Verfahren zur Herstellung von Leder, dadurch gekennzeichnet, dass man Blößen, Pickelblößen oder Halbzeuge mit mindestens einem Polymerisat behandelt, das erhältlich ist durch Copolymerisation von mindestens einem ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäureanhydrid (A), abgeleitet von mindestens einer Dicarbonsäure mit 4 bis 8 C-Atomen, mindestens einer vinylaromatischen Verbindung (B) und optional mindestens einem von (A) verschiedenen ethylenisch ungesättigten Monomer (C) mit mindestens einem Heteroatom; Umsetzung mit mindestens einer Verbindung (D) der allgemeinen Formel Ia oder Ib,
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wobei man mindestens 0,55 Äquivalente (D), bezogen auf(A), einsetzt, und optional Hydrolyse mit Wasser oder wässriger alkalischer Lösung, wobei in Formel Ia und Ib die Variablen wie folgt definiert sind: A1 gleich oder verschieden und C2-C6-Alkylen R1 C1-C20-Alkyl, linear oder verzweigt, n eine ganze Zahl von 6 bis 200.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Leder, dadurch gekennzeichnet, dass man Blößen, Pickelblößen oder Halbzeuge mit
mindestens einem Polymerisat behandelt, das erhältlich ist durch Copolymerisation
von mindestens einem ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäureanhydrid (A), abgeleitet
von mindestens einer Dicarbonsäure mit 4 bis 8 C-Atomen, mindestens einer vinylaromatischen
Verbindung (B) und optional mindestens einem von (A) verschiedenen ethylenisch ungesättigten
Monomer (C) mit mindestens einem Heteroatom, Umsetzung mit
mindestens einer Verbindung (D) der allgemeinen Formel I a oder I b
wobei man mindestens 0,55 Äquivalente (D), bezogen auf (A), einsetzt.
und optional Hydrolyse mit Wasser oder wässriger alkalischer Lösung,
wobei in Formel I a und I b die Variablen wie folgt definiert sind:
A1 gleich oder verschieden und C2-C6-Alkylen
R1 C1-C20-Alkyl, linear oder verzweigt,
n eine ganze Zahl von 6 bis 200.
Zur Herstellung von Leder können bei der Vor-, Haupt- und Nachgerbung
Polymere eingesetzt werden. Durch den Einsatz von Polymeren in der Vorgerbung kann
dabei in vielen Fällen auf Cr-Verbindungen ganz oder zumindest teilweise verzichtet
werden. Die Wahl der Polymeren kann die Eigenschaften des Lederendprodukts beeinflussen.
Für die Wahl der Polymeren werden in der Literatur unterschiedliche Vorschläge gemacht.
In EP-A 0 628 085 wird
die Verwendung von Copolymeren aus Maleinsäureanhydrid und optional einem zweiten
Monomer, beispielsweise Styrol, Isobuten oder Vinylacetat beschrieben, wobei die
Copolymeren vor der Verwendung zum Nachgerben und Füllen mit alkoxylierten Alkoholen
umgesetzt werden.
Aus EP-A 0 372 746
ist die Verwendung von amphiphilen Copolymeren aus Methacrylsäure und beispielsweise
Cetyl-Eicosyl-Methacrylat (Verfahrensbeispiel A) oder von Acrylsäure mit &agr;-Hexadecen
(Verfahrensbeispiel C) zur Nachbehandlung von Leder bekannt. Die Verwendung derartiger
Polymerer ist auf die Nachbehandlung von Chrom-gegerbten Ledern beschränkt (s. Seite
8, Zeile 50-54).
Aus EP-A 0 792 377
ist ein Verfahren bekannt, bei dem die Gerbung und gegebenenfalls auch die Vorgerbung
durch Aldehyde oder andere reaktive Carbonylverbindungen in Anwesenheit von Polymeren,
beispielsweise Maleinsäureanhydrid-&agr;-Olefin-Styrol-Terpolymeren (Valiante I),
durchgeführt wird. Die so hergestellten Leder zeigen gute Lichtechtheit und Wärmevergilbungsstabilität.
Die Reißfestigkeit der so hergestellten Leder ist jedoch noch nicht befriedigend.
Zur Behandlung von insbesondere weichen Ledern sind die im Stand der
Technik genannten Polymere jedoch noch nicht optimal. Beispielsweise lassen sich
die nach den bisherigen Methoden hergestellten Leder in ihrer Fülle, ihrer Narbenbeschaffenheit
und den Oberflächeneigenschaften verbessern. Weiterhin ist die Verteilung der in
der Nachgerbung eingesetzten Fette im Lederquerschnitt noch nicht optimal.
Es bestand daher die Aufgabe, ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
von Leder bereitzustellen, das die oben genannten Schwächen vermeidet.
Demgemäß wurde das eingangs definierte Verfahren gefunden. Es geht
aus von mindestens einem der eingangs definierten Polymerisate, das wie folgt zusammengesetzt
ist. Eingangs definierte Polymerisate enthalten als einpolymerisierte Monomere
mindestens ein ethylenisch ungesättigtes Dicarbonsäureanhydrid (A), abgeleitet von
mindestens einer Dicarbonsäure mit 4 bis 8 C-Atomen, beispielsweise Maleinsäureanhydrid,
Itaconsäureanhydrid, Citraconsäureanhydrid, Methylenmalonsäureanydrid, bevorzugt
Itaconsäureanhydrid und Maleinsäureanhydrid und ganz besonders bevorzugt Maleinsäureanhydrid;
mindestens eine vinylaromatische Verbindung (B), beispielsweise der allgemeinen
Formel VIII
in der R10 und R11 unabhängig voneinander
jeweils für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl stehen, R12 Methyl oder Ethyl
bedeutet und k eine ganze Zahl von 0 bis 2 bedeutet; bevorzugt sind R10
und R11 jeweils Wasserstoff, und bevorzugt gilt k = 0;
und
optional mindestens einem von (A) verschiedenen ethylenisch ungesättigten Monomer
(C) mit mindestens einem Heteroatom, und werden mit mindestens einer Verbindung
(D) der allgemeinen Formel I a oder I b, vorzugsweise I a
umgesetzt, in der die Variablen wie folgt definiert sind:
A1 gleich oder verschieden und C2-C6-Alkylen, beispielsweise
-CH2-, -CH(CH3)-, -(CH2)2-, -CH2-CH(CH3)-,
-(CH2)3-, -CH2-CH(C2H5)-,
-(CH2)4-, -(CH2)5-, -(CH2)6-,
vorzugsweise C2-C4-Alkylen; insbesondere -(CH2)2-,
-CH2-CH(CH3)- und -CH2-CH(C2H5)-;
R1 C1-C20-Alkyl, linear oder verzweigt, wie Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl,
iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl,
sec.-Hexyl, n-Heptyl,
n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl, n-Eicosyl; besonders
bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
n eine ganze Zahl von 6 bis 200, bevorzugt 7 bis 25.
