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Dokumentenidentifikation DE19535040B4 26.08.2004
Titel Vorrichtung zum Bedrucken von Schriftstücken
Anmelder Petter, Walter, 73312 Geislingen, DE
Erfinder Petter, Walter, 73312 Geislingen, DE
Vertreter Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert, 45128 Essen
DE-Anmeldedatum 21.09.1995
DE-Aktenzeichen 19535040
Offenlegungstag 27.03.1997
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 26.08.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 26.08.2004
IPC-Hauptklasse B41L 47/36
IPC-Nebenklasse B41J 13/00   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bedrucken von Schriftstücken o.dgl. gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise in Form von sogenannten Eingangsstempeln bekannt, die zum Kennzeichnen eingehender Post mit dem aktuellen Datum und ggf. einer laufenden Nummer verwendbar sind. Nachteil ist hierbei, daß der Personalaufwand für das Kennzeichnen von Schriftstücken außerordentlich hoch ist.

Die GB 2 159 100 A, die den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildet, offenbart eine Vorrichtung zum Bedrucken eines Sparbuchs o.dgl. Diese Vorrichtung ist derart ausgebildet, daß mittels einer entsprechenden Fördereinrichtung das Sparbuch mit einer seiner Seitenkanten parallel zu einem Anschlag ausrichtbar ist. Ein Bereichsdetektor, der nicht oder nur sehr wenig beschriebene Bereiche erkennen kann, dient einer Feststellung der Orientierung des Sparbuchs. Der eigentliche Druckbereich wird jedoch von einem Bediener festgelegt.

Die DE 32 36 297 C2 offenbart eine Bedruckungsvorrichtung in Form einer Tintenstrahldruckvorrichtung zum Bedrucken von Umschlägen o.dgl. Diese Vorrichtung umfaßt eine Fördereinrichtung, um die Umschläge einzeln an einen Tintenstrahldruckkopf vorbeizuführen, der die Umschläge in Abhängigkeit von von einer Steuereinrichtung ausgegebenen Steuersignale mit Adressen o.dgl. bedruckt. Hierbei ist der Druckbereich durch Einstellen der Zeitverzögerung zur Ausgabe der Steuersignale vorgebbar.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vereinfachte, automatisierte Kennzeichnung von Schriftstücken o.dgl. zu ermöglichen, wobei deren ursprüngliche Informationen zumindest weitestgehend erkennbar bleiben.

Die obige Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.

Die vorschlagsgemäße Vorrichtung gestattet eine weitestgehend automatisierte Kennzeichnung eingehender Post oder sonstiger Schriftstücke, so daß der ansonsten erforderliche Personalaufwand wesentlich reduziert werden kann. Zudem werden hierdurch normalerweise auftretende Fehler, wie das Übersehen einzelner Schriftstücke, minimiert.

In bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Bedruckposition im Förderweg zwischen der Zuführposition und der Ausgabeposition angeordnet ist. So ergibt sich eine räumliche Trennung der einzelnen Vorgänge, wie Einlegen der zu bedruckenden Schriftstücke, Bedrucken und Entnehmen der bedruckten Schriftstücke, wodurch ein sehr einfacher Aufbau der Bedruckungsvorrichtung ermöglicht wird. Alternativ ist es jedoch auch möglich, die Schriftstücke in ihrer Zuführposition oder in ihrer Ausgabeposition zu bedrucken. Hierdurch wird eine besonderes kompakte Ausbildung der Bedruckungsvorrichtung gestattet.

Eine sehr einfach aufgebaute Fördereinrichtung wird dadurch ermöglicht, daß die Zuführposition, die Bedruckposition und die Ausgabeposition so zu einander ausgerichtet sind, daß Schriftstücke in diesen Positionen im wesentlichen eine gemeinsame Blattebene aufweisen. So können aufwendige und dementsprechend auch teure Einrichtungen zum Führen und Umlenken der Schriftstücke weitgehend entfallen.

Ein konstruktiv verhältnismäßig einfacher Aufbau der Fördereinrichtung wird dadurch erreicht, daß diese so ausgebildet ist, daß die Förderung der Schriftstücke im wesentlichen in einer Blatterstreckungsrichtung verläuft.

