Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum manuellen Zusammenheften
eines Stapels von Papierbögen mittels Heftklammern, bspw. zwecks Erstellung einer
Broschüre, mit einem Chassis; wenigstens zwei Hefteinrichtungen, umfassend jeweils
eine Einrichtung zum Zuführen der Heftklammern und eine demgegenüber verstellbare
Heftzunge zum Durchstoßen der Enden einer Heftklammer durch den Papierstapel, wobei
die Zuführeinrichtung und die Heftzunge gegenüber dem Chassis etwa in Richtung der
Klammerenden verstellbar sind; einem gegenüber dem Chassis verstellbaren Element
zur Betätigung wenigstens einer Hefteinrichtung; und einer wenigstens der Anzahl
der Hefteinrichtungen entsprechenden Zahl von an dem Chassis fixierten oder arretierbaren
Heftambossen zum Umbiegen der durch den Papierstapel hindurchgestoßenen Enden der
Heftklammern.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus dem Deutschen Gebrauchsmuster
76 14 333 bekannt. Dort wird ein handelsüblicher Locher mit ein oder zwei Heftern
kombiniert, wobei die Hebel zur manuellen Betätigung dieser Elemente durch walzenförmige
Rollen miteinander gekoppelt sind, welche in jeweils einem Hefterhebel gelagert
sind und oben auf dem Locherhebel abrollen, so dass dieser bei Betätigen eines Hefters
ebenfalls betätigt wird. Eine kinetische Umkehrung ist dagegen nicht vorgesehen,
d.h., weder bei Betätigung des Lochers noch bei Herunterdrücken eines Hefterhebels
werden beide Hefter gleichzeitig betätigt. Mit diesem Gerät ist das manuelle Heften
äußerst umständlich, da üblicherweise mit einer Hand das Chassis und/oder der eingelegte
Papierstapel festgehalten wird, so dass die beiden Hefterhebel mit der einzigen,
freien Hand nacheinander betätigt werden müssen.
Aus diesen Nachteilen des beschriebenen Stands der Technik resultiert
das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Heftvorrichtung derart
weiterzubilden, dass die Bedienung so weit als möglich vereinfacht wird.
Die Lösung dieses Problems gelingt durch ein gegenüber dem Chassis
verstellbares Element zur gemeinsamen, manuellen Betätigung von zwei oder ggf. mehr
Hefteinrichtungen.
Die manuelle Betätigung dieses gemeinsamen Elements veranlasst die
beteiligten Heftvorrichtungen zu einer simultanen Heftung und reduziert damit die
erforderlichen Handgriffe, was außerdem zu einer Verkürzung des für die Bearbeitung
eines Papierstapels erforderlichen Zeitaufwandes führt. Ein weiterer Vorteil ist,
dass (standardmäßig) kein Locher vorgesehen ist, so dass aus einem Stapel zunächst
loser Papierblätter ein broschürenartiges Erzeugnis hergestellt werden kann. Vorzugsweise
ist das gemeinsame Betätigungselement symmetrisch zu den (äußersten) Heftvorrichtungen
ausgebildet und/oder zwischen, ggf. oberhalb derselben, angeordnet und für eine
Druckausübung etwa in vertikaler Richtung konzipiert, so dass während eines Heftvorgangs
auf den Hefter weder nennenswerte Dreh- noch Kippmomente einwirken.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass zwei oder ggf. mehr, vorzugsweise
alle Heftzungen unverrückbar an einem gemeinsamen Führungselement fixiert oder fixierbar
sind, so dass sie keiner gegenseitigen Relativbewegung fähig sind. Die Heftzungen
bewirken den eigentlichen Heftvorgang indem sie die Heftklammern durch den Papierstapel
treiben. Eine bewegungsmäßige, gegenseitige Koppelung dieser „aktiven" Elemente
über ein gemeinsames Führungselement ermöglicht daher ihre gemeinsame Betätigung.
Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass als den Heftzungen
gemeinsames Führungselement das gemeinsame Betätigungselement selbst dient. Eine
integrale Verbindung dieser Elemente führt zu einer äußerst stabilen und verschleißfreien
und darüber hinaus einfachen und damit preiswerten Anordnung.
