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Dokumentenidentifikation DE4116194B4 09.09.2004
Titel Vorrichtung zum Verbinden von Kettbahnen beim Zettelbaumpartiewechsel
Anmelder Sucker-Müller-Hacoba GmbH & Co, 41061 Mönchengladbach, DE
Erfinder Groth, Wolfgang, 5144 Wegberg, DE
Vertreter Frese-Göddeke, B., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 47800 Krefeld
DE-Anmeldedatum 17.05.1991
DE-Aktenzeichen 4116194
Offenlegungstag 19.11.1992
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 09.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 09.09.2004
IPC-Hauptklasse D02H 11/00
IPC-Nebenklasse D03J 1/18   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden der Kettbahnen beim Zettelbaum-Partiewechsel gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.

Beim Zettelbaum-Partiewechsel werden die von dem die Zettelbäume tragenden Zettelbaumgestell bzw. Ablaufgestell bahnförmig gelieferten Kettfäden in der bisherigen Praxis büschelweise mit den neu eingeführten Kettfäden verknotet. Während des Vorgangs des Verknotens muß die Anlage stillgesetzt werden. Das Anknoten dauert bei Zuführung der Kettbahnen von beispielsweise 16 Zettelbäumen etwa 1 Stunde; bei nachgeschalteter Färbe-Schlichtanlage wird hierfür eine weitere Stunde als Anlaufzeit benötigt. Außer dem Aufwand an Produktionszeit der Anlage ergeben sich bei einem Partiewechsel auch erhebliche Verluste an Material; beim Färben werden die Teile der Kette, die in der Stillstands- oder Anlaufzeit in der Anlage standen oder liefen, wertlos. Sie sind insbesondere auch nicht als zweite Wahl geeignet. Die entsprechende Verlustlänge der Kette kann erheblich sein. In einer Zettel-Schlichtanlage gehen durch Stillstands- und Anlaufzeit etwa 500 laufende Meter der Kettfadenschar verloren.

In DE-PS 178 550 wird ein Verfahren zum Verbindungen von Webketten beschrieben. Die Fäden am Anfang und Ende jeder Kette werden unmittelbar hinter dem Schärriet mittels Klebstreifen in ihrer durch die Teilung des Schärriets bestimmten Lage zueinander gesichert. Die so vorbereiteten Enden der alten und neuen Kette werden nach Einlegen in einen Rietkamm durch Aufbringen eines Klebemittels miteinander verbunden. In US-PS 21 88394 wird eine tragbare Maschine zum Verbinden der Kettfäden an einem Webbaum beschrieben. Hiernach werden die miteinander zu verbindenden Ketten abschnittsweise geklemmt. Die sich zwischen den Klemmlinien gegenüberliegenden Fadenenden werden dann miteinander verknotet. Aus US-PS 29 64 827 ist eine Vorrichtung bekannt, mit deren Hilfe Fäden unmittelbar vom Spinnen in einem Zuge ohne die kontinuierliche Garnbewegung zu unterbrechen, aufgebäumt werden können sollen. Ein im Ergebnis ähnliches Verfahren wird für monofil aus Spinnköpfen gezogenes Garn beschrieben in EP 0 178 644 A1. Ein weiteres ähnliches Verfahren vorstehender Art wird angegeben in CH-PS 339 889. Danach ist ein Verfahren zum Aufbäumen einer Vielzahl paralleler Kettfäden auf Webbäumen bekannt. Beim Aufbäumen werden zwei einzelne Bäume mit Abstand voneinander gelagert, an einem der Bäume werden die Kettfäden befestigt und auf den Baum aufgewickelt. Am Ende werden die Fäden auf den fertigen Wickel festgeklemmt, abgetrennt und am anderen Baum befestigt.

In der US-PS 4 476 173 ist das Verbinden des Endes einer Bahn paralleler Fäden mit dem Anfang eines Hilfsgewebes beschrieben. Dabei weist der Anfang des Hilfsgewebes entweder einen angenähten, mit Klebemittel beschichteten Plastikstreifen auf oder ist direkt mit Klebemittel beschichtet. Das Ende der Fadenbahn wird zwischen einem weiteren mit Klebemittel beschichteten Plastikstreifen und dem beschichteten Plastikstreifen des Hilfsgewebes beziehungsweise dem beschichteten Anfang des Hilfsgewebes verklebt. Diese Verbindung, gegebenenfalls über ein Hilfsgewebe, ist auch zum Verbinden zweier Fadenbahnen geeignet.