Dabei setzt man mindestens 0,55 Äquivalente (D), bezogen auf (A),
ein.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man bis zu
einem Äquivalent (D) einsetzen, bezogen auf die Summe (A) + (C).
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man bis zu
einem Äquivalent (D) einsetzen, bezogen auf (A).
Bevorzugt erfolgt die Umsetzung mit (D) nach der Copolymerisation
von (A) mit (B) und gegebenenfalls mit (C).
Besondere Beispiele für Verbindungen der allgemeinen Formel I a sind
– Methylendgruppenverschlossene Polyethylenglykole der Formel HO-(CH2CH2O)m-CH3
mit m im Bereich von 6 bis 200, vorzugsweise 7 bis 100, besonders bevorzugt 7-50,
– Methylendgruppenverschlossene Blockcopolymere aus Ethylenoxid, Propylen-oxid
und/oder Butylenoxid mit einem Molekulargewicht Mw von 300 bis 5000 g/mol,
– Methylendgruppenverschlossene statistische Copolymere aus Ethylenoxid,
Propylenoxid und/oder Butylenoxid mit einem Molekulargewicht Mw von 300
bis 5000 g/mol, Alkoxylierte C2- bis C30-Alkohole, insbesondere
Fettalkoholalkoxylate, Oxoalkoholalkoxylate oder Guerbet-Alkoholalkoxylate, wobei
die Alkoxylierung mit Ethylenoxid, Propylenoxid und/oder Butylenoxid durchgeführt
werden kann, Beispiele sind
C13-C15-Oxoalkoholethoxylate mit 6 bis 30 Ethylenoxideinheiten,
C13-Oxoalkoholethoxylate mit 6 bis 30 Ethylenoxideinheiten,
C12C14-Fettalkoholethoxylate mit 6 bis 30 Ethylenoxideinheiten,
C10-Oxoalkoholethoxylate mit 6 bis 30 Ethylenoxideinheiten,
C10-Guerbetalkoholethoxylate mit 6 bis 30 Ethylenoxideinheiten,
C9-C11-Oxoalkoholalkoxylate mit 6-20 Ethylenoxideinheiten,
6-20 Propylenoxideinheiten und/oder mindestens 6 Butylenoxideinheiten;
C13-C15-Oxoalkoholalkoxylate mit 6-20 Ethylenoxideinheiten,
6-20 Propylenoxideinheiten und/oder mindestens 6 Butylenoxideinheiten;
C4-C20-Alkoholethoxylate mit 6 bis 20 Ethylenoxideinheiten.
Bevorzugt wird als Monomer (B) Styrol eingesetzt.
Das oder die Monomere (C), das bzw. die optional in die im erfindungsgemäßen
Verfahren eingesetzten Polymerisate einpolymerisiert werden können, sind von (A)
verschieden und haben ein Heteroatom, beispielsweise Sauerstoff, Stickstoff oder
Schwefel. Als bevorzugte Monomere (C) mit mindestens einem Heteroatom sind zu nennen:
C3-C8-Carbonsäurederivate der allgemeinen Formel II
Acrylamide der Formel III,
nicht-cyclische Amide der allgemeinen Formel IV a und cyclische Amide der allgemeinen
Formel IV b
C1-C20-Alkyl-vinylether wie Methyl-vinylether, Ethyl-vinylether,
n-Propyl-vinylether, iso-Propyl-vinylether, n-Butyl-vinylether, iso-Butyl-vinylether,
2-Ethylhexyl-vinylether oder n-Octadecyl-vinylether;
N-Vinyl-derivate von stickstoffhaltigen aromatischen Verbindungen, bevorzugt N-Vinylimidazol,
2-Methyl-1-vinylimidazol, N-Vinyloxazolidon, N-Vinyltriazol, 2-Vinylpyridin, 4-Vinylpyridin,
4-Vinylpyridin-N-oxid, N-Vinylimidazolin, N-Vinyl-2-methylimidazolin,
&agr;,&bgr;-ungesättigte Nitrile wie beispielsweise Acrylnitril, Methacrylnitril;
alkoxylierte ungesättigte Ether der allgemeinen Formel V,
Ester und Amide der allgemeinen Formel VI,
ungesättigte Ester der allgemeinen Formel VII
wobei die Variablen wie folgt definiert sind:
R2, R3 gleich oder verschieden und gewählt aus unverzweigten
oder verzweigten
C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl,
1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl,
n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl, und
insbesondere Wasserstoff;
R4 gleich oder verschieden und C1-C22-Alkyl, verzweigt
oder unverzweigt, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl,
1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl,
n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Eicosyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
oder besonders bevorzugt Wasserstoff;
R5 Wasserstoff oder Methyl,
x eine ganze Zahl im Bereich von 2 bis 6, vorzugsweise 3 bis 5;
y eine ganze Zahl, ausgewählt aus 0 oder 1, vorzugsweise 1;
a eine ganze Zahl im Bereich von 0 bis 6, vorzugsweise im Bereich von 0 bis 2;
R6, R7 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff,
unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl und wobei unverzweigtes
und verzweigtes C1-C10-Alkyl wie oben stehend definiert ist;
X Sauerstoff oder N-R4;
R8 [A1-O]n-R4,
R9 gewählt aus unverzweigten oder verzweigten C1-C20-Alkyl,
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Tetradecyl,
n-Hexadecyl, n-Octadecyl, n-Eicosyl; bevorzugt C1-C14-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Tetradecyl;
und insbesondere Wasserstoff oder Methyl; Die übrigen Variablen sind wie oben stehend
definiert.
