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Dokumentenidentifikation DE10301384A1 26.08.2004
Titel Schießanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage
Anmelder Glasa, Hans-Jürgen, Dipl.-Ing., 44147 Dortmund, DE
Erfinder Glasa, Hans-Jürgen, Dipl.-Ing., 44147 Dortmund, DE
DE-Anmeldedatum 16.01.2003
DE-Aktenzeichen 10301384
Offenlegungstag 26.08.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 26.08.2004
IPC-Hauptklasse F41J 1/18
IPC-Nebenklasse F41J 1/12   E04H 3/14   
Zusammenfassung Es handelt sich um eine Schießanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage, mit einen Innenraum bildenden Wänden und einer Dachkonstruktion, wobei den Wänden innenseitig ein oder mehrere Geschossfangnetze oder Geschossfanggitter mit vorgegebener Maschenweite vorgehängt sind. Die Geschossfangnetze können an der Dachkonstruktion freihängend aufgehängt sein.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Schießanlage bzw. Schießsportanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage, mit einen Innenraum bildenden Wänden und einer Dachkonstruktion. – In dem Innenraum einer solchen Wurfscheibenschießanlage bzw. Tontaubenschießanlage sind regelmäßig zumindest ein Schützenstand sowie ein oder mehrere Scheibenwurfanlagen angeordnet.

In der Praxis wird das Wurfscheibenschießen bzw. Tontaubenschießen bisher ausschließlich im Freien betrieben, wobei sowohl der Schützenstand als auch die Scheibenwurfanlage bzw. Tontaubenwurfanlagen frei aufgestellt und insbesondere der gesamte Schussbereich sich im Freien befindet. Derartige "Freiluftschießanlagen" sind mit erheblichen Nachteilen behaftet. So ist der Betrieb der Anlage stark witterungsabhängig und die Anlage selbst ist in hohem Maße den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Ein ganzjähriger Betrieb des Wurfscheibenschießsportes ist in der Regel nicht möglich. Hinzu kommt die erhebliche Lärmbelästigung der Umgebung, so dass solche Schießsportanlagen regelmäßig nur in großen Abständen zu bewohnten Gebieten betrieben werden können. Schließlich führt der Betrieb einer Freiluftschießanlage zu einer erheblichen Verbleiung des Bodens bzw. der Umwelt, da der Bleischrot, der im Zuge des Schrotschießens anfällt, regelmäßig ungehindert auf den Boden fällt, ohne dass die Möglichkeit besteht, den Bleischrot aufzusammeln oder wieder zu verwenden, zumal die Reichweite üblicher Schrotflinten mehr als 300 m beträgt, so dass der Bleischrot über einen sehr weiten Bereich verteilt wird.

Bei einer üblichen Wurfscheibenschießanlage können jährlich in etwa 20 bis 30 Tonnen Blei anfallen.

Es wurde daher vorgeschlagen, eine gleichsam geschlossene Wurfscheibenschießanlage bzw. Wurfscheibenschießhalle der eingangs beschriebenen Art zu schaffen (vgl. DE 39 26 982 A1). Die Wandelemente einer solchen Schießhalle sollen aus einer nach außen weisenden Wandplatte großer Festigkeit, insbesondere aus Stahlbeton, mit einer nach innen weisenden Dämmbeschichtung sowie einer vorgehängten Gewebematte aus elastischem Material (z. B. Gummi) bestehen. Der Bleischrot gelangt folglich nicht ungehindert in die Umwelt, sondern verbleibt innerhalb der Halle, so dass er grundsätzlich aufgesammelt werden kann. Dabei dienen die den Wänden vorgehängten Gewebematten aus einem elastischen Material in erster Linie dem Schutz der eigentlichen Wandkonstruktion. Die Gewebematten können dabei so ausgebildet sein, dass sie bei einem versehentlichen Wandbeschuss in der Nähe des Schützens den Bleischrot absorbieren, während die weiter entfernten Wandmatten gezielt den Bleischrot nach innen reflektieren. Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Wurfscheibenschießhalle in die Praxis hat sich aus einer Mehrzahl von Gründen als schwierig erwiesen. – Hier setzt die Erfindung ein.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Schießsportanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welche nicht nur eine Belastung der Umwelt mit Bleischrot und eine übermäßige Lärmbelästigung außerhalb der Anlage verhindert, sondern welche darüber hinaus einfach und funktionsgerecht aufgebaut ist und sich durch eine erhöhte Sicherheit und einen verringerten Lärm im Innenraum auszeichnet.

Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung eine Schießanlage bzw. Schießsportanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage, mit einen Innenraum bildenden Wänden und einer Dachkonstruktion, wobei den Wänden innenseitig ein oder mehrere Geschossfangnetze oder Geschossfanggitter mit vorgegebener Maschenweite vorgehängt sind. Dabei sind die Geschossfangnetze bzw. -gitter vorzugsweise an der Dachkonstruktion und/oder an einem Geschossfanggestell und/oder an den Wänden freihängend aufgehängt. Das bedeutet, dass die Befestigung der Geschossfangnetze lediglich im Bereich der Dachkonstruktion bzw. im oberen Bereich der Wände und gegebenenfalls an den Seiten der Netze, nicht jedoch am Boden erfolgt. Bei den Netzen kann es sich gleichsam um gardinenartige Kunststoffnetze bzw. fliegengitterartige Netze handeln. Netz meint hier ein Flächengebilde, bei dem Drähte, Fäden oder dergleichen mit Hilfe von z. B. Knoten zu Maschen verbunden sind. Die Maschen können z. B. eine quadratische, rechteckige, rhombische oder mehreckige (z. B. fünfeckige) Form aufweisen. Nach bevorzugter Ausführungsform sind die Geschossfangnetze als Metallnetze, z. B. Edelstahlnetze ausgebildet, welche beispielsweise auf vernickelten Edelstahldrähten gefertigt sein können. Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass sich das Wurfscheibenschießen in einer geschlossenen oder im Wesentlichen geschlossenen Halle bzw. Arena ohne weiteres realisieren lässt, wenn einwandfrei funktionierende, kostengünstige und leicht zu handhabende Geschossfänge verwirklicht sind. Auf Gummimatten in den Wandbereichen kann vollständig verzichtet werden. Dabei zeichnen sich die erfindungsgemäßen Geschossfangnetze insbesondere dadurch aus, dass sie sehr leicht sind, so dass auch bei einer Anlagenhöhe von beispielsweise 50 m eine einwandfreie Handhabung möglich ist. Die Geschossfangnetze sind dabei im besonderen Maße geeignet, den Bleischrot aufzufangen, wobei der Bleischrot nicht in den Netzen verbleibt, sondern von den im Wesentlichen vertikal von der Dachkonstruktion herabhängenden Netzen herabfällt und dort vom Boden ohne weiteres aufgesammelt werden kann. Durch die freihängende Aufhängung wird gewährleistet, dass die Geschossfangnetze die kinetische Energie der Geschosse vollständig aufnehmen können, so dass eine Geschossreflexion zuverlässig vermieden werden kann. Andererseits besteht nicht die Gefahr, dass der Bleischrot von den Geschossfangnetzen absorbiert wird und in den Netzen verbleibt. Im Übrigen erfüllen die Geschossfangnetze gleichzeitig eine Schallschutzfunktion. Schließlich kann eine einwandfreie Anpassung an den Wandverlauf erfolgen.

Die Maschenform und Maschenweite der erfindungsgemäßen Geschossfangnetze ist dabei so eingerichtet, dass einerseits verhindert wird, dass der Bleischrot durch das Netz hindurchdringt und andererseits eine möglichst leichte Konstruktion gewährleistet ist. Mit der Wahl der Maschenweite und auch der Drahtstärke kann im Übrigen die Transparenz der Netze beeinflusst werden. Zweckmäßig sind Maschenweiten von bis zu 3 mm, z. B. bis zu 2 mm, vorzugsweise bis zu 1,5 mm, besonders bevorzugt bis zu 1,2 mm. So schlägt die Erfindung vor, dass die Geschossfangnetze eine Maschenweite von 0,1 mm bis 3 mm, z. B. 0,5 mm bis 2 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 1,2 mm aufweisen. Da Schrot üblicher Munition einen Durchmesser von 2 mm bis 2,5 mm hat, ist eine Maschenweite von in etwa 1 mm besonders zweckmäßig. Die Drahtstärke bzw. der Durchmesser der Drähte, Fäden oder dergleichen kann in etwa 0,1 mm bis 1 mm, z. B. in etwa 0,5 mm, betragen.