Die in der US-PS 4 476 173 beschriebene Vorrichtung weist Klemm/Klebemittel mit Klemmelementen und Schweißköpfen für eine Schmelzklebeverbindung auf, die hintereinander vertikal von der Fadenbahn durchlaufen werden. Die Klemmelemente halten den Anfang des Hilfsgewebes und den weiteren Plastikstreifen an den beiden Seiten der Fadenbahn parallel zu ihr. Die Schweißköpfe sind auf beiden Seiten außerhalb des Anfangs des Hilfsgewebes und des weiteren Plastikstreifens angeordnet. Zum Verbinden wird die Fadenbahn zunächst außerhalb des Verbindungsbereiches festgeklemmt, anschließend werden die Klemmelemente und die Schweißköpfe gemeinsam auf die Fadenbahn zubewegt und die Verbindung zwischen dem Hilfsgewebe, der Fadenbahn und dem weiteren Plastikstreifen hergestellt.

Eine in der US-PS 4 476 173 beschriebene Verbindung hat für das Verbinden zweier Kettbahnen den Nachteil, daß entweder ein Hilfsgewebe benötigt wird oder die neue Kettbahn mit Klebemittel beschichtet werden muß. Eine solche Beschichtung ist ohne weitere Hilfsmittel, wie einem Längsstreifen quer zur Kettrichtung, kaum möglich. In jedem Fall sind bei Anwendung dieser Verbindung und dem Einsatz dieser Vorrichtung die folgenden zwei Prozeßschritte notwendig:

  • 1. Behandlung des Anfangs der neuen Kettbahn, d.h. Anbringung eines Hilfsgewebes oder einer Beschichtung und
  • 2. Verbinden der alten mit der neuen Kettbahn.

Nachteil dieser Vorrichtung ist auch, daß zum Verbinden zweier Kettbahnen bereits während des normalen Betriebes der alten Kettbahn die neue Kettbahn in dem Klemmelement parallel zur alten Kettbahn gehalten werden muß. Erfolgt das Anlegen der neuen Kettbahn während des Betriebes der alten Kettbahn besteht die Gefahr der Berührung und Beeinträchtigung der alten Kettbahn. Beeinträchtigungen können auch nach dem Anlegen der neuen Kettbahn durch Verhakungen der beiden Kettbahnen im Betrieb entstehen.

In der JP 1-314 745 A wird ein Verfahren und eine zu einer Weberei gehörende Vorrichtung zum Verbinden der alten und der neuen Kette beim Teppichweben beschrieben. Die zu verbindenden Ketten werden nacheinander mit Hilfe eines Schraubenbalkens durch Drehen des Balkens ausgerichtet und beiderseits des Schraubenbalkens mit Klemmelementen geklemmt. Die Klemmelemente, zumindest für die alte Kette, sind senkrecht zur Ketttrichtung in einer horizontalen und in einer vertikalen Ebene verfahrbar. Die so verfahrbaren Klemmelemente ermöglichen nach dem Ausrichten der alten Kette im Schraubenbalken ein Verfahren der alten Kette außerhalb des Schraubenbalkens, anschließend ein Ausrichten der neuen Kette im Schraubenbalken und schließlich ein Verfahren der alten Kette über die neue Kette. In dieser letzten Position durchlaufen die Ketten Klemm/Klebemittel mit einem unteren Druckelement und einem oberen Druckelement. Beim Hochfahren des unteren Druckelementes übernimmt dieses zunächst die Fäden der neuen Kette und anschließend die Fäden der alten Kette. Beide Ketten werden mit Klebstoff versehen und mit Hilfe des oberen Druckelementes gegeneinander gepresst. Die Vorrichtung arbeitet in diesen aufeinanderfolgenden Schritten insgesamt so langsam, daß sie für eine Zettel-Continue-Anlage nicht geeignet ist, da die einer Kettfäden-Verbindungsstelle vorausgehenden oder nachfolgenden Maschinenteile angehalten werden müßten.

Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der CH 669 303 G A3 bekannt. Diese Vorrichtung, auch Verbindungsstation genannt, weist einen oberen und einen unteren Teil mit äquivalenten bzw. identischen Bauteilen für je einen Teil einer neuen und einer alten Fadenschar (Kettbahn) auf. Im Folgenden wird der obere Teil betrachtet. Die von der Fadenschar zu durchlaufenden Klemm/Klebemittel sind als vertikal zu durchlaufende Schweißvorrichtungen mit herabhängenden Klebestreifen ausgebildet. Die Anlegemittel und die Klemmmittel für die neue Fadenschar weisen jeweils 2 feststehende, abwechselnd eingesetzte Elemente, nämlich zwei Rückzugswalzen und zwei Klemmvorrichtungen auf. Sowohl die Anlegemittel als auch die Klemmmittel für die neue Fadenschar sind in der Nähe der Schweißvorrichtungen angebracht. Zum Verbinden einer alten und einer neuen Fadenschar, bzw. des entsprechenden Teils der Fadenschar, wird während des Betriebes der alten Fadenschar, das heißt während die alte Fadenschar die Schweißvorrichtung durchläuft, die neue Fadenschar neben der alten Fadenschar durch die Schweißvorrichtung der Rückzugswalze zugeführt. Erst anschließend wird die neue Fadenschar durch die Klemmvorrichtung festgesetzt.

Die Zufuhr der neuen Fadenschar durch die Schweißvorrichtung während des Betriebes der alten Fadenschar birgt die Gefahr der Berührung und Verhakung der beiden Fadenscharen und dadurch die Gefahr von Fadenbrüchen und längeren Stillstandszeiten. Würde man zur Verringerung der möglichen Beeinträchtigung der Fadenscharen die alte Fadenschar vor der Zufuhr der neuen Fadenschar anhalten und festklemmen, so würde sich die Rüstzeit um die Zeit für die Zufuhr der neuen Fadenschar an die feststehenden Anliegemittel und für das Festklemmen verlängern. Außerdem kann die Zufuhr der neuen Fadenschar an die Anlegemittel in der Nähe der Schweißvorrichtung problematisch sein, es sei denn, es würden zusätzliche Maßnahmen, wie der Einsatz eines Hilfsgewebes ergriffen.

Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiterzuentwickeln, daß die neue Kettbahn sicher, das heißt ohne Gefahr von Verhakungen, und Fadenbrüchen, in akzeptabler Zeit durch die Klemm/Klebemittel an die alte Kettbahn angelegt werden kann. Die Vorrichtung sollte außerdem möglichst einfach zu bedienen sein.

Diese Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale, des Anspruchs 1 gelöst.

Die Klemm/Klebemittel können sich oberhalb und unterhalb des normalen Laufwegs der Kettbahn zwischen Zettelbaumgestell und Schlichtanlage oder dergleichen befinden. Sie bleiben normalerweise inaktiv, erst beim Zettelbaum-Partiewechsel, d. h. wenn das Ende der auslaufenden, alten Kettbahn signalisiert wird, treten die Klemm-Mittel in Aktion und arretieren die alte Kettbahn flächig.

Zuvor, im Betrieb der alten Kettbahnen wird außerhalb des Verlaufs der alten Kettbahn die anlaufende neue Kette flächig in den Greifer der Greifmittel eingelegt und bereitgestellt. Nach dem Klemmen der alten Kettbahn wird die anlaufende neue Kettbahn mit Hilfe des Greifers der Greifermittel in die Klemm-/Klebemittel geführt und flächig an den geklemmten Bereich der alten Kettbahn angelegt, worauf ein Verkleben der beiden Kettbahnen miteinander mit Hilfe der dann aktivierten Klebemittel erfolgt. Nach dem Verkleben werden die Greifermittel sowie die Klemm- und Klebemittel gelöst, und die Kettbahn läuft, nunmehr von einer neuen Ablaufstelle her, im wesentlichen unverändert weiter.

Die Verfahrbarkeit des Greifers der Greifermittel in die Klemm/Klebemittel ermöglicht ein Bereitstellen der neuen Kettbahn außerhalb der Klemm/Klebemittel während des Betriebs der alten Kettbahn und ein Anlegen der neuen Kettbahn direkt an die alte Kettbahn innerhalb der Klemm/Klebemittel beim Zettelbaum-Partiewechsel.

Die Aufnahme der neuen Kettbahn und das Anlegen an die alte Kettbahn mittels des Greifers erfolgt wesentlich sicherer als eine Führung der neuen Kettbahn per Hand oder automatisch durch von der alten Kettbahn durchlaufende Klemm-/Klebeelemente zu feststehenden Anlege- und Klemmmitteln für die neue Kettbahn. Da das Aufnehmen der neuen Kettbahn jedoch schon während des Betriebes der alten Kettbahn erfolgt, sind die Rüstzeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung akzeptabel.

