Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen
von Fasern an ein Stopfwerkzeug in einer Bürstenherstellungsmaschine, insbesondere
eine Vorrichtung des Typs, der einerseits eine Faserpatrone mit mindestens zwei
Fasereinführkanälen aufweist und andererseits mit einem Einzieher mit Beschickungsöffnungen
ausgestattet ist, die dazu dienen, diese von der Faserpatrone kommenden Fasern zu
einem Bündelentferner zu bewegen, der mit dem oben erwähnten Stopfwerkzeug zusammenarbeitet.
Eine Vorrichtung des oben erwähnten Typs ist aus EP 0.206.385 des
Antragstellers bekannt. Obschon diese bekannte Vorrichtung gute Ergebnisse liefert,
ist sie unvorteilhaft in dem Sinne, dass sie sehr komplex ist, wenn mehr als zwei
Fasersorten verwendet werden.
Ein weiterer Vorrichtungstyp ist aus EP 0.681.796 bekannt. Für das
selektive Einführen der Fasern aus der Faserpatrone wird hierbei Gebrauch gemacht
von beweglichen Schließvorrichtungen, die mit den Enden der Fasereinführkanäle zusammen
arbeiten, die es dank ihrer Bewegung ermöglichen, dass der Bündelentferner des Einführinstruments
während jedes Zyklus Fasern aus nur einem der Fasereinführkanal entfernen kann.
Da die Fasereinführkanäle sich hierbei mit ihren Enden direkt auf dem vom Bündelentferner
verfolgten Weg befinden und da ein solcher Bündelentferner verhältnismäßig klein
ist, ist die Anzahl der Fasereinführkanäle, die entlang dieses Wegs aufgestellt
werden können, in der Praxis auf zwei beschränkt.
Einige bekannte Typen von Vorrichtungen, wie z. B. die in DE 4.040.29
beschribene Vorrichtung, kann um mehrere Fasereinführkanäle erweitert werden, aber
diese weisen den Nachteil auf, dass sie von komplexer Bauart sind, ein höheres Trägheitsmoment
haben und gelegentlich die Gefahr besteht, dass sich die verschiedenen Fasertypen
vermischen. Die Komplexität der Konstruktion wirkt sich hierbei direkt auf den Kostenpreis
und die Gebrauchsfreundlichkeit der Bürstenherstellungsmaschine aus. Das höhere
Trägheitsmoment beschränkt die Schaltfrequenz, mit anderen Worten, das Umschalten
zwischen verschiedenen Fasersorten. Das Mischen der verschiedenen Fasersorten ist
aus einem ästhetischen Standpunkt unzulässig für das herzustellende Produkt, mit
anderen Worten, die herzustellende Bürste.
Ebenso betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Einführen
von Fasern an ein Stopfwerkzeug einer Bürstenherstellungsmaschine, wobei einer oder
mehrere der oben aufgeführten Nachteile ausgeschlossen werden.
Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Vorrichtung des oben genannten
Typs, wobei zwischen jedem betroffenen Fasereinführkanal der Faserpatrone und des
oben erwähnten Einziehers Mittel vorgesehen sind, die es ermöglichen, dass bestimmte
Beschickungsöffnungen ausschließlich mit bestimmten Fasereinführkanälen zusammen
arbeiten, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnten Mittel aus beweglichen Elementen
bestehen, die entweder als Fasertrenner fungieren und die jeweils über mindestens
eine Faseraufnahmeöffnung verfügen, die in mindestens zwei Positionen gebracht werden
kann, nämlich einerseits eine Position, in welcher die Faseraufnahmeöffnung in Verbindung
ist mit dem betreffenden Fasereinführkanal, und andererseits eine Position, in welcher
die Faseraufnahmeöffnung in Verbindung ist mit der Seite des Einziehers, in der
die oben erwähnten Beschickungsöffnungen angebracht sind, oder die andererseits
jeweils mit einem Durchführkanal versehen sind, der dank der Bewegung des beweglichen
Elements in mindestens zwei Positionen gebracht werden kann, nämlich eine Position,
in welcher eine Verbindung zwischen dem Fasereinführkanal und dem Einzieher entsteht,
und eine Position, in welcher dieser Durchführkanal von dem Einzieher getrennt ist,
so dass die oben erwähnte Verbindung unterbrochen wird.
