| Dokumentenidentifikation |
DE19856861B4 19.08.2004 |
| Titel |
Verfahren zum Zuordnen von Kennungen in Signalen von Sendern in einem Reifendrucküberwachungssystem zu den Rädern, an welchen sich die Sender befinden |
| Anmelder |
BERU AG, 71636 Ludwigsburg, DE |
| Erfinder |
Normann, Norbert, Dr., 75223 Niefern-Öschelbronn, DE; Michal, Roland, Dr., 75181 Pforzheim, DE; Kessler, Ralf, 76327 Pfinztal, DE; Kühnle, Andreas, 75438 Knittlingen, DE; Schulze, Gunter Lothar, 75228 Ispringen, DE |
| Vertreter |
porta Patentanwälte Dipl.-Phys. Ulrich Twelmeier Dr.techn. Waldemar Leitner, 75172 Pforzheim |
| DE-Anmeldedatum |
09.12.1998 |
| DE-Aktenzeichen |
19856861 |
| Offenlegungstag |
21.06.2000 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
19.08.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
19.08.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B60C 23/04
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| IPC-Nebenklasse |
G08C 17/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung geht von einem Verfahren zum Zuordnen von Kennungen,
die in Signalen enthalten sind, weiche von Sendern in einem Reifendrucküberwachungssystem
ausgesandt werden, das aus je einem Druckmeßfühler, einem Sender und einer Sendeantenne
an jedem Rad eines Fahrzeuges, aus einer oder mehreren Empfangsantennen an der Karosserie
des Fahrzeuges und aus einer an der einen oder den mehreren Empfangsantennen über
Kabel angeschlossenen Empfangs- und Auswerteelektronik besteht,
- – zu den Positionen der Räder, an welchen sich die Sender befinden, indem
die Signale, welche die Kennung enthalten, von der einen oder den mehreren Empfangsantennen
aufgefangen, an die Empfangs- und Auswerteelektronik weitergeleitet und in dieser
hinsichtlich ihrer Kennung ausgewertet werden,
- – wobei an den überwachten Rädern zusätzlich zum Luftdruck im Reifen jeweils
eine sich aus dem Bewegungszustand des jeweiligen Rades ergebende Bahnbeschleunigung
(b) gemessen, ein daraus abgeleitetes Signal mittels des zugehörigen Senders der
Empfangs- und Auswerteschaltung signalisiert und
- – auf eine im Signal enthaltene Information über die Lage jenes Rades
ausgewertet wird, von weichem Rad das betreffende Signal ausgeht, und
- – zur Unterscheidung von Rädern auf der rechten Seite des Fahrzeugs von
Rädern auf der linken Seite des Fahrzeugs für jedes laufende Rad das Vorzeichen
der an einer den Druckmeßfühler, den Sender, die Sendeantenne und einen Beshleunigungssensor
enthaltende Einrichtung (nachfolgend als Radelektronik bezeichnet) auftretenden
Bahnbeschleunigung (b) ermittelt wird, wobei die Radelektroniken an den verschiedenen
Rädern in übereinstimmender Einbaulage vorgesehen sind, und
- – für jedes Rad eine Zentrifugalbeschleunigung (z) gemessen und übertragen
wird
als Stand der Technik gemäß § 3 (2) PatG aus. Ein solches Verfahren ist in
der DE 197 35 686 A1 offenbart.
