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Dokumentenidentifikation DE10307097A1 09.09.2004
Titel Vorrichtung zum manuellen Zusammenklammern eines Stapels von Papierbögen
Anmelder Juks, Hermann, 97199 Ochsenfurt, DE
Erfinder Juks, Hermann, 97199 Ochsenfurt, DE
Vertreter Küchler, S., Dipl.-Ing. (Univ.), Pat.-Anw., 90402 Nürnberg
DE-Anmeldedatum 19.02.2003
DE-Aktenzeichen 10307097
Offenlegungstag 09.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 09.09.2004
IPC-Hauptklasse B42B 2/10
IPC-Nebenklasse B42B 4/00   
Zusammenfassung Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum manuellen Zusammenheften eines Stapels von Papierbögen mittels vorzugsweise U-förmig vorgebogenen Heftklammern, beispielsweise zwecks Erstellung einer Broschüre, mit einem Chassis; wenigstens zwei Hefteinrichtungen, umfassend jeweils eine Einrichtung zum Zuführen der Heftklammern und eine demgegenüber verstellbare Heftzunge zum Durchstoßen der abgebogenen Enden einer Heftklammer durch den Papierstapel, wobei die Klammerzuführeinrichtung und die Heftzunge gegenüber dem Chassis etwa in Richtung der Klammerenden verstellbar sind; einem gegenüber dem Chassis verstellbaren Element zur manuellen Betätigung wenigstens einer Hefteinrichtung; einer wenigstens der Anzahl der Hefteinrichtungen entsprechenden Zahl von an dem Chassis fixierten oder arretierbaren Heftambossen zum Umbiegen der durch den Papierstapel hindurchgestoßenen Enden der Heftklammern; wobei ein gegenüber dem Chassis verstellbares Element zur gemeinsamen, manuellen Betätigung von zwei oder ggf. mehr Hefteinrichtungen vorgesehen ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum manuellen Zusammenheften eines Stapels von Papierbögen mittels Heftklammern, bspw. zwecks Erstellung einer Broschüre, mit einem Chassis; wenigstens zwei Hefteinrichtungen, umfassend jeweils eine Einrichtung zum Zuführen der Heftklammern und eine demgegenüber verstellbare Heftzunge zum Durchstoßen der Enden einer Heftklammer durch den Papierstapel, wobei die Zuführeinrichtung und die Heftzunge gegenüber dem Chassis etwa in Richtung der Klammerenden verstellbar sind; einem gegenüber dem Chassis verstellbaren Element zur Betätigung wenigstens einer Hefteinrichtung; und einer wenigstens der Anzahl der Hefteinrichtungen entsprechenden Zahl von an dem Chassis fixierten oder arretierbaren Heftambossen zum Umbiegen der durch den Papierstapel hindurchgestoßenen Enden der Heftklammern.

Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus dem Deutschen Gebrauchsmuster 76 14 333 bekannt. Dort wird ein handelsüblicher Locher mit ein oder zwei Heftern kombiniert, wobei die Hebel zur manuellen Betätigung dieser Elemente durch walzenförmige Rollen miteinander gekoppelt sind, welche in jeweils einem Hefterhebel gelagert sind und oben auf dem Locherhebel abrollen, so dass dieser bei Betätigen eines Hefters ebenfalls betätigt wird. Eine kinetische Umkehrung ist dagegen nicht vorgesehen, d.h., weder bei Betätigung des Lochers noch bei Herunterdrücken eines Hefterhebels werden beide Hefter gleichzeitig betätigt. Mit diesem Gerät ist das manuelle Heften äußerst umständlich, da üblicherweise mit einer Hand das Chassis und/oder der eingelegte Papierstapel festgehalten wird, so dass die beiden Hefterhebel mit der einzigen, freien Hand nacheinander betätigt werden müssen.

Aus diesen Nachteilen des beschriebenen Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Heftvorrichtung derart weiterzubilden, dass die Bedienung so weit als möglich vereinfacht wird.

Die Lösung dieses Problems gelingt durch ein gegenüber dem Chassis verstellbares Element zur gemeinsamen, manuellen Betätigung von zwei oder ggf. mehr Hefteinrichtungen.

Die manuelle Betätigung dieses gemeinsamen Elements veranlasst die beteiligten Heftvorrichtungen zu einer simultanen Heftung und reduziert damit die erforderlichen Handgriffe, was außerdem zu einer Verkürzung des für die Bearbeitung eines Papierstapels erforderlichen Zeitaufwandes führt. Ein weiterer Vorteil ist, dass (standardmäßig) kein Locher vorgesehen ist, so dass aus einem Stapel zunächst loser Papierblätter ein broschürenartiges Erzeugnis hergestellt werden kann. Vorzugsweise ist das gemeinsame Betätigungselement symmetrisch zu den (äußersten) Heftvorrichtungen ausgebildet und/oder zwischen, ggf. oberhalb derselben, angeordnet und für eine Druckausübung etwa in vertikaler Richtung konzipiert, so dass während eines Heftvorgangs auf den Hefter weder nennenswerte Dreh- noch Kippmomente einwirken.