Die oben erwähnten Mittel bieten den Vorteil, dass der Einzieher mit
seinen Beschickungsöffnungen an verschiedenen Fasereinführkanälen entlang geführt
werden kann, ohne dass sich die Fasern vermischen, und dass die Fasereinführkanäle
selektiv auf sehr effiziente Weise miteinander verbunden werden können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung ist die Anzahl der Beschickungsöffnungen
auf des Einziehers größer als die Anzahl der Fasereinfihrkanäle. Insbesondere beträgt
die Anzahl der Beschickungsöffnungen vorzugsweise mindestens das Doppelte der Anzahl
der Fasereinführkanäle. Dies bietet den Vorteil, dass pro Fasersorte mehrere Beschickungsöffnungen
vorhanden sind, so dass es möglich wird, ähnliche Fasern an den Einzieher einzuführen
während die Fasern vom Einzieher mittels des Bündelentferners entfernt werden. Dadurch
wird es möglich, mit relativ kleinen Beschickungsöffnungen zu arbeiten, was den
Vorteil bietet, dass der Einzieher nur kleine Bewegungen ausführen muss, was wieder
die Betriebsgeschwindigkeit der Maschine begünstigt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung sind die oben erwähnten beweglichen
Elemente zurückziehbar.
Durch Verwendung eines rotierenden Elements kann das Ganze sehr kompakt
ausgeführt werden, so dass auch die Verluste des Trägheitsmoments beschränkt werden
können.
Die Vorrichtung bietet dank der Verwendung relativ einfacher rotrerender
Teile den zusätzlichen Vorteil, dass keine großen Massen entfernt werden müssen,
so dass die Betriebsgeschwindigkeit höher ist als bei den bekannten Vorrichtungen,
was als weiteren Vorteil hat, dass eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Fasern verarbeitet
werden kann.
Um die Merkmale der Erfindung besser zu veranschaulichen,
wird als Beispiel ohne irgendeinen einschränkenden Charakter die folgende bevorzugte
Ausführung beschrieben, wobei Bezug auf die Begleitzeichnungen genommen wird, in
denen:
1 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung
in der Draufsicht zeigt;
2 einen Schnitt entlang der Linie I-II
in 1 zeigt;
3 das in 1
mit F3 gekennzeichnete Teil zeigt, aber für eine andere Position;
4, 5
und 6 Varianten der Vorrichtung aus
1 zeigen.
Wie in 1 dargestellt, betrifft die Erfindung
eine Vorrichtung 1 zum Einführen von Fasern 2 an ein Stopfwerkzeug
3 in einer Bürstenherstellungsmaschine.
Die Vorrichtung 1 enthält eine Faserpatrone 4 mit
mindestens 2 und in diesem Fall fünf Fasereinführkanäle 5–6–7–8–9
und einen Einzieher 10 mit Beschickungsöffnungen 11. Die Faserpatrone
4 ist in der bekannten Weise mit Andrückmitteln 12 für die Fasern
2 ausgestattet. Die Fasereinführkanäle 5–6–7–8–9
können mit verschiedenen Fasern 2 gefüllt werden, wobei diese Fasern
2 von unterschiedlicher Sorte sein können, womit impliziert wird, dass
die Fasern 2 verschiedene Maße haben können und/oder von verschiedener
Farbe und/oder verschiedener Art sein können. Der Unterschied zwischen den Fasern
2 ist schematisch in 1 mit den Buchstaben
A-B-C-D-E angedeutet.
