Die Erfindung betrifft eine Schießanlage bzw. Schießsportanlage, insbesondere
Wurfscheibenschießanlage, mit einen Innenraum bildenden Wänden und einer Dachkonstruktion.
– In dem Innenraum einer solchen Wurfscheibenschießanlage bzw. Tontaubenschießanlage
sind regelmäßig zumindest ein Schützenstand sowie ein oder mehrere Scheibenwurfanlagen
angeordnet.
In der Praxis wird das Wurfscheibenschießen bzw. Tontaubenschießen
bisher ausschließlich im Freien betrieben, wobei sowohl der Schützenstand als auch
die Scheibenwurfanlage bzw. Tontaubenwurfanlagen frei aufgestellt und insbesondere
der gesamte Schussbereich sich im Freien befindet. Derartige "Freiluftschießanlagen"
sind mit erheblichen Nachteilen behaftet. So ist der Betrieb der Anlage stark witterungsabhängig
und die Anlage selbst ist in hohem Maße den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Ein
ganzjähriger Betrieb des Wurfscheibenschießsportes ist in der Regel nicht möglich.
Hinzu kommt die erhebliche Lärmbelästigung der Umgebung, so dass solche Schießsportanlagen
regelmäßig nur in großen Abständen zu bewohnten Gebieten betrieben werden können.
Schließlich führt der Betrieb einer Freiluftschießanlage zu einer erheblichen Verbleiung
des Bodens bzw. der Umwelt, da der Bleischrot, der im Zuge des Schrotschießens anfällt,
regelmäßig ungehindert auf den Boden fällt, ohne dass die Möglichkeit besteht, den
Bleischrot aufzusammeln oder wieder zu verwenden, zumal die Reichweite üblicher
Schrotflinten mehr als 300 m beträgt, so dass der Bleischrot über einen sehr weiten
Bereich verteilt wird.
Bei einer üblichen Wurfscheibenschießanlage können jährlich in etwa
20 bis 30 Tonnen Blei anfallen.
Es wurde daher vorgeschlagen, eine gleichsam geschlossene Wurfscheibenschießanlage
bzw. Wurfscheibenschießhalle der eingangs beschriebenen Art zu schaffen (vgl.
DE 39 26 982 A1). Die Wandelemente
einer solchen Schießhalle sollen aus einer nach außen weisenden Wandplatte großer
Festigkeit, insbesondere aus Stahlbeton, mit einer nach innen weisenden Dämmbeschichtung
sowie einer vorgehängten Gewebematte aus elastischem Material (z. B. Gummi) bestehen.
Der Bleischrot gelangt folglich nicht ungehindert in die Umwelt, sondern verbleibt
innerhalb der Halle, so dass er grundsätzlich aufgesammelt werden kann. Dabei dienen
die den Wänden vorgehängten Gewebematten aus einem elastischen Material in erster
Linie dem Schutz der eigentlichen Wandkonstruktion. Die Gewebematten können dabei
so ausgebildet sein, dass sie bei einem versehentlichen Wandbeschuss in der Nähe
des Schützens den Bleischrot absorbieren, während die weiter entfernten Wandmatten
gezielt den Bleischrot nach innen reflektieren. Eine Umsetzung der vorgeschlagenen
Wurfscheibenschießhalle in die Praxis hat sich aus einer Mehrzahl von Gründen als
schwierig erwiesen. – Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Schießsportanlage,
insbesondere Wurfscheibenschießanlage der eingangs beschriebenen Art zu schaffen,
welche nicht nur eine Belastung der Umwelt mit Bleischrot und eine übermäßige Lärmbelästigung
außerhalb der Anlage verhindert, sondern welche darüber hinaus einfach und funktionsgerecht
aufgebaut ist und sich durch eine erhöhte Sicherheit und einen verringerten Lärm
im Innenraum auszeichnet.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung eine Schießanlage bzw.