Aus der DE 196 08 478 A1
ist ein Reifendrucküberwachungssystem bekannt, welches an jedem Rad eines Fahrzeugs
einen Druckmeßfühler, eine mit dem Druckmeßfühler verbundene elektronische Auswerteschaltung,
einen Sender, eine Sendeantenne und eine Batterie hat, welche die am Rad vorgesehene
Elektronik (nachfolgend auch als Radelektronik bezeichnet) mit Strom versorgt. Gen
Rädern benachbart sind an der Karosserie des Fahrzeuges Empfangsantennen vorgesehen,
welche über Kabel an eine zentrale Empfangs- und Auswerteschaltung (nachfolgend
auch als zentrale Auswerteelektronik bezeichnet) angeschlossen sind. Ein Problem,
das sich bei solchen Reifendrucküberwachungssystemen stellt, ist die eindeutige
Zuordnung der Sender zu der Position ihres Rades am Fahrzeug. Zu diesem Zweck erzeugen
die Sender ein in vier Abschnitte unterteiltes Signal, bestehend aus Präambel, Identifikationssignal,
Meßsignal und Postambel. Anhand des Identifikationssignals (Kennung) kann die zentrale
Auswerteelektronik erkennen, wo sich das sendende Rad am Fahrzeug befindet Voraussetzung
dafür ist jedoch, daß die Kennung und die Radposition einander zuvor eindeutig zugeordnet
wurden und daß diese Zuordnung in der zentralen Auswerteelektronik abgespeichert
wurde. Die DE 196 08 478 A1 offenbart
eine Möglichkeit, wie diese Zuordnung nach der erstmaligen Montage von Rädern am
Fahrzeug oder nach einem Radwechsel selbsttätig aus den von den Radelektroniken
gesendeten Signalen bestimmt werden kann. Dazu findet eine statistische Auswertung
der Intensität der empfangenen Signale statt: Zwar empfängt jede Empfangsantenne
Signale von allen sendenden Rädern des Fahrzeuges, doch geht man von der Annahme
aus, daß die Signale von dem der jeweiligen Empfangsantenne nächstliegenden Rad
im statistischen Mittel mit der stärksten Intensität empfangen werden.
Ein ähnliches Zuordnungsverfahren ist aus der DE
196 08 479 A1 bekannt.
Die bekannten Zuordnungsverfahren haben den Nachteil, daß sie erhebliche
Kosten des Reifendrucküberwachungssystems verursachen, weil für jedes Rad in seiner
Nachbarschaft eine gesonderte Empfangsantenne vorgesehen ist, welche mit einem Antennenkabel
an die zentrale Auswerteelektronik im Fahrzeug anzuschließen ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe, die automatische Zuordnung der von
den Radelektroniken gesendeten Kennungen zu bestimmten Radpositionen mit geringerem
Aufwand zu erreichen, durch ein Verfahren mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen
gelöst.
Die am jeweiligen Rad vorhandene Radelektronik ist dahingehend ausgebildet,
daß sie nicht nur den Reifendruck mißt und an die zentrale Auswerteelektronik übermittelt,
sondern zusätzlich noch Informationen über den Bewegungszustand des Rades ermittelt
und an die zentrale Auswerteelektronik weiterleitet. Aus dem Bewegungszustand des
Rades wird in der zentralen Auswerteelektronik dann eine Information über die Position
des betreffenden Rades am Fahrzeug gewonnen.
Nützliche Informationen über den Bewegungszustand des Rades werden
erfindungsgemäß aus am Rad auftretenden Beschleunigungen ermittelt. Die von einem
mit der Radelektronik verbundenen Beschleunigungssensor gelieferten
Beschleunigungssignale werden entweder in der Radelektronik ausgewertet und das
Ergebnis der Auswertung wird an die zentrale Auswerteelektronik gesendet, oder die
Beschleunigungssignale werden von der Radelektronik in das regelmäßig auszusendende
Signal eingefügt, mit ihm an die zentrale Auswerteelektronik gesendet und darin
ausgewertet.
Miniaturisierte Beschleunigungssensoren auf Halbleiterbasis, die mit
verhältnismäßig geringem Aufwand in die ohnehin benötigte Radelektronik integriert
werden können, sind verfügbar. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand in der Radelektronik
ist wesentlich geringer als der Aufwand, der durch den Fortfall von Empfangsantennen
und ihrer Verkabelung vermieden wird.
Auf folgende Weisen lassen sich Informationen über die Radposition
aus Beschleunigungssignalen ableiten, die am Rad gewonnen wurden:
- 1. Durch Drehen des Rades tritt an diesem eine Zentrifugalbeschleunigung z auf.
Nur an mitgeführten Reserverädern tritt auch bei rollendem Fahrzeug keine Zentrifugalbeschleunigung
z auf. Signale, welche bei rollendem Fahrzeug empfangen werden, aber die Zentrifugalbeschleunigung
z = O signalisieren, werden deshalb einem mitgeführten Reserverad zugeordnet.
