Die Erfindung bezieht sich auf ein Gleisbremselement, insbesondere
in Verbindung mit Gleisbremsprellböcken, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Gleisbremselemente der eingangs genannten Art sind etwa aus DE 24
53 223 oder DE 34 22 230 bekannt geworden. Sie weisen zwei einen Schienenkopf in
jeder Seite umgreifende C-förmige Klemmplatten auf. Der untere Schenkel der Klemmplatten
untergreift den Schienenkopf und ist mit einem Bremsbelag versehen. Der obere
Schenkel der Klemmplatten liegt auf einer Schrägfläche eines Bremsklotzes, der auf
der Oberseite des Schienenkopfes aufliegt. Mindestens eine Spannschraube verbindet
die Klemmplatten miteinander und preßt diese gegen den Schienenkopf bzw. den Bremsklotz,
so daß eine bremsende Wirkung stattfindet, wenn das Bremselement von einem auffahrenden
Fahrzeug auf der Fahrschiene verschoben wird. Diese Verschiebung erfolgt vorzugsweise
durch einen Prellbock, der relativ lose auf den Schienen aufsteht oder in dem die
Gleisbremselemente integriert sind. Es ist jedoch auch bekannt, vor oder hinter
dem Prellbock weitere Bremselemente vorzusehen, um das Bremsvermögen zu erhöhen.
Die Gleisbremselemente sind dabei vorzugsweise in Abständen angeordnet, so daß
bei einem Auffahrvorgang die Haftreibung der einzelnen Gleisbremselemente nacheinander
überwunden wird. Bekanntlich ist die Haftreibung mindestens doppelt so hoch wie
die Gleitreibung.
Fahrschienen unterliegen bekanntlich dem Verschleiß. Dieser kann zu
einer Abtragung bis zur halben Höhe des Schienenkopfes führen, bevor sie ausgetauscht
werden. Bei der Erstellung von Bremsklötzen für die Gleisbremselemente wird dabei
so vorgegangen, daß die Schienenkopfhöhe mit einer Toleranz von maximal von 2 mm
vermessen wird. Da die Abnutzung jedoch in einem viel größeren Bereich liegt, ist
erforderlich, für verschiedene Schienenkopfhöhen unterschiedliche Bremsklötze vorzusehen.
Nur durch den korrekten Sitz ist die erforderliche und berechnete Klemmwirkung
eines Gleisbremselementes und damit die Verrichtung der Bremsarbeit gewährleistet.
Abweichungen können jedoch auch durch Meßungenauigkeiten, Fertigungs- und Montagetoleranzen
auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gleisbremselement zu
schaffen, bei dem unabhängig von der Schienenkopfhöhe ein einheitlicher Bremsklotz
verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Gleisbremselement weist der Bremsklotz bei
den oberen Schrägflächen eine Neigung von mindestens 20°, vorzugsweise von annähernd
25°, auf, und der Bremsklotz und die Klemmplatten sind so ausgelegt, daß das Ende
der oberen Schenkel der Klemmplatten bei nicht abgenutztem Schienenkopf einen deutlichen
Abstand zur oberen Kante der zugeordneten Schrägfläche aufweist.
Die C-förmigen Klemmplatten sind üblicherweise standardisiert, d.
h. sie haben einheitliche Abmessungen. Kommt es zu einer Abnutzung des Schienenkopfes,
wandert der obere Schenkel automatisch die obere Schrägfläche entlang, was jedoch
bei herkömmlichen Bremsklötzen nicht möglich war. Herkömmliche Bremsklötze haben
eine relativ geringe Neigung von etwa 10 bis 15°. Diese Neigung wurde für notwendig
erachtet, um mit Hilfe des zugeordneten Schenkels der Klemmplatte eine ausreichende
Keilwirkung zu erzielen. Bei bekannten Futterstücken ist zudem eine Anschlagkante
vorgesehen, die durch eine stufenartige Erhebung des Bremsklotzes gebildet ist
und die dazu dient, einen Verschleiß anzuzeigen. Schon bei relativ geringem Verschleiß
kommt es dann zu einem Anlegen des Endes des Schenkels der Klemmplatte an der Anschlagkante.
Bei dem erfindungsgemäßen Gleisbremselement ist jedoch eine deutlich
größere Neigung vorgesehen, die bis zu 25° beträgt. Es hat sich herausgestellt,
daß auch mit dieser Neigung noch eine ausreichende Keilwirkung zur Erzielung der
erforderlichen Klemmkraft erreicht wird. Die größere Neigung und der entsprechende
Abstand des Endes des oberen Klemmplattenschenkels von dem oberen Ende der Schrägfläche
ermöglicht, sich auch einem starken Verschleiß des Schienenkopfes anzupassen. Es
können Höhenunterschiede bis zu 5 mm und mehr überwunden werden, ohne daß ein anders
dimensionierter Bremsklotz eingesetzt werden muß.