Schießsportanlage, insbesondere Wurfscheibenschießanlage, mit einen Innenraum bildenden
Wänden und einer Dachkonstruktion, wobei den Wänden innenseitig ein oder mehrere
Geschossfangnetze oder Geschossfanggitter mit vorgegebener Maschenweite vorgehängt
sind. Dabei sind die Geschossfangnetze bzw. -gitter vorzugsweise an der Dachkonstruktion
und/oder an einem Geschossfanggestell und/oder an den Wänden freihängend aufgehängt.
Das bedeutet, dass die Befestigung der Geschossfangnetze lediglich im Bereich der
Dachkonstruktion bzw. im oberen Bereich der Wände und gegebenenfalls an den Seiten
der Netze, nicht jedoch am Boden erfolgt. Bei den Netzen kann es sich gleichsam
um gardinenartige Kunststoffnetze bzw. fliegengitterartige Netze handeln. Netz meint
hier ein Flächengebilde, bei dem Drähte, Fäden oder dergleichen mit Hilfe von z.
B. Knoten zu Maschen verbunden sind. Die Maschen können z. B. eine quadratische,
rechteckige, rhombische oder mehreckige (z. B. fünfeckige) Form aufweisen. Nach
bevorzugter Ausführungsform sind die Geschossfangnetze als Metallnetze, z. B. Edelstahlnetze
ausgebildet, welche beispielsweise auf vernickelten Edelstahldrähten gefertigt sein
können. Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass sich das Wurfscheibenschießen
in einer geschlossenen oder im Wesentlichen geschlossenen Halle bzw. Arena ohne
weiteres realisieren lässt, wenn einwandfrei funktionierende, kostengünstige und
leicht zu handhabende Geschossfänge verwirklicht sind. Auf Gummimatten in den Wandbereichen
kann vollständig verzichtet werden. Dabei zeichnen sich die erfindungsgemäßen Geschossfangnetze
insbesondere dadurch aus, dass sie sehr leicht sind, so dass auch bei einer Anlagenhöhe
von beispielsweise 50 m eine einwandfreie Handhabung möglich ist. Die Geschossfangnetze
sind dabei im besonderen Maße geeignet, den Bleischrot aufzufangen, wobei der Bleischrot
nicht in den Netzen verbleibt, sondern von den im Wesentlichen vertikal von der
Dachkonstruktion herabhängenden Netzen herabfällt und dort vom Boden ohne weiteres
aufgesammelt werden kann. Durch die freihängende Aufhängung wird gewährleistet,
dass die Geschossfangnetze die kinetische Energie der Geschosse vollständig aufnehmen
können, so dass eine Geschossreflexion zuverlässig vermieden werden kann. Andererseits
besteht nicht die Gefahr, dass der Bleischrot von den Geschossfangnetzen
absorbiert wird und in den Netzen verbleibt. Im Übrigen erfüllen die Geschossfangnetze
gleichzeitig eine Schallschutzfunktion. Schließlich kann eine einwandfreie Anpassung
an den Wandverlauf erfolgen.
Die Maschenform und Maschenweite der erfindungsgemäßen Geschossfangnetze
ist dabei so eingerichtet, dass einerseits verhindert wird, dass der Bleischrot
durch das Netz hindurchdringt und andererseits eine möglichst leichte Konstruktion
gewährleistet ist. Mit der Wahl der Maschenweite und auch der Drahtstärke kann im
Übrigen die Transparenz der Netze beeinflusst werden. Zweckmäßig sind Maschenweiten
von bis zu 3 mm, z. B. bis zu 2 mm, vorzugsweise bis zu 1,5 mm, besonders bevorzugt
bis zu 1,2 mm. So schlägt die Erfindung vor, dass die Geschossfangnetze eine Maschenweite
von 0,1 mm bis 3 mm, z. B. 0,5 mm bis 2 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 1,2 mm aufweisen.
Da Schrot üblicher Munition einen Durchmesser von 2 mm bis 2,5 mm hat, ist eine
Maschenweite von in etwa 1 mm besonders zweckmäßig. Die Drahtstärke bzw. der Durchmesser
der Drähte, Fäden oder dergleichen kann in etwa 0,1 mm bis 1 mm, z. B. in etwa 0,5
mm, betragen.