Eine bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Fördereinrichtung so ausgebildet ist, daß ein Schriftstück in der Bedruckposition relativ zum Druckkopf zumindest in einer Blatterstreckungseinrichtung zur Festlegung der Druckbereichs verschiebbar ist. Hierdurch kann die Fördereinrichtung eine Verschiebung eines zu bedruckenden Schriftstückes relativ zum Druckkopf ausführen, um den Druckkopf an einer gewünschten Druckposition auf der zu bedruckenden Fläche zu positionieren.

Alternativ oder zusätzlich ist der Druckkopf relativ zu einem Schriftstück in der Bedruckposition zumindest in einer Blatterstreckungsrichtung zur Festlegung des Druckbereichs verschiebbar ausgebildet. Durch die bewegliche Lagerung des Druckkopfes kann bei festgelegter Bedruckposition eines zu bedruckenden Schriftstückes durch Verschiebung des Druckkopfes ein vorgegebener Druckbereich angefahren werden, in dem dann die vorgegebenen Daten, wie Datum, Uhrzeit oder eine laufende Nummer, auf das Schriftstück aufgedruckt werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß einerseits eine intermittierende Förderung der zu bedruckenden Schriftstücke durch die Fördereinrichtung und andererseits eine kontinuierliche Förderung möglich ist. Es hängt dann von der Ausbildung des Druckkopfes ab, ob dieser im ersten Fall innerhalb des Druckbereichs bewegt werden muß, um die aufzudruckende Kennzeichnung vollständig auf das zu bedruckende Schriftstück zu übertragen, oder ob ein Bedrucken auch ohne Bewegung des Druckkopfes während des Druckvorgangs möglich ist. Im zweiten Fall kann vorgesehen sein, daß die Fördereinrichtung das zu bedruckende Schriftstück an einem feststehenden Druckkopf vorbeiführt, der dabei das Schriftstück bedruckt. Je nach Förder- und Druckgeschwindigkeit kann es jedoch auch erforderlich sein, daß der Druckkopf abschnittsweise mit dem zu bedruckenden Schriftstück während des Druckvorgangs mitbewegt wird.

Weiter ist anzumerken, daß auch eine zum eigentlichen Bedrucken gegebenenfalls erforderliche Bewegung des Druckkopfes, beispielsweise senkrecht zur Blattebene eines zu bedruckenden Schriftstücks, nicht näher beschrieben wird, da dies von der Wahl des Druckverfahrens und Ausbildung des Druckkopfes im Einzelfall abhängt.

Eine besonders bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß der Druckkopf im wesentlichen senkrecht zu der Förderrichtung verschiebbar ausgebildet ist, wobei sowohl die Förderrichtung als auch die Verschieberichtung des Druckkopfes jeweils im wesentlichen parallel zu einer Blatterstreckungsrichtung verlaufen. Durch die Verschiebbarkeit eines zu bedruckenden Schriftstücks mittels der Fördereinrichtung unabhängig von der dazu quer verlaufenden Verschiebbarkeit des Druckkopfes wird ein Bedrucken des Schriftstücks in einem frei vorgebbaren Bereich, der beliebig auf der Blattseite positioniert sein kann, ermöglicht.

Vorzugweise ist ein Größendetektor zur Erkennung der Blattgröße eines zu bedruckenden Schriftstücks vorgesehen, der Blattgrößendaten an die Steuereinrichtung zur Vorgabe des Druckbereichs durch Ausrichtung von Druckkopf und zu bedruckendem Schriftstück in der Bedruckposition relativ zueinander ausgibt. Der Größendetektor kann beispielsweise eine in die Zuführposition eingelegte Kassette und eine damit einhergehende Größe zu bedruckender Schriftstücke erkennen, so daß dann für diese Kassette einheitlich für alle Schriftstücke ein vorbestimmter Bereich zum Bedrucken durch die Steuereinrichtungvorgegeben wird. Es ist jedoch auch möglich, daß der Größendetektor die aktuelle Größe des jeweils zu bedruckenden Schriftstücks detektiert und die Steuereinrichtung einen jeweils daran angepaßten Druckbereich vorgibt.

