| Dokumentenidentifikation |
DE10104073B4 02.09.2004 |
| Titel |
Vorrichtung zum Flechten von Zöpfen in Haare |
| Anmelder |
Kwam, André Tuete, Dr.-Ing., 52066 Aachen, DE |
| Erfinder |
Kwam, André Tuete, Dr.-Ing., 52066 Aachen, DE |
| Vertreter |
Wagner, M., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 52068 Aachen |
| DE-Anmeldedatum |
29.01.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10104073 |
| Offenlegungstag |
14.08.2002 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
02.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.09.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D04C 7/00
|
| IPC-Nebenklasse |
A45D 8/34
A45D 8/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Flechten von Zöpfen in
Haare, insbesondere zum Flechten von sogenannten Rastazöpfen.
Unter Rastazöpfen werden Geflechte von zumeist drei und im Regelfalle
verhältnismäßig dünnen Haarsträngen verstanden, die in abwechselnder Reihenfolge
einander kreuzend übereinander gelegt sind. Das Flechten derartiger Zöpfe findet
seinen Ursprung in der afrikanischen Kultur und ist nach wie vor insbesondere –
aber nicht nur- bei afrikanischen Frauen sehr beliebt.
Die Zöpfe werden in sehr zeitaufwendiger Handarbeit hergestellt und
können z.T. große Längen, z. B. vom Kopf bis hinab auf Gesäßhöhe, erreichen. In
diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, dass dabei nicht nur das vorhandene Haupthaar
verarbeitet, sondern auch Fremdhaar, Kunsthaar, Bänder od. dgl. mit eingeflochten
werden. Auf diese Weise lassen sich auch noch größere Längen erzielen, wobei die
Rastazöpfe z. B. auf dem Kopf hochgesteckt getragen werden.
Der Arbeitsaufwand für eine durchschnittliche vollständige Frisur
kann einen gesamten Tag betragen.
Bekannt geworden ist ein "Handgerät zum Flechten von Frisurenzöpfen"
(vgl. DE 199 14 878 A1) und weiter
eine "Zopfflechtmaschine" (vgl. DE 299 13
634 U1). Nachteilig bei beiden Vorrichtungen ist, dass diese diskontinuierlich
betrieben werden und damit zwangsläufig zwei separate Motoren oder eine Kupplung
zum Umschalten des Antriebs von einer Führungsscheibe auf die andere erfordern.
Darüber hinaus erfordert die abwechselnde Bewegung der Führungsscheiben der bekannten
Vorrichtungen eine aufwändige – und fehlerträchtige – Steuerung und
eine exakte – und mithin verschleißanfällige – Abstimmung der Drehbewegungen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
anzugeben, mit der leicht, schnell und kostengünstig Haar, das zumindest in Teilen
am Kopf festgewachsen ist, am Kopf zu Zöpfen geflochten werden kann. Die Vorrichtung
soll insbesondere in konstruktiver und apparativer Hinsicht so einfach aufgebaut
sein, dass sie leicht und kostengünstig herzustellen und nach geringer Einarbeitung
zu bedienen ist.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine
gattungsgemäße Vorrichtung vorgeschlagen, bei der die Antriebseinheit ein Übertragungsmittel
aufweist, mittels dessen eine Drehbewegung einer Führungsscheibe auf die andere
Führungsscheibe übertragbar ist.
Mit der beschriebenen Vorrichtung erschließt sich für Friseure oder
Privatpersonen die Möglichkeit, Rastazöpfe in großer Feinheit und beliebiger Länge
schnell und kostengünstig zu erstellen. Dabei ist Kerngedanke der Erfindung, eine
Vorrichtung bereitzustellen, durch deren Einsatz der Flechtvorgang an sich automatisiert
ist, so dass auf die bisher übliche, sehr aufwendige Handarbeit verzichtet werden
kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine der Anzahl der miteinander
zu einem Zopf zu verflechtenden Haarstränge entsprechende Vielzahl von Flechtmitteln
auf. Die Flechtmittel bestehen ihrerseits jeweils aus einer Haarstrangaufnahme sowie
einem Führungsglied, wobei die Haarstrangaufnahme und das Führungsglied mittels
eines dafür vorgesehen Verbindungselements miteinander gekoppelt sind. Vorzugsweise
ist die Haarstrangaufnahme als Spule und das Verbindungselement zwischen dem Führungsglied
und der Haarstrangaufnahme als gabelförmiger Spulenhalter ausgebildet.
Bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Vorrichtung werden die
miteinander zu verflechten Haarstränge zunächst in die einzelnen Haarstrangaufnahmen
der jeweiligen Flechtmittel gegeben. Sind die Haarstrangaufnahmen als Spulen ausgebildet,
so können die Haarstränge auf diese in einfacher Weise aufgewickelt werden. Anstelle
von Naturhaar können wahlweise auch Kunsthaare, schmückenden Bänder oder dergleichen
verwendet und in die jeweilige Haaraufnahme gegeben werden.
Die mit bestückten Haarstrangaufnahmen versehenen Flechtmittel werden
sodann in ihrer relativen Lage zueinander fixiert und mittels einer eine Antriebseinheit
aufweisenden Führungseinrichtung entlang einer gemeinsamen Führungsbahn geführt.
Zu diesem Zweck werden die Führungsglieder der Flechtmittel in einer die Führungsbahn
vorgebenden Kulisse geführt. Mit Vorteil wird diesbezüglich mit der Erfindung vorgeschlagen,
dass die Führungsbahn durch eine in einer Basisplatte der Führungseinrichtung umlaufenden
Nut gebildet ist, in die korrespondierend geformte Vorsprünge der Führungsglieder
hineingreifen. Vergleichbar zum Schiene-Rad-Prinzip werden so die Flechtmittel entlang
der durch die umlaufende Nut vorgegebenen Bahn geführt.
Die Flechtmittel werden von der Antriebseinheit der Führungseinrichtung
angetrieben und bewegen sich entlang der Führungsbahn mit einer vorgebbaren, kontrollierbaren
Geschwindigkeit. Entlang der Führungsbahn bleibt hierbei der relative Abstand der
einzelnen Flechtmittel zueinander unverändert.
Die Führungsbahn weist in vorteilhafter Weise die Form einer Acht
auf, so dass sich zwei Kreisbahnen ergeben, die nebeneinander liegen und einen gemeinsamen
Bahnenschnittpunkt aufweisen. Ein sich zu Beginn einer geführten Bewegung innerhalb
der einen Kreisbahn befindliches Flechtmittel wird im Verlaufe seiner Bewegung der
Führungsbahn folgend über den Bahnenschnittpunkt hinweg in die andere Kreisbahn
geführt. Das Flechtmittel durchläuft sodann den Kreisbogen dieser
Bahn und wird über den Bahnenschnittpunkt zurück in die erste Kreisbahn überführt.
Diese der Form einer Acht entsprechenden Bewegung wird von sämtlichen Flechtmitteln
der Vorrichtung gleichermaßen durchgeführt, wobei der relative Abstand der einzelnen
Flechtmittel zueinander entlang der Führungsbahn gleichbleibend konstant und derart
bemessen ist, dass die Flechtmittel den Bahnenschnittpunkt in Richtung der Führungsbahn
in stets der gleichen Reihenfolge passieren. Auf diese Weise wird eine Flechtbewegung
der Flechtmittel erzielt, die im Ergebnis dazu führt, dass die während der Flechtbewegung
der Flechtmittel von den Haarstrangaufnahmen abgegeben Haarstränge in abwechselnder
Reihenfolge einander kreuzend übereinander gelegt werden und geflochtene Zöpfe entstehen.
Mit der erfindungsgemäße Vorrichtung wird es erstmals möglich, Zöpfe
schnell, einfach und sehr präzise zu flechten. Eine aufwendige und vergleichsweise
sehr langwierige Handarbeit ist nun nicht mehr von Nöten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist vorzugsweise als Handgerät ausgebildet und kann sowohl im privaten Bereich als
auch beispielsweise im Frisörsalon zum Einsatz kommen.
Es versteht sich, dass bei der Verarbeitung von Fremdhaar, insbesondere
aber bei der Verarbeitung von Kunsthaar, Bändern od. dgl. diese nicht erst manuell
in die Haarstrangaufnahmen gegeben werden müssen, sondern auch direkt ab Hersteller
auf Einweg- oder Mehrweghaarstrangaufnahmen befindlich geliefert werden können.
Hierdurch verringert sich die Zeit zur Erstellung der Zöpfe weiter erheblich. Die
befüllten Haarstrangaufnahmen können insbesondere nach Länge sortiert geliefert
werden.
Gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Führungseinrichtung zwei drehbar gelagerte Führungsscheiben aufweist, die in
einer Ebene liegend nebeneinander angeordnet sind und für eine geführte Bewegung
der Flechtmittel entsprechend ausgebildete Mitnehmer aufweisen. Die Führungsscheiben
sind dabei oberhalb der Basisplatte der Führungseinrichtung angeordnet, so dass
die in der Basisplatte ausgebildete Führungsnut unterhalb der beiden Führungsscheiben
liegt. Die von den Mitnehmern der Führungsscheiben jeweils mitgenommen Flechtmittel
werde durch die Drehbewegung der Führungsscheiben angetrieben und dabei entlang
der Führungsbahn bewegt. Im Bahnenschnittpunkt wird das jeweilige Flechtmittel vom
Mitnehmer der einen Führungsscheibe in einen Mitnehmer der anderen Führungsscheibe
überführt, der dieses dann der Führungsbahn entsprechend weiterführt. Mit Beendigung
einer 360°-Drehung der Führungsscheibe befindet sich der Mitnehmer und damit
auch das entsprechende Flechtmittel wieder am Bahnenschnittpunkt und wird von dem
Mitnehmer der anderen Führungsscheibe erneut übernommen. Auch diese Führungsscheine
vollführt eine weitere 360°-Drehung, so dass das Flechtmittel wieder zurück
zum Bahnenschnittpunkt geführt und von der anderen Führungsscheibe übernommen wird.
Der Führungsbahn entsprechend durchläuft das Flechtmittel so die Bahn einer Acht.
Zur Ausbildung einer 3-Strang-Zopfes sind jeweils einen Haarstrang aufnehmend drei
Flechtmittel vorzusehen, die entlang der gemeinsamen Führungsbahn hintereinander
herlaufend geführt werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Endung ist vorgesehen, dass die Mitnehmer
randseitig einer jeden Führungsscheibe ausgebildete Ausnehmungen sind. Diese Art
der Ausgestaltung der Mitnehmer ist auf einfache Weise realisierbar und hat sich
in der Praxis insbesondere deshalb bewährt, weil sich die Haare nicht ungewollt
in den als Ausnehmungen ausgebildeten Mitnehmern verfangen können und weil sie zudem
eine präzise Führung der Flechtmittel, auch im Bereich des Bahnenschnittpunkts,
sicherstellen.
Gemäß einem weiteren Merkmal sind die beiden Führungsscheiben in bezug
auf ihre Drehbewegung aneinander gekoppelt und weisen Übertragungsmittel zur Übertragung
der Drehbewegung der einen Führungsscheibe auf die andere Führungsscheibe auf. Durch
diese Maßnahme wird zum einen gewährleistet, dass die beiden Führungsscheiben synchron
umlaufen und damit die jeweils von ihnen geführten Flechtmittel mit der selben Geschwindigkeit
entlang der Führungsbahn bewegt werden, zum anderen wird hierdurch der gegensinnige
Umlauf der beiden Führungsscheiben sichergestellt, was die Führung der Flechtmittel
entlang der nach Art einer Acht ausgebildeten Führungsbahn ermöglicht. Mit besonderem
Vorteil ist in diesem Zusammenhang vorgesehen dass die beiden Führungsscheiben mittels
je einer Welle drehbar gelagert an der Basisplatte der Führungseinrichtung angeordnet
und als Übertragungsmittel zwei im Eingriff befindliche Zahnräder vorgesehen sind.
Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, die Führungsscheiben ihrerseits mit
einem entsprechenden Zahnkranz auszustatten oder einen Keilriemen vorzusehen, der
über Kreuz gespannt, die beiden Wellen der Führungsscheiben miteinander kraftübertragend
koppelt.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist eine einen Elektromotor
beinhaltende Antriebseinheit vorgesehen. Diese ist gegebenenfalls unter Zwischenschaltung
einer Getriebeeinheit an eine der Wellen der Führungsscheiben angeschlossen und
treibt diese mit einer vorgeb- und kontrollierbaren Drehzahl an.
Es sei abschließend noch erwähnt, dass die Endung nicht auf die Anwendung
beim Menschen beschränkt ist, sondern – falls erwünscht – auch bei Tieren
angewendet werden kann. Hier kommen insbesondere die Schweife oder Nackenhaare von
Pferden in Betracht.
Weitere Vorteile und Merkmale der Endung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
1: in einer Seitenansicht ein Flechtmittel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
2: in einer Draufsicht von oben die erfindungsgemäße
Vorrichtung und
3: in einer teilgeschnittenen Seitenansicht
die erfindungsgemäße Vorrichtung.
