Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbrennen von brennbarem
Material, insbesondere eines schüttfähigen festen Brennstoffes, mit einem um eine
Achse drehbaren Drehrost, der eine Aufnahme für das brennbare Material aufweist.
Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verbrennen von brennbarem Material,
insbesondere eines schüttfähigen festen Brennstoffes, bei dem das Material auf einer
Kreisbahn mehrere Behandlungszonen durchläuft.
Derartige Vorrichtungen werden verwendet, um brennbares Material mit
einem hohen Feststoffanteil zu verbrennen, das sich nur verhältnismäßig langsam
verbrennen läßt. Bei einem klassischen Ofen mit festem Rost wird der Brennraum mit
dem brennbaren Material beschickt und dieses dann verbrannt. Je nach Abbrandgeschwindigkeit
ist dann von Hand brennbares Material nachzuliefern. Demgegenüber hat die eingangs
erwähnte Vorrichtung mit einem drehbaren Drehrost, wie sie beispielsweise aus der
DD 237 362 A1 bekannt ist, den Vorteil,
daß eine kontinuierliche Verbrennung möglich ist, bei der kontinuierlich aus einem
Vorrat brennbares Material auf den drehbaren Drehrost nachgeliefert wird.
Nachteilig bei der bekannten Vorrichtung ist, daß sich insbesondere
bei einer Vorrichtung mit kleinen Abmessungen für geringe Heizleistungen von beispielsweise
5 kW und darunter der Verbrennungsvorgang des brennbaren Materiales nur schlecht
beeinflussen läßt. Insbesondere lassen sich bei der bekannten Vorrichtung mit dem
Drehrost nur schlecht definierte Zonen für die Trocknung, Pyrolyse und Entgasung
des brennbaren Materiales bei der Verbrennung erreichen.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem ist es, eine insbesondere
für kleine Heizleistungen geeignete Vorrichtung zum Verbrennen von brennbarem Material
anzugeben, mit der sich definierte Zonen für die unterschiedlichen Stadien der Verbrennung
bei einem kontinuierlich durchzuführenden Verbrennungsvorgang erzielen lassen.
Das Problem wird dadurch gelöst, daß bei einer Vorrichtung der eingangs
genannten Art die Aufnahme dem Außenumfang des Drehrostes benachbart angeordnet
ist.
Bei der Vorrichtung mit den Erfindungsmerkmalen wird die Aufnahme
nicht durch den gesamten Drehrost gebildet. Vielmehr ist die Aufnahme nur in einem
schmalen dem Außenumfang des Drehrostes benachbarten Bereich angeordnet. Dadurch
wird nur eine verhältnismäßig kleine Fläche des Drehrostes für die Verbrennung genutzt.
Da sich die Verbrennung auf diese kleine Fläche reduziert, lassen sich folglich
auch geringere Verbrennungsleistungen realisieren. Insbesondere können so aber mehrere
Zonen entlang des Außenumfanges des Drehrostes definiert voneinander getrennt auf
unterschiedliche Weise beeinflußt werden, wobei das brennbare Material im Bereich
der Aufnahme immer in etwa gleiche Wege durchläuft. Auf diese Weise läßt sich eine
gute Beeinflussung der Verbrennung in den verschiedenen Zonen erzielen. Die Vorrichtung
eignet sich insbesondere für sogenannte Passivhäuser, bei denen lediglich ein Wärmeverlust
von 1 bis 2 kW und teilweise noch darunter ausgeglichen werden muß.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung beträgt das Verhältnis der Breite
der Aufnahme zum Durchmesser des Drehrostes 1 : 20 bis 1 : 4. Auf diese Weise ist
gewährleistet, daß das in verschiedenen Bereichen der Aufnahme angeordnete brennbare
Material im wesentlichen gleiche Verbrennungswege durchläuft. Der Außenumfang des
Drehrostes sollte 10 bis 50 Mal, insbesondere 25 bis 50 Mal, einer mittleren Größe
des Brennstoffes betragen. Mit dieser mittleren Größe des Brennstoffes sind die
mittleren Abmessungen der einzelnen Brennstoffteilchen gemeint. Wenn beispielsweise
als brennbares Material übliche Pellets mit einer Größe von 0,5 bis 2 cm verwendet
werden, kann auf vorteilhafte Weise ein Drehrost mit einem Außenumfang von 60 cm
verwendet werden.
