Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden der Kettbahnen
beim Zettelbaum-Partiewechsel gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Beim Zettelbaum-Partiewechsel werden die von dem die Zettelbäume tragenden
Zettelbaumgestell bzw. Ablaufgestell bahnförmig gelieferten Kettfäden in der bisherigen
Praxis büschelweise mit den neu eingeführten Kettfäden verknotet. Während des Vorgangs
des Verknotens muß die Anlage stillgesetzt werden. Das Anknoten dauert bei Zuführung
der Kettbahnen von beispielsweise 16 Zettelbäumen etwa 1 Stunde; bei nachgeschalteter
Färbe-Schlichtanlage wird hierfür eine weitere Stunde als Anlaufzeit benötigt. Außer
dem Aufwand an Produktionszeit der Anlage ergeben sich bei einem Partiewechsel auch
erhebliche Verluste an Material; beim Färben werden die Teile der Kette, die in
der Stillstands- oder Anlaufzeit in der Anlage standen oder liefen, wertlos. Sie
sind insbesondere auch nicht als zweite Wahl geeignet. Die entsprechende Verlustlänge
der Kette kann erheblich sein. In einer Zettel-Schlichtanlage gehen durch Stillstands-
und Anlaufzeit etwa 500 laufende Meter der Kettfadenschar verloren.
In DE-PS 178 550 wird
ein Verfahren zum Verbindungen von Webketten beschrieben. Die Fäden am Anfang und
Ende jeder Kette werden unmittelbar hinter dem Schärriet mittels Klebstreifen in
ihrer durch die Teilung des Schärriets bestimmten Lage zueinander gesichert. Die
so vorbereiteten Enden der alten und neuen Kette werden nach Einlegen in einen Rietkamm
durch Aufbringen eines Klebemittels miteinander verbunden. In US-PS
21 88394 wird eine tragbare Maschine zum Verbinden der Kettfäden an einem
Webbaum beschrieben. Hiernach werden die miteinander zu verbindenden Ketten abschnittsweise
geklemmt. Die sich zwischen den Klemmlinien gegenüberliegenden Fadenenden werden
dann miteinander verknotet. Aus US-PS 29
64 827 ist eine Vorrichtung bekannt, mit deren Hilfe Fäden unmittelbar
vom Spinnen in einem Zuge ohne die kontinuierliche Garnbewegung zu unterbrechen,
aufgebäumt werden können sollen. Ein im Ergebnis ähnliches Verfahren wird für monofil
aus Spinnköpfen gezogenes Garn beschrieben in EP
0 178 644 A1. Ein weiteres ähnliches Verfahren vorstehender Art wird angegeben
in CH-PS 339 889. Danach ist ein
Verfahren zum Aufbäumen einer Vielzahl paralleler Kettfäden auf Webbäumen bekannt.
Beim Aufbäumen werden zwei einzelne Bäume mit Abstand voneinander gelagert, an einem
der Bäume werden die Kettfäden befestigt und auf den Baum aufgewickelt. Am Ende
werden die Fäden auf den fertigen Wickel festgeklemmt, abgetrennt und am anderen
Baum befestigt.
In der US-PS 4 476 173
ist das Verbinden des Endes einer Bahn paralleler Fäden mit dem Anfang eines Hilfsgewebes
beschrieben. Dabei weist der Anfang des Hilfsgewebes entweder einen angenähten,
mit Klebemittel beschichteten Plastikstreifen auf oder ist direkt mit Klebemittel
beschichtet. Das Ende der Fadenbahn wird zwischen einem weiteren mit Klebemittel
beschichteten Plastikstreifen und dem beschichteten Plastikstreifen des Hilfsgewebes
beziehungsweise dem beschichteten Anfang des Hilfsgewebes verklebt. Diese Verbindung,
gegebenenfalls über ein Hilfsgewebe, ist auch zum Verbinden zweier Fadenbahnen geeignet.