Die Klammerzuführeinrichtungen haben üblicherweise die Gestalt von
Magazinen, worin die einzelnen, ebenen, U-förmig vorgebogenen Klammern mit ihren
Ebenen parallel zueinander ausgerichtet bereitgehalten werden. Üblicherweise werden
diese Klammern durch Federdruck gegen eine Stirnseite des Magazins gepreßt, wo sodann
eine Heftzunge entlanggleitet, um die vorderste Heftklammer durch den Papierstapel
zu stoßen. Demnach wird während eines Heftvorgangs eine Relativbewegung zwischen
Heftzunge und Zuführeinrichtung ausgeführt. Andererseits dient die Zuführeinrichtung
auch der Führung einer Heftklammer während der Heftung und muß daher zunächst auf
den jeweils unterschiedlich hohen Papierstapel aufgesetzt werden, so dass auch eine
Bewegung gegenüber dem Chassis, auf dem der Papierstapel üblicherweise aufliegt,
möglich sein muß. Schließlich müssen die Klammermagazine zum Nachfüllen mit Heftklammern
zugänglich sein. Diesen komplexen Anforderungen wird die Erfindung gerecht, indem
alle Zuführeinrichtungen an einem gemeinsamen Führungselement geführt sind, vorzugsweise
derart, dass sie bei einem Heftvorgang keiner gegenseitigen Relativbewegung fähig
sind. Dieses gemeinsame Führungselement erlaubt eine gemeinsame Verstellung der
Zuführeinrichtungen während eines Heftvorgangs, so dass sich der Lagerungs- oder
Führungsaufwand reduziert und/oder der Aufwand für die Ankopplung an Federn oder
sonstige Elemente. Bevorzugt kann gleichzeitig auch eine Verstellung gegenüber diesem
Führungselement möglich sein, um zwecks Nachfüllen mit Heftklammern Zugang zu den
Magazinen zu erhalten.
In vielen Fällen ergeben sich weitere Vorteile dadurch, dass die Zuführeinrichtungen
derart geführt und/oder gelagert sind, dass sich ihre potentiellen Bewegungsbahnen
während eines Heftvorgangs miteinander und/oder mit der Bewegungsbahn des Betätigungselements
decken. Denn dabei lassen sich Teile der Führung und/oder Lagerung vereinheitlichen,
bspw. in Form gemeinsamer Führungsstangen oder Lagerachsen.
Um zu einer insgesamt kompakten Anordnung zu gelangen, sieht die Erfindung
vor, dass die gemeinsamen Führungselemente für die Heftzungen und/oder für die Zuführeinrichtungen
und/oder das Betätigungselement an dem Chassis geführt sind, vorzugsweise an mehreren
voneinander beabstandeten Führungs- und/oder Lagerungspunkten. Damit ergibt sich
in Form des Chassis (oder Rahmen- bzw. Bodenteils) ein gemeinsamer Bezugspunkt für
alle Bewegungen der übrigen Elemente. Ein solches Chassis kann – ggf. mittels
einer Aufstandsfläche oder Füßen zur Erhöhung der Rutschfestigkeit – auf einer
Tischplatte oder einer sonstigen, ebenen Unterlage aufgesetzt werden, und wenn die
(hauptsächliche) Betätigungsrichtung etwa lotrecht zu dieser Unterlage erfolgt,
kann sich dieses dabei nicht verschieben. Vorzugsweise liegt der zu heftende Papierstapel
auf einem Teil des Chassis, insbesondere einer Bodenplatte desselben, auf, der gleichzeitig
auch die Heftambosse trägt.