- 2. Die Stärke der am Rad auftretenden Zentrifugalbeschleunigung z ist abhängig
von der Drehzahl des Rades. Wird die Stärke der Zentrifugalbeschleunigung z in der
zentralen Empfangs- und Auswerteschaltung über eine vorgegebene Zeitspanne integriert,
so ist die Größe des Integralwertes ein Maß für den Weg, den das Rad in dieser Zeitspanne
zurückgelegt hat. Da die gelenkten Vorderräder bei Kurvenfahrt einen größeren Weg
zurücklegen als die ungelenkten Hinterräder eines Fahrzeuges, wird der Integralwert
für ein gelenktes Vorderrad größer sein als für ein nicht gelenktes Hinterrad. Die
Kennungen, die in den Signalen enthalten sind, welche zu den größten Integralwerten
der Zentrifugalbeschleunigung z führen, können deshalb den gelenkten Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordnet werden.
- 3. Bei übereinstimmender Einbaulage des Beschleunigungssensors am Rad liefern
ein Beschleunigungssensor an einem Rad auf der rechten Seite des Fahrzeuges und
ein Beschleunigungssensor an einem Rad auf der linken Seite des Fahrzeuges bei einem
beschleunigten Fahrzeug Beschleunigungssignale mit entgegengesetzten Vorzeichen.
Als Bahnbeschleunigung b wird hier die beim Beschleunigen (oder beim Verzögern)
in Umfangsrichtung des Rades auftretende Beschleunigungskomponente bezeichnet. Das
Vorzeichen des Bahnbeschleunigungssignals erlaubt eine Unterscheidung zwischen rechten
und linken Rädern, wobei das Vorzeichen vorzugsweise bereits in der Radelektronik
bestimmt und dann der zentralen Auswerteelektronik übermittelt wird. Am besten wird
die Unterscheidung zwischen rechten und linken Rädern in der Beschleunigungsphase
nach einem Start des Fahrzeugs vorgenommen.
Hat man aus der Zentrifugalbeschleunigung z die Kennung des Reserverades ermittelt
und aus der Bahnbeschleunigung b ermittelt, welche Räder auf der rechten Seite und
welche Räder auf der linken Seite des Fahrzeuges angeordnet sind, dann kann man
die restliche Unterscheidung zwischen vorderen Rädern und hinteren Rädern anstatt
durch Auswertung von Integralwerten der Zentrifugalbeschleunigung z auch durch eine
gegenüber dem Stand der Technik verringerte Anzahl von Antennen auf der Empfangsseite
bestimmen, nämlich dadurch, daß den auf einer gemeinsamen Achse des Fahrzeuges angeordneten
Rädern lediglich eine einzige, gemeinsame Empfangsantenne zugeordnet wird. Die Unterscheidung
zwischen den einzelnen Achsen kann dann durch statistische Auswertung der empfangenen
Signalintensitäten auf dieselbe Weise erfolgen, wie sie in der DE
196 08 478 A1 oder in der DE 196
08 479 A1 offenbart ist, wobei man jedoch nicht mehr für jedes Rad eine
eigene Empfangsantenne am Fahrzeug benötigt, sondern für die auf einer gemeinsamen
Achse angeordneten Räder nur noch eine gemeinsame Empfangsantenne.
- 4. Zur Unterscheidung der gelenkten Vorderräder von den nicht gelenkten Hinterrädern
des Fahrzeuges kann nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung auch das Auftreten
einer Coriolisbeschleunigung am gelenkten Rad beobachtet und ausgewertet werden.
Eine Coriolisbeschleunigung tritt an den ungelenkten Rädern nicht auf, wohl aber
an den gelenkten Rädern, wenn Lenkbewegungen ausgeführt werden. Signalisiert ein
Rad das Auftreten einer Coriolisbeschleunigung, dann ist klar, daß es sich um eines
der gelenkten Vorderräder handeln muß.
Die Zentrifugalbeschleunigung z wirkt senkrecht zur Bahnbeschleunigung b. Die Coriolisbeschleunigung
wiederum wirkt senkrecht zur Zentrifugalbeschleunigung z und zur Bahnbeschleunigung
b.