Die in der US-PS 4 476 173
beschriebene Vorrichtung weist Klemm/Klebemittel mit Klemmelementen und Schweißköpfen
für eine Schmelzklebeverbindung auf, die hintereinander vertikal von der Fadenbahn
durchlaufen werden. Die Klemmelemente halten den Anfang des Hilfsgewebes und den
weiteren Plastikstreifen an den beiden Seiten der Fadenbahn parallel zu ihr. Die
Schweißköpfe sind auf beiden Seiten außerhalb des Anfangs des Hilfsgewebes und des
weiteren Plastikstreifens angeordnet. Zum Verbinden wird die Fadenbahn zunächst
außerhalb des Verbindungsbereiches festgeklemmt, anschließend werden die Klemmelemente
und die Schweißköpfe gemeinsam auf die Fadenbahn zubewegt und die Verbindung zwischen
dem Hilfsgewebe, der Fadenbahn und dem weiteren Plastikstreifen hergestellt.
Eine in der US-PS 4 476 173
beschriebene Verbindung hat für das Verbinden zweier Kettbahnen den Nachteil, daß
entweder ein Hilfsgewebe benötigt wird oder die neue Kettbahn mit Klebemittel beschichtet
werden muß. Eine solche Beschichtung ist ohne weitere Hilfsmittel, wie einem Längsstreifen
quer zur Kettrichtung, kaum möglich. In jedem Fall sind bei Anwendung dieser Verbindung
und dem Einsatz dieser Vorrichtung die folgenden zwei Prozeßschritte notwendig:
- 1. Behandlung des Anfangs der neuen Kettbahn, d.h. Anbringung eines Hilfsgewebes
oder einer Beschichtung und
- 2. Verbinden der alten mit der neuen Kettbahn.
Nachteil dieser Vorrichtung ist auch, daß zum Verbinden zweier Kettbahnen
bereits während des normalen Betriebes der alten Kettbahn die neue Kettbahn in dem
Klemmelement parallel zur alten Kettbahn gehalten werden muß. Erfolgt das Anlegen
der neuen Kettbahn während des Betriebes der alten Kettbahn besteht die Gefahr der
Berührung und Beeinträchtigung der alten Kettbahn. Beeinträchtigungen können auch
nach dem Anlegen der neuen Kettbahn durch Verhakungen der beiden Kettbahnen im Betrieb
entstehen.
In der JP 1-314 745 A
wird ein Verfahren und eine zu einer Weberei gehörende Vorrichtung zum Verbinden
der alten und der neuen Kette beim Teppichweben beschrieben. Die zu verbindenden
Ketten werden nacheinander mit Hilfe eines Schraubenbalkens durch Drehen des Balkens
ausgerichtet und beiderseits des Schraubenbalkens mit Klemmelementen geklemmt. Die
Klemmelemente, zumindest für die alte Kette, sind senkrecht zur Ketttrichtung in einer
horizontalen und in einer vertikalen Ebene verfahrbar. Die so verfahrbaren Klemmelemente
ermöglichen nach dem Ausrichten der alten Kette im Schraubenbalken ein Verfahren
der alten Kette außerhalb des Schraubenbalkens, anschließend ein Ausrichten der
neuen Kette im Schraubenbalken und schließlich ein Verfahren der alten Kette über
die neue Kette. In dieser letzten Position durchlaufen die Ketten Klemm/Klebemittel
mit einem unteren Druckelement und einem oberen Druckelement. Beim Hochfahren des
unteren Druckelementes übernimmt dieses zunächst die Fäden der neuen Kette und anschließend
die Fäden der alten Kette. Beide Ketten werden mit Klebstoff versehen und mit Hilfe
des oberen Druckelementes gegeneinander gepresst. Die Vorrichtung arbeitet in diesen
aufeinanderfolgenden Schritten insgesamt so langsam, daß sie für eine Zettel-Continue-Anlage
nicht geeignet ist, da die einer Kettfäden-Verbindungsstelle vorausgehenden oder
nachfolgenden Maschinenteile angehalten werden müßten.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der CH
669 303 G A3 bekannt. Diese Vorrichtung, auch Verbindungsstation genannt,
weist einen oberen und einen unteren Teil mit äquivalenten bzw. identischen Bauteilen
für je einen Teil einer neuen und einer alten Fadenschar (Kettbahn) auf. Im Folgenden
wird der obere Teil betrachtet. Die von der Fadenschar zu durchlaufenden Klemm/Klebemittel
sind als vertikal zu durchlaufende Schweißvorrichtungen mit herabhängenden Klebestreifen
ausgebildet. Die Anlegemittel und die Klemmmittel für die neue Fadenschar weisen
jeweils 2 feststehende, abwechselnd eingesetzte Elemente, nämlich zwei Rückzugswalzen
und zwei Klemmvorrichtungen auf. Sowohl die Anlegemittel als auch die Klemmmittel
für die neue Fadenschar sind in der Nähe der Schweißvorrichtungen angebracht. Zum
Verbinden einer alten und einer neuen Fadenschar, bzw. des entsprechenden Teils
der Fadenschar, wird während des Betriebes der alten Fadenschar, das heißt während
die alte Fadenschar die Schweißvorrichtung durchläuft, die neue Fadenschar neben
der alten Fadenschar durch die Schweißvorrichtung der Rückzugswalze zugeführt. Erst
anschließend wird die neue Fadenschar durch die Klemmvorrichtung festgesetzt.