In einer Ausgestaltungsvariante ist vorgesehen, daß der Bereichdetektor gemeinsam mit dem Druckkopf relativ zu dem zu bedruckenden Schriftstück verschiebbar ausgebildet ist. So reduziert sich der bauliche Aufwand, da lediglich eine gemeinsame Verschiebeeinrichtung für den Druckkopf und den Bereichsdetektor erforderlich ist.

Eine weiterentwickelte Ausführung zeichnet sich dadurch aus, daß ein Lesedetektor zur Erkennung von Inhalten individualisierender Bereiche, wie eine Adresse eines zu bedruckenden Schriftstücks, vorgesehen ist, der entsprechende Lesedaten an die Steuereinrichtung zur angepaßten Vorgabe der auf das Schriftstück aufzudruckenden Daten für den Druckkopf ausgibt. So kann beispielsweise in Abhängigkeit von der aktuellen Adresse oder sonstigen Angaben auf dem zu bedruckenden Schriftstück eine individuelle Kennzeichnung desselben durch Bedrucken mit einem entsprechenden Aktenzeichen, einer Abteilungsnummer oder dergleichen erfolgen. Insbesondere können hierzu der Bereichsdetektor und der Lesedetektor durch einen einzigen Detektor, beispielsweise in der Art eines Scanners oder einer Kamera mit sich jeweils anschließender Schrifterkennung, gebildet sein.

Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnung eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:

1 eine Draufsicht einer vorschlagsgemäßen Vorrichtung zum Bedrucken von Schriftstücken oder dergleichen und

2 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach 1.

Die in den 1 und 2 nur schematisch dargestellte Vorrichtung 10 zum Bedrucken von Schriftstücken umfaßt einen Druckkopf 12, eine Fördereinrichtung 14 und eine mit diesen über nicht bezeichnete Steuerleitungen verbundene Steuereinrichtung 16.

Die Fördereinrichtung 14 umfaßt eine Stapeleinrichtung 18 an einer Zuführposition 20 zur Aufnahme von übereinander gestapelten Schriftstücken 22, die bedruckt werden sollen. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Stapeleinrichtung 18 als eine Kassette ausgebildet, die der Fördereinrichtung 14 bzw. der Vorrichtung 10 zum Auffüllen mit Schriftstücken 22 entnehmbar ist. Weiterhin umfaßt die Fördereinrichtung 14 Greiforgane, beispielsweise in Form von Andruckrollen oder Ansaugelementen, die zusammen mit Führungselementen die Schriftstücke 22 einzelblattweise von der Zuführposition 20 zu einer Bedruckposition 24 fördern können. Beim Darstellungsbeispiel bildet die Fördereinrichtung 14 eine Auflagefläche 26 für ein zu bedruckendes Schriftstück 22a in der Bedruckposition 24, in welcher es vom Druckkopf 12, gesteuert durch die Steuereinrichtung 16, mit vorgebbaren Daten, wie Datum, Uhrzeit oder einer laufenden Nummer, bedruckt werden kann.

Schließlich umfaßt die Fördereinrichtung 14 an einer der Bedruckposition 24 nachgeordneten Ausgabeposition 28 eine weitere Stapeleinrichtung 30, die hier in Form eines Ablagefachs ausgebildet ist und einer Aufnahme der nacheinander bedruckten Schriftstücke 22b in übereinandergestapelter Form dient.

Die dargestellte Vorrichtung 10 ist so ausgebildet, daß die Zuführposition 20, die Bedruckposition 24 und die Ausgabeposition 28 im wesentlichen nebeneinander in einer Ebene liegen, wobei die Bedruckposition 24 zwischen der Zuführposition 20 und der Ausgabeposition 28 angeordnet ist, so daß die zu bedruckenden Schriftstücke 22 im wesentlichen nur geradlinig in ihrer Blattebene von der Fördereinrichtung 14 bewegt werden, wodurch sich eine konstruktiv einfache Ausbildung ergibt. Des weiteren wird eine kompakte Vorrichtung 10 dadurch erreicht, daß die durch Pfeile 32 dargestellte Förderrichtung der Fördereinrichtung 14 parallel zu den kürzeren Kanten der im Darstellungsbeispiel rechteckigen Schriftstücke 22 verläuft.