Es hat sich als günstig erwiesen, dass zwei oder ggf. mehr, vorzugsweise alle Heftzungen unverrückbar an einem gemeinsamen Führungselement fixiert oder fixierbar sind, so dass sie keiner gegenseitigen Relativbewegung fähig sind. Die Heftzungen bewirken den eigentlichen Heftvorgang indem sie die Heftklammern durch den Papierstapel treiben. Eine bewegungsmäßige, gegenseitige Koppelung dieser „aktiven" Elemente über ein gemeinsames Führungselement ermöglicht daher ihre gemeinsame Betätigung.

Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass als den Heftzungen gemeinsames Führungselement das gemeinsame Betätigungselement selbst dient. Eine integrale Verbindung dieser Elemente führt zu einer äußerst stabilen und verschleißfreien und darüber hinaus einfachen und damit preiswerten Anordnung.

Die Klammerzuführeinrichtungen haben üblicherweise die Gestalt von Magazinen, worin die einzelnen, ebenen, U-förmig vorgebogenen Klammern mit ihren Ebenen parallel zueinander ausgerichtet bereitgehalten werden. Üblicherweise werden diese Klammern durch Federdruck gegen eine Stirnseite des Magazins gepreßt, wo sodann eine Heftzunge entlanggleitet, um die vorderste Heftklammer durch den Papierstapel zu stoßen. Demnach wird während eines Heftvorgangs eine Relativbewegung zwischen Heftzunge und Zuführeinrichtung ausgeführt. Andererseits dient die Zuführeinrichtung auch der Führung einer Heftklammer während der Heftung und muß daher zunächst auf den jeweils unterschiedlich hohen Papierstapel aufgesetzt werden, so dass auch eine Bewegung gegenüber dem Chassis, auf dem der Papierstapel üblicherweise aufliegt, möglich sein muß. Schließlich müssen die Klammermagazine zum Nachfüllen mit Heftklammern zugänglich sein. Diesen komplexen Anforderungen wird die Erfindung gerecht, indem alle Zuführeinrichtungen an einem gemeinsamen Führungselement geführt sind, vorzugsweise derart, dass sie bei einem Heftvorgang keiner gegenseitigen Relativbewegung fähig sind. Dieses gemeinsame Führungselement erlaubt eine gemeinsame Verstellung der Zuführeinrichtungen während eines Heftvorgangs, so dass sich der Lagerungs- oder Führungsaufwand reduziert und/oder der Aufwand für die Ankopplung an Federn oder sonstige Elemente. Bevorzugt kann gleichzeitig auch eine Verstellung gegenüber diesem Führungselement möglich sein, um zwecks Nachfüllen mit Heftklammern Zugang zu den Magazinen zu erhalten.

In vielen Fällen ergeben sich weitere Vorteile dadurch, dass die Zuführeinrichtungen derart geführt und/oder gelagert sind, dass sich ihre potentiellen Bewegungsbahnen während eines Heftvorgangs miteinander und/oder mit der Bewegungsbahn des Betätigungselements decken. Denn dabei lassen sich Teile der Führung und/oder Lagerung vereinheitlichen, bspw. in Form gemeinsamer Führungsstangen oder Lagerachsen.

Um zu einer insgesamt kompakten Anordnung zu gelangen, sieht die Erfindung vor, dass die gemeinsamen Führungselemente für die Heftzungen und/oder für die Zuführeinrichtungen und/oder das Betätigungselement an dem Chassis geführt sind, vorzugsweise an mehreren voneinander beabstandeten Führungs- und/oder Lagerungspunkten. Damit ergibt sich in Form des Chassis (oder Rahmen- bzw. Bodenteils) ein gemeinsamer Bezugspunkt für alle Bewegungen der übrigen Elemente. Ein solches Chassis kann – ggf. mittels einer Aufstandsfläche oder Füßen zur Erhöhung der Rutschfestigkeit – auf einer Tischplatte oder einer sonstigen, ebenen Unterlage aufgesetzt werden, und wenn die (hauptsächliche) Betätigungsrichtung etwa lotrecht zu dieser Unterlage erfolgt, kann sich dieses dabei nicht verschieben. Vorzugsweise liegt der zu heftende Papierstapel auf einem Teil des Chassis, insbesondere einer Bodenplatte desselben, auf, der gleichzeitig auch die Heftambosse trägt.