Vorzugsweise ist die Aufnahme ringförmig. Dabei kann die Aufnahme
einen quadratischen, rechteckigen oder anderweitig muldenförmigen Querschnitt haben.
Es ist aber auch möglich, daß die Aufnahme einzelne, einander benachbarte und voneinander
getrennt angeordnete Aufnahmen aufweist.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist die Aufnahme außerdem
einen Boden aus einem hitzebeständigen Drahtgeflecht auf. Dieses hitzebeständige
Drahtgeflecht hat den Vorteil, daß es bei Verbrennungstemperaturen um 1000°
Celsius stabil ist. Im Gegensatz dazu ist ein Gußrost nur bis etwa 600° Celsius
stabil. Auf diese Weise kommt die Vorrichtung mit einem Rost aus einem solchen Drahtgeflecht
ohne eine zusätzliche Kühlung für den Rost aus. Es ist auch möglich, daß die Wände
aus dem hitzebeständigen Drahtgeflecht ausgebildet sind. Wenn vorzugsweise die Aufnahme
drehfest mit diese begrenzenden Wänden verbunden ist, sollten bei der Ausführungsform
mit dem hitzebeständigen Drahtgeflecht sowohl die Aufnahme als auch die Wände daraus
hergestellt sein. Insbesondere können die Wände dann direkt durch Umformen aus dem
hitzebeständigen Drahtgeflecht hergestellt werden.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist mindestens ein Bereich über
dem Drehrost mittels einer Trennwand in eine Brennkammer und eine Servicekammer
aufgeteilt. Diese Trennwand erstreckt sich vorzugsweise auch mindestens ein Stück
weit unter dem Drehrost. Auf diese Weise kann in der Servicekammer eine geringere
Temperatur herrschen als in der Brennkammer, weil die Trennwand als Hitzeschild
dient. Auf diese Weise wird ein einfacher Aufbau für die einzelnen Komponenten für
die Brennstoffzufuhr und den Ascheabtransport ermöglicht. Insbesondere sind für
diese Komponenten keine eigenen Antriebe erforderlich.
Der Aufnahme sollten mehrere Zonen verschiedener Luftzufuhr zugeordnet
sein. Dadurch läßt sich der Verbrennungsvorgang besonders effizient und umweltfreundlich
beeinflussen. Von Vorteil ist eine Vorheizzone ohne Luftzufuhr, in der das brennbare
Material vor dem Verbrennen getrocknet wird. In dieser Vorheizzone setzt auch bereits
eine Pyrolyse ein. Es ist ebenfalls von Vorteil, wenn eine Verbrennungszone mit
starker Luftzufuhr vorgesehen ist. In dieser Verbrennungszone kann dann eine nahezu
vollständige Verbrennung erfolgen. Diese Verbrennungszone sollte eine Länge haben,
die 5 bis 10 Mal der mittleren Größe des Brennstoffes entspricht. Außerdem kann
eine Ausbrandzone mit zum Zonenende abnehmender Luftzufuhr vorgesehen sein, in der
die Verbrennungsrückstände entgast werden und der vollständige Ausband erfolgt.
Vorzugsweise ist bei der Vorrichtung mit den Erfindungsmerkmalen eine
selbsttätige Materialaufgabe vorgesehen. Bei der Ausführungsform mit der Trennwand
kann diese einfach durch ein über der Aufnahme angeordnetes Reservoir bereitgestellt
werden, aus dem bei einer Drehung des Drehrostes Material von der Aufnahme mitgerissen
wird. Eine Steuerung der Materialzufuhr wie auch eine Steuerung der Verbrennungsleistung
ist mittels eines Schiebers an dem Reservoir sowie mittels einer Steuerung der Drehzahl
des Drehrostes möglich.