Der Einzieher 10 ist so angeordnet, dass Faserbündel
13 mittels eines als solcher bekannten Faserentferners 14 herausgenommen
werden können, der diese Faserbündel 13 in das Stopfwerkzeug
3 gibt, wobei Letzteres wiederum die genannten Faserbündel 13
in einen Bürstenkörper 15 einsetzt. Der Bündelentferner 14 und
das Stopfwerkzeug 3 werden in der bekannten Weise angetrieben, die hier
nicht dargestellt ist.
In dem Beispiel aus 1 ist der Einzieher
10 gemäß dieser Erfindung kreisförmig und kann um sein Zentrum rotieren,
entweder mittels Rotationen, die stets in dieselbe Richtung ausgeführt werden, oder
mittels Hin- und Her-Rotationen. Die Beschickungsöffnungen 11 grenzen hierbei
mit ihren offenen Seiten an den Umfang des kreisförmigen Einziehers 10
an. Die Fasereinführkanäle 5–6–7–8–9
befinden sich am Außenumfang des Einziehers 10.
Die Anzahl der Beschickungsöffnungen 11 des Einziehers
10, in diesem Fall "24", ist vorzugsweise größer als die Anzahl der Fasereinführkanäle
5–6–7–8–9,
in diesem Fall 5''
Das Besondere an dieser Erfindung ist, dass zwischen jedem betroffenen
Fasereinführkanal 5–6–7–8–9
und dem Einzieher 10 Mittel 16 vorgesehen sind, die es ermöglichen,
dass bestimmte Beschickungsöffnungen 11 ausschließlich mit bestimmten Fasereinführkanälen
zusammenarbeiten.
Diese Mittel 16 bestehen aus beweglichen Elementen
17, insbesondere rotierenden Elementen, die als Fasernenner fungieren können
und die jeweils über mindestens eine Faseraufnahmeöffnung 18 verfügen,
die infolge der Rotation des Elements 17 in mindestens zwei Positionen
gebracht werden kann, nämlich einerseits eine Position, in der die betreffende Faseraufnahmeöffnung
18 mit dem zugehörigen Fasereinführkanal verbunden ist, und andererseits
einer Position, in der die Faseraufnahmeöffnung 18 mit der Außenseite des
Einziehers 10 verbunden ist, mit anderen Worten, die Seite, zu der hin sich die
oben erwähnten Beschickungsöffnungen 11 öffnen.
Die Faseraufnahmeöffnungen 18 sind jeweils mit Andrückmitteln
ausgestattet, um zu erreichen, dass die eingebrachten Fasern 2 unter Druck
gesetzt werden und, wie im Folgenden beschrieben, von der Faseraufnahmeöffnung
18 in eine Beschickungsöffnung 11 gedrückt werden können. In dem
gegebenen Beispiel bestehen diese Andrückmittel aus Endteilen 19, hergestellt
aus einem elastischen, deformierbaren Material, wie z. B. Gummi.
Es ist festzuhalten, dass gemäß einer Variante, die hier nicht dargestellt
ist, diese Andrückmittel auch in einer anderen Weise ausgeführt sein können. Zum
Beispiel können die Endteile 19 auch aus Elementen bestehen, die aus einem
nicht deformierbaren Material hergestellt sind und die so angeordnet sind, dass
sie sich in Bezug auf die Elemente 17 bewegen können, wobei diese Endteile
dann mit Mitteln, die elastisch eingedrückt werden können, z. B. Federn, Luftzylindern,
Gummistücken oder ähnlichem, gegen die Fasern 2 gedrückt werden.
Die Andrückmittel können auch so ausgeführt sein, dass der Druck auf
die Fasern 2 in den Aufnahmeöffnungen 18 reduziert oder vollständig
entfernt werden kann, wenn die Fasern 2 von dem entsprechenden Fasereinführkanal
5–6–7–8 oder 9 aufgenommen
werden müssen. Umgekehrt kann der Druck auf die Fasern 2 in der Aufüahmeöffnung
18 auch erhöht werden, wenn die Fasern 2 zu einer entsprechenden
Beschickungsöffnung 11 geführt werden müssen, und dies ebenfalls mittels
geeigneter Andrückmittel, die zum Beispiel über eine Steuerung angetrieben werden
oder deren Druck in Abhängigkeit von der Winkelposition des betreffenden Elements
17 variiert.
