| Dokumentenidentifikation |
DE4418009B4 02.09.2004 |
| Titel |
Arbeitseinrichtung für Lagenmaterial, insbesondere Hefteinrichtung für Blattlagen |
| Anmelder |
bielomatik Leuze GmbH + Co., 72637 Neuffen, DE |
| Erfinder |
Wahl, Karl, 72582 Grabenstetten, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
21.05.1994 |
| DE-Aktenzeichen |
4418009 |
| Offenlegungstag |
23.11.1995 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
02.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.09.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B42B 9/00
|
| IPC-Nebenklasse |
B31F 5/00
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Arbeitseinrichtung für Lagenmaterial,
gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, mit der z.B. folienartig flächiges Material aus
Substratwerkstoff, wie Papier, bearbeitet werden kann, daß an ihm eine bleibende
Veränderung eintritt. Im Falle einer Bearbeitung mit einer Hefteinrichtung ergibt
sich eine solche Veränderung dadurch, daß das Lagenmaterial mehrlagig perforiert
wird bzw. mit gebogenen Klammern aus Draht oder dgl. die einzelnen, aufeinanderliegenden
Blattlagen miteinander verbunden und dadurch gegeneinander verschiebungsfrei gesichert
werden. Die Heftung könnte aber auch durch eine Krimpung erfolgen, bei welcher die
jeweilige Blattlage über ihre Materialdicke unter Verformung verdichtet bzw. mit
der benachbarten Blattlage durch Verfilzung von Fasern verbunden wird.
Eine derartige Arbeitseinrichtung kann nur auf einer Seite der Arbeitsebene
oder auf beiden Seiten jeweils eine oder mehrere Werkzeugeinheiten auf weisen, welche
die Bearbeitung durchführen, insbesondere ohne daß eine gesonderte Arretierung des
Materials durch Spannung oder dgl. erforderlich ist. Arbeiten zwei Werkzeugeinheiten
von beiden Seiten des Materials her zusammen, so bilden sie ein Gesamtwerkzeug,
dessen Werkzeugeinheiten zur bestimmungsgemäßen Durchführung der Bearbeitung verhältnismäßig
genau aufeinander ausgerichtet sein müssen, z.B. um Werkzeug und Gegenwerkzeug unter
Zwischenlage des Materiales in richtigen Eingriff miteinander und mit dem Material
zu bringen. Bei einer Klammerheftung ist das eine Werkzeug z.B. ein quer zur Arbeitsebene
verschiebbarer Führungskopf für die Klammer, welcher klemmend gegen die zugehörige
Seite des Materials angelegt wird und aus dem heraus dann die Klammer mit einem
Klammertreiber so herausgestoßen wird, daß ihre Klammerschenkel das Material unter
Bildung von Stechöffnungen durchdringen, bis der die Klammerschenkel verbindende
Quersteg an dieser Seite des Materials anliegt. Das Gegenwerkzeug ist ein Schließkopf
mit Leitflächen, gegen welche die vorderen Enden der Klammerschenkel nach dem Durchdringen
der anderen Seite des Materials auflaufen und im weiteren Verlauf gegen diese andere
Seite quer umgebogen werden, wobei auch hier ein angetriebener Stößel vorgesehen
sein kann, um die Klammerschenkel eng gegen das Material anzulegen.
Die DE 38 19 350 A1
beschreibt eine Arbeitseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Bei ihr
sind die beiden, ein Gesamtwerkzeug bildenden und auf beiden Seiten der Arbeitsebene
angeordneten Werkzeugeinheiten nicht entlang der Arbeitsebene verstellbar.
Solche Arbeitseinrichtungen sollen aber auch an Fertigungsstraßen
eingesetzt werden, in welcher das Material aufeinanderfolgend durch unterschiedliche
Arbeitsstationen geführt und in diesen unterschiedlichen Bearbeitungen ausgesetzt
wird. Zum Beispiel kann von einem Materialspeicher, wie einer Papierrolle, das Material
zunächst in Ansicht in einer einzigen Laufrichtung mehrnutz ig bedruckt, längsgeschnitten
und dann in einzelne Blattlagen quer geschnitten werden, wonach die Blattlagen geschuppt
und bündig aufgeschichtet sowie ggf. mit steiferen Decklagen versehen und dann die
aufeinanderliegenden Blattlagen durch eine oder mehrere in einer Linie im Abstand
hintereinander liegende Heftungen miteinander verbunden werden, so daß nach Faltung
entlang dieser Linie ein Schulheft oder dgl. gebildet ist. Die Heftung oder dgl.
kann in der genannten Laufrichtung mit quer zu dieser nebeneinander liegenden Werkzeugen
oder nach Quer-Abförderung mit Werkzeugen erfolgen, die in der Quer-Förderrichtung
hintereinanderliegend die Station bilden. Für die Heftung können die Blattlagen-Stapel
taktweise mit Zangen ziehend gefördert und bei Stillstand bearbeitet werden oder
sie können im Durchlauf bearbeitet werden.