Das Klemmen der auslaufenden Kettbahn und das flächige Anlegen oder Ankleben der anlaufenden Kettbahn läßt sich zugleich auf der ganzen Kettbahnbreite auf mechanische Weise innerhalb einer Zeit von weniger als 3 Minuten ausführen. Während dieser Zeit, in der die Kettbahn insgesamt festgeklemmt ist, braucht die nachgeschaltete Anlage keineswegs gestoppt zu werden, denn für eine Schlichtanlage, Färbe-Schlichtanlage oder dergleichen lassen sich ohne weiteres Kompensatoren schaffen – und in der Anlage einschalten –, die eine Laufzeit von 3 Minuten überbrücken.

Für das Anlegen der neuen Kettbahn auf deren ganzer Breite an die alte Kettbahn werden ebenfalls nur wenige Augenblicke gebraucht, wenn während des Ablaufs der vorangehenden Kettbahn entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, wenn also die neue Kettbahn bereits in einer unmittelbar zu dem erfindungsgemäß vorgesehenen Anlegen an die alte Kettbahn passenden flächigen Position bereitgehalten wird.

Weiterhin liegen die beiden Kettbahnen der mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung herzustellenden Verbindung nur auf einem schmalen, sich insbesondere quer zur Kettrichtung erstreckenden, geklebten Streifen aufeinander. Nur dieser schmale Streifen ist für die Weiterverwendung unbrauchbar. Da er nur geklebt ist, besitzt er zudem eine so geringe Stärke, daß in der nachgeschalteten Anlage etwa vorkommende Quetschwalzen für den Durchlauf des geklebten Bereichs im allgemeinen nicht gelöst werden müssen. Wenn schließlich im Zuge der Anlage Teilstäbe oder dergleichen in der Kettbahn vorkommen, können diese durch eine den geklebten Bereich auf dessen Weg längs der Anlage begleitende Person mit Leichtigkeit übergesetzt werden.

Bei der vorgenannten grundsätzlichen Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe werden mit Hilfe der Vorrichtung die auslaufende und die anlaufende Kettbahn insgesamt flächig auf einem Querstreifen miteinander verbunden. Beispielsweise wenn hierbei eine sichere Kupplung aller Fäden nicht gewährleistet werden kann und/oder wenn in der nachgeschalteten Anlage ein entsprechen dicker geklebter Streifen unerwünscht ist, kann es günstig sein, die auslaufende, alte Kettbahn vor dem Klemmen in mehrere Teilkettbahnen aufzuteilen. Jede auslaufende Teilkettbahn ist dann einzeln – gesehen in Längsrichtung der gesamten Kettbahn – an gegeneinander versetzten Bereichen zu klemmen und mit je einer neuen Teilkettbahn zu verkleben. Nach dem Lösen der einzelnen Klemmungen werden die Teilkettbahnen wieder zu einer Gesamtkettbahn vereinigt.

Durch diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht, daß in der wiedervereinigten Gesamtkettbahn zwei oder mehr Klebestreifen mit – geringem – Abstand zueinander in Kettrichtung aufeinanderfolgen, so daß der Verbindungsbereich der alten und der neuen Kettbahn sich über eine Kettbahnlänge von z.B. 1 bis 2 m erstreckt. Nur dieser aus mehreren Streifen bestehende Klebebereich ist dann für die Weiterverarbeitung unbrauchbar. Er kann ebenso wie ein einziger geklebter Streifen durch die gesamte nachfolgende Anlage so begleitet und z.B. über Teilstäbe übergesetzt werden, daß ein Stillstand, insbesondere auch in einer Färbe-Schlichtanlage, – jedenfalls wegen der Verbindung – nicht erforderlich ist.

Eine saubere Klebung im verklebten Bereich wird erzielt, wenn das Ende der auslaufenden, alten Kettbahn nach dem Klemmen abgeschnitten wird. Die Klebeverbindung selbst läßt sich auf einfache Weise und sauber herstellen, wenn man von beiden Seiten der flächig aufeinanderliegenden alten und neuen Kettbahnteile einseitig mit Klebstoff beschichtete Klebestreifen gegeneinander an die Kettbahn andrückt. Das Abschneiden des Endstücks bzw. der Endstücke der alten Kettbahn ist außer für den Abtransport des bisherigen Ablaufgestells insbesondere auch dann vorteilhaft, wenn andernfalls das Endstück der Kettbahn das Zuführen und Anlegen des Anfangs der neuen Kettbahn behindern würde.

Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung im Rahmen einer Gesamtanlage gekennzeichnet sein durch zwei den Klemm/Klebemitteln wechselweise vorgeschaltete Zettelbaumgestelle und einen den Klemm/Klebemitteln nachgeschalteten Ablaufkompensator mit einer für den Wechsel der Zettelbaumpartie ausreichendem Speicherkapazität. Durch das Vorschalten des alternativ anzuschließenden Zettelbaumgestells wird das Anlegen der neuen Kettbahn auf ein zeitliches Mindestmaß beschränkt, weil die neue Kettbahn während des Ablaufs der alten Kettbahn bereits so in den Greifermitteln vorbereitet werden kann, daß sie bei Bedarf sofort in der für das Anlegen und Ankleben richtigen Position zur Verfügung steht. Durch die Anordnung eines Ablaufkompensators zwischen den Klemm/Klebemitteln und der nachgeschalteten Anlage wird erreicht, daß letztere während des Verbindens der Kettbahnen unverändert weiterlaufen kann.

Eine noch weitere Verbesserung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß die Klemm/Klebemittel zwei oder mehr übereinanderliegende Etagen zum gleichzeitigen Anlegen und Ankleben von aus der Gesamtkettbahn abgeteilten Teilkettbahnen besitzt. Hierdurch wird die oben beschriebene, im Längsrichtung der Kette versetzte Verbindung der Teilketten herstellbar. Vorteilhaft werden die zwei oder mehr Etagen besitzendem Klemm/Klebemittel mit entsprechend vielen übereinander gelagerten Umlenkwalzen zum Führen je einer Teilkettbahn vor und nach dem Durchlauf durch den Klemm/Klebe-Bereich ausgestattet. Wenn die Aufteilung der Gesamtkettbahn in die einzeln zu verklebenden Teilkettbahnen derart erfolgt, daß die Teilketten aus der ebene der ursprünglichen Transportrichtung der Gesamtkettbahn in verschiedene Etagen angehoben und nach dem Durchlauf durch die Klebeeinrichtung wieder zurück in die ursprüngliche Ebene transportiert werden, ergibt sich wegen der unterschiedlich großen Laufwege von Natur aus ein gegenseitiger Versatz der gegebenenfalls hergestellten Verbindungsstreifen.

Zum Bereitstellen der neuen Kettbahn oder der entsprechenden Teilkettbahnen werden erfindungsgemäß Greifermittel vorgesehen. Diese Greifermittel können vorzugsweise als eine die Kettbahn bzw. Teilkettbahn flächig aufnehmende Fadenkluppe ausgebildet sein, die in die Klemm/Klebemittel hinein verfahrbar gelagert und antreibbar ist. Die Greifermittel können in einer ersten Alternative mit den Klemm/Klebemitteln kombiniert sein: dann ist nur ein Satz der Greifermittel erforderlich. Wenn das Vorbereiten der einzelnen Teilkettbahnen in den Greifern usw. sowie das Austauschen der Zettelbaumgestelle bei Verwendung nur eines Satzes von Greifermitteln Probleme bereiten sollte, kommt es nach einer zweiten Alternative infrage, die Greifermittel mit dem vorgeschalteten Zettelbaumgestell zu kombinieren. Dann sind natürlich zum Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung zwei Sätze von Greifermitteln vorzusehen. Der dadurch bedingte größere Aufwand wird in der Praxis häufig durch Handhabungsvorteile und genauere Positionierung der Teilketten relativ zu einander – also auch einem Qualitätsgewinn – aufgewogen.

Zu den Klemm/Klebemitteln selbst gehören vorzugsweise pneumatisch wirkende Mittel zum Klemmen und/oder Anpressen beim Kleben. Pneumatisch betätigte Klemmbalken und dergleichen können bei Bedarf sehr schnell aktiviert. und ebenso schnell entlastet werden: außerdem führen sie auch bei Undichtheiten nicht zu einer Verschmutzung der Anlage bzw. des bearbeiteten Materials.

Schließlich ist es im allgemeinen günstig, insbesondere bei Verklebung einzelner vorher gebildeter Teilkettbahnen, eine Schneidevorrichtung zum Abtrennen des Endes der alten Kettbahn vorzusehen.