Die Zufuhr der neuen Fadenschar durch die Schweißvorrichtung während
des Betriebes der alten Fadenschar birgt die Gefahr der Berührung und Verhakung
der beiden Fadenscharen und dadurch die Gefahr von Fadenbrüchen und längeren Stillstandszeiten.
Würde man zur Verringerung der möglichen Beeinträchtigung der Fadenscharen die alte
Fadenschar vor der Zufuhr der neuen Fadenschar anhalten und festklemmen, so würde
sich die Rüstzeit um die Zeit für die Zufuhr der neuen Fadenschar an die feststehenden
Anliegemittel und für das Festklemmen verlängern. Außerdem kann die Zufuhr der neuen
Fadenschar an die Anlegemittel in der Nähe der Schweißvorrichtung problematisch
sein, es sei denn, es würden zusätzliche Maßnahmen, wie der Einsatz eines Hilfsgewebes
ergriffen.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 so weiterzuentwickeln, daß die neue Kettbahn sicher, das heißt ohne
Gefahr von Verhakungen, und Fadenbrüchen, in akzeptabler Zeit durch die Klemm/Klebemittel
an die alte Kettbahn angelegt werden kann. Die Vorrichtung sollte außerdem möglichst
einfach zu bedienen sein.
Diese Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale, des Anspruchs
1 gelöst.
Die Klemm/Klebemittel können sich oberhalb und unterhalb des normalen
Laufwegs der Kettbahn zwischen Zettelbaumgestell und Schlichtanlage oder dergleichen
befinden. Sie bleiben normalerweise inaktiv, erst beim Zettelbaum-Partiewechsel,
d. h. wenn das Ende der auslaufenden, alten Kettbahn signalisiert wird, treten die
Klemm-Mittel in Aktion und arretieren die alte Kettbahn flächig.
Zuvor, im Betrieb der alten Kettbahnen wird außerhalb des Verlaufs
der alten Kettbahn die anlaufende neue Kette flächig in den Greifer der Greifmittel
eingelegt und bereitgestellt. Nach dem Klemmen der alten Kettbahn wird die anlaufende
neue Kettbahn mit Hilfe des Greifers der Greifermittel in die Klemm-/Klebemittel
geführt und flächig an den geklemmten Bereich der alten Kettbahn angelegt, worauf
ein Verkleben der beiden Kettbahnen miteinander mit Hilfe der dann aktivierten Klebemittel
erfolgt. Nach dem Verkleben werden die Greifermittel sowie die Klemm- und Klebemittel
gelöst, und die Kettbahn läuft, nunmehr von einer neuen Ablaufstelle her, im wesentlichen
unverändert weiter.
Die Verfahrbarkeit des Greifers der Greifermittel in die Klemm/Klebemittel
ermöglicht ein Bereitstellen der neuen Kettbahn außerhalb der Klemm/Klebemittel
während des Betriebs der alten Kettbahn und ein Anlegen der neuen Kettbahn direkt
an die alte Kettbahn innerhalb der Klemm/Klebemittel beim Zettelbaum-Partiewechsel.