Bei der Herstellung einer Broschüre wird üblicherweise ein Papierstapel
entlang einer Mittellinie mehrmals geheftet und anschließend gefaltet. Da sich hierbei
die Heftvorrichtungen im Bereich der betreffenden Mittellinie befinden, nicht dagegen
am Rand eines Papierstapels, sind für die Anordnung der Lagerungen oder Führungen
besondere Maßnahmen erforderlich. Da der Papierstapel nicht durchgriffen werden
soll, ist das Betätigungselement und/oder ein Führungselement für die Heftzungen
und/oder für die Zuführeinrichtungen als den zu heftenden Papierstapel (weitgehend)
überspannende Brücke ausgebildet. Damit lassen sich außerdem die einander entsprechenden
Elemente der verschiedenen Heftvorrichtungen auf kürzestem Weg miteinander verbinden
oder mit einem gemeinsamen Führungselement koppeln, so dass sich eine sehr verwindungssteife
Anordnung ergibt.
Ein brückenförmiges Betätigungs- und/oder Führungselement bietet die
Möglichkeit, im Bereich wenigstens einer seiner Längs- oder Stirnseite eine lagerungs-
oder führungsmäßige Kopplung mit dem Chassis herbeizuführen. Zu diesem Zweck kann
das betreffende, brückenförmige Element an einer oder mehreren Seiten bis über den
Rand eines auf einer Bodenplatte des Chassis od. dgl. aufzulegenden Papierstapels
hinaus verlängert sein. In vielen Fällen wir sich diese Verlängerung entlang einer
Mittellinie des zu heftenden Papierstapels erstrecken, vorzugsweise parallel zu
der Verbindungslinie zwischen den Heftköpfen.
Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens
ein Betätigungs- und/oder Führungselement an (vertikalen) Führungsstangen geführt.
Bei einer solchen Ausführungsform sind die Heftköpfe unabhängig von der Dicke des
zu heftenden Papierstapels stets parallel zu der Oberseite des Papierstapels ausgerichtet,
so dass die Heftklammern gerade durch diesen hindurchgestoßen werden. Dies bringt
den Vorteil mit sich, dass die Ränder der anschließend gefalteten Papierbögen ziemlich
gut miteinander fluchten, so dass ggf. ein Schneiden der Ränder entfallen kann.
Um einen zu heftenden Papierbogen bequem in eine derartige Heftvorrichtung
einlegen zu können, sieht die Erfindung vor, dass wenigstens ein Betätigungs- und/oder
Führungselement vorzugsweise durch eine oder mehrere, Qe) eine Führungsstange umgreifende
Feder(n) in kräftefreiem Zustand in eine vorzugsweise angehobene Ausgangsposition
bewegbar ist. Dadurch wird zwischen dem Chassis und den Oberteilen der Heftköpfe
ein ausreichender Spaltraum geschaffen, dessen Höhe den Papierstapel übertrifft.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus,
dass wenigstens ein Betätigungs- und/oder Führungselement an einer oder mehreren,
vorzugsweise horizontalen Drehachse(n) verschwenkbar gelagert ist. Diese Anordnung
führt evtl. zu einer konstruktiv einfacheren Anordnung. Der dabei nicht ausschließbare
Nachteil, dass die Ränder der gefalteten Broschürenseiten weniger gut miteinander
fluchten, fällt weniger ins Gewicht, wenn die Ränder ohnehin geschnitten werden
sollen.
Auch hierbei sollten die Oberteile der Hefteinrichtungen nach oben
bewegbar sein, um hinreichenden Platz zum Einlegen eines Papierstapels zu schaffen.
Dies läßt sich bspw. durch eine Schwenkeinrichtung bewerkstelligen, welche derart
weit verstellbar ist, dass sich ihr Schwerpunkt bis jenseits eines Bahnzenits bewegen
läßt, von wo aufgrund der Gewichtskraft ein eigenständiges Zurückfallen in die Heftposition
nicht mehr möglich ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass wenigstens ein
Betätigungs- und/oder Führungselement vorzugsweise durch eine oder mehrere, vorzugsweise
(jeweils) gegenüber dem Chassis abgestützte Feder(n) in kräftefreiem Zustand in
eine vorzugsweise angehobene Ausgangsposition bewegbar ist. Damit ist eine Verkürzung
des Schwenkweges und somit eine Beschleunigung des Heftvorgangs erreichbar.