Das Verfahren mit den Erfindungsmerkmalen ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungszonen eine vorgegebene Länge haben. Auf diese Weise lassen sich
die verschiedenen Verbrennungsschritte in den einzelnen Zonen präzise beeinflussen.
Bei dem Verfahren mit den Erfindungsmerkmalen ist mindestens eine
Vorheizzone ohne Luftzufuhr, eine Verbrennungszone mit starker Luftzufuhr oder eine
Ausbandzone mit zum Zonenende abnehmender Luftzufuhr vorgesehen. In diesen Zonen
kann dann die Trocknung, Pyrolyse, Verbrennung und Entgasung jeweils präzise beeinflußt
werden. Dies führt zu einer besonders effizienten und schadstoffarmen Verbrennung.
Vorzugsweise erfolgt mindestens eine selbsttätige Materialaufgabe
oder eine Ascheentnahme in einer kühlen Zone. In dieser kühlen Zone ist die Materialaufgabe
oder die Ascheentnahme besonders einfach.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Figuren näher erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Draufsicht auf eine
Vorrichtung mit Drehrost mit den Erfindungsmerkmalen,
2 den Schnitt A–A von
1,
3 eine abgewickelte Schnittdarstellung
der Aufnahme des Drehrostes von 1 zum Verdeutlichen
der einzelnen Zonen und Verfahrensschritte,
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
Drehrostes mit einer Aufnahme mit den Erfindungsmerkmalen, und
5 den Schnitt H–H von
4.
1 zeigt eine Draufsicht auf die wesentlichen
Teile einer Vorrichtung zum Verbrennen von brennbarem Material mit den Erfindungsmerkmalen
in einer schematischen Darstellung. Gezeigt ist ein Drehrost 10, der einen
Teller 11 aufweist. Der Teller 11 ist im wesentlichen kreisförmig
und in seinem Zentrum drehbar um eine nicht in der Figur bezeichnete Achse gelagert.
Am Außenumfang des Tellers 11 ist eine ringförmige Aufnahme 12
angeordnet, die von einer äußeren Umfangswand 13 und einer inneren Umfangswand
14 begrenzt wird. Die Umfangswände 13, 14 sind ringförmig
ausgebildet und vorzugsweise drehfest mit dem Teller 11 verbunden. In der
Figur nach unten hin gegen eine Halbierende A–A versetzt ist eine Trennwand
15 angeordnet. Die Trennwand 15 ist aus einem hitzebeständigen,
isolationsfähigen Material ausgebildet. Im Bereich der Aufnahme 12 in der
1 unterhalb der Trennwand 15 ist außerdem
ein Vorratsbehälter 16 und ein Reinigungsmittel 17 zum Entfernen von Asche
angeordnet. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Reinigungsmittel
17 ein Besen 17.
2 zeigt den Schnitt A–A von
1. In der 2 ist zusätzlich
eine Achse 18 eingezeichnet, um die der Drehrost 10 in die in
der 1 mittels eines Pfeiles B bezeichnete Richtung
gedreht werden kann. Wie der 2 zu entnehmen ist, weist
die Aufnahme 12 einen durch die Umfangswände 13, 14 sowie
ein Rost 19 begrenzten rechteckigen Querschnitt auf. Der Rost
19 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ringförmig ausgebildet. Der
ringförmige Rost 19 besteht aus einem hitzebeständigen Drahtgeflecht. Ebenso
sind die Umfangswände 13, 14 mittels Umformen aus dem hitzebeständigen
Drahtgeflecht ausgebildet und drehfest mit dem ringförmigen Rost 19 verbunden.