Die Schallschutzfunktion der erfindungsgemäßen Netze kann dadurch erheblich verbessert werden, dass zwei oder mehr mit vorgegebenem Abstand zueinander angeordnete Geschossfangnetze den Wänden vorgehängt werden. Folglich ist vorzugsweise im gesamten Wandbereich oder in Teilbereichen jeweils ein erstes Netz verwirklicht, welches dem Schützen zugewandt ist. In vorgegebenem Abstand dahinter, also der Wand zugeordnet, ist dann ein zweites Netz aufgehängt, so dass sich der Schießlärm gleichsam zwischen den Netzen verfängt und erheblich verringert wird. Die Funktion, das Geschoss aufzufangen, kommt dabei in erster Linie dem ersten Netz zu. Sollte jedoch das erste Netz durch Überbeanspruchung beschädigt werden, so können gegebenenfalls das Netz durchdringende Geschosse von dem zweiten Geschossfangnetz aufgenommen werden. Der Abstand zwischen den Geschossfangnetzen beträgt 0,1 m bis 2 m. Vorzugsweise beträgt der Abstand 0,5 m bis 1,5 m. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei welcher der Abstand in etwa 1 m beträgt. Im Übrigen können auch drei oder mehr Netze hintereinander aufgehängt werden.

Um eine einwandfreie Funktion der Geschossfangnetze hinsichtlich Schallschutz und auch Sicherheit zu gewährleisten, schlägt die Erfindung vor, dass der Abstand des Geschossfangnetzes von der Wand, bzw. bei Verwendung mehrerer Geschossfangnetze, der Abstand des der Wand zugewandten Geschossfangnetzes von der Wand in etwa 1 m bis 4 m, z. B. 2 m bis 3 m beträgt.

Nach besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung sind nicht nur im Bereich der Wände Geschossfangnetze vorgesehen, sondern sind auch im Bereich der Dachkonstruktion den Innenraum zumindest teilweise überspannende Geschossfangnetze angeordnet, und zwar eine, zwei oder mehr Lagen. Im Gegensatz zu den im Wesentlichen vertikal herabhängenden Geschossfangnetzen der Wände sind diese Geschossfangnetze im Wesentlichen horizontal oder leicht geneigt bzw. parallel zu dem Dach bzw. der Dachhaut ausgerichtet. Dabei können eine Vielzahl von Netzbahnen im Bereich der Dachkonstruktion aufgehängt sein, welche sich jeweils über ein vorgegebenes Maß überlappen, wobei die Bahnen vorzugsweise in etwa parallel zur Schießrichtung verlaufen, um zu verhindern, dass sich Bleischrot in den Überlappungsbereichen verfängt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bahnen quer zur Schussrichtung aufzuhängen, wobei dann vorzugsweise eine schuppenartige, überlappende Aufhängung derart verwirklicht ist, dass die jeweils dem Schützen zugewandte Netzbahn tiefer hängt als die daran angrenzende, dem Schützen abgewandte, Bahn. Jedenfalls wird durch die Verwendung von Geschossfangnetzen der beschriebenen Art im Bereich des Daches ein vollständiger und zuverlässiger Schutz der Außenkonstruktion der Anlage erreicht. Dieses gilt nicht nur dann, wenn es sich um eine geschlossene oder im Wesentlichen geschlossene Anlage im Sinne einer Wurfscheibenschießhalle, sondern auch wenn es sich um eine zumindest teilweise geöffnete Schießanlage im Sinne einer Arena handelt, bei welcher auf eine vollständig geschlossene Dachhaut verzichtet wird oder eine verschließbare Dachhaut bzw. Dachkonstruktion realisiert ist. Denn dann wird durch die Geschossfangnetze im Bereich der Dachkonstruktion zuverlässig verhindert, dass Bleischrot in den Außenraum gelangt. Zudem erfüllen die Geschossfangnetze im Dachbereich auch hier eine Schallschutzfunktion. Die Verwendung von Geschossfangnetzen im Dachbereich empfiehlt sich daher in besonderem Maße bei einer Schießsportanlage bzw. -arena mit variabler Dachkonstruktion, bei welcher sich die Dachhaut je nach Witterungsbedingungen öffnen und schließen lässt. Stets wird völlig unabhängig davon, ob das Hallendach geöffnet oder geschlossen ist, ein Austritt des Bleischrotes aus der Halle vermieden.

Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung, dem selbständige Bedeutung zukommt, sind die Wände als mehrschichtige Schallschutzwände ausgebildet. Dabei können die Schallschutzwände eine Innenschicht und eine Außenschicht aus jeweils Beton, sowie eine zwischen Innenschicht und Außenschicht angeordnete Mittelschicht aus einem Faserdämmstoff aufweisen. Bei dieser Ausführungsform wird folglich eine im Wesentlichen dreischichtige Schallschutzwand realisiert, welche besonders einfach aufgebaut ist und zugleich den aus der Halle austretenden Schallpegel in hohem Maße reduziert. Dieses gilt insbesondere dann, wenn die Innenschicht und/oder die Außenschicht aus Leichtbeton gegebenenfalls mit Blähton als Zuschlagstoff oder Zusatzstoff bestehen. So besteht die Innenwand vorzugsweise aus Leichtbeton LB4, während die Außenwand vorzugsweise aus Leichtbeton LB8 besteht. Ferner ist die Innenwand vorzugsweise innenseitig zumindest bereichsweise mit einer schallabsorbierenden Wandverkleidung, z. B. mit Schallschutzplatten, verkleidet. Bei dieser schallabsorbierenden Wandverkleidung handelt es sich beispielsweise um übliche Schallschutzplatten aus einem offenporigen Material, z. B. Schaumstoff. Vorzugsweise werden jedoch beschichtete Schallschutzplatten, z. B. mit einer Schutzschicht versehene Schaumstoffplatten, verwendet, so dass eine einwandfreie Reinigung der Schallschutzplatten erfolgen kann. Die Innenschicht und/oder die Außenschicht können eine Dicke von jeweils z. B. 10 bis 30 cm, vorzugsweise 20 cm aufweisen, während die Dicke der Mittelschicht z. B. 5 bis 20 cm, vorzugsweise 10 cm beträgt.

Vorzugsweise bestehen die Wände jeweils aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten und gegebenenfalls vorgefertigten Wandelementen vorgegebener Breite und Höhe. Dabei kann jedem einzelnen Wandelement ein Geschossfangnetz bzw. mehrere Geschossfangnetze zugeordnet sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass einer aus einer Mehrzahl von Wandelementen bestehenden Wand ein gemeinsames Geschossfangnetz großer Breite vorgehängt wird.

Außerdem schlägt die Erfindung vor, dass der Innenraum zumindest einen Zuschauerbereich aufweist, welcher mittels einer transparenten Schallschutztrennwand, z. B. einer Schallschutzscheibe aus Glas, von dem Schießbereich getrennt ist. Im Rahmen der Erfindung ist es also möglich, dass Zuschauer die Schießwettkämpfe verfolgen, ohne dass die Gefahr von Verletzung durch die Geschosse oder eine übermäßige Lärmbelästigung bestehen. Denn die erläuterten Maßnahmen hinsichtlich des Schallschutzes führen nicht nur dazu, dass der Schallpegel außerhalb der Anlage erheblich reduziert wird, sondern dass auch der Schallpegel im Innenbereich und insbesondere im Zuschauerbereich deutlich reduziert wird. Dabei können auch der transparenten Schallschutztrennwand zwischen Zuschauerbereich und Schießbereich schützenseitig Geschossfangnetze der beschriebenen Ausführungsform vorgehängt sein. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass die Geschossfangnetze im Wesentlichen transparent sind oder zumindest transparent ausgestaltet werden können, so dass ein Schießwettkampf von den Zuschauern gegebenenfalls auch durch ein solches Geschossfangnetz hindurch verfolgt werden kann.