Um wahlweise Heftungen von Papierstapeln unterschiedlicher Formate
vornehmen zu können, hat es sich bewährt, einen oder mehrere Heftköpfe und/oder
-ambosse in horizontaler Richtung entlang der Heftvorrichtung verschiebbar und in
unterschiedlichen Positionen arretierbar zu gestalten.
Die Qualität einer Heftung kann dadurch gesteigert werden, dass an
dem Chassis ein Anschlag zum Anlegen des zu heftenden Papierstapels vorgesehen ist.
Dieser erlaubt eine exakte, gegenseitige Ausrichtung der zu heftenden Papierbögen,
so dass im Idealfall ein Schneiden der Ränder des zusammengehefteten Stapels nicht
erforderlich ist. Vorzugsweise zwei derartige Anschläge können auch als Seitenführungen
ausgebildet sein.
Ein solcher Anschlag kann verstellbar sein, um eine Anpassung an unterschiedliche
Papierformate zu erlauben.
In einer Mulde, einem Trog od. dgl. des Chassis erfährt ein eingelegter
Papierstapel eine optimale Führung in allen horizontalen Raumrichtungen. Wenn das
Chassis außerdem hinreichend standfest ausgeführt ist, wird die bisher zum Festhalten
benötigte Hand frei und kann anderweitig eingesetzt werden, bspw. zur Bedienung
einer weiter unten zu beschreibenden Faltvorrichtung.
Eine solche Vorrichtung zum Falten des gehefteten Papierstapels kann
direkt an dem Chassis der erfindungsgemäßen Heftvorrichtung vorgesehen sein, so
dass der Papierstapel für den Faltvorgang weder transportiert noch abermals ausgerichtet
werden muß.
Integraler Bestandteil einer Faltvorrichtung kann eine Faltkante sein,
um welche der geheftete Papierstapel gebogen wird. Eine solche Faltkante verläuft
vorzugsweise möglichst dicht entlang der Heftlinie bzw. Papiermittellinie. Ihr Abstand
von der Heftlinie ist im Grenzfall nur durch die halbe Breite eines Heftambosses
gegeben.
Ein bevorzugtes Funktionsteil einer erfindungsgemäßen Falteinrichtung
ist ein als Papierunterlage ausgebildeter Bereich des Chassis jenseits der Faltkante,
welcher gegenüber dem übrigen Teil des Chassis wegschwenkbar ist. Dabei kann die
Verschwenkbarkeit insbesondere dadurch realisiert werden, dass das die Heftvorrichtung
entlang einer Tischkante od. dgl. aufgestellt wird, wobei der verschwenkbare Bereich
über die Tischkante übersteht und sowohl in horizontal auskragender Position arretiert
werden kann zur Abstützung des ungefalteten Papierstapels als auch herabgeklappt
werden kann, um den Papierstapel an der Faltkante zu knicken.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass an dem Chassis
eine Vorrichtung zum Schneiden wenigstens eines Randes eines gehefteten und/oder
gefalteten Papierstapels vorgesehen ist. Zu diesem Zweck könnte eine weitgehend
automatische Transportmöglichkeit des gefalteten Papierstapels erfolgen –
bspw. zwischen zwei Andrückwalzen od. dgl. hindurch – bis in eine Position,
wo sich der dem Rücken gegenüberliegende Rand der Broschüre im Eingriffsbereich
einer parallel zum Broschürenrücken verfahrbaren Klinge befindet.
Weitere Merkmale, Eigenschaften, Vorteile und Wirkungen auf der Basis
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
1 eine erfindungsgemäße Heftvorrichtung
in einer perspektivischen Darstellung;
2 einen Schnitt durch einen Heftkopf
aus 1 entlang der Linie II – II; sowie
3 einen Schnitt durch den Innenraum des
Magazins zur Zuführung von Heftklammern des Heftkopfs aus 2.
Die Heftvorrichtung 1 dient dem gleichzeitigen Heften eines
Stapels von Papierbögen mit jeweils zwei Heftklammern 2.