Es ist festzuhalten, dass die verschiedenen Teile hauptsächlich an
ein und derselben Stelle arbeiten und dass sie durch ein Basiselement
20 begrenzt sind, das verhindert, dass die Fasern 2 aus den Fasereinührkanälen
5–6–7–8–9,
den Aufnahmeöffnungen 18 oder den Beschickungsöffnungen 11 austreten.
Dieses Basiselement sorgt auch für eine Stützplatte, über welche sich die Fasern
2 schieben.
Des Weiteren verfügt die Vorrichtung 1 über Kupplungsmittel
21, mit denen einerseits der Einzieher 10 und andererseits die
oben erwähnten Mittel 16, mit anderen Worten, die rotierenden Elemente
17, so miteinander verbunden sind, dass dank eines geeigneten Antriebs
des Einziehers 10 und der Elemente 17 nur Fasern einer bestimmten
Sorte an jede der Beschickungsöffnungen 11 geführt werden.
Die Kupplungsmittel 21 bestehen in diesem Fall aus einer
Steuerung 22, mit der die Antriebe 23 und 24 zum Steuern des Einziehers
10 bzw. zum Steuern der Mittel 16, insbesondere der Rotation der
beweglichen Elemente 17, gesteuert werden. Der Antrieb 23 besteht
zum Beispiel wie schematisch dargestellt aus einem Schrittmotor oder einem Servomotor
25, der mittels eines Zahngetriebes 26 für die Rotation des kreisförmigen
Einziehers 10 sorgt. Jeder der Antriebe 24 besteht vorzugsweise
ebenfalls aus einem Schrittmotor oder einem Servomotor, mit dem das entsprechende
Element 17 angetrieben werden kann. Die letzteren Schrittmotoren oder Servomotoren
sind beispielsweise unter den Elementen 17 angebracht.
Des Weiteren verfügt der Einzieher 10 über ein Andrückelement
27, mit dem die Fasern 2 jeder Beschickungsöffnung 11,
die vor dem Bündelentferner 14 positioniert ist, unter Druck gesetzt werden
kann, so dass die Fasern 2 in die Aussparungen 28 des Bündelentferners
14 gedrückt werden. Die Andruckkraft dieses Andrückelements 27
wird mittels einer Feder 29 geliefert.
Aus praktischen Gründen können mehrere der Teile, die sich aneinander
entlang bewegen, überlappend ausgeführt werden, wie in der Draufsicht zu sehen ist,
um zu verhindern, dass die Fasern 2 zwischen diese Teile gelangen können.
Wie in 2 dargestellt, haben die Trennwände
30, welche die einzelnen Beschickungsöffnungen 11 voneinander
trennen, ebenfalls Teile 31, die über den Rand des Basiselements
20 hinausragen. In diesen Trennwänden 30 sind zudem Aussparungen
32 angebracht, so dass die Rotation des Einziehers 10 nicht dadurch
behindert wird, dass die Elemente 17 sich teilweise innerhalb der kreisförmigen
Öffnung des Basiselements 20 befinden, in dem der Einzieher 10
angebracht ist.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung aus 1
lässt sich leicht aus den 1 und 3
herleiten und wird im Weiteren für den ersten Fasereinführkanal 5 beschrieben.
Indem das Element 17, das zu dem Fasereinführkanal
5 gehört, in eine Position wie in 1 dargestellt
gebracht wird, werden Fasern 2 aus dem Fasereinführkanal 5 dank
der von den Andrückmitteln 12 ausgeübten Kraft in die zugehörige Faseraufnahmeöffnung
18 gedrückt. Die Andruckkraft der Andrückmittel 12 wird hierbei
so gewählt, dass nicht nur die Faseraufnahmeöffnung mit Fasern 2 gefüllt
wird sondern dass auch das betreffende Endteil 19 elastisch hineingedrückt
wird.
