| Dokumentenidentifikation |
DE10307915A1 09.09.2004 |
| Titel |
Verfahren zum Färben einer Zellulose-Fasern enthaltenden Maschenwaren-Stoffbahn |
| Anmelder |
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co.KG, 41238 Mönchengladbach, DE |
| Erfinder |
Wersch, Kurt van, 41844 Wegberg, DE; Hampel, Roland, 52531 Übach-Palenberg, DE; Päffgen, Thomas, 41069 Mönchengladbach, DE; Tinschert, Thomas, 41849 Wassenberg, DE; Mevissen, Peter, 41812 Erkelenz, DE; Fussnegger, Kurt, 52511 Geilenkirchen, DE |
| Vertreter |
von Creytz, D., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 41844 Wegberg |
| DE-Anmeldedatum |
22.02.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10307915 |
| Offenlegungstag |
09.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
09.09.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D06C 25/00
|
| IPC-Nebenklasse |
D06C 27/00
D06B 21/00
F26B 13/08
|
| Zusammenfassung |
Es wird ein Verfahren zum Färben einer Zellulose-Fasern enthaltenden Maschenwaren-Stoffbahn beschrieben. Um zu erreichen, daß man Zellulose-Fasern enthaltend Maschenware im ausgebreiteten Zustand kontinuierlich mit Hilfe eines Foulards färben sowie in Linie in einer nachgeschalteten Färbehotflue trocknen und farbfixieren kann, wird die Maschenware zunächst an den Längskanten in kontinuierlich fördernden Spannketten gefaßt und dann angrenzend an den in den Spannketten gehaltenen Längsrändern mit die Längskantenbereiche versteifenden Leimquerstrichen beaufschlagt. Der Leim wird getrocknet und anschließend wird die aus den Spannketten gelöste Bahn ausgebreitet und kontinuierlich durch den Färbefoulard und die Färbehotflue - im Prinzip wie eine gewebte Stoffbahn - geleitet.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Färben einer Zellulose-Fasern
enthaltenden Maschenwaren-Stoffbahn. Maschenware wird im Allgemeinen als Schlauch
hergestellt. Die Stoffbahn entsteht dadurch, daß der Schlauch parallel zu seiner
Längsachse auf einer möglichst geraden Linie aufgeschnitten wird. Die dabei entstehenden
Schnittkanten neigen dazu, sich einzurollen. „Zellulose-Fasern enthaltend"
bedeutet, daß die Maschenware ganz oder teilweise aus Zellulose-Fasern besteht.
Beim Färben von gewebten Stoffbahnen, deren Kanten sich normalerweise
nicht von alleine einrollen, ist ein kontinuierliches Färben nach dem sogenannten
Pad-Dry-Prinzip üblich. Hierbei wird die Stoffbahn durch einen Färbefoulard geleitet.
Anschließend – also in Linie, kontinuierlich – wird die gefärbte Stoffbahn
in einer Färbe-Hotflue getrocknet und farbfixiert. In einer Hotflue hat die Stoffbahn
keinen seitlichen Halt. Herkömmlich kann daher das Pad-Dry-Verfahren nur bei gewebten
und dergleichen flächenstabilen Stoffbahnen angewendet werden.
Aus Maschenware bestehende Stoffbahnen, die Zellulose-Fasern enthalten,
werden dagegen nach der sogenannten Auszieh-Färbemethode oder nach dem Cold-Pad-Batch-Prinzip
behandelt, wenn eine Färbung erforderlich ist. Diese Verfahren arbeiten diskontinuierlich.
Sie sind entsprechend langwierig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Färbeanlage zum kontinuierlichen
Färben von Maschenware zu schaffen, die die bisher üblichen zeitaufwendigen Verfahren
nach der Ausziehmethode oder nach dem Cold-Pad-Batch-Prinzip beim Färben von Zellulose-Fasern
ersetzt.
