Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beheizung eines wärmetechnischen
Gerätes, insbesondere eines Heizkessels, mit festem, schüttfähigem Brennmaterial,
insbesondere Holzpellets, mit einem Brenner, der eine oberhalb eines Ascheraums
angeordnete, mit dem Brennmaterial und mit Verbrennungsluft beaufschlagbare Brennkammer
enthält, der eine nach oben weisende Flammaustrittsöffnung aufweist und über eine
bodenseitige Entsorgungsluke, der ein bewegliches, mit Durchtrittsöffnungen für
Primärluft versehenes Verschlussorgan zugeordnet ist, in den Ascheraum entleerbar
ist.
Bei einer bekannten Anordnung dieser Art ist das Verschlussorgan als
massive Platte ausgebildet, die mit durchgehenden Durchtrittsöffnungen für die Primärluft
versehen ist, die hier über den Ascheraum angesaugt wird. Hierbei ergibt sich nur
im Bereich der Durchtrittsöffnungen eine kühlende, mit dem Verschlussorgan in Kontakt
kommende Luftströmung. Es besteht daher die Gefahr, dass die das Verschlussorgan
bildende, massive Platte thermisch so stark belastet wird, dass die Lebensdauer
leidet. Die Folge davon sind ein hoher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Außerdem
kann es vorkommen, dass sich die genannte Platte aufgrund ihrer thermischen Beanspruchung
verzieht, was die Beweglichkeit beeinträchtigen kann. Die bekannte Anordnung erweist
sich demnach als nicht zuverlässig und funktionssicher genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln
so zu verbessern, dass auch bei robusten Einsatzverhältnissen eine hohe Zuverlässigkeit
und schonende Betriebsweise gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das der Entsorgungsluke
zugeordnete Verschlussorgan als doppelwandige, einen Hohlraum enthaltende Platte
ausgebildet ist, deren obere Wandung als die Durchtrittsöffnungen für die Primärluft
enthaltende Rostplatte und deren untere, hiervon distanzierte Wandung als öffnungslose,
den Ascheraum gegenüber der Brennkammer verschließende Verschlussplatte ausgebildet
ist, und dass der zwischen der Rostplatte und der Verschlussplatte ausgebildete
Hohlraum als mit einem durch eine Trennwand von der benachbarten Brennkammer getrennten,
mit Luft beaufschlagbaren Druckraum kommunizierender Luftkanal ausgebildet ist,
von dem die Durchtrittsöffnungen für die Primärluft abgehen und der mit einem zu
einer Sekundärluftöffnung führenden Strömungskanal kommuniziert.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Hohlraum zwischen Rostplatte
und Verschlussplatte zuverlässig von Luft durchströmt wird. Die der Brennkammer
zugewandte Rostplatte wird dabei in vorteilhafter Weise nicht nur im Bereich ihrer
Durchtrittsöffnungen für die Primärluft, sondern auf ihrer ganzen Unterseite von
der vorbeistreichenden Luft bespült und hiervon zuverlässig gekühlt. Hierdurch ist
gewährleistet, dass die Temperatur der Rostplatte auch bei einer hohen thermischen
Belastung in einem zulässigen Bereich gehalten werden kann, was sich vorteilhaft
auf die Vermeidung von Verschleiß und die Erzielung einer langen Standzeit auswirkt.