Bei der Herstellung einer Broschüre wird üblicherweise ein Papierstapel entlang einer Mittellinie mehrmals geheftet und anschließend gefaltet. Da sich hierbei die Heftvorrichtungen im Bereich der betreffenden Mittellinie befinden, nicht dagegen am Rand eines Papierstapels, sind für die Anordnung der Lagerungen oder Führungen besondere Maßnahmen erforderlich. Da der Papierstapel nicht durchgriffen werden soll, ist das Betätigungselement und/oder ein Führungselement für die Heftzungen und/oder für die Zuführeinrichtungen als den zu heftenden Papierstapel (weitgehend) überspannende Brücke ausgebildet. Damit lassen sich außerdem die einander entsprechenden Elemente der verschiedenen Heftvorrichtungen auf kürzestem Weg miteinander verbinden oder mit einem gemeinsamen Führungselement koppeln, so dass sich eine sehr verwindungssteife Anordnung ergibt.

Ein brückenförmiges Betätigungs- und/oder Führungselement bietet die Möglichkeit, im Bereich wenigstens einer seiner Längs- oder Stirnseite eine lagerungs- oder führungsmäßige Kopplung mit dem Chassis herbeizuführen. Zu diesem Zweck kann das betreffende, brückenförmige Element an einer oder mehreren Seiten bis über den Rand eines auf einer Bodenplatte des Chassis od. dgl. aufzulegenden Papierstapels hinaus verlängert sein. In vielen Fällen wir sich diese Verlängerung entlang einer Mittellinie des zu heftenden Papierstapels erstrecken, vorzugsweise parallel zu der Verbindungslinie zwischen den Heftköpfen.

Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens ein Betätigungs- und/oder Führungselement an (vertikalen) Führungsstangen geführt. Bei einer solchen Ausführungsform sind die Heftköpfe unabhängig von der Dicke des zu heftenden Papierstapels stets parallel zu der Oberseite des Papierstapels ausgerichtet, so dass die Heftklammern gerade durch diesen hindurchgestoßen werden. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Ränder der anschließend gefalteten Papierbögen ziemlich gut miteinander fluchten, so dass ggf. ein Schneiden der Ränder entfallen kann.

Um einen zu heftenden Papierbogen bequem in eine derartige Heftvorrichtung einlegen zu können, sieht die Erfindung vor, dass wenigstens ein Betätigungs- und/oder Führungselement vorzugsweise durch eine oder mehrere, Qe) eine Führungsstange umgreifende Feder(n) in kräftefreiem Zustand in eine vorzugsweise angehobene Ausgangsposition bewegbar ist. Dadurch wird zwischen dem Chassis und den Oberteilen der Heftköpfe ein ausreichender Spaltraum geschaffen, dessen Höhe den Papierstapel übertrifft.

Eine andere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens ein Betätigungs- und/oder Führungselement an einer oder mehreren, vorzugsweise horizontalen Drehachse(n) verschwenkbar gelagert ist. Diese Anordnung führt evtl. zu einer konstruktiv einfacheren Anordnung. Der dabei nicht ausschließbare Nachteil, dass die Ränder der gefalteten Broschürenseiten weniger gut miteinander fluchten, fällt weniger ins Gewicht, wenn die Ränder ohnehin geschnitten werden sollen.

Auch hierbei sollten die Oberteile der Hefteinrichtungen nach oben bewegbar sein, um hinreichenden Platz zum Einlegen eines Papierstapels zu schaffen. Dies läßt sich bspw. durch eine Schwenkeinrichtung bewerkstelligen, welche derart weit verstellbar ist, dass sich ihr Schwerpunkt bis jenseits eines Bahnzenits bewegen läßt, von wo aufgrund der Gewichtskraft ein eigenständiges Zurückfallen in die Heftposition nicht mehr möglich ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass wenigstens ein Betätigungs- und/oder Führungselement vorzugsweise durch eine oder mehrere, vorzugsweise (jeweils) gegenüber dem Chassis abgestützte Feder(n) in kräftefreiem Zustand in eine vorzugsweise angehobene Ausgangsposition bewegbar ist. Damit ist eine Verkürzung des Schwenkweges und somit eine Beschleunigung des Heftvorgangs erreichbar.

Um wahlweise Heftungen von Papierstapeln unterschiedlicher Formate vornehmen zu können, hat es sich bewährt, einen oder mehrere Heftköpfe und/oder -ambosse in horizontaler Richtung entlang der Heftvorrichtung verschiebbar und in unterschiedlichen Positionen arretierbar zu gestalten.

Die Qualität einer Heftung kann dadurch gesteigert werden, dass an dem Chassis ein Anschlag zum Anlegen des zu heftenden Papierstapels vorgesehen ist. Dieser erlaubt eine exakte, gegenseitige Ausrichtung der zu heftenden Papierbögen, so dass im Idealfall ein Schneiden der Ränder des zusammengehefteten Stapels nicht erforderlich ist. Vorzugsweise zwei derartige Anschläge können auch als Seitenführungen ausgebildet sein.

Ein solcher Anschlag kann verstellbar sein, um eine Anpassung an unterschiedliche Papierformate zu erlauben.