3 zeigt schematisch eine abgewickelte
Darstellung der Aufnahme des Drehrostes 10. Gleiche Teile tragen die gleichen
Bezugsziffern wie in den vorhergehend beschriebenen Figuren. Bei einer Drehung in
Richtung des Pfeiles B von 1 bewegt sich der ringförmige
Rost 19 sowie die Umfangswand 13 in die mit den Pfeilen B in
3 gekennzeichnete Richtung. Wie der Figur weiter zu
entnehmen ist, ist in dem Vorratsbehälter 16 brennbares Material
20 angeordnet. Insbesondere sind in der 3
in dem Vorratsbehälter 16 sogenannte Pellets mit einer Größe von 0,5 ×
2,0 cm angeordnet. Die Pellets 20 gelangen aus dem Vorratsbehälter
16 auf den ringförmigen Rost 19. Die Schütthöhe der Pellets
20 auf dem Rost 19 wird dabei mittels eines Schiebers
21 eingestellt. Wie sich der Figur entnehmen läßt, erstreckt sich die Trennwand
15 ein Stück weit unter den Rost 19, wobei ein Durchlaß für den
Rost 19 und die Umfangswände 13, 14 vorgesehen ist. Der
Besen 17 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel als eine auf dem Rost
19 mitlaufende Walze 17 ausgebildet. Insbesondere
sind nicht in den Figuren dargestellte Mittel zum ortsfesten Lagern der Walze
17 vorgesehen, wodurch sich bei einem Drehen des Drehrostes 10
in die Richtung B der Rost 19 unter der Walze 17 hindurch bewegt
und dadurch die Walze 17 in eine Drehbewegung um deren Achse bringt. In
der 3 unter dem Besen 17 ist ein Trichter
22 mit darunter angeordnetem Aschenkasten 23 angeordnet.
Wie sich der 3 entnehmen läßt, ist der
Umfang U des Drehrostes 10 mittels der Trennwand 15 in eine Brennkammer
D, eine Materialeintragszone C und eine Aschenaustragungszone E unterteilt. Im Bereich
der Brennkammer D ist die Unterseite des ringförmigen Rostes 19 im Bereich
einer Vorheizzone I nach unten hin mittels einer Platte 24 im
wesentlichen abgeschlossen. Im Bereich einer Verbrennungszone II wird mittels zweier
Bleche 25, 26 ein Kanal für die Frischluftzufuhr F gebildet. Im
Bereich einer Ausbrandzone III ist ein weiteres Blech 27 unter dem Rost
19 angeordnet, das an seiner Verbindungsstelle mit dem Blech
26 einen größeren Abstand zu dem Rost 19 aufweist als an seiner
Verbindungsstelle mit der Wand 15.
Nicht in den 1 bis 3
beschrieben ist eine äußere Hülle des Brenners. Ebenfalls nicht in den Figuren gezeigt
sind Lager und Antriebsmittel für den Drehrost 10. Die Frischluftzufuhr
F kann durch ebenfalls nicht in den Figuren dargestellte Gebläsemittel bereitgestellt
werden. Es ist aber auch möglich, daß die Frischluftzufuhr einfach aufgrund der
bei der Verbrennung erzeugten aufsteigenden heißen Gase über eine Öffnung im Bodenbereich
des Brenners selbsttätig angesaugt wird.