1 zeigt ein Flechtmittel 10,
wie es zusammen mit der in den 2 und 3
dargestellten Vorrichtung Verwendung findet. Das Flechtmittel 10 beinhaltet
eine als Spule 11 ausgebildete Haarstrangaufnahme sowie ein Führungsglied
13. Die Spule 11 ist über einen gabelförmig ausgebildeten Spulenhalter
12 mit dem Führungsglied 13 verbunden. Das Führungsglied
13 ist seinerseits aus zwei Laufscheiben 14 und 16 gebildet,
die unter Zwischenordnung einer Achse 15 beanstandet voneinander angeordnet
sind. Am der Spule 11 abgewandten Ende des Führungsglieds 13 ist
ein als Zapfen 17 ausgebildeter Vorsprung an der Laufscheibe
16 angeordnet. Dieser Zapfen 17 dient der Führung des Flechtmittels
entlang der in der Basisplatte 22 der Führungseinrichtung 20 ausgebildeten
Nut, welche die Führungsbahn 21 definiert. Dieser Sachzusammenhang kann
am deutlichsten 2 entnommen werden.
2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer Draufsicht von oben. Die Führungseinrichtung 20 beinhaltet eine
Basisplatte 22 sowie zwei Führungsscheiben 23 und 24.
Die beiden Führungsscheiben 23 und 24 sind oberhalb der Basisplatte
22 angeordnet und mittels je einer Welle 30 bzw. 31 drehbar
gelagert. Die in der Basisplatte 22 ausgebildete Führungsbahn
21 weist die Form einer Acht auf und dient der Führung der drei in diesem
Ausführungsbeispiel vorgesehenen Flechtmittel 10. Für eine geführte Bewegung
der Flechtmittel 10 verfügen die Führungsscheiben 23 und
24 über je eine der Anzahl der verwendeten Flechtmittel entsprechenden
Mehrzahl von randseitig ausgebildeten Ausnehmungen 25, in welche die Achsen
15 der Führungsglied 13 der Flechtmittel 10 hineinragen.
Diesen Zusammenhang zeigt insbesondere 3.
Zu erkennen ist hier, dass der endseitig am Führungsglied
13 ausgebildete Zapfen 17 in die Führungsbahn 21 ragt.
Auf diese Weise wird das abwechselnd von einer der beiden umlaufenden Führungsscheiben
23 und 24 bewegte Flechtmittel 10 entlang der vorgegeben
Führungsbahn 21 geführt. Angetrieben wird eine der beiden Führungsscheiben
23 oder 24 durch eine in dieser Figur nicht dargestellte Antriebseinheit,
die entweder an die Welle 30 der Führungsscheibe 23 oder an die
Welle 31 der Führungsscheibe 31 angeschlossen ist. Beide Welle
30 und 31 werden mittels entsprechender Kugellager 32
gelagert, um einen reibungsarmen und sicheren Lauf zu gewährleisten.
Die beiden Führungsscheiben 23 und 24 sind mittels
zweier in Eingriff befindlicher Zahnräder 33 und 34 in bezug auf
ihrer Drehbewegung aneinander gekoppelt. Zahnrad 33 ist dabei mit Welle
30 und Zahnrad 34 mit Welle 31 verbunden, wobei die Kraftübertragung
zwischen Welle und Zahnrad in beiden Fällen durch eine Paßfeder 35 erfolgt.
Andere Verbindungsmöglichkeiten sind hier gleichfalls denkbar. In jedem Fall ist
jedoch entscheidend, dass eine Kopplung der Drehbewegungen der Führungsscheiben
23 und 24 derart sichergestellt ist, dass einerseits die beiden
Führungsscheiben 23 und 24 synchron umlaufen und damit die jeweils
von ihnen geführten Flechtmittel 10 mit der selben Geschwindigkeit entlang
der Führungsbahn 21 bewegt werden, dass andererseits hierdurch aber auch
der gegensinnige Umlauf der beiden Führungsscheiben 23 und 24
sichergestellt ist, so dass die Führung der Flechtmittel 10 entlang der
nach Art einer Acht ausgebildeten Führungsbahn 21 gewährleistet ist.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 3
sind die Zahnräder 33 und 34 Bestandteil der Führungseinrichtung
20 und zwischen der Basisplatte 22 und einer Unterplatte
26 angeordnet. Ferner sind zusätzliche Zwischenbleche 27 vorgesehen.