Zur Formatumstellung der jeweiligen Arbeitseinrichtung ist es erforderlich,
daß diese quer und/oder parallel zur Förder bzw. Laufrichtung des Materials über
einen Bereich einstellbar ist, der wesentlich größer als ihr Bearbeitungsbereich
ist, jedoch in der Regel innerhalb der Arbeitsbreite der Förderbahn liegt, nämlich
innerhalb derjenigen Breite, in welcher das Material die Arbeitseinrichtung bzw.
die Förderbahn durchläuft. Sind zwei zusammenwirkende Werkzeuge vorgesehen, so müssen
diese am Ende der Verstellung wieder genau gegeneinander ausgerichtet festgesetzt
werden. Mehrere Werkzeugeinheiten bzw. Gesamtwerkzeuge können dabei in einer einzigen
Arbeits- bzw. Heftstation in einer Anzahl von bis zu 15 Stück oder mehr vorgesehen
sein, z.B. quer zur oder in Förderrichtung nebeneinander sowie mit in einer einzigen
Ebene liegenden Arbeitszonen. Benachbarte Werkzeugeinheiten können dabei unterschiedliche
Abstände voneinander haben und es können jeweils mehrere nebeneinander liegende
Werkzeugeinheiten zur Bearbeitung desselben Materialnutzens vorgesehen sein. Ist
die jeweilige Werkzeugeinheit unabhängig von allen übrigen zu lösen, dann zu verstellen
und schließlich wieder durch Festsetzen von Spannschrauben mit einem Werkzeugschlüssel
festzusetzen, so ergeben sich sehr große Einstellzeiten, während welcher die Arbeitseinrichtung
bzw. die gesamte Maschine oder Fertigungsstraße nicht arbeiten kann, sondern stillsteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Arbeitseinrichtung
zu schaffen, bei welcher Nachteile bekannter Ausbildungen bzw. der beschriebenen
Art vermieden sind und die insbesondere eine wesentliche Verkürzung
der Positionseinstellung einer oder mehrerer Werkzeugeinheiten ermöglicht, z.B.
eine Verkürzung der Zeiten und Wege zum Lösen, zum Verstellen und/oder zum wieder
Festsetzen der jeweiligen Werkzeugeinheit.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Für
mindestens eine Werkzeugeinheit ist eine Schnelleinstellung vorgesehen, durch welche
mindestens einer der folgenden Arbeitsgänge vermieden werden kann, nämlich das Einstellen
nach einem gesonderten, nur während des Einstellvorganges anzulegendem Bandmaß oder
dgl., das Lösen oder Festsetzen der jeweiligen Werkzeugeinheit mit Hilfe eines gesonderten
und für die Arbeit der Einrichtung wieder abzunehmendem Werkzeug, das gesonderte
Lösen bzw. Festsetzen mindestens zweier ansonsten gegeneinander verstellbarer Werkzeugeinheiten
und das gesonderte Verstellen mindestens zweier ggf. gesondert und gegeneinander
verstellbarer Werkzeugeinheiten.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwei oder mehr bis alle auf einer
Seite der Arbeitsebene liegenden Werkzeugeinheiten gemeinsam gelöst und/oder festgesetzt
werden können, wenn jeweils die zu einem Gesamtwerkzeug gehörenden Werkzeugeinheiten
simultan gemeinsam verstellt werden können und/oder wenn eine oder mehr bis alle
Werkzeugeinheiten anhand einer Referenzbasis, z.B. einer Positionsskala, eingestellt
werden können, welche nach der Einstellung und während der anschließenden Arbeit
der Arbeitseinrichtung so gegenüber der Werkzeugeinheit lagefest verbleibt, daß
deren Position gegenüber der Skala und damit gegenüber dem Einrichtungssockel jederzeit
anhand eines Zeigers oder dgl. genau abgelesen werden kann. Durch jede dieser Maßnahmen
kann die Rüst- bzw. Umstellzeit vorteilhaft verkürzt werden, und durch zwei oder
mehr bzw. alle diese Maßnahmen ergibt sich eine besonders effektive Verkürzung dieser.
Umstellzeit.
Ist ein Betätigungsglied, z.B. ein mit einem Werkzeug oder unmittelbar
von Hand zu betätigendes Betätigungsglied, für einen oder mehrere der genannten
Umstellvorgänge unmittelbar am Sockel und nicht an der Werkzeugeinheit bzw. deren
Grundkörper gelagert, so daß es dessen Stellbewegung in Stellrichtung nicht mit
ausführt, so kann es eine Zentralbetätigung bilden, mit welcher z.B. zwei oder mehr
gesonderte Spannglieder einer einzigen Werkzeugeinheit oder mehrerer Werkzeugeinheiten
gemeinsam simultan gelöst bzw. gespannt werden können, wobei die Spannglieder gegenüber
diesem Betätigungsglied in Stellrichtung lageveränderbar sind.
Ist das jeweilige Spannglied zur Spannstellung durch Federmittel belastet,
die auch in der Spannstellung noch einen die Spannwirkung erhöhenden Federweg haben,
so ergibt sich eine jederzeit selbst nachstellend spielfreie Spannung bei verhältnismäßig
konstanter Spannkraft im Gegensatz zu einer solchen Spannung, bei welcher das Spannglied
durch Festziehen eines Gewindes gespannt wird. Weisen alle gemeinsam zu betätigenden
Spannglieder solche Federmittel auf, so ergibt sich trotz zentraler Betätigung eine
gleichmäßige Spannung aller Spannglieder.