Nachfolgend wird die Wirkungsweise der Vorrichtung mit den Erfindungsmerkmalen
beschrieben: Bei einer Drehung des Drehrostes in die Richtung B gelangt brennbares
Material 20, nämlich Pellets 20 aus beispielsweise gepreßten Holzspänen
oder Kohle, aus dem Vorratsbehälter 16 auf das Rost 19. Hierzu
ist kein separater Antrieb erforderlich. Vielmehr gelangen die Pellets
20 einfach durch ihre Schwerkraft aus dem Vorratsbehälter 16 auf
das Rost 19. Die Schütthöhe der Pellets 20 auf dem Rost
19 wird dabei mittels des Schiebers 21 eingestellt. Weil der Vorratsbehälter
16 und der Schieber 21 in der mittels der Trennwand
15 von der Brennkammer 10 abgetrennten Materialeintragszone C
angeordnet sind, in der deutlich geringere Temperaturen herrschen als in der Brennkammer
D, ist für den Vorratsbehälter 16 und den Schieber 21 nur ein
relativ einfacher Aufbau erforderlich. Insbesondere sind keine besonders hohen Anforderungen
an die Korrosionsbeständigkeit zu stellen. Dadurch kann insbesondere der Vorratsbehälter
16 unmittelbar über dem Rost 19 angeordnet werden, so daß die
Pellets mittels der Schwerkraft auf den Rost 19 gefördert und von diesem
bei einer Bewegung in Richtung B einfach mitgerissen werden.
Nachdem die Pellets 20 durch die Öffnung in der Trennwand
15 in die Brennkammer D gefördert worden sind, gelangen sie zunächst in
eine Vorheizzone I, die nach unten hin mittels der Platte 24 gegen eine
Frischluftzufuhr abgeschlossen ist. Auf diese Weise können die Pellets zunächst
in der Vorheizzone I unter weitgehendem Luftabschluß vorgeheizt werden. Die so vorgeheizten
Pellets 20 gelangen als nächstes in die Verbrennungszone II. In dieser
Verbrennungszone II wird durch den von den Blechen 25, 26 gebildeten
Lüftungskanal Frischluft F von unten her zugeführt. In der Verbrennungszone II findet
dadurch die eigentliche Verbrennung statt. Anschließend gelangen die bereits weitgehend
verbrannten Pellets aus der Verbrennungszone II in die Ausbrandzone III, in der
die Frischluftzufuhr wegen des ansteigenden Bleches 27 zum Ende hin immer
mehr abnimmt. In der Ausbrandzone III werden die bereits weitgehend verbrannten
Pellets 20 nahezu vollständig verbrennt und entgast. Das in den Zonen I,
II und III anfallende Rauchgas G wird aus der Brennkammer D nach oben hin abgeführt.
Die auf dem Rost 19 in der Ausbrandzone III verbleibende Asche wird sodann
aus der Brennkammer D in die Aschenaustragungszone E gefördert. Dort wird die Asche
mittels des rotierenden Besens 17 durch das Rost 19 gekehrt und
von dem Trichter 22 aufgefangen. Der Trichter 22 leitet die aufgefangene
Asche in den Aschenkasten 23. Es ist auch möglich, zum Entfernen der Asche
ein Gebläse, eine Absaugung oder eine Art Kehrblech zu verwenden. Die Aschenaustragungszone
E ist ähnlich der Materialeintragszone C mittels der Trennwand 15 von der
Brennkammer D abgetrennt. Auf diese Weise herrscht auch in der Aschenaustragungszone
E eine geringere Temperatur als in der Brennkammer D. Dadurch ist ein einfacher
Aufbau für den Besen 17, den Trichter 22 und den Aschenkasten
23 möglich. Im einzelnen ist hier kein besonders korrosionsbeständiges
Material erforderlich.
4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung mit einem Drehrost 28 mit den Erfindungsmerkmalen. Gleiche
Elemente tragen die gleichen Bezugszeichen wie bei dem vorhergehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel. Nicht in der 4 dargestellt sind
ein Vorratsbehälter sowie Mittel zum Entfernen der Asche. Der Drehrost
28 weist ebenfalls den Teller 11 auf. Am Außenumfang des Tellers
11 ist ein ringförmiger Bereich 29 angeordnet. Der ringförmige
Bereich 29 trägt Aufnahmen 30, die, wie sich der 5
entnehmen läßt, jeweils einen Rost 31 und eine Umfangswand 32
aufweisen. Der Rost 31 und die Wand 32 bestehen ebenfalls aus
hitzebeständigen Drahtgeflecht.