Beispielhaft ausgewählte Verbindungen der Formel III sind (Meth)Acrylamide
wie Acrylamid, N-Methylacrylamid, N,N-Dimethylacrylamid, N-Ethylacrylamid, N-Propylacryl-amid,
N-tert.-Butylacrylamid, N-tert.-Octylacrylamid, N-Undecylacrylamid oder die entsprechenden
Methacrylamide.
Beispielhaft ausgewählte Verbindungen der Formel IV a sind N-Vinylcarbonsäureamide
wie N-Vinylformamid, N-Vinyl-N-methylfomamid, N-Vinylacetamid oder N-Vinyl-N-methylacetamid;
Beispielhaft ausgewählte Vertreter für Verbindungen der Formel IV b sind N-Vinylpyrrolidon,
N-Vinyl-4-piperidon und N-Vinyl-&egr;-caprolactam.
Beispielhaft ausgewählte Verbindungen der Formel VI sind (Meth)acrylsäureester
und -amide wie N,N-Dialkylaminoalkyl(meth)acrylate oder N,N-Dialkylaminoalkyl(meth)-acrylamide;
Beispiele sind N,N-Dimethylaminoethylacrylat, N,N-Dimethylaminoethyl-methacrylat,
N,N-Diethylaminoethylacrylat, N,N-Diethylaminoethylmethacrylat, N,N-Dimethylaminopropylacrylat,
N,N-Dimethylaminopropylmethacrylat, N,N-Diethyl-aminopropylacrylat, N,N-Diethylaminopropylmethacrylat,
2-(N,N-Dimethylamino)ethyl-acrylamid, 2-(N,N-Dimethylamino)ethylmethacrylamid, 2-(N,N-Diethylamino)ethylacryl-amid,
2-(N,N-Diethylamino)ethylmethacrylamid, 3-(N,N-Dimethylamino)propylacrylamid und
3-(N,N-Dimethylamino)propylmethacrylamid.
Beispielhaft ausgewählte Verbindungen der Formel VII sind Vinylacetat,
Vinylpropionat, Vinylbutyrat, Vinyl-2-ethylhexanoat oder Vinyllaurat.
Ganz besonders bevorzugt wird als Monomer (C) eingesetzt: Acrylsäure,
Methacrylsäure, Methylacrylat, Methylmethacrylat, Acrylamid, Vinyl-n-butylether,
Vinyl-iso-butylether, N-Vinylformamid, N-Vinylpyrrolidon, 1-Vinylimidazol und 4-Vinylpyridin.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt das Molverhältnis
(A) :(B) im Bereich von 1 : 0,1 bis 10, bevorzugt 1 : 0,2 bis 5, besonders bevorzugt
1 :0,3 bis 3.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt das Molverhältnis
(A) zu (C) im Bereich von 1 : 0 bis 1 : 10, bevorzugt 10 : 1 bis 1 : 5, besonders
bevorzugt 5 : 1 bis 1 : 3.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt das Molverhältnis
(A) zu [(B) + (C)] im Bereich von 2:1 bis 1:20, bevorzugt 1:1 bis 1:10, besonders
bevorzugt 1:1 bis 1:6.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten Polymerisate
kann nach an und für sich bekannten Methoden durchgeführt werden. So ist es möglich,
die Monomere (A), (B) und gegebenenfalls (C) durch Lösungspolymerisation, Fällungspolymerisation
oder auch lösemittelfrei durch Massepolymerisation miteinander zu copolymerisieren
und anschließend mit (D) umzusetzen. Dabei können (A), (B) und gegebenenfalls (C)
in Form von statistischen Copolymeren, als alternierende Copolymere oder als Blockcopolymere
copolymerisieren.
Druck- und Temperaturbedingungen für eine Copolymerisation von (A),
(B) und gegebenenfalls (C) sind im Allgemeinen unkritisch. Die Temperaturen liegen
beispielsweise im Bereich von 40 bis 200°C, bevorzugt 60 bis 150°C, der
Druck liegt beispielsweise im Bereich von 1 bis 10 bar, bevorzugt 1 bis 3 bar.
Als Lösemittel kommen solche Lösemittel in Frage, die als inert gegenüber
Anhydriden von Dicarbonsäure mit 4 bis 8 C-Atomen gelten, insbesondere Aceton, Tetrahydrofuran
oder 1,4-Dioxan. Als Fällungsmittel eignen sich aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe,
beispielsweise Toluol, ortho-Xylol, meta-Xylol, para-Xylol, Ethylbenzol oder Gemische
von einem oder mehreren der vorstehend genannten aromatischen Kohlenwasserstoffen,
n-Hexan, Petrolether oder Isododekan. Auch Mischungen von aromatischen und aliphatischen
Kohlenwasserstoffen sind geeignet.
Man kann Regler einsetzen, beispielsweise Mercaptoethanol oder n-Dodecylmercaptan.
Geeignete Mengen sind beispielsweise 0,1 bis 6 Gew.-%, bezogen
auf die Masse aller Monomeren.