Die Schallschutzfunktion der erfindungsgemäßen Netze kann dadurch
erheblich verbessert werden, dass zwei oder mehr mit vorgegebenem Abstand zueinander
angeordnete Geschossfangnetze den Wänden vorgehängt werden. Folglich ist vorzugsweise
im gesamten Wandbereich oder in Teilbereichen jeweils ein erstes Netz verwirklicht,
welches dem Schützen zugewandt ist. In vorgegebenem Abstand dahinter, also der Wand
zugeordnet, ist dann ein zweites Netz aufgehängt, so dass sich der Schießlärm gleichsam
zwischen den Netzen verfängt und erheblich verringert wird. Die Funktion, das Geschoss
aufzufangen, kommt dabei in erster Linie dem ersten Netz zu. Sollte jedoch das erste
Netz durch Überbeanspruchung beschädigt werden, so können gegebenenfalls das Netz
durchdringende Geschosse von dem zweiten Geschossfangnetz aufgenommen werden. Der
Abstand zwischen den Geschossfangnetzen beträgt 0,1 m bis 2 m. Vorzugsweise beträgt
der Abstand 0,5 m bis 1,5 m. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei welcher
der Abstand in etwa 1 m beträgt. Im Übrigen können auch drei oder mehr Netze hintereinander
aufgehängt werden.
Um eine einwandfreie Funktion der Geschossfangnetze hinsichtlich Schallschutz
und auch Sicherheit zu gewährleisten, schlägt die Erfindung vor, dass der Abstand
des Geschossfangnetzes von der Wand, bzw. bei Verwendung mehrerer Geschossfangnetze,
der Abstand des der Wand zugewandten Geschossfangnetzes von der Wand in etwa 1 m
bis 4 m, z. B. 2 m bis 3 m beträgt.
Nach besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung sind nicht
nur im Bereich der Wände Geschossfangnetze vorgesehen, sondern sind auch im Bereich
der Dachkonstruktion den Innenraum zumindest teilweise überspannende Geschossfangnetze
angeordnet, und zwar eine, zwei oder mehr Lagen. Im Gegensatz zu den im Wesentlichen
vertikal herabhängenden Geschossfangnetzen der Wände sind diese Geschossfangnetze
im Wesentlichen horizontal oder leicht geneigt bzw. parallel zu dem Dach bzw. der
Dachhaut ausgerichtet. Dabei können eine Vielzahl von Netzbahnen im Bereich der
Dachkonstruktion aufgehängt sein, welche sich jeweils über ein vorgegebenes Maß
überlappen, wobei die Bahnen vorzugsweise in etwa parallel zur Schießrichtung verlaufen,
um zu verhindern, dass sich Bleischrot in den Überlappungsbereichen verfängt. Es
besteht auch die Möglichkeit, die Bahnen quer zur Schussrichtung aufzuhängen, wobei
dann vorzugsweise eine schuppenartige, überlappende Aufhängung derart verwirklicht
ist, dass die jeweils dem Schützen zugewandte Netzbahn tiefer hängt als die daran
angrenzende, dem Schützen abgewandte, Bahn. Jedenfalls wird durch die Verwendung
von Geschossfangnetzen der beschriebenen Art im Bereich des Daches ein vollständiger
und zuverlässiger Schutz der Außenkonstruktion der Anlage erreicht. Dieses gilt
nicht nur dann, wenn es sich um eine geschlossene oder im Wesentlichen geschlossene
Anlage im Sinne einer Wurfscheibenschießhalle, sondern auch wenn es sich um eine
zumindest teilweise geöffnete Schießanlage im Sinne einer Arena handelt, bei welcher
auf eine vollständig geschlossene Dachhaut verzichtet wird oder eine verschließbare
Dachhaut bzw. Dachkonstruktion realisiert ist. Denn dann wird durch die Geschossfangnetze
im Bereich der Dachkonstruktion zuverlässig verhindert, dass Bleischrot in den Außenraum
gelangt. Zudem erfüllen die Geschossfangnetze im Dachbereich auch hier eine Schallschutzfunktion.