Der Druckkopf 12 ist zusammen mit einem ebenfalls an die Steuereinrichtung 16 angeschlossenen Bereichsdetektor 34 über dem zu bedruckenden Schriftstück 22a in der Bedruckposition 24 angeordnet, wobei der Druckkopf 12 gemeinsam mit dem Bereichsdetektor 34 senkrecht zur Förderrichtung 32 und parallel zur Blattebene des Schriftstücks 22a durch ein nicht näher bezeichnetes, von der Steuereinrichtung 16 angesteuertes Stellorgan verschiebbar ist.

Nachfolgend wird die Funktion der Vorrichtung 10 beschrieben.

Zu bedruckende Schriftstücke 22 jeweils einer Größe werden in die von der Stapeleinrichtung 18 gebildete Kassette eingelegt und mittels dieser in der Zuführposition 20 der Vorrichtung 10 positioniert.

Die Fördereinrichtung 14 erfaßt dann die Schriftstücke 22 einzelblattweise und führt sie nacheinander der Bedruckposition 24 und anschließend der Ausgabeposition 28 zu, wo die dann bedruckten Schriftstücke 22b übereinandergestapelt werden. Diese Förderung erfolgt beim dargestellten Ausführungsbeispiel intermittierend, d.h. schrittweise von Position zu Position, gesteuert von der Steuereinrichtung 16.

In der Bedruckposition 24 liegt das zu bedruckende Schriftstück 22a auf der von der Fördereinrichtung 14 gebildeten Auflagefläche 26 auf. Die Steuereinrichtung 16 verschiebt dann den Druckkopf 12 gemeinsam mit dem Bereichsdetektor 34 über das Schriftstück 22a in Richtung des Pfeils 36, um mit Hilfe der vom Bereichsdetektor gelieferten Daten auf dem Schriftstück 22a einen Bereich zu detektieren, der noch weitestgehend unbeschrieben ist und sich daher für das Bedrucken durch den Druckkopf 12 eignet. Hierzu ist der Bereichsdetektor 34 beispielsweise durch eine Kamera gebildet oder in der Art eines Scanners aufgebaut, der die Hell/Dunkel-Verteilung des Schriftstücks 22a erkennt und diese Information an die Steuereinrichtung 16 weiterleitet. Ausgehend von diesen Daten bestimmt die Steuereinrichtung 16 den Bereich, in dem das Schriftstück 22a bedruckt werden soll und verschiebt den Druckkopf 12 an die entsprechende Stelle mit Hilfe des Stellorgans.

Gegebenenfalls kann auch vorgesehen sein, das zu bedruckende Schriftstück 22a mit Hilfe des Bereichsdetektors 34 durch eine Bewegung des Detektors in Richtung 36 und eine gegebenenfalls überlagerte Bewegung des Schriftstücks 22a durch die Fördereinrichtung 14 in Richtung des Pfeils 32 oder in entgegengesetzter Richtung abzufahren, um einen unbeschriebenen oder zumindest weitgehend unbeschriebenen Bereich zum Bedrucken zu finden.

Nach der Positionierung des Druckkopfes 12 an dem von der Steuereinrichtung 16 oder gegebenenfalls auch von einer Bedienperson vorgegebenen Druckbereich wird das Schriftstück 22a mit Daten zur Kennzeichnung, wie Datum, Uhrzeit oder laufender Nummer, bedruckt. Auch diese Daten werden von der Steuereinrichtung 16 vorgegeben, die den Druckkopf 12 entsprechend steuert. Hierbei, besteht die Möglichkeit, daß die Steuereinrichtung 16 jeweils selbsttätig angepaßte Druckdaten für das zu bedruckende Schriftstück 22a generiert oder diese Daten zumindest teilweise durch eine Bedienperson über eine Eingabe vorgegeben werden.