Sind nebeneinander- und/oder einander gegenüberliegende Werkzeugeinheiten
in einer vorbestimmten Relativstellung zueinander auszurichten, so können Kupplungsmittel
vorgesehen sein, welche die Werkzeugeinheiten entweder über den gesamten Stellweg
miteinander verbinden oder als Ausrichtmittel dafür dienen, nach der positionsgenauen
Ausrichtung einer Werkzeugeinheit die andere gegenüber dieser auszurichten, ohne
daß ihre Werkzeuge in gegenseitigen Eingriff gebracht werden müssen. Die Stellkraft
zur Verstellung kann daher nur in eine dieser Werkzeugeinheiten eingeleitet werden,
welche dann die andere Werkzeugeinheit unter Aufrechterhaltung der genauen gegenseitigen
Ausrichtung mitnimmt. Nach Festsetzung der so gekuppelten Werkzeugeinheiten kann
die Kupplungsverbindung wieder werkzeug- und zerstörungsfrei gelöst werden, insbesondere
wenn sie die Arbeitsebene im Bereich der Arbeitsbreite durchsetzt. Die ineinandergreifenden
Kupplungsglieder der jeweiligen Kupplungsverbindung könnten zwar für den Arbeitsbetrieb
von der jeweils zugehörigen Werkzeugeinheit vollständig entfernt werden, jedoch
sind sie zweckmäßig so vorgesehen, daß sie auch während des Arbeitsbetriebes ständig
an der zugehörigen Werkzeugeinheit verbleiben und an dieser zwischen einer eingerückten
und einer ausgerückten Kupplungsstellung überführbar sind. Mindestens ein Kupplungsglied
kann aber auch unmittelbar durch einen Teil eines Werkzeuges der zugehörigen Werkzeugeinheit
gebildet sein, insbesondere wenn dieser Werkzeugteil nur für den Einstellvorgang
oder auch für die Bearbeitung quer zur Arbeitsebene mit einer Stellvorrichtung zu
bewegen und daher außer zwischen einer zurückgezogenen Ausgangsstellung und einer
vorgeschobenen Arbeits-Endstellung noch in eine davon unterschiedliche Kupplungs-
und Ausrichtstellung überführbar ist.
Der Stellweg für die Betätigungsmittel, z.B. das Betätigungsglied
bzw. die Handhabe, einen Betätigungshebel, einen Betätigungsnocken, einen Betätigungsexzenter
oder dgl., kann wesentlich kleiner als zwei oder eine Umdrehung sein und auch unterhalb
einer Viertel-Umdrehung liegen, so daß sich ein sehr geringer Raumbedarf ergibt.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn der Betätigungstrieb als ein- oder mehrstufiger
Untersetzungstrieb ausgebildet ist, so daß ein großer Stellweg am Betätigungsglied
zu einem sehr kleinen Stellweg am Spannglied führt. Die Untersetzung kann durch
das Verhältnis der wirksamen Hebellängen zweier in Antriebsverbindung miteinander
stehender Hebelarme oder durch einen Steigungstrieb, z.B. einen Umfangs-Exzenter,
erzielt werden.
Die Spannglieder bilden zweckmäßig gleichzeitig im wesentlichen die
einzigen Lauf- bzw. Gleitglieder beim Verstellen der Werkzeugeinheit, so daß eine
gesonderte Schlittenlagerung nicht erforderlich ist, sondern die Laufglieder die
Werkzeugeinheit quer zur Arbeitsebene auf diese zu und von dieser weg über den gesamten
Stellweg lagesichern; sie können die Werkzeugeinheit außerdem parallel zur Arbeitsebene
und quer zur Stellrichtung ebenfalls im wesentlichen über den gesamten Stellweg
sowie bei gelösten Festsetzmitteln annähernd spielfrei sichern, so daß die Werkzeugeinheit
gegenüber dem Sockel keine Kippbewegungen ausführt.
Diese und weitere Merkmale gehen aus den Ansprüchen hervor.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt
und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
1 einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen
Arbeitseinrichtung, teilweise im Querschnitt,
2 einen Ausschnitt der 1
in vergrößerter und nochmals geschnittener Darstellung,
3 ein Detail der Anordnung gemäß
2 in Ansicht von rechts,
4 das Detail gemäß 3
in Ansicht von unten und
5 einen weiteren Ausschnitt der
1 in vergrößerter und nochmals geschnittener Darstellung.
Die Einrichtung 1 bildet im Bereich eines Maschinen-Sockels
3 eine von mehreren gesonderten Arbeitsstationen 2, die in Laufrichtung
des Materiales hintereinander liegen. Die Einrichtung 1 weist ein Gesamt-Werkzeug
4 auf, das beiderseits einer etwa horizontalen Lauf- und Arbeitsebene
5 für das Material zwei einander gegenüberliegende und in entgegengesetzten
Richtungen rechtwinklig zur Arbeitsebene 5 gegeneinander bewegbare Werkzeugeinheiten
6, 7 hat. Jede Werkzeugeinheit 6, 7 ist mit
einem Grundkörper 8, 9 am Sockel 3, insbesondere jeweils
an einer gesonderten Quertraverse gehaltert, welche mit ihren Enden beiderseits
der Arbeitsbreite an Seitenwangen des Sockels 3 starr befestigt ist.
Die beiden Werkzeugeinheiten 6, 7 bzw. deren Grundkörper
8, 9 sind sowohl gesondert als auch gemeinsam parallel zur Arbeitsebene
5 sowie zur Laufrichtung des Materiales über einen Teil oder die gesamte
Arbeitsbreite der Einrichtung 1 stufenlos verstellbar und in jeder Stellung
ist der Grundkörper 8 bzw. 9 gegenüber dem Sockel 3 lagestarr
arretierbar. Zur Verstellung bzw. zum Arretieren und Lösen dient eine Schnelleinstellung
10, wobei kein, auch denkbarer, Stelltrieb bzw. Getriebe erforderlich ist,
da die Werkzeugeinheiten 6, 7 in nicht arretiertem Zustand durch
unmittelbares Schieben mit der Hand leichtgängig sowie präzise verstellt werden
können und zwar jeweils unmittelbar einzeln oder wahlweise dadurch, daß von Hand
nur an einer Einheit 6 bzw. 7 geschoben sowie die andere mitgenommen
wird.