Die Verwendung von Geschossfangnetzen im Dachbereich empfiehlt sich daher in besonderem
Maße bei einer Schießsportanlage bzw. -arena mit variabler Dachkonstruktion, bei
welcher sich die Dachhaut je nach Witterungsbedingungen öffnen und schließen lässt.
Stets wird völlig unabhängig davon, ob das Hallendach geöffnet oder geschlossen
ist, ein Austritt des Bleischrotes aus der Halle vermieden.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung, dem selbständige Bedeutung
zukommt, sind die Wände als mehrschichtige Schallschutzwände ausgebildet. Dabei
können die Schallschutzwände eine Innenschicht und eine Außenschicht aus jeweils
Beton, sowie eine zwischen Innenschicht und Außenschicht angeordnete Mittelschicht
aus einem Faserdämmstoff aufweisen. Bei dieser Ausführungsform wird folglich eine
im Wesentlichen dreischichtige Schallschutzwand realisiert, welche besonders einfach
aufgebaut ist und zugleich den aus der Halle austretenden Schallpegel in hohem Maße
reduziert. Dieses gilt insbesondere dann, wenn die Innenschicht und/oder die Außenschicht
aus Leichtbeton gegebenenfalls mit Blähton als Zuschlagstoff oder Zusatzstoff bestehen.
So besteht die Innenwand vorzugsweise aus Leichtbeton LB4, während die Außenwand
vorzugsweise aus Leichtbeton LB8 besteht. Ferner ist die Innenwand vorzugsweise
innenseitig zumindest bereichsweise mit einer schallabsorbierenden Wandverkleidung,
z. B. mit Schallschutzplatten, verkleidet. Bei dieser schallabsorbierenden Wandverkleidung
handelt es sich beispielsweise um übliche Schallschutzplatten aus einem offenporigen
Material, z. B. Schaumstoff. Vorzugsweise werden jedoch beschichtete Schallschutzplatten,
z. B. mit einer Schutzschicht versehene Schaumstoffplatten, verwendet, so dass eine
einwandfreie Reinigung der Schallschutzplatten erfolgen kann. Die Innenschicht und/oder
die Außenschicht können eine Dicke von jeweils z. B. 10 bis 30 cm, vorzugsweise
20 cm aufweisen, während die Dicke der Mittelschicht z. B. 5 bis 20 cm, vorzugsweise
10 cm beträgt.
Vorzugsweise bestehen die Wände jeweils aus einer Mehrzahl von nebeneinander
angeordneten und gegebenenfalls vorgefertigten Wandelementen vorgegebener Breite
und Höhe. Dabei kann jedem einzelnen Wandelement ein Geschossfangnetz bzw. mehrere
Geschossfangnetze zugeordnet sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass einer
aus einer Mehrzahl von Wandelementen bestehenden Wand ein gemeinsames Geschossfangnetz
großer Breite vorgehängt wird.
Außerdem schlägt die Erfindung vor, dass der Innenraum zumindest einen
Zuschauerbereich aufweist, welcher mittels einer transparenten Schallschutztrennwand,
z. B. einer Schallschutzscheibe aus Glas, von dem Schießbereich getrennt ist. Im
Rahmen der Erfindung ist es also möglich, dass Zuschauer die Schießwettkämpfe verfolgen,
ohne dass die Gefahr von Verletzung durch die Geschosse oder eine übermäßige Lärmbelästigung
bestehen. Denn die erläuterten Maßnahmen hinsichtlich des Schallschutzes führen
nicht nur dazu, dass der Schallpegel außerhalb der Anlage erheblich reduziert wird,
sondern dass auch der Schallpegel im Innenbereich und insbesondere im Zuschauerbereich
deutlich reduziert wird. Dabei können auch der transparenten Schallschutztrennwand
zwischen Zuschauerbereich und Schießbereich schützenseitig Geschossfangnetze der
beschriebenen Ausführungsform vorgehängt sein. In diesem Zusammenhang ist von besonderer
Bedeutung, dass die Geschossfangnetze im Wesentlichen transparent sind oder zumindest
transparent ausgestaltet werden können, so dass ein Schießwettkampf von den Zuschauern
gegebenenfalls auch durch ein solches Geschossfangnetz hindurch verfolgt werden
kann.
