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Dokumentenidentifikation DE10104073B4 02.09.2004
Titel Vorrichtung zum Flechten von Zöpfen in Haare
Anmelder Kwam, André Tuete, Dr.-Ing., 52066 Aachen, DE
Erfinder Kwam, André Tuete, Dr.-Ing., 52066 Aachen, DE
Vertreter Wagner, M., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 52068 Aachen
DE-Anmeldedatum 29.01.2001
DE-Aktenzeichen 10104073
Offenlegungstag 14.08.2002
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 02.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 02.09.2004
IPC-Hauptklasse D04C 7/00
IPC-Nebenklasse A45D 8/34   A45D 8/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Flechten von Zöpfen in Haare, insbesondere zum Flechten von sogenannten Rastazöpfen.

Unter Rastazöpfen werden Geflechte von zumeist drei und im Regelfalle verhältnismäßig dünnen Haarsträngen verstanden, die in abwechselnder Reihenfolge einander kreuzend übereinander gelegt sind. Das Flechten derartiger Zöpfe findet seinen Ursprung in der afrikanischen Kultur und ist nach wie vor insbesondere – aber nicht nur- bei afrikanischen Frauen sehr beliebt.

Die Zöpfe werden in sehr zeitaufwendiger Handarbeit hergestellt und können z.T. große Längen, z. B. vom Kopf bis hinab auf Gesäßhöhe, erreichen. In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, dass dabei nicht nur das vorhandene Haupthaar verarbeitet, sondern auch Fremdhaar, Kunsthaar, Bänder od. dgl. mit eingeflochten werden. Auf diese Weise lassen sich auch noch größere Längen erzielen, wobei die Rastazöpfe z. B. auf dem Kopf hochgesteckt getragen werden.

Der Arbeitsaufwand für eine durchschnittliche vollständige Frisur kann einen gesamten Tag betragen.

Bekannt geworden ist ein "Handgerät zum Flechten von Frisurenzöpfen" (vgl. DE 199 14 878 A1) und weiter eine "Zopfflechtmaschine" (vgl. DE 299 13 634 U1). Nachteilig bei beiden Vorrichtungen ist, dass diese diskontinuierlich betrieben werden und damit zwangsläufig zwei separate Motoren oder eine Kupplung zum Umschalten des Antriebs von einer Führungsscheibe auf die andere erfordern. Darüber hinaus erfordert die abwechselnde Bewegung der Führungsscheiben der bekannten Vorrichtungen eine aufwändige – und fehlerträchtige – Steuerung und eine exakte – und mithin verschleißanfällige – Abstimmung der Drehbewegungen.

Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, mit der leicht, schnell und kostengünstig Haar, das zumindest in Teilen am Kopf festgewachsen ist, am Kopf zu Zöpfen geflochten werden kann. Die Vorrichtung soll insbesondere in konstruktiver und apparativer Hinsicht so einfach aufgebaut sein, dass sie leicht und kostengünstig herzustellen und nach geringer Einarbeitung zu bedienen ist.

Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine gattungsgemäße Vorrichtung vorgeschlagen, bei der die Antriebseinheit ein Übertragungsmittel aufweist, mittels dessen eine Drehbewegung einer Führungsscheibe auf die andere Führungsscheibe übertragbar ist.

Mit der beschriebenen Vorrichtung erschließt sich für Friseure oder Privatpersonen die Möglichkeit, Rastazöpfe in großer Feinheit und beliebiger Länge schnell und kostengünstig zu erstellen. Dabei ist Kerngedanke der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen, durch deren Einsatz der Flechtvorgang an sich automatisiert ist, so dass auf die bisher übliche, sehr aufwendige Handarbeit verzichtet werden kann.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine der Anzahl der miteinander zu einem Zopf zu verflechtenden Haarstränge entsprechende Vielzahl von Flechtmitteln auf. Die Flechtmittel bestehen ihrerseits jeweils aus einer Haarstrangaufnahme sowie einem Führungsglied, wobei die Haarstrangaufnahme und das Führungsglied mittels eines dafür vorgesehen Verbindungselements miteinander gekoppelt sind. Vorzugsweise ist die Haarstrangaufnahme als Spule und das Verbindungselement zwischen dem Führungsglied und der Haarstrangaufnahme als gabelförmiger Spulenhalter ausgebildet.

Bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Vorrichtung werden die miteinander zu verflechten Haarstränge zunächst in die einzelnen Haarstrangaufnahmen der jeweiligen Flechtmittel gegeben. Sind die Haarstrangaufnahmen als Spulen ausgebildet, so können die Haarstränge auf diese in einfacher Weise aufgewickelt werden. Anstelle von Naturhaar können wahlweise auch Kunsthaare, schmückenden Bänder oder dergleichen verwendet und in die jeweilige Haaraufnahme gegeben werden.

Die mit bestückten Haarstrangaufnahmen versehenen Flechtmittel werden sodann in ihrer relativen Lage zueinander fixiert und mittels einer eine Antriebseinheit aufweisenden Führungseinrichtung entlang einer gemeinsamen Führungsbahn geführt. Zu diesem Zweck werden die Führungsglieder der Flechtmittel in einer die Führungsbahn vorgebenden Kulisse geführt. Mit Vorteil wird diesbezüglich mit der Erfindung vorgeschlagen, dass die Führungsbahn durch eine in einer Basisplatte der Führungseinrichtung umlaufenden Nut gebildet ist, in die korrespondierend geformte Vorsprünge der Führungsglieder hineingreifen. Vergleichbar zum Schiene-Rad-Prinzip werden so die Flechtmittel entlang der durch die umlaufende Nut vorgegebenen Bahn geführt.

Die Flechtmittel werden von der Antriebseinheit der Führungseinrichtung angetrieben und bewegen sich entlang der Führungsbahn mit einer vorgebbaren, kontrollierbaren Geschwindigkeit. Entlang der Führungsbahn bleibt hierbei der relative Abstand der einzelnen Flechtmittel zueinander unverändert.

Die Führungsbahn weist in vorteilhafter Weise die Form einer Acht auf, so dass sich zwei Kreisbahnen ergeben, die nebeneinander liegen und einen gemeinsamen Bahnenschnittpunkt aufweisen. Ein sich zu Beginn einer geführten Bewegung innerhalb der einen Kreisbahn befindliches Flechtmittel wird im Verlaufe seiner Bewegung der Führungsbahn folgend über den Bahnenschnittpunkt hinweg in die andere Kreisbahn geführt. Das Flechtmittel durchläuft sodann den Kreisbogen dieser Bahn und wird über den Bahnenschnittpunkt zurück in die erste Kreisbahn überführt. Diese der Form einer Acht entsprechenden Bewegung wird von sämtlichen Flechtmitteln der Vorrichtung gleichermaßen durchgeführt, wobei der relative Abstand der einzelnen Flechtmittel zueinander entlang der Führungsbahn gleichbleibend konstant und derart bemessen ist, dass die Flechtmittel den Bahnenschnittpunkt in Richtung der Führungsbahn in stets der gleichen Reihenfolge passieren. Auf diese Weise wird eine Flechtbewegung der Flechtmittel erzielt, die im Ergebnis dazu führt, dass die während der Flechtbewegung der Flechtmittel von den Haarstrangaufnahmen abgegeben Haarstränge in abwechselnder Reihenfolge einander kreuzend übereinander gelegt werden und geflochtene Zöpfe entstehen.

Mit der erfindungsgemäße Vorrichtung wird es erstmals möglich, Zöpfe schnell, einfach und sehr präzise zu flechten. Eine aufwendige und vergleichsweise sehr langwierige Handarbeit ist nun nicht mehr von Nöten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorzugsweise als Handgerät ausgebildet und kann sowohl im privaten Bereich als auch beispielsweise im Frisörsalon zum Einsatz kommen.

Es versteht sich, dass bei der Verarbeitung von Fremdhaar, insbesondere aber bei der Verarbeitung von Kunsthaar, Bändern od. dgl. diese nicht erst manuell in die Haarstrangaufnahmen gegeben werden müssen, sondern auch direkt ab Hersteller auf Einweg- oder Mehrweghaarstrangaufnahmen befindlich geliefert werden können. Hierdurch verringert sich die Zeit zur Erstellung der Zöpfe weiter erheblich. Die befüllten Haarstrangaufnahmen können insbesondere nach Länge sortiert geliefert werden.

Gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Führungseinrichtung zwei drehbar gelagerte Führungsscheiben aufweist, die in einer Ebene liegend nebeneinander angeordnet sind und für eine geführte Bewegung der Flechtmittel entsprechend ausgebildete Mitnehmer aufweisen. Die Führungsscheiben sind dabei oberhalb der Basisplatte der Führungseinrichtung angeordnet, so dass die in der Basisplatte ausgebildete Führungsnut unterhalb der beiden Führungsscheiben liegt. Die von den Mitnehmern der Führungsscheiben jeweils mitgenommen Flechtmittel werde durch die Drehbewegung der Führungsscheiben angetrieben und dabei entlang der Führungsbahn bewegt. Im Bahnenschnittpunkt wird das jeweilige Flechtmittel vom Mitnehmer der einen Führungsscheibe in einen Mitnehmer der anderen Führungsscheibe überführt, der dieses dann der Führungsbahn entsprechend weiterführt. Mit Beendigung einer 360°-Drehung der Führungsscheibe befindet sich der Mitnehmer und damit auch das entsprechende Flechtmittel wieder am Bahnenschnittpunkt und wird von dem Mitnehmer der anderen Führungsscheibe erneut übernommen. Auch diese Führungsscheine vollführt eine weitere 360°-Drehung, so dass das Flechtmittel wieder zurück zum Bahnenschnittpunkt geführt und von der anderen Führungsscheibe übernommen wird. Der Führungsbahn entsprechend durchläuft das Flechtmittel so die Bahn einer Acht. Zur Ausbildung einer 3-Strang-Zopfes sind jeweils einen Haarstrang aufnehmend drei Flechtmittel vorzusehen, die entlang der gemeinsamen Führungsbahn hintereinander herlaufend geführt werden.

Gemäß einem weiteren Merkmal der Endung ist vorgesehen, dass die Mitnehmer randseitig einer jeden Führungsscheibe ausgebildete Ausnehmungen sind. Diese Art der Ausgestaltung der Mitnehmer ist auf einfache Weise realisierbar und hat sich in der Praxis insbesondere deshalb bewährt, weil sich die Haare nicht ungewollt in den als Ausnehmungen ausgebildeten Mitnehmern verfangen können und weil sie zudem eine präzise Führung der Flechtmittel, auch im Bereich des Bahnenschnittpunkts, sicherstellen.

Gemäß einem weiteren Merkmal sind die beiden Führungsscheiben in bezug auf ihre Drehbewegung aneinander gekoppelt und weisen Übertragungsmittel zur Übertragung der Drehbewegung der einen Führungsscheibe auf die andere Führungsscheibe auf. Durch diese Maßnahme wird zum einen gewährleistet, dass die beiden Führungsscheiben synchron umlaufen und damit die jeweils von ihnen geführten Flechtmittel mit der selben Geschwindigkeit entlang der Führungsbahn bewegt werden, zum anderen wird hierdurch der gegensinnige Umlauf der beiden Führungsscheiben sichergestellt, was die Führung der Flechtmittel entlang der nach Art einer Acht ausgebildeten Führungsbahn ermöglicht. Mit besonderem Vorteil ist in diesem Zusammenhang vorgesehen dass die beiden Führungsscheiben mittels je einer Welle drehbar gelagert an der Basisplatte der Führungseinrichtung angeordnet und als Übertragungsmittel zwei im Eingriff befindliche Zahnräder vorgesehen sind. Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, die Führungsscheiben ihrerseits mit einem entsprechenden Zahnkranz auszustatten oder einen Keilriemen vorzusehen, der über Kreuz gespannt, die beiden Wellen der Führungsscheiben miteinander kraftübertragend koppelt.

Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist eine einen Elektromotor beinhaltende Antriebseinheit vorgesehen. Diese ist gegebenenfalls unter Zwischenschaltung einer Getriebeeinheit an eine der Wellen der Führungsscheiben angeschlossen und treibt diese mit einer vorgeb- und kontrollierbaren Drehzahl an.

Es sei abschließend noch erwähnt, dass die Endung nicht auf die Anwendung beim Menschen beschränkt ist, sondern – falls erwünscht – auch bei Tieren angewendet werden kann. Hier kommen insbesondere die Schweife oder Nackenhaare von Pferden in Betracht.

Weitere Vorteile und Merkmale der Endung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:

1: in einer Seitenansicht ein Flechtmittel der erfindungsgemäßen Vorrichtung;

2: in einer Draufsicht von oben die erfindungsgemäße Vorrichtung und

3: in einer teilgeschnittenen Seitenansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung.