Die Copolymerisation startet man vorteilhaft durch Initiatoren, beispielsweise
Peroxide oder Hydroperoxide. Als Peroxide bzw. Hydroperoxide seien Di-tert.-butylperoxid,
tert.-Butylperoctoat, tert.-Butylperpivalat, tert.-Butylper-2-ethylhexanoat, tert.-Butylper-maleinat,
tert.-Butylperisobutyrat, Benzoylperoxid, Diacetylperoxid, Succinylperoxid, p-Chlorbenzoylperoxid,
Dicyclohexylperoxiddicarbonat, beispielhaft genannt. Auch der Einsatz von Redoxinitiatoren
ist geeignet, außerdem Azoverbindungen wie 2,2'-Azobis (isobutyronitril), 2,2'-Azobis(2-methylpropion-amidin)dihydrochlorid
und 2,2'-Azobis (4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril). Im allgemeinen werden diese
Initiatoren in Mengen von 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 15 Gew.-%, berechnet
auf die Masse aller Monomeren, eingesetzt.
Durch die oben beschriebene Copolymerisation erhält man Copolymerisate.
Die anfallenden Copolymerisate können einer Reinigung nach konventionellen Methoden
unterzogen werden, beispielsweise Umfällen oder extraktiver Entfernung nicht-umgesetzter
Monomere. Wenn ein Lösemittel oder Fällungsmittel eingesetzt wurde, so ist es möglich,
dieses nach beendeter Copolymerisation zu entfernen, beispielsweise durch Abdestillieren.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die anfallenden
Copolymerisate keiner zusätzlichen Reinigung unterzogen und sofort mit (D) umgesetzt.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird
die Copolymerisation in Gegenwart der gesamten Menge oder Anteil der einzusetzenden
Verbindung (D) durchgeführt. In dieser Ausführungsform ist es möglich, auf den Einsatz
von Lösemitteln oder Fällungsmitteln teilweise oder ganz zu verzichten. Die Entfernung
etwaiger eingesetzter Lösemittel bzw. Fällungsmittel ist daher einfacher oder entfällt
ganz.
Die Umsetzung der oben beschriebenen Copolymerisate mit (D) erfolgt
beispielsweise bei Temperaturen von 90 bis 150°C.
Die Umsetzung der oben beschriebenen Copolymerisate mit (D) erfolgt
beispielsweise bei Drücken von 1 bis 10 bar, bevorzugt 1 bis 3 bar. Die Menge an
(D) wird so berechnet, dass man von einer vollständigen Umsetzung von (D) ausgeht
und 5 bis 80 mol-%, bevorzugt 10 bis 67 mol-%, besonders bevorzugt 20 bis 50 mol-%
(D), bezogen auf alle Carboxylgruppen des Copolymerisats, einsetzt.
Die Dauer der Umsetzung der oben beschriebenen Copolymerisate mit
(D) beträgt im Allgemeinen 0,1 bis 8 Stunden, bevorzugt 1 bis 5 Stunden.
Man kann die Umsetzung der oben beschriebenen Copolymerisate mit (D)
in Abwesenheit oder auch Anwesenheit von Katalysatoren durchführen, insbesondere
sauren Katalysatoren wie z.B. Schwefelsäure, Methansulfonsäure, p-Toluolsulfonsäure,
n-Do-decylbenzolsulfonsäure, Salzsäure oder sauren Ionenaustauschern.
In einer weiteren Variante des beschriebenen Verfahrens führt man
die Umsetzung der oben beschriebenen Copolymerisate mit (D) in Anwesenheit eines
Schleppmittels durch, das mit bei der Reaktion gegebenenfalls entstehendem Wasser
ein Azeotrop bildet.
Im Allgemeinen regiert unter den Bedingungen der oben beschriebenen
Schritte I a bzw. I b vollständig oder zu einem gewissen Prozentsatz mit den Carboxylgruppen
der Anhydride (A) und gegebenenfalls den Carboxylgruppen aus (C). Im Allgemeinen
bleiben weniger als 40 mol-% als nicht umgesetztes I a bzw. I b zurück.
Es ist möglich, durch an sich bekannte Methoden wie beispielsweise
Extraktion nicht umgesetztes I a bzw. I b von den im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Polymerisaten abzutrennen.
In einer Ausführungsform kann man auf den weiteren Schritt der Abtrennung
von nicht abreagiertem I a bzw. I b von den im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten
Polymerisaten verzichten. In dieser Ausführungsform setzt man die oben beschriebenen
Polymerisate zusammen mit einem gewissen Prozentsatz an nicht abreagiertem I a bzw.
I b zur Herstellung von Leder ein.
In einer weiteren Ausführungsform setzt man die Polymerisate mit Wasser
oder mit wässriger alkalischer Lösung um und erhält partiell oder vollständig hydrolysierte
Polymerisate, die im Folgenden auch als hydrolysierte Polymerisate bezeichnet werden.
Die Hydrolyse führt man erfindungsgemäß so durch, dass man die erfindungsgemäßen
Polymerisate mit Wasser oder wässriger alkalischer Lösung, wie beispielsweise von
Alkalimetallhydroxiden wie z.B. Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid, von Ammoniak,
primären, sekundären oder tertiären Alkylaminen oder Alkanolaminen umsetzt. Geeignet
sind insbesondere Natronlauge oder Kalilauge. Man setzt beispielsweise etwa 20 bis
50 Gew.-% Wasser oder wässrige alkalische Lösung, bezogen auf Copolymerisat, ein.
Die Temperatur während der Hydrolyse ist im Allgemeinen unkritisch.
Geeignet sind im Allgemeinen 20 bis 100°C, bevorzugt bis 90°C. Üblicherweise
ist die Hydrolyse nach 10 Minuten bis 4 Stunden beendet.
Man erhält hydrolysierte Polymerisate, in denen die bei der Reaktion
mit (D) nicht umgesetzten Anhydridgruppen vollständig oder partiell hydrolysiert
sind und die Carbonsäuregruppen frei oder in Form ihrer Alkalisalze oder Ammoniumsalze
vorliegen.
Die Polydispersität der oben beschriebenen hydrolysierten Polymerisate
liegt im Allgemeinen zwischen 2 und 10, bevorzugt bis 7.