Ferner ist Gegenstand der Erfindung eine Schießanlage, welche durch eine Gegenschallanlage zur aktiven Reduzierung des Schießlärms gekennzeichnet ist, mit zumindest einem Schallaufnehmer (z. B. einem Mikrofon) zur Aufnahme des Schießschallfeldes und Erzeugung eines elektrischen Signals und zumindest einem Schallgeber (z. B. Lautsprecher) welcher ein Gegenschallfeld erzeugt, dass dem Schießschallfeld überlagert wird. Im Rahmen der Erfindung wird folglich eine aktive Schallminderung in die Schießanlage, z. B. in eine Wurfscheibenschießhalle integriert. Auf diese Weise lässt sich der Schießlärm gleichsam im Bereich der Quelle erheblich reduzieren, so dass nicht nur eine Minderung des Schallpegels außerhalb der Schießanlage, sondern insbesondere auch eine Minderung des Schallpegels im Schießbereich bzw. beim Schützen und selbstverständlich auch im Zuschauerbereich erfolgt. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass sich Lärm dadurch reduzieren lässt, dass dem Primärschallfeld bzw. Schießschallfeld ein korrespondierendes Gegenschallfeld überlagert wird, wobei das Primärschallfeld durch destruktive Interferenz mit dem Gegenschallfeld zumindest teilweise kompensiert wird. Da es sich bei den zu unterdrückenden Geräuschen im Wesentlichen um immer dieselben oder sehr ähnliche Geräusche mit einer bekannten oder zumindest feststellbaren Frequenzverteilung handelt, besteht im einfachsten Fall die Möglichkeit, dem Schießlärm ein voreingestelltes Gegenschallfeld zu überlagern, wobei das Mikrofon dann lediglich dazu dient, den Schusszeitpunkt zu erkennen und die Erzeugung des Gegenschallfeldes unter Berücksichtigung einer geeigneten Phasenverschiebung auszulösen. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen, neben Lautsprecher und Mikrofon einen Verstärker sowie gegebenenfalls einen Frequenzanalysator und/oder einen Frequenzgenerator sowie gegebenenfalls einen Rechner bzw. Computer vorzusehen. Dabei besteht die Möglichkeit, das störende Schießschallfeld mit dem Mikrofon aufzunehmen und über einen Verstärker unter Erzeugung einer entsprechenden Phasenverschiebung direkt auf den Lautsprecher zu geben. Eine besonders wirksame Schallunterdrückung lässt sich jedoch erreichen, wenn das von dem Mikrofon aufgenommene Signal einem Frequenzanalysator zugeführt wird, so dass z. B. mit Hilfe eines Rechners eine detaillierte Schallfeldanalyse erfolgen und dementsprechend ein geeignetes Gegenschallfeld berechnet werden kann, welches dann über einen Frequenzgenerator, einen Verstärker und ein oder mehrere Lautsprecher dem Schießschallfeld überlagert wird. Stets lässt sich eine erhebliche Reduzierung des Schallpegels im Schießbereich und selbstverständlich auch außerhalb des Schießbereiches erreichen. Vorzugsweise sind der oder die Lautsprecher an der Dachkonstruktion befestigt, beispielsweise im Bereich des Hallendaches angeordnet, wobei das Gegenschallfeld dann unter einem vorgegebenen Beschallungswinkel gerichtet auf die Quelle, d. h. auf den Schützenbereich, gegeben wird.

Ferner ist Gegenstand der Erfindung ein Geschossfangnetz für eine Schießanlage der beschriebenen Art. Das bedeutet, das beschriebene Geschossfangnetz bzw. die Verwendung eines beschriebenen Netzes als Geschossfangnetz werden auch separat unter Schutz gestellt.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen

1 eine erfindungsgemäße Wurfscheibenschießanlage in einer perspektivischen Ansicht,

2 einen Horizontalschnitt durch die Anlage nach 1,

3 ausschnittsweise den Gegenstand nach 2 in einer vergrößerten Darstellung,

4 einen Vertikalschnitt durch den Gegenstand nach 1,

5 den Ausschnitt A aus dem Gegenstand nach 4,

6 ein erfindungsgemäßes Geschossfangnetz in schematischer Darstellung.

In den Figuren ist eine Wurfscheibenschießanlage 1 in Form einer Wurfscheibenschießhalle 1 bzw. Wurfscheibenschießarena dargestellt. Diese Wurfscheibenschießhalle 1 besteht im Wesentlichen aus einer drei getrennte Wurfscheibenschießstände 1a, 1b, 1c aufnehmenden Halle 1, welche in ein multifunktionales Schießsportzentrum integriert ist. Dabei sind in 1 an die Wurfscheibenschießhalle 1 angrenzend verschiedene Schießstände 2 (z. B. Kleinkaliberschießstände) mit Bahnen unterschiedlicher Länge angedeutet. Die drei Wurfscheibenschießstände 1a, 1b, 1c, welche in die Wurfscheibenschießhalle 1 integriert sind, eigenen sich jeweils für das Trap- bzw. Doppeltrap- und Skeetschießen.