Indem man den Einzieher 10 rotiert und ihn zusammen mit einer
bestimmten zu füllenden Beschickungsöffnung 11 in eine Position gegenüber
dem oben erwähnten Element 17 bringt, und indem man dieses Element
17 mit seiner Faseraufnahmeöffnung 18 in die in 3
dargestellte Position bringt, wird ein Teil der Fasern 2 der Faseraufnahmeöffnung
18 mittels der durch das Endteil 19 ausgeübten Federkraft in die
entgegengesetzte Beschickungsöffnung 11 gedrückt.
Dank der Rotation des Einziehers 10 und dessen exakter Positionierung
wird erreichte dass in jedem Arbeitszyklus des Stopfwerkzeugs 3 Fasern
2 der gewünschten Sorte – A, B, C, D oder E – zu dem Bündelentferner
14 geführt werden können. In dem Moment, wo eine Beschickungsöffnung
11 vor dem Bündelentferner 14 positioniert ist, werden die Fasern
2, die sich in dieser Beschickungsöffnung 11 befinden, durch das
oben erwähnte Andrückelement 27 so gegen den Bündelentferner
14 gedrückt, dass ein Faserbündel 13 getrennt werden kann.
Es ist klar, dass es möglich ist, mit relativ kleinen Beschickungsöffnungen
11 und Faseraufnahmeöffnungen 18 zu arbeiten, so dass die von
dem Einzieher 10 auszuführenden Bewegungen sehr begrenzt gehalten werden
können, was bewirkt, verschiedene Beschickungsöffnungen 11 und folglich
verschiedene Sorten Fasern 2 sehr schnell nacheinander dem Bündelentferner
14 zugeführt werden können. Da mehrere Beschickungsöffnungen
11 pro Sorte Fasern 2 vorgesehen werden können, bietet dies den
Vorteil, dass der Einzieher 10 mit einer bestimmten Sorte Fasern
2 gefüllt werden kann, während Fasern 2 derselben Sorte durch
den Bündelentferner 14 aus dem Einzieher 10 genommen werden können.
Die Anzahl der Beschickungsöffnungen 11 muss nicht für jede
Sorte Fasern 2 dieselbe sein, So können mehrere Beschickungsöffnungen
11 für eine Sorte Fasern vorgesehen werden, von denen eine große Anzahl
verwendet wird. Infolgedessen variiert möglicherweise auch die Schaltfrequenz der
beweglichen Elemente 17 zwischen den beweglichen Elementen 17.
Es ist klar, dass die oben erwähnten Kupplungsmittel 21 sowie
die Antriebe 23–24 auch von einer anderen Art sein können. Hierbei wird nicht
ausgeschlossen, den Einzieher 10 und die beweglichen Elemente
17 mittels eines rein mechanischen Getriebes zu koppeln, wie z. B. einem
Zahnradgetriebe oder einem Riemengetriebe. Es können auch Kupplungsmittel und/oder
Antriebe pneumatischer oder hydraulischer Art verwendet werden.
Wie zuvor deutlich gemacht wurde, muss das Übersetzungsverhältnis
oder die Regelmäßigkeit der Bewegung zwischen den Antriebsmitteln des Einziehers
10 und der beweglichen Elemente 17 nicht unbedingt für alle beweglichen
Elemente 17 dasselbe sein.