In einer Mulde, einem Trog od. dgl. des Chassis erfährt ein eingelegter Papierstapel eine optimale Führung in allen horizontalen Raumrichtungen. Wenn das Chassis außerdem hinreichend standfest ausgeführt ist, wird die bisher zum Festhalten benötigte Hand frei und kann anderweitig eingesetzt werden, bspw. zur Bedienung einer weiter unten zu beschreibenden Faltvorrichtung.

Eine solche Vorrichtung zum Falten des gehefteten Papierstapels kann direkt an dem Chassis der erfindungsgemäßen Heftvorrichtung vorgesehen sein, so dass der Papierstapel für den Faltvorgang weder transportiert noch abermals ausgerichtet werden muß.

Integraler Bestandteil einer Faltvorrichtung kann eine Faltkante sein, um welche der geheftete Papierstapel gebogen wird. Eine solche Faltkante verläuft vorzugsweise möglichst dicht entlang der Heftlinie bzw. Papiermittellinie. Ihr Abstand von der Heftlinie ist im Grenzfall nur durch die halbe Breite eines Heftambosses gegeben.

Ein bevorzugtes Funktionsteil einer erfindungsgemäßen Falteinrichtung ist ein als Papierunterlage ausgebildeter Bereich des Chassis jenseits der Faltkante, welcher gegenüber dem übrigen Teil des Chassis wegschwenkbar ist. Dabei kann die Verschwenkbarkeit insbesondere dadurch realisiert werden, dass das die Heftvorrichtung entlang einer Tischkante od. dgl. aufgestellt wird, wobei der verschwenkbare Bereich über die Tischkante übersteht und sowohl in horizontal auskragender Position arretiert werden kann zur Abstützung des ungefalteten Papierstapels als auch herabgeklappt werden kann, um den Papierstapel an der Faltkante zu knicken.

Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass an dem Chassis eine Vorrichtung zum Schneiden wenigstens eines Randes eines gehefteten und/oder gefalteten Papierstapels vorgesehen ist. Zu diesem Zweck könnte eine weitgehend automatische Transportmöglichkeit des gefalteten Papierstapels erfolgen – bspw. zwischen zwei Andrückwalzen od. dgl. hindurch – bis in eine Position, wo sich der dem Rücken gegenüberliegende Rand der Broschüre im Eingriffsbereich einer parallel zum Broschürenrücken verfahrbaren Klinge befindet.

Weitere Merkmale, Eigenschaften, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:

1 eine erfindungsgemäße Heftvorrichtung in einer perspektivischen Darstellung;

2 einen Schnitt durch einen Heftkopf aus 1 entlang der Linie II – II; sowie

3 einen Schnitt durch den Innenraum des Magazins zur Zuführung von Heftklammern des Heftkopfs aus 2.

Die Heftvorrichtung 1 dient dem gleichzeitigen Heften eines Stapels von Papierbögen mit jeweils zwei Heftklammern 2.

Ein Chassis 3 der Heftvorrichtung 1 besteht hauptsächlich aus einer rechteckigen Bodenplatte 4. Deren Länge ist größer als die Schmalseite des maximal zu heftenden Papierformats, so dass ein solcher Papierstapel quer über die Bodenplatte 4 gelegt werden kann, mit seiner (kürzeren) Mittellinie parallel zu den Längsseiten 5 der Bodenplatte 4, wobei letztere sodann mit ihren Schmalseiten 6 über den aufgelegten Papierstapel übersteht.

In diesen überstehenden Bereichen ist jeweils wenigstens eine, bei dem dargestellten Beispiel zwei, vertikale Führungsstange(n) 7 vorgesehen, die an ihrer freien Oberseite einen verdickten Kopf 8 aufweisen. Bei den Führungsstangen 7 kann es sich bspw. um die Schäfte von langen Schrauben handeln, welche an der Bodenplatte 4 festgeschraubt sind. Diese können bspw. durch die Bodenplatte 4 hindurchgeschraubt und an deren Unterseite mit angeschraubten Fußelementen gekontert sein, welche gleichzeitig einen rutschfesten Kontakt mit einer Aufstandsfläche herstellen.

An der Oberseite 9 der Bodenplatte 4 befinden sich im Bereich einer Längsseite 5 derselben (der vorderen aus 1) zwei Heftambosse 10, welche zum Umbiegen der durch einen Papierstapel hindurgestoßenen Enden 11 je einer zunächst U-förmig vorgebogenen Klammer 2 dienen. Zu diesem Zweck haben beide Heftambosse an ihrer Oberseite wenigstens je eine längliche Mulde 12, wobei deren Längsachsen miteinander fluchten und parallel zu der Längsseite 5 der Bodenplatte 4 verlaufen. Jede Mulde 12 hat einen sanft gewölbten Übergang von ihren Seitenrändern in den Muldengrund. Indem die Klammerenden 11 an diesem Übergangsbereich entlangstreifen, werden sie umgebogen, vorzugsweise aufeinander zu, und umgreifen dabei den Papierstapel. Diejenige Längsseite 5 der Bodenplatte 4, in deren Nähe sich die Heftambosse 10 befinden, und die entsprechende Seite der Heftvorrichtung 1 soll im folgenden als Vorderseite bezeichnet werden, die gegenüberliegende als Rückseite.