Am Grundkörper 8 ist ein Werkzeug 11, z.B. ein nacheinander
Klammern mit ihren frei ausragenden Schenkeln gegen die Arbeitsebene 5
zuführender Klammerkopf, rechtwinklig zur Arbeitsebene 5 hin- und hergehend
verschiebbar gelagert. Dieser arbeitet mit einem Gegen-Werkzeug 12, z.B.
einem Klammer-Schließkopf, der unteren Einheit 7 zusammen, welcher an schrägen
Leitflächen die Klammerschenkel nach dem Durchtreten durch das Material gegeneinander
oder voneinander weg umbiegt sowie gegen die zugehörige Seite des Materiales anlegt.
Im verschiebbaren Werkzeugteil 13 des Werkzeuges 11 ist ein nach
dessen Aufsetzen auf das Material die jeweils vorderste Klammer mit ihren Schenkeln
unter Perforierung durch das Material schiebender Klammer-Treiber gelagert. Das
Klammermaterial wird über eine Drahtführung 16 zugeführt. Ein Werkzeugteil
14 des Werkzeuges 12 ist lagefest am Sockel 3 angeordnet
und in diesem Werkzeugteil 14 ist ein Werkzeugteil 15 quer zur
Arbeitsebene 5 hin- und hergehend verschiebbar gelagert, welcher die schrägen
Leitflächen so gegen das Material bewegen kann, daß sie unter bleibender Verformung
angedrückt werden.
Jeweils einschließlich der zugehörigen Quertraverse ist die gesamte
Einheit 6 oberhalb der Arbeitsebene 5 und die gesamte Einheit
7 darunter angeordnet, so daß zwischen ihnen ein über die gesamte Arbeitsbreite
der Einrichtung 1 reichender Durchlaufspalt für das Material gebildet ist.
Die Werkzeugteile der Einheit 6 sind über einen Antrieb 17 und
der Werkzeugteil 15 durch einen Antrieb 18 in der Arbeitsbewegung
zu bewegen, wobei die beiden Antriebe 17, 18 in nicht näher dargestellter
Weise zwangsläufig synchronisiert bzw. miteinander antriebsverbunden sind, z.B.
über Kurvenscheiben und Lenker angetrieben werden, die ihrerseits von einer gemeinsamen
Taktwelle angetrieben sind. Der Grundkörper 8 ist mit einer Gleitlagerung
19 und der Grundkörper 9 mit einer Gleitlagerung 21 jeweils
an der zugehörigen Traverse 3 in der Stellrichtung 20 (3)
verschiebbar gelagert. Es sind Verstellmittel 22 vorgesehen, durch welche
die auf die jeweilige Einheit 6 bzw. 7 wirkende Stellkraft auf
die andere Einheit 7, 6 unmittelbar und ohne dazwischenliegendes
Getriebe übertragen wird.
Zur voneinander unabhängigen Lösung und Festsetzung der jeweiligen
Einheit 6, 7 sind gesonderte Betätigungsmittel 23,
24 vorgesehen und zur Erfassung jedes Stellweges sind Einstellmittel
25 vorgesehen. Zur gegenseitig mitnehmenden Verbindung der beiden Grundkörper
8, 9 ist eine Kupplungsvorrichtung 26 vorgesehen, welche
im Bereich der Werkzeuge 11, 12 liegt, an jeder der beiden Einheiten
6, 7 ein zwischen einer Kupplungs- und einer Lösestellung bewegbares
Kupplungsglied aufweist und nach Art einer Steckverbindung nur durch eine einfache
Schwenk- und/oder lineare Schiebebewegung ein- und auszurücken ist. Das eine, obere
Kupplungsglied liegt stets auf der zugehörigen Seite der Arbeitsebene
5, während das andere bei eingerückter Kupplung diese
Ebene 5 durchsetzt und im ausgerückten Zustand vollständig auf der zugehörigen
unteren Seite der Ebene 5 liegt, so daß es nicht in Berührung mit dem durchlaufenden
Material kommt.
Zur Festsetzung des Grundkörpers 8 unmittelbar gegenüber
der zugehörigen Traverse 3 ist eine Spannvorrichtung 27 vorgesehen
und eine Spannvorrichtung 28 dient zur entsprechenden Festsetzung des Grundkörpers
9 gegenüber der zugehörigen Traverse 3. Die Spannvorrichtung
27 weist ein oder mehrere in Stellrichtung 20 benachbart zueinander
liegende Spannglieder 29 auf, welche durch T-förmige Nutensteine gebildet
sind, die in eine einzige, entsprechend T-förmige Nut des Sockels 3 in
Stellrichtung 20 gleitend verschiebbar eingreifen. Durch Zug an dem aus
der Nut herausragenden Schaft des Spanngliedes 29 wird dessen Kopf gegen
die zugehörigen Nutflächen gespannt und der Grundkörper 8 festgesetzt.
Die Schaftachse des Spanngliedes 29 liegt etwa parallel zur Arbeitsebene
5 bzw. quer zur Laufrichtung des Materiales und quer zur Stellrichtung.
