| Dokumentenidentifikation |
DE19535040B4 26.08.2004 |
| Titel |
Vorrichtung zum Bedrucken von Schriftstücken |
| Anmelder |
Petter, Walter, 73312 Geislingen, DE |
| Erfinder |
Petter, Walter, 73312 Geislingen, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert, 45128 Essen |
| DE-Anmeldedatum |
21.09.1995 |
| DE-Aktenzeichen |
19535040 |
| Offenlegungstag |
27.03.1997 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
26.08.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
26.08.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B41L 47/36
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| IPC-Nebenklasse |
B41J 13/00
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bedrucken
von Schriftstücken o.dgl. gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise in Form von sogenannten
Eingangsstempeln bekannt, die zum Kennzeichnen eingehender Post mit dem aktuellen
Datum und ggf. einer laufenden Nummer verwendbar sind. Nachteil ist hierbei, daß
der Personalaufwand für das Kennzeichnen von Schriftstücken außerordentlich hoch
ist.
Die GB 2 159 100 A,
die den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildet, offenbart eine Vorrichtung
zum Bedrucken eines Sparbuchs o.dgl. Diese Vorrichtung ist derart ausgebildet, daß
mittels einer entsprechenden Fördereinrichtung das Sparbuch mit einer seiner Seitenkanten
parallel zu einem Anschlag ausrichtbar ist. Ein Bereichsdetektor, der nicht oder
nur sehr wenig beschriebene Bereiche erkennen kann, dient einer Feststellung der
Orientierung des Sparbuchs. Der eigentliche Druckbereich wird jedoch von einem Bediener
festgelegt.
Die DE 32 36 297 C2
offenbart eine Bedruckungsvorrichtung in Form einer Tintenstrahldruckvorrichtung
zum Bedrucken von Umschlägen o.dgl. Diese Vorrichtung umfaßt eine Fördereinrichtung,
um die Umschläge einzeln an einen Tintenstrahldruckkopf vorbeizuführen, der die
Umschläge in Abhängigkeit von von einer Steuereinrichtung ausgegebenen Steuersignale
mit Adressen o.dgl. bedruckt. Hierbei ist der Druckbereich durch Einstellen der
Zeitverzögerung zur Ausgabe der Steuersignale vorgebbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vereinfachte, automatisierte
Kennzeichnung von Schriftstücken o.dgl. zu ermöglichen, wobei deren ursprüngliche
Informationen zumindest weitestgehend erkennbar bleiben.
Die obige Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die vorschlagsgemäße Vorrichtung gestattet eine weitestgehend automatisierte
Kennzeichnung eingehender Post oder sonstiger Schriftstücke, so daß der ansonsten
erforderliche Personalaufwand wesentlich reduziert werden kann. Zudem werden hierdurch
normalerweise auftretende Fehler, wie das Übersehen einzelner Schriftstücke, minimiert.
In bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Bedruckposition
im Förderweg zwischen der Zuführposition und der Ausgabeposition angeordnet ist.
So ergibt sich eine räumliche Trennung der einzelnen Vorgänge, wie Einlegen der
zu bedruckenden Schriftstücke, Bedrucken und Entnehmen der bedruckten Schriftstücke,
wodurch ein sehr einfacher Aufbau der Bedruckungsvorrichtung ermöglicht wird. Alternativ
ist es jedoch auch möglich, die Schriftstücke in ihrer Zuführposition oder in ihrer
Ausgabeposition zu bedrucken. Hierdurch wird eine besonderes kompakte Ausbildung
der Bedruckungsvorrichtung gestattet.
Eine sehr einfach aufgebaute Fördereinrichtung wird dadurch ermöglicht,
daß die Zuführposition, die Bedruckposition und die Ausgabeposition so zu einander
ausgerichtet sind, daß Schriftstücke in diesen Positionen im wesentlichen eine gemeinsame
Blattebene aufweisen. So können aufwendige und dementsprechend auch teure Einrichtungen
zum Führen und Umlenken der Schriftstücke weitgehend entfallen.
Ein konstruktiv verhältnismäßig einfacher Aufbau der Fördereinrichtung
wird dadurch erreicht, daß diese so ausgebildet ist, daß die Förderung der Schriftstücke
im wesentlichen in einer Blatterstreckungsrichtung verläuft.