Jedem Heftamboß 10 ist ein Heftkopf 13 zugeordnet. Jeder Heftkopf 13 umfaßt ein Klammermagazin 14 und eine Heftzunge 15 zum Ausstoßen einer Heftklammer 2 aus dem Klammermagazin 14.

Die beiden Klammermagazine 14 sind an einem plattenförmigen Führungsteil 16 geführt. Dieses Führungsteil 16 hat etwa die selbe Umrißform wie die Bodenplatte 4; an beiden Schmalseiten 17 befindet sich je ein kurzer Grifffortsatz 18. Im Bereich der vier Ecken 19 befindet sich je eine Durchgangsbohrung 20 etwa vom Durchmesser einer Führungsstange 7. Das Führungsteil 16 ist damit auf die Führungsstangen 7 aufgesteckt, nachdem auf diese zunächst je eine Spiraldruckfeder 21 aufgesteckt wurde, die sich auf der Bodenplatte 4 abstützt. Die (bei dieser Ausführungsform) vier Spiraldruckfedern 21 heben das die Klammermagazine 14 tragende, plattenförmige Führungsteil 16 von der Bodenplatte 4 ab, um Platz zum Einlegen eines Papierstapels zu schaffen.

Die Klammermagazine 14 haben jeweils etwa die Form eines an der Ober- und Rückseite offenen Rahmens oder Kastens 22 mit einer rechteckigen, länglichen Grundfläche, deren Breite etwas größer ist als die Breite des Rückens oder Mittelstegs 23 einer Heftklammer 2 (Abstand zwischen den Klammerenden 11). Die beiden Klammermagazine 14 sind jeweils oberhalb eines Heftambosses 10 angeordnet und erstrecken sich quer zu dem plattenförmigen, ebenfalls länglichen Führungsteil 16. Sie können von oben mit Stangen 24 von aneinandergereihten, U-förmig vorgebogenen Heftklammern 2 beschickt werden, derart, dass die Klammerenden 11 nach unten weisen und die Klammerrücken 23 parallel zu den Längsseiten 5 der Bodenplatte 4 verlaufen.

Diese Klammerstangen 24 werden mit ihren Stirnseiten zwischen der vorderen (in 2 linken) Stirnseite 25 des Klammermagazins 14 und einem rückwärtigen Klemmelement 26 gehalten, das sich über wenigstens eine Feder 27 (im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei) an einer rückwärtigen, vertikalen Fläche 28 des Führungsteils 16 abstützt. Es kann sich hierbei um einen nach oben gebogenen Ansatz 28 des plattenförmigen Führungsteils 16 handeln. Wenigstens eine in Längsrichtung des Magazins 14 gerichtete Stange 29 ist an eben dieser rückwärtigen, vertikalen Fläche 28 des Führungsteils 16 befestigt, reicht jedoch nicht ganz bis an die vordere Stirnseite 25 des Klammermagazins 14, sondern endet in einem Abstand von dieser, der zumindest etwas größer ist als die Stärke einer Heftklammer 2 lotrecht zu deren Grundebene. Die Stangen 29 dienen als Führung für das Klemmelement 26, das mit einer entsprechenden Anzahl von Bohrungen versehen und auf diese Stangen 29 aufgesteckt ist, wie auch als Führung für je eine ebenfalls aufgesteckte Spiraldruckfeder 27.

Zum Durchstoßen der jeweils vordersten Heftklammer 2 eines Klammermagazins 14 ist dieses wie auch das plattenförmige Führungsteil 16 zumindest in dem Bereich oberhalb des betreffenden Heftambosses 10 mit einer unterseitigen Öffnung 30 versehen. Die Stoßbewegung selbst wird hervorgerufen von der betreffenden Heftzunge 15, die sich oberhalb der jeweils vordersten Heftklammer 2 befindet. Die beiden Heftzungen 15 sind als ebene Platten oder Bleche ausgebildet, deren gemeinsame Ebene sich parallel zu der Vorderseite der Heftvorrichtung 1 erstreckt.

Diese beiden Heftzungen 15 sind an einem weiteren Führungsteil 31 festgelegt, das ebenfalls eine langgestreckte Grundform aufweist etwa mit der selben Grundfläche wie die Bodenplatte 4 oder das erste Führungsteil 16. Dieses zweite Führungsteil 31 ist ebenfalls an den vier vertikalen Führungsstangen 7 geführt und zu diesem Zweck mit vier durchgehenden Ausnehmungen 32 im Bereich je einer Ecke 33 versehen.