Zudem wird durch die zuverlässige Kühlung der Rostplatte auch einem unerwünschten
Wärmeverzug wirksam vorgebeugt, was sich vorteilhaft auf die Funktionssicherheit
auswirkt. Die den Hohlraum durchströmende Luft nimmt Wärme auf, wodurch sich in
vorteilhafter Weise eine Vorwärmung der zu einem zugeordneten Sekundärluftaustritt
strömenden Luft ergibt, was sich vorteilhaft auf die Erzielung einer guten Nachverbrennung
und damit einer guten Wirtschaftlichkeit auswirkt. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Maßnahmen ist darin zu sehen, dass hier eine Überdruckluftversorgung möglich und
eine Luftführung über den Ascheraum entbehrlich ist, wodurch Falschluft weitestgehend
unterdrückt werden kann. Zudem ist es möglich, den Ascheraum über den ganzen Kesselquerschnitt
einteilig auszubilden, was nicht nur die Entsorgung der Asche vereinfacht, sondern
in vorteilhafter Weise auch eine Anbringung des erfindungsgemäßen Brenners an unterschiedlichen
Seiten des wärmetechnischen Gerätes ermöglicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten
Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
So kann die das Verschlussorgan bildende Platte zweckmäßig als im
Bereich seiner Seitenkanten verschiebbar gelagerte Schieber ausgebildet sein. Aufgrund
der guten Kühlung ist eine leichtgängige Anordnung gewährleistet. Der Schieber kann
daher mit vergleichsweise geringer Kraft im wesentlichen geräuschlos verschoben
werden. Während der hin- und hergehenden Bewegung des Schiebers kann dieser auf
einfache Weise abgestreift werden. Dem Schieber ist daher zweckmäßig eine stationäre
Abstreifeinrichtung zugeordnet.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen ist das Brennergehäuse
zumindest im der Entsorgungsluke zugeordneten, unteren Bereich doppelwandig ausgebildet,
wobei der lichte Abstand der jeweils eine zur Bildung der Entsorgungsluke vorgesehene
Fensterausnehmung enthaltenden Wände der Dicke des das Verschlussorgan bildenden
Schiebers entspricht. Dies ermöglichet in vorteilhafter Weise eine einfache Lagerung
des Schiebers und gewährleistet gleichzeitig eine zuverlässige Abdichtung des Brennraums
gegenüber dem Ascheraum, so dass keine Falschluft zu befürchten ist und eine Aufwirbelung
der Asche unterbleibt.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, dass das Brennergehäuse
einen an den unteren doppelwandigen Bereich anschließenden, vorderen
doppelwandigen Bereich aufweist, dessen Innenraum den zu der im Bereich der Flammaustrittsöffnung
vorgesehenen Sekundärluftöffnung führenden Strömungskanal bildet. Hierbei wird in
vorteilhafter Weise auch die Sekundärluftführung in den Gehäuseaufbau integriert,
was eine einfache Bauweise ergibt. Gleichzeitig wird hierbei auch eine zuverlässige
Kühlung des vorderen Wandbereichs des Brennergehäuses erreicht.
In Fortbildung dieses Gedankens kann das Brennergehäuse auch in seinem
oberen Bereich doppelwandig ausgebildet sein, wobei der Innenraum dieses doppelwandigen
Bereichs mit dem Druckraum kommuniziert und zu einer im Bereich der Flammaustrittsöffnung
vorgesehenen, weiteren Sekundärluftöffnung führt. Hierdurch ergibt sich auch im
oberen Wandbereich des Brennergehäuses eine zuverlässige Kühlung.
Vorteilhaft kann der obere, doppelwandige Bereich von einem Zuführschacht
für das Brennmaterial durchgriffen sein, der im Bereich des Zwischenraums des doppelwandigen
Bereichs mit Lufteintrittsöffnungen versehen ist. Die über diese Lufteintrittsöffnungen
abströmende Luft bildet in vorteilhafter Weise eine Sperrluft gegen hochsteigende
Hitze und Staubteilchen, was die Betriebssicherheit erhöht.
Zweckmäßig ist das Brennergehäuse als kastenförmiges Stahl-Bauteil
ausgebildet, das mit einem äußeren Befestigungsflansch versehen und hiermit an einem
zugeordneten Anbauflansch des wärmetechnischen Geräts anbringbar ist. Die Verwendung
von Stahl ergibt eine hohe Festigkeit und führt zu einer selbsttragenden Anordnung,
die an jedem geeigneten Anbauflansch anbringbar ist, was eine hohe Vielseitigkeit
sowie eine einfache Austauschbarkeit ergibt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und
aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines
mit einem erfindungsgemäßen Brenner versehenen Heizkessels teilweise im Schnitt,
2 einen Längsschnitt durch den Brenner
der Anordnung gemäß 1 in gegenüber 1
vergrößerter Darstellung,
3 einen Querschnitt durch die Anordnung
gemäß 2,
4 den vorderen Randbereich des doppelwandigen
Verschlussorgans der Anordnung gemäß 2,
5 eine Draufsicht auf den vorderen Randbereich
der oberen Rostplatte der Anordnung gemäß 4 und
6 einen unteren Randbereich des die obere
Brennerwandung durchgreifenden Zuführschachts der Anordnung gemäß 2
in demgegenüber vergrößerter Darstellung.