4 stellt eine Variante dar, in welcher
auch ein rotierender Einzieher 10 verwendet wird. Ein wesentlicher Unterschied
zu der Ausführung aus 1 besteht jedoch darin, dass
die Fasereinfihrkanäle, in diesem Fall zwei Kanäle, 5 und 6, und die oben erwähnten
Mittel 16, insbesondere die Elemente 17, zwischen den kreisförmig
angeordneten Beschickungsöffnungen 11 des Einziehers 10 angeordnet
sind. Dadurch erhält man eine sehr kompakte Bauweise.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Beschickungsöffnungen
11 in der Form von Durchführkanälen ausgeführt sind, die mit den oben erwähnten
Fasereinführkanälen 5 und 6 mit einem Ende über die Elemente
17 zusammenarbeiten können, und die mit ihren anderen Enden mit dem Bündelentferner
14 zusammenarbeiten können. Dies bietet den Vorteil, dass die Fasern
2 stets so vorwärts durch die Beschickungsöffnungen 11 bewegt
werden, dass sich keine Fasermassen in diesen Beschickungsöffnungen 11
bilden, die niemals den Bündelentferner 14 erreichen.
Die 5 zeigt eine Variante, in welcher
an Stelle eines rotierenden Einziehers 10 ein gerader Einzieher
33 verwendet wird. Die rotierenden Elemente 17 sind in diesem
Fall auf einer Linie entlang des Einziehers 33 angeordnet. Der Antrieb
23 des Einziehers besteht aus einem linearen Verschiebemechanismus.
Die Arbeitsweise der Ausführung aus 5
ist analog zu der Arbeitsweise der Ausführung aus 4,
mit als einzigem Unterschied, dass der Einzieher 33 hin und her bewegt
und nicht rotiert wird.
6 zeigt eine Variante der Ausführung
aus Abbildung 5, in welcher ebenfalls ein gerader Einzieher 33 verwendet
wird, aber in welchem die oben erwähnten Mittel 16 in diesem Fall aus Elementen
17 bestehen, die mit einem Durchführkanal 34 versehen sind, der,
wenn sich das erwähnte Element 17 bewegt, insbesondere rotiert, in mindestens
zwei Positionen gebracht werden kann, nämlich eine Position, in welcher eine Verbindung
zwischen dem betreffenden Fasereinführkanal 5, 6, 7 oder
8 und dem Einzieher 33 entsteht, und eine Position, in welcher
dieser Durchführkanal 34 von dem Einzieher 33 getrennt wird, so
dass die oben erwähnte Verbindung unterbrochen wird.
Die Arbeitsweise der Ausführung aus 6
ist praktisch analog. zu der Arbeitsweise der Ausführung aus 5,
mit als einzigem Unterschied, dass die Fasern 2 nicht erst in die Elemente
17 aufgenommen und anschließend, nachdem diese Elemente 17 in
eine andere Position gebracht worden sind, aus diesen Elementen wieder heraus gedrückt
werden müssen, sondern die Fasern können nun von den Fasereinführkanälen
5, 6, 7 oder 8 in einer einzigen Bewegung in
die Beschickungsöffnung 11 gedrückt werden. Dies bietet den Vorteil, dass
die Andrückmittel, wie z. B. die oben erwähnten Endteile 19, weggelassen
werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass alle Fasern 2 sich
stets vorwärts bewegen und dass nirgendwo Fasermassen gebildet werden, die lange
Zeit oder praktisch ständig an derselben Stelle bleiben.
Es ist klar, dass die Elemente 17 aus 6
auch in den Ausführungen aus den 1 und 4
angewendet werden können.
Es ist ebenfalls klar, dass statt eines geraden Einziehers
33 auch ein Einzieher mit einer endlichen Länge verwendet werden kann,
der nicht gerade sondern z. B. gebogen ist, und der über ein bestimmtes Bogensegment
hin und her rotieren kann.
Die vorliegende Erfindung ist in keiner Weise auf die Ausführungen
beschränkt, die hier als Beispiel beschrieben und in den Begleitzeichnungen dargestellt
sind; ganz im Gegenteil, eine solche Vorrichtung zum Einführen von Fasern an ein
Stopfwerkzeug kann gemäß den verschiedensten Varianten ausgeführt werden ohne den
Rahmen dieser Erfindung zu überschreiten.