Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine neue Art, mit einem
Dekorationsstoff zu dekorieren. Eine Dekoration nennt man die künstlerische Ausschmückung
und Verzierung von Gegenständen, Bühnenbild oder Räume ganz allgemein, wofür die
verschiedenartigsten Dekorationsstoffe, verwendet werden. Viele Stoffe werden aus
Garnen gewebt, wobei der Begriff Garn als Sammelbegriff für fadenförmige textile
Gebilde benutzt wird. Im Vorliegenden Fall handelt es sich um behandelte Natur-
oder Kunstfasern, die zu einem Dekorationsstoff als Grundstoff verwebt werden und
zwar mit eingewebten oder aufgestickten Mustern.
Diese Art von Dekorationsstoffen mit verteilt angeordneten oder wiederkehrenden
Mustern in Form von Motiven sind bekannt. Bei den Motiven kann es sich um künstlerische
gestaltete Wiedergaben aus der Natur, wie beispielsweise Pflanzen, Blumen, Bäumen,
Tieren, Vögel, Sonnen, Landschaften, Gebäuden usw. oder um solche Motive handeln,
die Phantasiegebilde sind.
Gemäß der vorliegenden Erfindung lassen sich diese Motive vor einem
bleibenden Hintergrund eines Dekorationsstoffs als Grundstoff je nach Jahreszeit,
Gegebenheit oder beliebigen anderen Anlass in ihrer Farbe variieren. Ein Baum als
Dekorationsmotiv kann beispielsweise vor einem gleichbleibenden Hintergrund im Frühjahr
blütenweiß, im Sommer grün, im Herbst braun und im Winter grau erscheinen. Zu diesem
Zweck wird erfindungsgemäß der Dekorationsstoff als Grundstoff aus einem anderen
präparierten Garn gewebt als das eingewebte oder aufgestickte Motiv, dessen Farbe
wechseln soll und zwar so, dass sich der Farbwechsel chemisch nur auf das eingewebte
oder aufgestickte Motiv auswirkt, aber nicht auf das Garn des Dekorationsstoffes
als Grundstoff. Dieser Farbwechsel erfolgt erfindungsgemäß bei einer Wäsche in einem
entsprechend präparierten Waschmittel. Dadurch ist sogar die Anwendung im Haushalt
möglich, wenn jemand beispielsweise seine Fenstervorhänge der Jahrezeit oder einem
besonderen Anlass anpassen will.
Die DE 536 068 aus dem Jahre
1931 beschreibt eine Erzeugung unterschiedlicher Farbmuster in einem Gewebe in drei
Stufen. Es handelt sich hierbei aber um einen einmaligen nicht wiederholbaren Färbevorgang
als chemisches Prozess, der nur fabrikatorisch ausgeführt werden kann.
Die DE 18 51 209 aus dem Jahre
1962 bezieht sich gemäß Anspruch 4 nur auf die ebenfalls einmalige unterschiedliche
Färbung von Kette und Schuss.
Die DE 39 18 163 A1
kommt der vorliegenden Erfindung am Nächsten (Beschreibung in der Spalte 2 bis 4).
Der dort beschrieben Vorgang kann wiederholt werden, allerdings auch nur als komplizierter
chemischer Prozess. Die Erfindung bezieht sich demgegenüber auf einen Farbwechsel
in der normalen Wäsche, die sich auch im Haushalt ausführen lässt.