1 zeigt ein Flechtmittel 10, wie es zusammen mit der in den 2 und 3 dargestellten Vorrichtung Verwendung findet. Das Flechtmittel 10 beinhaltet eine als Spule 11 ausgebildete Haarstrangaufnahme sowie ein Führungsglied 13. Die Spule 11 ist über einen gabelförmig ausgebildeten Spulenhalter 12 mit dem Führungsglied 13 verbunden. Das Führungsglied 13 ist seinerseits aus zwei Laufscheiben 14 und 16 gebildet, die unter Zwischenordnung einer Achse 15 beanstandet voneinander angeordnet sind. Am der Spule 11 abgewandten Ende des Führungsglieds 13 ist ein als Zapfen 17 ausgebildeter Vorsprung an der Laufscheibe 16 angeordnet. Dieser Zapfen 17 dient der Führung des Flechtmittels entlang der in der Basisplatte 22 der Führungseinrichtung 20 ausgebildeten Nut, welche die Führungsbahn 21 definiert. Dieser Sachzusammenhang kann am deutlichsten 2 entnommen werden.

2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Draufsicht von oben. Die Führungseinrichtung 20 beinhaltet eine Basisplatte 22 sowie zwei Führungsscheiben 23 und 24. Die beiden Führungsscheiben 23 und 24 sind oberhalb der Basisplatte 22 angeordnet und mittels je einer Welle 30 bzw. 31 drehbar gelagert. Die in der Basisplatte 22 ausgebildete Führungsbahn 21 weist die Form einer Acht auf und dient der Führung der drei in diesem Ausführungsbeispiel vorgesehenen Flechtmittel 10. Für eine geführte Bewegung der Flechtmittel 10 verfügen die Führungsscheiben 23 und 24 über je eine der Anzahl der verwendeten Flechtmittel entsprechenden Mehrzahl von randseitig ausgebildeten Ausnehmungen 25, in welche die Achsen 15 der Führungsglied 13 der Flechtmittel 10 hineinragen. Diesen Zusammenhang zeigt insbesondere 3.

Zu erkennen ist hier, dass der endseitig am Führungsglied 13 ausgebildete Zapfen 17 in die Führungsbahn 21 ragt. Auf diese Weise wird das abwechselnd von einer der beiden umlaufenden Führungsscheiben 23 und 24 bewegte Flechtmittel 10 entlang der vorgegeben Führungsbahn 21 geführt. Angetrieben wird eine der beiden Führungsscheiben 23 oder 24 durch eine in dieser Figur nicht dargestellte Antriebseinheit, die entweder an die Welle 30 der Führungsscheibe 23 oder an die Welle 31 der Führungsscheibe 31 angeschlossen ist. Beide Welle 30 und 31 werden mittels entsprechender Kugellager 32 gelagert, um einen reibungsarmen und sicheren Lauf zu gewährleisten.

Die beiden Führungsscheiben 23 und 24 sind mittels zweier in Eingriff befindlicher Zahnräder 33 und 34 in bezug auf ihrer Drehbewegung aneinander gekoppelt. Zahnrad 33 ist dabei mit Welle 30 und Zahnrad 34 mit Welle 31 verbunden, wobei die Kraftübertragung zwischen Welle und Zahnrad in beiden Fällen durch eine Paßfeder 35 erfolgt. Andere Verbindungsmöglichkeiten sind hier gleichfalls denkbar. In jedem Fall ist jedoch entscheidend, dass eine Kopplung der Drehbewegungen der Führungsscheiben 23 und 24 derart sichergestellt ist, dass einerseits die beiden Führungsscheiben 23 und 24 synchron umlaufen und damit die jeweils von ihnen geführten Flechtmittel 10 mit der selben Geschwindigkeit entlang der Führungsbahn 21 bewegt werden, dass andererseits hierdurch aber auch der gegensinnige Umlauf der beiden Führungsscheiben 23 und 24 sichergestellt ist, so dass die Führung der Flechtmittel 10 entlang der nach Art einer Acht ausgebildeten Führungsbahn 21 gewährleistet ist.

Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 3 sind die Zahnräder 33 und 34 Bestandteil der Führungseinrichtung 20 und zwischen der Basisplatte 22 und einer Unterplatte 26 angeordnet. Ferner sind zusätzliche Zwischenbleche 27 vorgesehen.

Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist insbesondere 2 zu entnehmen. Die von den als Mitnehmern ausgebildeten Ausnehmungen 25 der Führungsscheiben 23 und 24 jeweils mitgenommen Flechtmittel 10 werde durch die Drehbewegung der Führungsscheiben 23 und 24 angetrieben und dabei entlang der Führungsbahn 21 bewegt. Gemäß dargestellter Bewegungssituation weist die Führungsscheibe 23 ein Flechtmittel 10 und die Führungsscheibe 24 zwei Flechtmittel 10 auf. Im Bahnenschnittpunkt der achtförmig ausgebildeten Führungsbahn 21 wird das sich gerade an dieser Stelle befindliche Flechtmittel 10 von der einen Ausnehmung 25 beispielsweise der einen Führungsscheibe 23 in die im Bahnenschnittpunkt genau gegenüberliegende Ausnehmung 25 der anderen Führungsscheibe 24 überführt, welche das Führungsmittel 10 dann der Führungsbahn 21 entsprechend weiterführt. Mit Beendigung einer 360°-Drehung der Führungsscheibe 24 befindet sich die entsprechende Ausnehmung 25 und damit auch das Flechtmittel 10 wieder am Bahnenschnittpunkt und wird von der Ausnehmung 25 der anderen Führungsscheibe 23 erneut übernommen. Auch diese Führungsscheine 23 vollführt eine weitere 360°-Drehung, so dass das Flechtmittel 10 wieder zurück zum Bahnenschnittpunkt geführt und wieder von der anderen Führungsscheibe 24 übernommen wird. Der Führungsbahn 21 entsprechend durchläuft das Flechtmittel 10 so die Bahn einer Acht.

Auf diese Weise wird eine Flechtbewegung der Flechtmittel 10 erzielt, die im Ergebnis dazu führt, dass die während der Flechtbewegung der Flechtmittel 10 von den Spulen 11 abgegeben Haarstränge in abwechselnder Reihenfolge einander kreuzend übereinander gelegt werden und geflochtene Zöpfe entstehen.

10 Flechtmittel 11 Spule 12 Spulenhalter 13 Führungsglied 14 Laufscheibe 15 Achse 16 Laufscheibe 17 Zapfen 20 Führungseinrichtung 21 Führungsbahn 22 Basisplatte 23 Führungsscheibe 24 Führungsscheibe 25 Ausnehmung 26 Unterplatte 27 Zwischenblech 30 Antriebswelle 31 Welle 32 Lager 33 Zahnrad 34 Zahnrad 35 Paßfeder

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Flechten von Zöpfen in Haare mit Flechtmitteln (10), deren Anzahl einer Vielzahl von Haarsträngen entspricht, die zu einem Zopf miteinander zu verflechten sind, und mit einer Führungseinrichtung, die eine Antriebseinheit und zwei drehbar gelagerte Führungsscheiben (23, 24) aufweist, die in einer Ebene neben einander liegend angeordnet sind und Mitnehmer aufweisen, mittels derer die Flechtmittel (10) entlang einer gemeinsamen Führungsbahn (21) bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit ein Übertragungsmittel aufweist, mittels dessen eine Drehbewegung einer Führungsscheibe (23, 24) auf die andere Führungsscheibe (23, 24) übertragbar ist.
  2. Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Flechtmittel (10) jeweils aus einer Haarstrangaufnahme (11) und einem Führungsglied (13) bestehen.
  3. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (21) durch eine in einer Basisplatte (22) der Führungseinrichtung (20) umlaufende Nut gebildet ist, in der jeweils korrespondierend ausgebildete Vorsprünge der Führungsglieder gleitend geführt sind.
  4. Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge zapfenartig ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn die Form einer Acht aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer randseitig einer jeden Führungsscheibe (23, 24) ausgebildete Ausnehmungen (25) sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsscheiben (23, 24) mittels je einer Welle (30, 31) drehbar gelagert an der Basisplatte (22) der Führungseinrichtung (20) angeordnet sind, wobei als Übertragungsmittel zwei im Eingriff befindliche Zahnräder (33, 34) vorgesehen sind.
  8. Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Wellen (30, 31) als Antriebswelle (30) dient und an die Antriebseinheit angeschlossen ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit einen Elektromotor aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flechtmittel (10) ein Führungsglied (13), eine Haarstrangaufnahme (11) und ein diese verbindendes Verbindungselement (12) aufweisen.
  11. Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (12) als gabelförmiger Halter (12) für die Haarstrangaufnahme (11) ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Haarstrangaufnahme (11) eine drehbar gelagerte Spule (11) ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsglied (13) eine Achse (15) aufweist, deren Durchmesser korrespondierend zu den randseitig in den Führungsscheiben (23, 24) als Mitnehmer vorgesehenen Ausnehmungen (25) ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsglied (13) zwei Laufscheiben (14, 16) aufweist, die jeweils stirnseitig der Achse (15) angeordnet sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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