Das zweite Führungsteil 31 befindet sich oberhalb des ersten Führungsteils 16. Es wird diesem gegenüber angehoben durch vier weitere Spiraldruckfedern 34, welche je eine Führungsstange 7 in dem Bereich zwischen den beiden Führungsteilen 16, 31 umgeben.

Der Zusammenbau der beiden Führungsteile 16, 31 und der Federn 21, 34 mit dem Chassis 3 kann derart erfolgen, dass zuerst die als Führungsstangen 7 dienenden Schrauben durch die Ausnehmungen 32 in dem oberen, zweiten Führungsteil 31 hindurchgesteckt werden, sodann werden auf die Schraubenschäfte 7 die oberen Federn 34 aufgesteckt, dann das mittlere, erste Führungsteil 16, schließlich die unteren Federn 21. Anschließend werden die Schrauben in die Bodenplatte 4 eingeschraubt und ggf. mit unterseitigen Standfuß-Elementen gekontert. In diesem Zustand sind alle Spiralefedern 27, 34 vorgespannt und das Betätigungselement 31 wird gegen die Unterseiten der Köpfe 8 der Führungsstangen 5 gedrückt.

Vorzugsweise sind die unteren Federn 21 weicher als die oberen, härteren Federn 34. Daher wird durch die Stellung des oberen Führungsteils 31 auch die Vertikalposition des mittleren Führungsteils 16 beeinflußt. Eine manuelle Verstellung des oberen Führungsteils 31 genügt daher, um zunächst die Klammermagazine 14 auf die Oberseite eines eingelegten Papierstapels herabzudrücken und anschließend die jeweils vordersten Heftklammern 2 mit den Heftzungen 15 durch den Papierstapel hindurchzustoßen, bis dass deren Enden 11 durch die Mulden 12 in den Heftambossen 10 umgebogen werden.

Aus diesem Grund ist das obere Führungsteil 31 als – für den Heftvorgang – einziges Betätigungselement ausgebildet. Es ist daher verstärkt, um eine an seiner Oberseite 35 einwirkende, punktuelle Druckkraft auf die peripheren Federbereiche wie auch zu den Heftzungen 15 übertragen zu können. Im Gegensatz zu den plattenförmig flachen unteren Teilen 4, 16 ist das Betätigungselement 31 daher als dreidimensionaler Körper ausgebildet mit einer Hohe von bspw. 1 bis 3 cm. Es bietet sich an, dieses brückenförmige Betätigungselement 31 als Spritzgußteil herzustellen, vorzugsweise aus Kunststoff, oder bspw. aus Holz anzufertigen. Aus mechanischen Gründen kann die Höhe von dem mittleren Bereich zu den Enden hin abnehmen, was sich durch eine konvex Wölbung der Oberseite 35 realisieren läßt, während seine Unterseite 36 parallel zu dem plattenförmigen Führungsteil 16 und damit hauptsächlich eben ist.

Jeweils oberhalb der Klammermagazine 14 sind in der Unterseite 36 des der Betätigung dienenden, oberen Führungsselements 31 Aussparungen 37 vorgesehen, welche so bemessen sind, dass sie je ein Klammermagazin 14 in sich aufzunehmen vermögen. Innerhalb dieser Aussparungen 37 befindet sich jeweils eine Heftzunge 15, und zwar genau oberhalb der Mulde 12 des betreffenden Heftambosses 10. Die Heftzunge kann in dem oberen Führungs/Betätigungselement 31 eingegossen, eingeklebt, eingeklemmt oder anderweitig befestigt sein.

Nach jedem Heftvorgang und Loslassen des Betätigungselements 31 wird dieses von den Federn 21, 34 wieder nach oben 48 in die Ausgangsposition nach 1 gedrückt. Nachdem dabei die Heftzungen 15 die Klammermagazine 14 verlassen haben, schieben die Federn 27 über das betreffende Klemmelement 26 je eine weitere, vorgebogene Heftklammer 2 in den Bereich zwischen je einer Heftzunge 15 und dem betreffenden Heftamboß 10; die Heftvorrichtung 1 ist für einen weiteren Heftvorgang bereit.

Sind die Klammermagazine 14 leer, so müssen sie nachgefüllt werden. Zu diesem Zweck sind die Klammermagazine 14 nicht fest mit ihrem Führungsteil 16 verbunden, sondern in horizontaler Richtung 38 verschiebbar geführt. Sie haben dazu leistenförmige Ansätze 39 an ihren Längsseiten 40, die von Laschen 41 mit winkelförmigem Profil übergriffen werden. Die Laschen 41 erstrecken sich von dem mittleren, ersten Führungsteil 16, oberhalb desselben die Klammermagazine 14 angeordnet sind, nach oben, und die freien Kanten der dem selben Klammermagazin 14 zugeordneten Laschen 41 weisen aufeinander zu. Der Abstand zwischen diesen Laschen 41 ist ausreichend bemessen, damit das betreffende Klammermagazin 14 leichtgängig gleiten kann.