Die K-Werte der oben beschriebenen hydrolysierten Polymerisate betragen
6 bis 100, vorzugsweise 10 bis 60 (gemessen nach N. Fikentscher
bei 25 °C in Wasser und einer Polymerkonzentration von 1 Gew.-%).
Die oben beschriebenen Polymerisate oder hydrolysierten Polymerisate
kann man erfindungsgemäß in der Vorgerbung oder Gerbung einsetzen. Die oben beschriebenen
Polymerisate oder hydrolysierten Polymerisate kann man erfindungsgemäß in der Nachgerbung
einsetzen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Leder kann man
als Verfahren zum Vorgerben oder Gerben ausüben, im Folgenden dann auch erfindungsgemäßes
Gerbverfahren genannt. Das erfindungsgemäße Gerbverfahren geht aus von nach konventionellen
Methoden vorbehandelten Häuten von Tieren wie beispielsweise Rindern, Schweinen,
Ziegen oder Hirschen, den sogenannten Blößen. Dabei ist es für das erfindungsgemäßen
Gerbverfahren nicht wesentlich, ob die Tiere beispielsweise durch Schlachten getötet
wurden oder aber an natürlichen Ursachen verendet sind. Zu den konventionellen Methoden
der Vorbehandlung gehören das beispielsweise das Äschern, Entkälken, Beizen und
Pickeln sowie mechanische Arbeitsschritte, beispielsweise die Entfleischung der
Häute.
Das erfindungsgemäße Gerbverfahren übt man im Allgemeinen so aus,
dass man ein oder mehrere erfindungsgemäße Gerbmittel in einer Portion oder in mehreren
Portionen unmittelbar vor oder aber während des Gerbungsschrittes zusetzt. Das erfindungsgemäße
Gerbverfahren wird vorzugsweise bei einem pH-Wert von 2,5 bis 4 durchgeführt, wobei
man häufig beobachtet, dass der pH-Wert während der Durchführung des erfindungsgemäßen
Gerbverfahrens um etwa 0,3 bis drei Einheiten ansteigt. Man kann den pH-Wert auch
durch Zugabe abstumpfender Mittel um etwa 0,3 bis drei Einheiten erhöhen.
Das erfindungsgemäße Gerbverfahren führt man im Allgemeinen bei Temperaturen
von 10 bis 45°, bevorzugt bei 20 bis 30°C durch. Bewährt hat sich eine Dauer
von 10 Minuten bis 12 Stunden, bevorzugt sind eine bis drei Stunden. Das erfindungsgemäße
Gerbverfahren kann man in beliebigen gerbereiüblichen Gefäßen durchführen, beispielsweise
durch Walken in Fässern oder in gedrehten Trommeln.
In einer Variante des erfindungsgemäßen Gerbverfahrens setzt man die
oben beschriebenen Polymerisate bzw. hydrolysierten Polymerisate zusammen mit einem
oder mehreren herkömmlichen Gerbstoffen ein, beispielsweise mit Chromgerbstoffen,
mineralischen Gerbstoffen, Syntanen, Polymergerbstoffen oder vegetabilen Gerbstoffen,
wie sie beispielsweise beschrieben sind in Ullmann's Encyclopedia of Industrial
Chemistry Band A15, Seite 259 bis 282 und insbesondere Seite 268 ff., 5. Auflage,
(1990), Verlag Chemie Weinheim. Das Gewichtsverhältnis oben beschriebenes Polymerisate
bzw. hydrolysiertes Polymerisat : herkömmlicher Gerbstoff bzw. Summe der herkömmlichen
Gerbstoffe beträgt zweckmäßig von 0,01 : 1 bis 100 : 1. In einer vorteilhaften Variante
des erfindungsgemäßen Verfahrens setzt man nur wenige ppm der herkömmlichen Gerbmittel
den oben beschriebenen Polymerisaten bzw. hydrolysierten Polymerisaten zu. Besonders
vorteilhaft ist es jedoch, auf die Beimischung herkömmlicher Gerbstoffe ganz zu
verzichten.
In einer Variante des erfindungsgemäßen Gerbverfahrens setzt man oben
beschriebene Polymerisate bzw. hydrolysierte Polymerisate in einer Portion oder
in mehreren Portionen vor oder während des Vorgerbens zu, in einer besonderen Variante
bereits im Pickel.
Man kann das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Leder
auch als Verfahren zum Nachgerben von Leder unter der Verwendung der oben beschriebenen
Polymerisate bzw. hydrolysierten Polymerisate durchführen, im Folgenden auch erfindungsgemäßes
Nachgerbverfahren genannt. Das erfindungsgemäße Nachgerbverfahren geht aus von konventionell,
d.h. beispielsweise mit Chromgerbstoffen, mineralischen Gerbstoffen, Polymergerbstoffen,
Aldehyden, Syntanen oder Harzgerbstoffen gegerbten Halbzeugen oder erfindungsgemäß
wie oben beschrieben hergestellten Halbzeugen. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Nachgerbung lässt man die oben beschriebenen Polymerisate bzw. hydrolysierten Polymerisate
auf Halbzeuge einwirken.
Das erfindungsgemäße Nachgerbverfahren kann man unter ansonsten üblichen
Bedingungen durchführen. Man wählt zweckmäßig einen oder mehrere, d.h. 2 bis 6 Einwirkschritte
und kann zwischen den Einwirkschritten mit Wasser spülen. Die Temperatur bei den
einzelnen Einwirkschritten beträgt jeweils von 5 bis 60°C, bevorzugt 20 bis
45°C. Man setzt zweckmäßig weitere, während der Nachgerbung üblicherweise verwendete
Mittel ein, beispielsweise Fettlicker, Polymergerbstoffe und Fettungsmittel auf
Acrylat- und/oder Methacrylatbasis, Nachgerbstoffe auf Basis von Harz- und Vegetabilgerbstoffen,
Füllstoffe, Lederfarbstoffe oder Emulgatoren.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sind wässrige Dispersionen
und Lösungen, enthaltend die oben beschriebenen hydrolysierten Polymerisate. Unter
Dispersionen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Emulsionen
oder Suspensionen der oben beschriebenen Polymerisate zu verstehen. Die erfindungsgemäßen
wässrigen Dispersionen und die erfindungsgemäßen wässrigen Lösungen enthalten üblicherweise
von 20 bis 50 Gew.-% der erfindungsgemäßen Polymerisate. Ihr pH-Wert beträgt üblicherweise
2 bis 10 und liegt vorzugsweise in dem Bereich von 2 bis 7.