Ferner ist Gegenstand der Erfindung eine Schießanlage, welche durch
eine Gegenschallanlage zur aktiven Reduzierung des Schießlärms gekennzeichnet ist,
mit zumindest einem Schallaufnehmer (z. B. einem Mikrofon) zur Aufnahme des Schießschallfeldes
und Erzeugung eines elektrischen Signals und zumindest einem Schallgeber (z. B.
Lautsprecher) welcher ein Gegenschallfeld erzeugt, dass dem Schießschallfeld überlagert
wird. Im Rahmen der Erfindung wird folglich eine aktive Schallminderung in die Schießanlage,
z. B. in eine Wurfscheibenschießhalle integriert. Auf diese Weise lässt sich der
Schießlärm gleichsam im Bereich der Quelle erheblich reduzieren, so dass nicht nur
eine Minderung des Schallpegels außerhalb der Schießanlage, sondern insbesondere
auch eine Minderung des Schallpegels im Schießbereich bzw. beim Schützen und selbstverständlich
auch im Zuschauerbereich erfolgt. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus,
dass sich Lärm dadurch reduzieren lässt, dass dem Primärschallfeld bzw. Schießschallfeld
ein korrespondierendes Gegenschallfeld überlagert wird, wobei das Primärschallfeld
durch destruktive Interferenz mit dem Gegenschallfeld zumindest teilweise kompensiert
wird. Da es sich bei den zu unterdrückenden Geräuschen im Wesentlichen um immer
dieselben oder sehr ähnliche Geräusche mit einer bekannten oder zumindest feststellbaren
Frequenzverteilung handelt, besteht im einfachsten Fall die Möglichkeit, dem Schießlärm
ein voreingestelltes Gegenschallfeld zu überlagern, wobei das Mikrofon dann lediglich
dazu dient, den Schusszeitpunkt zu erkennen und die Erzeugung des Gegenschallfeldes
unter Berücksichtigung einer geeigneten Phasenverschiebung auszulösen. Vorzugsweise
ist jedoch vorgesehen, neben Lautsprecher und Mikrofon einen Verstärker sowie gegebenenfalls
einen Frequenzanalysator und/oder einen Frequenzgenerator sowie gegebenenfalls einen
Rechner bzw. Computer vorzusehen. Dabei besteht die Möglichkeit, das störende Schießschallfeld
mit dem Mikrofon aufzunehmen und über einen Verstärker unter Erzeugung einer entsprechenden
Phasenverschiebung direkt auf den Lautsprecher zu geben. Eine besonders wirksame
Schallunterdrückung lässt sich jedoch erreichen, wenn das von dem Mikrofon aufgenommene
Signal einem Frequenzanalysator zugeführt wird, so dass z. B. mit Hilfe eines Rechners
eine detaillierte Schallfeldanalyse erfolgen und dementsprechend ein geeignetes
Gegenschallfeld berechnet werden kann, welches dann über einen Frequenzgenerator,
einen Verstärker und ein oder mehrere Lautsprecher dem Schießschallfeld überlagert
wird. Stets lässt sich eine erhebliche Reduzierung des Schallpegels im Schießbereich
und selbstverständlich auch außerhalb des Schießbereiches erreichen. Vorzugsweise
sind der oder die Lautsprecher an der Dachkonstruktion befestigt, beispielsweise
im Bereich des Hallendaches angeordnet, wobei das Gegenschallfeld dann unter einem
vorgegebenen Beschallungswinkel gerichtet auf die Quelle, d. h. auf den Schützenbereich,
gegeben wird.