Die erfindungsgemäße Lösung wird im Anspruch 1 angegeben. Sie ist
für das eingangs genannte Verfahren vorzugsweise gekennzeichnet durch einen kontinuierlichen
Stoffbahnlauf mit folgenden Stufen bzw. Schritten:
- a) Ausbreiten der an beiden Bahn-Längskanten zum Einrollen neigenden Stoffbahn;
- b) Fortlaufendes Aufspannen der Stoffbahn durch Befestigen der beiden Längskanten
an kontinuierlich fördernden Spannketten;
- c) Aufbringen von Leimstreifen auf Randbereiche angrenzend an die Längskanten,
wobei der Leim in Warenlaufrichtung nicht durchgängig sondern unterbrochen in Form
von Leimquerstrichen aufgebracht wird und wobei die Breite des Leimstreifens (gemessen
ausgehend vom Stoffbahnrand quer zu der Laufrichtung) größenordnungsmäßig 1/25 des
Achsabstandes zwischen dem oberen Walzenkorb der unten bei Buchstabe f genannten
Färbehotflue, mindestens jedoch ca. 1 cm, beträgt;
- d) Versteifen der Stoffbahn-Randbereiche durch Trocknen des aufgebrachten Leims;
- e) Lösen der Stoffbahn von den Spannketten;
- f) Färben der Stoffbahn im Färbefoulard; und
- g) Trocknen und Farbfixieren der gefärbten Stoffbahn in einer Färbe-Hotflue,
welche zum Führen der Bahn mit besonders gleichmäßiger und extrem geringer Warenlängsspannung
– nämlich größenordnungsmäßig 10 Newton mit einem maximalen Schwankungsbereich
von 5 Newton – ausgelegt wird.
Bevorzugt kann sich ein längs- und breitspannungsfreies Abliefern
der gefärbten und getrockneten Stoffbahn anschließen. Einige Verbesserungen und
weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Mit anderen Worten: Um zu erreichen, daß man eine Zellulose-Fasern
enthaltende Maschenwarenbahn im ausgebreiteten Zustand kontinuierlich mit Hilfe
eines Foulards färben sowie in Linie in einer nachgeschalteten Färbehotflue trocknen
und farbfixieren kann, wird die Maschenware zunächst an den Längskanten in kontinuierlich
fördernden Spannketten gefaßt, dann angrenzend an den in den Spannketten gehaltenen
Längsrändern mit die Längskantenbereiche versteifendem Leim beaufschlagt und anschließend
(trotz Lösung aus den Spannketten) ausgebreitet kontinuierlich, also in Linie, durch
den Färbefoulard und die Färbehotflue – im Prinzip wie eine gewebte Stoffbahn
– geleitet. Vorzugsweise sollen die Ober- und/oder Unterwalzen der Hotflue
angetrieben werden.
In einer zum Farbfixieren und Trocknen eingesetzten Hotflue, beispielsweise
gemäß DE 33 36 328 C2, wird die
Stoffbahn mit einem gewissen Längszug mäanderförmig auf und ab über Leitwalzen geführt.
In der Hotflue befindet sich im unteren Bereich und im oberen Bereich je eine Serie
von untereinander im Wesentlichen parallelen Leitwalzen (sog. Ober- bzw. Unterwalzen)
jeweils annähernd in einer gemeinsamen Ebene. In die zwischen je zwei oberen bzw.
zwei unteren Leitwalzen aufgespannten Stoffbahnschleifen wird von oben bzw. unten
im Allgemeinen erhitzte Luft zum Trocknen und Fixieren eingeblasen.
Ohne einen gewissen Längszug läßt sich eine Stoffbahn nicht durch
eine solche Hotflue bewegen. Bei Stoffbahnen aus Webware bereitet das im Allgemeinen
kein Problem, bei Stoffbahnen aus Maschenware (mit nicht erfindungsgemäß stabilisierten
Randbereichen) führt der Längszug dazu, daß die Stoffbahn in der Maschine (beim
Lauf über die Leitwalzen) nicht etwa ausgebreitet bleibt sondern
daß sich die Kanten beim Durchlaufen der einzelnen Schleifen der Hotflue immer weiter
einrollen und im Extremfall aus der ausgebreiteten Bahn ein Strang wird. Bei einem
solchen Strang kommen die Vorteile der Hotflue nicht zur Geltung, so daß Maschenware
herkömmlich nicht in einer Hotflue getrocknet und farbfixiert werden kann.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, lediglich die relativ zur Gesamtbreite
der Stoffbahn schmalen Randbereiche mit Leimquerstrichen oder dergleichen Stabilisierungsmitteln
zu versteifen. Überraschend wird allein durch diese Versteifung der schmalen Randbereiche
erreicht, daß die Maschenwaren-Stoffbahn in der Hotflue nicht zu einem Strang zusammenläuft,
sondern die Hotflue wie eine Gewebebahn ausgebreitet passiert. Vorteilhaft ist es
hierbei, daß die Leimspuren an den beiden Stoffbahnrändern nicht durchgängig sondern
unterbrochen sind. Beispielsweise sollen (gesehen in Stoffbahnlaufrichtung) jeweils
auf eine Längeneinheit eines beleimten Querstrichs etwa zwei Längeneinheiten eines
leimfreien Bereichs folgen. In der Praxis hat sich ein solches Verhältnis von größenordnungsmäßig
1:2 bewährt.