Die Aufnahme der neuen Kettbahn und das Anlegen an die alte Kettbahn
mittels des Greifers erfolgt wesentlich sicherer als eine Führung der neuen Kettbahn
per Hand oder automatisch durch von der alten Kettbahn durchlaufende Klemm-/Klebeelemente
zu feststehenden Anlege- und Klemmmitteln für die neue Kettbahn. Da das Aufnehmen
der neuen Kettbahn jedoch schon während des Betriebes der alten Kettbahn erfolgt,
sind die Rüstzeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung akzeptabel.
Das Klemmen der auslaufenden Kettbahn und das flächige Anlegen oder
Ankleben der anlaufenden Kettbahn läßt sich zugleich auf der ganzen Kettbahnbreite
auf mechanische Weise innerhalb einer Zeit von weniger als 3 Minuten ausführen.
Während dieser Zeit, in der die Kettbahn insgesamt festgeklemmt
ist, braucht die nachgeschaltete Anlage keineswegs gestoppt zu werden, denn für
eine Schlichtanlage, Färbe-Schlichtanlage oder dergleichen lassen sich ohne weiteres
Kompensatoren schaffen – und in der Anlage einschalten –, die eine Laufzeit
von 3 Minuten überbrücken.
Für das Anlegen der neuen Kettbahn auf deren ganzer Breite an die
alte Kettbahn werden ebenfalls nur wenige Augenblicke gebraucht, wenn während des
Ablaufs der vorangehenden Kettbahn entsprechende Vorbereitungen getroffen werden,
wenn also die neue Kettbahn bereits in einer unmittelbar zu dem erfindungsgemäß
vorgesehenen Anlegen an die alte Kettbahn passenden flächigen Position bereitgehalten
wird.
Weiterhin liegen die beiden Kettbahnen der mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Vorrichtung herzustellenden Verbindung nur auf einem schmalen, sich insbesondere
quer zur Kettrichtung erstreckenden, geklebten Streifen aufeinander. Nur dieser
schmale Streifen ist für die Weiterverwendung unbrauchbar. Da er nur geklebt ist,
besitzt er zudem eine so geringe Stärke, daß in der nachgeschalteten Anlage etwa
vorkommende Quetschwalzen für den Durchlauf des geklebten Bereichs im allgemeinen
nicht gelöst werden müssen. Wenn schließlich im Zuge der Anlage Teilstäbe oder dergleichen
in der Kettbahn vorkommen, können diese durch eine den geklebten Bereich auf dessen
Weg längs der Anlage begleitende Person mit Leichtigkeit übergesetzt werden.
Bei der vorgenannten grundsätzlichen Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden
Aufgabe werden mit Hilfe der Vorrichtung die auslaufende und die anlaufende Kettbahn
insgesamt flächig auf einem Querstreifen miteinander verbunden. Beispielsweise wenn
hierbei eine sichere Kupplung aller Fäden nicht gewährleistet werden kann und/oder
wenn in der nachgeschalteten Anlage ein entsprechen dicker geklebter Streifen unerwünscht
ist, kann es günstig sein, die auslaufende, alte Kettbahn vor dem Klemmen in mehrere
Teilkettbahnen aufzuteilen. Jede auslaufende Teilkettbahn ist dann einzeln –
gesehen in Längsrichtung der gesamten Kettbahn – an gegeneinander versetzten
Bereichen zu klemmen und mit je einer neuen Teilkettbahn zu verkleben. Nach dem
Lösen der einzelnen Klemmungen werden die Teilkettbahnen wieder zu einer Gesamtkettbahn
vereinigt.
Durch diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht,
daß in der wiedervereinigten Gesamtkettbahn zwei oder mehr Klebestreifen mit –
geringem – Abstand zueinander in Kettrichtung aufeinanderfolgen, so daß der
Verbindungsbereich der alten und der neuen Kettbahn sich über eine Kettbahnlänge
von z.B. 1 bis 2 m erstreckt. Nur dieser aus mehreren Streifen bestehende Klebebereich
ist dann für die Weiterverarbeitung unbrauchbar. Er kann ebenso wie ein einziger
geklebter Streifen durch die gesamte nachfolgende Anlage so begleitet und z.B. über
Teilstäbe übergesetzt werden, daß ein Stillstand, insbesondere auch in einer Färbe-Schlichtanlage,
– jedenfalls wegen der Verbindung – nicht erforderlich ist.