Mit entsprechend ausgebildeten und angeordneten Spanngliedern 30 ist auch
der Grundkörper 9 verstellbar am zugehörigen Teil des Sockels
3 allein durch Reibung festzusetzen.
Die Spannglieder 29, 30 sind unabhängig voneinander
über Stelltriebe 31, 32 durch gesonderte, als Handhaben ausgebildete
Betätigungsglieder 33, 34 zu betätigen, welche zweckmäßig seitlich
außerhalb der Arbeitsbreite der Einrichtung 1 und auf derselben Seite von
deren Längsmittelebene liegen, so daß sie von einer einzigen Standposition der Bedienungsperson
aus von dieser gleichzeitig gegriffen und betätigt werden können. Das Betätigungsglied
33 für die Spannvorrichtung 27 ist als Stockgriff um eine zur
Stellrichtung 20 parallele Achse zwischen seinen Endstellungen über einen
Winkel von weniger als 180° oder 90° schwenkbar und mit den Enden einer
Welle 35 in Lagerwangen gelagert, welche mit einem dem maximalen Stellweg
entsprechenden Abstand voneinander am zugehörigen Sockelteil 3 befestigt
sein können. Die Welle 35 trägt nach Art eines einarmigen Hebels ein gegen
die Arbeitsebene 5 gerichtetes Übertragungsglied 36, welches mit
seinem freien unteren Ende ein als Linearschieber ausgebildetes Übertragungsglied
37 an einem Ende betätigt. Das andere Ende dieses Übertragungsgliedes
37 betätigt ein ebenfalls gegen die Arbeitsebene 5 als Lenker
frei ausragendes Übertragungsglied 38, mit dessen unterem Ende es gelenkig
verbunden ist. Das Übertragungsglied 38 ist festsitzend auf einer Welle
angeordnet, welche als Übertragungsglied 39 einen Spannexzenter trägt,
der unmittelbar auf den Schaft des Spanngliedes 29 wirkt.
Die Übertragungsglieder 37, 38, 39 sind
unmittelbar am Grundkörper 8 gelagert, so daß sie dessen Stellbewegungen
mit ausführen. Damit dabei der Betätigungseingriff des Übertragungsgliedes
37 mit dem die Stellbewegung nicht ausführenden Übertragungsglied
36 stets aufrechterhalten bleibt, greifen diese beiden Übertragungsglieder
36, 37 über eine zur Stellrichtung 20 parallele Führung
40 verschiebbar ineinander, die rechtwinklig zur Stellbewegung der Übertragungsglieder
36, 37 liegt. Das freie Ende des leistenförmigen Übertragungsgliedes
36 weist als Schiene 41 eine Längsnut auf, zwischen deren beide
einander gegenüberliegende Flanken das Übertragungsglied 37 mit einem Gleitnocken
42 so eingreift, daß es in beiden entgegengesetzten Richtungen durch die
Nutflanken zwangsläufig formschlüssig mitgenommen und der Nocken 42 jederzeit
in Stellrichtung 20 stufenlos gegenüber der Schiene 41 verschoben
werden kann, ohne daß dies die Stellung der Übertragungsglieder 36,
37 beeinflußt. Zur Lagerung des Übertragungsgliedes 37 zwischen
den Übertragungsgliedern 36, 38 ist im untersten Bereich am Grundkörper
8 ein Lager 43 vorgesehen, welches zwischen der Unterseite des
zugehörigen Sockelteiles 3 und der Arbeitsebene 5 liegt.
Zwischen dem Lager 43 und dem Eingriffsglied 42
ist ein Längsabschnitt des Übertragungsgliedes 37 durch einen Federkopf
44 gebildet, durch welchen der Nocken 42 gegenüber dem mit dem
Übertragungsglied 38 verbundenen Schaftteil teleskopartig gegen Federn
so in seiner Bewegungsrichtung verstellbar ist, daß diese Federn bei gespannter
Spannvorrichtung 27 die Spannkraft übertragen bzw. ein die Spannkraft bestimmendes
und selbstnachstellend wirkendes Federglied bilden, aber beim Ausrücken der Spannvorrichtung
27 die beiden Schaftteile des Übertragungsgliedes 37 unter Umgehung
der Federn formschlüssig miteinander verbunden sind. Der Grundkörper 8
ist unterhalb des Antriebes 17 mit einer zur Arbeitsebene 5 quer
bzw. rechtwinklig liegenden Stützfläche 45 an einer entsprechenden Gegenfläche
des zugehörigen Sockelteiles 3 gleitbar abgestützt, wobei diese Flächen
bzw. deren Ebenen von dem Schaft des Spanngliedes 29 durchsetzt sind und
die Übertragungsglieder 38, 39 unmittelbar benachbart zu diesen
Flächen 45 liegen. Beim Spannen der Spannvorrichtung 27 werden
diese Flächen 45 ebenfalls gegeneinander gespannt und beim Verstellen gleiten
sie aneinander.
