Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren,
indem einzelne oder zu Gruppen zusammengefaßte Borsten in einer vorgegebenen
Anordnung unter Bildung des gewünschten Borstenbesatzes an einem Träger befestigt
werden, wobei wenigstens ein Teil der Borsten des Borstenbesatzes an ihrem Mantel
durch eine Bearbeitung strukturiert werden.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
von Borstenwaren, indem einzelne oder zu Gruppen zusammengefaßte Borsten in
einer bestimmten Anordnung unter Bildung des gewünschten Borstenbesatzes an einem
Träger befestigt werden, wobei die freien Enden wenigstens eines Teils der Borsten
durch eine Bearbeitung gekürzt werden.
Üblicherweise bestehen Borstenwaren aus einem mehr oder minder regelmäßigen
Borstenbesatz, bei dem die ihn bildenden Borsten an ihrem Mantel eine glatte Oberfläche
aufweisen, während die freien Borstenenden in einer ebenen oder in einer kontinuierlich
oder diskontinuierlich gekrümmten Hüllfläche liegen. Die Borstenenden erfüllen in
erster Linie die Aufgabe, eine Reinigungs-, Schleif- oder Polierwirkung durch mechanischen
Angriff an der Oberfläche zu erzeugen, während der Mantel der Borsten vornehmlich
eine Wischwirkung erfüllt. Die Notwendigkeit, eine Vielzahl von Borsten innerhalb
eines Borstenbesatzes vorzusehen, ergibt sich im wesentlichen aus der Forderung
nach einer wirksamen und vor allem flächigen Reinigung. Hingegen ist der Mantel
der Borsten im wesentlichen nur insoweit bei dem Bürstvorgang bestimmungsgemäß
wirksam, als es sich um die im Borstenbesatz außenliegenden Borsten handelt,
während die innenliegenden Borsten im wesentlichen nur für eine Stützwirkung der
Borsten untereinander sorgen und die zusätzliche Aufgabe erfüllen, Auftragsmedien
oder Medien, die für den Bürsteffekt bedeutsam sind, in den engen Kapillaren zwischen
den Borsten zu halten.
Es hat nicht an Versuchen gefehlt, auch dem Borstenmantel beim Bürstvorgang
eine Reinigungs-, Polier- oder Schleifwirkung zuzuweisen, indem beispielsweise die
außenliegenden Borsten des Borstenbesatzes nach Fertigstellung der Borstenware
durch mechanische Materialabtragung strukturiert werden (US 5,678,275). Diese Art
der Bearbeitung führt nicht zu befriedigenden Ergebnissen, insbesondere lassen sich
keine einwandfreie lokalisierte und geometrisch vorgegebene Strukturen erzeugen,
da die Borsten aufgrund ihrer Flexibilität ausweichen und zudem je nach Stellung
innerhalb des Borstenbesatzes und je nach Abstand vom Befestigungspunkt am Träger
unterschiedliche Flexibilität besitzen.
Ein anderer Vorschlag der Anmelderin geht dahin (WO 99/66111), die
für die Herstellung von Borsten im Wege des Extrudierens erzeugten Monofile durch
Laserbehandlung am Monofilmantel zu strukturieren. Die Monofile werden anschließend
zu Strängen zusammengetragen. Von dem Strang werden die Borsten auf Wunschmaß
abgelängt. Da die Monofile sich beim Zusammentragen zu dem Strang axial zueinander
verschieben, läßt sich an den zu einem Borstenbesatz zusammengestellten Borsten
keine lokal definierte Struktur erzeugen. Hinzu kommt, daß sich die aufgrund
der Struktur etwas rauhen Borsten bei dem üblichen Abteilen zu Gruppen, z.B. Bündeln,
schlecht handhaben lassen. Dies führt dazu, daß in einem Bündel die Anzahl
der Borsten stark schwankt. Bei diesem Verfahren ist es auch nicht möglich, die
strukturierten Borsten nur im außenliegenden Bereich eines Borstenbesatzes
anzuordnen, wo sie die größte wirkung entfalten. Die innenliegenden Borsten
mit ihrer Struktur sind demgegenüber weniger wirksam oder gar wirkungslos. Insoweit
wird also bei der Monofilbehandlung unnötig viel Material strukturiert und gegebenenfalls
auch geschwächt. Hinzu kommt, daß der Produktionsprozeß bei der Herstellung
der Monofile durch die Laserbearbeitung verlangsamt wird.