Eine saubere Klebung im verklebten Bereich wird erzielt, wenn das
Ende der auslaufenden, alten Kettbahn nach dem Klemmen abgeschnitten wird. Die Klebeverbindung
selbst läßt sich auf einfache Weise und sauber herstellen, wenn man von beiden Seiten
der flächig aufeinanderliegenden alten und neuen Kettbahnteile einseitig mit Klebstoff
beschichtete Klebestreifen gegeneinander an die Kettbahn andrückt. Das Abschneiden
des Endstücks bzw. der Endstücke der alten Kettbahn ist außer für den Abtransport
des bisherigen Ablaufgestells insbesondere auch dann vorteilhaft, wenn andernfalls
das Endstück der Kettbahn das Zuführen und Anlegen des Anfangs der neuen Kettbahn
behindern würde.
Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung im Rahmen einer
Gesamtanlage gekennzeichnet sein durch zwei den Klemm/Klebemitteln wechselweise
vorgeschaltete Zettelbaumgestelle und einen den Klemm/Klebemitteln nachgeschalteten
Ablaufkompensator mit einer für den Wechsel der Zettelbaumpartie ausreichendem Speicherkapazität.
Durch das Vorschalten des alternativ anzuschließenden Zettelbaumgestells wird das
Anlegen der neuen Kettbahn auf ein zeitliches Mindestmaß beschränkt, weil die neue
Kettbahn während des Ablaufs der alten Kettbahn bereits so in den Greifermitteln
vorbereitet werden kann, daß sie bei Bedarf sofort in der für das Anlegen und Ankleben
richtigen Position zur Verfügung steht. Durch die Anordnung eines Ablaufkompensators
zwischen den Klemm/Klebemitteln und der nachgeschalteten Anlage wird erreicht, daß
letztere während des Verbindens der Kettbahnen unverändert weiterlaufen kann.
Eine noch weitere Verbesserung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht
darin, daß die Klemm/Klebemittel zwei oder mehr übereinanderliegende Etagen zum
gleichzeitigen Anlegen und Ankleben von aus der Gesamtkettbahn abgeteilten Teilkettbahnen
besitzt. Hierdurch wird die oben beschriebene, im Längsrichtung der Kette versetzte
Verbindung der Teilketten herstellbar. Vorteilhaft werden die zwei oder mehr Etagen
besitzendem Klemm/Klebemittel mit entsprechend vielen übereinander gelagerten Umlenkwalzen
zum Führen je einer Teilkettbahn vor und nach dem Durchlauf durch den Klemm/Klebe-Bereich
ausgestattet. Wenn die Aufteilung der Gesamtkettbahn in die einzeln zu verklebenden
Teilkettbahnen derart erfolgt, daß die Teilketten aus der ebene der ursprünglichen
Transportrichtung der Gesamtkettbahn in verschiedene Etagen angehoben und nach dem
Durchlauf durch die Klebeeinrichtung wieder zurück in die ursprüngliche Ebene transportiert
werden, ergibt sich wegen der unterschiedlich großen Laufwege von Natur aus ein
gegenseitiger Versatz der gegebenenfalls hergestellten Verbindungsstreifen.
Zum Bereitstellen der neuen Kettbahn oder der entsprechenden
Teilkettbahnen werden erfindungsgemäß Greifermittel vorgesehen. Diese Greifermittel
können vorzugsweise als eine die Kettbahn bzw. Teilkettbahn flächig aufnehmende
Fadenkluppe ausgebildet sein, die in die Klemm/Klebemittel hinein verfahrbar gelagert
und antreibbar ist. Die Greifermittel können in einer ersten Alternative mit den
Klemm/Klebemitteln kombiniert sein: dann ist nur ein Satz der Greifermittel erforderlich.
Wenn das Vorbereiten der einzelnen Teilkettbahnen in den Greifern usw. sowie das
Austauschen der Zettelbaumgestelle bei Verwendung nur eines Satzes von Greifermitteln
Probleme bereiten sollte, kommt es nach einer zweiten Alternative infrage, die Greifermittel
mit dem vorgeschalteten Zettelbaumgestell zu kombinieren. Dann sind natürlich zum
Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung zwei Sätze von Greifermitteln vorzusehen.
