Die Erfindung bezieht sich auf eine Prellbockanordnung nach dem Patentanspruch
1.
Gegenüber starren Prellböcken haben sogenannte Gleisbremsprellböcke
den Vorteil, daß sie bei einem Auffahrvorgang auf den Fahrschienen verschoben werden
und dabei Bremsenergie erzeugen. Die Bremsenergie wird mit Hilfe von Bremselementen
erzeugt, die klemmend mit dem Schienenkopf zusammenwirken. Es ist ferner bekannt,
bei Gleisbremsprellböcken zusätzliche Bremselemente vor und/oder hinter dem Gleisbremsprellbock
auf den Schienen anzubringen, um die bremsende Wirkung zu verbessern. Bei einer
Anordnung hinter dem Gleisbremsprellbock muß eine entsprechende Gleisstrecke bis
zu ihrem Ende vorgehalten werden. Es ist auch bekannt, derartige Gleisbremselemente
untereinander über ein scherengitterartiges Verbindungsgestänge zu koppeln. Dadurch
ist es möglich, nach einem Zusammenschieben bei einem Auffahrvorgang die Gleisbremselemente
wieder in die Ursprungslage zurückzubringen, indem am freien Ende des Verbindungsgestänges
ein Zug ausgeübt wird.
Die bei einem Auffahrvorgang auf das Fahrgleis ausgeübten Kräfte sind
beträchtlich. Sie können durchaus eine Verformung der Fahrschienen zur Folge haben.
Es ist daher auch bereits bekannt geworden, eine sogenannte Gleisverstärkung im
Bereich des Gleisbremsprellbocks anzuordnen. Sie erstreckt sich zumindest über eine
Länge, die der gesamten Verfahrlänge von Bremselementen und Gleisbremsprellbock
entspricht. Bei den Gleisverstärkungen werden unterhalb der Fahrschienen bzw. der
Schwellen Verstärkungsschienen oder -träger eingebaut, welche einer Verformung der
Fahrschienen einen entsprechenden Widerstand entgegensetzen.
Es ist auch bekannt, im Aufprallbereich eines Bremsprellbocks bremsende
Pufferanordnungen anzubringen. In neuerer Zeit werden diese zumeist von Hydraulikzylindern
gebildet, die nach Art eines Stoßdämpfers arbeiten und geeignet sind, Bremsarbeit
zu leisten.
Soll eine Prellbockanordnung eine große Bremsarbeit leisten, ist nicht
nur der Gleisbremsprellbock mit seinen Bremselementen entsprechend ausgebildet,
sondern, wie eingangs schon erwähnt, eine ausreichend lange Bremsstrecke hinter
dem Prellbock vorzusehen, die dann mit zusätzlichen Bremselementen versehen wird.
Eine Gleisverstärkung muß daher entsprechend lang ausgeführt werden, was einen erheblichen
Bau- und Montageaufwand verursacht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Prellbockanordnung
zu schaffen, mit der die Länge der Gleisverstärkung verringert werden kann.
Dieser Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Prellbockanordnung wird ein üblicher Gleisbremsprellbock
mittels Gleisbremselementen an den Fahrschienen angebracht. Er weist, wie auch üblich,
an seiner Vorderseite einen ersten Stoßabschnitt auf, der in Höhe der Puffer der
Eisenbahnwagen bzw. -fahrzeuge liegt. Der Stoßabschnitt kann von starren Pufferelementen
gebildet sein oder von Pufferelementen, die Teil eines hydraulisch dämpfenden Zylinders
sind.
Im Abstand zum Gleisbremsprellbock hinter diesem ist eine starre Stoßanordnung
mit dem Fahrgleis bzw. einer Gleisverstärkung verbunden. Die Stoßanordnung kann
z. B. von einem Betonklotz gebildet sein, der mit einer entsprechenden Bewehrung
versehen ist. Die starre Stoßanordnung, die z. B. das Ende des Fahrgleises bildet,
weist einen zweiten Stoßabschnitt auf. Erfindungsgemäß ist an der Rückseite des
Gleisbremsprellbocks ein dritter Stoßabschnitt vorgesehen. Erfindungsgemäß ist schließlich
ein energieverzehrendes Mittel am zweiten und/oder dritten Stoßabschnitt angebracht,
das bei Aufprall des zweiten Stoßabschnitts auf den dritten Bremsarbeit verrichtet.