Es ist frühzeitig erkannt worden, daß eine ebene Borstenfläche
(Hüllfläche der freien Borstenenden) in vielen Anwendungsfällen, insbesondere bei
Zahnbürsten, eine nur unzureichende Reinigung ermöglicht. Bei Zahnbürsten folgen
die Borsten eines solchen Borstenbesatzes der sehr unterschiedlichen Krümmung der
Zähne nur unzulänglich und bleiben die Interdentalräume weitgehend unbearbeitet.
Es sind deshalb bei Zahnbürsten schon sehr unterschiedliche "Topographien" für den
Borstenbesatz vorgeschlagen worden. Auch diese Topographien werden in der Regel
durch nachträgliches mechanisches Abtragen des Kunststoffs an den Borstenenden,
also durch Kürzen der Borsten erzeugt (US 2,227,126, DE 198 32 436, EP 0 736 270).
Hierbei handelt es sich um eine Schleif- oder Schnittbearbeitung mit relativ aufwendiger
Mechanik. Auch ist die Variationsmöglichkeit sehr stark eingeschränkt. Bessere Ergebnisse
werden dadurch erzielt, daß die Borsten vor Ihrer Befestigung an dem Träger
axial gegeneinander verschoben werden (EP 0 346 646), so daß theoretisch beliebige
"Topographien" erzeugt werden können. Dieses Verfahren setzt eine zusätzliche Bearbeitungsstufe
vor dem Befestigen der Borsten am Träger voraus. Auch müssen die topographierten
Borsten anschließend in Position gehalten und in dieser Position mit dem Borstenträger
verbunden werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,.ein Verfahren zur Herstellung
von Borstenwaren vorzuschlagen, mit dessen Hilfe der Mantel der Borsten vor oder
nach deren Befestigung am Borstenträger in beliebiger, jedoch reproduzierbarer Weise
strukturiert werden kann. Ferner sollen die Borstenenden zur Bildung beliebiger,
jedoch reproduzierbarer Hüllflächen der Borstenenden gekürzt werden können.
Der erste Teil der Erfindungsaufgabe wird dadurch gelöst, daß
wenigstens ein Teil der Borsten an der vorgegebenen Anordnung oder am befestigten
Borstenbesatz mittels Laserstrahlen berührungslos strukturiert wird.
Es ist zwar bekannt (DE 198 29 943), an einem fertigen Borstenbesatz
mittels Laserstrahlen eine Markierung anzubringen, die als verbrauchsanzeige dienen
soll. Indes findet hierbei keine Strukturierung statt, da das Borstenmaterial selbst
nicht abgetragen wird.
Die heutige Lasertechnik gibt die Möglichkeit, die Wirkungen des Laserstrahls
sehr genau zu lokalisieren und die Wirkung auf kleinste Flächen bis zu einzelnen
Punkten oder Linien zu konzentrieren. Ferner gibt sie die Möglichkeit einer Anpassung
an den zu behandelnden Werkstoff und erlaubt eine exakte Einstellung der Tiefenwirkung
in Abhängigkeit von dem Werkstoff. Durch den erfindungsgemäßen Einsatz von
Laserenergie lassen sich folglich am Mantel der Borsten eines Borstenbesatzes definierte
und regelmäßige Strukturen in vorzugsweise geometrischer Anordnung erzeugen.
Ebenso läßt sich die mechanische Wirkung der Strukturen durch exakte Steuerung
der Tiefenwirkung der Laserstrahlen beeinflussen. Da das Verfahren berührungslos
arbeitet, lassen sich reproduzierbare Strukturen unabhängig von der Flexibilität
der Borsten erzeugen. Dies gilt insbesondere für Borsten aus Kunststoff, auch wenn
die Erfindung nicht auf diesen Werkstoff beschränkt ist. Die Lasertechnik gibt ferner
die Möglichkeit, die Strukturen nach Art und Anordnung an den Anwendungszweck anzupassen.