Der Stelltrieb 32, der dem Stelltrieb 31 entspricht,
verbindet auch die Handhabe 34 mit den Spanngliedern 30. Die Handhabe
34 ist in entsprechender Weise mit den Enden einer Welle 46 in
Seitenwangen gelagert, die am zugehörigen Sockelteil 3 in dem genannten
Abstand befestigt sind. Die Welle 46 trägt ein nach oben gerichtetes, dem
Übertragungsglied 36 entsprechendes Übertragungsglied 47, das
seinerseits in ein am Grundkörper 9 gelagertes Übertragungsglied
48 eingreift, welches jedoch um eine zur Welle 46 bzw. Stellrichtung
20 parallele Achse drehbar gelagert ist. Das Übertragungsglied
48 ist als Spannexzenter ausgebildet, dessen exzentrische Umfangsfläche
unmittelbar auf ein in Spannrichtung des Spanngliedes 30 verschiebbares
Übertragungsglied 49 wirkt, das am Grundkörper gelagert ist.
Die Übertragungsglieder 47, 48 greifen entsprechend der Führung
40 über eine Führung 50 in Stellrichtung 20 verschiebbar
ineinander, wobei der in die Schiene 51 eingreifende Nocken 52
durch einen Umfangsabschnitt des Übertragungsgliedes 48 gebildet und beiderseits
von nutförmigen Aussparungen flankiert ist, in welche die die Schiene
51 flankierenden Schenkel des Übertragungsgliedes 47 eingreifen,
so daß in beiden Bewegungsrichtungen eine zwangsläufige Mitnahme durch Formschlußeingriff
gegeben ist.
Die Schäfte der Spannglieder 30 durchsetzen das Übertragungsglied
49 beiderseits des Übertragungsgliedes 48, sind an der von ihren
Köpfen abgekehrten Seite des Übertragungsgliedes 49 mit nachstellbaren,
selbstsichernden Muttern abgestützt und tragen die Federn 53 auf ihren
Umfängen so, daß die Federn 53 die Spannkraft der Spannvorrichtung
28 bewirken und zum Lösen der Spannvorrichtung ohne formschlüssige Mitnahme
der Spannglieder 30 zusammengedrückt werden, damit die Spannglieder
30 in der T-Nut Bewegungsspiel haben. Über Flächen 54, die entsprechend
den Flächen 45 quer zur Stellrichtung 20 beiderseits der Nut angeordnet
bzw. ausgebildet sind, ist der Grundkörper 9 gleitbar am zugehörigen Sockelteil
3 gelagert und gegenüber diesem verspannbar.
Der winkelförmige Grundkörper 9 ist mit der Außenseite eines
Schenkels am Sockelteil 3 befestigt und trägt an der Innenseite des anderen,
frei ausragenden Schenkels das Übertragungsglied 49 sowie die Federn
53 und an seinem Ende in einem Schlitz das Übertragungsglied
48, welches oberhalb des Übertragungsgliedes 47 liegt. An der
zur Arbeitsebene 5 etwa parallelen Außen- und Oberseite dieses Schenkels
trägt der Grundkörper 9 den Werkzeugteil 14 und unmittelbar zu
dessen vom Sockelteil 3 abgekehrten Seite ist an der Schenkelaußenseite
ein Kupplungsglied 55 mit einem Lager 56 um eine zur Stellrichtung
20 parallele Achse über einen Winkel von etwas mehr als 90° schwenkbar
gelagert. Dieses Kupplungsglied 55 ist gabelförmig und zwischen die beiden
in Stellrichtung 20 hintereinander liegenden Gabelarme paßt ein Abschnitt
des Werkzeugteiles 13, welcher als Gegen-Kupplungsglied 57 in
Stellrichtung 20 annähernd spielfrei in dem plattenförmig flachen Kupplungsglied
55 dadurch aufgenommen werden kann, daß dieses aus seiner etwa horizontalen
und auf dem genannten Grundkörperschenkel aufliegenden Ausrücklage von unten gegen
die Arbeitsebene 5 und quer zur Stellrichtung 20 in Eingriff mit
dem Kupplungsglied 57 gebracht wird. In der Ausgangsstellung ist der Werkzeugteil
13 mit dem Kupplungsglied 57 im wesentlichen in den Grundkörper
8 zurückgezogen und zur Herstellung der zentrierenden Kupplungsverbindung
wird der Werkzeugteil 13 annähernd in seine vollständig ausgefahrene Arbeitsstellung
geschoben.
Nachdem die Kupplungsverbindung hergestellt ist, werden durch Betätigen
der Handhaben 33, 34 die Spannvorrichtungen 27,
28 gelöst, wobei die Einheiten 6, 7 durch die Kupplung
26 in der für ihr betriebsmäßiges Zusammenwirken vorgesehenen Relativstellung
ausgerichtet bleiben. Die Einheiten 6, 7 können nun miteinander
in die neue gewünschte Position verschoben und dann durch Betätigen der Handhaben
33, 34 wieder festgesetzt werden. In Stellrichtung 20
sind mehrere Werkzeuge 4 nebeneinander vorgesehen, deren Übertragungsglieder
37 bzw. 48 alle in dasselbe Übertragungsglied 36 bzw.
47 eingreifen, so daß sie gemeinsam gelöst und festgesetzt werden können.
Es ist auch denkbar, jeweils nur Teilgruppen dieser Werkzeuge 4 gemeinsam
zu betätigen, so daß die Werkzeuge gesonderter Gruppen unabhängig voneinander gelöst
und festgesetzt werden können. An den Übertragungsgliedern 36,
47 sind zweckmäßig stufenlos einstellbare Anschläge vorgesehen, durch welche
beim Stelltrieb 31 der Spannweg und beim Stelltrieb 32 der Löseweg
begrenzt ist. Der Grundkörper 9 bildet mit den Bauteilen 14,
30, 48, 49, 53, 55 und/oder
56 eine vormontierte Einheit zur Montage am Sockelteil 3, so daß
vorhandene Einrichtungen auf die erfindungsgemäße Ausbildung umgerüstet werden können.