In dem Fall, dass man nach der Herstellung der oben beschriebenen
Polymerisate nicht abreagiertes I a bzw. I b nicht abgetrennt hat, enthalten die
erfindungsgemäßen Dispersionen nicht abreagiertes I a bzw. I b.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sind Leder, hergestellt
durch das erfindungsgemäße Gerbverfahren oder das erfindungsgemäße Nachgerbverfahren
oder durch eine Kombination aus erfindungsgemäßem Gerbverfahren
und erfindungsgemäßen Nachgerbverfahren. Die erfindungsgemäßen Leder zeichnen sich
durch eine insgesamt vorteilhafte Qualität aus, beispielsweise fühlen sie sich besonders
weich an. Die erfindungsgemäßen Leder enthalten die oben beschriebenen Polymerisate
bzw. die oben beschriebenen hydrolysierten Polymerisate besonders gleichmäßig über
den Querschnitt verteilt.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung
der erfindungsgemäßen Leder zur Herstellung von Bekleidungsstücken, Möbeln oder
Autoteilen. Unter Bekleidungsstücke sind im Sinne der vorliegenden Erfindung beispielsweise
Jacken, Hosen, Schuhe, Gürtel oder Hosenträger zu nennen. Unter Möbeln sind im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung alle solchen Möbel zu nennen, die Bestandteile aus
Leder enthalten. Beispielhaft seien Sitzmöbel genannt wie etwa Sessel, Stühle, Sofas.
Unter Autoteilen seien beispielhaft Autositze genannt.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sind Bekleidungsstücke,
enthaltend die oder hergestellt aus erfindungsgemäßen Ledern. Ein weiterer Aspekt
der vorliegenden Erfindung sind Möbel, enthaltend die oder hergestellt aus erfindungsgemäßen
Ledern. Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sind Autoteile, enthaltend
die oder hergestellt aus erfindungsgemäßen Ledern.
Die Erfindung wird durch Arbeitsbeispiele erläutert.
1. Synthesevorschrift für die Polymerisation1.1 Synthesevorschrift für die Polymerisation am Beispiel
des Polymerisats P1
108 g (1,10 mol) Maleinsäureanhydrid wurden in 550 g (1,10 mol) D1
(Pluriol® A 500 E, Methoxypolyethylenglycol mit einem mittleren Molekulargewicht
Mw von 500 g/mol) gelöst und unter Rühren in einer Stickstoffatmosphäre
auf 90°C erhitzt. Bei dieser Temperatur wurden innerhalb von zwei Stunden 6
g tert. Butylperoctoat und eine Lösung von 12 g (0,14 mol) Methacrylsäure in 100
g (0,96 mol) Styrol langsam zugetropft. Das erhaltene Reaktionsgemisch wurde anschließend
4 Stunden bei 150 °C gerührt, wobei ein braunes Öl entstand. Es wurde auf 50
°C abgekühlt. Das Öl wurde in 500 ml Wasser aufgenommen und die Lösung mit 25
Gew.-% Natronlauge auf pH-Wert 6-7 eingestellt.
Man erhält eine 41 Gew.-% dünnviskose Polymerlösung mit einem K-Wert
von 36 (1 % in H2O).
1.2. bis 1.9. Polymerisate P2 bis P9
Es wurde nach dem Verfahren aus 1.1. gearbeitet, aber die Einsatzstoffe
wie aus der Tabelle 1 ersichtlich gewählt.
Tabelle 1:1.10 Herstellung der Polymerisate P10 bis P141.10.1 Herstellung von Vorprodukt VP10 für Polymerisate
P10 bis P12
194 g (2,11 mol) Maleinsäureanhydrid wurden zusammen mit 20 g C2,
Poly-Ethylvinylether mit K-Wert 50, gemessen in Cyclohexanon (1 Gew.-% bei 25°C
nach N. Fikentscher) in 900 g ortho-Xylol gelöst und unter Rühren in einer Stickstoffatmosphäre
auf 140°C erwärmt. Bei 140°C wurde innerhalb von vier Stunden gleichzeitig
ein Gemisch, bestehend aus 220 g (2,16 mol) Styrol und 158 g (2,20 mol) Acrylsäure,
und eine Lösung von 4 g Di-tert-Butylperoxid in 36 g ortho-Xylol zugesetzt. Anschließend
wurde noch eine Stunde bei 140°C gerührt, auf 50°C abgekühlt und das Lösungsmittel
unter reduziertem Druck abdestilliert.
Der K-Wert des in Form eines weißen Pulvers vorliegenden Vorprodukts
VP10 betrug 15,9 (1 Gew.-% in Cyclohexanon bei 25°C).
1.10.2 Herstellung von Vorprodukt VP13 für Polymerisate
P13 bis P14
228 g (2,32 mol) Maleinsäureanhydrid werden zusammen mit 20 g C2 in
1100 g ortho-Xylol gelöst und unter Rühren in einer Stickstoffatmosphäre auf 140°C
erwärmt. Bei 140°C wurde innerhalb von vier Stunden gleichzeitig
ein Gemisch, bestehend aus 230 g (2,25 mol) Styrol und 1300 g (18,06 mol) Acrylsäure,
und eine Lösung von 12 g Di-tert-Butylperoxid in 140 g ortho-Xylol zugesetzt. Anschließend
wurde eine Stunde bei 140 °C gerührt, auf 50 °C abgekühlt und das Lösungsmittel
unter reduziertem Druck abdestilliert. Der K-Wert des in Form eines weißen Pulvers
vorliegende VP12 betrug 24,2 (1 Gew.-% in Cyclohexanon bei 25°C).