Die Strukturen verbessern auch das Aufnahmevermögen für Putz- oder Auftragsmedien,
die aufgrund der glatten Oberfläche der Strukturen einwandfrei abgegeben werden
und auch problemlos ausgewaschen werden können.
Die Strukturen erhöhen ferner bei Zahn- und Körperbürsten die Massagewirkung
und bei technischen Bürsten mit Abrasivstoffen in den Borsten die Abrasivwirkung
an den Strukturkanten.
Auch für die Bildung von "Topographien" des Borstenbesatzes läßt
sich das erfindungsgemäße Verfahren dadurch einsetzen, daß die Borsten
an ihren freien Enden mittels Laserstrahlen berührungslos gekürzt werden.
Mit diesem Verfahren gemäß der Erfindung lassen sich in die
Oberfläche der Borstenanordnung oder des Borstenbesatzes feinste Strukturen, beispielsweise
punkt- oder linienförmige Vertiefungen erzeugen mit der Folge, daß die Hüllfläche
Stufen jeder Art aufweist, die beim Bürsten eine zusätzliche Schabe- oder Kratzwirkung
entfalten.
In einer bevorzugten Ausführung wird die Laserquelle so gesteuert,
daß die Borsten an ihren freien Enden anläßlich der Laserbehandlung
durch thermische Beanspruchung gerundet werden. Während das Strukturieren im wesentlichen
durch Verdampfen oder Vergasen des Kunststoffs mittels der eingebrachten Laserenergie
erfolgt, hat sich überraschenderweise gezeigt, daß beim Kürzen der Borsten
vom freien Borstenende her das Borstenende -wie stets erwünscht- domartig gerundet
ist. Der Grund dürfte darin liegen, daß die in der Borste aufgrund der Monofilherstellung
linear orientierten Moleküle an der mit Laserstrahlen beaufschlagten Stelle thermisch
beansprucht werden und sich dadurch die Moleküle in ihre umgeordnete Knäuelform
reorientieren.
Die Laserquelle wird ferner in Abhängigkeit von dem jeweiligen Werkstoff,
vorzugsweise einem Kunststoff so gestaltet, daß die Borsten an ihrem Mantel
durch Materialabtragung aufgrund thermischer Zersetzung des Kunststoffs profiliert
werden. Auch hier handelt es sich um Verdampfungsund Vergasungsprozesse, die zu
dem Materialabtrag führen. Dies hat gegenüber allen mechanischen Bearbeitungsverfahren
den Vorteil, daß keine ausgefransten Strukturen, die bei Benutzung der Borstenware
zu Materialabrissen führen, die wiederum bei Hygienebürsten, insbesondere Zahnbürsten,
zu Unverträglichkeiten, bei Auftragsbürsten zu Fremdeinschlüssen und Unregelmäßigkeiten
in der Auftragsschicht führen können. Beim mechanischen Bearbeiten verbleiben stets
abgetragene Materialreste an den Borsten, die einen anschließenden Putz- und
Reinigungsvorgang erfordern, ohne daß dadurch ein hundertprozentiger Erfolg
garantiert ist. Auch eine solche Reinigung kann beim erfindungsgemäßen Verfahren
entfallen.
Gemäß einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die Borsten an ihrem Mantel durch Aufschäumen des Kunststoffs
strukturiert. Praktische Versuche haben nämlich gezeigt, daß es aufgrund der
Laserbehandlung im Kunststoff zur Blasenbildung kommt, die sich an der Oberfläche
des Mantels der Borste als Unebenheiten zeigt. Dieses Aufschäumen läßt sich
durch Füllstoffe, Laserführung etc. steuern.