Eine bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die
Fördereinrichtung so ausgebildet ist, daß ein Schriftstück in der Bedruckposition
relativ zum Druckkopf zumindest in einer Blatterstreckungseinrichtung zur Festlegung
der Druckbereichs verschiebbar ist. Hierdurch kann die Fördereinrichtung eine Verschiebung
eines zu bedruckenden Schriftstückes relativ zum Druckkopf ausführen, um den Druckkopf
an einer gewünschten Druckposition auf der zu bedruckenden Fläche zu positionieren.
Alternativ oder zusätzlich ist der Druckkopf relativ zu einem Schriftstück
in der Bedruckposition zumindest in einer Blatterstreckungsrichtung zur Festlegung
des Druckbereichs verschiebbar ausgebildet. Durch die bewegliche Lagerung des Druckkopfes
kann bei festgelegter Bedruckposition eines zu bedruckenden Schriftstückes durch
Verschiebung des Druckkopfes ein vorgegebener Druckbereich angefahren werden, in
dem dann die vorgegebenen Daten, wie Datum, Uhrzeit oder eine laufende Nummer, auf
das Schriftstück aufgedruckt werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß einerseits eine
intermittierende Förderung der zu bedruckenden Schriftstücke durch die Fördereinrichtung
und andererseits eine kontinuierliche Förderung möglich ist. Es hängt dann von der
Ausbildung des Druckkopfes ab, ob dieser im ersten Fall innerhalb des Druckbereichs
bewegt werden muß, um die aufzudruckende Kennzeichnung vollständig auf das zu bedruckende
Schriftstück zu übertragen, oder ob ein Bedrucken auch ohne Bewegung des Druckkopfes
während des Druckvorgangs möglich ist. Im zweiten Fall kann vorgesehen sein, daß
die Fördereinrichtung das zu bedruckende Schriftstück an einem feststehenden Druckkopf
vorbeiführt, der dabei das Schriftstück bedruckt. Je nach Förder- und Druckgeschwindigkeit
kann es jedoch auch erforderlich sein, daß der Druckkopf abschnittsweise mit
dem zu bedruckenden Schriftstück während des Druckvorgangs mitbewegt wird.
Weiter ist anzumerken, daß auch eine zum eigentlichen Bedrucken gegebenenfalls
erforderliche Bewegung des Druckkopfes, beispielsweise senkrecht zur Blattebene
eines zu bedruckenden Schriftstücks, nicht näher beschrieben wird, da dies von der
Wahl des Druckverfahrens und Ausbildung des Druckkopfes im Einzelfall abhängt.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus,
daß der Druckkopf im wesentlichen senkrecht zu der Förderrichtung verschiebbar ausgebildet
ist, wobei sowohl die Förderrichtung als auch die Verschieberichtung des Druckkopfes
jeweils im wesentlichen parallel zu einer Blatterstreckungsrichtung verlaufen. Durch
die Verschiebbarkeit eines zu bedruckenden Schriftstücks mittels der Fördereinrichtung
unabhängig von der dazu quer verlaufenden Verschiebbarkeit des Druckkopfes wird
ein Bedrucken des Schriftstücks in einem frei vorgebbaren Bereich, der beliebig
auf der Blattseite positioniert sein kann, ermöglicht.
Vorzugweise ist ein Größendetektor zur Erkennung der Blattgröße eines
zu bedruckenden Schriftstücks vorgesehen, der Blattgrößendaten an die Steuereinrichtung
zur Vorgabe des Druckbereichs durch Ausrichtung von Druckkopf und zu bedruckendem
Schriftstück in der Bedruckposition relativ zueinander ausgibt. Der Größendetektor
kann beispielsweise eine in die Zuführposition eingelegte Kassette und eine damit
einhergehende Größe zu bedruckender Schriftstücke erkennen, so daß dann für diese
Kassette einheitlich für alle Schriftstücke ein vorbestimmter Bereich zum Bedrucken
durch die Steuereinrichtungvorgegeben wird. Es ist jedoch auch möglich, daß der
Größendetektor die aktuelle Größe des jeweils zu bedruckenden Schriftstücks detektiert
und die Steuereinrichtung einen jeweils daran angepaßten Druckbereich vorgibt.