Der der 1 zugrundeliegende Heizkessel
1 enthält einen oberhalb eines Ascheraums 2 angeordneten Ofenraum
3, über dem sich ein zur Erwärmung von Wasser vorgesehener Wärmetauscher
4 befindet. In den nach unten offenen Rauchgaszügen des Wärmetauschers
4 sind mittels eines Schwenkhebels 5 betätigbare Reinigungsschieber
6 angeordnet.
In den Ofenraum 3 ragt ein Brenner 7 hinein, der
an einem eine zugeordnete Einschuböffnung umfassenden Anbauflansch 8 des
Heizkessels 1 angeflanscht ist. Der Brenner 7 besitzt ein aus
miteinander verbundenen Stahlplatten bestehendes Gehäuse 9, das mit einem
äußeren, am Anbauflansch 8 zur Anlage bringbaren Halteflansch
10 versehen ist. Der Heizkessel 1 kann mit mehreren, dem Ofenraum
3 zugeordneten Einschuböffnungen versehen sein. Im dargestellten Beispiel
sind zwei aneinander gegenüberliegende Einschuböffnungen vorgesehen, so dass der
Brenner 7 wahlweise auf unterschiedlichen Seiten des Heizkessels
1 anbringbar ist. Die jeweils nicht mit einem Brenner 7 belegte
Einschuböffnung ist durch einen am zugeordneten Anbauflansch 8 angebrachten
Deckel 11 verschlossen, dessen Außenkontur und Lochbild der Außenkontur
und dem Lochbild des Halteflansches 10 entsprechen. Der Ascheraum
2 erstreckt sich ungeteilt über den ganzen Querschnitt des Heizkessels
1. Der Brenner 7 ist daher unabhängig davon, an welcher Seite
des Heizkessels 1 er angebracht ist, in den Ascheraum 2 entsorgbar,
was das Umsetzen des Brenners 7 von einer Seite zur anderen erleichtert.
Dem Ascheraum 2 ist ein herausfahrbarer Aschekasten 12 zugeordnet,
der mit einem dicht schließenden Deckel versehen sein kann.
Der Brenner 7 ist für die Verbrennung von festem, schüttfähigem
Brennmaterial, wie aus Holz bestehenden Pellets etc., eingerichtet. Dieses wird
über einen Fallschacht 13 zugeführt, der mit seinem unteren Ende in einen
rückwärtigen, aus dem Ofenraum 3 herausragenden Bereich des Gehäuses
9 des Brenners 7 eingreift. Der Fallschacht 13 ist an
seinem oberen Ende über eine Zellradschleuse 14 mit einer Förderschnecke
15 verbunden, über die das in einem Silo etc. gelagerte Brennmaterial herangeführt
werden kann. Der gegenüber der Außenwand des wärmetechnischen Geräts nach außen
vorspringende Bereich des Brenners 7 samt Hilfsaggregaten ist innerhalb
einer an das wärmetechnische Gerät 1 anschließenden Einhausung
57 geschützt angeordnet.
Der Innenraum des Gehäuses 9 des Brenners 7 ist,
wie am besten aus 2 erkennbar ist, durch eine Trennwand
16 in eine Feuerseite 17 und einen Druckraum 18 unterteilt.
Die Feuerseite 17 ist an ihrem vorderen, unteren Ende zur Bildung einer
Brennkammer 19 muldenförmig vertieft. Die Brennkammer 19 besitzt
eine im wesentlichen nach oben weisende, in den Ofenraum
3 ausmündende Flammaustrittsöffnung 20, über die das Feuer in
den Ofenraum 3 austreten kann. An der Unterseite der Brennkammer
19 ist eine verschließbare Entsorgungsluke 21 vorgesehen, über
die Verbrennungsrückstände etc. in den darunter sich befindenden Ascheraum
2 abgeworfen werden können.