Ferner ist Gegenstand der Erfindung ein Geschossfangnetz für eine
Schießanlage der beschriebenen Art. Das bedeutet, das beschriebene Geschossfangnetz
bzw. die Verwendung eines beschriebenen Netzes als Geschossfangnetz werden auch
separat unter Schutz gestellt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich
ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
1 eine erfindungsgemäße Wurfscheibenschießanlage
in einer perspektivischen Ansicht,
2 einen Horizontalschnitt durch die Anlage
nach 1,
3 ausschnittsweise den Gegenstand nach
2 in einer vergrößerten Darstellung,
4 einen Vertikalschnitt durch den Gegenstand
nach 1,
5 den Ausschnitt A aus dem Gegenstand
nach 4,
6 ein erfindungsgemäßes Geschossfangnetz
in schematischer Darstellung.
In den Figuren ist eine Wurfscheibenschießanlage 1 in Form
einer Wurfscheibenschießhalle 1 bzw. Wurfscheibenschießarena dargestellt.
Diese Wurfscheibenschießhalle 1 besteht im Wesentlichen aus einer drei
getrennte Wurfscheibenschießstände 1a, 1b, 1c aufnehmenden
Halle 1, welche in ein multifunktionales Schießsportzentrum integriert
ist. Dabei sind in 1 an die Wurfscheibenschießhalle
1 angrenzend verschiedene Schießstände 2 (z. B. Kleinkaliberschießstände)
mit Bahnen unterschiedlicher Länge angedeutet. Die drei Wurfscheibenschießstände
1a, 1b, 1c, welche in die Wurfscheibenschießhalle
1 integriert sind, eigenen sich jeweils für das Trap- bzw. Doppeltrap-
und Skeetschießen.
Die Wurfscheibenschießanlage 1 besteht im Wesentlichen aus
einen Innenraum 3 bildenden Wänden 4 sowie einer den Innenraum
3 überspannenden Dachkonstruktion 5. Bei den Wänden
4 handelt es sich einerseits um Seitenwände 4a, andererseits um
eine bzw. mehrere die Seitenwände 4a verbindende Stirnwände 4b.
Zwischen den einzelnen Schießständen können zudem Trennwände 6 verwirklicht
sein. In der Draufsicht haben sowohl die gesamte Halle 1 als auch die einzelnen
Schießstände die Form von (kuchenstückartigen) Kreissegmenten, wobei die Stirnwände
4b von dem Kreisbogen gebildet werden. Die Seitenwände 4a bzw.
Trennwände 6 laufen vom Schützen aus in Schussrichtung R auseinander, d.
h., der Innenraum 3 erweitert sich in Schussrichtung. Die Dachkonstruktion
5 wird im Wesentlichen von einer Mehrzahl von Vertikalträgern
7 bzw. Stützen sowie daran angeschlossenen (gegebenenfalls leicht geneigten)
Horizontalträgern 8 bzw. Querträgern gebildet. An bzw. zwischen den Querträgern
8 ist die gegebenenfalls transparente Dachhaut 9 befestigt, die
aus mehreren Dachhautsegmenten besteht. Im Innenraum der Schießanlage
1 ist (im Bereich jedes einzelnen Schießstandes) jeweils ein Schützenstand
10 vorgesehen. Ferner sind jedem Schützenstand 10 eine Mehrzahl
von Scheibenwurfanlagen 11 zugeordnet, welche die zu beschießenden Wurfscheiben
in den bzw. die Zielbereiche der Wurfscheibenschießanlage werfen. Eine typische
Flugbahn 12 einer Wurfscheibe ist in 4 angedeutet.
Die mittlere Flugweite (in Schussrichtung) beträgt 75 m, so dass die Halle bzw.
der Innenraum um ein vorgegebenes Maß länger als diese Flugweite ausgebildet ist.