Die Breite der Leimspur (gemessen quer zu der Laufrichtung beginnend
am Stoffbahnrand) hängt erfindungsgemäß von dem Abstand zwischen den oberen und
den unteren Walzen der Färbehotflue ab. Je größer der Abstand ist, umso breiter
muß der Leimstreifen gemacht werden, um ein Einrollen bzw. Umschlagen der versteiften
Ränder auf dem Wege zwischen je zwei Walzen auszuschließen. Es hat sich herausgestellt,
daß dieses Randeinrollen verhindert wird, wenn die Breite der Leimstreifen (das
ist die Länge der Leimstriche) ausgehend vom Stoffbahnrand erfindungsgemäß größer
als ca. 1/25 des Achsabstands zwischen oberer und unterer Hotfluewalze ist. Mindestens
soll die Breite des Leimstreifens ca. 1 cm betragen.
Je geringer die auf die Stoffbahn wirkende Längszugkraft ist, desto
leichter kann das Umschlagen bzw. Einrollen der Kanten verhindert werden. Ebenso
ist es im Rahmen der Erfindung vorteilhaft, wenn die auf die Stoffbahn wirkende
Längszugkraft überall in der Hotflue, das heißt in jeder Warenschleife, annähernd
gleichmäßig ist. Um diesen gleichmäßigen geringen Warenlängszug durch die ganze
Färbehotflue zu erreichen, ist es vorteilhaft, die oberen Walzen nicht gemeinsam
über einen Kettentrieb sondern jede einzelne obere Walze – oder doch jeweils
zwei oder drei Walzen gemeinsam (je nach Warenqualität) – mit einem separaten
Motor anzutreiben, dessen Antriebsmoment einstellbar ist.
Im Rahmen der Erfindung bedeutet die Angabe „Trocknen und Farbfixieren"
sowohl das Farbfixieren beim Trocknen als auch das Trocknen und anschließende Fixieren.
Wenn die Stoffbahn trocken und fixiert ist, kann sie – wie bei Maschenware
üblich – längs- und breitspannungsfrei, z.B. über einen Bandtransporter, auf
Rolle oder über einen Tafler auf Stapel abgeliefert werden. Alternativ kann die
Stoffbahn zunächst im Wesentlichen zwecks Fixierung in der Hotflue behandelt und
bei kontinuierlicher Weiterleitung in Linie gewaschen und getrocknet sowie gegebenenfalls
längs- und breitspannungsfrei abgeliefert werden.
Anhand der beiliegenden Darstellung eines Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen Anlagenkonzepts zum kontinuierlichen Färben einer ausgebreiteten
Maschenwarenbahn, die wenigstens zum Teil aus Zellulose-Fasern besteht, werden Einzelheiten
der Erfindung erläutert. Es zeigen
1 eine Anlage im schematischen vertikalen
Längsschnitt; und
2 eine Draufsicht auf einen Teil der
Anlage nach 1.
Die Stoffbahn 1 läuft in Transportrichtung 2 (Längsrichtung
der Stoffbahn) ab Rolle 3 durch eine Ausbreitvorrichtung 4 in
einer Art Spannrahmen 5, der in 2 auch in
der Draufsicht im Prinzip dargestellt wird. Der Spannrahmen 5 besitzt zwei
Spannketten 6 und 7, die mit Nadeln 8 (alternativ kommen
auch Kluppen in Frage) zum Einnadeln der Randbereiche 9 an die Längskanten
10 der Stoffbahn 1 ausgerüstet sind. Jede der Spannketten läuft
endlos über Kettenräder 11 (mit horizontaler oder vertikaler Radachse
12). Wenn die Stoffbahn 1 bzw. deren Randbereiche 9 in
der jeweiligen Kette 6, 7 fixiert sind, werden in einer Leimstation
13 Leimquerstriche auf die Randbereiche 9 aufgebracht. Die Länge
b der Leimquerstriche (gesehen quer zur Transportrichtung 2) soll klein
gegen die Gesamtbreite B der Stoffbahn 1 sein und etwa gleich 1/25 des
Abstands der Ober- und Unterwalzen der nachstehend beschriebenen Hotflue gemacht
werden. Der aufgetragene Leim wird in einer sich in der Transportrichtung
2 anschließenden Kantentrockenstation 14 versteift. Dadurch verlieren
die Randbereiche 9 ihre für Maschenware übliche Flexibilität, so daß sich
die Kanten nach dem Lösen der Stoffbahn 1 am Ausgang 15 des Spannrahmens
5 nicht mehr einrollen.
