim erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem,
bei dem die Gleichwelle in (fast) allen Zeitschlitzen verwendet
wird, sind einerseits die Zeitersparnis, dadurch dass die Nachricht wie in einem
Schneeballsystem in verschiedene Richtungen ausgebreitet wird und viele Sender im
selben Zeitschlitz senden und somit gemeinsam die Kanalressource für nur eine Nachricht
nutzen, und andererseits der Störabstandsgewinn durch die Überlagerung der verschiedenen
Sendesignale. Durch die Veränderung des Guard-Intervalls kann eine flexible Anpassung
an die zulässige Zeitdifferenz im quasi vermaschten Netz erfolgen, so dass ein guter
Kompromiß bezüglich ISI und ACI erzielt werden kann. Der Einfluß entfernungsabhängiger
Störungen, wie beispielsweise Jitter, fällt beim erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem
infolge des mehrfachen Empfangs identischer Informationen kaum ins Gewicht.
Im Vergleich zum Kommunikationssystem der DE
199 14 324 C1 der Anmelderin mit einem zentralen Master, nur einer Repeaterebene
und Anwendung des SFN-Prinzips nur für Steuerdaten und Synchronisation, d.h. nur
in einigen Zeitschlitzen, wird beim erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem
das SFN-Prinzip für alle Daten genutzt (das Senden eines neuen Pakets beginnt immer
nach dem Broadcast-Prinzip, die darauf folgenden Wiederholungen erfolgen nach dem
SFN-Prinzip, siehe 1) und es können mehrere „Repeaterebenen"
vorhanden sein.
Da sich zwei/mehrere aufeinander „zurollende" Nachrichtenwellen,
ausgelöst von unterschiedlichen Gleichwellensendern/Mobilstationen, die „gleichzeitig"
senden wollen, beim erfindungsgemäßen Gleichwellenübertragungssystem gegenseitig
zerstören würden, kann ein Ressourcenmanagement vorgesehen werden. Beispielsweise
kann im Gleichwellenübertragungssystem, wie beim Kommunikationssystem der
DE 199 14 324 C1, ein Master vorgesehen
werden, wobei zur Signalisierung eines Sendewunsches an den Master, der daraufhin
dann Senderechte erteilt, ein Zeitschlitz im Zeitrahmen vorgesehen werden kann.
In diesem Zeitschlitz konkurrieren die Teilnehmer um die Zugriffsberechtigung nach
einem Zufallsverfahren, wie zum Beispiel Slotted Aloha. Nach der Übertragung des
Sendewunsches erfolgt die Kommunikation zwischen Master und Gleichwellensender/Mobilstation
über die reservierten Zeitschlitze.
Prinzip herkömmlicher Repeater in Funksystemen mit Basisstationen
und Mobilstationen ist die bidirektionale Verstärkung der Funksignale in Uplink-
und Downlink-Richtung, wobei die Funksignale auf derselben Frequenz wieder ausgesendet
werden, auf der sie empfangen wurden. Das Downlink-Signal, also das von der Basisstation
des Funknetzes kommende Signal, wird mit einer Anbindungsantenne empfangen, im Repeater
verstärkt, möglicherweise gefiltert und über eine Versorgungsantenne zur Mobilstation
ausgesendet. Gleichzeitig wird das von der Mobilstation kommende Uplink-Signal mit
der Versorgungsantenne empfangen, im Repeater verstärkt, möglicherweise gefiltert
und über die Anbindungsantenne zur Basisstation ausgesendet. Dies kann sowohl kanalselektiv
in verschiedenen Verstärkern als auch bandselektiv für jeden Repeaterzweig erfolgen.
Die Kopplung der beide Repeaterzweige an die Antennen erfolgt mit meist sehr teuren
Duplex-Filtern.
Um die Übertragungsqualität der Signale wesentlich zu verbessern,
ist aus der DE 196 49 853 ein Repeater
für Funksignale bekannt, der die empfangenen Funksignale (eines digitalen zellularen
Mobilfunknetzes) demoduliert, die digitalen Daten über eine geeignete Datenverbindung,
z. B. LAN, über eine gewisse Distanz überträgt und anschließend neu moduliert, verstärkt
und wieder als Funksignale aussendet. Hierzu enthält jeder Repeater folgende Funktionseinheiten:
Empfänger, Kanalfilter, Verstärker und Demodulator für den Uplink-Zweig;
Modulator und Sendeverstärker für den Downlink-Zweig; sowie mindestens ein Dateninterface.
Das Dateninterface selbst beinhaltet im wesentlichen folgende Funktionseinheiten:
Multiplexer, Demultiplexer, Datenfluss-Steuerung und
Schnittstellenadapter.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Repeaters/Gleichwellensenders
ist in 2 dargestellt. Der Empfangszweig weist in Serie
liegend einen Filter/Verstärker FV1, einen Analog-Digital-Wandler AD, eine digitale
Signalaufbereitung DSA1, einen FFT-Transformator FFT, einen Demodulator D und einen
Decoder/Fehlererkennung DEF auf. Im Sendezweig liegen in Reihe ein Encoder E, ein
Modulator M, ein inverser FFT-Transformator IFFT, eine digitale Signalaufbereitung
DSA2 (digitaler Mischer, digitales Filter, Bandbegrenzer, Unterabtaster), ein Digital-Analog-Wandler
DA und ein Filter/Verstärker FV2. Die Steuereinrichtung CU, welche auch die Funktionen
Blockerkennung und Vermittlung übernehmen kann, ist sowohl mit dem Encoder E des
Sendezweigs als auch mit dem Decoder/Fehlererkennung DEF des Empfangszweigs verbunden
und steht zur Synchronisierung (über S) mit der jeweiligen digitalen Signalaufbereitung
DSA1 und DSA2 in Verbindung.
Die Kopplung der beiden Repeaterzweige an die Ankopplungseinheit/Antenne
A erfolgt vorzugsweise ohne Duplex-Filter, nämlich mittels Umschalter U.
Das erfindungsgemäße Gleichwellenübertragungssystem ist insbesondere
geeignet für Wireless ad-hoc-Netzwerke mit mobilen Teilnehmern, wo sich hochdynamische
Veränderungen in den Übertragungswegen ergeben. Durch die erfindungsgemäße transparente
Übertragung ist diese auch für einen höherbitratigen Datendienst ohne Verwendung
von Modems (Datenformatumwandlung) geeignet, da die Anwendungs- und Protokollschichten
des Datendienstes durchgereicht und so quasi in die Protokollschichten
des Mobilfunkdatendienstes eingebunden werden.
Alle dargestellten und beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten, sowie
alle in der Beschreibung und/oder der Zeichnung offenbarten neuen Einzelmerkmale
und ihre Kombination untereinander, sind erfindungswesentlich. Beispielsweise kann
das erfindungsgemäße Gleichwellenübertragungssystem als Funk-LAN (Local Area Network)
für eine hochbitratige und paketorientierte Datenverbindung, beispielsweise zu einem
Personalcomputer, eingesetzt werden u.a.