In einer Ausgestaltungsvariante ist vorgesehen, daß der Bereichdetektor
gemeinsam mit dem Druckkopf relativ zu dem zu bedruckenden Schriftstück verschiebbar
ausgebildet ist. So reduziert sich der bauliche Aufwand, da lediglich eine gemeinsame
Verschiebeeinrichtung für den Druckkopf und den Bereichsdetektor erforderlich ist.
Eine weiterentwickelte Ausführung zeichnet sich dadurch aus, daß ein
Lesedetektor zur Erkennung von Inhalten individualisierender Bereiche, wie eine
Adresse eines zu bedruckenden Schriftstücks, vorgesehen ist, der entsprechende Lesedaten
an die Steuereinrichtung zur angepaßten Vorgabe der auf das Schriftstück aufzudruckenden
Daten für den Druckkopf ausgibt. So kann beispielsweise in Abhängigkeit von der
aktuellen Adresse oder sonstigen Angaben auf dem zu bedruckenden Schriftstück eine
individuelle Kennzeichnung desselben durch Bedrucken mit einem entsprechenden Aktenzeichen,
einer Abteilungsnummer oder dergleichen erfolgen. Insbesondere können hierzu der
Bereichsdetektor und der Lesedetektor durch einen einzigen Detektor, beispielsweise
in der Art eines Scanners oder einer Kamera mit sich jeweils anschließender Schrifterkennung,
gebildet sein.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnung eines
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Draufsicht einer vorschlagsgemäßen
Vorrichtung zum Bedrucken von Schriftstücken oder dergleichen und
2 eine Seitenansicht der Vorrichtung
nach 1.
Die in den 1 und 2
nur schematisch dargestellte Vorrichtung 10 zum Bedrucken von Schriftstücken
umfaßt einen Druckkopf 12, eine Fördereinrichtung 14 und eine
mit diesen über nicht bezeichnete Steuerleitungen verbundene Steuereinrichtung
16.
Die Fördereinrichtung 14 umfaßt eine Stapeleinrichtung
18 an einer Zuführposition 20 zur Aufnahme von übereinander gestapelten
Schriftstücken 22, die bedruckt werden sollen. Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist die Stapeleinrichtung 18 als eine Kassette ausgebildet, die der Fördereinrichtung
14 bzw. der Vorrichtung 10 zum Auffüllen mit Schriftstücken
22 entnehmbar ist. Weiterhin umfaßt die Fördereinrichtung 14 Greiforgane,
beispielsweise in Form von Andruckrollen oder Ansaugelementen, die zusammen mit
Führungselementen die Schriftstücke 22 einzelblattweise von der Zuführposition
20 zu einer Bedruckposition 24 fördern können. Beim Darstellungsbeispiel
bildet die Fördereinrichtung 14 eine Auflagefläche 26 für ein
zu bedruckendes Schriftstück 22a in der Bedruckposition 24, in
welcher es vom Druckkopf 12, gesteuert durch die Steuereinrichtung
16, mit vorgebbaren Daten, wie Datum, Uhrzeit oder einer laufenden Nummer,
bedruckt werden kann.
Schließlich umfaßt die Fördereinrichtung 14 an einer der
Bedruckposition 24 nachgeordneten Ausgabeposition 28 eine weitere
Stapeleinrichtung 30, die hier in Form eines Ablagefachs ausgebildet ist
und einer Aufnahme der nacheinander bedruckten Schriftstücke 22b in übereinandergestapelter
Form dient.
Die dargestellte Vorrichtung 10 ist so ausgebildet, daß die
Zuführposition 20, die Bedruckposition 24 und die Ausgabeposition
28 im wesentlichen nebeneinander in einer Ebene liegen, wobei die Bedruckposition
24 zwischen der Zuführposition 20 und der Ausgabeposition
28 angeordnet ist, so daß die zu bedruckenden Schriftstücke 22
im wesentlichen nur geradlinig in ihrer Blattebene von der Fördereinrichtung
14 bewegt werden, wodurch sich eine konstruktiv einfache Ausbildung ergibt.