Ein Beschleunigungssensor, der zwischen Beschleunigungen in Richtung von drei unterschiedlichen
Koordinatenachsen unterscheiden kann oder eine Anordnung von drei Beschleunigungssensoren,
welche in drei verschiedenen Koordinatenachsen empfindlich sind, eignet sich mit
Vorteil für die vorliegende Erfindung. Die Endung ist aber nicht nur mit einem dreiachsigen
Beschleunigungssensor durchführbar, sondern, wie vorstehend erläutert, auch mit
Hilfe eines zweiachsigen Beschleunigungssensors bzw. mit einer Anordnung von zwei
Beschleunigungssensoren,
von denen der eine die Zentrifugalbeschleunigung z erfassen kann und es erlaubt,
das Reserverad zu bestimmen, zwischen gelenkten Vorderrädern und
ungelenkten Hinterrädern zu unterscheiden und zwischen einem Verzögern und einem
Beschleunigen des Fahrzeugs zu unterscheiden,
und von denen es der andere erlaubt, die an der Radelektronik auftretende Bahnbeschleunigung
b und deren Vorzeichen zu erfassen, was die Unterscheidung zwischen rechten und
linken Rädern ermöglicht.
Die Radelektroniken der verschiedenen Räder sind voneinander unabhängig
und senden deshalb normalerweise nicht gleichzeitig. Die Signale, die von unterschiedlichen
Rädern kommen und in der zentralen Auswerteelektronik miteinander verglichen werden,
um festzustellen, an welcher Stelle des Fahrzeuges sich ein durch eine bestimmte
Kennung charakterisiertes Rad befindet, müssen in der zentralen Auswerteelektronik
deshalb zwischengespeichert werden, um miteinander verglichen werden zu können.
Die zentrale Auswerteelektronik ist deshalb mit einem dafür geeigneten flüchtigen
Speicher auszustatten. Dem Fachmann ist bekannt, daß er das einfach, z.B. mittels
eines Mikroprozessors, verwirklichen kann, welcher außerdem die Auswertung der empfangenen
Signale vornimmt. Weil die zu vergleichenden Signale nicht gleichzeitig erzeugt
werden, kann es passieren, daß ein Signal von einem rechten Rad, welches erzeugt
wurde, während das Fahrzeug beschleunigt wurde, verglichen wird mit einem Signal
von einem linken Rad, welches erzeugt wurde, während das Fahrzeug verzögert wurde.
In diesem Fall kann aus dem Vorzeichen der Bahnbeschleunigungen b allein noch nicht
zwischen rechten und linken Rädern unterschieden werden. Erfindungsgemäß ist deshalb
vorgesehen, an jedem Rad bei der Bestimmung der Bahnbeschleunigung b und ihres Vorzeichens
zugleich die zeitliche Änderung der Zentrifugalbeschleunigung z zu bestimmen und
zusammen mit der Bahnbeschleunigung b und ihrem Vorzeichen an die zentrale Auswerteelektronik
zu senden. Das Vorzeichen der zeitlichen Änderung (dz/dt) der Zentrifugalbeschleunigung
z zeigt nämlich an, ob das Fahrzeug beschleunigt wurde (positives Vorzeichen) oder
ob das Fahrzeug verzögert wurde (negatives Vorzeichen). Durch gemeinsamens Auswerten
des Vorzeichens der zeitlichen Änderung (dz/dt) der Zentrifugalbeschleunigung z
und des Vorzeichens der Bahnbeschleunigung b für jedes Rad läßt sich nun eindeutig
zwischen rechten Rädern und linken Rädern unterscheiden. Am einfachsten bildet man
hierzu in der zentralen Auswerteelektronik für jedes Rad das Produkt aus diesen
Vorzeichen, welches unabhängig davon, ob das Fahrzeug beschleunigt oder verzögert
wurde, bei der Bahnbeschleunigung b für Räder auf der linken Fahrzeugseite das entgegengesetzte
Vorzeichen liefert wie für Räder auf der rechten Fahrzeugseite. Voraussetzung dafür
ist, daß die Beschleunigungssensoren mit ihren beiden Achsen, in deren Richtung
sie für das Bestimmen der Bahnbeschleunigung b und der Zentrifugalbeschleunigung
z empfindlich sind, in Bezug auf das jeweilige Rad gleich orientiert sind, was bei
untereinander gleichen Radelektroniken dadurch gewährleistet ist, daß sie an den
verschiedenen Rädern in übereinstimmender Einbaulage vorgesehen sind.