Ferner zeigen die Figuren, dass den Wänden 4b der Anlage jeweils innenseitig
vorgehängte Geschossfänge 13a, b zugeordnet sind. Die Geschossfänge
13a, b sind erfindungsgemäß als Geschossfangnetze 13a, b oder
Geschossfanggitter mit vorgegebner Maschenweite M ausgebildet, welche in vorgegebenem
Abstand zu den Wänden aufgehängt sind. Im Ausführungsbeispiel sind lediglich im
Bereich der vom Schützen 10' aus in Schussrichtung R liegenden Stirnwände
4b derartige Geschossfangnetze 13a, b aufgehängt. In diesen Bereich
weist die Halle eine Höhe H von in etwa 40 bis 45 m auf, so dass auch die Geschossfangnetze
13a, b in etwa eine solche Höhe aufweisen. Im Übrigen beträgt die Länge
der Stirnwand 4b jeder einzelnen der drei Schießstände 1a,
1b, 1c, 150 bis 200 m, so dass auch die Geschossfangnetze eine
entsprechende Breite aufweisen, wobei vorzugsweise mit einer Mehrzahl von Einzelnetzen
gearbeitet wird, welche jeweils überlappend nebeneinander aufgehängt sind. Dabei
sind die Geschossfangnetze 13a, b jeweils an der Dachkonstruktion
5 freihängend aufgehängt. Das bedeutet, dass die Befestigung der Geschossfangnetze
13a, b ausschließlich im Bereich des Hallendaches erfolgt und eine Befestigung
im Bereich des Hallenbodens 14 nicht vorgesehen ist. Die Geschossfangnetze
13a, b können dabei auf dem Boden 14 aufliegen oder auch mit vorgegebenem
Abstand zu dem Boden 14 frei schwingen. Die Bodenoberfläche ist dabei so
ausgebildet (z. B. durch geeignete Beschichtung), dass sich der auf dem Boden sammelnde
Bleischrot leicht entfernen bzw. auffegen oder aufsaugen lässt. Im Ausführungsbeispiel
sind die Geschossfangnetze 13a, b als Edelstahlnetze aus vernickelten Drähten
15 der Drahtstärke d = 0,5 mm mit einer Maschenweite M von etwa 1 mm ausgebildet.
In 6 ist beispielhaft ein Netz 13a mit quadratischen
Maschen 16 angedeutet. Die Maschenweite M meint hier den lichten, senkrechten
Abstand zwischen den Drähten 15 bzw. Maschenschenkeln 17. Bei
anderen Maschenformen z. B. rechteckiger Maschenform ist der größere bzw. größte
dieser Abstände gemeint. Der Wand 4b sind jeweils zwei mit vorgegebenem
Abstand C zueinander angeordnete Geschossfangnetze 13a, b vorgehängt. Insbesondere
in den 4 und 5
ist einerseits ein dem Schützen 10' zugewandtes erstes Geschossfangnetz
13a und andererseits ein der Wand 4b zugewandtes zweites Geschossfangnetz
13b erkennbar. Der Abstand C zwischen dem ersten Geschossfangnetz
13a und dem zweiten Geschossfangnetz 13b beträgt im Ausführungsbeispiel
in etwa 1 m. Der Abstand B des zweiten Geschossfangnetzes 13b von der Wand
4b beträgt 2 m bis 3 m. Ferner sind im Bereich der Dachkonstruktion
5 den Innenraum 3 überspannende Geschossfangnetze 13c
angeordnet. Diese sind in den Figuren lediglich schematisch angedeutet. Zwischen
den einzelnen gleichsam kuchenstückartig ausgebildeten Schießständen 1a, b,
c sind im Übrigen Trennwände 6 vorgesehen, welche
ebenfalls mit Geschossfangnetzen ausgestattet sein können. Dieses ist in den Figuren
nicht dargestellt. Im Übrigen kann auf (feste) Trennwände verzichtet werden und
lediglich mit gleichsam Trennwände bildenden Geschossfangnetzen zwischen den Schießständen
gearbeitet werden.