Ein Klammermagazin 14 wird in seiner gefüllten Position durch einen Fortsatz des oberen Führungsteils 31, insbesondere durch die betreffende Heftzunge 15 gehalten. Diese Heftzunge 15 wird von einem nach oben ragenden Fortsatz 42 an der Oberkante der Längsseitenwände 40 des betreffenden Klammermagazins 14 hintergriffen, so dass dieses der Kraft der Druckfedern 27 widersteht, die sich einerseits an dem Fortsatz 28 abstützen, andererseits über das Klemmelement 26, die Stangen 24, die vordere Stirnseite 25 und die Seitenwände 40 des Klammermagazins 14 und dessen Fortsätze 42 schließlich auf der betreffenden Heftzunge 15.

Werden nun die beiden Griffansätze 18 des ersten Führungsteils 16 kurzfristig heruntergedrückt, insbesondere im Bereich der Vorderseite der Heftvorrichtung 1, zu der die Griffansätze 18 verschoben sein können, so rutschen die Fortsätze 42 unter den Heftzungen 15 hindurch, und die Federn 27 drücken das betreffende Klammermagazin 14 nach vorne aus der Heftvorrichtung heraus. Nun können sie ggf. ganz herausgezogen und aufgefüllt werden. Bei dem anschließenden Zurückschieben gleiten die Fortsätze 42 der Klammermagazine 14 unter der betreffenden Heftzunge 15 hindurch, da sie in der Seitenansicht die Form eines Sägezahns haben mit einem abgeschrägten Verlauf an ihrer rückwärtigen Kante.

Nachdem die Fortsätze 42 daher unter vorübergehendem Herabdrücken des ersten Führungsteils 16 wieder ihre Position hinter der betreffenden Heftzunge 15 eingenommen haben, wo sie dank ihrer geraden, vertikalen Vorderkanten gehalten werden, ist das betreffende Klammermagazin 14 wieder einsatzbereit.

An dem Chassis 3, insbesondere an der Bodenplatte 4, sind Anschlagelemente 43 vorgesehen, die zum Ausrichten eines eingelegten Papierstapels dienen. Es handelt sich hierbei vorzugsweise um etwa vertikale, nach oben ragende Flächen 43 in ganz bestimmten Abständen zu der Chassis-Vorderkante 5 und/oder zu der diese halbierenden, horizontalen Mittellinie. Diese Flächen 43 können durch nach oben ragende Umbiegungen 43 eines rückwärtigen Ansatzes 44 der Bodenplatte 4 gebildet sein. Andererseits ist es auch möglich, ein oder mehrere Anschlagelemente 43 in horizontaler Richtung gegenüber der Bodenplatte 4 verstellbar anzuordnen, um eine Anpassung an unterschiedliche Papierformate zu erlauben.

Als weitere Modifikation kann die obere Vorderkante 5 der Bodenplatte 4 als Faltkante 45 ausgebildet sein, um die der geheftete Papierstapel zur Herstellung einer Broschüre sodann gefaltet werden kann. Diese Kante 45 kann einen spitzwinkligen Querschnitt aufweisen. Um den Papierstapel während des Heftvorgangs in etwa ebener Ausrichtung zu halten, kann an die Faltkante 45 etwa anschließend eine nach unten wegschwenkbare Grundplatte 46 vorgesehen sein. Wird solchenfalls die Heftvorrichtung mit der Faltkante 45 entlang einer Tischkante aufgestellt, kann die Grundplatte 46 wahlweise in eine horizontal auskragende Position gebracht und ggf. arretiert werden; nach dem Heftvorgang wird die Arretierung gelöst, so dass die Grundplatte 46 nach unten schwenkt und dadurch die Faltkante 45 freigibt. Damit der Papierstapel optimal gefaltet werden kann, sollte die Grundplatte 46 in abgeschwenktem Zustand möglichst vollständig unter die Faltkante 45 treten. Dies wird möglich, indem die Schwenkachse 47 möglichst mit der Faltkante 45 fluchtet und ggf. zwischen Faltkante 45 und Grundplatte 46 ein Spalt verbleibt, dessen Breite etwa der Stärke der Bodenplatte 4 entspricht und/oder die der Faltkante 45 benachbarte Seite der Grundplatte 46 an ihrer Unterseite ebenfalls abgeschrägt ist.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung (1) zum manuellen Zusammenheften eines Stapels von Papierbögen mittels vorzugsweise U-förmig vorgebogenen Heftklammern (2), bspw. zwecks Erstellung einer Broschüre, mit folgenden Elementen:

    a) einem Chassis (3);