Der Entsorgungsluke 21 ist ein bewegbares Verschlussorgan
zugeordnet, das vor jedem Brennvorgang zum Öffnen der Entsorgungsluke
21 betätigt wird. Das Verschlussorgan ist hier als an den Seitenkanten
verschiebbar gelagerter Schieber 22 ausgebildet. Zum Verschieben des Schiebers
22 ist ein Linearmotor 23 vorgesehen, der mit einer mit dem Schieber
22 verbundenen, die Rückwand 24 des Brennergehäuses
9 durchgreifenden Schub- und Zugstange 25 zusammenwirkt. Der Linearmotor
23 ist an einem am Halteflansch 10 anliegenden Träger
26 aufgenommen.
Die Brennkammer 19 ist mit Brennmaterial und Verbrennungsluft
beaufschlagbar. Das über den Fallschacht 13, der mit seinem unteren Ende
einen hinteren, außerhalb des Ofenraums 3 sich befindenden Bereich der
feuerseitigen Oberseite des Brennergehäuses 9 durchgreift, ankommende Brennmaterial
wird über eine an das untere Ende des Fallschachts 13 anschließende Rutsche
27 in die Brennkammer 19 eingeworfen, wie bei 28 angedeutet ist.
Das eingeworfene Brennmaterial bildet eine auf dem Schieber 22 aufliegende
Schüttung 29, die beim Beginn eines Brennvorgangs durch die Zufuhr von
Heißluft entzündet wird. Hierzu ist ein Heißluftgebläse 30 vorgesehen,
das an ein die Rückwand 24 und den Druckraum 18 durchsetzendes,
in die Brennkammer 19 einmündendes Rohr 31 angeschlossen ist.
Sobald das Brennmaterial entzündet ist, wird das Heißluftgebläse 30 passiviert,
wobei die Heizung und das Gebläse gegeneinander verzögert ausgeschaltet werden.
Nach der Entzündung wird die Verbrennungsluft durch einen Ventilator 32
bereitgestellt, der an der Rückwand 24 angebracht ist und in den Druckraum
18 mündet. Im Heißluftgebläse 30 wird auch im passivierten Zustand
ein leichter Luftzug erzeugt. Hierzu ist eine vom Druckraum 18 abgehende,
zum Heißluftgebläse 30 führende Kurzschlussleitung 33 vorgesehen.
Zur Gewährleistung einer guten, vollständigen Verbrennung des Brennmaterials
wird die Verbrennungsluft in Form von Primärluft und Sekundärluft zugeführt. Die
Primärluft wird der Brennkammer 19 von unten über bodenseitige Lufteintrittsöffnungen
34 zugeführt. Die Sekundärluft wird über im Bereich des unteren und oberen
Rands der Flammaustrittsöffnung 20 vorgesehene Sekundärluftaustrittsöffnungen
35 zugeführt.
Zur Zuführung der Primärluft ist der das der Entsorgungsluke
21 zugeordnete Verschlussorgan, durch das die Brennkammer 19 bodenseitig
vom darunter sich befindenden Ascheraum 2 getrennt wird, bildende Schieber
22 als doppelwandige Hohlplatte ausgebildet, deren obere Wandung als die
Luftdurchtrittsöffnungen 34 für die Primärluft enthaltende Rostplatte
36 und deren hiervon distanzierte untere Wandung als ausnehmungslose Verschlussplatte
37 ausgebildet sind. Die Luftdurchtrittsöffnungen 34 können einfach
als Bohrungen oder Schlitze etc. ausgebildet sein. Das Gehäuse 9 des Brenners
7 ist bodenseitig zweiwandig ausgebildet, wobei der Abstand der oberen,
brennkammerseitigen Wand 38 von der unteren, ascheraumseitigen Wand
39 der Dicke der den Schieber 22 bildenden Hohlplatte entspricht,
so dass der Schieber 22 mit der Verschlussplatte 37 an der unteren
Wand 38 und mit der Rostplatte 36 an der oberen Wand
39 des bodenseitigen, doppelwandigen Bereichs des Gehäuses 9 anliegt.
Die Wände 38, 39 sind mit übereinander angeordneten, fensterartigen
Ausnehmungen 40 versehen, die bei entferntem Verschlussorgan die Entsorgungsluke
21 bilden. Die untere Wand 38 geht bis zur Rückwand
24 durch, die hieran befestigt sein kann. Die obere Wand 39 kann
an der Trennwand 16 enden. Im Bereich des Druckraums 18 können
mit der oberen Wand 39 fluchtende, seitliche Führungsleisten
58 zur Führung des Schiebers 22 vorgesehen sein.