Der dadurch bedingte größere Aufwand wird in der Praxis häufig durch Handhabungsvorteile
und genauere Positionierung der Teilketten relativ zu einander – also auch
einem Qualitätsgewinn – aufgewogen.
Zu den Klemm/Klebemitteln selbst gehören vorzugsweise pneumatisch
wirkende Mittel zum Klemmen und/oder Anpressen beim Kleben. Pneumatisch betätigte
Klemmbalken und dergleichen können bei Bedarf sehr schnell aktiviert. und ebenso
schnell entlastet werden: außerdem führen sie auch bei Undichtheiten nicht zu einer
Verschmutzung der Anlage bzw. des bearbeiteten Materials.
Schließlich ist es im allgemeinen günstig, insbesondere bei Verklebung
einzelner vorher gebildeter Teilkettbahnen, eine Schneidevorrichtung zum Abtrennen
des Endes der alten Kettbahn vorzusehen.
Anhand einer schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels
werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
1 eine seitliche Gesamtansicht einer
Zettel-Schlichtanlage;
2 eine erfindungsgemäße Klemm/Klebe-Vorrichtung;
3 die Vorrichtung nach 2
in Klemmposition; und
4 die Vorrichtung nach 2
in Klebeposition.
1 zeigt schematisch eine Seitenansicht
einer Zettel-Schlichtanlage. Von einem insgesamt mit 1 bezeichneten Zettelbaumgestell,
auf dem z.B. zwanzig einzelne Zettelbäume 2 ablaufen können, wird eine
Gesamtkettbahn 3 vereinigt abgerollt. Im Ausführungsbeispiel läuft die
Gesamtkettbahn 3 durch eine insgesamt mit 4 bezeichnete, erfindungsgemäße
Klemm/Klebevorrichtung und einen daran anschließenden Ablaufkompensator
5, durch eine Schlichtanlage 6, durch Vortrockner 7,
Trockner 8, eventuell einen weiteren Kompensator 9, zu einem Kettbaum
10.
Die Einzelheiten der vorgenannten Elemente 1 bis
3 sowie 6 bis 10 können in üblicher, dem Fachmann bekannter
Weise ausgestaltet werden. Eine erfindungsgemäße Besonderheit besteht darin, daß
zusätzlich zu dem jeweils ablaufenden Zettelbaumgestell 1 ein weiteres,
insgesamt mit 11 bezeichnetes, für den nächsten Partiewechsel vorgesehenes,
zweites Zettelbaumgestell 11 bereitgestellt wird, dessen von der Gesamtheit
der Zettelbäume 12 gelieferte Gesamtkettbahn 13 einer Greifervorrichtung
14 vorgelegt wird, die die einzelnen Teilkettbahnen 15 in Greifern
16 zum Anlegen an die in der Klemm/Klebevorrichtung 4 flächig
geführten Teilkettbahnen 17 der alten Gesamtkettbahn 3 bereithalten.
Nach 1 wird vorgesehen, bei einem Partiewechsel
im wesentlichen nur die Zettelbaumgestelle 1 und 11 auszutauschen.
Die Schnittstelle zwischen den beim Partiewechsel verbleibenden und ausgetauschten
Teilen verläuft dann in etwa bei der Linie A (in der Zeichnung von 1
rechts von der Greifervorrichtung 14). Alternativ kann die Schnittstelle
aber auch weiter nach links (in 1) gelegt werden, so
daß sie in etwa bei der Linie B liegt. In diesem letzeren Fall gehört zu jedem Zettelbaumgestell
1 und 11 eine gesonderte Greifervorrichtung 14 und den
darin symbolisierten Teilwalzen 19 (2).