Ein Chassis 3 der Heftvorrichtung 1 besteht hauptsächlich
aus einer rechteckigen Bodenplatte 4. Deren Länge ist größer als die Schmalseite
des maximal zu heftenden Papierformats, so dass ein solcher Papierstapel quer über
die Bodenplatte 4 gelegt werden kann, mit seiner (kürzeren) Mittellinie
parallel zu den Längsseiten 5 der Bodenplatte 4, wobei letztere
sodann mit ihren Schmalseiten 6 über den aufgelegten Papierstapel übersteht.
In diesen überstehenden Bereichen ist jeweils wenigstens eine, bei
dem dargestellten Beispiel zwei, vertikale Führungsstange(n) 7 vorgesehen,
die an ihrer freien Oberseite einen verdickten Kopf 8 aufweisen. Bei den
Führungsstangen 7 kann es sich bspw. um die Schäfte von langen Schrauben
handeln, welche an der Bodenplatte 4 festgeschraubt sind. Diese können
bspw. durch die Bodenplatte 4 hindurchgeschraubt und an deren Unterseite
mit angeschraubten Fußelementen gekontert sein, welche gleichzeitig einen rutschfesten
Kontakt mit einer Aufstandsfläche herstellen.
An der Oberseite 9 der Bodenplatte 4 befinden sich
im Bereich einer Längsseite 5 derselben (der vorderen aus 1)
zwei Heftambosse 10, welche zum Umbiegen der durch einen Papierstapel hindurgestoßenen
Enden 11 je einer zunächst U-förmig vorgebogenen Klammer 2 dienen.
Zu diesem Zweck haben beide Heftambosse an ihrer Oberseite wenigstens je eine längliche
Mulde 12, wobei deren Längsachsen miteinander fluchten und parallel zu
der Längsseite 5 der Bodenplatte 4 verlaufen. Jede Mulde
12 hat einen sanft gewölbten Übergang von ihren Seitenrändern in den Muldengrund.
Indem die Klammerenden 11 an diesem Übergangsbereich entlangstreifen, werden
sie umgebogen, vorzugsweise aufeinander zu, und umgreifen dabei den Papierstapel.
Diejenige Längsseite 5 der Bodenplatte 4, in deren Nähe sich die
Heftambosse 10 befinden, und die entsprechende Seite der Heftvorrichtung
1 soll im folgenden als Vorderseite bezeichnet werden, die gegenüberliegende
als Rückseite.
Jedem Heftamboß 10 ist ein Heftkopf 13 zugeordnet.
Jeder Heftkopf 13 umfaßt ein Klammermagazin 14 und eine Heftzunge
15 zum Ausstoßen einer Heftklammer 2 aus dem Klammermagazin
14.
Die beiden Klammermagazine 14 sind an einem plattenförmigen
Führungsteil 16 geführt. Dieses Führungsteil 16 hat etwa die selbe
Umrißform wie die Bodenplatte 4; an beiden Schmalseiten 17 befindet
sich je ein kurzer Grifffortsatz 18. Im Bereich der vier Ecken
19 befindet sich je eine Durchgangsbohrung 20 etwa vom Durchmesser
einer Führungsstange 7. Das Führungsteil 16 ist damit auf die
Führungsstangen 7 aufgesteckt, nachdem auf diese zunächst je eine Spiraldruckfeder
21 aufgesteckt wurde, die sich auf der Bodenplatte 4 abstützt.
Die (bei dieser Ausführungsform) vier Spiraldruckfedern 21 heben das die
Klammermagazine 14 tragende, plattenförmige Führungsteil 16 von
der Bodenplatte 4 ab, um Platz zum Einlegen eines Papierstapels zu schaffen.
Die Klammermagazine 14 haben jeweils etwa die Form eines
an der Ober- und Rückseite offenen Rahmens oder Kastens 22 mit einer rechteckigen,
länglichen Grundfläche, deren Breite etwas größer ist als die Breite des Rückens
oder Mittelstegs 23 einer Heftklammer 2 (Abstand zwischen den
Klammerenden 11). Die beiden Klammermagazine 14 sind jeweils oberhalb
eines Heftambosses 10 angeordnet und erstrecken sich quer zu dem plattenförmigen,
ebenfalls länglichen Führungsteil 16. Sie können von oben mit Stangen
24 von aneinandergereihten, U-förmig vorgebogenen Heftklammern
2 beschickt werden, derart, dass die Klammerenden 11 nach unten
weisen und die Klammerrücken 23 parallel zu den Längsseiten 5
der Bodenplatte 4 verlaufen.