Anhand einer schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:

1 eine seitliche Gesamtansicht einer Zettel-Schlichtanlage;

2 eine erfindungsgemäße Klemm/Klebe-Vorrichtung;

3 die Vorrichtung nach 2 in Klemmposition; und

4 die Vorrichtung nach 2 in Klebeposition.

1 zeigt schematisch eine Seitenansicht einer Zettel-Schlichtanlage. Von einem insgesamt mit 1 bezeichneten Zettelbaumgestell, auf dem z.B. zwanzig einzelne Zettelbäume 2 ablaufen können, wird eine Gesamtkettbahn 3 vereinigt abgerollt. Im Ausführungsbeispiel läuft die Gesamtkettbahn 3 durch eine insgesamt mit 4 bezeichnete, erfindungsgemäße Klemm/Klebevorrichtung und einen daran anschließenden Ablaufkompensator 5, durch eine Schlichtanlage 6, durch Vortrockner 7, Trockner 8, eventuell einen weiteren Kompensator 9, zu einem Kettbaum 10.

Die Einzelheiten der vorgenannten Elemente 1 bis 3 sowie 6 bis 10 können in üblicher, dem Fachmann bekannter Weise ausgestaltet werden. Eine erfindungsgemäße Besonderheit besteht darin, daß zusätzlich zu dem jeweils ablaufenden Zettelbaumgestell 1 ein weiteres, insgesamt mit 11 bezeichnetes, für den nächsten Partiewechsel vorgesehenes, zweites Zettelbaumgestell 11 bereitgestellt wird, dessen von der Gesamtheit der Zettelbäume 12 gelieferte Gesamtkettbahn 13 einer Greifervorrichtung 14 vorgelegt wird, die die einzelnen Teilkettbahnen 15 in Greifern 16 zum Anlegen an die in der Klemm/Klebevorrichtung 4 flächig geführten Teilkettbahnen 17 der alten Gesamtkettbahn 3 bereithalten.

Nach 1 wird vorgesehen, bei einem Partiewechsel im wesentlichen nur die Zettelbaumgestelle 1 und 11 auszutauschen. Die Schnittstelle zwischen den beim Partiewechsel verbleibenden und ausgetauschten Teilen verläuft dann in etwa bei der Linie A (in der Zeichnung von 1 rechts von der Greifervorrichtung 14). Alternativ kann die Schnittstelle aber auch weiter nach links (in 1) gelegt werden, so daß sie in etwa bei der Linie B liegt. In diesem letzeren Fall gehört zu jedem Zettelbaumgestell 1 und 11 eine gesonderte Greifervorrichtung 14 und den darin symbolisierten Teilwalzen 19 (2).

Anhand der 2 bis 4 werden Einzelheiten zum Betrieb der erfindungsgemäßen Klemm/Klebevorrichtung 4 mit angeschlosener Greifervorrichtung 14 erläutert. Die alte Gsamtkettbahn 3 wird vom Zettelbaumgestell 1 kommend an einer Umlenkwalze 18 (1) aus der Ebene der Gesamtkettbahn heraus, vorzugsweise nach oben, zu beispielsweise vier Teilwalzen 19 geleitet, wobei z.B. jede der vier Teilwalzen 19 etwa ein Viertel der Gesamtkettbahn 3 aufnimmt und bei Normalbetrieb etwa horizontal sowie im wesentlichen ohne Berührung durch die Klebevorrichtung 4 zu einer weiteren Gruppe von Teilwalzen 20 leitet, von denen aus die Teilkettbahnen 17 zu einer Vereinigungswalze 21 (1), beispielsweise am Eingang des Ablaufkompensators 5, laufen. Für einen Zettelbaumpartiewechsel werden erfindungsgemäß vor allem zwei Vorrichtungen, nämlich die Klemm/Klebevorrichtung 4 und die Greifervorrichtung 14 benötigt.