Die Einstellmittel weisen oberhalb der Führung 16 für den
zu den Klammern abzulängenden und zu biegenden Endlosdraht einen sich in Stellrichtung
20 erstreckenden Skalenkörper 58 mit einer Skala auf, die z.B.
eine Millimeterteilung, eine auf die herzustellenden Produkte bezogene Formatteilung
oder dgl. sein kann. Der Skalenkörper 58 kann zerstörungsfrei auswechselbar
an einem stabförmigen Träger 59 befestigt sein, welcher mit seinen Enden
lagestarr an den Seitenwangen der Maschine gehaltert ist, wobei die Skala eine Referenzbasis
60 für die Einstellung aller Werkzeuge 4 bildet. An der zur Skala
benachbarten Seite weist der Grundkörper 8 einen mit der Skala gemeinsam
erfaßbaren Zeiger 61 auf, so daß jede Position des Werkzeuges
4 an der Skala genau abgelesen werden kann.
Der Antrieb 17 weist einen durch die erläuterte Antriebssteuerung
angetriebenen Schieber auf, welcher auf Säulenführungen rechtwinklig zur Arbeitsebene
5 hin- und hergehend verschiebbar sowie für alle Einheiten 6 gemeinsam
vorgesehen ist. Deren Werkzeuge 11 greifen mit einem Nocken in eine Führung
62 des Schiebers so ein, daß die jeweilige Einheit 6 ohne Beeinträchtigung
der Antriebsverbindung gegenüber dem Schieber in Stellrichtung 20 verstellt
werden kann. Eine entsprechende Führung 63 bildet auch der Antrieb
18 für das nach unten frei ausragende Ende eines Schaftes des Werkzeugteiles
15. Die Grundkörper 8, 9 bzw. Einheiten 6,
7 können quer zur Stellrichtung 20 und zu den Flächen
45, 54 bzw. in Laufrichtung des Materiales in und außer Eingriff
mit den Spanngliedern 29, 30 gebracht werden. Hierfür kann das
Übertragungsglied 39 mit einer Abflachung des Exzenters in eine Montagestellung
überführt werden, während im Falle der Einheit 7 die am Übertragungsglied
49 abgestützten Muttern von den Schäften der Spannglieder
30 zerstörungsfrei zu entfernen sind.
|
| Anspruch[de] |
- Arbeitseinrichtung (1) für Lagenmaterial, insbesondere Hefteinrichtung
für Blattlagen aus Papier oder dgl., mit einem Einrichtungs-Sockel (3),
mit einer Arbeitsebene (5) und einem in dieser liegenden Aufnahmebereich
für das Material sowie mit mindestens zwei beiderseits der Arbeitsebene (5)
liegenden, ein Gesamtwerkzeug (4) bildenden ersten und zweiten Werkzeugeinheiten
(6, 7), die bearbeitend zusammenwirken und jeweils einschließlich
Lösung, Einstellung entlang der Arbeitsebene (5) und Festsetzung in unterschiedlichen
Arbeitspositionen in mindestens einer Stellrichtung (20) mit Einstellmitteln
(10) gegenüber dem Sockel (3) verstellbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß den Einstellmitteln (10) mindestens eines folgender Mittel zugeordnet
ist
a) Stellmittel (25) zur Einstellung zweier entlang der Arbeitsebene (5)
gegeneinander verstellbarer Werkzeugeinheiten (6, 7) eines Gesamtwerkzeuges
(4) nach einer sockelfesten Referenzbasis (60),
b) Betätigungsmittel (23, 24) zur im wesentlichen werkzeugfreien
Lösung mindestens einer Werkzeugeinheit (6, 7) eines Gesamtwerkzeuges
(4) aus entlang der Arbeitsebene (5) gegeneinander verstellbaren
Werkzeugeinheiten (6, 7),
c) Betätigungsmittel (23, 24) zur im wesentlichert werkzeugfreien
Festsetzung mindestens einer Werkzeugeinheit (6, 7) eines Gesamtwerkzeuges
{4) aus entlang der Arbeitsebene (5) gegeneinander verstellbaren
Werkzeugeinheiten (6, 7},
d) Betätigungsmittel (23, 24) zur gemeinsamen Lösung mindestens
zweier entlang der Arbeitsebene (5) gegeneinander verstellbarer Werkzeugeinheiten
(6 bzw. 7) eines Gesamtwerkzeuges (4),
e) Betätigungsmittel (23, 24) zur gemeinsamen Festsetzung mindestens
zweier entlang der Arbeitsebene (5) gegeneinander verstellbarer Werkzeugeinheiten
(6 bzw. 7) eines Gesamtwerkzeuges (4), und
f) Verstellmittel (22) zur gemeinsamen Verstellung mindestens zweier entlang
der Arbeitsebene (5) gegeneinander verstellbarer Werkzeugeinheiten (6,
7).
- Arbeitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verstellmittel (22) Kupplungsmittel (26) mit mindestens einem
Kupplungsglied (55, 57) zur in Stellrichtung (20) im
wesentlichen spielfreien Verbindung der Werkzeugeinheiten (6,
7) eines Gesamtwerkzeuges (4) aufweisen, daß insbesondere die
Kupplungsmittel (26) in einen innerhalb des Aufnahmebereiches die Arbeitsebene
(5) durchsetzenden Kupplungszustand überführbar sind und daß vorzugsweise
die Kupplungsmittel (26) an einem Grundkörper (8, 9)
mindestens einer der Werkzeugeinheiten (6, 7) ein permanent und/oder
in eine Kupplungsstellung bewegbar gelagertes Mitnehmerglied (55) aufweisen,
welches in ein Gegenglied (57) der anderen Werkzeugeinheit einrückbar ist.
- Arbeitseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Kupplungsglied (57) der Verstellmittel (22) unmittelbar
durch ein Arbeitswerkzeug (11), wie einen Heftkopf, der ersten Werkzeugeinheit
(6) gebildet ist, daß insbesondere ein Kupplungsglied (55) unmittelbar
benachbart zum Arbeitswerkzeug (14) der zweiten Werkzeugeinheit (7)
angeordnet ist und daß vorzugsweise ein Kupplungsglied (55, 57)
schwenkbar und/oder linear verschiebbar gelagert ist.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein durch die Arbeitsebene (5) hindurch bewegbares
Kupplungsglied (55) der Verstellmittel (22) an der der Arbeitsebene
(5) zugekehrten Seite des Grundkörpers (9) der zweiten Werkzeugeinheit
(7), wie eines Klammer-Schließkopfes (14), liegt, daß insbesondere
ein Kupplungsglied (55) in der ausgerückten Stellung wenigstens durch Gewichtskraft
gehalten ist und daß vorzugsweise ein Kupplungsglied (55) als gabelförmige
Klaue ausgebildet ist.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine Werkzeugeinheit (6, 7) gegenüber
den zugehörigen Betätigungsmitteln (23, 24) in der Stellrichtung
(20) verstellbar ist, daß insbesondere Betätigungsmittel (23,
24) zur gemeinsamen Lösung und/oder Festsetzung wenigsten zweier, auf derselben
Seite der Arbeitsebene (5) liegender, Werkzeugeinheiten (6,
7) vorgesehen sind und daß vorzugsweise die Betätigungsmittel (23,
24) ein am Sockel (3) quer zur Stellrichtung (20) bewegbar
gelagertes, treibendes Betätigungs-Übertragungsglied (36, 47)
und ein in dieses in Stellrichtung (20) lageveränderbar eingreifendes,
an der Werkzeugeinheit (6, 7) gelagertes, getriebenes Übertragungsglied
(37, 48) aufweisen.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel (23, 24) zwischen zwei,
Stellbewegungen ausführenden, Übertragungsgliedern (39, 29 bzw.
47, 48) einen Untersetzungstrieb für ein Feststellglied (29,
30) und/oder einen Stellweg von weniger als einer halben Umdrehung aufweisen,
daß insbesondere die Übertragungsglieder (36, 37 bzw.
47, 48) verzahnungsartig über Nocken (42, 52)
und Nockenlücken (41, 51) ineinander greifen und daß vorzugsweise
die Betätigungsmittel (23, 24) über einen Spannexzenter (39,
48) an dem Feststellglied (29, 30) angreifen.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel (23, 24) ein über mehrere
Werkzeugeinheiten (6 bzw. 7) durchgehendes Übertragungsglied
(36, 47) aufweisen, daß insbesondere das Übertragungsglied (36,
47) als einarmiger Hebel von einer Schwenkachse absteht und daß vorzugsweise
das treibende Übertragungsglied (36, 47) eine Laufschiene (41,
51) für den in Stellrichtung (20) und parallel zur Schwenkachse
verschiebbaren Eingriff eines quer zur Stellrichtung (20) getriebenen Übertragungsgliedes
(37, 48) der jeweiligen Werkzeugeinheit (6,
7) bildet.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungsmittel (23, 24) eine Betätigungshandhabe
(33, 34), wie einen schwenkbaren Griffstock, aufweisen, daß insbesondere
die Betätigungshandhabe (33, 34) im Feststell- und Ruhezustand
der Betätigungsmittel (23, 24) im wesentlichen permanent und lagefest
an der Einrichtung (1) gelagert ist und daß vorzugsweise die Betätigungshandhabe
(33, 34) am Sockel (3) gelagert ist.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Festsetzmittel zur Festsetzung der Werkzeugeinheit (6,
7) durch, Spannflächen (45, 54) aufweisende, Spannmittel
(27, 28) gebildet sind, daß insbesondere die gegeneinander mit
den Betätigungsmitteln (23, 24) bewegbaren Spannflächen (45,
54) im wesentlichen die einzigen Lagerflächen bei der Verstellung der Werkzeugeinheit
(6, 7) bilden und daß vorzugsweise Spannflächen durch Stirnflächen
von Nutensteinen (29, 30) und Innenflächen von hinterschnittenen
Nuten gebildet und/oder in der Spannstellung durch Federkraft gegeneinander gepreßt
sind.
- Arbeitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einstellmittel (25) für mindestens eine Werkzeugeinheit
(6, 7) eine am Sockel (3) angeordnete, sich in Stellrichtung
(20) erstreckende Maßstabs-Skala und einen dieser zugeordneten Skalen-Zeiger
(61) an der Werkzeugeinheit (6) aufweisen, daß insbesondere für
mindestens zwei bis alle Werkzeugeinheiten (6, 7) eine gemeinsame
Referenzbasis (60) vorgesehen ist und daß vorzugsweise die Maßstabs-Skala
oberhalb der Arbeitsebene (5) vorgesehen ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
|
|
|