Des weiteren wird eine kompakte Vorrichtung 10 dadurch erreicht, daß die
durch Pfeile 32 dargestellte Förderrichtung der Fördereinrichtung
14 parallel zu den kürzeren Kanten der im Darstellungsbeispiel
rechteckigen Schriftstücke 22 verläuft.
Der Druckkopf 12 ist zusammen mit einem ebenfalls an die
Steuereinrichtung 16 angeschlossenen Bereichsdetektor 34 über
dem zu bedruckenden Schriftstück 22a in der Bedruckposition 24
angeordnet, wobei der Druckkopf 12 gemeinsam mit dem Bereichsdetektor
34 senkrecht zur Förderrichtung 32 und parallel zur Blattebene
des Schriftstücks 22a durch ein nicht näher bezeichnetes, von der Steuereinrichtung
16 angesteuertes Stellorgan verschiebbar ist.
Nachfolgend wird die Funktion der Vorrichtung 10 beschrieben.
Zu bedruckende Schriftstücke 22 jeweils einer Größe werden
in die von der Stapeleinrichtung 18 gebildete Kassette eingelegt und mittels
dieser in der Zuführposition 20 der Vorrichtung 10 positioniert.
Die Fördereinrichtung 14 erfaßt dann die Schriftstücke
22 einzelblattweise und führt sie nacheinander der Bedruckposition
24 und anschließend der Ausgabeposition 28 zu, wo die dann bedruckten
Schriftstücke 22b übereinandergestapelt werden. Diese Förderung erfolgt
beim dargestellten Ausführungsbeispiel intermittierend, d.h. schrittweise von Position
zu Position, gesteuert von der Steuereinrichtung 16.
In der Bedruckposition 24 liegt das zu bedruckende Schriftstück
22a auf der von der Fördereinrichtung 14 gebildeten Auflagefläche
26 auf. Die Steuereinrichtung 16 verschiebt dann den Druckkopf
12 gemeinsam mit dem Bereichsdetektor 34 über das Schriftstück
22a in Richtung des Pfeils 36, um mit Hilfe der vom Bereichsdetektor
gelieferten Daten auf dem Schriftstück 22a einen Bereich zu detektieren,
der noch weitestgehend unbeschrieben ist und sich daher für das Bedrucken durch
den Druckkopf 12 eignet. Hierzu ist der Bereichsdetektor 34 beispielsweise
durch eine Kamera gebildet oder in der Art eines Scanners aufgebaut, der die Hell/Dunkel-Verteilung
des Schriftstücks 22a erkennt und diese Information an die Steuereinrichtung
16 weiterleitet. Ausgehend von diesen Daten bestimmt die Steuereinrichtung
16 den Bereich, in dem das Schriftstück 22a bedruckt werden soll
und verschiebt den Druckkopf 12 an die entsprechende Stelle mit Hilfe des
Stellorgans.
Gegebenenfalls kann auch vorgesehen sein, das zu bedruckende Schriftstück
22a mit Hilfe des Bereichsdetektors 34 durch eine Bewegung des
Detektors in Richtung 36 und eine gegebenenfalls überlagerte Bewegung des
Schriftstücks 22a durch die Fördereinrichtung 14 in Richtung des
Pfeils 32 oder in entgegengesetzter Richtung abzufahren, um einen unbeschriebenen
oder zumindest weitgehend unbeschriebenen Bereich zum Bedrucken zu finden.
Nach der Positionierung des Druckkopfes 12 an dem von der
Steuereinrichtung 16 oder gegebenenfalls auch von einer Bedienperson vorgegebenen
Druckbereich wird das Schriftstück 22a mit Daten zur Kennzeichnung, wie
Datum, Uhrzeit oder laufender Nummer, bedruckt. Auch diese Daten werden von der
Steuereinrichtung 16 vorgegeben, die den Druckkopf 12 entsprechend
steuert. Hierbei, besteht die Möglichkeit, daß die Steuereinrichtung 16
jeweils selbsttätig angepaßte Druckdaten für das zu bedruckende Schriftstück
22a generiert oder diese Daten zumindest teilweise durch eine Bedienperson
über eine Eingabe vorgegeben werden.