Es sei beispielsweise angenommen, daß bei beschleunigtem Fahrzeug
das Vorzeichen der Bahnbeschleunigung b an einem rechten Rad positiv sei; dann ist
es an einem linken Rad negativ und das Vorzeichen der zeitlichen Änderung (dz/dt)
der Zentrifugalbeschleunigung z ist für beide Räder positiv. Dann gilt für das Produkt
der Vorzeichen
für das rechte Rad: sign (dz/dt).sign b = (+1)(+1) = +1
und für das linke Rad: sign (dz/dt).sign b = (+1)(–1) = –1.
Linkes Rad und rechtes Rad unterscheiden sich also durch das Vorzeichen
des Produktes.
Nehmen wir nun an, daß das Signal am rechten Rad erzeugt wurde, während
das Fahrzeug beschleunigt wurde, wohingegen das Signal am linken Rad erzeugt wurde,
während das Fahrzeug verzögert wurde. Dann ergibt sich für das Vorzeichenprodukt
für das rechte Rad: sign (dz/dt).sign b = (+1 )(+1) = +1
und für das linke Rad: sign (dz/dt).sign b = (–1)(+1) = –1.
Es ergibt sich also anhand des Vorzeichenproduktes dieselbe Unterscheidung
zwischen dem linken Rad und dem rechten Rad wie im zuerst angenommenen Fall.
Hat man auf diese Weise zwischen linken und rechten Rädern unterschieden,
kann man mit Hilfe von nur zwei Antennen, von denen die eine den Rädern auf der
vorderen Achse des Fahrzeuges und die andere den Rädern auf der hinteren Achse des
Fahrzeuges zugeordnet ist, auch noch unterscheiden, welches der linken Räder vorne
und und welches hinten ist, und welches der rechten Räder vorne und und welches
hinten ist, indem man die Intensität (Empfangsamplitude) der empfangenen Signale
auswertet. Eine im Bereich der Vorderachse angeordnete Antenne wird nämlich die
Signale, die von den Vorderrädern stammen, im Mittel mit größerer Amplitude empfangen
als die Signale, die von den Hinterrädern stammen. Umgekehrt wird eine Antenne,
die sich im Bereich der Hinterachse befindet, von den Hinterrädern stammende Signale
im Mittel mit größerer Amplitude empfangen als Signale, die von den Vorderrädern
stammen. Dazu müssen die Antennen gar nicht einmal in der Mitte zwischen rechten
und linken Rädern liegen, sondern können auch außermittig angeordnet sein, da jedenfalls
durch Kombination der Informationen über die Drehrichtung und die Empfangsamplitude
die Unterscheidung zwischen vorne und hinten möglich ist.
