Bekannte Schließfächer werden üblicherweise aufgestellt an Plätzen
mit erhöhten Menschenkonzentrationen und in Bereichen, in denen die sich dort aufhaltenden
Personen aus unterschiedlichsten Gründen kein Gepäck bei sich haben sollen.
Dazu werden eine große Anzahl von Schließfächern üblicherweise in
Gängen so installiert, dass eine möglichst große Zahl von Schließfächern auf einer
möglichst geringen Fläche plaziert werden kann und dass jeweils lediglich die Frontseite
des Schließfaches zugänglich ist.
So werden Schließfächer aufgestellt auf beziehungsweise in Reisezentren
wie beispielsweise Bahnhöfen oder Airports. Dort wird damit den Reisenden das meist
kurzzeitige Verschließen von Reisegepäck ermöglicht.
Es ist nunmehr auch üblich geworden, Schließfächer nicht nur zu installieren,
um Personen eine freiere Bewegung ohne Gepäck zu ermöglichen, sondern um auch entsprechende
Kontrollmöglichkeiten gegenüber sich an bestimmten Orten befindlichen Personen zu
optimieren, um, beispielsweise in Museen oder Bibliotheken, eine unberechtigte Mitnahme
von Gegenständen zu erschweren.
Eine Weiterführung hat dieser Gedanke darin gefunden, bei Massenveranstaltungen
den Besuchern aus Sicherheitsaspekten das Mitführen von bestimmten Gegenständen
wie beispielsweise Photoapparaten oder sperrigen Gegenständen und aus betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten das Mitführen von beispielsweise Getränken zu verwehren.
Nachteiligerweise können üblicherweise aber diese Gegenstände nicht
sicher verwahrt werden, da regelmäßig zu wenig Verwahrmöglichkeiten angeboten werden,
und diese darüber hinaus nicht die üblichen Sicherheitsstandards erfüllen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schließfachkombination zu schaffen,
welche nicht ortsgebunden ist, jedoch die nahezu gleichen Sicherheitsanforderungen
wie eine fest installierte Schließfachkombination erfüllt.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen 1 bis
14 beschriebene Verfahren gelöst und nachfolgend anhand der 1
bis 3 näher erläutert.
Die erfindungsgemäße Schließfachkombination ist angeordnet auf einem
LKW- Hänger bekannter Bauart, vorzugsweise einem Sattelauflieger.
Auf diesem Hänger 1 sind, verlaufend auf seiner Längsachse,
zwei mit ihren Rückwänden aneinander stehende Wände 2 und 3 von
Schließfächern angeordnet.
An den längsseitigen Außenwänden des Hängers 1 sind weitere
äußere Schließfachwände 4 und 5 so angeordnet, dass die Front-,
und damit Türseite der Schließfächer nach innen, zu der Türseite der inneren Schließfachwände
2 und 3 hin gerichtet sind.
Gemäß 1 wird eine optimale Raumausnutzung
dadurch erreicht, dass die inneren und äußeren Schließfachwände 2,
3, 4 und 5 in ihrer Tiefe so dimensioniert sind, dass
sie die Breite des Hängers 1 nahezu vollständig ausnutzen.
Um die Zugänglichkeit der Schließfächer realisieren zu können, sind
die äußeren Schließfachwände 4 und 5 so gestaltet, dass sie, wenn
der Hänger 1 abgestellt und entsprechend gesichert ist, einzeln und/oder
gemeinsam aus dem Hänger heraus verfahrbar sind und somit eine Verbreiterung des
Hängers realisiert wird. Dies wird in 2 dargestellt
Die inneren und äußeren Schließfachwände 2, 3,
4 und 5 sind dabei in ihrer Höhe so dimensioniert, dass sie die
Gesamtbauhöhe des Hängers 1 nahezu vollständig ausnutzen.
Die Außenwände 6 und 7 des Hängers 1 sind
so gestaltet, dass sie beim Herausfahren der äußeren Schließfachwände
3 und 4 mit herausfahrbar sind und, gemäß 2,
die Oberseite der herausgefahrenen äußeren Schließfachwände 4 und
5 überdeckend, als Witterungsschutz wirken.
Die Rückwand 8 des Hängers 1 ist in einer besonderen
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung so gestaltet, dass sie an ihrer unter
Kante 9 am Hänger 1 angeschlagen und somit um diese Kante
9 schwenkbar zu öffnen ist.
Dabei sind an ihrer Innenfläche Stufen 10 so angeordnet,
dass sie bei geöffneter Rückwand 8 eine Treppe mit einem sich ebenfalls
selbsttätig aufstellenden Geländer 11 bilden.
In einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung wird
die Nutzungszeit der Schließfächer mittels eines Zahlcomputers freigegeben und überwacht,
welcher ebenfalls Informationen zu freien beziehungsweise freiwerdenden Schließfächern
zur Verfügung stellt.
In einer weiteren besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung
erfolgt die Kassierung der Schließfachmiete mittels eines Kassierautomaten, somit
ist ein Betrieb der Schließfachkombination teilweise oder gänzlich ohne Personal
möglich.
Auch ist eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schließfachkombination
mit einem GPS- Funkmodul möglich. Mittels dieses Funkmoduls können Betriebszustände
und Störungen an eine Empfangsstelle zum Betreiber der Schließfachkombination gemeldet
werden.