Der das Verschlussorgan bildende Schieber 22 geht, wie am
besten aus 3 erkennbar ist, über die ganze Breite des
Gehäuses 9 durch und ist mit seinen seitlichen Rändern an den Seitenwänden
41 des Gehäuses 9 geführt. Die die jeweils zugeordnete Ausnehmung
40 begrenzenden Randstege der Wände 38, 39 bilden dem
Schieber 22 zugeordnete, seitliche Auflageleisten. Dem vor und zurück bewegbaren
Schieber 22 ist eine stationäre Abstreifeinrichtung 56 zugeordnet,
die die Oberseite des Schiebers 22 abräumt, wenn dieser unter ihr vorbeibewegt
wird. Im dargestellten Beispiel fungiert das untere Ende der Trennwand
16, die hier den hinteren Rand der fensterförmigen Ausnehmung
40 der oberen Wand 39 des gehäuseseitigen Bodenbereichs bildet,
als dem Schieber 22 zugeordneter, stationärer Abstreifer.
In der der 2 zugrundeliegenden Betriebsstellung,
in der die Entsorgungsluke 21 verschlossen ist, liegt der Schieber
22 mit seiner vorderen Stirnseite an einer gehäuseseitigen Frontwand an.
Der rückwärtige Bereich des Schiebers 22 ragt etwas in den Druckraum
18 hinein, der den Schieber 22 im zurückgezogenen Zustand aufnimmt
und dementsprechend in Richtung der Schieberbewegung eine zumindest der Schiebestrecke
entsprechende lichte Weite aufweist. Die Rostplatte 36 und die Verschlussplatte
37 des Schiebers 22 sind, wie am besten aus 4
ersichtlich ist, durch Verbindungsschrauben 42 miteinander verschraubt,
die Distanzelemente 43 durchgreifen. Eines der Distanzelemente kann, wie
in 2 rechts angedeutet ist, als Öse ausgebildet sein,
die mit dem Zugstab 25 verbunden sein kann. Der durch die Distanzelemente
43 bewirkte Abstand der Rostplatte 36 von der Verschlussplatte
37 ergibt einen Hohlraum. Dieser ist vom Druckraum 18 her zugänglich
und mit Luft beaufschlagbar und dient dementsprechend als Luftkanal 44,
über den die Lufteintrittsöffnungen 34 der Rostplatte 36 mit Luft
versorgt werden, die als Primärluft in die Brennkammer 19 eintritt.
An den unteren doppelwandigen Bereich des Gehäuses 9 schließt
sich, wie aus 2 erkennbar ist, ein vorderer, doppelwandiger
Bereich an, dessen Innenraum 45 einerseits mit dem Luftkanal
44 des Schiebers 22 kommuniziert und andererseits bis zur vorderen
Sekundärluftöffnung 35 reicht und dementsprechend als Strömungskanal für
die der vorderen Sekundärluftöffnung 35 zuzuführende Sekundärluft dient.
Der Schieber 22 liegt in der Betriebsstellung, wie oben schon erwähnt wurde,
mit seiner vorderen Stirnseite dichtend an der an die untere Wand 38 anschließenden,
äußeren Frontwand 46 des Gehäuses 9 an. Diese weist hier einen
geneigten Verlauf auf. Die Verschlussplatte 37 ist, wie die 2
und 4 erkennen lassen, im Bereich ihrer Vorderkante
entsprechend der Neigung der Frontwand 46 abgeschrägt, so dass sich eine
satte Anlage ergibt.
Die obere Rostplatte 36 des Schiebers 22 ist an
ihrem vorderen Rand, wie am besten aus 5 erkennbar
ist, mit einer über die ganze Breite durchgehenden Zahnkontur 47 versehen.
Im Bereich zwischen den Zähnen ergeben sich dabei Durchströmkanäle 48.