Die Wurfscheibenschießanlage 1 besteht im Wesentlichen aus einen Innenraum 3 bildenden Wänden 4 sowie einer den Innenraum 3 überspannenden Dachkonstruktion 5. Bei den Wänden 4 handelt es sich einerseits um Seitenwände 4a, andererseits um eine bzw. mehrere die Seitenwände 4a verbindende Stirnwände 4b. Zwischen den einzelnen Schießständen können zudem Trennwände 6 verwirklicht sein. In der Draufsicht haben sowohl die gesamte Halle 1 als auch die einzelnen Schießstände die Form von (kuchenstückartigen) Kreissegmenten, wobei die Stirnwände 4b von dem Kreisbogen gebildet werden. Die Seitenwände 4a bzw. Trennwände 6 laufen vom Schützen aus in Schussrichtung R auseinander, d. h., der Innenraum 3 erweitert sich in Schussrichtung. Die Dachkonstruktion 5 wird im Wesentlichen von einer Mehrzahl von Vertikalträgern 7 bzw. Stützen sowie daran angeschlossenen (gegebenenfalls leicht geneigten) Horizontalträgern 8 bzw. Querträgern gebildet. An bzw. zwischen den Querträgern 8 ist die gegebenenfalls transparente Dachhaut 9 befestigt, die aus mehreren Dachhautsegmenten besteht. Im Innenraum der Schießanlage 1 ist (im Bereich jedes einzelnen Schießstandes) jeweils ein Schützenstand 10 vorgesehen. Ferner sind jedem Schützenstand 10 eine Mehrzahl von Scheibenwurfanlagen 11 zugeordnet, welche die zu beschießenden Wurfscheiben in den bzw. die Zielbereiche der Wurfscheibenschießanlage werfen. Eine typische Flugbahn 12 einer Wurfscheibe ist in 4 angedeutet. Die mittlere Flugweite (in Schussrichtung) beträgt 75 m, so dass die Halle bzw. der Innenraum um ein vorgegebenes Maß länger als diese Flugweite ausgebildet ist. Ferner zeigen die Figuren, dass den Wänden 4b der Anlage jeweils innenseitig vorgehängte Geschossfänge 13a, b zugeordnet sind. Die Geschossfänge 13a, b sind erfindungsgemäß als Geschossfangnetze 13a, b oder Geschossfanggitter mit vorgegebner Maschenweite M ausgebildet, welche in vorgegebenem Abstand zu den Wänden aufgehängt sind. Im Ausführungsbeispiel sind lediglich im Bereich der vom Schützen 10' aus in Schussrichtung R liegenden Stirnwände 4b derartige Geschossfangnetze 13a, b aufgehängt. In diesen Bereich weist die Halle eine Höhe H von in etwa 40 bis 45 m auf, so dass auch die Geschossfangnetze 13a, b in etwa eine solche Höhe aufweisen. Im Übrigen beträgt die Länge der Stirnwand 4b jeder einzelnen der drei Schießstände 1a, 1b, 1c, 150 bis 200 m, so dass auch die Geschossfangnetze eine entsprechende Breite aufweisen, wobei vorzugsweise mit einer Mehrzahl von Einzelnetzen gearbeitet wird, welche jeweils überlappend nebeneinander aufgehängt sind. Dabei sind die Geschossfangnetze 13a, b jeweils an der Dachkonstruktion 5 freihängend aufgehängt. Das bedeutet, dass die Befestigung der Geschossfangnetze 13a, b ausschließlich im Bereich des Hallendaches erfolgt und eine Befestigung im Bereich des Hallenbodens 14 nicht vorgesehen ist. Die Geschossfangnetze 13a, b können dabei auf dem Boden 14 aufliegen oder auch mit vorgegebenem Abstand zu dem Boden 14 frei schwingen. Die Bodenoberfläche ist dabei so ausgebildet (z. B. durch geeignete Beschichtung), dass sich der auf dem Boden sammelnde Bleischrot leicht entfernen bzw. auffegen oder aufsaugen lässt. Im Ausführungsbeispiel sind die Geschossfangnetze 13a, b als Edelstahlnetze aus vernickelten Drähten 15 der Drahtstärke d = 0,5 mm mit einer Maschenweite M von etwa 1 mm ausgebildet. In 6 ist beispielhaft ein Netz 13a mit quadratischen Maschen 16 angedeutet. Die Maschenweite M meint hier den lichten, senkrechten Abstand zwischen den Drähten 15 bzw. Maschenschenkeln 17. Bei anderen Maschenformen z. B. rechteckiger Maschenform ist der größere bzw. größte dieser Abstände gemeint. Der Wand 4b sind jeweils zwei mit vorgegebenem Abstand C zueinander angeordnete Geschossfangnetze 13a, b vorgehängt. Insbesondere in den 4 und 5 ist einerseits ein dem Schützen 10' zugewandtes erstes Geschossfangnetz 13a und andererseits ein der Wand 4b zugewandtes zweites Geschossfangnetz 13b erkennbar. Der Abstand C zwischen dem ersten Geschossfangnetz 13a und dem zweiten Geschossfangnetz 13b beträgt im Ausführungsbeispiel in etwa 1 m. Der Abstand B des zweiten Geschossfangnetzes 13b von der Wand 4b beträgt 2 m bis 3 m. Ferner sind im Bereich der Dachkonstruktion 5 den Innenraum 3 überspannende Geschossfangnetze 13c angeordnet. Diese sind in den Figuren lediglich schematisch angedeutet. Zwischen den einzelnen gleichsam kuchenstückartig ausgebildeten Schießständen 1a, b, c sind im Übrigen Trennwände 6 vorgesehen, welche ebenfalls mit Geschossfangnetzen ausgestattet sein können. Dieses ist in den Figuren nicht dargestellt. Im Übrigen kann auf (feste) Trennwände verzichtet werden und lediglich mit gleichsam Trennwände bildenden Geschossfangnetzen zwischen den Schießständen gearbeitet werden.