Nach dem Bedrucken fördert die Fördereinrichtung 14 das bedruckte
Schriftstück 22b zur Ausgabeposition 28, wo es von der Stapeleinrichtung
30 zusammen mit weiteren nacheinander bedruckten Schriftstücken
22b gestapelt wird und der Vorrichtung 10 entnommen werden kann.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung (10) zum Bedrucken von Schriftstücken (22)
oder dergleichen, mit einem Druckkopf (12) zum Bedrucken der Schriftstücke
(22) mit vorgebbaren Daten, wie Datum, Uhrzeit oder einer laufenden Nummer,
und mit einer Fördereinrichtung (14) zur einzelblattweisen Förderung der
Schriftstücke (22) von einer Zuführposition (20) über eine Bedruckposition
(24) zu einer Ausgabeposition (28), wobei der Druckkopf (12)
und die von der Fördereinrichtung (14) vorgegebene Bedruckposition (24)
parallel zur Blattebene der Schriftstücke (22a) relativ zueinander verstellbar
sind, so daß die Schriftstücke (22a) in einem vorgebbaren Druckbereich
bedruckbar sind, wobei eine Steuereinrichtung (16) zur Steuerung der Fördereinrichtung
(14) und des Druckkopfes (12) vorgesehen ist, so daß die Schriftstücke
(22) nacheinander in die Bedruckposition (24) bringbar und bedruckbar
sind, und wobei ein Bereichsdetektor (34) zur Erkennung nicht oder nur
sehr wenig beschriebener Bereiche eines zu bedruckenden Schriftstücks (22)
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereichsdetektor (34)
entsprechende Bereichsdaten an die Steuereinrichtung (16) zur Vorgabe des
Druckbereichs durch Ausrichtung von Druckkopf (12) und zu bedruckendem
Schriftstück (22a) in der Bedruckposition (24) relativ zueinander
ausgibt, so daß nicht oder nur sehr wenig beschriebene Bereiche jedes Schriftstücks
(22a) vom Druckkopf (12) bedruckbar sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bedruckposition (24) im Förderweg zwischen der Zuführposition (20)
und der Ausgabeposition (28) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuführposition (20), die Bedruckposition (24) und die Ausgabeposition
(28) so zueinander ausgerichtet sind, daß Schriftstücke (22,
22a, 22b) in diesen Positionen im wesentlichen eine gemeinsame
Blattebene aufweisen.
- Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (14) so ausgebildet ist,
daß die Förderung der Schriftstücke (22) im wesentlichen in einer Blatterstreckungsrichtung
verläuft.
- Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fördereinrichtung (14) so ausgebildet ist, daß ein Schriftstück
(22a) in der Bedruckposition (24) relativ zum Druckkopf (12)
zumindest in einer Blatterstreckungsrichtung zur Festlegung des Druckbereichs verschiebbar
ist.
- Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckkopf (12) relativ zu einem Schriftstück (22a) in
der Bedruckposition (24) zumindest in einer Blatterstreckungsrichtung zur
Festlegung des Druckbereichs verschiebbar ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Druckkopf (12) im wesentlichen senkrecht zu der Förderrichtung (32)
verschiebbar ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Größendetektor zur Erkennung der Blattgröße eines zu bedruckenden Schriftstücks
(22) vorgesehen ist, der Blattgrößendaten an die Steuereinrichtung (16)
zur Vorgabe des Druckbereichs durch Ausrichtung von Druckkopf (12) und
zu bedruckendem Schriftstück (22a) in der Bedruckposition (24)
relativ zueinander ausgibt.
- Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bereichsdetektor (34) gemeinsam mit dem Druckkopf (12)
relativ zu einem zu bedruckenden Schriftstück (22a) verschiebbar ausgebildet
ist.
- Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Lesedetektor zur Erkennung von Inhalten individualisierender Bereiche, wie
einer Adresse, eines zu bedruckenden Schriftstücks (22, 22a) vorgesehen
ist, der entsprechende Lesedaten an die Steuereinrichtung (16) zur angepaßten
Vorgabe der auf das Schriftstück (22a) aufzudruckenden Daten für den Druckkopf
(12) ausgibt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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