1.10.3. Umsetzung der Vorprodukte VP 10 und VP 13
Die Herstellung der Polymerisate P10 bis 14 aus den Vorprodukten VP
10 bzw. VP 13 und den in der Tabelle 2 angegebenen Alkylpolyalkylenglycolen erfolgte
durch Erhitzen eines Gemischs der beiden Komponenten unter Stickstoff. Die Umsetzung
erfolgte innerhalb von 4 Stunden bei einer Temperatur von 170 °C. Nach Abkühlen
auf 50 °C wurde das Öl mit 50 g Wasser und 10 g wässriger 25 Gew.-% Natronlauge
dispergiert. Das Molverhältnis NaOH/(Summe aus Maleinsäureanhydrid und Acrylsäure)
betrug 0,6/1,0, so dass 30 bis 40 Gew.-% Dispersionen mit einem pH-Wert von 6 bis
7 resultierten.
Tabelle 2:2. Herstellung von Oberleder und anwendungstechnische Prüfung
Alle Angaben in Gew.-% beziehen sich auf das Falzgewicht, wenn nicht
anders angegeben.
2.1. Herstellung von Oberleder unter Verwendung von Polymerisat
P1
Zebu-Wetblue Leder, kommerziell erhältlich bei Fa. Packer, USA, wurde
auf eine Stärke von 1,8-2,0 mm gefalzt und in Streifen zu je 600 g geschnitten.
Anschließend wurden die Streifen in einem Fass und einer Flottenlänge von 200 Gew.-%
im Abstand von 10 Minuten mit 2 Gew.-% Natriumformiat, 0,4 Gew.-% NaHCO3
und 1 Gew.-% Tamol® NA, kommerziell erhältlich bei BASF Aktiengesellschaft,
versetzt. Nach 90 Minuten wurde die Flotte abgelassen. Die Streifen wurden dann
auf separate Walk-Fässer verteilt.
Zusammen mit 100 Gew.-% Wasser wurden bei 25-35°C 1 Gew.-% des
Farbstoffs Luganil® Braun, kommerziell erhältlich bei BASF Aktiengesellschaft,
dosiert und 10 Minuten im Fass gewalkt.
Anschließend wurden 4 Gew.-% Polymerisat P1 dosiert, gefolgt von 4
Gew.-% Sulfongerbstoff Basyntan® DLX, kommerziell erhältlich bei
BASF Aktiengesellschaft, und 2 Gew.-% Harzgerbstoff Relugan® DLF,
kommerziell erhältlich bei BASF Aktiengesellschaft. Anschließend wurden die Leder
45 Minuten bei 15 Umdrehungen pro Minute im Fass gewalkt. Danach wurden 3 Gew.-%
Vegetabilgerbstoff Mimosa®, kommerziell erhältlich bei BASF Aktiengesellschaft,
zugegeben und weitere 30 Minuten gewalkt. Danach wurden weitere 2 Gew.-%
Luganil®Braun zugegeben und weitere 30 Minuten gewalkt.
Dann wurde mit Ameisensäure ein pH-Wert von 3,6-3,8 eingestellt. Nach
20 Minuten wurde die Flotte bezüglich der Auszehrung bewertet, abgelassen und das
Leder mit 200 Gew.-% Wasser gewaschen. Zuletzt wurden 5 Gew.-% Lipodermlicker®
CMG und 2 Gew.-% Lipodermlicker® PN in 100 % Wasser mit einer Temperatur
von 50°C dosiert und bei dieser Temperatur weiter gewalkt. Nach einer Walkzeit
von 45 Minuten wurde mit 1 Gew.-% Ameisensäure abgesäuert.
Das so erhaltene Leder wurde mit Wasser gewaschen, getrocknet und
gestollt und nach den in Tabelle 3 festgelegten Prüfkriterien bewertet. Die Zugfestigkeit
wurde gemäß DIN 53328 bestimmt. Die Bewertung der Flottenauszehrung erfolgte visuell
nach den Kriterien Restfarbstoff (Extinktion) und Trübung (Fettungsmittel). Die
Bewertung der weiteren anwendungstechnischen Eigenschaften erfolgte durch Probanden
nach einem Notensystem von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft).
Tabelle 3: Anwendungstechnische Eigenschaften der erfindungsgemäße
Leder 2.1 bis 2.9 sowie Vergleichsproben V 2.17 bis V 2.19
Für die Vergleichsversuche wurden die folgenden Polymerisate eingesetzt.
Polymerisat V17: Polyacrylsäure mit einem K-Wert von 60, bestimmt
nach Fikentscher, partiell neutralisiert mit NaOH zu einem pH-Wert von 5.
Polymerisat V18: Polymer aus EP-B
0 628 085, Beispiel 18
Polymerisat V19: Polymer aus EP-B
0 628 085, Beispiel 20.
3. Herstellung von MöbellederAllgemeine Vorschrift
Die Blöße eines Süddeutschen Rindes wurde mit 2,5 Gew.-% Glutardialdehyd
und 3 Gew.-% des Sulfongerbstoffs Basyntan®, kommerziell erhältlich
bei BASF Aktiengesellschaft, jeweils bezogen auf das Blößengewicht, in ein entsprechendes
wetwhite-Halbzeug überführt. Nach der Vorgerbung lag der pH-Wert bei 3,9). Die vorgegerbte
Blöße wurde abgewelkt, auf eine Stärke von 1,2 mm gefalzt und in Streifen zu je
400 g geschnitten.
Alle Angaben in Gew.-% beziehen sich im Folgenden auf das Falzgewicht,
wenn nicht anders angegeben.