Es ist sogar möglich, mit nur einer einzigen Antenne auszukommen,
wenn diese entweder näher bei der Vorderachse oder näher bei der Hinterachse so
angeordnet ist, daß sie in der Lage ist, Signale von allen vier Rädern mit hinreichender
Amplitude zu empfangen. Für das Bestimmen der Signalintensitäten
kann nicht nur ein einziges Signal herangezogen werden, sondern eine Folge von mehreren
von ein-und-demselben Rad stammenden Signalen, um die Genauigkeit der Intensitätsbestimmung
zu erhöhen. Hinsichtlich eines dazu geeigneten statistischen Verfahrens wird auf
die Offenbarung in der DE 196 08 478 A1
und der DE 196 08 479 A1 ausdrücklich
Bezug genommen.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Zuordnen von Kennungen, die in Signalen enthalten sind,
welche von Sendem in einem Reifendrucküberwachungssystem ausgesandt werden, das
aus je einem Druckmeßfühler, einem Sender und einer Sendeantenne an jedem Rad eines
Fahrzeuges, aus einer oder mehreren Empfangsantennen an der Karosserie des Fahrzeuges
und aus einer an der einen oder den mehreren Empfangsantennen über Kabel angeschlossenen
Empfangs- und Auswerteelektronik besteht,
– zu den Positionen der Räder, an welchen sich die Sender befinden, indem
die Signale, welche die Kennung enthalten, von der einen oder den mehreren Empfangsantennen
aufgefangen, an die Empfangs- und Auswerteelektronik weitergeleitet und in dieser
hinsichtlich ihrer Kennung ausgewertet werden,
– wobei an den überwachten Rädern zusätzlich zum Luftdruck im Reifen jeweils
eine sich aus dem Bewegungszustand des jeweiligen Rades ergebende Bahnbeschleunigung
(b) gemessen, ein daraus abgeleitetes Signal mittels des zugehörigen Senders der
Empfangs- und Auswerteschaltung signalisiert und
– auf eine im Signal enthaltene Information über die Lage jenes Rades ausgewertet
wird, von welchem Rad das betreffende Signal ausgeht, und
– zur Unterscheidung von Rädern auf der rechten Seite des Fahrzeugs von Rädern
auf der linken Seite des Fahrzeugs für jedes laufende Rad das Vorzeichen der an
einer den Druckmeßfühler, den Sender, die Sendeantenne und einen Beschleunigungssensor
enthaltende Einrichtung (nachfolgend als Radelektronik bezeichnet) auftretenden
Bahnbeschleunigung (b) ermittelt wird, wobei die Radelektroniken an den verschiedenen
Rädern in übereinstimmender Einbaulage vorgesehen sind, und
– für jedes Rad eine Zentrifugalbeschleunigung (z) gemessen und übertragen
wird
dadurch gekennzeichnet, daß
– zusätzlich das Vorzeichen der während der Bahnbeschleunigung (b) auftretenden
Änderung der Zentrifugalbeschleunigung (z) ermittelt und mit dem für das jeweilige
Rad bestimmten Vorzeichen der Bahnbeschleunigung (b) multipliziert wird, und
– durch Vergleichen der für die Räder jeweils ermittelten Produkte aus diesen
beiden Vorzeichen zwischen Rädern auf der rechten Seite des Fahrzeugs und Rädern
auf der linken Seite des Fahrzeugs unterschieden wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
– das Vorzeichen der Bahnbeschleunigung (b) bereits in einer am Rad vorgesehenen
Auswerteschaltung bestimmt wird, welche Bestandteil der Radelektronik ist.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
– den auf einer gemeinsamen Achse des Fahrzeuges angeordneten Rädern jeweils
nur eine einzige gemeinsame Empfangsantenne zugeordnet wird.
- Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß
– ein bei rollendem Fahrzeug empfangenes Signal, welches eine Zentrifugalbeschleunigung
(z) mit dem Wert Null signalisiert, einem mitgeführten Reserverad zugeordnet wird.
- Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß
– zur Unterscheidung von gelenkten Rädern und nicht gelenkten Rädern des Fahrzeuges
Signale, welche die Stärke der gemessenen Zentrifugalbeschleunigung (z) angeben,
über eine vorgegebene Zeitspanne integriert werden, wobei den gelenkten Rädern jene
Signale zugeordnet werden, welche die größten Integralwerte liefern.
- Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß
– zur Unterscheidung von gelenkten Rädern und nicht gelenkten Rädern des Fahrzeuges
während Lenkbewegungen das Auftreten einer Coriolisbeschleunigung ermittelt, signalisiert
und ausgewertet wird.
- Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
– für die Gesamtheit der sendenden Räder des Fahrzeuges lediglich eine einzige
Antenne benutzt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß
– Signale, die von vorderen Rädern kommen, dadurch von Signalen unterschieden
werden, die von hinteren Rädern kommen, daß man die Intensitäten der Signale vergleicht,
die von der jeweiligen Empfangsantenne empfangen werden, und bei Betrachtung der
den vorderen Rädern zugeordneten Empfangsantenne die stärkeren Signale den Vorderrädern
und die schwächeren Signale den Hinterrädern zuordnet, oder
– bei Betrachtung der den hinteren Rädern zugeordneten Empfangsantenne hingegen
die stärkeren Signale den Hinterrädern und die schwächeren Signale den
Vorderrädern zuordnet.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen
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