Es sind Zwei- oder Mehrkomponentenborsten bekannt, die aus einem Kern
und einer Hülle bestehen. Sie werden insbesondere zur Verbrauchsanzeige eingesetzt,
indem Kern und Hülle verschiedenfarbig sind und die zunächst einfarbigen Borsten
mit zunehmender Abnutzung am Borstenende eine andere Farbwirkung erkennen lassen,
die für den Abnutzungsgrad repräsentativ ist. Bei Borstenwaren mit solchen Borsten
ist gemäß einer Ausführung der Erfindung vorgesehen, daß nur die Hülle
durch die Laserstrahlen strukturiert wird. Dabei kann die Hülle bis auf den Kern
durch lokales Abtragen des Hüllenwerkstoffs strukturiert werden.
Um die durch den Borstenquerschnitt und den ausgewählten Kunststoff
vorgegebenen Eigenschaften durch das nachträgliche Strukturieren nicht zu ungünstig
zu beeinflussen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Borsten an
ihrem Mantel nur bis in eine Tiefe von bis zu 10% des Borstenquerschnittes strukturiert
werden. Im übrigen können die Tiefe und die lokale Anordnung der Strukturen innerhalb
des Borstenbesatzes so gewählt werden, daß die statischen Eigenschaften der
einzelnen Borste und des gesamten Borstenbesatzes in dem jeweils geforderten Umfang
erhalten bleiben.
Bei der Herstellung von "Topographien" können die freien Enden der
Borsten in einem im wesentlichen linienförmigen Muster gekürzt werden. Dieses linienförmige
Muster kann an die für die jeweilige Borstenware üblichen Bewegungsrichtungen angepaßt
werden, um die "Topographie" optimal zur Wirkung zu bringen.
Es kann ferner vorgesehen sein, daß die freien Enden nebeneinanderliegender
Borsten unter Bildung einer stufenförmigen Hüllfläche gekürzt werden.
Ferner ist es möglich, die freien Enden nur einzelner Gruppen von
Borsten durch die Laserstrahlen zu kürzen, wie es auch möglich ist, die freien Enden
der Borsten einer einzelnen Gruppe von Borsten unter Bildung einer von einer Ebene
abweichenden Hüllfläche zu kürzen, beispielsweise ein Bündel an seinem Ende zu konifizieren.
Wie schon erläutert, kann das erfindungsgemäße Verfahren an
der vorbereiteten Borstenanordnung oder am befestigten Borstenbesatz durchgeführt
werden. Es können dabei nur außenliegende Borsten an ihrem Mantel strukturiert
werden. Statt dessen oder zusätzlich ist es auch möglich, durch Abteilen und seitliches
Auslenken von Borsten (DE 198 32 436, EP 0 736 270) weiter innen liegende Borsten
freizulegen und diese an ihrem Mantel zu strukturieren.
Auch wenn die Mehrzahl der für Borsten in Frage kommenden Kunststoffe
durch Laserbestrahlung in mehr oder minder großem Umfang strukturiert werden
können, kann es sich empfehlen, Borsten mit Laserstrahlen absorbierenden Füllstoffen
zu verwenden, wodurch die Strukturierung einfacher und gezielter gesteuert werden
kann. Die Füllstoffe können auch nur in bestimmten Querschnittsbereichen der Borsten,
z.B. nahe dem Mantel, oder bei Borsten mit profiliertem Querschnitt in den außenliegenden
Profilbereichen vorgesehen sein. So ergeben sich insbesondere bei polygonalen Querschnittsformen
in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Strukturierung im Bereich der Polygonkanten
besonders intensive mechanische Wirkungen beim Bürsten.
Schließlich kann durch die bei der Laserbehandlung erzeugte
Strukturierung durch ein gleichzeitig stattfindendes Verfärben des Kunststoffs die
Struktur visualisiert werden. Statt dessen oder zusätzlich kann die bei der Laserbehandlung
erzeugte Struktur durch auf Laserstrahlen mit einem Farbumschlag reagierende Füllstoffe
im Kunststoff der Borsten visualisiert werden.