Die Klemm/Klebevorrichtung 4 besteht im gezeichneten Ausführungsbeispiel für jede Teilkettenbahn 17 aus oberhalb und unterhalb der Teilkettenbahn 17 angeordneten Klemmbacken 22 und 23, wobei die eine Klemmbacke 22 maschinenfest und die andere Klemmbacke 23 relativ zur Normalebene der Teilkettbahn 17 in Pfeilrichtung beweglich, z.B. mit Hilfe eines mit Druckluft zu beaufschlagenden Schlauchs 24, gelagert sein soll. Auf die der jeweiligen Teilkettenbahn 17 zugewendeten Flächen der Klemmbacken 22, 23 wird je ein Klebeband 25, vorzugsweise mit Klebeschutzrücken, aufgelegt. Das Klebeband 25 erstreckt sich ebenso wie die Klemmbacken 22, 23 über die ganze Breite der zu bearbeitenden Kettbahn 3 bzw. 17. Unterhalb jeder Teilkettbahn 17 befindet sich benachbart zu den Klemmbacken 22 und 23 ein Teilstab 26, der mit einem Klemm balken 27 zusammenarbeitet. Am Klemmbalken 27 wird vorzugsweise ein Schneidmesser 28 angebracht. Der Teilstab 26 kann auf einer Führung 29 vertikal verfahrbar gelagert werden. Zum Aktivieren des Klemmbalkens 27 kann Druckluft eingesetzt werden.

Die Greifervorrichtung 14 besitzt für jede Etage der Klemm/-Klebevorrichtung 4 eine sich über die Bahnbreite erstreckende Fadenkluppe 30, in die zur Vorbereitung des Partiewechsels je eine Teilkettbahn 15 (1) des für den Wechsel vorgesehenen zweiten Zettelbaumgestells 11 während des Abarbeitens des ersten Zettelbaumgestells 1 eingelegt wird. Die Fadenkluppe 30 besteht beispielsweise aus zwei sich über die ganze Breite der Kettbahn 13 erstreckenden Klemmleisten 31, 32, die an beiden Enden an je einem Träger 33 befestigt sind. Mit Hilfe dieser seitlich der Bahn angeordneten Träger 33 können die Klemmleisten 31, 32 in den Bereich der Klemm/Klebevorrichtung 4 geschoben werden. Zum Klemmen oder Lösen der jeweilig von der Fadenkluppe 30 gehaltenen Teilkettbahn 15 werden an den Trägern 33 Mittel, z.B. in einem den einzelnen Träger 33 bildenden Rohr geführte Stangen, vorgesehen, die eine gegenseitige Verschiebung der Klemmleisten 31, 32 auf einen entsprechenden Befehl zulassen. Auch hierfür können ebenso wie für die Bewegung der Träger 33 selbst Pneumatikantriebe vorgesehen werden.

Die beschriebene Vorrichtung arbeitet folgendermaßen:

Bei Normalbetrieb werden die Klemm/Klebemittel so weit von der Ebene der jeweiligen Kettbahn bzw. Teilkettbahn entfernt gehalten, daß eine Berührung ausgeschlossen ist. Die Teilkettbahnen 17 laufen jedoch ständig von der Umlenkwalze 18 über die Teilwalzen 19 und 20 zur Vereinigungswalze 21.

Wenn die im gerade ablaufenden Zettelbaumgestell 1 enthaltene Zettelpartie ausläuft, werden alle Zettelbäume 2 gestoppt. Die sich an die Klemm/Klebevorrichtung 4 anschließenden Teile der Anlage werden jedoch unverändert weiterbetrieben, dabei wird der Ablaufkompensator 5 allmählich entleert. Beim oder zugleich mit dem Anhalten der Zettelbäume 2 werden die Teilstäbe 26, z.B. mit Hilfe von in der Führung 29 gelagerten Schlitten 34, in der in 3 dargestellten Weise derart nach oben in Pfeilrichtung bewegt, daß die jeweilige Teilkettbahn 17 durch Bewegung des zugehörigen Klemmbalkens 27 (in Pfeilrichtung) zwischen diesem und dem benachbarten Gehäuseteil 35 der angrenzenden festen Klemmbacke 22 zu fixieren ist. Wie der Vergleich von 2 und 3 zeigt, erfolgt in diesem Zusammenhang z.B. eine vertikale Bewegung (Pfeil) des Teilstabs 26 um eine Teilung.

Nach dem Fixieren der Teilkettbahn 17 wird das unterhalb des jeweiligen Klemmbalkens 27 positionierte Schneidmesser 28 aktiviert. Mit Hilfe dieses Messers wird die Teilkettbahn 17 nahe der Klemmung, vorzugsweise noch oberhalb der Ebene der festen Klemmbacke 22, abgetrennt.