Insbesondere 5 lässt erkennen, dass die Stirnwände 4b und die Seitenwände 4a als mehrschichtige Schallschutzwände 4 ausgebildet sind. Dabei besteht jede Wand 4 aus einer Innenwand bzw. Innenschicht 18 und einer Außenwand bzw. Außenschicht 19 aus jeweils Beton, sowie einer zwischen Innenwand 18 und Außenwand 19 angeordneten Mittelschicht 20, die wiederum aus einem Faserdämmstoff, z. B. Glasfaserwolle oder Glasfasermatten, besteht. Sowohl die Innenschicht 18 als auch die Außenschicht 19 sind aus Leichtbeton mit Blähton als Zuschlagstoff gefertigt. Dabei handelt es sich bei der Innenschicht 18 um Leichtbeton LB4, während es sich bei der Außenschicht 19 um Leichtbeton LB8 handelt. Die Dicke D1 der Innenschicht 18 und die Dicke D2 der Außenschicht 19 betragen jeweils in etwa 20 cm, während die Mittelschicht 20 aus dem Faserdämmstoff eine Dicke D3 von in etwa 10 cm beträgt. Ferner zeigt 5, dass die Innenschicht 18 bzw. Innenwand innenseitig mit einer schallabsorbierenden Wandverkleidung 21 in Form von Schallschutzplatten 21 verkleidet ist. Bei diesen Schallschutzplatten 21 handelt es sich um beschichtete und besonders pflegeleichte Schallschutzplatten mit einer Dicke D4 von in etwa 3 cm, welche zusammen mit den herabhängenden Netzen 13a, b insbesondere der Minderung des Schallpegels im Halleninneren dienen. Gemäß 1 bestehen die Wände 4 jeweils aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten, vorgefertigten Wandelementen 4' vorgegebener Breite und Höhe. Dabei sind jeweils fünf bis sechs Wandelemente 4' zwischen zwei Vertikalstützen 7 befestigt (vgl. 1).

Der Innenraum 3 der Wurfscheibenschießanlage 1 weist zumindest einen Zuschauerbereich 22 auf, welcher mittels einer transparenten Schallschutztrennwand 23 in Form einer Schallschutzglasscheibe 23 von dem Schießbereich bzw. den Schießbereichen 24 getrennt ist. Die Schallschutzglasscheibe 23 weist in etwa eine Dicke von 2 cm auf. Ferner ist im Bereich bzw. oberhalb der Zuschauertribünen 25 ein Glasdach 26 vorgesehen.

Insbesondere zur Minderung des Schallpegels im Inneren der Halle und folglich zum Schutz des Schützen und der Zuschauer sowie der übrigen anwesenden Personen ist die erfindungsgemäße Schießanlage mit einer bzw. mehreren Gegenschallanlagen 27 zur aktiven Reduzierung des Schießlärms ausgestattet. Jede der Gegenschallanlagen 27 weist ein in unmittelbarer Nähe des Schützen 10' angeordnetes Mikrofon 28 zur Aufnahme des zu kompensierenden Schießschallfeldes S und Erzeugung eines entsprechenden elektrischen Signals auf. Ferner sind ein oder mehrere Lautsprecher 29 vorgesehen, welche ein Gegenschallfeld G erzeugen, das dem Schießschallfeld S kompensierend überlagert wird. Dazu ist das Mikrofon 27 über einen Frequenzanalysator, gegebenenfalls einen Rechner und einen Frequenzgenerator sowie einen Verstärker mit dem oder den Lautsprechern 29 verbunden. Von diesen Komponenten sind in den Figuren lediglich das Mikrofon 28 und der Lautsprecher 29 angedeutet. Der Lautsprecher 29 ist dabei in einem vorgegebenen Abstand vom Schützen 10' an der Dachkonstruktion 5 bzw. an dem Hallendach 9 befestigt und so ausgerichtet, dass das Gegenschallfeld G unter einem vorgegebenen Beschallungswinkel &agr; gegen die Horizontale in Richtung der Lärmquelle, d. h. in Richtung des Schützen 10', abgestrahlt wird. Schießschallfeld S und Gegenschallfeld G sind in den Figuren lediglich sehr schematisch angedeutet.