Die Stoffbahn 1 wird anschließend über eine Leitwalze
16 in einen Färbefoulard 17 mit Tauchwalze 18 und anschließendem
Quetschwalzenpaar 19 zum Einlaßschlitz 20 einer insgesamt mit
21 bezeichneten Färbehotflue gebracht. In der Hotflue 2 läuft
die Stoffbahn 1 über eine Umlenkwalze 22 sowie mäanderförmig abwärts
und aufwärts über zwei Leitwalzenserien 23 und 24, die jeweils
aus einer Vielzahl von Leitwalzen, nämlich Unterwalzen 25 und Oberwalzen
26, bestehen. Innerhalb der Hotflue 21 werden die zwischen je
zwei Leitwalzen 25, 26 einer Walzenserie 23,
24 aufgespannten Stoffbahnschleifen 27 aus Blasdüsen
28 mit erhitzter Luft beaufschlagt. Am Ende des Stoffbahnlaufs in der Hotflue
21 gelangt die Stoffbahn 1 über eine Umlenkwalze 29 und einen
Auslaßschlitz 30 in einen Auslaufbereich 31, z.B. mit Tragband
32, zum längs- und breitspannungsfreien Abliefern der Stoffbahn
1 auf eine Rolle 33.
1
- Stoffbahn
2
- Transportrichtung
3
- Rolle
4
- Ausbreitvorrichtung
5
- Spannrahmen
6, 7
- Spannketten
8
- Nadeln
9
- Randbereich
10
- Längskanten
11
- Kettenrad
12
- Radachse
13
- Leimstation
14
- Trockenstation
15
- Ausgang (5)
16
- Leitwalze
17
- Färbefoulard
18
- Tauchwalze
19
- Quetsche
20
- Einlaßschlitz
21
- Färbehotflue
22
- Umlenkrad
23, 24
- Leitwalzenserien
25
- Unterwalze
26
- Oberwalze
27
- Stoffbahnschleife
28
- Blasdüse
29
- Umlenkwalze
30
- Auslaßschlitz
31
- Auslaufbereich
32
- Tragband
33
- Rolle
|
| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Färben einer Zellulose-Fasern enthaltenden Maschenwaren-Stoffbahn
(1), gekennzeichnet durch einen kontinuierlichen Stoffbahnlauf mit folgenden
Stufen bzw. Schritten:
a) Ausbreiten der an den beiden Bahn-Längskanten (10) zum Einrollen neigenden
Stoffbahn (1);
b) Fortlaufendes Aufspannen der Stoffbahn (1) durch Befestigen der beiden
Längskanten (10) an kontinuierlich fördernden Spannketten (6,
7);
c) Aufbringen von Leimstreifen auf Randbereiche (9) angrenzend an die Längskanten
(10), wobei der Leim in Stoffbahnlaufrichtung (2) in Form von
durch leimfreie Bereiche unterbrochenen Leimquerstrichen aufgebracht wird und wobei
die Länge der Leimquerstriche (gemessen ausgehend vom Stoffbahnrand quer zu der
Laufbahnrichtung) größenordnungsmäßig 1/25 des Achsabstands zwischen den oberen
und unteren Walzen (25, 26) eines nachfolgend zu durchlaufenden
Färbefoulards (21), mindestens jedoch ca. 1 cm, beträgt;
d) Versteifen der Stoffbahn-Randbereiche (9) durch Trocknen des aufgebrachten
Leims;
e) Lösen der Stoffbahn (1) von den Spannketten (6, 7);
f) Färben der Stoffbahn (1) im Färbefoulard (17); und
g) Trocknen und Farbfixieren der gefärbten Stoffbahn (1) in einer Färbehotflue
(21).
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zum Führen
der Stoffbahn (1) mit besonders gleichmäßiger und extrem geringer Bahnlängsspannung
ausgelegte Färbehotflue (21) eingesetzt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Färbehotflue (21) mit einzeln oder gruppenweise angetriebenen Unter- und/oder
Oberwalzen (24, 25) eingesetzt wird.
- Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leimquerstriche – gesehen in der Bahnlaufrichtung (2) –
mit leimfreien Bereichen, die in der Laufrichtung größenordnungsmäßig doppelt so
breit wie die Leimquerstriche sind, abwechseln.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
|
|
|