Sofort nach Abschneiden der (alten) Kettbahn 3 wird das. bis dahin abgearbeitete Zettelbaumgestell 1 zur Seite gefahren und durch das zum Austausch bereitgestellte zweite Zettelbaumgestell 11 ersetzt. Die von letzterem gelieferte Gesamtkettbahn 13 war bereits in einzelnen Teilkettbahnen 15 mit den Greifern 16 der Greifervorrichtung 14 verbunden. Nach dem Positionieren des zweiten Zettelbaumgestells 11 werden daher sofort gemäß 4 die Fadenkluppen 30 mit den dort gehaltenen neuen Teilkettbahnen 15 durch die Klemm/Klebevorrichtung 4 (in Pfeilrichtung) hindurch nach vorn geschoben. Vorzugsweise werden dann die beweglichen Klemmbacken 23 mit Hilfe der druckluftbetätigten Schläuche 24 nach oben bewegt (Pfeil), so daß die beiden daran vorbereiteten Klebebänder 25 die alte und die neue Teilkettbahn 17 bzw. 15 zwischen sich einschließen und miteinander verbinden.

Nach Entspannen der Schläuche 24 senken sich die beweglichen Klemmbacken 23 wieder ab. Die Klemmleisten 31, 32 der Fadenkluppen 30 werden geöffnet und letztere werden dann in die Reserveposition nach 2 zurückgefahren. Die neue Zettelpartie ist angeklebt und kann abgearbeitet werden.

1 Zettelbaumgestell 2 Zettelbaum 3 Gesamtkettbahn 4 Klemm/Klebevorrichtung 5 Ablaufkompensator 6 Schlichtanlage 7 Vortrockner 8 Trockner 9 Kompensator 10 Kettbahn 11 zweites Zettelbaumgestell 12 Zettelbaum (11) 13 Gesamtkettbahn (11) 14 Greifervorrichtung 15 Teilkettbahn (13) 16 Greifer 17 Teilkettbahn (3) 18 Umlenkwalze 19 Teilwalze 20 Teilwalze 21 Vereinigungswalze 22 feste Klemmbacke 23 bewegliche Klemmbacke 24 Schlauch 25 Klebeband 26 Teilstab 27 Klemmbalken 28 Schneidmesser 29 Führung 30 Fadenkluppe 31 Klemmleiste (30) 32 Klemmleiste (30) 33 Träger 34 Schlitten 35 Gehäuseteil

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Verbinden einer auslaufenden, alten Kettbahn mit einer anlaufenden, neuen Kettbahn beim Zettelbaum-Partiewechsel mit

    von den Kettbahnen zu durchlaufenden Klemm-/Klebemitteln zum Zusammenkleben der alten und der neuen Kettbahn, wobei die Klemm-/Klebemitteln beiderseits der zu verbindenden Kettbahnen angeordnet sind und zum Zusammenkleben der Kettbahnen gegeneinander verfahrbar sind,

    mit ersten Klemmmitteln zum flächigen Festlegen der alten Kettbahn, mit zweiten Klemmmitteln zum flächigen Aufnehmen der neuen Kettbahn sowie mit Anlegemitteln zum Anlegen der neuen Kettbahn an die alte Kettbahn,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    die zweiten Klemmmittel gemeinsam mit den Anlegemitteln als verfahrbare Greifermittel (14) mit mindestens einem Greifer (16) ausgebildet sind, und die Greifermittel (14) zwischen den Klemm-/Klebemitteln (4) hindurch verfahrbar sind zum Anlegen der neuen Kettbahn (13) an die alte Kettbahn (3) vor dem Verbinden der beiden Kettbahnen (13, 14).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei den Klemm-/Klebemitteln (4) wechselweise vorgeschaltete Zettelbaumgestelle (1, 11) und einen den Klemm/Klebemitteln (4) nachgeschalteten Ablaufkompensator (5) mit einer für den Wechsel der Zettelbaumpartie ausreichenden Speicherkapazität.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,

    dass die Klemm-/Klebemittel (4) so angeordnet sind,

    dass sie von der Kettbahn horizontal durchlaufen werden und

    dass die Klemm/Klebemittel (4) und die Greifermittel (14) zwei oder mehr übereinanderliegende Etagen zum gleichzeitigen Anlegen und Ankleben von aus der neuen Gesamtkettbahn (13) abgeteilten Kettbahnen (15) an von aus der alten Gesamtkettbahn (3) abgeteilten Kettbahnen (17) besitzt.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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