Diese Klammerstangen 24 werden mit ihren Stirnseiten zwischen
der vorderen (in 2 linken) Stirnseite 25 des
Klammermagazins 14 und einem rückwärtigen Klemmelement 26 gehalten,
das sich über wenigstens eine Feder 27 (im dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei) an einer rückwärtigen, vertikalen Fläche 28 des Führungsteils
16 abstützt. Es kann sich hierbei um einen nach oben gebogenen Ansatz
28 des plattenförmigen Führungsteils 16 handeln. Wenigstens eine
in Längsrichtung des Magazins 14 gerichtete Stange 29 ist an eben
dieser rückwärtigen, vertikalen Fläche 28 des Führungsteils 16
befestigt, reicht jedoch nicht ganz bis an die vordere Stirnseite 25 des
Klammermagazins 14, sondern endet in einem Abstand von dieser, der zumindest
etwas größer ist als die Stärke einer Heftklammer 2 lotrecht zu deren Grundebene.
Die Stangen 29 dienen als Führung für das Klemmelement 26, das
mit einer entsprechenden Anzahl von Bohrungen versehen und auf diese Stangen
29 aufgesteckt ist, wie auch als Führung für je eine ebenfalls aufgesteckte
Spiraldruckfeder 27.
Zum Durchstoßen der jeweils vordersten Heftklammer 2 eines
Klammermagazins 14 ist dieses wie auch das plattenförmige Führungsteil
16 zumindest in dem Bereich oberhalb des betreffenden Heftambosses
10 mit einer unterseitigen Öffnung 30 versehen. Die Stoßbewegung
selbst wird hervorgerufen von der betreffenden Heftzunge 15, die sich oberhalb
der jeweils vordersten Heftklammer 2 befindet. Die beiden Heftzungen
15 sind als ebene Platten oder Bleche ausgebildet, deren gemeinsame Ebene
sich parallel zu der Vorderseite der Heftvorrichtung 1 erstreckt.
Diese beiden Heftzungen 15 sind an einem weiteren Führungsteil
31 festgelegt, das ebenfalls eine langgestreckte Grundform aufweist etwa
mit der selben Grundfläche wie die Bodenplatte 4 oder das erste Führungsteil
16. Dieses zweite Führungsteil 31 ist ebenfalls an den vier vertikalen
Führungsstangen 7 geführt und zu diesem Zweck mit vier durchgehenden Ausnehmungen
32 im Bereich je einer Ecke 33 versehen.
Das zweite Führungsteil 31 befindet sich oberhalb des ersten
Führungsteils 16. Es wird diesem gegenüber angehoben durch vier weitere
Spiraldruckfedern 34, welche je eine Führungsstange 7 in dem Bereich
zwischen den beiden Führungsteilen 16, 31 umgeben.
Der Zusammenbau der beiden Führungsteile 16, 31
und der Federn 21, 34 mit dem Chassis 3 kann derart erfolgen,
dass zuerst die als Führungsstangen 7 dienenden Schrauben durch die Ausnehmungen
32 in dem oberen, zweiten Führungsteil 31 hindurchgesteckt werden,
sodann werden auf die Schraubenschäfte 7 die oberen Federn 34
aufgesteckt, dann das mittlere, erste Führungsteil 16, schließlich die
unteren Federn 21. Anschließend werden die Schrauben in die Bodenplatte
4 eingeschraubt und ggf. mit unterseitigen Standfuß-Elementen gekontert.
In diesem Zustand sind alle Spiralefedern 27, 34 vorgespannt und
das Betätigungselement 31 wird gegen die Unterseiten der Köpfe
8 der Führungsstangen 5 gedrückt.
Vorzugsweise sind die unteren Federn 21 weicher als die oberen,
härteren Federn 34. Daher wird durch die Stellung des oberen Führungsteils
31 auch die Vertikalposition des mittleren Führungsteils 16 beeinflußt.