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist insbesondere
2 zu entnehmen. Die von den als Mitnehmern ausgebildeten
Ausnehmungen 25 der Führungsscheiben 23 und 24 jeweils
mitgenommen Flechtmittel 10 werde durch die Drehbewegung der Führungsscheiben
23 und 24 angetrieben und dabei entlang der Führungsbahn
21 bewegt. Gemäß dargestellter Bewegungssituation weist die Führungsscheibe
23 ein Flechtmittel 10 und die Führungsscheibe 24 zwei
Flechtmittel 10 auf. Im Bahnenschnittpunkt der achtförmig ausgebildeten
Führungsbahn 21 wird das sich gerade an dieser Stelle befindliche Flechtmittel
10 von der einen Ausnehmung 25 beispielsweise der einen Führungsscheibe
23 in die im Bahnenschnittpunkt genau gegenüberliegende Ausnehmung
25 der anderen Führungsscheibe 24 überführt, welche das Führungsmittel
10 dann der Führungsbahn 21 entsprechend weiterführt. Mit Beendigung
einer 360°-Drehung der Führungsscheibe 24 befindet sich die entsprechende
Ausnehmung 25 und damit auch das Flechtmittel 10 wieder am Bahnenschnittpunkt
und wird von der Ausnehmung 25 der anderen Führungsscheibe 23
erneut übernommen. Auch diese Führungsscheine 23 vollführt eine weitere
360°-Drehung, so dass das Flechtmittel 10 wieder zurück zum Bahnenschnittpunkt
geführt und wieder von der anderen Führungsscheibe 24 übernommen wird.
Der Führungsbahn 21 entsprechend durchläuft das Flechtmittel
10 so die Bahn einer Acht.
Auf diese Weise wird eine Flechtbewegung der Flechtmittel
10 erzielt, die im Ergebnis dazu führt, dass die während der Flechtbewegung
der Flechtmittel 10 von den Spulen 11 abgegeben Haarstränge in
abwechselnder Reihenfolge einander kreuzend übereinander gelegt
werden und geflochtene Zöpfe entstehen.
10
- Flechtmittel
11
- Spule
12
- Spulenhalter
13
- Führungsglied
14
- Laufscheibe
15
- Achse
16
- Laufscheibe
17
- Zapfen
20
- Führungseinrichtung
21
- Führungsbahn
22
- Basisplatte
23
- Führungsscheibe
24
- Führungsscheibe
25
- Ausnehmung
26
- Unterplatte
27
- Zwischenblech
30
- Antriebswelle
31
- Welle
32
- Lager
33
- Zahnrad
34
- Zahnrad
35
- Paßfeder
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Flechten von Zöpfen in Haare mit Flechtmitteln (10),
deren Anzahl einer Vielzahl von Haarsträngen entspricht, die zu einem Zopf miteinander
zu verflechten sind, und mit einer Führungseinrichtung, die eine Antriebseinheit
und zwei drehbar gelagerte Führungsscheiben (23, 24) aufweist,
die in einer Ebene neben einander liegend angeordnet sind und Mitnehmer aufweisen,
mittels derer die Flechtmittel (10) entlang einer gemeinsamen Führungsbahn
(21) bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit
ein Übertragungsmittel aufweist, mittels dessen eine Drehbewegung einer Führungsscheibe
(23, 24) auf die andere Führungsscheibe (23,
24) übertragbar ist.
- Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass die Flechtmittel (10) jeweils aus einer Haarstrangaufnahme (11)
und einem Führungsglied (13) bestehen.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsbahn (21) durch eine in einer Basisplatte (22)
der Führungseinrichtung (20) umlaufende Nut gebildet ist, in der jeweils
korrespondierend ausgebildete Vorsprünge der Führungsglieder gleitend geführt sind.
- Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorsprünge zapfenartig ausgebildet sind.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsbahn die Form einer Acht aufweist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mitnehmer randseitig einer jeden Führungsscheibe (23,
24) ausgebildete Ausnehmungen (25) sind.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Führungsscheiben (23, 24) mittels je einer Welle
(30, 31) drehbar gelagert an der Basisplatte (22) der
Führungseinrichtung (20) angeordnet sind, wobei als Übertragungsmittel
zwei im Eingriff befindliche Zahnräder (33, 34) vorgesehen sind.
- Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass eine der beiden Wellen (30, 31) als Antriebswelle (30)
dient und an die Antriebseinheit angeschlossen ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antriebseinheit einen Elektromotor aufweist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Flechtmittel (10) ein Führungsglied (13), eine Haarstrangaufnahme
(11) und ein diese verbindendes Verbindungselement (12) aufweisen.
- Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbindungselement (12) als gabelförmiger Halter (12)
für die Haarstrangaufnahme (11) ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Haarstrangaufnahme (11) eine drehbar gelagerte Spule (11)
ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Führungsglied (13) eine Achse (15) aufweist, deren Durchmesser
korrespondierend zu den randseitig in den Führungsscheiben (23,
24) als Mitnehmer vorgesehenen Ausnehmungen (25) ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass das Führungsglied (13) zwei Laufscheiben (14, 16)
aufweist, die jeweils stirnseitig der Achse (15) angeordnet sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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