Nachstehend ist die Erfindung anhand einiger in der Zeichnung wiedergegebener
Ausführungsbeispiele beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 bis Fig. 6
- einen Zahnbürstenkopf in Seitenansicht mit verschiedenen Strukturen am Borstenmantel;
- Fig. 7 u. 8
- einen Zahnbürstenkopf in Seitenansicht mit Strukturen am Borstenmantel und einer
Topographie in den Borstenenden;
- Fig. 9 bis 11
- eine Draufsicht auf einen Zahnbürstenkopf mit verschiedenen linienförmigen Topographien;
- Fig. 12 bis 14
- perspektivische Ansichten eines Zahnbürstenkopfs mit verschiedenen Strukturen
bzw. "Topographien";
- Fig. 15 bis 17
- eine Draufsicht auf den Borstenbesatz eines Wechselkopfs für Elektrozahnbürsten
mit verschiedenen "Topographien";
- Fig. 18
- eine den Fig.13 und 14 entsprechende Darstellung einer anderen Ausführungsform;
- Fig. 19 bis 21
- je ein den Fig.1 bis 8 entsprechende Darstellung abgewandelter Ausführungsbeispiele;
- Fig. 22 bis 24
- je eine Ansicht einer strukturierten Einzelborste und
- Fig. 25
- eine Rundbürste in perspektivischer Ansicht.
Die in den Zeichnungen ausschnittsweise wiedergegebene Zahnbürste
1 bildet mit ihrem Kopf 2 einen Träger für Borsten 3, die bei den Ausführungsbeispielen
gemäß Fig.1 bis 12 ausschließlich einzeln stehend am Träger 2 befestigt
sind, so daß der Borstenbesatz 4 aus einer relativ dichten Packung von Borsten
mit engen Kapillaren zwischen ihnen besteht. Mittels Laserstrahlen sind bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig.1 Strukturen 5 in Form von parallelen Linien
durch Abtragen von Material am Borstenmantel erzeugt worden. Die Strukturierung
gemäß Fig.1 ergibt besonders günstige Wirkungen bei der sog. Rot-Weiß-Putzmethode.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.2, die gleichfalls einen
Borstenbesatz 4 aus einzeln stehenden Borsten 3 zeigt, sind mittels Laserstrahlen
Strukturen 5 in Form von Wellenlinien eingearbeitet, die gegenüber Fig.1 eine geringere
Breite aufweisen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.3 sind die Strukturen
5 an den außenliegenden Borsten des Borstenbesatzes 4 nach Art einer Schrägschraffur
und bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.4 nach Art einer Kreuzschraffur
eingearbeitet. Die Ausführungsbeispiele gemäß Fig.2 bis 4 sind für jede Zahnputzmethode
geeignet.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig.5 zeigt Strukturen 5 an den
außenliegenden Borsten in Form von kreisförmigen, flächigen Vertiefungen,
während Fig.6 Strukturen 5 in Form von Kreislinien zeigt.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.7 sind die Borsten 3 des
Borstenbesatzes 4 unterschiedlich lang, nämlich im Bereich des vorderen Endes des
Bürstenkopfs 2 länger als im übrigen Bereich des Borstenbesatzes, so daß eine
"Topographie" mit einer Stufe im vorderen Bereich gebildet wird. Nur in diesem vorderen
Bereich sind Strukturen 5 ähnlich der Fig.1 in den Mantel der ausliegenden Borsten
eingearbeitet.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.8 weist der Borstenbesatz
4 eine "Topographie" auf, bei der die Enden eines Teils der Borsten 3 in einer Ebene
und die Enden des anderen Teils der Borsten, die jeweils eine Gruppe 6 bilden, in
einer gegenüber dem Borstenträger 2 höheren Ebene liegen. Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind nur die überstehenden Borsten der Gruppe 6 mit linienförmigen Strukturen versehen.
In den Fig.9 bis 11 ist ein Zahnbürstenkopf 2 mit dem Borstenbesatz
4 jeweils in Draufsicht auf die freien Enden der Borsten 3 gezeigt. Die Außenkontur
des Borstenbesatzes 4 folgt etwa der Kontur des Zahnbürstenkopfs 2. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig.9 sind mittels Laserstrahlen die Borsten nur im Bereich des vorderen
Endes des Bürstenkopfs gekürzt, und zwar auf konzentrischen Linien 7 eines Polygons.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.10 sind die Borsten 3 in einem regelmäßigen
Muster nach Art einer Kreuzschraffur 8 gekürzt, während sie in der Ausführungsform
gemäß Fig.11 entlang der Linie 9 gekürzt sind.