    b) wenigstens zwei Hefteinrichtungen, umfassend jeweils eine Einrichtung (14) zum Zuführen der Heftklammern (2) und eine demgegenüber verstellbare Heftzunge (15) zum Durchstoßen der abgebogenen Enden (11) einer Heftklammer (2) durch den Papierstapel, wobei die Klammerzuführeinrichtung (14) und die Heftzunge (15) gegenüber dem Chassis (3) etwa in Richtung der Klammerenden (11) verstellbar sind;

    c) einem gegenüber dem Chassis (3) verstellbaren Element (31) zur manuellen Betätigung wenigstens einer Hefteinrichtung (14, 15);

    d) einer wenigstens der Anzahl der Hefteinrichtungen (14, 15) entsprechenden Zahl von an dem Chassis (3) fixierten oder arretierbaren Heftambossen (10) zum Umbiegen der durch den Papierstapel hindurchgestoßenen Enden (11) der Heftklammern (2); gekennzeichnet durch

    e) ein gegenüber dem Chassis (3) verstellbares Element (31) zur gemeinsamen, manuellen Betätigung von zwei oder ggf. mehr Hefteinrichtungen (14, 15).
  2. Heftvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder ggf. mehr, vorzugsweise alle Heftzungen (15) unverrückbar an einem gemeinsamen Führungsteil (31) fixiert oder fixierbar sind, so dass sie keiner gegenseitigen Relativbewegung fähig sind.
  3. Heftvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als den Heftzungen (15) gemeinsames Führungsteil (31) das gemeinsame Betätigungselement selbst dient.
  4. Heftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass alle Klammerzuführeinrichtungen (14) an einem gemeinsamen Führungsteil (16) geführt sind, vorzugsweise derart, dass sie bei einem Heftvorgang keiner gegenseitigen Relativbewegung fähig sind.
  5. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammerzuführeinrichtungen (14) derart geführt und/oder gelagert sind, dass sich ihre potentiellen Bewegungsbahnen während eines Heftvorgangs miteinander und/oder mit der Bewegungsbahn des Betätigungselements (31) decken.
  6. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame Betätigungselement (31) und/oder die gemeinsamen Führungsteile (16, 31) für die Heftzungen (15) und/oder für die Klammerzuführeinrichtungen (14) an dem Chassis (3) geführt sind, vorzugsweise an mehreren voneinander beabstandeten Führungs- und/oder Lagerungspunkten.
  7. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame Betätigungselement (31) und/oder die gemeinsamen Führungsteile (16, 31) für die Heftzungen (15) und/oder für die Klammerzuführeinrichtungen (14) als den zu heftenden Papierstapel (weitgehend) überspannende Brücke ausgebildet ist.
  8. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein brückenförmiges Betätigungselement (31) und/oder Führungsteil (16, 31) im Bereich wenigstens einer seiner Längs- oder Stirnseiten lagerungs- oder führungsmäßig mit dem Chassis (3) gekoppelt ist.
  9. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gemeinsames Betätigungselement (31) und/oder Führungsteil (16, 31) an (vertikalen) Führungsstangen (7) geführt ist.
  10. Heftvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gemeinsames Betätigungselement (31) und/oder Führungsteil (16, 31) in kräftefreiem Zustand in eine vorzugsweise angehobene Ausgangsposition bewegbar ist, vorzugsweise durch eine oder mehrere, (je) eine Führungsstange (7) umgreifende Feder(n) (21, 34).
  11. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Betätigungselement und/oder Führungsteil an einer oder mehreren, vorzugsweise horizontalen Drehachse(n) verschwenkbar gelagert ist.
  12. Heftvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Betätigungselement und/oder Führungsteil in kräftefreiem Zustand in eine vorzugsweise angehobene Ausgangsposition bewegbar ist, vorzugsweise durch eine oder mehrere, (jeweils) gegenüber dem Chassis (3) abgestützte Feder(n).
  13. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (14, 15) wenigstens eines Heftkopfs und/oder wenigstens ein Heftamboß (10) gegenüber dem betreffenden Betätigungselement (31) und/oder Führungsteil (16, 31) verschiebbar sind, vorzugsweise entlang einer die Heftköpfe (14, 15) bzw. -ambosse (10) verbindenden, gemeinsamen Geraden, und in unterschiedlichen Positionen arretierbar ist.
  14. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Chassis (3) wenigstens ein Anschlag (43) zum Anlegen des zu heftenden Papierstapels vorgesehen ist.
  15. Heftvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (43) verstellbar ist.
  16. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Chassis (3) eine Mulde, ein Trog od. dgl. zum Einlegen des zu heftenden Papierstapels vorgesehen ist.
  17. Heftvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Chassis (3) eine Vorrichtung zum Falten des gehefteten Papierstapels vorgesehen ist.
  18. Heftvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltvorrichtung eine Faltkante (45) umfaßt.
  19. Heftvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein als Papierunterlage (46) ausgebildeter Bereich des Chassis (3) jenseits der Faltkante (45) wegschwenkbar ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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