Der erfindungsgemäße Bremsklotz kann daher für einen großen Verschleißbereich
unterschiedlicher Fahrschienen eingesetzt werden und gewährleistet gleichwohl den
erforderlichen Sitz für ein einwandfreies Bremsverhalten. Die universellere Einsetzbarkeit
des Bremsklotzes verringert den Herstellungsaufwand und auch die Ersatzvorhaltung
gegenüber dem Stand der Technik. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß trotz
Toleranzen bei der Fertigung der Teile und dem Zusammenbau der Teile die erforderliche
Sicherheit des Bremselements gewährleistet ist.
Fig. 1 zeigt im Schnitt teilweise ein Bremselement nach dem Stand
der Technik.
Fig. 2 zeigt einen ähnlichen Schnitt wie Fig. 1 mit Merkmalen der
Erfindung.
In Fig. 1 is eine herkömmliche Fahrschiene 10 dargestellt mit einem
Fuß 12 und einem Schienenkopf 14. Auf dem Schienenkopf sitzt ein Bremsklotz 16
von allgemein rechteckigem Querschnitt mit Ausnahme der Oberseite. In deren Längsmitte
befindet sich eine stufenartige Erhebung 18 und zu beiden Seiten der Erhebung 18
eine Schrägfläche, von denen die Schrägfläche 20 zu erkennen ist. Ein derartiger
Bremsklotz, der aus einem geeigneten Reibmaterial, z. B. Bronze oder Grauguß,
besteht, ist etwa aus der DE 24 53 223 bekannt geworden. Die Neigung der Schrägflächen
beträgt etwa 10°.
Auf beiden Seiten des Schienenkopfes 14 sind Klemmplatten angeordnet,
von denen eine C-förmige Klemmplatte bei 22 dargestellt ist. Sie besteht aus einem
plattenartigen Steg 24 und einem oberen Schenkel 26 und einem unteren Schenkel
28. Die Schenkel 26, 28 sind leicht nach außen gebogen. An den Längsenden erstrecken
sich die genannten Teile etwas nach einwärts, wodurch sich ein Anschlag für den
Bremsklotz 16 in Schienenrichtung ergibt.
Mit Hilfe mindestens einer Klemmschraube, die in Fig. 1 nicht dargestellt
ist und deren Wirkung nur durch die strichpunktierte Linie 30 angedeutet ist, werden
gegenüberliegende Klemmplatten 22 gegeneinander vorgespannt. Die Klemmschrauben
erstrecken sich durch großzügig bemessene Löcher in den Klemmplatten 22 und durch
eine Bohrung im Bremsklotz 16 oder eine entsprechende Ausnehmung desselben. Der
obere Schenkel 26 der Klemmplatten 22 ruht auf der Schrägfläche 20, während der
untere Schenkel 28 mit einem Bremsbelag 32 den Schienenkopf 14 untergreift. Beim
Vorspannen der Klemmplatten 22 gegeneinander werden mithin die beschriebenen Teile
zusammengepreßt, so daß sowohl der Bremsbelag 32 als auch der Bremsklotz 16 mit
seiner Unterseite in bremsenden Reibeingriff mit dem Schienenkopf 14 gebracht werden.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform weicht von derjenigen nach
Fig. 1 durch die Ausbildung eines Bremsklotzes 40 ab. Schienenkopf 14 und Klemmplatte
22 gleichen den Teilen nach Fig. 1. Sie sind daher mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Der Bremsklotz 40 hat Schrägflächen 42, die im gezeigten Fall einen Winkel a von
25° aufweisen. Dies entspricht einer Steigung von 1 : 2,145. Eine obere Erhebung
44, vergleichbar der Erhebung 18 nach Fig. 1, ist so angeordnet, daß zumindest
bei einem nicht abgetragenen Schienenkopf 14 das Ende des oberen Schenkels 26 einen
erheblichen Abstand von der gebildeten Kante aufweist, der in Fig. 2 mit x angegeben
ist. Um den Abstand x kann der obere Schenkel sich der Kante der Erhebung 44 nähern,
wenn der Schienenkopf 14 durch Verschleiß an Höhe verlieren. Dies entspricht bei
einer Abtragung von 5 mm etwa dem angegebenen Abstand von x. Mithin kann der Bremsklotz
14 auch im Fall von Schienenköpfen 14 mit geringerer Höhe eingesetzt werden, ohne
daß er eine andere Abmessung erfordert. Der Höhenausgleich ergibt sich durch die
relativ große Neigung der Schrägflächen 42. Diese reichen jedoch aus, eine ausreichende
Keilwirkung und damit eine ausreichende Bremswirkung zu erzeugen.
Es versteht sich, daß zwischen dem Klotz 40 und dem Steg der Platten
22 ein ausreichender Abstand vorhanden ist, damit der obere Schenkel 26 auf der
Schrägfläche bis nahe an die Erhebung 49 reichen kann.