Insbesondere 5 lässt erkennen, dass die
Stirnwände 4b und die Seitenwände 4a als mehrschichtige Schallschutzwände
4 ausgebildet sind. Dabei besteht jede Wand 4 aus einer Innenwand
bzw. Innenschicht 18 und einer Außenwand bzw. Außenschicht 19
aus jeweils Beton, sowie einer zwischen Innenwand 18 und Außenwand
19 angeordneten Mittelschicht 20, die wiederum aus einem Faserdämmstoff,
z. B. Glasfaserwolle oder Glasfasermatten, besteht. Sowohl die Innenschicht
18 als auch die Außenschicht 19 sind aus Leichtbeton mit Blähton
als Zuschlagstoff gefertigt. Dabei handelt es sich bei der Innenschicht
18 um Leichtbeton LB4, während es sich bei der Außenschicht 19
um Leichtbeton LB8 handelt. Die Dicke D1 der Innenschicht 18 und die Dicke
D2 der Außenschicht 19 betragen jeweils in etwa 20 cm, während die Mittelschicht
20 aus dem Faserdämmstoff eine Dicke D3 von in etwa 10 cm beträgt. Ferner
zeigt 5, dass die Innenschicht 18 bzw. Innenwand
innenseitig mit einer schallabsorbierenden Wandverkleidung 21 in Form von
Schallschutzplatten 21 verkleidet ist. Bei diesen Schallschutzplatten
21 handelt es sich um beschichtete und besonders pflegeleichte Schallschutzplatten
mit einer Dicke D4 von in etwa 3 cm, welche zusammen mit den herabhängenden Netzen
13a, b insbesondere der Minderung des Schallpegels im Halleninneren dienen.
Gemäß 1 bestehen die Wände 4 jeweils aus einer
Mehrzahl von nebeneinander angeordneten, vorgefertigten Wandelementen
4' vorgegebener Breite und Höhe. Dabei sind jeweils fünf bis sechs Wandelemente
4' zwischen zwei Vertikalstützen 7 befestigt (vgl. 1).
Der Innenraum 3 der Wurfscheibenschießanlage 1 weist
zumindest einen Zuschauerbereich 22 auf, welcher mittels einer transparenten
Schallschutztrennwand 23 in Form einer Schallschutzglasscheibe
23 von dem Schießbereich bzw. den Schießbereichen 24 getrennt
ist. Die Schallschutzglasscheibe 23 weist in etwa eine Dicke von 2 cm auf.
Ferner ist im Bereich bzw. oberhalb der Zuschauertribünen 25 ein Glasdach
26 vorgesehen.
Insbesondere zur Minderung des Schallpegels im Inneren der Halle und
folglich zum Schutz des Schützen und der Zuschauer sowie der übrigen anwesenden
Personen ist die erfindungsgemäße Schießanlage mit einer bzw. mehreren Gegenschallanlagen
27 zur aktiven Reduzierung des Schießlärms ausgestattet. Jede der Gegenschallanlagen
27 weist ein in unmittelbarer Nähe des Schützen 10' angeordnetes
Mikrofon 28 zur Aufnahme des zu kompensierenden Schießschallfeldes S und
Erzeugung eines entsprechenden elektrischen Signals auf. Ferner sind ein oder mehrere
Lautsprecher 29 vorgesehen, welche ein Gegenschallfeld G erzeugen, das
dem Schießschallfeld S kompensierend überlagert wird. Dazu ist das Mikrofon
27 über einen Frequenzanalysator, gegebenenfalls einen Rechner und einen
Frequenzgenerator sowie einen Verstärker mit dem oder den Lautsprechern
29 verbunden. Von diesen Komponenten sind in den Figuren lediglich das
Mikrofon 28 und der Lautsprecher 29 angedeutet. Der Lautsprecher
29 ist dabei in einem vorgegebenen Abstand vom Schützen 10' an
der Dachkonstruktion 5 bzw. an dem Hallendach 9 befestigt und
so ausgerichtet, dass das Gegenschallfeld G unter einem vorgegebenen Beschallungswinkel
&agr; gegen die Horizontale in Richtung der Lärmquelle, d. h. in Richtung des Schützen
10', abgestrahlt wird. Schießschallfeld S und Gegenschallfeld G sind in
den Figuren lediglich sehr schematisch angedeutet.