Anhand der 2 bis 4
werden Einzelheiten zum Betrieb der erfindungsgemäßen Klemm/Klebevorrichtung
4 mit angeschlosener Greifervorrichtung 14 erläutert. Die alte
Gsamtkettbahn 3 wird vom Zettelbaumgestell 1 kommend an einer
Umlenkwalze 18 (1) aus der Ebene der Gesamtkettbahn
heraus, vorzugsweise nach oben, zu beispielsweise vier Teilwalzen 19 geleitet,
wobei z.B. jede der vier Teilwalzen 19 etwa ein Viertel der Gesamtkettbahn
3 aufnimmt und bei Normalbetrieb etwa horizontal sowie im wesentlichen
ohne Berührung durch die Klebevorrichtung 4 zu einer weiteren Gruppe von
Teilwalzen 20 leitet, von denen aus die Teilkettbahnen 17 zu einer
Vereinigungswalze 21 (1), beispielsweise am
Eingang des Ablaufkompensators 5, laufen. Für einen Zettelbaumpartiewechsel
werden erfindungsgemäß vor allem zwei Vorrichtungen, nämlich die Klemm/Klebevorrichtung
4 und die Greifervorrichtung 14 benötigt.
Die Klemm/Klebevorrichtung 4 besteht im gezeichneten Ausführungsbeispiel
für jede Teilkettenbahn 17 aus oberhalb und unterhalb der Teilkettenbahn
17 angeordneten Klemmbacken 22 und 23, wobei die eine
Klemmbacke 22 maschinenfest und die andere Klemmbacke 23 relativ
zur Normalebene der Teilkettbahn 17 in Pfeilrichtung beweglich, z.B. mit
Hilfe eines mit Druckluft zu beaufschlagenden Schlauchs 24, gelagert sein
soll. Auf die der jeweiligen Teilkettenbahn 17 zugewendeten Flächen der
Klemmbacken 22, 23 wird je ein Klebeband 25, vorzugsweise
mit Klebeschutzrücken, aufgelegt. Das Klebeband 25 erstreckt sich ebenso
wie die Klemmbacken 22, 23 über die ganze Breite der zu bearbeitenden
Kettbahn 3 bzw. 17. Unterhalb jeder Teilkettbahn 17 befindet
sich benachbart zu den Klemmbacken 22 und 23 ein Teilstab
26, der mit einem Klemm balken 27 zusammenarbeitet. Am Klemmbalken
27 wird vorzugsweise ein Schneidmesser 28 angebracht. Der Teilstab
26 kann auf einer Führung 29 vertikal verfahrbar gelagert werden.
Zum Aktivieren des Klemmbalkens 27 kann Druckluft eingesetzt werden.
Die Greifervorrichtung 14 besitzt für jede Etage der Klemm/-Klebevorrichtung
4 eine sich über die Bahnbreite erstreckende Fadenkluppe 30, in
die zur Vorbereitung des Partiewechsels je eine Teilkettbahn 15 (1)
des für den Wechsel vorgesehenen zweiten Zettelbaumgestells 11 während
des Abarbeitens des ersten Zettelbaumgestells 1 eingelegt wird. Die Fadenkluppe
30 besteht beispielsweise aus zwei sich über die ganze Breite der Kettbahn
13 erstreckenden Klemmleisten 31, 32, die an beiden Enden
an je einem Träger 33 befestigt sind. Mit Hilfe dieser seitlich der Bahn
angeordneten Träger 33 können die Klemmleisten 31, 32
in den Bereich der Klemm/Klebevorrichtung 4 geschoben werden. Zum Klemmen
oder Lösen der jeweilig von der Fadenkluppe 30 gehaltenen Teilkettbahn
15 werden an den Trägern 33 Mittel, z.B. in einem den einzelnen
Träger 33 bildenden Rohr geführte Stangen, vorgesehen, die eine gegenseitige
Verschiebung der Klemmleisten 31, 32 auf einen entsprechenden
Befehl zulassen. Auch hierfür können ebenso wie für die Bewegung der Träger
33 selbst Pneumatikantriebe vorgesehen werden.
Die beschriebene Vorrichtung arbeitet folgendermaßen:
Bei Normalbetrieb werden die Klemm/Klebemittel so weit von der Ebene der jeweiligen
Kettbahn bzw. Teilkettbahn entfernt gehalten, daß eine Berührung ausgeschlossen
ist. Die Teilkettbahnen 17 laufen jedoch ständig von der Umlenkwalze
18 über die Teilwalzen 19 und 20 zur Vereinigungswalze
21.