Fig.12 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs 2,
bei dem die außenliegenden Borsten an ihrem Mantel wiederum eine Struktur
5 aus parallelen Linien aufweisen und zugleich die Borsten im Bereich des vorderen
Endes Kopfs in Form einer Kreuzschraffur gekürzt sind.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig.13 besteht der Borstenbesatz
4 aus Gruppen 9 von Borsten, die als runde Bündel ausgebildet sind. Im vorderen
Bereich weist der Bürstenkopf 2 Gruppen 10 und 11 auf, bei denen die freien Borstenenden
mittels Laserstrahlen unterschiedlich stark gekürzt worden sind, so daß die
Gruppen 10 und 11 an ihrem freien Ende unterschiedlich konisch zulaufen. Ferner
können die auf der konischen Fläche liegenden Borsten an ihrem Mantel auch strukturiert
sein.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.14 besteht der Borstenbesatz
1 wiederum aus Gruppen 9 von Borsten in Form von zylindrischen Bündeln, während
im vorderen Bereich des Borstenkopfs eine Gruppe 12 von einzeln stehenden Borsten
angeordnet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind nur die Borsten 3 dieser Gruppe
12 mit linienförmigen Strukturen 5 versehen, die parallel zueinander verlaufen.
In den Fig.15 bis 17 ist die Draufsicht auf den Borstenbesatz 4 von
Rundkopfbürsten, wie sie insbesondere für Elektro-Zahnbürsten verwendet werden,
gezeigt. Gemäß Fig.15 sind die Borsten 3 entlang konzentrischer Ringe 13 gekürzt,
während beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.16 die Borsten 3 in der Weise gekürzt
sind, daß eine spiralige Topographie entsteht. Schließlich sind beim
Ausführungsbeispiel gemäß Fig.17 die Borsten entlang Konradialen 15 gekürzt.
Die Ausführungsbeispiele gemäß Fig.16 und 17 unterstützen insbesondere die
Wirkung der freien Borstenenden beim Umlauf des Bürstenkopfs um seine zentrale Achse.
Fig.18 zeigt einen Zahnbürstenkopf 2 ähnlich den Fig.13 und 14, dessen
Borstenbesatz 4 aus Gruppen 9 von Borsten, die als runde Bündel ausgebildet sind,
und einer am vorderen Ende angeordneten Borstengruppe 12 gebildet ist. Die vordere
Borstengruppe 12 besteht aus einzelnen Borstenstreifen, die sternförmig angeordnet
sind, wobei die einzelnen Streifen parallele Strukturen 5 aufweisen, die im wesentlichen
senkrecht zur Borstenachse angeordnet sind.
Bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig.19 bis 21 sind die einzelnen
Strukturen 5, die am Mantel der außenliegenden Borsten des Borstenbesatzes
4 durch Laserstrahlen erzeugt worden sind, zwar unregelmäßig, in der statistischen
Verteilung über die gesamte Seitenfläche des Borstenbesatzes jedoch regelmäßig
angeordnet.
Bei einzeln stehenden Borsten, insbesondere wenn diese einen größeren
Durchmesser aufweisen, kann deren Mantel in gleicher Weise strukturiert werden,
wie dies vorstehend für einen gesamten Borstenbesatz oder für Borstengruppen eines
solchen Besatzes beschrieben worden ist. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
Fig.22 ist der Mantel der Borste 3 mit schräg verlaufenden Strukturen 5 versehen,
während beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 23 eine zickzackförmige Linienstruktur
5 wiedergegeben ist. Ebenso kann die Borste 3, wie Fig.24 zeigt, in einer Kreuzschraffur
strukturiert sein.
Fig.25 zeigt eine Rundbürste mit einem zylindrischen Träger 1. Hierbei
kann es sich beispielsweise um den Kopf einer Haarbürste, um eine technische Bürste
oder dergleichen handeln. An dem Träger 1 sind strahlenförmig zylindrische Gruppen
16 von Borsten befestigt, die von ihrem freien Ende her mit parallel verlaufenden
Strukturen 5 versehen sind.