Ein energieverzehrendes bzw. Bremsarbeit verrichtendes Mittel ist
z. B. ein bereits beschriebener hydraulischer dämpfender Zylinder. Er kann an der
Rückseite des Gleisbremsprellbocks angebracht werden. Vorzugsweise ist mit jedem
Stoßdreieck ein solcher Hydraulikzylinder verbunden. Es versteht sich, daß ein derartiger
Zylinder auch an der starren Stoßanordnung angebracht werden kann.
Anstelle eines beschriebenen Hydraulikzylinders kann auch irgendein
beliebiges bremsenergieerzeugendes Element eingesetzt werden, z. B. eine Knautschzone
oder dergleichen. Dadurch, daß über die beschriebenen weiteren Mittel neben dem
Gleisbremsprellbock zusätzliche Bremsarbeit verrichtet wird, kann die Strecke zwischen
Gleisbremsprellbock und starrer Stoßanordnung relativ klein sein. Die zusätzliche
Bremsenergie muß erst am Ende des Bremsweges wirken, so daß eine eingesetzte Gleisverstärkung
nur auf dem letzten Teil des Gleisabschlußbereiches erforderlich ist.
Ein weiterer Vorteil besteht z. B. darin, daß die Restenergie, die
vom bewegten Gleisbremsprellbock auf die starre Stoßanordnung übertragen wird, in
sehr geringer Höhe aufgefangen werden kann, so daß das dabei auf die Fahrschienen
bzw. die Gleisverstärkung aufgebrachte Moment viel geringer ist, als es bei einem
starren Prellbock z. B. der Fall wäre.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
Die einzige Figur zeigt schematisch die Seitenansicht einer Prellbockanordnung
nach der Erfindung.
In einem Gleisabschlußbereich 10 mit entsprechenden Fahrschienen,
von denen eine bei 12 gezeigt ist, ist ein Gleisbremsprellbock
14 angeordnet. Er ist mit Hilfe von nicht gezeigten mehreren Gleisbremselementen
am Kopf der Fahrschienen klemmend befestigt. Am oberen vorderen Bereich weist
der Gleisbremsprellbock 14 einen ersten Stoßabschnitt 16 auf,
der als einfache Stoßfläche, mit einzelnen Puffern an den Stoßdreiecken oder auf
sonstige Weise gebildet sein kann. Es ist auch möglich, an dieser Stelle Hydraulikzylinder
anzuordnen, die energieverzehrend wirken, wie an sich bekannt. In jedem Fall liegt
der Stoßabschnitt 16 in einer Höhe, welche von Puffern von Eisenbahnwagen
oder -fahrzeugen eingenommen wird. Die Auffahrhöhe ist durch einen Pfeil
18 angedeutet.
An der Rückseite des Gleisbremsprellbocks 14 ist ein stoßdämpfender
Hydraulikzylinder 20 zu erkennen. Vorzugsweise ist an jedem Stoßdreieck
des Gleisbremsprellbocks 14 ein derartiger Zylinder angebracht. Er liegt
deutlich tiefer als der erste Stoßabschnitt 16.
Am Ende des Gleisabschlußbereichs 10 im Abstand zum Bremsprellbock
14 ist eine starre Stoßanordnung 22 angebracht, die mit dem Gleis
12 bzw. einer Gleisverstärkung 24 fest verbunden ist. Die starre
Stoßanordnung 22, welche von einem Betonklotz oder einer geeigneten Knagge
gebildet wird, weist einen dritten Stoßabschnitt 26 auf, der in Höhe der
Hydraulikzylinder 20 liegt. Bei 28 ist gestrichelt der Gleisbremsprellbock
14 dargestellt, wie er mit Bremsarbeit verrichtenden Hydraulikzylinder
20 gegen die starre Stoßanordnung aufläuft.
Die Gleisverstärkung 24, die in herkömmlicher Weise ausgestaltet
sein kann, erstreckt sich in Richtung Gleisbremsprellbock 14 eine bestimmte
Strecke, die etwa der doppelten Länge des Bremsprellbocks 14 entspricht.
Sie ist in jedem Falle aber deutlich kleiner als der Abstand zwischen dem normalen
Anbringungsort des Bremsprellbocks 14 und der Stoßanordnung 22.
Es versteht sich, daß ein Bremsarbeit verrichtendes Element auch an
der Stoßanordnung 22 angebracht sein kann oder auch zusätzlich und als
hydraulischer Bremszylinder ausgeführt sein kann.
Es versteht sich ferner, daß die Stoßabschnitte vom Prellbock und
Festanschlag in gleicher Höhe liegen können, vor allem, wenn der Festanschlag von
einem Betonklotz gebildet wird.