Eine manuelle Verstellung des oberen Führungsteils 31 genügt daher, um
zunächst die Klammermagazine 14 auf die Oberseite eines eingelegten Papierstapels
herabzudrücken und anschließend die jeweils vordersten Heftklammern 2 mit
den Heftzungen 15 durch den Papierstapel hindurchzustoßen, bis dass deren
Enden 11 durch die Mulden 12 in den Heftambossen 10 umgebogen
werden.
Aus diesem Grund ist das obere Führungsteil 31 als –
für den Heftvorgang – einziges Betätigungselement ausgebildet. Es ist daher
verstärkt, um eine an seiner Oberseite 35 einwirkende, punktuelle Druckkraft
auf die peripheren Federbereiche wie auch zu den Heftzungen 15 übertragen
zu können. Im Gegensatz zu den plattenförmig flachen unteren Teilen 4,
16 ist das Betätigungselement 31 daher als dreidimensionaler Körper
ausgebildet mit einer Hohe von bspw. 1 bis 3 cm. Es bietet sich an, dieses brückenförmige
Betätigungselement 31 als Spritzgußteil herzustellen, vorzugsweise aus
Kunststoff, oder bspw. aus Holz anzufertigen. Aus mechanischen Gründen kann die
Höhe von dem mittleren Bereich zu den Enden hin abnehmen, was sich durch eine konvex
Wölbung der Oberseite 35 realisieren läßt, während seine Unterseite
36 parallel zu dem plattenförmigen Führungsteil 16 und damit hauptsächlich
eben ist.
Jeweils oberhalb der Klammermagazine 14 sind in der Unterseite
36 des der Betätigung dienenden, oberen Führungsselements 31 Aussparungen
37 vorgesehen, welche so bemessen sind, dass sie je ein Klammermagazin
14 in sich aufzunehmen vermögen. Innerhalb dieser Aussparungen
37 befindet sich jeweils eine Heftzunge 15, und zwar genau oberhalb
der Mulde 12 des betreffenden Heftambosses 10. Die Heftzunge kann
in dem oberen Führungs/Betätigungselement 31 eingegossen, eingeklebt, eingeklemmt
oder anderweitig befestigt sein.
Nach jedem Heftvorgang und Loslassen des Betätigungselements
31 wird dieses von den Federn 21, 34 wieder nach oben
48 in die Ausgangsposition nach 1 gedrückt.
Nachdem dabei die Heftzungen 15 die Klammermagazine 14 verlassen
haben, schieben die Federn 27 über das betreffende Klemmelement
26 je eine weitere, vorgebogene Heftklammer 2 in den Bereich zwischen
je einer Heftzunge 15 und dem betreffenden Heftamboß 10; die Heftvorrichtung
1 ist für einen weiteren Heftvorgang bereit.
Sind die Klammermagazine 14 leer, so müssen sie nachgefüllt
werden. Zu diesem Zweck sind die Klammermagazine 14 nicht fest mit ihrem
Führungsteil 16 verbunden, sondern in horizontaler Richtung 38
verschiebbar geführt. Sie haben dazu leistenförmige Ansätze 39 an ihren
Längsseiten 40, die von Laschen 41 mit winkelförmigem Profil übergriffen
werden. Die Laschen 41 erstrecken sich von dem mittleren, ersten Führungsteil
16, oberhalb desselben die Klammermagazine 14 angeordnet sind,
nach oben, und die freien Kanten der dem selben Klammermagazin 14 zugeordneten
Laschen 41 weisen aufeinander zu. Der Abstand zwischen diesen Laschen
41 ist ausreichend bemessen, damit das betreffende Klammermagazin
14 leichtgängig gleiten kann.