Nach dem Bedrucken fördert die Fördereinrichtung 14 das bedruckte Schriftstück 22b zur Ausgabeposition 28, wo es von der Stapeleinrichtung 30 zusammen mit weiteren nacheinander bedruckten Schriftstücken 22b gestapelt wird und der Vorrichtung 10 entnommen werden kann.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung (10) zum Bedrucken von Schriftstücken (22) oder dergleichen, mit einem Druckkopf (12) zum Bedrucken der Schriftstücke (22) mit vorgebbaren Daten, wie Datum, Uhrzeit oder einer laufenden Nummer, und mit einer Fördereinrichtung (14) zur einzelblattweisen Förderung der Schriftstücke (22) von einer Zuführposition (20) über eine Bedruckposition (24) zu einer Ausgabeposition (28), wobei der Druckkopf (12) und die von der Fördereinrichtung (14) vorgegebene Bedruckposition (24) parallel zur Blattebene der Schriftstücke (22a) relativ zueinander verstellbar sind, so daß die Schriftstücke (22a) in einem vorgebbaren Druckbereich bedruckbar sind, wobei eine Steuereinrichtung (16) zur Steuerung der Fördereinrichtung (14) und des Druckkopfes (12) vorgesehen ist, so daß die Schriftstücke (22) nacheinander in die Bedruckposition (24) bringbar und bedruckbar sind, und wobei ein Bereichsdetektor (34) zur Erkennung nicht oder nur sehr wenig beschriebener Bereiche eines zu bedruckenden Schriftstücks (22) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereichsdetektor (34) entsprechende Bereichsdaten an die Steuereinrichtung (16) zur Vorgabe des Druckbereichs durch Ausrichtung von Druckkopf (12) und zu bedruckendem Schriftstück (22a) in der Bedruckposition (24) relativ zueinander ausgibt, so daß nicht oder nur sehr wenig beschriebene Bereiche jedes Schriftstücks (22a) vom Druckkopf (12) bedruckbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedruckposition (24) im Förderweg zwischen der Zuführposition (20) und der Ausgabeposition (28) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführposition (20), die Bedruckposition (24) und die Ausgabeposition (28) so zueinander ausgerichtet sind, daß Schriftstücke (22, 22a, 22b) in diesen Positionen im wesentlichen eine gemeinsame Blattebene aufweisen.
  4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (14) so ausgebildet ist, daß die Förderung der Schriftstücke (22) im wesentlichen in einer Blatterstreckungsrichtung verläuft.
  5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (14) so ausgebildet ist, daß ein Schriftstück (22a) in der Bedruckposition (24) relativ zum Druckkopf (12) zumindest in einer Blatterstreckungsrichtung zur Festlegung des Druckbereichs verschiebbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (12) relativ zu einem Schriftstück (22a) in der Bedruckposition (24) zumindest in einer Blatterstreckungsrichtung zur Festlegung des Druckbereichs verschiebbar ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (12) im wesentlichen senkrecht zu der Förderrichtung (32) verschiebbar ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Größendetektor zur Erkennung der Blattgröße eines zu bedruckenden Schriftstücks (22) vorgesehen ist, der Blattgrößendaten an die Steuereinrichtung (16) zur Vorgabe des Druckbereichs durch Ausrichtung von Druckkopf (12) und zu bedruckendem Schriftstück (22a) in der Bedruckposition (24) relativ zueinander ausgibt.
  9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereichsdetektor (34) gemeinsam mit dem Druckkopf (12) relativ zu einem zu bedruckenden Schriftstück (22a) verschiebbar ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lesedetektor zur Erkennung von Inhalten individualisierender Bereiche, wie einer Adresse, eines zu bedruckenden Schriftstücks (22, 22a) vorgesehen ist, der entsprechende Lesedaten an die Steuereinrichtung (16) zur angepaßten Vorgabe der auf das Schriftstück (22a) aufzudruckenden Daten für den Druckkopf (12) ausgibt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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