Wesentlich bei der Erfindung ist, daß in den Aufnahmen 12,
30 Brennstoff in definierter Schütthöhe und Schüttbreite abgelegt werden
kann. Der so definiert aufgetragene Brennstoff ist zwischen den Wänden
13, 14 bzw. 32, die sich mit dem Rost 19,
31 mitbewegen, eingeschlossen. Die Pellets 20 werden somit während
des gesamten Verbrennungsvorganges nicht geschürt, wodurch unnötiger Ascheaustrag mit
den Rauchgasen G vermieden wird. Die Trennwand 15 schirmt die temperaturempfindlichen
Komponenten des Vorratsbehälters 16 und des Besens 17 gegen unnötig
hohe Temperaturen ab, wodurch ein einfacher Aufbau erzielt werden kann. Ferner kann
durch die präzise und definierte Führung der Pellets 20 am Außenumfang
des Drehrostes 10, 28 in den Zonen I, II und III jeweils die exakt
gewünschte Luftzufuhr eingestellt werden, wodurch die Pellets 20 unter
Erzeugen der geringstmöglichen Schadstoffmenge vollständig verbrannt werden können.
Als Rostmaterial für den Rost 19, 31 kann tiefgezogenes Drahtgewebe
verwendet werden, wie es beispielsweise bei der Verbrennung von Erdgas üblich ist.
Da dieses Drahtgewebe problemlos Temperaturen um 1000° Celsius widerstehen kann,
ist eine aufwendige Rostkühlung entbehrlich.
Für einen Brenner für Holzpellets mit den Erfindungsmerkmalen mit
einer Heizleistung von etwa 5 kW ist ein Durchmesser des Drehrostes 10,
28 von etwa 200 mm zweckmäßig. Die Aufnahmen 12, 30 sollten
dabei einen Querschnitt von 25 × 25 mm2 haben. Auf diese Weise
lassen sich überaus kompakte Brennerabmessungen erzielen. Die Heizleistung läßt
sich durch Einstellen der Schütthöhe und der Drehzahl des Drehrostes 10,
28 in Richtung B steuern. Werden andere Feuerungsleistungen gewünscht,
kann durch geeignete Wahl der Breite des Rostes 19, 31 sowie des
Durchmessers des Drehrostes 10, 28 eine erfindungsgemäße Vorrichtung
für Feuerungsleistungen zwischen unter 1 und 20 kW einfach dimensioniert werden.
Wichtig ist in jedem Fall, daß der Brennstoff nicht über die gesamte Fläche des
Drehrostes 10, 28 verteilt wird. Vielmehr ist ein Brennstoffauftrag
nur auf einen schmalen Außenumfangsbereich des Drehrostes 10,
28 zweckmäßig. Die Breite der Aufnahme 12, 30 sollte
zu diesem Zweck nur etwa 1/20 bis ¼ des Durchmessers des Drehrostes
10, 28 betragen. Damit hier außerdem einzelne Zonen I, II, III
mit voneinander verschiedener Luftzufuhr gewährleistet werden können, sollte der
Außenumfang des Drehrostes 10, 28 etwa 10 bis 50 Mal, insbesondere
25 bis 50 Mal, einer mittleren Größe des Brennstoffes betragen. Wenn beispielsweise
Holzpellets mit Abmessungen von 0,5 × 2,0 cm verwendet werden, kann zweckmäßig
ein Drehrost 10, 28 mit einem Durchmesser von 20 cm verwendet
werden.
10
- Drehrost
11
- Teller
12
- Aufnahme
13
- Wand
14
- Wand
15
- Trennwand
16
- Vorratsbehälter
17
- Besen
18
- Achse
19
- Rost
20
- Pellets
21
- Schieber
22
- Trichter
23
- Aschekasten
24
- Platte
25
- Blech
26
- Blech
27
- Blech
28
- Drehrost
29
- ringförmiger Bereich
30
- Aufnahme
31
- Rost
32
- Wand