Anspruch[de]
  1. Schießanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage (1), mit einen Innenraum (3) bildenden Wänden (4) und einer Dachkonstruktion (5), wobei den Wänden (4) innenseitig ein oder mehrere Geschossfangnetze (13a, b) oder Geschossfanggitter mit vorgegebener Maschenweite (M) vorgehängt sind.
  2. Schießanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschossfangnetze (13a, b, c) an der Dachkonstruktion (5) und/oder einem Geschossfanggestell freihängend aufgehängt sind.
  3. Schießanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschossfangnetze (13a, b, c) als Metallnetze, z. B. Edelstahlnetze, ausgebildet sind.
  4. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschossfangnetze (13a, b, c) eine Maschenweite (M) von 0,1 mm bis 3 mm, z. B. 0,5 mm bis 2 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 1,2 mm aufweisen.
  5. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass einer Wand zwei oder mehr mit vorgegebenem Abstand (C) und vorzugsweise im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete Geschossfangnetze (13a, b) vorgehängt sind.
  6. Schießanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (C) zwischen den Geschossfangnetzen (13a, b) 0,1 m bis 2 m, z. B. 0,5 m bis 1,5 m, vorzugsweise etwa 1 m, beträgt.
  7. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschossfangnetze (13a, b) bzw. die der Wand zugewandten Geschossfangnetze (13b) einen Abstand (B) von 1 m bis 4 m, z. B. 2 m bis 3 m, von der Wand (4) aufweisen.
  8. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Dachkonstruktion (5) den Innenraum (3) zumindest teilweise überspannende Geschossfangnetze (13c) angeordnet sind.
  9. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (4) zumindest teilweise als mehrschichtige Schallschutzwände (4) ausgebildet sind.
  10. Schießanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (4) eine Innenschicht (18) und eine Außenschicht (19) aus jeweils Beton, sowie eine Mittelschicht (20) aus einem Faserdämmstoff aufweisen.
  11. Schießanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenschicht (18) und/oder die Außenschicht (19) aus Leichtbeton gegebenenfalls mit Blähton als Zuschlagsstoff oder Zusatzstoff bestehen.
  12. Schießanlage nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenschicht (18) innenseitig zumindest bereichsweise mit einer schallabsorbierenden Wandverkleidung (21), z. B. mit Schallschutzplatten, verkleidet ist.
  13. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (4) jeweils aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten, gegebenenfalls vorgefertigten Wandelementen (4') bestehen.
  14. Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (3) zumindest einen Zuschauerbereich (22) aufweist, welcher mittels einer transparenten Schallschutztrennwand (23), z. B. Glasscheibe, von dem Schießbereich (24) getrennt ist.
  15. Schießanlage, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch eine Gegenschallanlage (27) zur aktiven Reduzierung des Schießlärms, mit zumindest einem Schallaufnehmer (28) zur Aufnahme des Schießschallfeldes (S) und Erzeugung eines elektrischen Signals und zumindest einem Schallgeber (29), welcher ein Gegenschallfeld (G) erzeugt, das dem Schießschallfeld (S) überlagert wird.
  16. Schießanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenschallanlage (27) außerdem einen Verstärker sowie gegebenenfalls einen Frequenzanalysator und/oder einen Frequenzgenerator sowie gegebenenfalls einen Rechner aufweist.
  17. Schießanlage nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Schallgeber (29) bzw. Lautsprecher an der Dachkonstruktion (5) befestigt sind und vorzugsweise ein gerichtetes Gegenschallfeld (G) unter einem vorgegebenen Winkel (&agr;) gegenüber der Horizontalen erzeugen.
  18. Geschossfangnetz für eine Schießanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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