Auch wenn die Rostplatte 36 mit ihrem vorderen Rand an der Frontwand
46 anläuft, besteht daher eine Strömungsverbindung zwischen dem schieberseitigen
Luftkanal 44 und dem als Strömungskanal fungierenden Innenraum
45 des vorderen, doppelwandigen Gehäusebereichs. Die den schieberseitigen
Luftkanal 44 durchströmende Luft kühlt die den Luftkanal 44 begrenzenden
Platten, hier insbesondere die obere Rostplatte 36 ab und wird dadurch
selbst erwärmt, so dass an der hiermit beaufschlagten Sekundärluftöffnung
35 vorgewärmte Sekundärluft zur Verfügung gestellt wird, was eine besonders
gute Verbrennung ergibt.
Auch der obere Bereich des Gehäuses 9 ist, wie
2 weiter erkennen lässt, doppelwandig ausgebildet.
Der Innenraum 49 dieses oberen, doppelwandigen Bereichs ist direkt vom
Druckraum 18 aus zugänglich und führt zu der im Bereich des hinteren Rands
der Flammaustrittsöffnung 20 vorgesehenen Sekundärluftöffnung
35. Der Innenraum 49 des oberen doppelwandigen Bereichs fungiert
dementsprechend ebenfalls als Strömungskanal für Sekundärluft. Die den durch den
Innenraum 49 gebildeten Strömungskanal durchströmende Luft kühlt die obere
Begrenzung der Flammseite 17 und wird dabei in erwünschter Weise vorgewärmt.
Das untere Ende des Fallschachts 13 durchgreift den oberen,
doppelwandigen Wandbereich im Bereich hinterhalb des Halteflansches 10.
Im Bereich des Innenraums 49 dieses doppelwandigen Wandbereichs besitzt
der Fallschacht 13, wie aus 6 ersichtlich
ist, radiale Lufteintrittsöffnungen 50. Die hierüber aus dem Zwischenraum
49 abströmende Luft fungiert als Sperrluft, die einem Hochsteigen von Wärme
und Staub in den Fallschacht 13 entgegenwirkt. Die Lufteintrittsöffnungen
können als Bohrungen oder Schlitze etc. ausgebildet sein. Auch eine Ausführung wie
in 2 rechts angedeutet wäre denkbar, bei der die Wand
des Fallschachts 13 Randausnehmungen aufweist.
Die Seitenwände 41 des kastenförmigen Brennergehäuses
9 sind, wie aus 3 erkennbar ist, einwandig.
Zweckmäßig sind die Seitenwände 41, wie 3
weiter zeigt, im Bereich der Brennkammer 19 auf ihrer Innenseite mit Schamotteplatten
51 gepanzert. Zur Halterung der Schamotteplatten 51 ist die obere
Wand 39 des bodenseitigen, doppelwandigen Bereichs mit einer die fensterförmige
Ausnehmung 40 seitlich begrenzenden, nach oben gerichteten Abwinklung
52 versehen, die zusammen mit der benachbarten Seitenwand 41 eine
Aufnahmenut bildet. Vorteilhaft kann, wie aus 2 ersichtlich
ist, auch die frontseitige Begrenzung der Brennkammer 19 durch eine aufgelegte
Schamotteplatte 53 gepanzert sein. Die Schamotteplatten 51,
53 werden einfach lose eingelegt.
Die durch Stahlplatten gebildeten Seitenwände 41 des Gehäuses
9 werden durch die ebenfalls als Stahlplatten ausgebildeten Wände der oberen
und unteren bzw. vorderen Doppelwandbereiche sowie durch die Trennwand
16 überbrückt. Diese Querwände sind mit den Seitenwänden 41 zweckmäßig
verschweißt. Um den Schweißvorgang zu vereinfachen, können die Querwände zweckmäßig
zumindest teilweise mit den Seitenwänden 41 verzapft sein. Dies gilt in
erster Linie für die inneren Wände der oberen und unteren Doppelwandbereiche sowie
die Trennwand 16. Die Rückwand 24, die als Montageplattform für
die benötigten Hilfsaggregate fungiert, ist zweckmäßig lösbar anbringbar. Im dargestellten
Beispiel trägt die Rückwand 24 die Schub- und Zugstange 25, das
Heißluftgebläse 30, den Ventilator 32 und einen Lichtsensor
54. Dieser dient zur Überwachung des Brennvorgangs in der Brennkammer
19. Die Rückwand 24 und die Trennwand 16 sind daher mit
mit der optischen Achse des Lichtsensors 54 fluchtenden Sichtlöchern
55 versehen.