In einem Fass wurden Streifen mit 100 Gew.-% Wasser, 6 Gew.-% des
Sulfongerbstoffs Basyntan® DLX-N, 5 Gew.-% des Vegetabilgerbstoffs
Tara®, 3 Gew.-% des Harzgerbstoffs Relugan® S sowie 1,5 Gew.-%
Farbstoff Luganil braun NGB®, jeweils kommerziell erhältlich bei
BASF Aktiengesellschaft, über einen Zeitraum von 60 Minuten bei 25°C-30°C
im Fass bei 10 Umdrehungen pro Minute behandelt. Anschließend wird mit Ameisensäure
ein pH-Wert von 3,6 eingestellt und nach weiteren 20 Minuten die Flotte abgelassen
und verworfen. Man setzte 100 Gew.-% Wasser zu und dosierte man 5 Gew.-% einer Polymerisatdispersion
gemäß Tabelle 3 zu, gefolgt von 6 Gew.-% Lipodermlicker CMG®,
1 Gew.-% Lipamin® OK und 1,5 Gew.-% Luganil braun NGB®, jeweils
kommerziell erhältlich bei BASF Aktiengesellschaft.
Nach einer Walkzeit von 60 Minuten wurde mit Ameisensäure ein pH-Wert
3,2 abgesäuert und vor dem Ablassen der Flotte entsprechende Proben gezogen. Die
Leder werden zweimal mit je 100 % Wasser gewaschen, über Nacht feucht gelagert und
nach dem Abwalken auf Spannrahmen bei 50 °C getrocknet. Nach dem Stollen wurden
die Leder wie unten stehend beurteilt.
Das so erhaltene Leder wurde mit Wasser gewaschen, getrocknet und
gestollt und nach den in Tabelle 3 festgelegten Prüfkriterien bewertet. Die Zugfestigkeit
wurde gemäß DIN 53328 bestimmt. Die Bewertung der Flottenauszehrung erfolgte visuell
nach den Kriterien Restfarbstoff (Extinktion) und Trübung (Fettungsmittel). Die
Bewertung der weiteren anwendungstechnischen Eigenschaften erfolgte durch Probanden
nach einem Notensystem von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft).
Tabelle 4 Anwendungstechnische Eigenschaften der erfindungsgemäßen
Möbelleder 3.8 bis 3.14 sowie der Vergleichsproben V 3.17 bis V 3.19
Für die Vergleichsversuche wurden die folgenden Polymerisate eingesetzt.
Polymerisat V17: Polyacrylsäure mit einem K-Wert von 60, bestimmt
nach Fikentscher, partiell neutralisiert mit NaOH zu einem pH-Wert von 5.
Polymerisat V18: Polymer aus EP-B
0 628 085, Beispiel 18
Polymerisat V19: Polymer aus EP-B
0 628 085, Beispiel 20.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung von Leder, dadurch gekennzeichnet,
dass man Blößen, Pickelblößen oder Halbzeuge mit mindestens einem Polymerisat behandelt,
das erhältlich ist durch Copolymerisation von
mindestens einem ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäureanhydrid (A), abgeleitet
von mindestens einer Dicarbonsäure mit 4 bis 8 C-Atomen, mindestens einer vinylaromatischen
Verbindung (B)
und optional mindestens einem von (A) verschiedenen ethylenisch ungesättigten Monomer
(C) mit mindestens einem Heteroatom, Umsetzung mit mindestens einer Verbindung (D)
der allgemeinen Formel I a oder I b
wobei man mindestens 0,55 Äquivalente (D), bezogen auf (A), einsetzt, und optional
Hydrolyse mit Wasser oder wässriger alkalischer Lösung, wobei in Formel I a und
I b die Variablen wie folgt definiert sind:
A1 gleich oder verschieden und C2-C6-Alkylen
R1 C1-C20-Alkyl, linear oder verzweigt,
n eine ganze Zahl von 6 bis 200.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man das Polymerisat
vor dem Einsatz mit Wasser oder wässriger alkalischer Lösung behandelt.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich
bei (B) um Styrol handelt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Molverhältnis von (A) zu (C) im Bereich von 1:0 bis 1:10 liegt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Molverhältnis (A) zu [(B) + (C)] im Bereich von 2:1 bis 1:20 liegt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass (C) gewählt wird aus ethylenisch ungesättigten C3-C8-Carbonsäurederivaten der
allgemeinen Formel II
Acrylamiden der Formel III,
nicht-cyclischen Amiden der allgemeinen Formel IV a oder cyclischen Amiden der allgemeinen
Formel IV b
C1-C20-Alkyl-Vinylethern, N-Vinyl-Derivaten von stickstoffhaltigen
aromatischen Verbindungen, &agr;,&bgr;-ungesättigten Nitrilen, alkoxylierten ungesättigten
Ethern der allgemeinen Formel V,
Estern oder Amiden der allgemeinen Formel VI
ungesättigten Estern der allgemeinen Formel VII
wobei in den allgemeinen Formeln die Variablen wie folgt definiert
sind: R2, R3 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff,
unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl,
R4 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff oder C1-C22-Alkyl,
verzweigt oder unverzweigt,
R5 Wasserstoff oder Methyl,
x eine ganze Zahl im Bereich von 2 bis 6,
y eine ganze Zahl, ausgewählt aus 0 oder 1,
a eine ganze Zahl im Bereich von 0 bis 6,
R6, R7 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff,
unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl,
X Sauerstoff oder N-R4
R8 [A1-O)n-R4,
R9 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff, unverzweigten
oder verzweigten C1-C10-Alkyl
und die übrigen Variablen wie oben stehend definiert sind.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass man die Hydrolyse bei Temperaturen von 15 bis 100 °C durchführt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass man die Polymerisate als wässrige Dispersion oder Lösung dosiert.
Leder, hergestellt durch ein Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
8.
Verwendung von Ledern nach Anspruch 9 zur Herstellung von Bekleidungsstücken
oder Möbeln oder Autoteilen.
Bekleidungsstücke, hergestellt aus oder enthaltend Leder nach Anspruch
9.
Möbel, hergestellt aus oder enthaltend Leder nach Anspruch 9.
Autoteile, hergestellt aus oder enthaltend Leder nach Anspruch 9.