Wenn die im gerade ablaufenden Zettelbaumgestell 1 enthaltene
Zettelpartie ausläuft, werden alle Zettelbäume 2 gestoppt. Die sich an
die Klemm/Klebevorrichtung 4 anschließenden Teile der Anlage werden jedoch unverändert
weiterbetrieben, dabei wird der Ablaufkompensator 5 allmählich entleert.
Beim oder zugleich mit dem Anhalten der Zettelbäume 2 werden die Teilstäbe
26, z.B. mit Hilfe von in der Führung 29 gelagerten Schlitten
34, in der in 3 dargestellten Weise derart
nach oben in Pfeilrichtung bewegt, daß die jeweilige Teilkettbahn 17 durch
Bewegung des zugehörigen Klemmbalkens 27 (in Pfeilrichtung) zwischen diesem
und dem benachbarten Gehäuseteil 35 der angrenzenden festen Klemmbacke
22 zu fixieren ist. Wie der Vergleich von 2
und 3 zeigt, erfolgt in diesem Zusammenhang
z.B. eine vertikale Bewegung (Pfeil) des Teilstabs 26 um eine Teilung.
Nach dem Fixieren der Teilkettbahn 17 wird das unterhalb
des jeweiligen Klemmbalkens 27 positionierte Schneidmesser 28
aktiviert. Mit Hilfe dieses Messers wird die Teilkettbahn 17 nahe der Klemmung,
vorzugsweise noch oberhalb der Ebene der festen Klemmbacke 22, abgetrennt.
Sofort nach Abschneiden der (alten) Kettbahn 3 wird das.
bis dahin abgearbeitete Zettelbaumgestell 1 zur Seite gefahren und durch
das zum Austausch bereitgestellte zweite Zettelbaumgestell 11 ersetzt.
Die von letzterem gelieferte Gesamtkettbahn 13 war bereits in einzelnen
Teilkettbahnen 15 mit den Greifern 16 der Greifervorrichtung
14 verbunden. Nach dem Positionieren des zweiten Zettelbaumgestells
11 werden daher sofort gemäß 4 die Fadenkluppen
30 mit den dort gehaltenen neuen Teilkettbahnen 15 durch die Klemm/Klebevorrichtung
4 (in Pfeilrichtung) hindurch nach vorn geschoben. Vorzugsweise werden
dann die beweglichen Klemmbacken 23 mit Hilfe der druckluftbetätigten Schläuche
24 nach oben bewegt (Pfeil), so daß die beiden daran vorbereiteten Klebebänder
25 die alte und die neue Teilkettbahn 17 bzw. 15 zwischen sich
einschließen und miteinander verbinden.
Nach Entspannen der Schläuche 24 senken sich die beweglichen
Klemmbacken 23 wieder ab. Die Klemmleisten 31, 32 der
Fadenkluppen 30 werden geöffnet und letztere werden dann in die Reserveposition
nach 2 zurückgefahren. Die neue Zettelpartie ist angeklebt
und kann abgearbeitet werden.
1
- Zettelbaumgestell
2
- Zettelbaum
3
- Gesamtkettbahn
4
- Klemm/Klebevorrichtung
5
- Ablaufkompensator
6
- Schlichtanlage
7
- Vortrockner
8
- Trockner
9
- Kompensator
10
- Kettbahn
11
- zweites Zettelbaumgestell
12
- Zettelbaum (11)
13
- Gesamtkettbahn (11)
14
- Greifervorrichtung
15
- Teilkettbahn (13)
16
- Greifer
17
- Teilkettbahn (3)
18
- Umlenkwalze
19
- Teilwalze
20
- Teilwalze
21
- Vereinigungswalze
22
- feste Klemmbacke
23
- bewegliche Klemmbacke
24
- Schlauch
25
- Klebeband
26
- Teilstab
27
- Klemmbalken
28
- Schneidmesser
29
- Führung
30
- Fadenkluppe
31
- Klemmleiste (30)
32
- Klemmleiste (30)
33
- Träger
34
- Schlitten
35
- Gehäuseteil