Ein Klammermagazin 14 wird in seiner gefüllten Position durch
einen Fortsatz des oberen Führungsteils 31, insbesondere durch die betreffende
Heftzunge 15 gehalten. Diese Heftzunge 15 wird von einem nach
oben ragenden Fortsatz 42 an der Oberkante der Längsseitenwände
40 des betreffenden Klammermagazins 14 hintergriffen, so dass
dieses der Kraft der Druckfedern 27 widersteht, die sich einerseits an
dem Fortsatz 28 abstützen, andererseits über das Klemmelement
26, die Stangen 24, die vordere Stirnseite 25 und die
Seitenwände 40 des Klammermagazins 14 und dessen Fortsätze
42 schließlich auf der betreffenden Heftzunge 15.
Werden nun die beiden Griffansätze 18 des ersten Führungsteils
16 kurzfristig heruntergedrückt, insbesondere im Bereich der Vorderseite
der Heftvorrichtung 1, zu der die Griffansätze 18 verschoben sein
können, so rutschen die Fortsätze 42 unter den Heftzungen 15 hindurch,
und die Federn 27 drücken das betreffende Klammermagazin 14 nach
vorne aus der Heftvorrichtung heraus. Nun können sie ggf. ganz herausgezogen und
aufgefüllt werden. Bei dem anschließenden Zurückschieben gleiten die Fortsätze
42 der Klammermagazine 14 unter der betreffenden Heftzunge
15 hindurch, da sie in der Seitenansicht die Form eines Sägezahns haben
mit einem abgeschrägten Verlauf an ihrer rückwärtigen Kante.
Nachdem die Fortsätze 42 daher unter vorübergehendem Herabdrücken
des ersten Führungsteils 16 wieder ihre Position hinter der betreffenden
Heftzunge 15 eingenommen haben, wo sie dank ihrer geraden, vertikalen Vorderkanten
gehalten werden, ist das betreffende Klammermagazin 14 wieder einsatzbereit.
An dem Chassis 3, insbesondere an der Bodenplatte
4, sind Anschlagelemente 43 vorgesehen, die zum Ausrichten eines
eingelegten Papierstapels dienen. Es handelt sich hierbei vorzugsweise um etwa vertikale,
nach oben ragende Flächen 43 in ganz bestimmten Abständen zu der Chassis-Vorderkante
5 und/oder zu der diese halbierenden, horizontalen Mittellinie. Diese Flächen
43 können durch nach oben ragende Umbiegungen 43 eines rückwärtigen
Ansatzes 44 der Bodenplatte 4 gebildet sein. Andererseits ist
es auch möglich, ein oder mehrere Anschlagelemente 43 in horizontaler Richtung
gegenüber der Bodenplatte 4 verstellbar anzuordnen, um eine Anpassung an
unterschiedliche Papierformate zu erlauben.
Als weitere Modifikation kann die obere Vorderkante 5 der
Bodenplatte 4 als Faltkante 45 ausgebildet sein, um die der geheftete
Papierstapel zur Herstellung einer Broschüre sodann gefaltet werden kann. Diese
Kante 45 kann einen spitzwinkligen Querschnitt aufweisen. Um den Papierstapel
während des Heftvorgangs in etwa ebener Ausrichtung zu halten, kann an die Faltkante
45 etwa anschließend eine nach unten wegschwenkbare Grundplatte
46 vorgesehen sein. Wird solchenfalls die Heftvorrichtung mit der Faltkante
45 entlang einer Tischkante aufgestellt, kann die Grundplatte
46 wahlweise in eine horizontal auskragende Position gebracht und ggf.
arretiert werden; nach dem Heftvorgang wird die Arretierung gelöst, so dass die
Grundplatte 46 nach unten schwenkt und dadurch die Faltkante
45 freigibt. Damit der Papierstapel optimal gefaltet werden kann, sollte
die Grundplatte 46 in abgeschwenktem Zustand möglichst vollständig unter
die Faltkante 45 treten. Dies wird möglich, indem die Schwenkachse
47 möglichst mit der Faltkante 45 fluchtet und ggf. zwischen Faltkante
45 und Grundplatte 46 ein Spalt verbleibt, dessen Breite etwa
der Stärke der Bodenplatte 4 entspricht und/oder die der Faltkante
45 benachbarte Seite der Grundplatte 46 an ihrer Unterseite ebenfalls
abgeschrägt ist.